Ein Anfang ohne Ende
Nein, es ist nicht Schilda sondern Berndorf in Niederösterreich, wo nachfolgende Fotos
geschossen wurden.
Da werden sich auch hartgesottene und schreibwütige Parksheriffs schwer tun einen
Strafzettel auszustellen.
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2015-09-21
Löhne müssen offen gelegt werden
Sollten Sie heute die Stellenangebote – für Arbeitsunwillige, pardon Arbeitslose sehr
interessant – in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.
Waren und sind doch Löhne zu Recht ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis, wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird. Ursache dafür ist
ein Gesetz, dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.
Vorschriften der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz schreiben nämlich Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen
Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.
Damit hat das Gleichbehandlungsgesetz wiederholt gezeigt, dass es eigentlich in Schilda
seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,
in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.
Darum ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
der Meinung ist, dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,
die nicht verhandlungsgeübt sind, oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt
haben. Ob die Unfähigkeit einen Blick in den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche Auskünfte bei der Arbeiterkammer einzuholen die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.
Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz
Aus den obig angeführten Gründen, haben bis dato kaum Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben in ihren geschaltenen Stelleninseraten veröffentlicht. Aber nun ist Schluss mit
lustig, denn ab heute wird gnadenlos abgezockt, pardon abgestraft.
Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag – werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.
Die skurrile gesetzliche Vorschrift enthält noch eine zusätzliche Erstaunlichkeit. Zu den Ge-
haltsangaben müssen noch eventuelle Überzahlungen – aus welchem Grund auch immer –
des Kollektivvertrags veröffentlicht werden. Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-
nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne
nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben. Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.
Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,
sondern die Medien in denen die Annoncen geschalten werden. Denn jedes Wort wird in
diesen auf die sprichwörtliche Goldwaage gelegt und natürlich verrechnet. Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes, enthalten die Inserate naturgemäß mehr
verrechenbare Wörter.
Der ORF als (negatives) Musterbeispiel
Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-
schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011
nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.
Screen: kritikus.at
Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß. Wurde doch bereits am 23.12.2011
für jedermann(frau) hörbar verlautbart, dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka, den Job
erhält und das obwohl es eine gesetzliche Vorschrift zur Stellenausschreibung gibt.
Als der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF, dass sich Pelinka ganz normal um
den Job bewerben müsse. Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind
uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn
alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.
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2012-01-01
Kostenlose Entrümpelungen
Wer kennt sie nicht, die ungarischen Altwarensammler die in ihren klapprigen Ladas
grenznahe burgenländische Gemeinden abfahren, um alte Elektrogeräte, defekte Rasen-
mäher udgl. mehr einzusammeln. Derartige Altgeräte verstellen meis t wertvollen Platz,
aber viele Bürger(innen) scheuen den Weg zu den Entsorgungsplätzen des Burgenländ-
ischen Müllverbandes. Grund dafür ist der Transport, für den es entweder in Ermangelung
eines Autos keine Möglichkeit gibt oder man will sich einfach nicht das Familienheiligtum
beschädigen.
Hier treten die fahrenden Altwarensammler aus Ungarn auf den Plan. Immer öfters
kündigen sie sogar ihr Kommen mittels Flugblätter an. An und für sich sind diese Men-
schen angenehme Zeitgenossen, da sie einserseits nicht aufdringlich sind und anderer-
seits nicht mehr benötigte Gegenstände mitnehmen.
Dem BMV plagt der Futterneid
Diese Fahrnisse werden dann ins benachbarte Ungarn gebracht, meist repariert und
weiterverkauft. Soll auch so sein, den wer arbeitet muss auch verdienen. Dieser Ver-
dienst ist dem Burgenländischen Müllverband (BMV) ein Dorn im Auge. Im „Industrie
magazin“ ist diesbezüglich folgender Satz zu lesen: „Andererseits hat der organisierte
Abtransport auch finanzielle Nachteile für den Verband“.
Seitens des BMVs versucht man sogar die Abgeber der Altwaren zu kriminalisieren
und behauptet, dass das Entsorgen an der Grundstücksgrenze illegal sei. Was am Ver-
schenken von Gegenständen ungesetzlich sein soll, weiß offenbar nur der BMV. Aller-
dings dürfte sich dieser diesbezüglich auch nicht wirklich sicher sein und versucht die
Schiene über das Abfallwirtschaftsgesetz zu fahren.
Der BMV ortet in den Altgeräte-Transporten nach Ungarn, illegale Mülltransporte. Das
ist schon erstaunlich, legt er doch auf diese Geräte wegen eines finanziellen Vorteils
großen Wert. Also können die Ladungen der ungarischen Altwarensammler kaum Müll
sein.
Polizei zukünftig auf Trödlerjagd
Nichts desto trotz hat sich der BMV an die Polizei gewendet. Nun sollen doch tatsächlich
Schwerpunktkontrollen an den Grenzübergängen Nickelsdorf und Klingenbach erfolgen.
Anstatt dass die Exekutive Kontrollen zur Eindämmung der Kriminalität von Ostblockban-
den durchführen, müssen diese nun harmlose Altwarensammler kontrollieren und zur
Anzeige bringen.
Wie man eine eventuell verhängte Strafe von 360 bis zu 7.270 Euro einbringen will, steht
in den Sternen. Selbst eine Sicherstellung des Fahrzeuges ergibt keinen Sinn, da dieses
kaum einen Wert von 300 Euro aufweist. Dazu kommt noch das Problem des Abtrans-
portes des von den ungarischen Altwarentrödlern eingesammelten Ladeguts.
BMV sieht einfache Lösung nicht
Wenn diese Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Offenbar
scheint der BMV eine Art Schilda zu sein. Dabei gäbe es eine einfach Lösung. Nach
dem Motto „Konkurrenz belebt den Markt“ könnte der BMV seine erhofften finanzielle
Vorteile sichern und müsste nicht fadenscheinige Ausreden gebrauchen. Auch die un-
nötige Intervention der Polizei hätte sich in der Sekunde erledigt.
Beim BMV müsste man sich nur dazu aufraffen, nach vorheriger Ankündigung, die nicht
mehr benötigten Gegenstände an den Grundstücksgrenzen „Frei Haus“ einzusammeln.
Genau wie es die ungarischen Altwarentrödler praktizieren. Den Bürger(innen) wird es
egal sein, an wen sie die zwar noch brauchbaren oder reparaturbedürftigen, aber nicht
mehr benötigten Gegenstände verschenken.
Aber offenbar scheint man beim BMV nicht soweit zu denken oder ist einfach nur zu faul
dazu den Hintern aus dem Lehnstuhl zu erheben und bedient sich lieber Methoden, die
jeder Beschreibung spotten.
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2011-06-29
(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.
6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse
Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der Fahrbahn, Radwege geschaffen. Dazu wurde einfach die Fahrbahn beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich, an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter
Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert. Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.
Ein Radfahrer in 5 Stunden
Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung Steuergeld verschwendet. Zusätzlich wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15
Verfrühter Aprilscherz?
Dass im übertriebenen Bürokratismus, sowie er auch bei uns vorhanden ist, fast alles eine
Bestätigung oder Bewilligung erfordert, ist nicht neu. Ein treuer ERSTAUNLICH-Leser hat
uns allerdings auf eine besondere Bestätigung aufmerksam gemacht.
Zuerst haben wir an einen verfrühten Aprilscherz gedacht und sind der Sache nachgegan-
gen. Das Ergebnis hat uns in der Tat erstaunt. Wissen Sie was eine Lebensbestätigung ist
und wofür diese gut sein soll?
Lebensnachweis
Nun früher oder später sollte jeder arbeitende Mensch in den Genuss einer Pension kommen.
Pensionisten sind ohnehin die Stiefkinder der Politik. Da werden Gelder lieber arbeitsunwilligen
Sozialschmarotzern und Scheinasylanten in den Allerwertesten geschoben.
Aber zurück zu Thema. Sollten Sie das Glück haben ihre Pension tatsächlich zu erleben, kann
es durchaus möglich sein, dass Ihnen dieser Umstand nicht geglaubt wird. Da genügt es nicht,
der Pensionsversicherungsanstalt einen Brief zu schreiben oder per Telefonat mitzuteilen, dass
Sie noch am Leben sind.
Nur gegen Bares
Ein persönliches Erscheinen bei der Pensionsversicherungsanstalt ist ebenfalls zwecklos, sofern
Sie nicht im Besitz einer „Lebensbestätigung“ sind. Diese ist beim Bürgerdienst der Stadt
Wien MA 55, gegen eine Bezahlung von 3,27 Euro erhältlich.
Kosmetik nicht vergessen
Persönliches Erscheinen und die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist Pflicht, denn
es könnte ja sein dass Sie eventuell nicht mehr unter den Lebenden weilen. Vielleicht sollten
Sie sich auch etwas schminken um zu vermeiden, dass Sie von einem übereifrigen Bürokraten
für scheintot erklärt werden.
Sollten Sie aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde
erscheinen können, ist es auch möglich telefonischen Kontakt aufzunehmen. Allerdings
taucht für uns nun die Frage auf, wie der Amtsschimmel in diesem Fall erkennen will,
ob Sie tatsächlich noch leben, wenn dies von der PVA nicht zustande gebracht wird.
Auslandsreise bedeutet Tod
Als Pensionist sollten Sie es auch tunlichst vermeiden, ins Ausland zu verreisen. Frieren Sie
sich lieber in heimatlichen Gefilden einige Gliedmaßen ab und unterstützen Sie die heim-
ische Energiewirtschaft, bevor Sie die Wintermonate in südlichen Gefilden genießen.
Aus einer Reise ins Ausland schließt die PVA offensichtlich automatisch Ihren Tod und stellt
die Überweisung Ihrer Pension ein, sollten Sie sich nicht eine „Lebensbestätigung“
ausstellen lassen. Diese, samt einem gesonderten Formular muss dann binnen 6 Wochen,
wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, in der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt
sein, ansonsten die Auszahlung der Pension vorläufig eingestellt wird.
Schilda wie es lacht und lebt
Abgesehen vom präpotenten Ton den sich die PVA gegenüber Pensionsbezieher erlaubt,
ist diese gesamte Vorgangsweise eine Frotzelei. Dem „Erfinder“ dieser „Lebensbestät-
igung“ gehört die Ehrenstaatsbürgerschaft von „Schilda“ verliehen.
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2010-03-22
Unversperrte Lokaltüre
Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.
Einbruch vermutet
Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.
Keine Nachschau in der Geschäftskartei?
Anstatt nun die Telefonnummer des Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.
Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.
Gefahr um Verzug?
Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.
Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer
Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.
Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen
Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.
War der Polizist verwirrt?
Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009
Feuerwehr trifft Mitschuld
Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.
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2010-03-16
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Stauni
2009-05-23
Datenschutzrat und andere Experten
Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
Heikle Thematik
Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
1.) Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler.
2.) Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale
Speicherung.
3.) Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto.
(Quelle APA OTS)
Viele E-Cards erfordern viele Experten
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann
neuerlich damit befassen.
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler gibt es nichts zu sagen,
soferne sie nicht mit Punkt 2 oder 3 verbunden sind.
Schilda gibt es wirklich
Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger-
streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort,
einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein
Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
Neuer Ausweis
Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“ einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt
nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der
Sprechstundenhilfe vor.
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen.
Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“.
Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein,
ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
Stauni
2009-03-06