Morddrohung gegen H.C. Strache


H.C. Strache ist kein Freund des Hauses

Das  H.C. Strache nicht zu den Freunden dieses Magazins zählt dürfte jedem klar sein, der
unsere Beiträge über den FPÖ-Chef gelesen hat. Wir können uns mit seinen populistischen
Hetzreden nicht anfreunden.
Das es aber noch weitaus tiefer gehen kann, als jenes was Strache zeitweise abliefert, muss-
ten wir gestern Abend feststellen.  Auf dem Verzeichnis über Weblogs und Podcasts rund
um Politik in Österreich  politblogs.at“ fanden wir den „Weblog“ des Herrn Marko Zlousic.

Ein Mitarbeiter der Sozialdemokraten Österreichs

Auf dieser Seite präsentierte Zlousic folgendes „Video“, indem H.C. Strache zirka 9 Minuten
lang von einem jungen Rapper auf das Ärgste beschimpft und sogar mit Mord bedroht wird.

Wer ist Marko Zlousic?

Direktlink plötzlich verschwunden

Heute ist die Verlinkung auf besagter Webseite nicht mehr vorhanden, stattdessen wurde
in eine „Endlosschleife“ des Verzeichnis von politblogs.at“ verlinkt. Aber bekanntlich
vergisst Google nicht und wir haben die „Webseite“ samt „Video“ wieder aufgespürt.




Nur Beschimpfungen und Morddrohung

Kommen wir nochmals zum besagte Video zurück. Dieses ist höchstprofessionell
angefertigt und keinesfalls eine Hinterhofproduktion. Ein junger Mann rund um die
20 Jahre, setzt sich im Rappstil mit Strache und seiner Politik auseinander.
Allerdings nicht im demokratischen Stil, sondern nur in allertiefsten Beschimpfungen
und Morddrohungen. Nun möge jede(r) zu Strache stehen wie er/sie will, jedoch darf
niemand vergessen, dass dieser Mann sein Amt im demokratischen Weg erlangt hat.
Jedem Wahlberechtigten in Österreich ist es möglich, durch Stimmenentzug bei einer
Wahl, den FPÖ-Chef ins politische Nirwana zu schicken. Das wäre auch der korrekte
und demokratische Weg.

Kriminelles Video

Das besagte Video hat mit Demokratie rein gar nichts zu tun, ist höchst kriminell und
brandgefährlich. Es ist nicht auszuschließen, dass sich ein Geistesgestörter auf Grund
des Videoinhaltes dazu entschließt, dieses in die Tat umzusetzen.
Da ist es nicht mehr erstaunlich sondern bereits schwer bedenklich, dass dieses Video auf
einer Webseite unter dem Begriff: „Sammlung von Polit-Videos“ gelistet und zur Ver-
öffentlichung bereit gestellt wird. Dieses Video ist nicht politisch, sondern kriminell und
beinhaltet vom Beginn bis zum Ende strafrechtsrelevante Aussagen.

Impressum klingt wie Hohn

Erstaunlich ist allerdings, dass dieses Video auf einer Webseite zugänglich ist, dessen Be-
treiber Kommunikationsexperte der Bundesgeschäftsstelle der SPÖ ist. Da erscheint es
doch wie ein Hohn, wenn im Impressum folgendes zu lesen ist.
Wenn Dir ein Beitrag oder Kommentar mit problematischem Gehalt, diskriminierender
Sprache oder klar beleidigenden, rassistischen, sexistischen oder irgendeiner Form ab-
wertenden Aussagen auffällt, kontaktiere mich bitte umgehend.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Das Herr Marko Zlousic, als Verantwortlicher seiner Webseite nicht weiß welche Bei-
träge bzw. Videos auf dieser eingestellt sind, wagen wir zu bezweifeln.  Hoffentlich
kommt er seiner sozialdemokratischen Staatsbürgerpflicht nach und leitet dieses
Video an die Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft weiter.
*****

2010-02-17
  

Österreicher, lasst Euch berauben und ermorden


Assistenzeinsatz beenden?

„Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres muss jetzt sofort beendet werden“, so steht es
in einer heutigen APA-OTS Meldung. Diese sicherheitsfeindliche Äusserung kommt, wie
könnte man es sich anders erwarten, von den Grünen in der Person des Michel Reimon.

Reimon ist Spitzenkandidat der Grünen bei der Landtagswahl im Burgenland und bezeich-

net den Assistenzeinsatz des Heeres, als reine Wahlwerbetaktik der SPÖ. Das Seitens der
Grünen laufend realitätsfremde Aussagen abgegeben werden ist man ja bereits gewohnt.

Kein stolzer Österreicher

Allerdings schlägt nun Reinhold Lopatka (ÖVP-Staatssekretär im Finanzministerium) in die
selbe Kerbe. Dieser erklärt in einem heutigen „Standard-Interview“ allen Ernstes, dass sich
der finanzielle Aufwand zu den geringen Aufgriffen nicht rechne.

Wenn dies tatsächlich so ist würde es eigentlich bedeuten, dass die Präsenz des Militärs
in dieser Region erhöht gehört, um die Schlagkräftigkeit der Soldaten zu erhöhen.

Die erstaunlichste Aussage die Lopataka in diesem Interview tätigte, wollen wir

zitieren:
„Ich bin weder stolz darauf, ein Steirer zu sein, noch stolz darauf, ein Österreicher zu
sein, aber glücklich darüber. Ich bin glücklich in Europa geboren zu sein und nicht in
Schwarzafrika. Bei uns sind die Chancen für einen Durchschnittsbürger um ein viel-
faches höher, als in anderen Teilen der Welt.“

Herr Lopatka, treten Sie zurück!

Na da dürfen wir als Österreicher aber glücklich darüber sein, ein Regierungsmitglied in
unseren Reihen zu habe, der nicht stolz ist Steirer, bzw. Österreicher zu sein. In Anbe-
tracht dieser Aussage kann Herrn Lopatka nur angeraten werden, seine Ämter zurück-
zulegen.
 
Wir fragen uns aber ob er sich dazu überwinden kann, seinen fürstlichen aus Steuergeld
finanzierten Gehalt anzunehmen, obwohl er nicht stolz ist Österreicher zu sein.

Aber kommen wir nochmals auf die von Lopatka angespochenen Kosten zurück. Während

seine Parteikollegin Maria Fetker weder Mühe noch Kosten scheut und in einer betroffenen
Region ein Asylantenlager errichten will, um die Sicherheit der dort lebenden Bevölkerung
noch mehr zu gefährden, ist der Preis für das Leben und Eigentum österreichischer Staats-
bürger auf einmal zu hoch.

Nur mehr Berichte über brutale Verbrechen

Nach dem brutalen Raubmord im Vorjahr in der kleinen Ortschaft Pachfurth, patroullieren
auf einmal wieder Soldaten durch die Landschaft. „Normale“ Einbrüche finden gar keinen
Einzug in die Meldungen der Tageszeitungen mehr, da diese sonst täglich eine Sonderaus-
gabe auflegen müßten.

„Nur“ noch brutale Verbrechen, wie der Überfall in der Vorwoche auf einen bekannten Parn-
dorfer Gastronom, oder der „gestrige Einbruch“ in ein Einfamilienhaus in Berg (Bezirk Bruck/L.),

bei dem die Hausbesitzer an die Heizkörper gekettet wurden, sind noch in den Tageszeitungen
zu lesen.

Leute die sich wehren sind böse

Wenn es nach so manchen Realitätsentrückten Politiker geht, müßten sich die Österreicher
allesamt ermorden und berauben lassen. Wenn sich ein Opfer seiner Haut wehrt und einen
rumänischen Räuber erschiesst, ist dieser sofort der Bösewicht.

