Familienunternehmen: Die 10 häufigsten Fehler bei der Übergabe

Die Unternehmensnachfolge ist eine der größten Herausforderungen für Familienbetriebe

Florian Meindl, Steuerberater und Partner bei BDO, erklärt die klassischen Stolpersteine bei der Nachfolgeplanung und wie man sie vermeidet.

„Neben organisatorischen, steuerlichen und rechtlichen Fragen stehen bei der Betriebsübergabe nicht zuletzt auch emotionale Aspekte im Vordergrund“, erklärt Florian Meindl, der auf Familienbetriebe des österreichischen Mittelstands und Private Clients spezialisiert ist. „Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Konflikte innerhalb der Familie, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen. Die häufigen Stolpersteine lassen sich jedoch mit rechtzeitiger und sorgfältiger Planung vermeiden.“

Häufig unterschätzte Fehlerquellen sind:

1. Zu spät beginnen

Viele Unternehmer schieben das Thema vor sich her. Wird die Nachfolge erst kurz vor dem geplanten Ausstieg oder gar ungeplant im Notfall angegangen, bleibt kaum Zeit für steuerlich und rechtlich optimierte Lösungen. Auch die Vorbereitung der Nachfolger kommt oft zu kurz.

2. Fehlende Strategie

Ohne Nachfolgeplan kommt es schnell zu Unsicherheiten und Streit – sowohl innerhalb der Familie als auch gegenüber bzw. mit Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Ein schriftlich festgelegter Plan mit zeitlichen Etappen, klaren Verantwortlichkeiten und verbindlichen Regelungen schafft Transparenz.

3. Unzureichende Unternehmensbewertung

Eine realistische und professionelle Bewertung ist entscheidend für steuerliche Regelungen, Finanzierungen und die Akzeptanz aller Beteiligten.

4. Steuerliche Freibeträge nicht nutzen

Häufig übersehen Unternehmer Begünstigungen, die sich etwa durch das Umgründungssteuergesetz oder durch spezielle Regelungen bei Betriebsübertragungen ergeben. Auch Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer oder Einkommensbesteuerung bei der Betriebsaufgabe sind entscheidende Punkte.

5. Gesellschaftsrechtliche Fallstricke

Unklare Gesellschafterverträge, fehlende Nachfolgeklauseln oder unpräzise Regelungen zu Stimmrechten führen in der Praxis immer wieder zu Blockaden. Spätestens im Übergabefall zeigt sich, wie entscheidend saubere gesellschaftsrechtliche Strukturen sind.

6. Doppelbesteuerung durch falsche Struktur

Wird die Übergabe steuerlich nicht durchdacht, kann es zu unnötigen Mehrbelastungen kommen – das gilt umso mehr, wenn im Zuge der Übergabe Umstrukturierungen bestehender Gesellschaften geplant sind.

7. Fehlende Absicherung der abgebenden Generation

Altersversorgung, Wohnrechte oder Abfindungen sind zentrale Punkte. Eine ausgewogene Gestaltung sorgt dafür, dass die abgebende Generation abgesichert bleibt, ohne die Nachfolger zu überfordern.

8. Keine Berücksichtigung der Finanzierung

Übernimmt die nächste Generation Anteile gegen einen Kaufpreis braucht es tragfähige Finanzierungsmodelle. Häufig werden diese zu spät oder zu optimistisch geplant. Das kann die Liquidität des Unternehmens gefährden. Frühzeitige Abstimmung mit Banken und Investoren schafft Klarheit und Stabilität.

9. Mitarbeiter nicht einbinden

Die Nachfolge betrifft nicht nur Eigentümer und Familie, sondern auch die Belegschaft. Mangelnde Kommunikation kann zu Verunsicherung, Vertrauensverlust und vermeidbarer Fluktuation führen.

10. Emotionale Aspekte unterschätzen

Unternehmensnachfolge ist mehr als ein steuerlicher oder rechtlicher Prozess. Häufig scheitern Übergaben an unausgesprochenen Erwartungen oder Konflikten zwischen den Generationen. Eine wertschätzende und offene Kommunikation auf Augenhöhe kann helfen, diese Spannungen konstruktiv zu bewältigen.

