7.000 Polizisten stehen in der Silvesternacht im Einsatz


Silvester ist nicht mehr das, was er noch bis vor 2 Jahren war

 

Der in Österreich – in der heutigen Silvesternacht aufgebotene Polizeiapparat – erinnert wohl eher an einen Polizeistaat, als an eine Nacht, in der friedliche Bürger(innen) den Jahreswechsel feiern können.  Benötigte man noch vor 2 Jahren lediglich einige hundert Polizeibeamte, die beispielsweise ein ausuferndes Werfen von Böllern verhindern sollten, werden in der kommenden Nacht zum Jahreswechsel 7.000 Polizisten im Einsatz stehen.  Zusätzlich werden öffentliche Plätze von SEK-Kommandos, der Polizeiluftflotte (alle BMI-Helikopter sind unterwegs) und verdeckten Kriminalbeamten gesichert.  Zudem werden so gut wie alle Polizeihundestaffeln rund um die „Hotspots“ patrouillieren.  Auch bautechnisch wurde an diesen Örtlichkeiten eingegriffen, indem „Barrikaden“ errichtet wurden, um das Durchbrechen von LKWs oder ähnlich großen Fahrzeugen zu verhindern.

 

Dem Vernehmen nach – es wurde weder bestätigt noch dementiert – werden Scharfschützen an strategischen Punkten positioniert, um mögliche Terroristen auszuschalten. Zudem wird es an neuralgischen Punkten eine flächendeckende und ununterbrochene Videoüberwachung geben. Alles das, um sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen, Diebstähle oder Terrorakte zu verhindern.

 

Da taucht die Frage auf, ob die Österreicher in den letzten 2 Jahren derart kriminell geworden sind, um einen solchen Sicherheitsapparat aufziehen zu müssen? Mitnichten, es ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Kriminellen (vorwiegend aus nordafrikanischen Staaten), die unter dem Deckmantel „Kriegsflüchtlinge“, Dank unverantwortlichen Politiker(innen) unkontrolliert nach Österreich einreisen konnten und dies noch immer können.

 

Vor zwei Jahren (also vor Beginn der „Flüchtlingswelle“) wäre es bei uns noch undenkbar gewesen, dass man zu Weihnachten und zu Silvester, derart polizeiliche Maßnahmen ergreifen muss. Dank unverantwortlichen Politiker(innen) und gutmenschlichen Willkommensklatscher(innen) haben wir es endlich geschafft, mit ausufernden Sicherheitsmaßnahmen leben zu müssen.  Wie ein Affront klingt es, wenn der Innenminister meint, man brauche keine Angst zu haben und es könne in Sicherheit gefeiert werden.  Da stellt sich die Frage, warum eine Silvesternacht mit einem derartigen Polizeiaufgebot gesichert werden muss?

 

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2016-12-31


Den FPÖ-Chef als „wenig bis minder intelligent“ bezeichnet


Welche Rechtfertigung wird Uwe Sailer nun ins Rennen bringen?

Erst am 28.07.2016,  musste sich der Kriminalbeamte  Uwe Sailer vor Gericht verantworten
(Verhandlung wurde zwecks Zeugeneinvernahme vertagt).   Er soll laut Anklage, den FPÖ-
Chef Heinz-Christian Strache  mit einem Facebook-Posting beleidigt haben.  Der Ordnung
halber halten wir fest,  dass die Unschuldsvermutung gilt.
Wie  die Tageszeitung HEUTE berichtete,  bekannte  sich  Sailer  nicht  schuldig und recht-
fertigte  sich  damit,  das  Posting nicht geschrieben zu haben.   Just einen Tag nach seiner
Verhandlung (29.07.2016),  erschien nachfolgendes Posting (rot eingekreist) auf der Face-
book-Seite des Kriminalbeamten aus Linz:
Ob  Uwe Sailer  nun wieder behaupten wird,  dass er das betreffende Posting nicht selbst
geschrieben hat?
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2016-07-31

Nazis in der Politik, beim Bundesheer und bei der Polizei


Wird diese Behauptung für Uwe Sailer Konsequenzen haben?

Der sattsam bekannte Kriminalbeamte und selbsternannte Datenforensiker, Uwe Sailer,
stellte  in einem gestrigen Facebook- Kommentar fest,  dass Österreich keine Aufarbeit-
ung hinsichtlich des Nationalsozialismus vorgenommen hat.
Sailer  behauptet  weiters:.. „Ganz  im  Gegenteil,  heute sitzen diese wieder in Politik,
Bundesheer und Polizei und diktieren wieder, ….“ Im Anschluss nennt er noch einige
Namen und merkt an: „….um nur in Oberösterreich zu bleiben.“
Wir sind der Meinung, dass ihn sein Dienstgeber – das Innenministerium – unverzüglich
zum  Rapport  befehlen  und  die Genannten eine Klage gegen Sailer einreichen sollten.
Wir  werden  im  Innenministerium  anfragen,  wie  dieses  zur aufgestellten Behauptung
ihres Dienstnehmers (Kriminalbeamter) steht.
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2016-06-29

UPDATE am 29.06.2016 um 21:50 Uhr


Das BMI hat sehr schnell reagiert und uns folgende Stellungnahme zugesandt:
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Uwe Sailer in finanzieller Not?


„Heimat ohne Hass“  ruft zu einer Spendenaktion auf

Gäbe  es  den  verhaltensauffälligen Kriminalbeamten Uwe Sailer aus Linz nicht,  dann wäre
ERSTAUNLICH sicher um eine Bereicherung ärmer. Wie unsere Leserschaft weiß, berichten
wir  über  Erstaunlichkeiten  aus  Österreich.   Und  da  liefert uns Sailer jede Menge mediale
Munition.
Der selbsternannte  Datenforensiker,  der möglicherweise hinter jedem blauen Busch einen
Nazi  vermutet,  hat  sich durch sein Verhalten schon jede Menge Ärger eingehandelt.  Aber
offenbar schien er  dies locker zu sehen.  In Postings  und/oder Beiträgen in sozialen Netz-
werken  wurde  er  nicht  müde  zu  wiederholen,  welch  siegreichen  Feldzug  er führe und
dass er alle Prozesse, die gegen ihn geführt wurden, gewonnen habe.
Seit heute scheint die Welt schon etwas anders auszusehen. Denn da ruft die linksextreme
Initiative  „Heimat ohne Hass“  auf  ihrem  Facebook-Account,  zu einer Spendenaktion für
Uwe Sailer auf.  Da heißt es unter anderem wörtlich:
Weil  Sailer bis heute einer der wichtigsten Rechercheure in der braunen Szene ist,  über-
ziehen ihn die FPÖ und andere Rechtsaußen-Kreise aber nach wie vor mit verschiedenen
Prozessen. Derzeit laufen u.a. Klagen von ……………. gegen ihn.
Mittlerweile kommt Uwe Sailer an seine Grenzen, besonders an seine finanziellen. Deshalb
braucht er jetzt unsere Solidarität!
Wir appellieren an alle Organisationen und Personen in unserem Bündnis,  ihn mit dem
jeweils möglichen Betrag zu unterstützen.
Bitte überweist Eure Solidaritätsspende an Uwe Sailer, Allgemeine Sparkasse Linz, IBAN:
AT 20 2032 0010 0249 7930!
Vielen Dank!
Das  erstaunt  uns,  denn wenn Sailer bis dato so siegreich war wie er angibt,  dürfte er keine
finanziellen Schwierigkeiten haben.   Denn in der Regel bringen gewonnene Prozesse Geld.
Zudem  brüstete  sich  Sailer im Internet damit,  dass ihm seine Siege vor Gericht,  finanziell
von Vorteil waren.
Aber  kommen wir  auf  den von  „Heimat ohne Hass“   angeführten angeblichen Grund für
die Klagen.  Dieser  hat sicher nichts mit Recherchen in der braunen Szene zu tun.  Dieser
beruht eher darauf,  dass er in zahlreichen Beiträgen  und/oder Postings etliche Menschen
beleidigte und beschimpfte.  Aber nicht einmal diese Tatsache, die einwandfrei beweisbar
ist,  dürfte der Grund für die Klagen sein.
Erst als Sailer Personen Sachen unterstellte,  mit denen diese absolut nichts zu tun hatten,
war das Maß voll.   Wir wissen von einer Klage,  deren Streitwert sich im fünfstelligen Euro-
bereich  bewegt.   Aber  selbst  diese  Summe  sollte ihn nicht an seine finanzielle Grenze
bringen dürfen, denn er müsste doch seinen Sparstrumpf inzwischen gut aufgefüllt haben.
Schenkt  man  allerdings  den  Worten  der  linksextremen  Initiative  „Heimat ohne Hass“
Glauben,  dann sind die Angaben von Sailer,  er habe alle Prozesse gewonnen,  eher ins
Reich der Fantasie zu verweisen.
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2014-09-02

Sachverhaltsdarstellung gegen Uwe Sailer


Uwe Sailer liefert schon wieder Schlagzeilen

Der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer, ist nun wieder in den Fokus
der Politik geraten. Diesmal könnte es für ihn eng werden.  Vom Linzer Stadtrat  D. Wimmer
wurde  nun  eine  Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz und an die Vorge-
setzten  des  Oberinspektors  übergebenen.   Bezüglich  dieser  sowie  Ereignisse  rund um
Sailer,  gab es nun eine Presseaussendung, welche wir nachfolgend wiedergeben:
Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses,
Missbrauch der Amtsgewalt und weitere Delikte
„Am 31.03. habe ich auf die rechtlich bedenkliche Vorgangsweise des selbsternannten Groß-
meisters  der  Datenforensiker  Uwe  Sailer  hingewiesen,  der  die  Namen  von ihm offenbar
ungeliebten  Beamten in verächtlicher Weise öffentlich machte.   Er reagierte darauf in einem
seiner  Foren mit  hysterischen Beschimpfungen  und – und das weist auf die Berechtigungen
des  Verdachts  hin – mit nachträglichen  Korrekturen der  inkriminierten Textteile (alle belegt
und  gesichert)“,  stellt  Wiens  FPÖ-Gemeinderat   Mag. Wolfgang Jung  zur Entwicklung des
Falles  fest  und zitiert dazu auszugsweise aus der,  inzwischen vom Linzer Stadtrat Wimmer
an die StA LINZ und an die Vorgesetzten des Oberinspektors übergebenen Sachverhaltsdar-
stellung.
„.. Im  Zuge  eines  Zivilprozesses in Wien sind .. Polizeibeamte des Verfassungsschutzes als
Zeugen  nur mit Decknamen  („N10“, „N80“)  aufgetreten.   Ausdrücklich  wurden Journalisten
und  Zuhörer – unter  ihnen  auch der  Linzer  Polizist und „Datenforensiker“ Uwe Sailer – auf
den Schutz ihrer Namen und persönlichen Daten hingewiesen, weswegen ausschließlich die
genannten Decknamen verwendet wurden.
Besagter Uwe Sailer hat nach dieser Gerichtsverhandlung beide Namen unter Zuordnung des
jeweiligen  Decknamens  in  seinem  persönlichen Facebook-Profil im Internet einem großen
Personenkreis  kundgemacht  und  somit  die  ausdrücklich  geschützte  Identität  der beiden
Polizeibeamten vorsätzlich aufgedeckt.
Erst  als der Wiener Landtagsabgeordnete Mag. Wolfgang Jung Tage danach mit einer APA-
OTS-Aussendung  OTS0146… darauf  aufmerksam  machte,  bearbeitete  Uwe Sailer seinen
Beitrag und kürzte die Namen mit Anfangsbuchstaben ab.   Da es nur schwer vorstellbar ist,
dass es dem „Datenforensiker“ Uwe Sailer an Fachkenntnissen mangelt, hat er wohl vorsätz-
lich  ein  Schlupfloch  zum  Nachlesen der Namen gelassen:  Über die „Bearbeitet“-Funktion
(Beilage 4)  sind  sowohl  die  plötzliche Änderung des Beitrages nach der OTS-Aussendung
als auch die Aufdeckung der vertraulichen Namen weiterhin bis heute nachvollziehbar.
Es stellt sich die Frage,  wie Uwe Sailer die Namen der Beamten aus einem anderen Bundes-
land  überhaupt kennen konnte. Entweder hat er diese – was angesichts der Umstände nahe-
liegend  ist – aus  seiner  eigenen Tätigkeit  als  Polizist erfahren.   Dann  stellt  sich die Frage,
ob  das  gerichtlich strafbare Delikt der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllt ist.  Andern-
falls  dürfte  zu klären sein,  wie  Uwe Sailer  trotz entsprechender Geheimhaltung überhaupt
(dann wohl widerrechtlich) die Identität der beiden Verfassungsschützer erfahren hat.

Jedenfalls  hat  Sailer  vorsätzlich entgegen der in diesem Fall ganz offenkundigen Absicht des
Verfassungsschutzes  zur  Geheimhaltung  der  Identität der beiden Polizeibeamten gehandelt.
Dadurch  gefährdet  er  einerseits  die  wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes und möglicher-
weise  auch  die Betroffenen persönlich. .. Zudem schreibt er selbst noch im gleichen Atemzug,
wie  deutlich auf  die  Vertraulichkeit  der  Namen im Gerichtsverfahren hingewiesen wurde und
macht  sich  darüber lustig.   Da er wider besseren  Wissens einen Schaden für die Polizei, das
Bundesministerium  für  Inneres  und  somit  unsere  Republik  Österreich  insgesamt  in  Kauf
genommen  hat,  sind entsprechende  Konsequenzen im Interesse der öffentlichen Sicherheit
geboten…“
„Alle  diese Feststellungen sind gesichert und durch Zeugen belegbar.   Unabhängig von der
weiteren  Behandlung  durch  die  Staatsanwaltschaft   sind  Verfassungsschutz und auch die
Innenministerin  aufgefordert  Sofortmaßnahmen gegen diesen Bediensteten zu setzen.  Wir
behalten  uns  im  Übrigen  vor,  noch  weitere  Informationen zu Uwe Sailer,  seinen Arbeits-
methoden  und  seinem  sehr  eigenartigen  Freundeskreis an die Öffentlichkeit zu bringen“,
schließt Jung. (Quelle: APA/OTS)
*****

2014-04-10

Der erstaunliche Kriminalbeamte Uwe Sailer


T E I L  1

Mit  etwas Verspätung bringen wir nun den versprochenen Beitrag über den Linzer Kriminal-
beamten  Uwe  Sailer.   Dazu  müssen  wir  etwas  weiter  ausholen  und  mit der Person des
Marcus J. Oswald beginnen.   Eigentlich wollten wir uns mit diesem nicht mehr beschäftigen.
Aber  aus  gegebenem  Anlass  machen  wir jedoch die berühmte Ausnahme von der Regel.
Warum? Das wird im Teil 2 dieses Beitrags ersichtlich.
Marcus J. Oswald  ist  ein  amts- und gerichtsbekannter ehemaliger Online-Gerichtsreporter.
Mehr können und wollen wir dazu nicht schreiben,  da wir uns sonst nach dem Strafgesetz-
buch – § 113 – mehrfach schuldig machen würden.
Was  wir  jedoch  über  Marcus J. Oswald  mitteilen können  ist  die Tatsache,  dass dieser vor
einigen Jahren kurzzeitig für ERSTAUNLICH tätig war. Als wir feststellten, dass er es mit dem
Wahrheitsgehalt in seinen Beiträgen auf seinem eigenen Blog nicht so genau nahm, trennten
wir uns von diesem Mann,  da wir mit ihm nicht in einem Atemzug genannt werden wollten.
Seine  Berichterstattung auf seiner eigenen Webseite brachte ihm des öfteren Unterlassungs-
klagen bzw.  einstweilige Verfügungen (darunter auch eines renommierten  Wiener Rechtsan-
waltes), sowie jede Menge Ärger und Probleme ein.
Er verfasste auch Beiträge über den Herausgeber dieses Online-Magazins, die keineswegs der
Wahrheit  entsprechen.   Diese  sind augenscheinlich eine „Rache“ des Herrn Oswald,  da man
bei ERSTAUNLICH auf eine seine Mitarbeit keinen Wert mehr gelegt hatte.
Ein  weiteres interessantes Faktum ist,  dass Marcus J. Oswald,  von dem in Haft befindlichen
Neo-Nazi Gottfried Küssel beeindruckt gewesen sein dürfte.   Wie Oswald dem Herausgeber
dieses  Online-Magazins  in  einem  handgeschriebenen  Brief mitteilte,  habe  er mit Küssel
öfters  Gespräche  geführt.   Diese  Kontaktaufnahme  fand  in einem Gebäude im 8. Wiener
Gemeindebezirk, in der Landesgerichtsstraße statt.
Oswalds Eindruck von Gottfried Küssel scheint offenbar bis heute anzuhalten.   In seinem
neuen WordPress-Blog schrieb er über diesen, am 15. Jänner 2014, unter anderem wort-
wörtlich:
Er  kam  auf die profundeste Abteilung der JA Josefstadt und hatte dort sofort acht Mitarbeiter
unter sich.   Er war am Stock AB Erdgeschoss von Beginn weg “1. Hausarbeiter”, der für alles
auf der Abteilung,  was 130 Mithäftlinge betraf,  zuständig war: Bettwäsche,  Zeitungen, Post,
Essensausgaben, er leitete in der umsatzstärksten Abteilung der größten Justizanstalt Öster-
reichs  die Bestellungen für den Wocheneinkauf (wöchentlicher Umsatz beim Zusatzeinkauf
in  dieser  Abteilung  zwischen  3.000  und  4.000 Euro),  er beriet Häftlinge rechtlich, kannte
jeden Fall, jeden Akt, jede Häftlingsnummer, jeden Vor- und Nachnamen von jedem Zugang
und er wusste, wohin ein Abgang kommt, in welche Abteilung oder in welche Justizanstalt.
Betrachtet  man nun alles summa summarum,  kann man berechtigte Zweifel an Oswald als
„seriöse  und  zuverlässige Quelle“  haben.   Jedoch scheinen all diese beweisbaren Fakten
einen gewissen Uwe Sailer nicht zu stören.

T E I L  2

Als  was  würde  es wohl gewertet werden,  wenn beispielsweise jemand öffentlich behauptet,
dass rund ein Drittel aller in Österreich lebender Schwarzafrikaner Drogendealer seien, ohne
dafür einen Beweis zu haben?
Die  Antwort  würde  recht  eindeutig  ausfallen,  nämlich  das  Schüren von Hass und Hetze.
Wenn  diese  Aussage  dann  noch von einem politischen Gegner der Linken käme, würden
sich diese das Maul zerreißen und rechtliche Konsequenzen fordern.
Laut  einer  öffentlichen  Aussage  des  Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer (Erläuterung zu
seiner  Person  erfolgt weiter unten im Beitrag) sind ein Drittel aller österreichischen Polizei-
beamten  rassistisch  eingestellt.   Für uns ist diese Aussage geeignet,  gegen Polizisten zu
hetzen  und  damit  Hass zu schüren.   Darüber haben wir am 14.01.2014 diesen BEITRAG
verfasst.
Da  dürfte  Sailer  die  Nerven weggeschmissen  haben  und  verfasste auf der Webseite „Heimat
ohne Hass“ einen Beitrag über den Herausgeber dieses Online-Magazins. Dieser Artikel besteht
nur aus Beleidigungen,  Unterstellungen und sinnbefreiten geistigen Ergüssen.   Offenbar haben
wir  mit  unserer  Berichterstattung  einen  Nerv  getroffen – denn  die  Wahrheit  kann bekannter-
weise schmerzlich sein.
Da  man  auf  der Webseite  „Heimat ohne Hass“ – vermutlich aus gutem Grund – keine Kom-
mentarfunktion hat, kommentierte der Herausgeber dieses Online-Magazins auf der dazuge-
hörigen  Facebook-Seite  dieser linksextremen Gruppierung, den Beitrag von Sailer.  Daraus
entwickelte  sich  folgender  virtuelle  Dialog:   (Virtuelle  Zwischenrufe  anderer  User(innen)
haben wir entfernt).

Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Sailer  wurde  darüber  aufgeklärt,  wer  seine  Quelle eigentlich ist.   Als dann noch auf die
Tatsache, dass Marcus J. Oswald von einem Gottfried Küssel beeindruckt sei,  aufmerksam
gemacht wurde,  wurde dem Herausgeber dieses Online-Magazins die Kommentarfunktion
gesperrt und hurtig alle seine Kommentare gelöscht.   Tja, soviel Wahrheit vertrug man bei
der linksextremen Initiative „Heimat ohne Hass“ augenscheinlich nicht. Zur Zuverlässigkeit
dieser Quelle,  sollte Sailer vielleicht auch seinen Bekannten Karl Öllinger befragen. Dieser
musste diesbezüglich erst kürzlich eine negative Erfahrung machen.
Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)

Wer ist Uwe Sailer eigentlich?


Uwe Sailer ist ein alternder, selbst verhaltensauffälliger Kriminalbeamter aus Linz.   In seiner
Laufbahn  als Polizist dürfte es vermutlich keine Highlights gegeben haben.  Denn trotz um-
fangreicher Recherchen konnte wir nicht feststellen,  dass er für besondere Verdienste (z.B.:
Lebensrettung oder Aufklärung eines spektakulären Verbrechens) ausgezeichnet wurde.
Allerdings  ergaben unsere  Recherchen,  dass  Uwe Sailer – vor gar nicht so langer Zeit – acht-
zehn (18 !) Monate vom Dienst suspendiert und seine Person Gegenstand einiger Parlamentar-
ischer  Anfragen  war.    Außerdem erhielt er den „Ute Bock Preis“.   Dieser ist nach jener Dame
benannt,  die  nach eigenen Angaben (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder schlug und
auch  dabei  zusah, wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut an den Wän-
den  klebte.   Frau  Bock  meldete  diese  Vorfälle nicht und erstattete auch keine Anzeige.  Da
stellen wir uns die berechtigte Frage,  wer auf eine derartige Auszeichnung Wert legen kann?
Interessant ist auch die Tatsache, dass Uwe Sailer bei der linksextremen Gruppierung „Heimat
ohne Hass“  nur  als „einfaches Mitglied“ bezeichnet wird.   Scheint er doch im Impressum der
gleichnamigen Webseite als Inhaber auf.

Screen: heimatohnehass.at
Erstaunlich  erscheint  uns  der  sinnbefreite  Satz:   „Für den redaktionellen Teil ist die  Internet-
Initiative  „Heimat ohne Hass“  verantwortlich.“ Glaubt Sailer allen Ernstes,  dass er sich damit
aus der Verantwortung nehmen kann? Er ist als Medieninhaber für die Beiträge auf seiner Web-
seite  voll  verantwortlich.   Zudem  ist  er noch Domain-Inhaber.   Auch hier sollte Sailer seinen
Bekannten Karl Öllinger befragen, denn die Gerichte sehen dies zwischenzeitlich etwas anders.
Aber wer ist diese angebliche Initiative eigentlich? Laut Vereinsregisterauskunft gibt es keinen
solchen Verein. Also augenscheinlich eine Gruppe, die als virtuelle Heckenschützen ihre Hass-
und Hetztiraden in der vermeintlichen Anonymität des Internets abfeuern.
Screen: zvr.bmi.gv.at
Fassen wir also zusammen:
Uwe Sailer bezeichnete ein Drittel der Polizisten als Rassisten.
Uwe Sailer denunzierte einen mutmaßlichen Kollegen und brachte diesen dadurch
möglicherweise in Lebensgefahr.
Uwe Sailer ist Mitglied einer anonymen linksextremen Gruppierung.
Uwe Sailer versucht seine Verantwortung als Domain-(Medien)inhaber abzuwälzen.
Uwe Sailer war 18 Monate lang vom Polizeidienst suspendiert.
Uwe Sailer war Gegenstand einiger Parlamentarischer Anfragen.
Uwe Sailer bedient sich einer Quelle, die alles andere als vertrauenswürdig und seriös ist.
Dazu kommt noch,  dass diese einem Gottfried Küssel nicht unbedingt abgeneigt zu sein
scheint.   Alles im TEIL 1 dieses Beitrags nachzulesen.
Unser Resümee: Für uns ist ein  Uwe Sailer kein  Aushängeschild der  Exekutive.  Anmerken
möchten wir noch,  dass  von unseren Beiträgen natürlich auch sein Dienstgeber erfahren hat.
Offenbar  hatte  dies ein virtuelles  Wunder  bewirkt,  denn vor einigen Tagen fand eine wahre
Löschorgie auf seinen Facebook-Accounts statt.
*****
2014-02-02

Amtsmissbrauch zu Gunsten von Verbrechern?


GASTAUTOREN-BEITRAG

Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los,  die  „aus Spaß“  das  altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten.   Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!)  aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem  er  wohl  wohnte  zurückging.   Als er von einem pflichtbewussten  Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte,  wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der  Mann  holte  mit  dem  „Axt – Ding“ aus,  worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat,  als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.

Der   noch  mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus  und  traf  den  nun  flüchtenden  Bürger,  der  nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger  zu  erkennen gab abermals,  diesmal am Rücken.   Der Rucksack mit
Ausrüstung  und  Kamera  rettete  dem  couragierten  Bürger  vermutlich  sogar  das  Leben!  Der
Schlag  ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab,  ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die  Polizisten  vor  Ort  taten  korrekt  ihre  Pflicht,  obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte  und  nach  „weiterer  Bewaffnung“  fragte  und  CS Gas  sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die  rechtswidrige  Strafanzeige  (Bild)  die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst  mit  Zivilcourage  ausgestatteten  Wiener Bürger,  der im übrigen am Weg in die,  in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter  und  Prostituierte  sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu,  die  Polizei  zeigt  Helfer  an  und verjagt  „neugierige“  Journalisten,  die  das  Treiben in den
genannten  Vierteln aufdecken könnten  bzw.  die  politische  Unfähigkeit  des  Bezirksvorstehers.
Zustände  wie  im  ehemaligen  Ostblock  sind  das,  welche  wohl  wirklich  nicht  in  eine  mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich  haben  wir  diese  Sachverhaltsdarstellung  auch  der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den  Angreifer  erstattet,  sowie  auch gegen die Polizei  (als ganzes,  da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des  Angreifers  abweist  als  rechtlich  unbegründet,  da  wie  betont  ja  Notwehr  nötig  war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der  Angreifer  wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der  Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt.  Er
erlitt  eine  schwere  Prellung  am  rechten  Arm bzw.  der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch  mit  Zivilcourage , während  die  Politik  und die Polizei wegschauen bzw.  unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der  Täter Yolacan G.  (es gilt die Unschuldsvermutung)  hat  wohl  keine  längerfristigen Verletz-
ungen erlitten,  dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen,  die  er  mit  der  Holzaxt  verfolgte  sowie  das  Attest  der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa:   Prostitutionsverbot,  schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist,  müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen,  damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03

Schwerpunkt Karlsplatz


GASTAUTOREN – BEITRAG


Schwerpunkt Karlsplatz & die Problematik der privaten Sicherheitsdienste

Nahezu wöchentlich  finden in der  Karlsplatz- &  Opernpassage  Schwerpunktaktionen der

Wiener Polizei statt. Dabei werden alle „zwielichtigen“ Personen angehalten, kontrolliert bei
Bedarf auch perlustriert und des Weges verwiesen. Immer wieder sind das Drogenabhäng-
ige aber auch Kleindealer sowie Obdachlose und alkoholisierte Personen, die negativ auffal-
len und so dem gewünschten neuen Bild der Passage abträglich sind.


 
Es ist aber auch eine Tatsache, dass dieser Personenkreis durchaus ein Sicherheitsrisiko dar-
stellt,  sind doch  immer wieder  auch Taschendiebe  unterwegs  (Beschaffungskriminalität).
Aber auch kleinere Raubüberfälle sind nicht so selten, diese jedoch spielen sich meist intern
in der Drogenszene ab.

Wie mir ein Polizeibeamter sagte, liegt der Schwerpunkt bei der Polizeiarbeit vor Ort auf der

Präsenz der Polizei um das  Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben.  Ein Schwerpunkt
liegt auch  im Schutz  der zahlreichen  Geschäfte und  Lokale in der  Passage! Die Beamten
nehmen immer wieder  Kontakt auf zu Geschäfts- & Lokalbetreibern um zu erfahren ob sie
Sicherheitsprobleme haben  und ob aktuelle  Bedrohungen vorliegen.  Die Beamten helfen
aber auch  mit Sicherheitsberatung  und ggf. auch kleinerer technischer Hilfestellung, etwa
bei Problemen mit Alarmanlagen.

So sind die Exekutivbeamten die übrigens nicht nur in Uniform sondern auch in Zivil unter-

wegs sind (auch bis zu 6 Kriminalbeamte) gerne gesehen in der Passage. Seit der erhöhten
Präsenz der Polizei sind Eigentumsdelikte sowie Gewaltdelikte drastisch gesunken und auch
Belästigungen wie aggressives Betteln nahmen ab.
 


Neben der  Polizei sind aber  private  Sicherheitsdienste  in der Passage tätig sowie auch von
der Stadt Wien beauftragte Personen die für Ruhe und Ordnung sorgen. Diese sind jedoch
auf Grund  der mangelhaften Gesetzeslage oft ineffizient, da sie keinerlei Exekutivgewalt aus-
üben dürfen. So werden oft sogar Platzverweise zum Problem (wie ich selbst unzählige Male
Erleben musste!),  wo dann die Polizei doch Einschreiten muss, trotz „Hausrecht“(!) der pri-
vaten Sicherheitsorgane.
 
Es wäre  also an der Zeit,  dass auch die  „Privaten“  mehr Rechte  bekommen,  zumindest
wenn sie  im Auftrag einer  Stadt oder  eines Landes  sind und  somit eigentlich öffentliches
Recht vertreten!  Selbiges würde  auch für  Kontrolleure von  öffentlichen Verkehrsmitteln
gelten, die auch immer wieder Ziele von Übergriffen sind! So ist der Gesetzgeber gefordert
sich darüber  zu beraten den  erweiterten Schutz  der Bevölkerung durch „Private“ zu ge-
währleisten.

Gerade in Wien wäre wenn schon keine Stadtwache eingerichtet wird der erweiterte Schutz
mit privaten Sicherheitsdiensten, die dann auch mehr Rechte hätten als Exekutivorgan der
Stadt ein  Meilenstein für  die Wahrung  der erweiterten Sicherheit in öffentlichen Bereichen,
wie Passagen, Bahnhöfen udgl. unabhängig von den Besitzverhältnissen der zu sichernden
Bereiche!
 
Trotzdem darf aber die Zusammenarbeit mit der Polizei dabei nicht zu kurz kommen, schließ-
lich übt sie alleine die Staatsgewalt aus und ist so mit noch umfangreicheren Rechten ausge-
stattet,  die kein  Privater Sicherheitsdienst  je haben kann und auch nicht haben darf, denn
das wäre verfassungswidrig.  Trotzdem könnten  so die  „Privaten“  die Polizei  doch ziemlich
entlasten!

Wenn also die „Privaten“  mehr rechtliche Möglichkeiten hätten,  wäre sicher auch die Karls-

platz- & Opernpassage  ein noch sicherer Ort!

Erich Weber
freier Onlineredakteur &
Leiter Kommunikation
„Wiener Stadtmagazin“
www.wpfp.info/onlineredakteur/

2011-04-07

 

Kriminalfall Komuczky


Einbruch

Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.

Präpariertes Türschloß

Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.


Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert           Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt

Nachbarin entdeckte Tat

Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.

WEGA stürmte Wohnung

Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.

Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.


Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten. 

Jede Menge DNA-Spuren

Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.

Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.

Ermittler halten sich bedeckt

Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.

Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.

Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.

Stauni

  
2009-10-20
  

Einbruchsversuch bei Roland K.

 

Aktuelle News

Diese Nachricht, samt Fotos bekamen wir heute vor wenigen Minuten übermittelt.
Roland Komuczky scheint auch im Tod keine Ruhe zu finden. Kriminelle Subjekte
versuchten in die amtlich versiegelte Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse, die
er zu Lebzeiten bewohnt hatte, einzubrechen.
 
Tatort: Unbekannte Täter versuchten in die Wohnung von Roland K. einzubrechen

Besucher entdeckte ED-Versuch

Ein heute zufällig im Haus anwesender Besucher, entdeckte die Einbruchsspuren und
verständigte die Polizei. Kriminalbeamte waren zur Spurensicherung vor Ort. Eine
Befragung der Hausbewohner ergab, dass die betagte Nachbarin am Sonntag seltsame
Geräusche vernommen hatte.

Polizei ermittelt

Man kann nur hoffen, dass der gesamte Fall Komuczky so rasch wie möglich von der
Polizei aufgeklärt wird. Vielleicht wird durch eine Aufklärung auch ans Tageslicht kommen,
welche Interessen wirklich von den anonymen Gegner des Roland K. verfolgt wurden.
Die bemitleidenswerte Tour der „aufrechten“ Kämpfer für Spendengerechtigkeit, nimmt
ihnen nach den bisherigen Vorfällen niemand mehr ab.
Stauni
  
2009-09-22
  

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Inhalts-Ende

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