Schilderwald in Schilda


Ein Anfang ohne Ende

Nein,  es  ist  nicht  Schilda sondern Berndorf in Niederösterreich, wo nachfolgende Fotos
geschossen wurden.
Da  werden  sich  auch  hartgesottene  und  schreibwütige  Parksheriffs  schwer  tun einen
Strafzettel  auszustellen.  
*****
2015-09-21

Gehälter sind kein Betriebsgeheimnis mehr


Löhne müssen offen gelegt werden

Sollten  Sie  heute  die  Stellenangebote  – für  Arbeitsunwillige,  pardon  Arbeitslose  sehr

interessant –  in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.

 

Waren  und sind doch Löhne zu Recht  ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis,  wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird.  Ursache dafür ist
ein Gesetz,  dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.

 

Vorschriften  der  Novelle  zum  Gleichbehandlungsgesetz  schreiben  nämlich  Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen

Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.

 

Damit  hat das Gleichbehandlungsgesetz  wiederholt gezeigt,  dass es  eigentlich in Schilda

seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,

in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.

 

Darum  ist es auch  nicht nachvollziehbar,  dass Frauenministerin  Gabriele Heinisch-Hosek

der Meinung ist,  dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,

die  nicht  verhandlungsgeübt  sind,  oder keinen Einblick in  Lohnsysteme im  Arbeitsmarkt

haben.   Ob die Unfähigkeit  einen  Blick in  den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche  Auskünfte  bei  der Arbeiterkammer einzuholen  die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.

 

Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz

Aus  den obig angeführten Gründen,  haben bis dato  kaum  Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben  in ihren geschaltenen  Stelleninseraten veröffentlicht.   Aber nun ist Schluss mit
lustig,  denn ab heute wird gnadenlos abgezockt,  pardon abgestraft.

 

Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben  – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag –   werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.

 

Die  skurrile gesetzliche Vorschrift enthält  noch eine zusätzliche  Erstaunlichkeit. Zu den Ge-

haltsangaben  müssen noch eventuelle Überzahlungen   – aus welchem Grund auch immer –

des  Kollektivvertrags veröffentlicht werden.   Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-

nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne

nach  dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben.   Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.

 

Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,

sondern  die Medien in denen die Annoncen geschalten werden.   Denn jedes Wort wird in

diesen  auf  die  sprichwörtliche  Goldwaage  gelegt und  natürlich  verrechnet.   Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes,  enthalten die Inserate naturgemäß mehr

verrechenbare Wörter.

 

Der ORF als (negatives) Musterbeispiel

Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-

schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011

nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.

 

Screen: kritikus.at

 

Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß.   Wurde doch bereits am 23.12.2011

für  jedermann(frau) hörbar verlautbart,  dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka,  den Job

erhält und das obwohl es eine  gesetzliche Vorschrift zur  Stellenausschreibung gibt.

 

Als  der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF,  dass sich Pelinka  ganz normal um

den Job bewerben müsse.  Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind

uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn

alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.

 

*****

2012-01-01
 

Futterneid


Kostenlose Entrümpelungen

Wer  kennt  sie  nicht,  die ungarischen  Altwarensammler  die  in ihren  klapprigen  Ladas
grenznahe burgenländische Gemeinden abfahren, um alte Elektrogeräte, defekte Rasen-
mäher  udgl.  mehr einzusammeln.  Derartige  Altgeräte  verstellen meis t wertvollen Platz,
aber viele Bürger(innen)  scheuen den Weg zu den Entsorgungsplätzen des  Burgenländ-
ischen Müllverbandes. Grund dafür ist der Transport, für den es entweder in Ermangelung
eines Autos  keine Möglichkeit gibt oder man will sich einfach nicht das Familienheiligtum
beschädigen.

Hier  treten  die  fahrenden  Altwarensammler  aus  Ungarn  auf  den  Plan.  Immer öfters
kündigen sie  sogar ihr  Kommen mittels  Flugblätter an.  An und für sich sind diese Men-

schen angenehme Zeitgenossen, da sie einserseits nicht aufdringlich sind und anderer-
seits nicht mehr benötigte Gegenstände mitnehmen.

Dem BMV plagt der Futterneid

Diese Fahrnisse  werden dann  ins benachbarte  Ungarn gebracht,  meist repariert  und
weiterverkauft.  Soll auch  so sein,  den wer arbeitet  muss auch  verdienen.  Dieser Ver-
dienst ist  dem Burgenländischen Müllverband  (BMV)  ein Dorn  im Auge.  Im  „Industrie
magazin“
  ist diesbezüglich  folgender Satz  zu lesen:  „Andererseits hat der organisierte
Abtransport auch finanzielle Nachteile für den Verband“.

Seitens  des  BMVs  versucht  man sogar die  Abgeber der  Altwaren zu  kriminalisieren
und behauptet,  dass das Entsorgen an der Grundstücksgrenze illegal sei. Was am Ver-
schenken von  Gegenständen ungesetzlich  sein soll,  weiß offenbar nur der BMV. Aller-
dings dürfte  sich dieser  diesbezüglich auch  nicht wirklich sicher sein und versucht die

Schiene über das Abfallwirtschaftsgesetz zu fahren.

Der BMV  ortet in  den Altgeräte-Transporten nach Ungarn,  illegale Mülltransporte. Das

ist  schon erstaunlich,  legt er  doch auf  diese Geräte wegen  eines finanziellen Vorteils
großen Wert. Also können die Ladungen der ungarischen Altwarensammler kaum Müll
sein.

Polizei zukünftig auf Trödlerjagd

Nichts desto trotz hat sich der BMV an die Polizei gewendet.  Nun sollen doch tatsächlich
Schwerpunktkontrollen  an den Grenzübergängen Nickelsdorf und Klingenbach erfolgen.
Anstatt dass die Exekutive Kontrollen zur Eindämmung der Kriminalität von  Ostblockban-
den durchführen,  müssen diese  nun harmlose  Altwarensammler  kontrollieren  und zur
Anzeige bringen.

Wie man eine eventuell verhängte Strafe von 360 bis zu 7.270 Euro einbringen will, steht
in den Sternen. Selbst eine Sicherstellung des Fahrzeuges ergibt keinen Sinn, da dieses
kaum einen  Wert von 300 Euro aufweist.  Dazu kommt  noch das  Problem des  Abtrans-

portes des von den ungarischen Altwarentrödlern eingesammelten Ladeguts.

BMV sieht einfache Lösung nicht

Wenn diese Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Offenbar
scheint der  BMV eine Art  Schilda zu sein.  Dabei gäbe  es eine  einfach Lösung. Nach
dem Motto „Konkurrenz belebt den Markt“ könnte der BMV seine erhofften finanzielle
Vorteile sichern und müsste nicht fadenscheinige Ausreden gebrauchen.  Auch die un-
nötige Intervention der Polizei hätte sich in der Sekunde erledigt.

Beim BMV müsste man sich nur dazu aufraffen, nach vorheriger Ankündigung, die nicht

mehr benötigten Gegenstände an den Grundstücksgrenzen  „Frei Haus“ einzusammeln.
Genau wie es die ungarischen Altwarentrödler praktizieren.  Den Bürger(innen) wird es
egal sein, an wen sie die zwar noch  brauchbaren oder reparaturbedürftigen, aber nicht
mehr benötigten Gegenstände verschenken.

Aber offenbar scheint man beim BMV nicht soweit zu denken oder ist einfach nur zu faul
dazu den Hintern aus dem Lehnstuhl zu erheben und bedient sich lieber Methoden, die
jeder Beschreibung spotten.

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2011-06-29
 

Lebensgefährlicher Radweg


(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher  Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.

6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse

Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der  Fahrbahn,  Radwege  geschaffen.  Dazu wurde einfach die  Fahrbahn  beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen  nicht möglich,  an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter

Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert.  Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.

Ein Radfahrer in 5 Stunden

Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter  postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung  Steuergeld verschwendet.  Zusätzlich  wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15
 

Sind Sie schon tot, oder leben Sie noch?


Verfrühter Aprilscherz?

Dass im übertriebenen Bürokratismus, sowie er auch bei uns vorhanden ist, fast alles eine
Bestätigung oder Bewilligung erfordert, ist nicht neu. Ein treuer ERSTAUNLICH-Leser hat
uns allerdings auf eine besondere Bestätigung aufmerksam gemacht.
Zuerst haben wir an einen verfrühten Aprilscherz gedacht und sind der Sache nachgegan-
gen. Das Ergebnis hat uns in der Tat erstaunt. Wissen Sie was eine Lebensbestätigung ist
und wofür diese gut sein soll?

Lebensnachweis

Nun früher oder später sollte jeder arbeitende Mensch in den Genuss einer Pension kommen.
Pensionisten sind ohnehin die Stiefkinder der Politik. Da werden Gelder lieber arbeitsunwilligen
Sozialschmarotzern und Scheinasylanten in den Allerwertesten geschoben.
Aber zurück zu Thema. Sollten Sie das Glück haben ihre Pension tatsächlich  zu erleben, kann
es durchaus möglich sein, dass Ihnen dieser Umstand nicht geglaubt wird. Da genügt es nicht,
der Pensionsversicherungsanstalt einen Brief zu schreiben oder per Telefonat mitzuteilen, dass
Sie noch am Leben sind.

Nur gegen Bares

Ein persönliches Erscheinen bei der Pensionsversicherungsanstalt ist ebenfalls zwecklos, sofern
Sie nicht im Besitz einer „Lebensbestätigung“ sind. Diese ist beim Bürgerdienst der Stadt
Wien MA 55, gegen eine Bezahlung von 3,27 Euro erhältlich.

Kosmetik nicht vergessen

Persönliches Erscheinen und die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist Pflicht, denn
es könnte ja sein dass Sie eventuell nicht mehr unter den Lebenden weilen. Vielleicht sollten
Sie sich auch etwas schminken um zu vermeiden, dass Sie von einem übereifrigen Bürokraten
für scheintot erklärt werden.
Sollten Sie aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde
erscheinen können, ist es auch möglich telefonischen Kontakt aufzunehmen. Allerdings
taucht für uns nun die Frage auf, wie der Amtsschimmel in diesem Fall erkennen will,
ob Sie tatsächlich noch leben, wenn dies von der PVA nicht zustande gebracht wird.

Auslandsreise bedeutet  Tod

Als Pensionist sollten Sie es auch tunlichst vermeiden, ins Ausland zu verreisen. Frieren Sie
sich lieber in heimatlichen Gefilden einige Gliedmaßen ab und unterstützen Sie die heim-
ische Energiewirtschaft, bevor Sie die Wintermonate in südlichen Gefilden genießen.
Aus einer Reise ins Ausland schließt die PVA offensichtlich automatisch Ihren Tod und stellt
die Überweisung Ihrer Pension  ein, sollten Sie sich nicht eine „Lebensbestätigung“
ausstellen lassen. Diese, samt einem gesonderten Formular muss dann binnen 6 Wochen,
wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, in der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt
sein, ansonsten die Auszahlung der Pension vorläufig eingestellt wird.

Schilda wie es lacht und lebt

Abgesehen vom präpotenten Ton den sich die PVA gegenüber Pensionsbezieher erlaubt,
ist diese gesamte Vorgangsweise eine Frotzelei. Dem „Erfinder“ dieser „Lebensbestät-
igung“ gehört die Ehrenstaatsbürgerschaft von „Schilda“ verliehen.
*****

2010-03-22
  

Erstaunlicher Dienst am Bürger


Unversperrte Lokaltüre

Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.

Einbruch vermutet

Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.

Keine Nachschau in der Geschäftskartei?

Anstatt nun die Telefonnummer des  Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.

Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes  ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.

Gefahr um Verzug?

Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.

Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer

Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.

Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen

Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.

War der Polizist verwirrt?

Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009

Feuerwehr trifft Mitschuld

Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.

*****

2010-03-16
  

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

E-Card Lösung aus Absurdistan

 

Datenschutzrat und andere Experten  

Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
  

Heikle Thematik   

Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
 
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
  
1.)  Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler.
2.)  Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale
       Speicherung.
3.)  Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto.
(Quelle APA OTS)
  
Viele E-Cards erfordern viele Experten
 
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann
neuerlich damit befassen.
  
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler  gibt es nichts zu sagen,
soferne sie nicht mit Punkt  2 oder 3 verbunden sind.
    

Schilda gibt es wirklich  

Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
   
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger-
streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort,
einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein
Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
  

Neuer Ausweis    

Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“  einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
   
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt
nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der
Sprechstundenhilfe vor.
   
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen.
Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“.
Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
   
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein,
ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
   
Stauni
    
2009-03-06 
  

Inhalts-Ende

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