Wiedereinzug des BZÖ in den Nationalrat
ist die mit Abstand beste Pointe
Eine wirklich treffend pointierte Presseaussendung kam heute von der FPÖ. Diese
wollen wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten und geben sie deshalb nachfolgend
im Originaltext wieder.
BZÖ-Obmann Josef Bucher hat heute betont, dass Politiker keine Unterhaltungs-
künstler sein sollten – und doch sei er selbst in gewisser Weise einer, konstatiert FPÖ-
Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl.
„Die unfreiwillige Unterhaltung, die Bucher den Lesern seines Interviews bereitet,
qualifiziert ihn durchaus für einen Job im Kabarett, wenn es mit dem Wiedereinzug
des BZÖ in den Nationalrat nicht klappt. Dass Bucher diesen nämlich für fix hält, ist
wohl die größte Pointe. Spätestens wenn Frank Stronach auftaucht und mit dem BZÖ
um das verschwindend kleine Wählersegment der neoliberalen Turbokapitalisten zu
raufen beginnt, ist das Schicksal der Orangen besiegelt“, kündigt Kickl an.
Sollte es Bucher dann doch seine unterhaltsame Sprache verschlagen, bestünde für
ihn noch die Möglichkeit, an einem Karl-Heinz-Grasser-Lookalike-Wettbewerb teilzu-
nehmen.
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2012-08-11
GASTAUTOREN – BEITRAG
Rechtsbelehrung für einen OLG-Sprecher
Und wiederum weiß ein OLG-Sprecher oder der ORF hochverdichteten Unsinn abzusondern:
„Vier Fristsetzungsanträge von Karl-Heinz Grasser sind beim Oberlandesgericht (OLG) Wien
eingelangt“, sagte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski auf APA-Anfrage.
„Zu prüfen sei, ob das Straflandesgericht Wien bei der Setzung einzelner Verfahrensschritte
säumig gewesen sei. Mit der Einbringung der Fristsetzungsanträge werde keine Frist für eine
OLG-Entscheidung ausgelöst,“ so der OLG-Sprecher.
Da irrt der gute Mann aber gewaltig, denn § 110 Geo. besagt, dass die längste Frist für die
Erledigung der Arbeit durch einen Richter vier Wochen beträgt – auch wenn sich keiner dran
hält: Für Ungläubige ist hier der L I N K zum Gesetzestext.
Wird nicht innerhalb von vier Wochen über den Fristsetzungsantrag entschieden, dann ist das
OLG mit der Entscheidung über den Fristsetzungsantrag säumig und kann ein Fristsetzungsan-
trag hinsichtlich der Entscheidung des OLG über den Fristsetzungsantrag gestellt werden.
Bringen wird er wahrscheinlich nichts.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2012-02-24
Die Presse berichtet
Man muss mit der Blattlinie der Tageszeitung „Die Presse“ nicht einverstanden sein, aber
deren Berichterstattung darf getrost als seriös eingestuft werden. So wurde am 27.08.
auf „diepresse.com“ über die Telekom-Affäre berichtet.
Screen: „diepresse.com“
Im Presse-Beitrag scheint auch folgender Absatz, über die inzwischen von den Grünen
ausgeschiedene Monika Langthaler auf.
Screen: „diepresse.com“
Frau M. Langthaler wies in einer gestrigen Pressaussendung alle gegen sie erhobenen
Anschuldigungen auf das Schärfste zurück.
Originaltext der Presseaussendung von Langthaler
Die Filmhof GmbH, an der Monika Langthaler mit 25% beteiligt ist, weist alle absurden
Unterstellungen in Zusammenhang mit den aktuellen Vorkommnissen rund um die
Telekom AG und der Firma Valora von Dr. Hochegger auf das Schärfste zurück.
Tatsache ist, dass die Telekom AG standardisierte Sponsoringverträge für umfang-
reiche Werbeleistungen sowie Kartenkontingente für Veranstaltungen mit der Filmhof
GmbH abgeschlossen
hat. Die Preise dafür sind für alle Sponsoren und Unternehmen gleich.
Die Verträge mit der Telekom Austria wurden auch mit der Telekom abgerechnet.
Ausschließlich in einem Jahr, 2008, hat die Telekom ersucht Rechnungen für Werb-
ung, Events oder Marketing an die Valora zu schicken, die damals, laut Auskunft der
Telekom für Marketingmaßnahmen der Telekom zuständig waren.
Für alle erbrachten Leistungen gibt es nachweisbare Belegexemplare. Jegliche Unter-
stellungen oder Untergriffe weisen die Filmhof GmbH und Monika Langthaler auf das
Schärfste zurück.
