Angemessene Entlohnung beweist Würde und Respekt
Arbeiterkammer, ÖGB und Katholische Kirche in Oberösterreich haben gemeinsam eine
Deklaration für gute Arbeit verfasst. Der Internationale Tag der Menschenrechte am kom-
menden 10. Dezember, ist für diese Organisationen ein guter Anlass, um mit diesem
Thema an die Öffentlichkeit zu gehen.
Unter dem Titel „Gute Arbeit ist Menschenrecht“ wollen o.a. Organisationen im Presse-
club Ursulinenhof in Linz, Saal A, um 11 Uhr bei einer Pressekonferenz am 10. Dezember
2013 diese Deklaration präsentieren und um Unterstützungsaufrufe im Internet werben.
„Was ist gute Arbeit? Es geht um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und eine ange-
messene Entlohnung, um Sinn, Gesundheit und Planbarkeit, um den Abbau von Leist-
ungsdruck und Entgrenzung, um Würde und Respekt“, so die Organisatoren.
Angemessene Entlohnung?! Diesem Thema haben wir schon etliche Beiträge gewidmet.
Für uns stellt sich nur die Frage, ob diese auch schon bei den selbsternannten Gutmen-
schenorganisationen, wie beispielsweise SOS-Mitmensch und M-Media, angekommen
sind?
Screen: SOS-Mitmensch
Screen: M-Media
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2013-12-03
Klassisches Beispiel für linke Doppelmoral
Dass Uwe Scheuch offenbar nicht zur geistigen Elite der österreichischen Politiker gehört,
hat er schon mit seiner „Part of the game – Aktion“ bewiesen. Sein jetziger „Tätschn-Sager“
untermauert die Tatsache, dass der Mann keine Gelegenheit auslässt mit beiden Füßen in
das bestnächste Fettnäpfchen zu hüpfen.
Vorerst sei erwähnt, dass niemand das Recht hat eine andere Person und schon gar nicht
ein Kind zu schlagen. Lehrer(innen) die sich nur mit Schläge Respekt verschaffen können,
sollten schleunigst den Beruf wechseln.
Uwe Scheuch hat sich auch von seinem unglücklichen ‚Tätschn-Sager“ distanziert und
entschuldigt. Aber dies ist gar nicht der Tenor dieses Beitrags, sondern wir wollen auf die
Doppelmoral der Linken hinweisen. Wie wir schon im Beitrag „Part of the game“ be-
richteten, wurde von diesen seinerzeit mit zweierlei Maß gemessen. Die Salzburger Landes-
hauptfrau hatte nämlich genau dasselbe Ding abgezogen, ohne daraus Konsequenzen
ziehen zu müssen.
Linke hatte keinerlei Problem bei den Ute Bock-„Detschen“
Nun spielt sich die selbe Situation erneut ab und das sogar in einem weitaus ärgeren Aus-
maß. Die selbsternannte Gutmenschin Ute Bock hatte sich im Oktober des Vorjahres, in
einem „Standard“-Interview freimütig dazu bekannt, dass sie selbst während ihrer Tätig-
keit als Erzieherin in Kinderheimen, fleißig „Detschn“ ausgeteilt hatte. Offenbar wollte sie
mit ihrem Geständnis einem Zwangsouting zuvorkommen.
Als Rechtfertigung für die Gewalt welche sie gegenüber Kinder ausübte meinte Bock, dass
es so üblich gewesen war und der Mensch eben ein Gewohnheitstier sei. Sie hatte auch
andere Erzieher – die Kinder derart verprügelten sodass deren Blut an die Wände spritzte
– gedeckt, indem sie tatenlos zusah und keine Anzeige erstattete.
Genau diese Frau Bock erhielt folgende Auszeichnungen: „2000, UNHCR Flüchtlingspreis –
2002, Bruno Kreisky Preis für Menschenrechte – 2003, Dr. Karl Renner Preis – 2004,
Humanitätspreis des Roten Kreuzes – 2004, Spin the Globe Award von Siemens“.
Während die Linken den Kärntner Uwe Scheuch am liebsten kreuzigen würden und
seinen Rücktritt fordern, bleiben die Taten der Ute Bock völlig unkommentiert. Sogar das
Gegenteil ist der Fall. Die einstige Kinderverprüglerin wird vom ORF, der SPÖ und den
Grünen hofiert, geehrt und ausgezeichnet. Die verantwortlichen Herrschaften sollten sich
einmal fragen, ob die Empfänger der bockschen „Detschen“ für den postiven Rummel um
ihre einstige Peinigerin Verständnis aufbringen können.
Sollten die Rücktrittsaufforderungen wegen des sicherlich unüberlegten und nicht ange-
brachten „Tätschn-Sagers“ zu Recht bestehen, dann gehören der Ute Bock sämtliche
Auszeichnungen aberkannt. Denn im Gegenteil zu Scheuch hatte Bock nicht nur von
„Detschn“ gesprochen, sondern diese auch fleißig an wehrlose Kinder ausgeteilt.
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2012-05-16
Der Teufel steckt im Detail
Nachfolgender Beitrag (samt Foto) erschien in der Tageszeitung „Die Presse“. (Online
am 06.07.2011). An und für sich wäre an diesem Beitrag nichts besonderes, wenn uns
nicht ein besonderes Detail im Bild aufgefallen wäre

Screen: Die Presse
Hier das Foto nochmals. Beachten Sie die rote Markierung.

Screen: Die Presse
Für alle die jetzt noch immer im Dunklen tappen, hier ein Ausschnitt des Fotos.

Screen: Die Presse
Der BZÖ-Abgeordnete, Kurt List, scheint das Parlament für ein Witzfigurenkabinett zu
halten. Dies schliessen wir zumindest aus seinem Benehmen, welches er bei einer
derart historischen Abstimmung im Parlament an den Tag legte. Mit seinem Verhalten
lässt er es eindeutig an Würde und Respekt gegenüber dem Hohen Haus missen.
Möglicherweise wollte er einmal im Leben Hugh Hefner sein und kürte die BZÖ-Abge-
ordnete, Martina Schenk, kurzerhand zum Bunny. Über welches Ereignis sich M. Schenk
so erheiterte, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
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2011-07-08
Erscheinungsbild ist wichtig
Wir sind der Meinung, dass Polizisten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung
und Sicherheit, sowie zur Verbrechensaufklärung benötigt werden. Dazu ist ein gewisses
körperliches Erscheinungsbild von Nöten. Der Auftritt eines Polizeibeamten soll zumindest
einen gewissen visuellen Respekt verschaffen.
Dieser Auftritts-Respekt leidet ohnehin schon, seit Frauen in den uniformierten Polizeidienst
aufgenommen wurden. Zarte Frauen die kaum in der Lage sind ihr umgeschnalltes Waffen-
arsenal problemlos durch die Gegend zu tragen, lösen beim Einschreiten (z.B. Wirtshaus-
raufereien) immer wieder Heiterkeit aus.
Was früher mit ermahnenden Worten eines gestandenen Polizisten erledigt wurde, endet
heutzutage meist mit Festnahmen. Diese werden dann von den männlichen Beamten durch-
geführt, weil sie unfreiwillig in die Beschützerrolle gedrängt werden und zwangsweise den
Respekt vor der Uniform aufrecht erhalten müssen.
Auswirkungen des Genderwahns
Aber im allgemeinen Genderwahn ist es offensichtlich egal ob eine Frau für einen Job die
erforderlichen Voraussetzungen überhaupt erbringen kann. Wir sind der Meinung, dass
Frauen im kriminalpolizeilichen Bereich (z.B. Kindesmißhandlungen, Vergewaltigungen, etc.)
wertvolle Arbeit leisten. In diesen Bereichen gehören sie auch eingesetzt.
In einer Uniform im Streifendienst wirken normal gebaute Frauen eher lächerlich als Respekt
einflößend. Dabei geht es gar nicht um geistige Fähigkeiten, sondern um das körperliche
Erscheinungsbild. Dies soll sich allerdings nun auch bei den Männern ändern. Das Mindest-
maß von 1,68 Meter soll fallen. Diesbezüglich haben wir einen typisch wienerisch verfassten
Beitrag auf der Webseite „Unautorisiertes Amt“ gefunden.

Screen: Unautorisiertes Amt
Da bleibt nur mehr zu hoffen, dass sich die zukünftige Polizistengeneration bei Schulhof-
raufereien unter 14-Jährigen auch wirklich durchsetzen kann, ohne zum Pfefferspray oder
gar zur Glock greifen zu müssen.
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2011-06-05
Allee der Gerechten
Das Zeitgeschichte-Projekt „A Letter to the Stars“ zollt jenen Menschen Tribut, welche
während des Nazi-Regimes in Österreich, jüdischen Mitbürger(innen) das Leben gerettet
haben. An der Wiener Ringstraße wurde eine „Allee der Gerechten“ installiert. Diese wurde
in den Baum-Alleen des Rings und mit 3-dimensionalen Buchstaben an den Zäunen von
Volksgarten, Heldenplatz und Burggarten gestaltet. Das Projekt wird noch bis zum 5.Mai
zu bewundern sein.
Wir finden diese Aktion gut, denn sie soll die dunkelste Zeit in der österreichischen Ge-
schichte nicht vergessen lassen. Allerdings finden wir eines erstaunlich. Die Anzahl jener
Lebensretter(innen) denen mit der „Allee der Gerechten“ Tribut gezollt wird, finden wir
nämlich äußerst merkwürdig.
Genau 88 Personen
Es sind nicht 87 oder 89 Personen denen hier Respekt erwiesen wird, nein es ist die Zahl
88. Haargenau 88 Österreicher(innen) gelten laut dem Veranstalter des Projekts „A Letter
to the Stars“, als „Gerechte unter den Völkern“. War da keine 89. Person aufzufinden?
Denn genau die Zahl 88 gilt nämlich als Geheimcode der rechtsextremen Szene und Neo-
Nazis. Diese Zahl steht für den Hitlergruß. „H“ ist der achte Buchstabe des deutschen Alpha-
bets und wird als Synonym für den reichsdeutschen Gruß verwendet. Also bedeutet in Nazi-
keisen die Zahl 88, den Gruß „Heil Hitler“.
Was hat sich der Veranstalter dabei gedacht?
Welcher Teufel mag da wohl den Veranstalter dieses Projekts geritten haben, die Zahl der
„Gerechte unter den Völkern“, mit dem Zahlencode für den Hitlergruß gleichzusetzen?
Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass keine 89. Person ausfindig zu
machen war. Und sollte es tatsächlich so gewesen sein, hätte man auf eine Person ver-
zichten müssen.
Jedenfalls werden sich Mitglieder der rechtsextremen Szene und Neo-Nazis schief lachen,
wenn sie die Zahl 88 im Zusammenhang mit
„A Letter to the Stars“ lesen werden. Diese
gilt nun als Tribut für Lebensretter(innen) von jüdischen Mitbürger(innen) während des
Naziregimes.
Wir können uns sinnbildlich einen Prozess wegen Wiederbetätigung vor Augen führen, bei
dem ein Angeklagter Neo-Nazi erklären wird, dass er die Zahl 88 nur verwendet hat um
Lebensretter(innen) von Juden Respekt zu zollen.
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2011-04-28
Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
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2011-03-15
Weiß wählen
„Andreas Unterberger“ hat 20(!) Gründe gefunden, dem amtierenden BP Dr. Heinz Fischer
bei der morgigen Wahl nicht seine Stimme zu geben. Wir haben „nur“ 5 Gründe, die es aber
ebenfalls in sich haben, um keine Wahlempfehlung für Dr. Heinz Fischer abzugeben. Sollten
Ihnen die Kanditaten Rosenkranz und Gehring nicht geeignet erscheinen, bleibt nur die Alter-
native weiß zu wählen.
1. Die ewige Nazikeule
Als Staatsoberhaupt eines demokratischen Landes hätte er die Pflicht gehabt, alle seine
Partei- und sonstigen Freunde rigoros einzubremsen, die gegen jeden die Nazi- und Dis-
kriminierungskeule schwingen die sich mit „linksradikalen“ Gedankengut nicht anfreunden
können.
Da er dies offenbar absichtlich verabsäumt hat, ist seine Objektivität in Frage zu stellen.
Seine Behauptung ein überparteilicher Bundespräsident für alle Österreicher zu sein, ist
damit eindeutig widerlegt.
2. Mangelnder Respekt
Als Staatsoberhaupt eines demokratischen Landes hätte er die Pflicht gehabt, seinem Wahl-
kampfgegner Respekt entgegen zu bringen. Keine einzige Wahlkampfveranstaltung von
Fischer wurde von seinen politischen Gegnern gestört.
Das kann man von den Wahlkampfveranstaltung der freiheitlichen Kanditatin wahrlich nicht
behaupten. Diese wurden immer wieder von „Fischer-Fans“ massiv gestört, wobei es aus
Gründen der persönlichen Sicherheit von Rosenkranz sogar zu Abbrüchen kam. H. Fischer
hat tatlos zugesehen, anstatt ein Machtwort zu sprechen um diese undemokratische Verhal-
tensweise einzustellen.
3. Dürftige Vergangenheitsbewältigung
Als Staatsoberhaupt eines demokratischen Landes hätte er die Pflicht gehabt, sich von allen
Diktaturen oder sonstigen Gewaltregimes dieser Welt zu distanzieren. Das hat er nicht ge-
macht. Er tut seinen ehmaligen Vorsitz im „Föderverein für Nordkorea“ als „Jugendsünde“
ab und stellt mit keinem einzigen Wort eindeutig klar, dass es sich bei diesem Regime um
eine menschenverachtende Diktatur handelt.
Auch sein vornehmes Schweigen zu der „Ausstellung“ im MAK beweist, dass er noch immer
mit einem der schlimmsten Folter- und Terrorregimes dieser Welt symphatisiert.
4. Politische Marionette
Er ist Mitglied und Vertreter einer Partei, die vorwiegend nur fordert aber nicht bereit ist, dem-
entsprechende Leistungen zu erbringen. Die Mentalität der SPÖ bestätigt sich in den laufen-
den Wahlniederlagen.
Auf Grund des hohen Ranges,welches das Amt eines Bundespräsidenten mit sich bringt, er-
scheint es uns dass die SPÖ Dr. Heinz Fischer als politische Marionette missbraucht und sich
dieser auch gerne für die Anliegen dieser Partei missbrauchen lässt.
5. Mangelnde Arbeitsmoral
Als Staatsoberhaupt eines demokratischen Landes hätte er die Pflicht gehabt, am Begräbnis
des polnischen Staatspräsidenten teilzunehmen. Polen liegt nicht am Ende der Welt und ist
mit dem Auto in etwa 6-8 Stunden zu erreichen. Dazu wäre ihm sein Dienstwagen mit Fahrer
und einer dazugehörenden Eskorte zur Verfügung gestanden.
Da aber zum Zeitpunkt der Beerdigung des verunglückten polnischen Staatspräsidenten, ein
rigoroses Flugverbot wegen der Vulkanaschewolke herrschte, zog es Dr. Heinz Fischer vor
zu Hause zu bleiben, anstatt seiner diplomatischen Pflicht nachzukommen.
Seine propagierte Volksnähe ist wohl nur ein Lippenbekenntnis. Fischer war wohl zu bequem
die Reise in einem Auto anzutreten. Damit stößt er jeden Werktätigen vor den Kopf, der
zur Fahrt zu seinem Arbeitsplatz kein Flugzeug zur Verfügung hat. Ausserdem hat er durch
sein Nichterscheinen, dem Ansehen Österreichs geschadet.
Es wird ein Wahlsieg werden
Mit aller Wahrscheinlichkeit wird Dr. Heinz Fischer diese Bundespräsidentenwahl gewinnen.
Allerdings basiert dieser Sieg nicht auf Grund seiner Stärke, sondern lediglich weil ihm äuß-
erst schwache Kanditaten entgegen gestellt wurden. So kann sich jeder Mensch ausrechnen,
was dieser voraussichtliche Wahlsieg in Wirklichkeit Wert ist.
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2010-04-24
Schwarzmarkt für Polizeiuniformen?
Glaubte man anfänglich noch, dass die im Internet angebotenen Polizeiuniformen aus
irgendwelchen dunklen Kanälen stammen, wurden die Unwissenden eines besseren
belehrt.
Es waren verantwortliche Beamte des Innenministerium selbst, welche die Uniformen an
einen Versandhändler verkauften, da durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendar-
merie große Restposten übrig geblieben waren.
Polizist per Mausklick
Dieser Onlineversand vertreibt nun originale Polizeiuniformen via Internet und ein jeder
Ganove kann diese käuflich erwerben. Um den Hinweis „Falls Sie Uniformteile in der
Öffentlichkeit tragen wollen, müssen die amtlichen Symbole entfernt oder übernäht
werden“, werden sich diese wohl kaum kümmern.
High Noon
Da hätte man ja gleichzeitig einige „Glock´s“ unter dem Hinweis „Falls Sie die Waffe in der
Öffentlichkeit tragen wollen, müssen Sie vorher den Schlagbolzen und Munition entfernen“,
dazuverkaufen können . Dies hätte auf Gesetzesbrecher vermutlich die selbe Wirkung gehabt.
Entwertung der Uniform
Offensichtlich ist jenen Beamten, die für diesen Fauxpas verantwortlich sind nicht klar,
dass sie mit dieser Aktion die Uniform und in weiterer Folge ihre Träger entwerten.
Dies bestätigt sich auch aus der Aussage des Oberst Rudolf Gollia, seines Zeichens Sprecher
von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter.
Wir zitieren wörtlich aus der Kronen Zeitung vom 19.November 2009. “ Kauf und Besitz der
Uniformteile seien legal. Man kann die Sachen dann bei der Gartenarbeit oder am Faschings-
dienstag beim Gschnas tragen…“, meint Oberst Gollia.
Keine Erinnerungen mehr?
Vielleicht ist Oberst Gollia schon zu lange vom Straßendienst weg, um sich noch zu erinnern,
dass die Bürger eigentlich vor der Uniform (Amtskappel) Respekt haben und dadurch den
Polizeibeamten ihre Arbeit erleichtert wird. Sonst könnte man ja jeden Polizisten in Zivil-
kleidung mit einem Umhängeschild seinen Dienst versehen lassen.
Kollege trifft auf Kollege
Der freie Erwerb von Polizeiuniformen wird sicherlich einige Verbrecher dazu inspirieren
in dieser Bekleidung kriminelle Handlungen durchzuführen. Auch kann es zu tragischen
Missverständnissen kommen, wenn echte Polizisten auf verkleidete „Kollegen“ treffen.
Mit dieser erstaunlichen Geldbeschaffungsaktion haben jene Verantwortliche aus dem Innen-
ministerium, der Polizei sicher keinen Gefallen erwiesen. Aber vielleicht kommt ja noch jemand
auf die Idee, uniformierte Polizeibeamte als Nachtwächter zu vermieten. Frei nach dem Motto:
„Rent a Policeman“.
Stauni
2009-11-20
Wie bastel ich mir einen Terroristen ?
Man nehme einen Internetspinner, der seinen fundamentalisitschen Schwachsinn über
das World Web Net verbreitet.
Dann klage man diesen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Nötigung
der Republik Österreich an und verwahre ihn in Untersuchungshaft.
Dazu biete man ihm vor Gericht noch ein Forum, daß dieser in seinem ganzen Leben
nie gehabt hätte. Nicht zu vergessen die Medien, die das Ganze noch hochstilisieren.
Prozess geht weiter
Im Wiener Landesgericht wurde heute, Dienstag, die Verhandlung gegen den 22-jährigen
Mohamed M. fortgesetzt, nachdem ihn ein Arzt für verhandlungsfähig befunden hatte.
Der Angeklagte ist seit Dezember 2008 im Hungerstreik und fühlte sich nicht in der Lage
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Laut Anklage waren er und seine Frau Mona S. (21) zumindest ab März 2007 „Mitglied
einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Al Qadia bzw. anderer international tätiger
radikal-islamischer Terrornetzwerke“. Der Staatsanwalt wirft Mohamed M. vor, in einem
Drohvideo zu Terroranschlägen aufgerufen zu haben.
Soviel zu den Fakten über Ereignisse, die sich bereits seit knappe zwei Jahren hinziehen.
Aufmerksamkeitserregend war auch noch die Frau von Mohamed M., die stets ver-
schleierte Mona S., die ihre Auftritte vor Gericht stets medienwirksam in Szene zu setzen
wußte. Dies erweitertete den Bekanntheitsgrad von Mohamed M. ebenfalls erheblich.
Sie war heute allerdings bei der Verhandlung, krankheitsbedingt nicht anwesend.
Massenweise Internetspinner
Würde man alle, die ihren unsinnigen, radikalen oder verleumderischen Schwachsinn
übers Internet verzapfen, verhaften und anklagen, wäre in der Baubranche keine Wirt-
schaftskrise mehr. Diese wären dann Tag und Nacht beschäftigt, ein Gefängnis nach
dem anderen zu bauen.
An diesbezüglichen Foren besteht im Internet wahrlich kein Mangel. Ein gutes Beispiel
dafür ist das Forum „Genderwahn“, als Fundgrube für Anklagen quer durchs Strafgesetz
-buch.
Mythos Mohamed
Vor seiner Verhaftung vor zirka 2 Jahren hatte diesen Mohamed M. kein Mensch
gekannt. Seinen Bekanntsheitsgrad verschuf ihm die Inhaftierung und Anklage.
Er und seine Frau wußten stets, wie der Gerichtssaal als Showbühne zu nutzen war.
Bei seinen radikalen islamischen Glaubensbrüder, die in vor zwei Jahren nicht ein-
mal gegrüßt haben, genießt er nun hohen Respekt.
Vielleicht hat man nur versucht, radikale Ansätze im Keim zu ersticken. Dies ist jedoch
gründlichst schief gegangen und man hat aus einem Nobody auf einmal einen Mythos
geschaffen.
Dieser Mann wird an wahrscheinlich grenzender Sicherheit, in der Zukunft zu den ganz
Großen der radikalen fundamentalistischen Moslems zählen und das nur, weil man ihn
dazu gemacht hat.
Stauni
2009-02-10