Fazit

Die genannten Punkte zeigen: Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der steuerliche, rechtliche, wirtschaftliche und emotionale Dimensionen vereint. Eine gut vorbereitete Nachfolge sichert nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern auch den Familienfrieden.

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Verkäufer(innen) müssen Hilfssheriff spielen


Teilweise liegen die Nerven bereits blank und es kommt zu Aggressionen


Heute erschien eine recht interessante Presseaussendung des Handelsverbandes. Diese versuchen wir in diesem Beitrag teilweise zu analysieren.




Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass jegliche Aggressionen gegen das Personal im Handel selbstverständlich abzulehnen sind. Aber wie kam es überhaupt so weit, besucht man doch Geschäfte nicht um zu streiten, sondern um einzukaufen. Also wer hat Schuld daran?


Schuldiger Nummer 1 ist die unfähigste Regierung der 2. Republik, die nun mit der Impfpflicht ihrem unfähigen Werken die Krone aufsetzt. Zudem sperrt sie bereits durchgehend seit mehreren Wochen, völlig gesunde Menschen (zumindest Corona betreffend) in deren eigenen vier Wände ein. Dass hier bei einigen Personen die Nerven blank liegen, ist irgendwie nachvollziehbar.




Schuldiger Nummer 2 ist der Handel selbst. Die Handelsketten warfen sich der Regierung an den Hals und brachten damit ihre Verkäufer(innen) in die Bredouille. „Die Beschäftigten im Handel machen lediglich ihren Job ….“, meint da der Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Ist dem wirklich so? Mitnichten, den Hilfssheriff zu spielen, ist definitiv nicht der Job eines Verkäufers oder einer Verkäuferin. Deren Job ist es nämlich Waren zu verkaufen und Kunden zu beraten.


Ferner haben wir kein Gesetz gefunden, welches Verkäufer(innen) dazu ermächtigt, Gesundheitsdaten und amtliche Lichtbildausweise von Kunden zu kontrollieren. Zudem haben wir mit etlichen Verkäufer(innen) gesprochen, die über die jetzige Situation todunglücklich sind und uns mitteilten, dass es sie den Job kostet, wenn sie nicht kontrollieren.


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18.01.2022


Deutschsprachige Kellnerinnen ausgestorben?


LESER(INNEN) – BRIEF

Hallo liebe Redaktion,

neulich kam mir während eines Spazierganges durch die Traisengasse gegenständ-
licher Aushang vor Augen.


Ganz im Gegensatz zu diesem Fall  (Anm.: erstaunlich.at)  wird man hier jedoch keine
Strafe mehr aussprechen können, denn das betroffene Lokal hat bereits seine Pforten
geschlossen.   Fand  man  in  der nahen Umgebung etwa kein der deutschen Sprache
mächtiges Personal?  Was weiß man schon.

Liebe Grüße!
E.S.

2012-09-14

 

Hat die AK Probleme mit Pünktlichkeit und Sauberkeit?


Wie pünktlich ist man bei der AK?

Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.

Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.

Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.

Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma

einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.

Ist Reinheit sittenwidrig?

Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.

Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer

Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.

Vermutlich waren Gründe vorhanden

Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.

Betrachten Sie es umgekehrt

Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.

Wäre Schadensersatz besser?

Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.

Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da

es  für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?

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2010-01-02
  

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

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2009-12-29
  

Das wilde Bergvolk


Werbung wirkte nicht richtig

In unserem gestrigen „Beitrag“ haben haben wir berichtet, wie ein krankes Mädchen werbe-
wirksam vermarktet wurde, um die Tiroler Bevölkerung zu animieren sich gegen die Schweine-
grippe impfen zu lassen.

Andreas Hofer lässt grüßen

Doch der Wink mit dem Zaunpfahl hatte nicht so gewirkt, wie es die Serumverkäufer gerne
gehabt hätten. Sogar ein Grossteil des ärztlichen Personals liess sich nicht impfen.
Tja, die Tiroler sind nicht umsonst, als die härtesten Österreicher bekannt. Das hatte
seinerzeit schon Andreas Hofer bewiesen.

Erkrankungen nur in der Impfzone

Da ist es doch schon ein erstaunlicher Zufall, dass gerade zu dem Zeitpunkt als in Tirol die
Impfaktion gegen das H1N1-Virus anläuft, massenweise Leute an der Schweinegrippe er-
kranken.