Auch Mensdorff-Pouilly dementierte
Nun ist die Telekom-Affäre in aller Munde und zahlreiche Medien berichten darüber. So
auch der Grünpolitiker Dr. Harald Walser. Dieser titelt auf seinem Blog wie folgt.
Screen: haraldwalser.at
Bezüglich der Telekom-Affäre zählt er einige Namen, wie Wilhelm Molterer, Peter Hoch-
egger, Karl-Heinz Grasser und Alfons Mensdorff-Pouilly auf. Über Letzteren schrieb er
beispielsweise folgendes wörtlich:
Waffenlobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly (wegen seiner ÖVP-nähe und adeligen Herkunft
auch „schwarzer Graf“ genannt) soll unter dem Projekttitel „Infotech“ 1,1 Millionen Euro
aus der Telekom herausgeholt haben.
So wie Monika Langthaler hat auch Alfons Mensdorff-Pouilly, in einer Presseausendung
gegen die erhobenen Vorwürfe Stellung bezogen und schrieb:
Originaltext der Presseaussendung von Mensdorff-Pouilly
Alfons Mensdorff-Pouilly besteht darauf festzuhalten, dass die in den Medien kolportier-
ten Euro 1,1 Millione n tatsächlich von der Telekom an seine Firma zur Auszahlung
gelangten, in seiner Firma ordnungsgemäß verbucht und auch der Besteuerung zuge-
führt wurden. Die Verwendung dieser Gelder ist sowohl in der Buchhaltung als auch in
den Bilanzen nachvollziehbar und es ist somit evident, dass keine Bestechungen bzw.
Provisionszahlungen getätigt wurden.
Zwar ist die Presseaussendung von Mensdorff-Pouilly wesentlich kürzer als die von
Langthaler ausgefallen, aber im Prinzip ist der textliche Inhalt gleich. Möglicherweise
begründet sich das längere Dementi der Ex-Grünpolitikerin auch darauf, dass Frauen
allgemein blumigere Texte verfassen.
Hat Walser noch nie den Namen Langthaler gehört?
Aber das ist nicht der Tenor unseres Beitrags. Und ob sich die kolportierten Personen
tatsächlich strafbar gemacht haben, wird Aufgabe der Ermittler und eines unabhäng-
igen Gerichtes sein. Interessant ist der Schlusssatz im Walser-Beitrag der lautet nämlich:
„Schwarz-Blau-Orange müssen weg von den Schalthebeln dieser Republik! „
Wie kommt Dr. Walser zu dieser Meinung? Weil er einige Namen im Zusammenhang
mit der Telekom-Affäre in diversen Medien gelesen hat, obwohl noch keine Schuld
dieser Personen bewiesen ist?
Folgt man der Argumentation von Harald Walser hätte sein Schlusssatz wohl so heißen
müssen: „Schwarz-Blau-Orange-GRÜN müssen weg von den Schalthebeln dieser
Republik!“ Denn der Name Monika Langthaler –einer ehemaligen grünen Politikerin-
tauchte ebenfalls in den Medien auf. Allerdings vergaß der grüne Bildungssprecher
doch glatt darauf den Namen Monika Langthaler in seinem Blogeintrag zu erwähnen.
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2011-09-01
Zu schön, zu intelligent, zu…..
Quelle: youtube.com
Mit den im obigen Video getätigten Worten rechtfertigte der Ex-Finanzminister, Karl Heinz
Grasser, die Jagd auf ihn und beteuerte seine Unschuld. Allerdingss fanden diese Worte
bei der Steuerfahndung kein Gehör und diese schlug am Donnerstag dieser Woche beim
ehemaligen Säckelwart der Nation mit mehreren Hausdurchsuchungen zu.
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Interessant war auch die Aussage von Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, der die Haus-
durchsuchungen als reine Retorsionsmaßnahmen der Justiz bezeichnete, weil Grasser
bei seiner Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung
die Aussage verweigert hatte. Der Grund für diese mangelnde Kooperationsbereitschaft
war es zu verhindern, dass angeblich sofort alles der Öffentlichkeit bekannt wird.Nun sollte aber gerade KHG als ehemaliger Finanzminister wissen, wie die Finanzbehörde
mit mutmaßlichen Steuersündern umspringt. Daher hätte ihm bewusst sein müssen, dass
eine Hausdurchsuchung bei Kooperationsverweigerung eine logische Konsequenz ist.
