Eine heutige Presseaussendung der Landespolizeidirektion Wien


Mann attackiert drei Frauen und setzt anschließend Widerstand gegen Polizisten

 

Am 28. September 2018 um 22:00 Uhr wurde der Streifenwagen der Polizeiinspektion Boltzmanngasse wegen eines randalierenden Mannes in die Fluchtgasse geschickt. Am Einsatzort trafen die Beamten auf einen 41-jährigen syrischen Tatverdächtigen, der mit geballten Fäusten auf Passanten zuging und diese zu attackieren versuchte. Dieses Verhalten sowie der daraus resultierende Polizeieinsatz erregten großes Aufsehen, wobei mehrere filmende und fotografierende Schaulustige vom Einsatzort weg gewiesen werden mussten.

 

Der 41-Jährige ging, als die Uniformierten ihn auf sein Verhalten ansprachen, auch auf die Beamten los und versuchte sie zu schlagen und zu treten, während er lautstark in arabischer Sprache herumschrie. Nach Anforderung von Verstärkung und dem Einsatz von Pfefferspray, wurde der Mann festgenommen.

 

Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass er Festgenommene bereits zuvor in der Währinger Straße bei einer Straßenbahnhaltestelle drei Frauen (65, 67 bzw. 75 Jahre alt) heftig attackiert und sie mit Fäusten geschlagen hatte. Alle Frauen waren daraufhin zu Boden gegangen und in weiterer Folge noch mit Füßen getreten und dadurch zum Teil schwer verletzt worden (Hämatome, Gehirnerschütterungen, Prellungen).

 

Außerdem hatte der Tatverdächtige vor seiner Festnahme mehrere Glasscheiben in der Pichlergasse eingeschlagen. Da der mutmaßliche Täter aus noch unbekannter Ursache ebenfalls schwere Verletzungen davongetragen hatte, wurde er in einem Krankenhaus stationär aufgenommen und durchgehend überwacht. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt die Überstellung in die Untersuchungshaft. Der 41-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung angezeigt.

 

*****

2018-09-29


Bankraub in Wien–Wieden


Öffentlichkeitsfahndung der BPD-Wien

 

 

Am 8.02.2018 um 08:20 Uhr kam es zu einem Bankraub am Wiedner Gürtel. Ein derzeit unbekannter Täter betrat mit einem Tretroller die Bank, bedrohte die Angestellten mit einer Waffe und forderte Bargeld.  Der mit einer Gummimaske getarnte Mann setzte danach Pfefferspray ein und flüchtete möglicherweise auf dem mitgebrachtem Tretroller.

 

Es konnten Fotos einer Überwachungskamera gesichert werden.  Die Wiener Polizei ersucht um sachdienliche Hinweise an das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsdienst, unter der Telefonnummer 01 / 31310 Durchwahl 33800.

 

Täterbeschreibung:

• männlich

• 180 – 185 cm groß

• mittlere Statur

• Der Verdächtige sprach Deutsch ohne Dialekt

• Maskierung: Gummimaske und Brille

• Bewaffnung: Pistole und Pfefferspray

• auffallendes Detail: mitgebrachter Tretroller

 

*****

2018-02-12


Wer nicht hören will, muss fühlen


Wer sich nicht ans Gesetz hält, muss

eben mit Konsequenzen rechnen

Am  vergangenen  Samstag fanden parallel zwei Veranstaltungen statt,  wie sie unter-
schiedlicher  nicht  sein hätten können.   Einerseits ging die Regenbogenparade über
die Bühne, während andererseits die Veranstaltung „Marsch für die Familie“ stattfand.

Während  bei  der  Regenbogenparade  für Homosexualität geworben wurde,  setzten
sich die Teilnehmer des „Marsches für die Familie“ eher für konservative Werte ein. An
der  vom  christlichen Verein  „Pro Vita“  am Stephansplatz organisieren Veranstaltung
nahmen laut Polizei rund 200 Menschen teil.

Nun  kann  man über die Ziele beider Veranstaltungen geteilter Meinung sein.  Jedem
Mensch steht das Recht der freien Meinungsäußerung zu und dies ist auch zu respek-
tieren.   Während  niemand  auf die Idee kam,  die Regenbogenparade verhindern zu
wollen,  beabsichtigte dies die linke  „Autonome Antifa“ mit der Veranstaltung „Marsch
für die Familie“  zu tun.
Sie kündigten ihr Vorhaben in höchst aggressiver Ausdrucksweise an.   Sie bezeich-
neten  die  Veranstaltung  „Marsch  für  die  Familie“  wörtlich als:  „Zusammenrottung
homophober, rassistischer, sexistischer und faschistischer Banden.“ Zudem twitterten
sie:  „Zur Hölle mit dem „Marsch für die Familie!

Interessant ist dieTatsache,  dass es immer wieder Linke sind , die stets Toleranz und
Meinungsfreiheit  fordern,  sich aber in diesen Disziplinen nicht gerade meisterlich ver-
halten.   Jedenfalls  untersagte  die  Polizei  richtigerweise,  die  angekündigte  Gegen-
demonstration der „Autonome Antifa“.
Trotz  alledem fanden sich rund 300 Antifa-Aktivisten  (lt. Polizeischätzung)  ein, welche
die Veranstaltung  „Marsch für die Familie“  stören bzw. verhindern wollten.   Dabei ver-
hielten sich etliche dieser Zeitgenossen sehr aggressiv, sodass die Polizei genötigt war,
für die  Aufrechterhaltung  der  Ruhe und öffentlichen Sicherheit zu sorgen.  Dabei soll
es auch zum Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken sein.
Betrachtet  man schon das aggressive Auftreten der  „Autonome Antifa“  im Vorfeld,
das Ignorieren des Demonstrationsverbotes und den Versuch eine reguläre Veran-
staltung  verhindern  zu  wollen,  erstaunt uns eine Pressemitteilung der ÖH (Öster-
reichische Hochschülerschaft).
Diese  beschwert  sich  bitterlich  über Polizeigewalt auf der Demonstration gegen
Homophobie  und  Sexismus“  („Ausdrucksweise  der  ÖH“).   Auch wird über will-
kürliche  Festnahmen,  grundloser  Pfefferspray-  und  Schlagstockeinsatz  geklagt.
Tja,  da  bleibt  den  Herrschaften der ÖH nur mehr eines mitzuteilen.   Hätten sich
die  Antifa-Aktivisten ans Gesetz gehalten (Demonstrationsverbot) und sich etliche
Demonstranten  vor  Ort nicht aggressiv aufgeführt,  wäre es zu keinem Polizeiein-
satz gekommen.
*****
2015-06-21

Der Neid ist ein Hund


Uwe Sailer findet Zivilcourage blamabel

Gerhard Haslinger
FPÖ Wien/Pressefoto
Wie heute in mehreren Zeitungen zu lesen war,  bewies der FPÖ-Landtags- und Gemeinde-
ratsabgeordnete, Gerhard Haslinger, Zivilcourage.   Der ehemalige WEGA-Beamte verfolgte
und  stellte am Ostersamstag zwei Kriminelle,  die sich mit Diebesgut aus einer BIPA-Filiale
davonmachen wollten.
Im anschließenden Handgemenge, bei dem die Kriminellen Pfefferspray einsetzen, gelang
dem Duo die Flucht. Allerdings ohne Beute, denn diese konnte Haslinger sicherstellen und
der bestohlenen BIPA-Filiale zurückgeben.
Das  nennen  wir Zivilcourage und dafür gebührt Haslinger auch Lob.  Nicht so scheint dies
der (Noch?)-Kriminalbeamte aus Linz, Uwe Sailer zu sehen.   Möglicherweise in Ermangel-
ung  eigener  polizeilicher  Erfolge,  veröffentlichte  er auf seinem Facebook-Account nach-
folgenden Eintrag:
Was an  Haslingers Zivilcourage blamabel sein soll,  erschließt sich uns nicht.   Dass die
Diebe entkommen  konnten nachdem sie Pfefferspray eingesetzt hatten ist zwar schade,
kann jedoch  kaum  als  Misserfolg  von Haslinger gerechnet werden.   Immerhin gelang
es ihm, die gestohlene Ware dem rechtmäßigen Besitzer zu retournieren.
Aber  kommen wir zu den Erfolgen.  Welche davon hat Uwe Sailer vorzuweisen?  Trotz
intensivster Recherchen konnte wir nicht feststellen,  dass dieser jemals an der Lösung
eines  bedeutenden  Kriminalfalls  beteiligt war.   Dafür scheint sich der selbsternannte
Datenforensiker  aber  ein  anderes,  völlig  ungefährliches Betätigungsfeld gesucht zu
haben.
Er versteckt sich hinter seiner Computertastatur und sucht auf Facebook vermeintliche
Nazis, die er dann anzeigt.  Fast alle seine Anzeige (bis auf ganz wenige Ausnahmen,
die kaum erwähnenswert sind) wurden von den zuständigen Behörden eingestellt.
Interessant  ist  auch  Sailers Bemerkung,  dass die FPÖ als  „Law & Order-Partei“  mit
Haslinger  mächtig angibt und eine derartige Vorgehensweise geradezu fördert.  Was
soll schlecht daran sein, wenn man einen couragierten Bürger vor den Vorhang bittet
und Zivilcourage lobend erwähnt?
Wie heißt es in einer alten Redewendung so treffend:  „Der Neid ist ein Hund!“   Und
dieser  Hund  dürfte die Grundlage für Sailers heutigen Facebook-Eintrag gewesen
sein.
*****
2015-04-07

Linke wollen Burschenschafter in Wien umzingeln


Mit dem Aufruf zur Umzingelung ist Gewalt vorprogrammiert

Am  4. Juni feiern Burschenschafter das „Fest der Freiheit“,  um des Revolutionsjahres 1848 zu
gedenken.  In ganz Europa erhoben sich damals Bürgerliche gegen die herrschenden Mächte.
Abgehalten  wird  dieses Fest im 1. Wiener Gemeindebezirk und zwar auf dem Michaelerplatz.
Unsere Recherche ergab, dass diese Veranstaltung behördlich genehmigt wurde.
Dass es sich beim „Fest der Freiheit“ um eine legale und behördlich genehmigte Veranstaltung
handelt,  scheint Linksextremisten relativ egal zu sein.   Diese wollen Umzüge oder Veranstalt-
ungen  von  politisch  anders  Denkenden  unbedingt  verhindern.   Erst  am  17. Mai 2014 ver-
suchten rund  1.000 Linke  einen  friedlichen  Protestmarsch  von  rund 100 Identitären zu ver-
hindern, indem sie die Marschroute blockierten.
Die  Identitären ließen  sich  jedoch  nicht provozieren und wählten einfach eine andere Route.
Das  dürfte  zahlreiche  Linke  derart erzürnt haben,  sodass sie ihren Zorn auf die zum Schutz
abgestellten Polizeibeamten abließen. Dabei waren sie in der Wahl ihrer Waffen nicht zimper-
lich.   Von  Pflastersteinen  bis  hin  zu  Stahlkugeln,  die  aus  Steinschleudern  abgeschossen
wurden, fand alles Verwendung.
Es kam zu einer regelrechten Straßenschlacht, in deren Folge es zahlreiche Festnahmen und
leider  auch  Verletze – sowohl  bei  den  gewalttätigen  Linken  als  auch bei der Polizei – gab.
Danach  war  der  Katzenjammer bei  den  Anarchos  groß  und  der  Polizei wurden Brutalität
und  Übergriffe  unterstellt.   Eine  angeblich  Schwangere soll als Folge des Polizeieinsatzes
sogar ihr Kind verloren haben, was sich jedoch später als infame Lüge herausstellte.
Dass  die Polizeibeamten dort nur ihren Job machten,  für Ruhe und Ordnung zu sorgen hatten
und zudem nicht die Prügelknaben für gewaltbereite Linke sind, scheint auch den Herrschaften
von  der „Linkswende“ noch nicht in den Sinn gekommen zu sein.   Bis heute jammern sie über
die angebliche Polizeigewalt.  (Siehe rechtes Foto im nachfolgenden Screenshot).
Wie  obiger  Screenshot unter Beweis stellt,  haben Linksextremisten aus gehabten Schaden
nichts  gelernt.   Nur  die Taktik  soll  geändert  werden.   Wie  im  nachfolgenden Screenshot
zu  ersehen  ist,  wird die Polizei beschuldigt,  unter Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken,
Schlägen  und  Tritten  den Identitären am vergangenen Samstag (Anm. der Red.: 17.05.14)
den Weg frei geboxt zu haben.
Das  entspricht  natürlich  nicht  den  Tatsachen,  denn die  Identitären wählten einfach einen
anderen Weg, nachdem die vorgesehene Route von den Linken blockiert wurde. Zumindest
aus  dieser  Tatsache  hat  man bei der  „Linkswende“  gelernt.   Aber um eine Wiederholung
zu  vermeiden  entschließt  man  sich nun,  die Burschenschafter zu umzingeln.   Mit von der
Partie  ist  das  „Bündnis  NoWkr“,  die  schon  bei  den  Demos  gegen  den Akademikerball
mit  „Unseren Hass könnt ihr haben“ aufgefallen  sind  und  diese  Ansage  zur  Gewalt,  auf
einer Webseite der  „Jungen Grünen“ veröffentlicht haben.
Die „Einsatzbesprechung“ für die Umzingelung am 4. Juni 2014, dürfte laut „Linkswende“
morgen  im  Amerlinghaus – welches  von  der  Stadt  Wien  mit Steuergeld subventioniert
wird – über die Bühne gehen.
Für  uns  bedeutet  ein  Aufruf  zu  einer Umzingelung zumindest Gewaltbereitschaft, wenn
nicht  gar  schon Gewalt.   Bei einer Blockade stünde noch immer die Möglichkeit des Aus-
weichens zur Verfügung.  Bei einer Umzingelung,  also sprich Einkesselung, gibt es diese
Option nicht mehr.
Szenario 1: Da sich kein Mensch gerne umzingeln lässt,  wird es zu Ausbruchversuchen
kommen. Man benötigt nicht viel Fantasie um sich vorstellen zu können,  was sich dann
abspielen  wird. Tenor der Linken wird sein: Die bösen und gewalttätigen Rechten über-
fielen friedliche antifaschistische Demonstranten.
Szenario 2: Die Polizei wird versuchen eine Umzingelung zu verhindern.  Das wiederum
wird gewaltbereite Linke auf den Plan rufen, welche die Beamten angreifen werden.  Die
Polizei kann und wird sich das nicht gefallen lassen. Es wird wieder zu Festnahmen und
vermutlich  auch  zu  Verletzten  kommen.   Tenor der Linken wird sein: Polizei prügelte
friedliche antifaschistische Demonstranten, um Faschisten zu beschützen.
In jedem Fall werden die Linken wieder eine Täter-Opferumkehr versuchen.  Interessant
wäre  auch  zu  wissen,  was die  „Linkswende“  mit ihrer Aussage: „Auch dort werden wir
ein starkes und Zeichen gegen die Burschenschafter setzen“ meint?   Nach  den letzten
Demos  in  Wien  kristallisiert  es  sich  jedenfalls  für  uns  heraus,  dass  Gewalt und die
Bereitschaft  dazu,  von Personen mit politisch links orientierten Gedankengut kommt.
*****
2014-05-28

Zwergerlpolizei


Erscheinungsbild ist wichtig

Wir sind der Meinung, dass Polizisten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung
und  Sicherheit,  sowie zur  Verbrechensaufklärung  benötigt werden.  Dazu ist ein gewisses
körperliches Erscheinungsbild  von Nöten.  Der Auftritt eines Polizeibeamten soll zumindest
einen gewissen visuellen Respekt verschaffen.

Dieser Auftritts-Respekt leidet ohnehin schon, seit Frauen in den uniformierten Polizeidienst

aufgenommen wurden.  Zarte Frauen die kaum in der Lage sind ihr umgeschnalltes Waffen-
arsenal problemlos  durch die  Gegend zu tragen,  lösen beim Einschreiten  (z.B. Wirtshaus-
raufereien) immer wieder Heiterkeit aus.

Was früher  mit ermahnenden  Worten eines  gestandenen Polizisten  erledigt wurde,  endet

heutzutage meist mit Festnahmen. Diese werden dann von den männlichen Beamten durch-
geführt,  weil sie  unfreiwillig in die  Beschützerrolle gedrängt werden und zwangsweise den
Respekt vor der Uniform aufrecht erhalten müssen.

Auswirkungen des Genderwahns

Aber im  allgemeinen Genderwahn  ist  es offensichtlich  egal ob  eine Frau  für einen Job die
erforderlichen  Voraussetzungen  überhaupt  erbringen  kann.  Wir  sind  der  Meinung,  dass
Frauen im kriminalpolizeilichen Bereich (z.B. Kindesmißhandlungen, Vergewaltigungen, etc.)
wertvolle Arbeit leisten. In diesen Bereichen gehören sie auch eingesetzt.

In einer Uniform im Streifendienst wirken normal gebaute Frauen eher lächerlich als Respekt
einflößend.  Dabei  geht  es gar  nicht  um  geistige Fähigkeiten,  sondern um  das körperliche
Erscheinungsbild.  Dies soll sich allerdings nun auch bei den Männern ändern. Das Mindest-
maß von 1,68 Meter soll fallen.  Diesbezüglich haben wir einen typisch wienerisch verfassten
Beitrag auf der Webseite „Unautorisiertes Amt“ gefunden.


Screen: Unautorisiertes Amt

Da bleibt nur mehr zu hoffen,  dass sich die zukünftige  Polizistengeneration bei  Schulhof-
raufereien unter 14-Jährigen auch wirklich durchsetzen kann,  ohne zum Pfefferspray oder
gar zur Glock greifen zu müssen.

*****

2011-06-05
 

Psychotische Prügelpolizisten


Stuttgart 21

In Stuttgart protestieren seit Wochen, Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekt  „Stuttgart
21″
. Ob das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns sehr
selten mit  Auslandsthemen beschäftigen und uns daher  in diese Materie  nicht eingelesen
haben.

Einerseits  wird der dort ansässigen  Bevölkerung ein eiserner Sparkurs verordnet,  während
anderseits ein derartiges Mammutprojekt aus dem Boden gestampft werden soll.  Die beding-
ungslose Verteidigung von „Stuttgart 21“ durch gewisse Politiker(innen) und Manager lassen
den Schluss zu,  dass dort auch millionenschwere  Provisionszahlungen über die Bühne lau-

fen sollen.

Jedenfalls gingen zigtausende Bürger auf die Strasse, um gegen das Projekt „Stuttgart 21“
zu demonstrieren. Und das bringt uns zum Thema unseres heutigen Beitrages. Ganz unge-

niert bedienten sich Politiker(innen), des staatlichen Gewaltmonopols der Polizei.

Wer waren die Demonstranten?

Zahlreiche TV-Sender veröffentlichten in dieser Woche Videos, die am Ort des Geschehens
mit Handykameras gedreht wurden.  Maskierte Polizisten gingen gegen die Demonstranten
mit Schlagstöcken und Pfeffersprays vor.

Bei den Demonstranten handelte es sich aber nicht um linke Anarchos oder rechte Bomber-
jackenträger, die Pflastersteine oder Brandsätze warfen. Nein, es waren Frauen und Kinder
die in friedlicher Weise ihren Protest gegen das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kundtaten.

Welche Irre sind dort bei der Polizei?

Da stellt sich natürlich die  berechtigte Frage,  welche  psychotisch gestörten Charaktäre in
diesen Polizeiuniformen stecken. Männer die auf Frauen und Kinder mit Schlagstöcken ein-
prügeln und ihnen Pfeffspray ins Gesicht sprühen, können nicht normal sein, auch wenn sie
eine Jacke tragen auf der die Aufschrift  „Polizei“ prangt.

Das machen nicht einmal Türsteher

Türsteher von Tanztempeln geraten hin und wieder in die Schlagzeilen, wenn sie einen be-
trunkenen  Randalierer zu hart angefasst  haben.  Diese haben sich dann auch für ihr über-
mäßiges Verhalten vor  Gericht zu verantworten.  Uns ist jedoch kein einziger  Fall bekannt,
dass  diese  Security-Leute jemals  Frauen und Kinder niedergeprügelt haben,  weil diese
einer Tür-Abweisung nicht nachgekommen sind.

Gesichter vorsorglich vermummt

Die Verantwortung vor Gericht bleibt den psychotischen  Prügelpolizisten erspart, da diese
vorsorglich ihre Gesichter mit Sturmhauben vermummten und auch keine ID-Nummern auf
ihren Uniformjacken vorhanden waren.

Mit diesem Prügel-Einsatz entarnt sich auch die Lüge, warum Beamte dieser „Rollkomman-

dos“ ihre Gesichter vermummen.  Nicht um der Rache von Schwerkriminellen zu entgehen,
sondern nicht von ihren Nachbarn und Bekannten,  zu Recht angespuckt und gemobbt zu
werden.

Hoffentlich nicht in Österreich

Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass Österreich keine derartig psychotisch gestörten Cha-
raktäre in den Reihen der  Polizei-Rollkommandos hat. Wer auf Frauen und Kinder einprü-
gelt  gehört in keine Polizeiuniform,  sondern ins Gefängnis oder  in eine Irrenanstalt. Dies
gilt auch für jene Personen, die solche Befehle erteilen.

*****

2010-10-03
 

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Nachtwächter vs. Polizist

 

Der Nachtwächter

Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss 
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.

Dein Freund und Helfer

Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den  dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.

Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.

Handlers Aussage

Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform  bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.

Futterneid ?

Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei.   Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht.  Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.

Mike Tyson

So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.

Exekutivdiensttauglich ?

Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
  
2009-07-07
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten