Refurbished statt neu

Drei von vier Österreichern würden generalüberholte Elektronik kaufen

Eine neue Studie im Auftrag von Back Market zeigt: Refurbished (generalüberholt) ist in Österreich kein Spartrend mehr – sondern Ausdruck eines veränderten Konsumverständnisses. Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis zählen mehr als der billigste Preis.

Professionell erneuerte Elektronikprodukte sind in Österreich im Mainstream angekommen. Laut einer aktuellen, repräsentativen Konsumentenumfrage vom österreichischen Meinungsforschungsinstitut Reppublika im Auftrag des Refurbished-Marktplatzes Back Market würden rund drei von vier Österreichern (72,5 %) generalüberholte Elektrogeräte kaufen oder ziehen einen Kauf in Betracht. 33,5 % haben bereits refurbished gekauft und würden dies wieder tun, weitere 39 % sind offen für einen Erstkauf. Die Motive für refurbished unterscheiden sich je nach Generation, Geschlecht und Region.

Generationenfrage statt Technikfrage

Junge Erwachsene treiben den Trend maßgeblich voran: Bereits rund 40 % der 18- bis 29-Jährigen haben schon generalüberholte Elektronik gekauft und würden dies wieder tun. Für sie ist Refurbished vor allem ein Weg, aktuelle Premium-Geräte zu einem leistbaren Preis zu nutzen. Nachhaltigkeit spielt zwar eine Rolle, ist für diese Altersgruppe aber nicht der zentrale Kaufgrund.

Ganz anders bei älteren Konsumenten. Ab 50 Jahren wird Refurbished deutlich stärker mit Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verantwortung verbunden. Gleichzeitig steigen in dieser Altersgruppe die Erwartungen an Qualität, Garantie und Service. Refurbished wird akzeptiert, wenn es Sicherheit bietet.

Frauen denken nachhaltiger, Männer technischer

Auch zwischen den Geschlechtern zeigen sich klare Unterschiede. Mehr Männer (58 %) als Frauen (42 %) zählen zur Gruppe der Käufer bzw. den potenziellen Käufern von refurbished Elektronik. Männer haben häufiger bereits refurbished gekauft und nähern sich dem Thema stärker über Technik, Erfahrung und Performance. Frauen hingegen zeigen eine besonders hohe Offenheit für den Erstkauf und verbinden Refurbished deutlich stärker mit Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein.

Fair statt billig: Was Konsumenten wirklich wollen

Entgegen gängiger Annahmen suchen Käufer von erneuerter Elektronik nicht den billigsten Preis, sondern ein überzeugendes Gesamtpaket. Die Studie zeigt:

° Preis-Leistungs-Verhältnis und Qualität sind die wichtigsten Kaufkriterien
° Mehr als die Hälfte der potenziellen Käufern plant für das nächste Smartphone zwischen 200 und 600 Euro ein
° Nur 5,3 % wären bereit, mehr als 1.000 Euro auszugeben

Diese Haltung passt zu den Ergebnissen einer zusätzlichen Preisbeobachtung mittels Web-Crawler: Back Market setzt in Österreich auf stabile, transparente Preise, ohne dynamische Preisschwankungen oder Unterschiede je nach Endgerät oder Browser. Statt kurzfristiger Lockangebote stehen Fairness und Vergleichbarkeit im Vordergrund.

Regionale Unterschiede: Stadt denkt anders als Land

Auch regional zeigen sich feine Unterschiede. In urbanen Räumen wie Wien ist die Offenheit für aktuelle Premium-Modelle besonders hoch, während in ländlicheren Regionen Langlebigkeit, Service und ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis stärker im Fokus stehen. Die grundsätzliche Akzeptanz von refurbished Elektronik ist jedoch bundesweit hoch – der Unterschied liegt im „Warum“, nicht im „Ob“.

Back Market wächst im österreichischen Markt

Dass diese Haltung kein theoretisches Stimmungsbild ist, zeigt auch die Entwicklung von Back Market in Österreich: Von April bis Juni 2025 hat sich die Zahl der Kund:innen verdreifacht. Besonders gefragt sind generalüberholte Apple-Produkte. Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden über 70 % mehr MacBooks verkauft als im Vorjahreszeitraum.

„Bei den Österreichern kommt refurbished extrem gut an. Sie erkennen die vielen Vorteile von professionell erneuerten Geräten – neben dem Nachhaltigkeitsgedanken vor allem das sehr gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir freuen uns sehr, dass immer mehr Menschen in Österreich Back Market als Alternative zum Neukauf entdecken“, so Thibaud Hug de Larauze,  Mitgründer von Back Market.

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Maggi „Halal“ – TEIL 2


Wir müssen MAGGI korrigieren, denn vegan muss nicht immer halal sein

 


 

Unser Beitrag Maggi „Halal“ hat in den sozialen Medien zu regen Diskussionen geführt.  MAGGI nahm dazu vorerst wie folgt Stellung:

 

Die MAGGI Würze wird seit 130 Jahren nach bewährter Rezeptur hergestellt. Unsere Konsumenten lieben den einzigartigen, würzigen Geschmack. MAGGI Würze ist auch international ein sehr begehrtes Produkt. Sie wird weltweit in 35 Länder verkauft. Wir versuchen auf die Bedürfnisse all unserer Konsumenten einzugehen und die unterschiedlichen Ernährungsstandards zu berücksichtigen.

 

MAGGI Würze ist seit jeher vegan und beinhaltet keinerlei tierische Inhaltsstoffe, d.h. die Halal-Kennzeichnung auf dem Etikett hat in diesem Fall nichts mit der Gewinnung der Rohstoffe zu tun, sondern bezieht sich auf die Tatsache, dass dieses Produkt keine tierischen oder alkoholischen Bestandteile enthält.

 

Liebe Grüße,

Dein Maggi Team

 

Wir konnten uns nachfolgende Antwort nicht verkneifen:

 

Tja, und da kommt Ihr erst nach Jahrzehnten drauf, das Produkt extra als „Halal“ zu bewerben? Hat ja sicher nichts mit der zunehmenden Islamisierung der letzten Jahre zu tun (sark. off)??

 

MfG

Die Redaktion von

www.erstaunlich.at

 

Worauf MAGGI wiederum eine recht erstaunliche Stellungnahme schrieb:

 

Wir finden es schade, dass unsere Kennzeichnung auf der MAGGI Würze zu einer solchen Diskussionen führt. Unsere MAGGI Würze wird seit 130 Jahren mit bewährter Rezeptur hergestellt und war schon immer (!) vegan und somit halal. Das entsprechende Logo auf der Verpackung dient einfach der besseren Kennzeichnung. An der Würze hat sich nichts geändert, außer der zusätzlichen, besseren Kennzeichnung. Ob man ein Produkt aufgrund eines Logos nicht verwenden möchte, sollte jeder für sich entscheiden.

 

Liebe Grüße,

Dein Maggi Team

 

Tja, da bleibt uns nur mehr übrig festzuhalten, dass man bei MAGGI erst nach zirka 130 Jahren darauf kam, besagte Flüssig-Würze als „HALAL“ zu bewerben. Und in diesem Fall können wir nur wiederholen: Hat ja sicher nichts mit der zunehmenden Islamisierung der letzten Jahre zu tun (sark. off)?

 

Interessant finden wir auch die Aussage von MAGGI, dass besagtes Produkt vegan und damit halal sei.  Dieser Vergleich hinkt, denn vegan muss nicht immer halal sein.  Beispielsweise kann Alkohol vegan sein, ist aber mit Sicherheit nicht halal.

 

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2018-05-30


Maggi „Halal“


Worin besteht der Unterschied oder anders gefragt: Macht Zucker ein Produkt „Halal“?

 

Im kürzlich erschienenen Beitrag „Gibt es gar Beef vom Schwein?“ haben wir angemerkt, dass sich im Zuge der zunehmenden Islamisierung, unzählige Firmen darin überschlagen, ihre Produkte „Halal“ zu erzeugen und/oder diese auch so anzubieten. Auf diesen Halal-Zug dürfte nun auch die altehrwürdige Firma MAGGI aufgesprungen sein.

 

 

Die Firma MAGGI hält auf ihrer Webseite wie folgt fest: „Wir von MAGGI orientieren unser Handeln stets an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Konsumenten. Gerne geht das MAGGI Konsumenten-Team umfassend auf Ihre Fragen und Anregungen ein.“ Der erste Satz ist durchaus verständlich, will man doch offensichtlich das Produkt auch an die immer mehr werdenden Muslime in Österreich bringen.  Bezüglich des zweiten Satzes hätten wir doch eine Frage an MAGGI und zwar: Worin unterscheidet sich Maggi „Halal“ vom herkömmlichen Maggi?  Denn wie nachfolgende Fotos beweisen, ist plötzlich ein und dasselbe Produkt „Halal“ geworden, obwohl beide Flaschen die selben Zutaten – bis auf den Zucker (Flasche mit Datum 2020) – enthalten.  Macht Zucker ein Produkt „Halal“?

 

 

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2018-05-19


SPÖ-Justizsprecher verursacht Milliardenverlust für Konsumenten


Der Justizsprecher der SPÖ Hannes Jarolim beantragt als Anwalt einer namhaften Versicherung

ein Gesetz zur Verhinderung von Ansprüchen unzähliger Konsumenten in Milliardenhöhe

 

Wie bereits berichtet, soll fast unbemerkt ein Gesetz verabschiedet werden mit dem EuGH- und OGH- Urteile ausgehebelt werden. Der Spätrücktritt von Lebensversicherungsverträgen soll nun verhindert werden obwohl die Rücktrittsbelehrung gefehlt hat oder falsch war. Unbeachtet war aber bis jetzt, dass der entsprechende Antrag durch den Anwalt einer namhaften Versicherung gestellt wurde, den SPÖ Justizsprecher Hannes Jarolim. Dieser Antrag wurde von ihm eigenhändig unterfertigt und am 20.09.2017 eingebracht. Besonders brisant ist, dass Jarolim diese Versicherung in derartigen Verfahren aktuell vor österreichischen Gerichten vertritt. Die Unvereinbarkeit der Interessen zu Lasten zig-tausender Konsumenten ist unübersehbar.

 

Mit dem Gesetzesantrag schrieb Jarolim als von der Versicherung bezahlter Rechtsanwalt einen für die Versicherer maßgeschneiderten Gesetzesentwurf, der den von Gerichten bestätigten (!) Forderungen der Versicherungsnehmer einen Riegel vorschieben soll. Ganz offensichtlich wurde den Versicherungen in den letzten Monaten der Druck zu groß. Zu viele österreichische Gerichte haben sich den Mutterurteilen des EuGH und OGH angeschlossen und den Versicherten zu ihrem Recht verholfen. Als Konsequenz der fehlenden oder falschen Rücktrittsbelehrungen wurden diese Verträge aufgehoben und mussten die Prämien samt 4% Zinsen zurückgezahlt werden.

 

Besonders pikant ist deshalb die Begründung für den Gesetzesantrag. Sowohl die Entscheidungen des EuGH, des OGH und der österreichischen Gerichte werden verschwiegen. Dies gilt insbesondere für die Leitscheidung des EuGH! Als Hauptargument für das Gesetz wird angeführt:

 

Durch die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rücktrittsrechts soll in Zukunft vermieden werden, dass eine Falschbelehrung zum Spätrücktritt von einem Versicherungsvertrag führen kann.

 

Dies widerspricht aber völlig dem Spruch des EuGH und des OGH zum Schutz der Konsumenten. Denn genau das Gegenteil wurde von den Gerichten unmissverständlich ausgesprochen! Wenn die Versicherung unrichtig belehrt, kann der Konsument unbefristet zurücktreten! Eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung wäre nun – folgt man den Gesetzesentwurf – völlig sanktionslos, das EU-Effektivitätsgebot kalt gestellt. Damit könnten Versicherungen die Konsumenten nach Belieben über grundlegende Rechte in die Irre führen ohne dass dies eine Konsequenz für sie hätte. Somit wären länger in der Vergangenheit liegende, mangelhafte Rücktrittsbelehrungen reingewaschen.

 

Dieses Gesetz ist daher der Wunschtraum der Versicherungen. Es wurden die Interessen der Versicherungsnehmer nicht einmal erwähnt, geschweige denn berücksichtigt oder den Interessen der Versicherer gegenübergestellt. Ob das Gesetz nicht ohnehin krass europarechtswidrig ist und daher über kurz oder lang wieder beseitigt wird, sei dahin gestellt. Was bleibt ist das Wissen, dass der Anwalt einer österreichischen Versicherung sein vermeintlich freies Nationalratsmandant nutzt um ein Gesetz alleine im Interesse der Versicherung zu initiieren.

 

All dies ist umso unverständlicher als es zum zentralen Selbstverständnis der SPÖ gehört, dem „kleinen Mann“ eine Stimme und sein Recht zu verschaffen. Nur mit dem nachträglichen Rücktritt von den Versicherungsverträgen war es den Konsumenten bisher möglich sich gegen die falschen Belehrungen der Versicherungen zu wehren. Offenbar wurde dies den Versicherungen nun zu teuer. Sollte dieses Gesetz beschlossen werden ist ein Spätrücktritt trotz falscher Belehrung nicht mehr möglich und auch Fondverluste soll bei Rücktritten ab sofort der Versicherungsnehmer tragen. Der Versicherungsnehmer soll – wie vor dem EuGH-Urteil – wieder nur den geringen Rückkaufswert erhalten. Dies spart den Versicherern zu Lasten von Millionen von Versicherungsnehmern Milliarden Euro. Die Frage, warum sich die SPÖ in der Person des Versicherungsanwaltes Hannes Jarolim jetzt kurz vor der Nationalratswahl derart kostspielig gegen die Konsumenten stellt, wird sie beantworten müssen.

 

Als wäre diese Vorgangsweise nicht schon fragwürdig genug, wurde bei diesem Plan taktisch klug auch der VKI, der eigentlich gegen derartige Gesetzesvorschläge Sturm laufen sollte, nicht vergessen. Mit ihm verhandeln die Versicherungen derzeit eifrig an einem Deal, der aber auf dessen Kunden beschränkt ist. Was dann für die Versicherungen bleibt ist ein überschaubares Risiko mit geringem Schaden. Die Frist für die Einreichung lief beim VKI am 15.09.2017 aus.

 

Nur fünf Tage nach Ablauf der Frist wurde der fragliche Gesetzesentwurf eingebracht. Es sollte also für VKI-Kunden ein Spezialpaket geschnürt werden. Dafür hält der VKI still. Er möchte die Forderungen seiner Kunden durchbringen. Dies ist zwar verständlich, aber könnte man schon erwarten, dass der VKI auch mitgliederübergreifend die Interessen aller österreichischen Konsumenten wahrt. Als Dankeschön und Zuckerl für die Bezahlung der Forderungen der VKI-Kunden bekommen die Versicherungen ein Spezialgesetz, das die Rücktrittsforderungen der anderen Millionen Versicherungsnehmer verhindern soll. Diese „anderen“ Versicherungskunden verlieren dadurch ihre Ansprüche. Die Versicherungen können aufatmen. Dies ist das Ergebnis des SPÖ-Gesetzesentwurfs. (Quelle: APA/OTS – Autor: Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak)

 

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2017-09-27


Österreich hat ein Ausgaben- und kein Einnahmen-Problem


Rotes Steuerkonzept will Bürger weiter belasten

Scharfe Kritik am Steuerkonzept der SPÖ übt FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache. „Das
rote  Modell  beschäftigt sich zum überwiegenden Teil mit der Frage,  wie man die Bürger
weiter  belasten  kann,  und  nicht  mit der Frage,  wie man den  Bürger entlasten und wo
der Staat bei seinen Ausgaben sparen kann.  Das sei völlig inakzeptabel.   Wir haben in
Österreich kein Einnahmen -, sondern ein Ausgabenproblem. Angesichts einer Rekord-
abgabenquote  jetzt  an weitere Belastungen zu denken ist blanker Wahnsinn“,  so der
FPÖ-Chef.
Dass die sogenannten  Vermögenden jede  Mehrbelastung mit aller Wahrscheinlichkeit
an Mieter, Konsumenten und Verbraucher weitergeben würden und somit der Versuch
einer gerechten Besteuerung ins Gegenteil umgekehrt werde,  begreife die SPÖ offen-
bar nicht.
„Die SPÖ sollte sich ganz im Gegenteil lieber die Frage stellen,  warum das Vermögen
eines Großteils der Österreicherinnen und Österreicher so gering ist.  Ein Grund dafür
ist,  dass  den  Menschen  nach  Steuern,  Sozialversicherungsbeiträgen und diversen
Gebühren von Kanal bis ORF schlichtweg zu wenig bleibt, um überhaupt in die Nähe
von Vermögenswerten zu kommen“, so Strache.
„Ein zukunftsträchtiges  Steuerkonzept müsse die Steuerzahler entlasten,  damit diese
auch  Vermögenswerte  schaffen können,  für sich selbst und für die nachkommenden
Generationen“,   erklärt Strache.   Aber stattdessen würden die  Koalitionsparteien ver-
suchen, ihr rot-schwarzes System auf Gedeih und Verderb weiter zu finanzieren.
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2014-12-10

Das Märchen über die Milchknappheit – TEIL 2


Extreme Überproduktion bei Milch

Im  Beitrag  „Das Märchen über die Milchknappheit“ vom   11.08.2013  haben  wir  über eine
angekündigte  Preiserhöhung  bei  diesem  Grundnahrungsmittel berichtet.   Die Molkereien
kündigten Preiserhöhungen bei der Milch an. Als Grund gaben sie einen angeblichen Futter-
mangel  auf  Grund einer herrschenden Trockenheit an.  Dadurch gaben die Kühe angeblich
weniger Milch.
Auf Grund dessen,  dass zur selben Zeit Haltbar-Milch als Exportschlager in großen Mengen
nach  Ostasien  geliefert  wurde,  zweifelten wir an der Begründung der Molkereien für diese
Preiserhöhung.   Uns erschien und erscheint es eher,  dass diese zur Auffüllung der Kassen
der Molkereien dient.
Wie  Recht  wir  gehabt  haben  wird  nun bestätigt.   Aus einem heutigen Artikel der Internet-
plattform „agrarheute.com“ geht hervor, dass sich deutsche und österreichische Milchbauern
darauf einstellen müssen,  für das Milchquotenjahr 2012/13 Superabgaben – sprich Strafe –
zu zahlen.
Die  deutschen  Erzeuger  überlieferten  ihre  verfügbare Gesamtquote von annähernd 30 Mil-
lionen Tonnen um 0,1 Prozent, während Österreichs Milchbauern ihre Obergrenze von knapp
drei Millionen Tonnen sogar um 3,6 Prozent übertrafen.
Laut  EU-Kommission  sind EU-weit 163.700 Tonnen mehr Milch als erlaubt hergestellt worden.
Um eine Milchüberproduktion zu verhindern, setzt die Europäische Union jährliche Quoten für
die  Milcherzeugung  fest.   Diese  Beschränkung  soll  aber im April 2015 aufgehoben werden.
Für  ihre  Quotenüberschreitung  bittet  die  EU-Kommission  die österreichischen Milchbauern
mit  29 Millionen  Euro  Strafe  zur  Kasse.  Jetzt wird uns auch ein weiterer Sinn der angekünd-
igten Preiserhöhung  klar.   Mit  dieser  soll  wohl  auch  die Strafzahlung auf Kosten der Konsu-
menten kompensiert werden.
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2013-10-01

Gefärbte Oliven müssen EU-weit gekennzeichnet werden


Bezeichnung „schwarze Oliven“ ist für gefärbte Früchte unzulässig

Nach  Käse,  Fleisch  und  Eier kommen nun auch  Oliven ins Fadenkreuz von Konsumenten-
schützern.   Zurecht  kritisiert  die  Konsumenteninformation  der  Arbeiterkammer (AK)  Ober-
österreich  die  ungenügende Deklaration gefärbter Oliven.   Unreife Früchte werden künstlich
schwarz gemacht,  um sich bei Ernte und Transport Vorteile,  gegenüber dem aufwendigeren
und  damit  teureren  Transport  ausgereifter  Früchte, zu  sichern.   Mit  Hilfe  der  Zusatzstoffe
Eisen-II-Gluconat (E 579)  und  Eisen-II-Lactat (E 585)  werden unreife oder halbreife Oliven
behandelt. Im Lebensmittel  selbst  kommt es zu einer Oxidation und somit zu einer Verfärb-
ung.
Die möglicherweise gesundheitsgefährdende Mogelpackung scheint den Gesundheitsminister
nicht zu tangieren.  Offenbar  hat  Stöger  seine  Liebe zum Pinsel entdeckt.   Hat er in der Ver-
gangenheit  ’nur‘  sein  Ministerium  knallrot umgefärbt,  geht  von den Oliven zumindest keine
politische  Gefahr  aus.   Denn  solange  nur  diese  schwarz eingefärbt werden,  brauchen sich
die Genossen(innen) nicht selbst zu beunruhigen.
Gesundheitsminister  Stöger  scheint es offenbar auch nicht sonderlich zu stören,  dass beim
Konsumenten  der  Eindruck  erweckt  werden  soll,  dass  es  sich bei den unreif gepflückten
und  verpackten  Früchten  – durch  eine  schwarze  Färbung –  um  reife  Oliven handelt.  Die
Arbeiterkammer OÖ kritisiert auch, dass der Konsument nichts davon erfährt.
Dass  diese  Vorgangsweise (schwarze Einfärbung) laut Konsumentenschutzgesetz,  für wel-
ches  Stögers  Genosse   Hundstorfer  verantwortlich  zeichnet,  zwar  erlaubt  ist,  stellt  eine
eigene  Problematik dar.   Dass aber der zuständige Gesundheitsminister wieder einmal als
Oberaufsicht  der  Kontrollen versagt  hat  und auch keine ausreichende Information erfolgte
ist  leider   auch nichts Neues.  Augenscheinlich sind Lebensmittelkontrollen für Stöger nicht
wirklich so wichtig.
Nach den riesigen Skandalen bei Käse und Pferdefleisch stellt sich jetzt die Frage, inwieweit
die  Farbstoffe  nicht  doch  eine   Gesundheitsgefährdung  darstellen.   Eigentlich  wäre  zu
erwarten gewesen, dass das Gesundheitsministeriums angeordnet hätte, nicht gekennzeich-
nete  eingefärbte Oliven ausnahmslos aus dem Sortiment zu nehmen,  bis deren Unbedenk-
lichkeit auch wirklich lückenlos nachgewiesen ist.   Es entsteht hier der Anschein,   als würde
sich  die  Lebensmittelindustrie  darauf verlassen,  dass die zuständigen Behörden unter der
Oberaufsicht von Minister Stöger ohnehin kaum kontrollieren würden.
Der  Gesundheitsminister,  der so gerne von gesunder Ernährung faselt,  hat gerade im Be-
reich  der  Ernährung  wieder  einmal versagt.   Die  Österreicher(innen) können im Herbst
erleichtert aufatmen, wenn dieser Minister (hoffentlich) endlich Geschichte sein wird.
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2013-05-09
 

Essen wir auch schon Katzen- und Hundefleisch?


Fleischkontrollen auch auf Hunde- und Katzen-DNA ausweiten

Immer  weitere Kreise zieht der Lebensmittel- und Betrugsskandal um falsch deklariertes
und  auch  gesundheitlich  nicht  unbedenkliches Pferdefleisch in Wurst- und Fertigwaren.
Offensichtlich  wurden  Konsument(innen) seit Jahren an der Nase herumgeführt und nie-
mand bemerkte diesen breit angelegten Betrug. Denn wie anders ist es möglich, dass ein
Produzent  von  Kärntner  Wurst  einen  nicht  deklarierten  Kühlraum  nutzt,  in  dem  er
Pferdefleisch lagerte, und dies bisher bei keiner Kontrolle entdeckt wurde?
 
Hier  haben  die  Kontrollen ganz eindeutig und offensichtlich versagt.   Erst als die Briten
falsch deklariertes Pferdefleisch entdeckt haben, scheint nun auch die AGES zu reagieren
und entsprechende DNA-Tests durchzuführen.
 
Der  Gesundheitsminister,  verantwortlich  für  den  jährlichen  Probenplan,  ist  in der Ver-
senkung verschwunden. Einzig seinen Mitarbeiter Herzog schickt er ständig in die Medien
um  zu  beteuern,  dass  alles  gut  und  ohnehin gar nicht so schlimm sei und schon gar
nicht  irgendwie  gefährlich.   Dabei  stellt  sich immer drängender die Frage,  was genau
denn eigentlich bisher kontrolliert wurde.
 
Zwischenzeitlich  muss  man  sich  bereits fragen,  ob wirklich nur Pferde aus Rumänien
verarbeitet  wurden  und  nicht  auch Katzen- oder Hundefleisch.   Immerhin streunen in
diesem Land,  zigtausende dieser herrenlos Tiere auf den Straßen frei herum.
 
Die AGES wäre gut beraten, auch dahingehend Tests durchzuführen und die Bevölkerung
entsprechend zu informieren.   Es ist höchst an der Zeit,  schonungslos aufzuzeigen, was
den Konsumenten alles vorgesetzt wird.  Die Profitgier scheint grenzenlos.  Die weltweite
Globalisierung wird von Kriminellen dazu benützt,  diese  zu befriedigen.
 
Den  Schreibtischtätern  im EU-Parlament ist anzuraten,  sich weniger um Gurkenkrümm-
ungen  Gedanken  zu  machen,  sondern  den  Betrügern  durch  effektive Kontrollen das
Leben  zu  erschweren.   Dadurch  würde nämlich der Schutz für die  Konsument(innen)
erhöht werden.
 
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2013-02-22
 

Warum ruft Stastnik ein abgelaufenes Produkt zurück?


Gestern erfolgte von der Firma Stastnik folgender Produktrückruf

Screen: www.ages.at

Nur Verdacht auf Listeria monocytogenes?

Nun  ist  es  normalerweise  üblich,  dass  bei  Produktrückrufen  die  Ablaufdaten  der Waren
angegeben  werden.   Da  diese  bei  obiger Aussendung fehlen wurden wir misstrauisch und
recherchierten in der Angelegenheit. Ein Telefongespräch ergab ein erstaunliches Ergebnis.
Wir  wollten unbedingt wissen,  ob sich der Produktrückruf eventuell auf bereits abgelaufene
Waren bezieht. Herr P. vom Kundenservice der Firma Stastnik dazu: „ Es gibt keine negative
Befunde,  das  ist  eine  reine  Vorsichtsmaßnahme.   Wenn  sie  diesen Artikel haben,  alles
zurückbringen,  egal  welchen  Datums.   Wir  haben  bei  dem  abgelaufenen Produkt einen
erhöhten  Wert gehabt und daher haben wir gesagt,  wir nehmen alles, auch nachher, auch
wenn wir keinen negativen Befund haben, sicherheitshalber vom Markt“.
Da  staunen  wir  aber,  denn  zuerst  wurden  negative  Befunde  in Abrede gestellt und die
Aktion  als  reine  Vorsichtsmaßnahme  deklariert.  In  diesem Fall stellt sich die berechtigte
Frage warum eine Firma Produkte rückruft, obwohl mit diesen doch alles in Ordnung ist. Im
Laufe des Gespräches rutschte dann dem Herrn P. vom Kundenservice der Firma Stastnik –
wir  vermuten  unabsichtlich –   der  entscheidende  Satz  heraus.   Er  gab  zu,  dass  das
abgelaufene Produkt einen erhöhten Wert gehabt hat.
Das  heißt  im Klartext,  dass die Konsument(innen) bereits jene Ware,   die eigentlich  zum
Produktrückruf  bestimmt  war,  mit  an  Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verzehrt
haben.   Ob  jene Produkte,  die  nun  rückgerufen werden tatsächlich einen erhöhten Wert
haben,  oder Rückrufaktion tatsächlich nur eine reine Vorsichtsmaßnahme ist,  entzieht sich
unserer Kenntnis.
Jedenfalls  fragen wir uns warum die Firma Stastnik GmbH ein Produkt mit erhöhten Werten
erst  dann  aus d em Verkehr ziehen will,  wenn dieses bereits abgelaufen ist?   Ein Produkt-
rückruf schlägt in diesem Fall fehl und ging möglicherweise bereits zu Lasten der Gesundheit
der Konsument(innen).
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2013-01-16
 

Türkischer Bazar in Wien-Meidling


Das Preisauszeichnungsgesetz

Lebensmittel sind ist letzter Zeit dank des Teuros empfindlich teurer geworden.  Dies
wird  schon  jedermann(frau)  beim  Einkauf  im Supermarkt festgestellt haben.  Um
einen  den Eindruck eines günstigen Preises zu erwecken,  arbeiten  Händler mit be-
reits abgepackter Ware,  die jedoch auf den Kilo- oder Literpreis ausgerechnet nicht
mehr so günstig ist.
 
Um  den  Kunden ein Umrechnen auf den Kilo- oder Literpreis zu ersparen, schreibt
der Gesetzgeber eine Regelung vor und zwar ist diese im Preisauszeichnungsgesetz
enthalten. In diesem Gesetz ist folgendes festgehalten.
 
§ 10a. (1) Bei Sachgütern, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten
werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit (Grundpreis) aus-
zuzeichnen, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
 
(2) Bei Sachgütern,  die in Anwesenheit des Verbrauchers abgewogen oder abgemes-
sen werden und die nicht vorher verpackt werden (in losem Zustand zum Verkauf an-
gebotene Sachgüter), ist lediglich der Grundpreis auszuzeichnen.
 
(3) Die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis bezieht, ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter,
1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter,  sofern in einer Verordnung gemäß § 10c
Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist.
 
Der o.a. zitierte Ausnahme bezieht sich auf    Waren die zum Stückpreis angeboten wer-
den. Aber auch das Grundnahrungsmittel „Bier“ darf im ½-Literpreis angegeben werden.
Jedenfalls  ist  die  Preisangabe für den Kilo oder Liter einer Ware für den Konsumenten
sehr nützlich. Ein flüchtiger Blick und der Kunde ist in Kenntnis wie viel das Produkt wirk-
lich kostet.
 

Gewusst wie

Diesen  flüchtigen  Blick scheint der Betreiber eines türkischen Supermarktes in Wien 12.,
Reschgasse 29 , offenbar zu seinem Vorteil ausnützen zu wollen. Anstatt den Grundpreis
im  gesetzlich  vorgeschriebenen  Kilopreis  anzugeben,  preist er einen Teil seiner Ware
zum ½ Kilopreis aus. Das erweckt optisch natürlich einen günstigen Kaufpreis.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}bazar{/besps}
 
Zwar  könnte  man  nun den  Kunden vorwerfen genauer zu schauen,  allerdings sind diese
es gewöhnt,  dass der Kilopreis ausgezeichnet ist und etliche schauen in der Einkaufshektik
sicher nur auf den Preis und nicht auf die ungesetzlich angeführte Gewichtsangabe.  An der
Kassa kommt dann das böse Erwachen. Wer es eilig hat wird wahrscheinlich in den sauren
Apfel  beißen  und die Ware kaufen,  denn für einen neuerlichen Einkauf in einem anderen
Geschäft haben die meisten Leute einfach keine Zeit.
 
Und  so kann der Supermarktbetreiber aus seiner ungesetzlichen Handlung verbunden mit
dem  Ausnützen  der  Einkaufshektik  seiner  Kunden einen schönen Profit herausschlagen.
Erstaunlich finden wir es nur,  dass dieser Umstand bis dato den Beamten des Marktamtes
nicht aufgefallen ist.  Kontrollieren doch diese permanent die Lebensmittelgeschäfte.  Oder
haben österreichische Rechtsvorschriften für türkische Supermärkte keine Geltung?
 
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2012-06-27
 

Verfassungsgerichtshof erteilte dem Glücksspielgesetz eine Abbfuhr


GASTAUTOREN-BEITRAG

 

§ 25 Abs. 3 GspG

Wer hatte sich diese verfassungswidrigen Ausbeutungsprivilegien im Finanzministerium be-
stellt?   Ist  auch  Frau Finanzminister  Fekter  mit  der  Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit in
ihrem Ministerium überfordert?
 
Mit der  Erkenntnis vom 27.09.2011  hat der Verfassungsgerichtshof weitere,  skandalöse
Verfassungswidrigkeiten im § 25 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes aufgehoben.
 
Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2008 und vom 27.09.2011 sind
laut  schallende,  juristische  Ohrfeigen für die Fachjuristen im Finanzministerium. Konse-
quenzen?   Ja,  natürlich!   Die beiden direkt damit befassten Glücksspielfachjuristen sind
hinaufbelohnt worden!
 
Frau  Mag. Gierlinger  ist  nun  Sektionschefin  bei ihrem alten Bekannten Mitterlehner im
Wirtschaftsministerium.   Dr. Sutter  ist  seit dem  01.01.2012 neuernanntes Mitglied des
Verwaltungsgerichtshofes.   Sutter gehört dem,  für auffällige Glücksspielentscheidungen
berüchtigten, Senat 17 des VwGH zwar noch nicht an, berät ihn aber – kollegialiter – viel-
leicht schon?
 
Worum geht es? Ganz gezielt ermöglicht der Gesetzgeber durch 20-fach höhere Einsätze
und  die  deutlich  reduzierten Gewinnchancen eine unglaublich effektive Ausbeutung der
Konsumenten,  ohne dass dies irgendjemanden zu stören scheint. Weil deshalb mit einer
besonders  großen  Welle von Geschädigten zu rechnen ist,  hatte man  – rechtswidriger
Weise –  den  maximalen  Schadenersatz  auch wieder im neuen Glücksspielgesetz extra
drastisch reduziert.   (Maximaler Schadenersatz ca. Euro 27.000.-,  selbst wenn jemand
Hunderttausende oder Millionen verspielt hat).
 
Trotz  aller fachmännischen Warnungen sind diese unglaublichen Ausbeutungsprivilegien
ins Glücksspielgesetz gezielt hineingeschrieben worden. Danach wurden sie von den ver-
antwortlichen  Fachbeamten  des  Finanzministeriums  und einzelnen Politikern,  wie z.B.
Ex-Staatssekretär Lopatka, auffallend heftig verteidigt, obwohl, speziell den sich mit dem
Nimbus der Unfehlbarkeit umgebenden famosen  „Kronjuristen“ der Ministerialbürokratie
die Umstände aus dem Studium wohl bekannt sein müssen.
 
Aber, so scheint es, Ministeraufträge stehen – aus welchen Gründen immer – über allem,
ohne  Rücksicht  auf  Verluste.   Bevorzugte Nutznießer sollten  z.B.  die privaten Firmen
Casinos Austria und die österr. Lotterien sein. Musste doch die Casinos Austria – wegen
mangelhaften  Spielerschutzes –  schon bisher über Euro 10 Millionen Schadenersatz be-
zahlen.
 
Auch in OÖ,  Bgld.  und NÖ haben die Landesregierungen dieses privilegierende Sonder-
privatrecht  für  risikolose  Ausbeutung  in  ihren Landesglücksspielgesetzen beschließen
lassen. Für die speziell ausgewählten, einzelnen Landeskonzessionäre wurden die finan-
ziellen  Risiken  für  Schadenersatzzahlungen  wegen mangelhaften Spielerschutzes da-
durch extra minimiert.
 
Eine  unerhörte,  in  Europa  einzigartige  Benachteiligung für geschädigte Konsumenten!
Der Verfassungsgerichtshof hat diesem,  längst korruptionsanrüchigen, Spiel jedoch, wie
zu  erwarten war,  neuerlich und korrekterweise eine kräftige Abfuhr erteilt.   Da bereits
andere, gleichartige Verfahren anhängig sind, steht Ähnliches zu erwarten. Ob das dann
verstanden  wird,  oder gar nützt, bleibt  – da möglicherweise erneut vergeblich –  abzu-
warten.
 
DDr. Gerhard Grone

2012-06-06
 

Das harmlose Haschzigaretterl


LESERBRIEF

Ich bin kein Reporter aber ein heutiger Bericht der Kronen Zeitung hat mich stark moti-
viert etwas zu verfassen – ich hoffe ihr könnt was damit anfangen – und ebenso hoffe
ich dass Ihr über meine Rechtschreib- und Grammatikfehler hinwegseht –  auf Wunsch
kann  ich  Euch den (Original) Bericht auch schicken.   Hoffe ihr  veröffentlicht meinen
Leserbrief, wär mir eine Ehre!
 
Beim  Lesen  der gestrigen Krone Ausgabe (Steiermark,  Seite 25) musste ich erstaun-
liches feststellen.   Der Beitrag  „Jagd auf Hanf-Bauern“  war durchaus interessant.  Ich
finde   es  auch  gut  und  vernünftig Aufklärungsarbeit im Suchtmittelgebrauch zu be-
treiben.   Es  ist  gut  zu  wissen,  dass  sich  die  Jäger  aus  dem  (steirischem) Bezirk
Deutschlandsberg  in  Zukunft  auch  um die  (Zitat: illegale, gibt’s auch legale?) Hanf-
plantagen  zu kümmern.   Mit kümmern meine ich nicht die  Hege und Pflege sondern
deren Vernichtung.
 
Aber Gott sei Dank gibt es schon geschulte Jäger – die genau wissen wie diese „böse“
Pflanze aussieht –  schließlich  werden  die  Damen und  Herren geschult und zwar vor
unseren  Floristen –  Entschuldigung Polizisten,  mittlerweile scheint das ja ein Beruf zu
sein.
 
Interessant finde ich auch die Aussage, dass Zitat:  „Wie wir bereits gelernt haben, müs-
sen  die  empfindlichen  Pflanzen  ja täglich gepflegt werden“  –  seines Zeichens Bezirks-
jägermeister Krinner. Soweit – so gut. Aber anscheinend sind diesen Damen und Herren
bei Ihrer Schulung einiges nicht gesagt worden bzw. „hängen“ geblieben.
 
A. Hanf ist kein SUCHTGIFT sondern ein RAUSCHGIFT – der Unterschied sollte für  einen
„Krone“ Mitarbeiter  leicht erfassbar sein: Rauschgift versetzt den Konsumenten in einem
Rauschzustand! –  Suchtgift macht das auch jedoch macht es auch KÖRPERLICH süchtig.
Diese Tatsache dürften wohl übersehen worden sein –  aber ich helfe ja gerne:  Alkohol
= Suchtgift, Nikotin = Suchtgift,  Heroin = Suchtgift  usw… Hanf = Rauschgift.   Da  die
Krone  aber  anscheinend  hofft Ihre Leserschaft mit diesem  Wortspielchen zu verwirren
hoffe ich hier für Aufklärung zu sorgen.
 
B. Cannabis sativa bzw. Cannabis indica sind seit tausenden Jahren Kulturpflanzen.  Haben
Sie sich schon mal gefragt wie Columbus nach Amerika segelte? –  Abgesehen von seiner
Überzeugung tat er dies mit Segelschiffen deren Segel aus HANF hergestellt wurden.
 
C. Im Kronebericht  wird  behauptet,  dass  Cannabis laut  Zitat  „Wie wir bereits gelernt
haben, müssen die empfindlichen Pflanzen ja täglich gepflegt werden.“ – Bitte fragen Sie
Ihren Gärtner oder Floristen wie empfindlich Hanf ist – sie werden erfahren dass die Auf-
zucht  von Hanf nicht aufwändig ist.   Jedoch muss man sich folgende Fragen stellen: Da
die  Krone ja behauptet, dass diese Pflanze so empfindlich ist bitte ich um Erfahrungsbe-
richte –  aus einschlägigen Foren ist nämlich nur zu  Erfahren dass nur extrem „potente“
(THC-Gehalt) Pflanzen empfindlich (auf gut Deutsch: hochgezüchtet) sind.
 
D. Was sagen denn die betroffenen Jäger dazu?   Ist die Jagd jetzt dazu da auf Pflanzen
und deren „Aufpasser“ zu achten? – Da bleibt nur zu hoffen, dass der Schuss nicht nach
hinten losgeht.
 
E. In vielen Ländern wird diese Pflanze gegen chronische Schmerzen und gegen psychische
Krankheiten  (mit Erfolg) eingesetzt.  –  Evtl.  sollten die eine Diskussion anregen bevor die
mit diesem Thema jedem zum „Giftler“ machen.
 
Ich möchte mit diesem Bericht keine Diskussion für oder gegen Hanf bzw. Cannabis, oder
auch Marihuana betreiben –  aber es ist mir doch ein Anliegen,  dass über solche Themen
kompetente  Reporter bzw.  Experten Ihre Meinung abgeben bevor die solch einen kon-
fusen Text veröffentlichen.
 
MfG. B.

 

STELLUNGSNAHME ZUM LESERBRIEF

Wir  kennen  den  Kronen Zeitungs-Beitrag nicht und können diesen daher nicht kommen-
tieren.   Aus dem Leserbrief von B.  ist aber erkennbar,  dass dieser die Droge Cannabis als
Rauschgift,  jedoch  nicht  als  Suchtgift wertet,  auch wenn er das verharmlosende Wort
„Hanf“  verwendet.   Das ist grundlegend falsch, denn durch den kontinuierlichen Konsum
jeder „nur“ berauschenden Droge, wird diese zum Suchtgift. Darunter fällt auch die legale
Droge Alkohol. Das Wort „Sucht“ impliziert nämlich nicht nur die körperliche, sondern auch
die geistige Abhängigkeit.
 
B. versucht in seinem Leserbrief zu verharmlosen wenn er meint, dass Segelschiffen früher
mit  Segel aus Hanf ausgestattet waren. Hier vergleicht er nämlich Äpfel mit Birnen.  Denn
Baustoffe  oder  Kleidung  aus Hanf fallen weder unter Rausch- oder Suchtgift.   Es ist das
„Zeug“ welches geraucht wird und bei den Konsumenten nachweislich bleibende Schäden
hinterlässt.
 
Auch hinkt der Vergleich mit der medizinischen Indikation gewaltig,  denn auch Morphium
oder  Alkohol  findet in der Medizin Anwendung.   Wenn in einem speziellen  Fall Cannabis
als Heilmittel eingesetzt wird, dann ist nichts dagegen einzuwenden. Der Pferdefuß dabei
ist nur, dass 95 Prozent der Kiffer Cannabis nicht gegen physische oder psychische Leiden
konsumieren, sondern nur um sich in einen Rauschzustand zu versetzen.  
 
Wir haben schon zahlreiche Beiträge über Drogen,  egal wie sie heißen mögen, geschrie-
ben.   Wir  sprechen uns  dezidiert  gegen Cannabis und andere Drogen aus.   Im Prinzip
könnte man ja meinen, dass jeder mit seinem Körper machen soll was er will.   Allerdings
hat das einen Haken.  Der Drogenkonsum ist oft mit sozialem Abstieg und schweren ge-
sundheitlichen Folgen verbunden.
 
Das heißt im Klartext, dass jene Personen früher oder später der Allgemeinheit zur Last
fallen.   Und wie kommt diese dazu,  nur weil gewisse Menschen kiffen, koksen, Heroin
spritzen oder sich sonstige Drogen einwerfen bzw.eingeworfen haben.
 
Apropos Cannabis: Es ist mittlerweile bewiesen, dass das „ach so harmlose Haschzigaret-
terl“ zur Einstiegsdroge Nummer 1 für harte Drogen geworden ist.  Unser Fazit ist daher:
Finger weg von Drogen egal welcher Art und harte Strafen für Drogendealer.
 
*****

2012-03-23
 

Spritpreis-Wahnsinn TEIL 2


Treibstoffpreis schraubt die Inflation in die Höhe

Vor knapp über einem Jahr haben wir den Beitrag „Spritpreis-Wahnsinn“ verfasst. Mittlerweile
hat sich die Situation wesentlich verschärft und die Preise für Treibstoff  – egal ob Diesel oder
Benzin –  haben rekordverdächtige Höhen erreicht.   Nicht etwa weil der Rohstoff Erdöl knapp
wurde,  sondern vor allem weil sich die Mineralölfirmen unverschämt die Taschen vollstopfen.
Bedenkt man, dass der Liter Treibstoff (Diesel oder Benzin) in Österreich im Jahre 2006 durch-
schnittlich  80 Cent  kostete,  kostet  er  heute  sagenhafte 1,50 Euro.   Das freut natürlich die
Finanzministerin, die mit rund 50% Mineralölsteuer am Spritpreis mitnascht und die halbstaat-
liche OMV.  Letztere erwirtschafte mit den hohen Treibstoffpreisen einen Umsatz von 34 Milli-
arden Euro und davon 2,5 Milliarden Gewinn im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Dem einen Freud ist des anderen Leid,  sagt eine alte Volksweisheit.   Wobei das  Leid bereits
volkswirtschaftliche Schäden zu verursachen beginnt. Denn ein hoher Treibstoffpreis dreht die
Inflationsschraube unweigerlich nach oben. Dabei geht es nicht nur um die Autofahrer(innen),
die  mit  ihren  Fahrzeugen zur Arbeit fahren,  sondern in nahezu jedem  Lebensbereich spielt
der Treibstoff eine Rolle. Und sei es nur das morgendliche Frühstückssemmerl, denn auch für
dieses  wurde  Treibstoff  benötigt.   Begonnen von der Aussaat auf dem Feld mittels Traktor
bis zur Anlieferung in eine Bäckerei.

Reiner Populismus ohne nachzudenken

Einen  zwar  sehr populistischen aber  ebenso unsinnigen  Vorschlag  machte BZÖ-Chef Josef
Bucher.   Er ruft Österreichs Autofahrer(innen)  zu  einem Tank-Boykott am kommenden Don-
nerstag  dem  1. März auf.   Mit dieser Aktion soll den  Öl-Multis die Macht der  Konsumenten
gezeigt  werden.   Abgesehen davon,  dass sich diese  höchstens einen  Ast  darüber  lachen
werden,  wäre ein solcher Tank-Boykott völlig sinnlos und undurchführbar.
Sinnlos  deshalb,  da der am  1.März nicht getankte Treibstoff eben am Folgetag nachgetankt
werden  müsste.   Undurchführbar deshalb,  da ein leerer Tank der nicht nachbefüllt wird zur
Folge hat, dass das betreffende Fahrzeug zum Stillstand gelangt. Wie werden dann Personen,
die auf ihr Auto angewiesen sind zur Arbeit gelangen?
Möglicherweise  ist ein Herr J. Bucher abkömmlich und es fällt vielleicht auch nicht auf,  wenn
dieser  einen Tag nicht zur Arbeit erscheint.   Für Otto Normalbürger  trifft dies auf jeden Fall
nicht zu, denn ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz könnte den Job kosten.
Wie  werden Professionisten,  begonnen vom Taxifahrer bis hin zum  Installateur-Betrieb ihren
Dienstleistungen am Kunden nachkommen?  Nein, die Befolgung eines Aufrufes zu einem Tank-
Boykott wäre nicht nur schwachsinnig, sondern würde die Volkswirtschaft zusätzlich schädigen.
Ein Herr J. Bucher sollte vielleicht nachdenken was er von sich gibt,  auch wenn das BZÖ keine
politisch tragende Rolle in Österreich spielt und kaum jemand eine Aufforderung der Orangen
befolgt.
Die  einzigen  Maßnahmen  zur  Abwendung weitere Schäden an der Volkswirtschaft durch die
weit  überhöhten  Treibstoffpreise  wären  eine sofortige Senkung der Mineralölsteuer,  sowie
eine amtliche Preiskontrolle. Ein oberes Preislimit von maximal 1,20 Euro für einen Liter Treib-
stoff, wäre in Zeiten wie diesen vernünftig.
 
Sollte  dies die Finanzministerin  und/oder  auch die Bundesregierung nicht realisieren können,
werden  sie über kurz oder lang nicht nur keine  Einnahmen mehr aus  Treibstoffverkäufe  luk-
rieren  können,  sondern auch in etlichen anderen Bereichen auf  Steuereinnahmen verzichten
müssen.   Denn mit  unbezahlbarem Treibstoff,  werden in absehbarer  Zeit alle Räder  – aller-
dings unfreiwillig –  still stehen.
*****
2012-02-27
 

Biowahn – TEIL2


Groß angelegter Betrug aufgeflogen

Im Beitrag  „Biowahn“ vom 1.Juni 2011 vertraten wir die Meinung, dass das ganze Bio-Getue

ohnehin nur ein groß angelegter Betrug ist.   Wir vermuteten,  dass eine nicht unerhebliche

Anzahl von angeblichen Bio-Produkten nur auf  der Verpackung  biologischen Ursprungs  ist.

Denn mit  dem Aufdruck „aus biologischem Anbau“  lässt sich beim Kunden bis zu  50 Pro-
zent mehr, als vom normalen Kaufpreis abkassieren.

 

Wie  recht wir hatten beweist nun ein jetzt aufgeflogener Betrug,  der im ganz  großen Stil

angelegt war.  Italienische Bio-Lebensmittelproduzenten kauften ihre Rohstoffe teilweise in

Rumänien aus konventionellem Anbau und  „veredelten“‘ diese im Zuge der Weiterverarbeit-

ung zu Bio-Produkten.

 

Durch  die Vernetzung im europäischen Binnenmarkt wurden diese Produkte auch auf dem

österreichischen Markt den heimischen Konsumenten als Bio-Produkte verkauft.   In diesem

Fall  bestätigte sich ein weiterer  Nachteil der Globalisierung,  in welcher eine korrekte und
nicht korrumbierbare Kontrolle unmöglich ist. Dies nutzten und nutzen auch die Bio-Erzeuger
in ihrer unendlichen Gier nach Profiten weidlich aus.

 

Kein hoheitliches Gütesiegel

Erstaunlich ist auch,  dass es im „Pickerlland“ Österreich nicht einmal ein hoheitliches Güte-

siegel gibt, durch welches die österreichische Herkunft von Lebensmitteln bescheinigt wird.

Dies wäre nicht nur im  Interesse der heimischen Konsumenten,  sondern auch für unsere

Landwirte von großem Vorteil.

 

Das Fehlen eines solchen Gütesiegels ermöglicht es,  dass Konsumenten betrogen werden,
indem  ihnen „normale“ Lebensmittel als Bio-Ware zu überhöhten Preisen verkauft werden.
Aber  auch die einheimischen Bauern  – die sich bemühen qualitativ hochwertige Nahrungs-
mittel zu erzeugen –  sind die Dummen.

 

Österreichische  Landwirte müssen mit ihren guten Produkten gegen falsch deklarierte Bio-
Produkte aus dem Ausland am freien Markt bestehen.   Interessant wäre zu wissen wieweit
der Lebensmittelhandel  – sprich internationale Lebensmittelketten –  in den Bio-Betrug invol-
viert ist.
 
Oder  ist es tatsächlich nicht möglich  am Aussehen oder Geschmack zu unterscheiden, ob
Lebensmittel  aus biologischem oder  „normalen“  Anbau stammen.   Denn wenn der Unter-
schied nur am Preisschild erkennbar ist, dann ist das ganze Bio-Getue reine Scharlatanerie
und es wird weiterhin betrogen werden.

 

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2011-12-08
 

Goldener Windbeutel


Erstaunlich gute Aktion

Nachfolgender Beitrag ist einer heutigen APA-OTS-Aussendung  der Verbraucherorgani-
sation Foodwatch entnommen. Wir finden diese Aktion erstaunlich gut und daher ver-
öffentlichen wir diese auf www.erstaunlich.at
„Goldener Windbeutel“ 2011: Verbraucher wählen die dreisteste Werbelüge des Jahres –
Activia, Ferdi Fuchs, Nimm 2, Milch-Schnitte und Kühnes Schlemmertöpfchen zur Inter-
net-Abstimmung nominiert.
Foto: Foodwatch
 

Wer bekommt den „Goldenen Windbeutel“ 2011?

Per Internet-Abstimmung können Verbraucher auf  www.abgespeist.de  ab sofort einen
Monat lang  darüber abstimmen,  welcher  Lebensmittelhersteller den Preis  für die dreis-
teste Werbelüge des  Jahres verdient hat. Die Wahl zum Goldenen Windbeutel geht bis
zum 16. Juni 2011.
 „Angesichts  der  alltäglichen  Irreführung  durch  die  Lebensmittelindustrie  haben die
Verbraucher allen Grund,  sauer zu sein.  Jede Stimme beim Goldenen Windbeutel zeigt
den Herstellern, dass die Menschen mit ihren Werbepraktiken nicht einverstanden sind“,
erklärt Anne Markwardt, Leiterin der Foodwatch-Kampagne gegen Etikettenschwindel.

Verbraucherorganisation Foodwatch hat 5 Produkte nominiert

„Activia“, das probiotische Märchenprodukt von Danone. Der  Joghurt kann die Verdau-
ung nicht mal eben regulieren, wie es Danone suggeriert. Minimale Effekte werden maxi-
mal aufgeblasen – und teuer verkauft.
„Ferdi Fuchs“,  Stockmeyers  salziges  Mini-Würstchen  für  Kinder.  Die  „Ferdi Fuchs“-
Würstchen enthalten zu viel Salz für ein  Kinderprodukt – dennoch  bewirbt sie  Stock-
meyer als „täglichen Beitrag für die gesunde Ernährung“.
Kühnes „Schlemmertöpfchen Feine Gürkchen“ – außen Tradition,  innen modernste Leb-
ens-mitteltechnologie.  Obwohl Farbstoff und  Aromen drin stecken,  verkauft Kühne die
Gewürzgurken wie ein handwerkliches Produkt mit jahrhundertealter Tradition und  „bes-
ten natürlichen Zutaten“ zum Premium-Preis.
„Milch-Schnitte“ von Ferrero, die Schoko-Sahnetorte für zwischendurch. „Schmeckt leicht.
Belastet  nicht.  Ideal für  zwischendurch“,  so  der  Werbeslogan – tatsächlich  besteht  die
Milch-Schnitte zu etwa 60 Prozent aus Fett und Zucker.  Dagegen ist sogar manche Scho-
ko-Sahnetorte ein Diätprodukt.
„Nimm2“ von Storck, die Bonbons, die nicht nur süß, sondern auch noch gesund sein wol-
len. Kinder lernen, dass sie ihren      Vitaminbedarf auch mit Süßigkeiten statt mit Obst und
Gemüse decken können.  Dabei sind  die zugesetzten,  angeblich  „wertvollen“ Vitamine  in
Nimm2 überflüssig – und machen aus den Bonbons keine besseren Bonbons.

Zur Nachahmung empfohlen

Eine derartige  Aktion zur  Information  von Konsumenten  kann nur  empfohlen werden.
Vielleicht haben  wir mit  unserem Beitrag  die notwendige Inspiration dazu geliefert,  dass
sich auch in Österreich wer findet,  der eine solche oder eine  so ähnliche Abstimmung ins
Leben ruft.
*****

2011-05-16
 

Internet-Betrug


Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen

Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen  verunsichert  an  den  Internet Ombudsmann gewandt.  Der  Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at )  hat umgehend  die zuständigen  Behörden  informiert  und  emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.

App-Downloads

Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen  (so genannte „Apps“)  in-
stalliert  werden können,  liegen derzeit  voll im Trend.  Das Kaufen  und der  Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich.  Der Erfolg beschert den  Programmierern und  Betreibern der  Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.

Das in  London ansässige Unternehmen  „Apps World Ltd.“,  geht jedoch einen anderen

Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit  im gesamten  deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.

Das Adress-Material  inkl. weiterführender Informationen  zu den Empfängern,  die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.

Webseiten gar nicht existent

„Apps World Ltd.“  fordert von  bis zu 96 Euro  von  den  überraschten  und  verunsicherten
Rechnungs-Empfängern.  Angebliche Leistung:  Nutzung von Websites  wie zum  Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher  bezeichneten „Apps“.  Die Seiten sind  teilweise nicht vorhanden.  Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.

Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann

gewandt haben,  geben außerdem  unisono  und absolut  glaubwürdig an,  keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.

Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..

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2011-02-10

 

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

Inhalts-Ende

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