Gutmenschen sollten einen Ortswechsel vollziehen

Eigentlich schade, dass Leute wie Reimon, Lopatka und Co nicht in grenznahen Ostreg-
ionen wohnen, um die tägliche Situation live zu erleben. Häuser stehen in etlichen Döfer
ohnehin bereits zum Verkauf, da viele Leute die Schnauze voll hatten und wegzogen.

Also meine Damen und Herren der Gutmenschenfraktion und der, welche Finanzen über

die Sicherheit stellen. Machen Sie von den Immoblienangeboten in den grenznahen Ost-
regionen Gebrauch und übersiedeln Sie aus Ihren noblen Villenviertel. Wir garantieren
Ihnen, dass Sie Ihre Meinung innerhalb eines Jahres grundlegend ändern werden.

*****

2010-02-14
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

*****
2010-02-03
  

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

14 Jahre lebenslang


Vorläufiges Ende

Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.

Alle Rechtsmittel

Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.

Kirschenpflücken

Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an,  er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.

Bulgaren stellten Bedingungen

Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.

“Rechter“ Politiker

Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.

14 Jahre für Mord?

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.

Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten

Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
*****
 
2009-12-01 
  

Big Brother


Bedenken gegen Datenspeicherung

Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.

Wir sind ohnehin schon überwacht

Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei
gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos
diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen.
In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs-
kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit
wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver-
mutlich sowieso nicht.

Aufklärung durch Überwachung

Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.

CIA mischt mit

Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.

Falsche Partei

Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der  FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem  Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
  
2009-11-17
  

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

Erstaunliche Justizsplitter


Tatort Strasse

Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.

Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht

wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.

Schlagkräftiger Jurist

Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.

5 Monate für eine „Watsche“

Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.

Milde für Pädofile

Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.

Raubmord

Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.

Bulgarische Befehle

Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.

Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach

Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.

Kommt es zum Prozess?

Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.

Keine Orientierung möglich

Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.

Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.

Stauni

  
2009-10-23
  

Freiheit für Penismörder

 

Türke erschoß Nebenbuhler

Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.

Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.

Tat war gerechtfertigt

Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.

Schuldunfähig

Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser  schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.

Pflegefall?

Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.

Es lebe Anatolien

In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.

Berechtigte Frage

Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.

Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.

Stauni

  
2009-10-07
  

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Doppelmord TEIL 2

 

Der ewige Lächler

Das der niederösterreichische Landesvater Dr. Erwin Pröll, stets lächelnd und hände-
schüttelnd von irgendwelchen Lettern herabsieht, sind die Niederösterreicher(innen)
ja schon gewöhnt.

Eine heutige APA-Meldung der Niederösterreichische Landesregierung, grenzt allerdings

an Verhöhnung. Da erweist der Landeshauptmann Dr. Pröll den ermittelnden Exekutivkräften,
„Respekt und Dankbarkeit“  für ihre Arbeit, im Doppelmordfall in Pachfurth.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=261;doppelmord&catid=1;erstaunliches

Selbstbeweihräucherung

Sie hätten exzellente Arbeit geleistet und unglaublichen Einsatz an den Tag gelegt, so der
Landesvater. Aus diesem Anlass, war auch zu einer Dankesfeier im NÖ Landhaus geladen
worden.

Dr. Erwin Pröll betonte auch, dass die internationale Zusammenarbeit gut funktionierte.
Auch bemühte sich der Sicherheitsdirektor von Niederösterreich, Hofrat Dr. Franz Prucher,

der bei der „Feier“ ebenfalls eingeladen war, in die selbe Kerbe zu schlagen.
„Wir werden auch in Zukunft alles tun, damit Niederösterreich sicher bleibt“, so Prucher im
O-Ton.

Uninformiert

Da sollten wir doch die beiden Herren etwas aufklären, wie der Stand der Dinge wirklich ist,
den über diesen dürften sie nicht Bescheid wissen.