Erstaunlich ist auch die Aussage von Ainedter, dass die Hausdurchsuchungen keine
neuen Erkenntnisse bringen werden, da nichts zu finden ist, was Grasser nicht ohnehin
schon den Behörden vorgelegt hat.Als Anwalt sollte Ainedter eigentlich wissen, dass Hausdurchsuchungen aus dem Grund
stattfinden weil die Behörden eben nicht glauben, dass ihnen alles vorgelegt wurde. Wenn
aber Grasser ohnehin alles vorgelegt hat stellt sich die Frage, warum Grassers Anwalt
gegen die Hausdurchsuchungen Rechtsmittel ergreifen will.
Angeblich politisch motivierte Verfolgung
Erstaunlich ist auch die Auffassung von Grasser, dass die „Treibjagd“ auf ihn nur stattfinde
um ihm politisch zu schaden. Er spricht in diesem Zusammenhang von „politisch motivier-
ten Verfolgungshandlungen“ gegen ihn. Irgendwie scheint es KHG verdrängt zu haben,
dass er schon längere Zeit politisch nicht mehr tätig ist und dies daher kein Grund sein
kann.Möglicherweise ist einer der Gründe, dass er als amtierender Finanzminister vergaß
Steuern aus Kapitalerträgen zu bezahlen und glaubte dieses Versäumnis mit einer Selbst-
anzeige und einer läppischen Nachzahlung vom Tisch fegen zu können. Denn angeblich
nicht abgeführte Steuern bilden nämlich den Mittelpunkt der Erhebungen gegen Grasser.Auch die Optik ist nicht gerade optimal. Wer sein Vermögen in Stiftungen rund um den
halben Erdball parkt, Geldbote für seine Schwiegermutter spielt (in dem er eine nicht un-
erhebliche Summe im Koffer über die Staatsgrenze bringt) und Geschäftspartner und
Freunde wie den „Supernackerten“ hat darf sich nicht wundern, wenn er ins Visier von
Steuerfahndern gerät.
Der „supernackerte“ Freund
Mit einem stimmen wir mit Ainedter überein, nämlich dass die Hausdurchsuchung keine
neuen Erkenntnisse bringen wird. Denn sollte Grasser tatsächlich Steuern hinterzogen
haben, hätte er belastendes Beweismaterial längst vernichtet, denn Zeit war genügend
vorhanden.Grasser hat einen einzigen wirklichen Schwachpunkt, nämlich seinen Freund und Ge-
schäftspartner aus der „Buberlpartie“ den „Supernackerten“. Sollte dieser wirklich linke
Geschäfte abgezogen und Grasser dabei als Partner gehabt haben, wird es für den Ex-
Finanzminister tatsächlich eng. Der „Supernackerte“ würde Grasser sofort auf den Markt
werfen um seinen eigenen Hals zu retten. Bei diesem Worst Case würde auch KHG
supernackert dastehen.*****
2011-05-28
Grüne beweisen Humor
Dass dieses Online-Magazin nicht unbedingt grünorientiert ist, geben wir offen zu. Für
uns sind die Grünen realitätsfremd und in ihrer Frustration völlig humorlos. Da erstaunt
es direkt, dass die Grünfraktion mit folgender Webseite ein wenige Humor, in einer durch-
aus ernsten Angelegenheit beweist.
Screen: gruene.at
Mit dieser satirischen Webseite, die jedoch einen ernstzunehmenden Hintergrund hat,
haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen. Karl Heinz Grasser darf sich nicht
wundern, dass ihn derart an den Karren gefahren wird, wenn er folgende Zitate wie in
diesem Video von sich gibt.
Quelle: youtube.com
Grasser sollte den Bogen nicht überspannen
Denn wer seine Unschuld mit einem Leserbrief untermauert in dem ihm versichert wird,
dass er zu schön, zu intelligent, zu gut ausgebildet und auch noch mit einer schönen
und reichen Frau verheiratet ist und soviel Glück ein einzelner Mensch nicht haben darf,
darf sich nicht wundern wenn seinen ständigen Unschuldsbeteuerungen kein Glauben
mehr geschenkt wird.Wir wissen nicht ob Herr Grasser strafrechtlich relevante Taten zu verantworten hat und
das festzustellen wird auch Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein. Der ehemalige
Finanzminister ist sicher kein dummer Mann, aber er sollte den Bogen mit derartigen TV-
Auftritten nicht überspannen.
In der richtigen Partei
Nebenbei hat er aber auch großes Glück, dass er in der richtigen Partei ist. Denn selbst
als es offiziell wurde, dass er als Finanzminister doch glatt vergaß Steuern zu bezahlen
und diese Angelegenheit mit einer Selbstanzeige und für ihn läppische 18.000,- Euro
Nachzahlung vom Tisch fegte, ging lediglich ein kurzes Raunen durch die Schwarze
Riege.Bei dieser mehr als optischen Schieflage, hätte ihn die SPÖ dem politischen Gegner zum
Fraß vorgeworfen. Die Roten haben dies bereits mit dem Ex-Bawag Chef, Helmut Elsner,
eindrucksvoll bewiesen. Und das unterscheidet die SPÖ von der ÖVP. Egal ob Grasser
nun schuldig oder unschuldig ist, haben sie bis dato Charakterstärke gezeigt und nicht
einen eigenen Mann dem politischen Gegner geopfert.*****
2011-02-14
Heiterkeit auf der Tribüne
Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt, ist nun eindeutig der Lüge gestraft. Gestern haben diese nämlich mit
einem Faschingsscherz , der allerdings schwarzen Humor voraussetzte, für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen, bei der Kunden sich ausweisen müssten, wenn
sie 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke im
Supermarkt gekauf t hätten. Die Kassakraft wäre in diesem Fall verpflichtet gewesen,
sich vom Käufer einen Ausweis vorlegen zu lassen und die persönlichen Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.
Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren
Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft. Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte man nur von den ehemaligen Ostblockstaaten während der kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen, den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten, wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene Damen und Herren, welche auf diese Idee kamen, diese Mengen an Alkohol intus,
denn die Begründung war mehr als erstaunlich. Die Finanz wollte nämlich Wirten auf die
Schliche kommen, die sich in den Märkten mit Getränken eindecken und diese dann
„schwarz“ verkaufen.
Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen
Zum Ersten ist nicht einzusehen, warum Otto Normalbürger sich beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht einzusehen, warum Supermarktbetreiber den Job der Finanz erledigen sollen.
Wenn begründeter Verdacht besteht, sollen die Finanzämter doch Kontrolleure aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen „Stricherl-Listen“ führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.
Ablenkungsmanöver?
Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser, während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich vergessen hatte, seine Steuern aus Kapitalerträgen zu be-
zahlen. Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde. Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht, bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
*****
2011-02-03
Ein Sparbuch zur Geburt
Frau Hannelore M., hatte zur Geburt ihres Enkelkindes Manuel, am 6. Oktober 1997 ein
Sparbuch mit 10.000,- Schilling ( € 727,-) eröffnet. Dies war eine Einmalzahlung und am
besagten Sparbuch wurden in Folge weder Einzahlungen, noch Abbuchungen vorgenom-
men.
Als sie vorige Woche ihrem Enkel das Sparbuch übergab, war für diesen die Freude groß.
Manuel wollte sich damit seinen lang gehegten Wunsch eines Mountainbikes erfüllen,
welches rund 1.000,- Euro kostet.
Sowohl die Großmutter, als auch die Eltern von Manuel rechneten fest damit, dass die
einbezahlte Summe in 14(!) Jahren, inklusiv der Zinsen, auf diese 1.000,- Euro ange-
wachsen war. Als der junge Mann jedoch auf der Bank die Zinsen nachtragen ließ, fiel er
aus allen Wolken.
36,- Euro Zinsen in 14 Jahren
Die Endsumme auf dem Sparbuch ergab 763,- Euro, also satte 36,- Euro Zinsertrag
für 14 Jahre. Die Kapitalsertragssteuer wurde gleich automatisch abgezogen, denn der
Otto Normalbürger könnte doch wie der Ex-Finanzminister, Karl Heinz Grasser, glatt verges-
sen seine Gewinne aus Kapitalerträge zu versteuern.
Bedenkt man, wie viel die betreffende Bank mit diesen 727,- Euro in den letzten 14 Jahren
verdient hat, ist der Zinsertrag von 36,- Euro eine glatte Frechheit. Hätte Großmutter
Hannelore seinerzeit die 10.000,- Schilling im Nachtkästchen aufbewahrt, wäre es auf das
gleiche hinaus gelaufen.
Sie hätte sich mehrere Bankwege, die Identifizierung des Sparbuches und die damit ver-
bundene 24-stündige Wartezeit zur Barbehebung erspart. 36,- Euro Zinsen in 14 Jahre
für 727,- Euro Kapital ist kein Witz mehr, sondern eine ausgewachsene Frechheit.
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2011-01-31
Hausdurchsuchungen bei Meinl
Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.
Erstaunliche Aussagen
Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
„Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.
Und dann war noch das:
Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………
Werbe-Ikone K.H. Grasser
Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“ sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.
Topmanager weis von nichts
Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
Wer von nichts weiß, der hat gut lachen
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen.
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
Stauni
2009-02-19