Im restlichen Österreich erfreut sich die Bevölkerung bester Gesundheit. Das kann sich
natürlich auch schlagartig ändern, wenn die Impfaktion in anderen Regionen anläuft und
sich die Leute dort verweigern.

Immer nur die Kinder

Erstaunlich ist es auch, dass es immer Kinder und Jugendliche erwischt, wie nun in Osttirol.
Dort sind an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Lienz offenbar 26 Personen an jener
Krankheit erkrankt, gegen die Impfstoff in Massen von der Pharmaindustrie produziert wurde
und zum Verbrauch bereit liegt.

Epidemiegesetz als Werbeträger

Da ist es auch praktisch, dass es das Epidemiegesetz gibt, welches eine Schließung von
Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten nicht nur im Falle einer Pandemie
erlaubt. Auch bei der Schweinegrippe kann dieses Gesetz angewendet werden.

So eine geschlossene Schule wird auch tagelang in der Presse erwähnt werden und hat

natürlich einen dementsprechenden Werbeeffekt für das Serum gegen das H1N1-Virus.

Noch immer nicht kapiert?

Na jetzt sollten es die Tiroler „Sturschädeln“ doch endlich kapiert haben, werden sich die
Veranwortlichen gedacht haben. Was wird aber passieren, sollte sich das wilde Bergvolk
weiterhin standhaft weigern, eine Impfung über sich ergehen zu lassen, bei der nicht ein-
mal die Nebenwirkungen genau bekannt sind.

Innsbruck unter Quarantäne?

Liebe Tiroler(innen), bevor man Euch Innsbruck unter Quarantäne stellt, kauft doch der
Pharmaindustrie das Zeug ab. Solltet Ihr an den Nebenwirkungen des Serums erkranken,
werden diese sicher  ein Mittel dagegen erfinden und sich dabei wieder krumm verdienen.

Stauni

  
2009-10-28
  

Politik vernichtet Arbeitsplätze

 

Erfolgsunternehmen Trachtenoutlet

Der Unternehmer Sascha Golitschek, betreibt in Heidenreichstein den  größten „Trachten-
outlet“ von Niederösterreich. Er bietet in dieser wirtschaftlichen Krisenregion, immerhin
vierzehn Frauen, davon sechs über fünfzig Jahre alt, einen sicheren Arbeitsplatz.
      Ein starkes Unternehmen in ein wirtschaftlich schwachen Region
  
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange so sein, denn seitens der Politik wirft
man ihm derartige Prügel vor die Beine, die seine wirtschaftliche Existenz aufs schwerste
gefährden.

Krisenregion Heidenreichstein

Das „Trachtenoutlet“ zieht durch intensive Werbemaßnahmen, immerhin mehr als 30.000(!)
Kunden in die wirtschaftlich schwache Region „Oberes Waldviertel“. Heidenreichstein ist
mittlerweile eine Sanierungsgemeinde und es gibt kaum mehr Unternehmen in der Stadt.
Diese Region zeichnet sich mit einer 10%igen Arbeitslosigkeit aus. Nur an wenigen Tagen
im Jahr besteht die Möglichkeit, das Geschäft wirklich anzukurbeln. Da sind zum Beispiel
Aktivitäten wie das Abfischfest, und das Kürbisfest im Retzer Land, die Tagestouristen
anlocken.

Finanzielle Reserven anlegen

Auch Herr Golitschek nützt seit 1994 die Gelegenheit des Tagestourismus und hatte seinen
Betrieb jeweils am 1.Mai und 26.Oktober offen gehalten. Durch diese Aktionen konnte er
sich an den umsatzstärksten Tagen im Jahr, einen finanziellen Polster schaffen der ihn an
schwachen Tagen über Wasser hielt.
Dadurch war er auch nicht genötigt Personal abzubauen. Auch die umliegende Gastronomie
und Hotelerie profitierte vom Offenhalten des Trachtenoutlet“, da er im vergangenen Jahr
mehr als 1000 Kunden begrüßen durfte.

Behörde wurde informiert

Der Ordnung halber hatte Golitschek immer die Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass
er sein Geschäft an diesen besagten Tagen offen halten werde. Seine Mitarbeiter, welche
an diesen Tagen freiwillig gearbeitet hatten, erhielten 100% Überstundenzuschlag und
zusätzlich 100% Zeitausgleich.
Auch die Wochenarbeitszeit wurde nicht überschritten. Wer nun glaubt das Golitschek
für seine Korrektheit, soziales Engagement und wirtschaftlichen Bemühungen Anerkennung
fand, der irrt gewaltig.

Behörde zockt ab

Jedes Jahr wurde er von der Behörde bestraft. Die letzte Geldstrafe betrug immerhin Euro
3.000,- für das Offenhalten seines Geschäftes. Wo kämen wir denn dahin, wenn jemand
Geld verdient, davon Steuern bezahlt und Arbeitsplätze sichert, wird sich der staatliche
Bürokrat gedacht haben, als er die Strafverfügung für den fleißigen Unternehmer ausstellte.

Musterbeispiel Excalibur

Für den 26.Oktober 2009 haben sich zirka 3.000 Personen für einen Besuch beim Trachten-
outlet des Herrn Golitschek angemeldet. Da er die Kunden lieber in seinem Geschäft sieht, als
im 6 Kilometer entfernten „Excalibur“ (Tschechien) die ganz selbstverständlich 7 Tage rund
um die Uhr geöffnet haben, hat er sich wieder an die Behörde gewandt.

Das Mail an die Behörde:

Von: Trachtenoutlet [mailto:office@originalsalzburger.at]
Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:14
An: #Büro LH Pröll; #LR Bohuslav; #LH Pröll
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Betreff: Abfischfest Heidenreichstein
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Bohuslav !
 
Am Wochenende 25.10.2009 sowie 26.10.2009 findet das alljährliche Karpfen Abfischfest
in Heidenreichstein statt. Wir erwarten an diesem Wochenende mehr als 20.000 Gäste in
der Region. Aus wirtschaftlichen sowie touristischen Interessen ist es für uns eine einmalige
Gelegenheit, den Gästen des Waldviertels unsere Trachtenkultur näher zu bringen.
Aus unserer Sicht stellt es daher einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag zum Überleben
unseres Betriebes dar, unseren Betrieb am 25.10.09 sowie 26.10.09 von 9h bis 17h geöffnet
zu halten. Dies sichert unseren Standort in Heidenreichstein, vor allem ist die Sonderöffnung
von wesentlicher regionaler sowie saisonaler Bedeutung.
 
Gerade in der Sanierungsgemeinde Heidenreichstein ist es für uns in letzter Zeit sehr schwierig
geworden, weiterhin 14 Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz in Zeiten der Wirtschafts-
krise zu bieten. Bürgermeister Hans Pichler unterstützt unsere Initiative zur Erhöhung der
Attraktivität von Heidenreichstein.
 
Die beschäftigten Mitarbeiter werden unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften
wie Entlohnungs- und Ruhezeitenbestimmung lt. KV beschäftigt, lt. Bezahlungsrichtlinien
für den 8. Dezember 100% Überstundenzuschlag + 100% Zeitausgleich .
Die Ersatzruhezeiten werden mit den Mitarbeitern im Voraus fixiert. Das Arbeitsinspektorat
(AI Krems, DI Jäger) wurde von uns bereits in Kentniss gesetzt.
 
Um das Überleben unseres Betriebes in einer wirtschaftlich turbulenten Zeit zu sichern,
ersuche ich um eine Ausnahmeregelung für den besagten Zeitraum.
 
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen,
 
S.G. Textilhandelsgmbh & Co. KG
Trachtenoutlet Heidenreichstein
Sascha Golitschek Elbwart
Wer nun glaubt das Politiker und Bürokraten nun zur Einsicht gekommen sind, da die
Aktionen des Herrn Golitschek auch dem österreichischen Staat, sowie der Arbeitsplatz-
sicherung in der Region zu Gute kommen, hat sicher wieder gewaltig geirrt.

Dies bekam er als Antwort

From: Dultinger Susanne (Büro LR Bohuslav)
To: Trachtenoutlet
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Sent: Thursday, October 15, 2009 1:33 PM
Subject: AW: Abfischfest Heidenreichstein
Sehr geehrter Herr Golitschek!
 
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer mail vom 14. Oktober 2009, welche zugleich an
das Büro des Landeshauptmannes ergangen ist und an uns weitergleitet wurde.
 
Zum Inhalt Ihrer Nachricht teilen wir Ihnen folgendes mit: Sie wurden bereits mehrfach
über die gesetzliche Lage gemäß Öffungszeitengesetz (Bundesregelung) und NÖ Öffnungs
-zeitenverordnung informiert, zuletzt durch Mag. Andreas Achatz (damals Mitarbeiter im
Büro von LH-Stv. Ernest Gabmann) am 10. Februar 2009. Wir bedauern daher, dass wir
Ihr Anliegen nicht erfüllen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koller
Büroleiter LR Dr. Petra Bohuslav
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742/9005/12322
Fax. 02742/9005/13730


Ahnungslose Bürokraten

Da staunt man nicht schlecht was sich die vom Steuergeld Lebenden so alles erlauben. Anstatt
die vernünftige Initiative eines Unternehmers zu begrüßen, setzt man alles daran die wirt-
schaftlich schwache Stadt Heidenreichstein weiter zu schädigen und Arbeitsplätze zu ver-
nichten.

Denkt an Aufgabe

„Diesmal wurde mir eine Strafe von Euro 2.180,- pro Mitarbeiter in Aussicht gestellt, sollte
ich mein Geschäft offen halten. Am 26.Oktober 2009, werden 10 Mitarbeiterinnen im Betrieb
tätig sein. Das heißt die Behörde will mich mit Euro 21.800,- bestrafen. Dieser Betrag gefährdet
meine Existenz und ich überlege mir bereits den Standort Heidenreichstein aufzulassen“, so
der Unternehmer  Sascha Golitschek.
Trachtenbekleidungsunternehmer Sascha Golitschek
                                                         wird von ahnungslosen Bürokraten schikaniert !

Sabotage?

Die Politiker schwingen zwar pausenlos große Reden, über die Wirtschaftskrise und wie
man dieser entgegen wirken kann. Dies ist sicherlich nicht eine Maßnahme zur Krisen-
bekämpfung, wenn ein Unternehmer am umsatzstärksten Tag des Jahres, zur Schließung
seines Betriebes gezwungen wird.
Aber vielleicht dringen die Absichten der Politiker gar nicht bis zu deren bürokratischen
Erfüllungsgehilfen durch, oder werden durch diese absichtlich sabotiert.

Werter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll!

Wir sind gar nicht sicher ob Sie das Mail von Herrn Golitschek überhaupt zu Gesicht
bekommen haben. Sollte es Ihre knappe Zeit zwischen Ihren zahlreichen Fototerminen
zulassen, ersuchen wir Sie, sich jene Bürokraten „zur Brust“ zu nehmen, die dem Land
Niederösterreich und seiner Bevölkerung,  durch ein Verhalten welches sich im obigen
Schreiben widerspiegelt, wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen.
Stauni
  
2009-10-16
  

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Arbeitslose Unternehmer ?

 

Krankes Österreich

In einem Beitrag vom April dieses Jahres, haben wir uns mit den Krankenkassen und deren
Krise befasst, die angeblich durch häufige Erkrankungen von Frau und Herrn Österreicher
hervorgerufen wurde.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=201;ist-oesterreich-so-krank-&catid=1;erstaunliches

Dabei kamen wir auch zur Feststellung, dass die Gruppe der selbständig Erwerbstätigen,

über eine erstaunlich robuste Gesundheit verfügen und die Dienste ihrer Krankenkassa
kaum in Anspruch nahmen.

Die Verführung zur „Arbeitslosen“

In Österreich gibt es rund 360.000 selbständige Unternehmer und Freiberufler. Bei den
Unternehmen handelt es sich vorwiegend um Klein- und Mittelbetriebe. Für diese gibt es
seit Jänner dieses Jahres ein besonderes „Zuckerl“, den es wurde ihnen eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung angeboten.

Für eine monatliche Prämie von 70,- bis 211,- Euro, kann man im Bedarfsfall eine Arbeits

-losenunterstützung zwischen 573,- und 1.235,- Euro pro Monat erwarten. Ganze 678(!)
 Personen haben dieses Angebot bis Ende Juli 2009 in Anspruch genommen.

Schon wieder mehr Arbeitslose

Seit geraumer Zeit wird wieder ein Anstieg der Arbeitlosenrate für die unselbständig
Tätigen für den kommenden Herbst diskutiert, obwohl Industrie, Handel und Dienst-
leister dringend Personal suchen.

Unterschied in Disziplin und Moral

So verschieden können die Sorgen von Berufsgruppen sein. Während selbständige
Unternehmer(innen) dringend Personal suchen, verabschieden sich so manche
Arbeitnehmer(innen) in die obligatorische „Arbeitslose“.

Bedenkt man, dass von 360.000 berechtigen Selbständigen, sich nur 678 Personen
arbeitlos versichern liessen, kann von einer hohen Arbeitsmoral und Disziplin der

Unternehmer(innen) ausgegangen werden.

AMS-Kurse

Vielleicht könnten man Arbeitsmoral und Disziplin als Unterrichtsgegenstand in die
Alibikurse des AMS einführen. Sie werden zwar bei den Berufsarbeitslosen nicht
auf fruchtbaren Boden fallen, aber vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen
erzeugen.
 
Stauni
  
2009-08-12 
  

Arbeitsunwillig

 

Heutiger Beitrag in der Kronen Zeitung

Krone bestätigt unsere Beiträge

Wir sind mit der Kronen Zeitung oft nicht einer Meinung und nehmen uns diesbezüglich auch
kein Blatt vor den Mund. Was uns bei dieser Zeitung manchmal stört, ist eine gewisse Doppel-
moral die des öfteren an den Tag gelegt wird.
Diesmal müssen wir aber der auflagestärksten Zeitung Österreichs voll beipflichten und sind
aber auch positiv erstaunt, das von deren Seite ein derartiges Thema aufgegriffen wird.
In dem o.a. Beitrag der Kronen Zeitung wird bestätigt, was wir bereits in mehreren Beiträgen
geschrieben haben.
Beim AMS Personal anzufordern ist vergebene Liebesmüh und schade um die Zeit.

Verwaltung statt Vermittlung

Beim Arbeitsmarkt-Service  verwaltet man offensichtlich lieber die Arbeitsunwilligen, auch
Arbeitslose genannt, anstatt sie in den Kreislauf der Arbeitswelt zurückzuschicken.
Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen ist es ohnehin klüger „arbeitslos“ zu bleiben,
als für 1.100,- Euro monatlich arbeiten zu gehen.
Die Differenz zum Arbeitslosenentgelt beträgt vielleicht 300,- bis 400,- Euro monatlich.
Dieses Geld kann man sich leicht im Pfusch dazuverdienen, ohne täglich früh aufzustehen  und
den Weg zur und von der Arbeit in Kauf nehmen zu müssen.

Allgemeines Problem

Der im Krone-Beitrag angeführte Gastronom ist mit seinem Problem nicht allein. Wöchentlich
inserieren hunderte  Gewerbetreibende für tausende Euros in verschiedenen Tageszeitungen
und bieten freie Stellen an. Das Portfolio ist breit gestreut, von der WC-Wartefrau bis zum
Diplomingenieur.
Um uns nicht den Stempel der „Hartherzigkeit“ aufdrücken zu lassen, halten wir nochmals fest.
Die Gesellschaft hat die Pflicht jene Personen zu erhalten, die körperlich oder geistig nicht in der
Lage sind eine Tätigkeit auszuüben und für deren Existenz Sorge zu tragen.

Sozialschmarotzer unter uns

Die Gesellschaft ist aber nicht verpflichtet, vorsätzlich arbeitslose Sozialschmarotzer zu erhalten,
nur weil diese zu faul sind einer Tätigkeit nachzugehen.
Es ist nicht einzusehen, dass es Personen gibt die jahrelang vom Sozialstaat (also Gesellschaft)
leben und dabei unzählige Stellenangebote aus nicht definierbaren Gründen abgelehnt haben.
Einem solchen Klientel steht eine Unterstützung nicht zu.

Aufwachen

Aus unserer Sicht stellt sich folgender Blickwinkel dar. Entweder ist man beim AMS gar nicht
sonderlich interessiert Arbeitslose zu vermitteln um den eigenen Arbeitsplatz zu sichern, oder
man ist extrem blauäugig.
Wenn ersteres zutrifft liegt es an der Politik hier raschest eine Veränderung herbeizuführen
und trifft Punkt zwei zu, ist es beim AMS höchste Zeit aufzuwachen.
Stauni
  
2009-05-20
   

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