Noch ist  immer nicht einwandfrei geklärt, wer der wirkliche Mörder ist.  Es gibt einen

tatverdächtigen Bulgaren, der nach wie vor in seinem Heimatland aufhältig ist.

Die bulgarischen Behörden haben offensichtlich kein sonderliches Interesse, diesen Mann

nach Österreich auszuliefern und über dieses Verhalten kann sich der geneigte Leser sein
eigenes Bild machen.
Soviel zu zum Funktionieren der internationalen Zusammenarbeit.

Verhöhnung

Der Ausspruch, auch in Zukunft alles zu tun, dass Niederösterreich sicher bleibt, ist ein Hohn.
Wenn Herr Prucher meint, dass die Aufklärung eines Mordes zum Erhalt der Sicherheit dient,
sollte er sein Amt zur Verfügung stellen.

Die Verhinderung  eines Mordes oder sonstiger Straftaten, ist ein Sicherheitserhalt, werter

Herr Prucher.
Warum eine Dankesfeier abgehalten wurde, ist ebenfalls erstaunlich. Der mutmassliche Täter
ist noch immer in Bulgarien und das ist wahrlich kein Grund zum feiern. Auch die Hinterblieb-
enen der Mordopfer haben um keine Feier gebeten.

Dankesfeiern für was ?

Die Polizisten haben lediglich das getan, wofür sie bezahlt werden. Sie haben in einem Krimi-
nalfall ermittelt.  Wir würden es noch bedingt verstehen, wenn ein Polizist für eine Lebens-
rettung geehrt wird, obwohl auch das sein Job ist.

Würden z.B. Ärzte und Krankenschwestern eine derartige Feierlaune haben, müssten sie
von einem Fest zum anderen laufen und hätten zum Arbeiten keine Zeit mehr.

Stauni

  
2009-07-13
  

Schutz oder Mord

Immer weniger Soldaten

Grund für unseren heutigen Beitrag ist der Doppelmord und Mordversuch in der nieder-
österreichischen Gemeinde Pachfurth. Eine Zeit lang patroullierten in dieser Ort-
schaft Soldaten des Bundesheeres.
Eines Tages waren diese von der Bildfläche verschwunden und niemand wusste warum.
Während in letzter Zeit immer weniger Soldaten in den Ostgrenzregionen zu sehen
sind, diskutieren „Fachleute“ ob der vom Innenministerium gewünschte „sicherheits-
polizeiliche Assistenzeinsatz“ zur „Grenzraumüberwachung“ überhaupt rechtens ist.

Assistenzeinsatz unsinnig

Den Vogel schiessen die GRÜNEN ab, den von deren Seite wird der Assistenzeinsatz
als „unsinnig“ bezeichnet und dieser sei „schlicht und einfach zu beenden“.
Als Begründung wird angegeben, dass im Jahr 2008 weder Schlepper noch illegale Ein-
wanderer aufgegriffen worden sind.

Aufklären statt verhindern

Stattdessen wird  von dessen Seite gefordert, dass durch eine Einstellung des Einsatzes
gesparte Geld in die Kriminalpolizei investiert werden soll.
Aus dieser Aussage ist zwangsläufig der Schluß zu ziehen, dass den GRÜNEN an der
Aufklärung eines Verbrechens mehr gelegen ist, als dieses zu verhindern.

Zwei Seelen in einer Brust

In der Führung des Bundesheeres scheint man über den Assistenzeinsatz geteilter
Meinung zu sein.

Einerseits protestiert die Bundesvereinigung der Milizverbände in einem offenen Brief an
den Bundeskanzler, gegen die Absichten den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der
Grenze zu verlängern.
Dieser Einsatz wird als „absolut unsachliche Maßnahme“ und „Fehlentscheidung“
bezeichnet.
Anderseits ist in einer APA-OTS folgende Presseaussendung zu lesen:
Wien (BMLVS) – Der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres trägt wesentlich
zur Sicherheit der Bevölkerung an der östlichen Grenze Österreichs bei. Seit 2008 wurde das
Bundesheer bereits in 1100 Fällen aktiv. Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige
präventive Wirkung, die Statistiken nicht ausweisen: allein die Präsenz der rund 800 Soldat-
innen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Die Menschen im Grenzraum
fühlen sich dadurch sicherer……..
Den kompletten Inhalt dieser Aussendung, können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090527_OTS0263&ch=politik

Gesetzwidrig ?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt die Rechtmäßigkeit eines weiteren Assistenz-
einsatzes und sieht im Gesetz keine Anhaltspunkte das dies zulässig wäre.
Seiner Meinung nach sei ein Assistenzeinsatz nur im Falle von Katastrophen oder akuter
Gefahr gerechtfertigt. Eine Dauerlösung könne das niemals sein.
Schön das Herr Mayer dieser Ansicht ist, aber vermutlich wohnt er in keiner
Ostgrenzregion, sonst würde er seine Meinung wahrscheinlich schleunigst ändern.

Einsatz erweitern

Was die akute Gefahr betrifft, so ist diese zur Zeit permanent gegeben und daher
ist der Assistenzeinsatz unserer Meinung nach voll gerechtfertigt.
Wir vertreten sogar die Ansicht, dass dieser Einsatz zu erweitern wäre.
Bevor man unserer Soldaten zu Einsätzen in ferne Länder schickt, von deren geo-
graphischer Lage  wahrscheinlich 90 Prozent der Österreicher nicht einmal wissen wo
dieses Land genau ist (z.B. Tschad), wäre es weitaus sinnvoller die eigene Bevölkerung
zu schützen.

Vernünftige Europapolitik

An die Adresse der GRÜNEN gerichtet. Sie sind gegen die neuerliche Einführung
der Grenzkontrollen. Sie sind gegen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Dafür sind Sie für eine „vernünftige“ Europapolitik, was immer das auch heissen mag.
Hoffentlich verstehen diese „vernünftige Europapolitik“ auch die Raubmörder und
Einbrecher aus den ehemaligen Ostblockländern.
Stauni
 
2009-06-06 
  

Österreich und der Doppelmord

 

Kriminalermittler bei „Österreich“

Während ein ganzes Team von Kriminalisten versucht den abscheulichen Doppelmord
am Ehepaar Timm aufzuklären, ist man in der Tageszeitung „Österreich“ bereits einen
entscheidenden Schritt weiter.
Die Journalisten F. Lems und U. Kittelberger glauben schon zu wissen, dass es eine
Ostbande, vermutlich Bulgaren waren, die diese schreckliche Bluttat verübt haben.
Wo diese beiden ihr Wissen herhaben, bleibt offensichtlich ihr Geheimnis.
  So sieht Sensationsjournalismus bei der Tageszeitung „Österreich“ aus
Laut ihrer Recherche sollen auch Freunde von Christoph Timm gesagt haben, dass
sich dieser hundertprozentig gewehrt hat. Daraus zieht man den Schluss, dass er aus
diesem Grund erschossen wurde.
Der Herausgeber dieses Magazins kannte Christoph Timm bereits seit  13 Jahren.
Herr Timm war ein umsichtiger und besonnener Mann und hätte nie das Leben seiner
Familie gefährdet.
Er war mit Sicherheit kein Opferlamm, konnte aber Situationen genau einschätzen.
Als Höhepunkt der Recherche und journalistischen Sorgfaltspflicht, prangt  über eine
halbe Seite, ein Foto von Christoph Timm und einer Frau. In dem nebenstehenden
Kästchen steht wortwörtlich:

                           Hingerichtet

              Heurigenwirt Christoph Timm und seine Frau
              Monika wurden in der Nacht zum Dienstag in
             ihrem Heurigen in Pachfurth ermordet.
Werte Kollegen von „Österreich“. Diese Frau an der Seite von Christoph Timm ist
definitiv nicht Monika Timm. Diese Frau ist eine Bekannte des ermordeten Ehepaares
und uns persönlich bekannt.
Wenn Sie schon Sensationsjournalismus mit einem derart abscheulichen Verbrechen
betreiben, sollten Sie wenigstens auf gute Recherchearbeit Wert legen.
Nach dieser Berichterstattung glauben wir auch zu wissen, warum die Tageszeitung
„Österreich“ in einer Fastfood-Kette zur Gratisentnahme aufliegt.
So manche verabreichte Speisen und so einige journalistische Beiträge, dürften den
selben „Nährwert“ haben.
Stauni
 
2009-06-04 
  
Zweckdienliche Hinweise zur Aufklärung dieses Verbrechens, werden an den
Journaldienst des Landeskriminalamtes NÖ (Tel.: 059133/303333) erbeten.  
   
  

Doppelmord

 

Doppelmord in Pachfurth

Als ich heute in der Früh zur Arbeit fuhr, kam ich wie jeden Tag beim Heurigenlokal des
Ehepaares Christoph und Monika Timm  vorbei, da dieses Lokal auf meiner Fahrtroute liegt.
Allerdings stimmte heute etwas nicht. Vor der Gaststätte standen Polizeifahrzeuge und
ein Leichenwagen. Ich hielt an und erkundigte mich was geschehen ist.
Was ich erfuhr lies mir den kalten Schauer über den Rücken laufen. In der Nacht von
gestern auf heute wurde das Ehepaar Christoph und Monika Timm.  regelrecht hingerichtet.
Die Tochter Tamara  wurde in den Rücken geschossen und dabei schwer verletzt.
Der Freund der Tochter blieb bei der feigen Bluttat unverletzt und konnte angeben,
dass der Täter mit einem weißen Kleinwagen geflüchtet war.
Unwillkürlich wurde ich auch Ohrenzeuge eines Gespräches zwischen zwei Polizisten,
wobei ich gehört habe, dass am Tatort eine Waffe gefunden wurde.  Ob es sich um die
Tatwaffe handelt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch das Motiv der Tat liegt im Unklaren. Ein Raub ist nicht auszuschließen, aber 
warum veranstaltet ein Räuber ein derartiges Blutbad. Es wäre doch sinnlos das Opfer
zu töten, bevor man die Beute hat.
Auch wenn der Täter diese schon hatte erscheint diese Tat unerklärlich, es sei den, dass
die Familie Timm  diesen kannte und er keine Zeugen hinterlassen wollte.
Auch glaube ich nicht das Christoph Timm einen Helden spielen wollte, den er war ein
sehr besonnener Mann, der das Leben seiner Familie nicht gefährdet hätte.

Pachfurth ist ein kleines idyllisches Dorf zwischen Bruck/Leitha und Rohrau.
Die vorhandene Kriminalität sah dort so aus, dass ein Mopeddiebstahl für ein Jahres-
gespräch sorgte.
Mit dieser Wahnsinnstat hat das kleine Dorf jedenfalls seine Unschuld verloren.
Ich kannte das Ehepaar Timm persönlich bereits zirka 13 Jahre und kehrte immer wenn
sich dazu Gelegenheit bat, in ihre Gaststätte ein.
Sie waren sehr fleißige und arbeitsame Leute und im Dorf beliebt. Mir ist nicht bekannt,
dass die beiden Feinde hatten. Darum ist diese Bluttat für mich unerklärlich.
Ich hoffe nur das die Polizei den Täter findet und dieser von einem Gericht seiner
gerechten Strafe zugeführt wird.
Ich möchte hier mein tiefstes Beileid den Hinterbliebenen ausdrücken und der Tochter
Tamara eine baldige Genesung wünschen.
Erich Reder
   
2009-06-02
   
Zweckdienliche Hinweise zur Aufklärung dieses Verbrechens, werden an den
Journaldienst des Landeskriminalamtes NÖ (Tel.: 059133/303333) erbeten. 
        

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten