Luxusdienstwagen für Privatfahrt der Tochter


Ein Skandal jagt den anderen

Es ist kaum 14 Tage her als der Skandal über die Anschaffung der neuen Dienstwagen-
flotte  aufflog.   In  Zeiten  von  Sparpaket  und Gebührenerhöhungen leistete sich die
Bundesregierung  den  Affront,  105 Flaggschiffe  des  Autoherstellers BMW zu ordern.
Wir haben darüber im Beitrag  „Sparpaket-Luxuskarossen“  ausführlich berichtet.
 
Als Ausrede für diesen ökologischen und ökonomischen Wahnsinn meinte die Bundesbe-
schaffung GmbH (BBG) damals:
 
Regierungsmitglieder verbringen im Rahmen der Ausübung ihres Amtes   einen nicht unbe-
trächtlichen Teil  ihrer  Arbeitszeit  in diesen  Autos und nutzen es defacto als „mobilen Ar-
beitsplatz“. Die Sicherheit des Fahrzeuges muss den höchsten Standards   entsprechen, da
bei einer Kilometerleistung von durchschnittlich   60.000km pro Jahr  (bei manchen ist eine
wesentlich höhere Kilometernutzung p.a. gegeben) bei jedem Wetter der optimale Schutz
der Insassen gewährleistet sein muss. Aus diesem Grund hat   das Fahrzeug u.a. einen Vier-
radantrieb.
 
Irgendwie scheint der BBG entgangen zu sein, dass Regierungsmitglieder die Dienst-Luxus-
karossen  auch  für Privatfahrten ihrer Verwandten und deren Freunde verwenden.  Denn
diesbezüglich erwähnte diese kein Wort in ihrer erstaunlichen Rechtfertigung.
 
Wie  von einem Reporter des Onlineportals  „oe1.ORF.at“  aufgedeckt und vorgestern be-
richtet  wurde,  scheint die Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) für den Begriff „privaten
Nutzung des Dienstwagens“ eine eigene Auslegung zu haben.
 

Auf Kosten der Steuerzahler(innen) ist nichts zu teuer

Während Otto Normalbürger seine Fahrten wegen der hohen Treibstoffpreise auf die not-
wendigsten  Fahrten einschränken muss,  verwendete das Fräulein Tochter der Verkehrs-
ministerin  samt  Freund,  den  Dienst-BMW  der Frau Mama um zu einer Weinverkostung
ins Burgenland zu gelangen.
 
Da  man  sich  nach  einer  Weinverkostung schwerlich selbst hinters Steuer setzen kann,
sorgte  Bures  vor,  indem sie ihrem Nachwuchs den  Dienstwagenfahrer mitgab und die-
sem die Lenkung des Dienstwagens übertrug.
 
Und wenn dies alles nicht schon erstaunlich genug wäre, verteidigt die Verkehrsministerin
auch noch ihr Verhalten. Sie fände bei der Sache nichts dabei, denn immerhin bezahle sie
auch  für  die private Nutzung des Dienstwagens den gesetzlichen vorgesehenen Beitrag.
Da staunen wir aber, was in dieser Pauschale alles enthalten sein muss.
 
Abgesehen  vom  Verschleiß  und  Treibstoffverbrauch  des  Dienstwagens,  müssen auch
Überstunden  für  den  Fahrer  angefallen sein.   Denn die Veranstaltung „Weinkulinarium“
fand  an  einem  Wochenende  statt.   Der Beginn war laut Einladung um  19:00 Uhr und
endete schließlich um 00:30 Uhr. Ob Frau Bures für diese Kosten auch aufgekommen ist?
 
Während  amtierende  Politiker(innen) stets Besserung versprechen,  was den Privilegien-
Sumpf betrifft,  ist offenbar das Gegenteil der Fall,  wie durch das aufgezeigte Beispiel der
Frau Verkehrsministerin bewiesen wird. Scheinbar sind die Versprechungen unserer Volks-
vertreter(innen) allesamt nur wertlose Lippenbekenntnisse.
 
*****

2012-04-08
 

Blutschande-Inserat in „ÖSTERREICH“


Kein Pulitzer-Preis für „ÖSTERREICH“

Dass die Tageszeitung  „Österreich“  wohl kaum für den Pulitzer-Preis oder sonstiger
literarischer  Ehrenauszeichnungen in Frage kommt, dürfte wohl außer Zweifel stehen.
Ebenfalls  außer Zweifel  steht,  dass die textlichen  Inhalte der in  der  bunten  Postille
geschalteten Sexinserate, zum Teil jeglichem guten Geschmack entbehren. Vor allem
wenn dies unter dem Aspekt betrachtet wird, dass auch Kinder und Jugendliche diese
Zeitung in die Hände bekommen.

Was wir allerdings noch nicht wussten ist die Tatsache, dass man in der Tageszeitung
„Österreich“ auch Inserate schalten kann,  deren Inhalt einwandfrei gegen das Öster-
reichische Strafgesetzbuch verstoßen.

Screen:  „ÖSTERREICH“ (Printausgabe vom 01.02.2012)

Obiges Inserat haben wir heute in der Tageszeitung „Österreich“ entdeckt.   Offenbar ist
man  dort  nicht  informiert,  dass der Geschlechtsverkehr  zwischen Vater und  Tochter
gesetzlich verboten ist und unter Strafe steht.

Screen: jusline.at
Bleibt nur zu hoffen, dass man in  „ÖSTERREICH” nicht demnächst Inserate finden wird,
in denen beispielsweise Kokain oder sonstige Drogen zum Verkauf angeboten werden.
*****

2012-02-01
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Wenn der Vater mit dem Sohne


Inzest bald straffrei?

Heute wollen wir  ausnahmesweise,  wieder einmal einen  kleinen Ausflug ins Ausland unter-
nehmen. Grund dafür ist die erstaunliche Idee  der Schweizer Regierung,  den Inzest straf-
frei  stellen zu wollen.  Laut einem Entwurf des neuen Strafgesetzes,  soll eine einvernehm-
liche  Liebesbeziehung  zwischen  zwei erwachsenen  Blutsverwandten künftig  nicht  mehr
geahndet werden.

Grund für diese Idee, die jegliche moralische  Werte missen lässt,  ist dass in der Schweiz
kaum Verurteilungen wegen Inzest gefällt werden.  Laut dem  Bundesamt für Statistik kam

es zwischen 1984 und 2007,  pro Jahr durchschnittlich zu drei bis vier Urteilen.

Erstaunliche Logik

Folgt man  nun der Logik der  Eidgenossen,  müssten alle  Delikte straffrei  gestellt werden,
die nicht mehr als vier Verurteilungen im Jahr zur Folge haben. Da werden in der Schweiz
zukünftig auch die Mörder frei herumlaufen, wenn ein derartiges Argument zur Straffreiheit
dient.  Denn mehr als vier jährliche Aburteilungen wegen Mordes,  hat unser Nachbarland
nicht aufzubieten.

Textänderungen für Nazar

Aber zurück zum Thema. Geht es nach dem Willen der Schweizer Regierung,  könnten zu-
künftig Mütter mit ihren Söhnen ins Bett hüpfen, um geschlechtlich zu verkehren. Das hätte
zur Folge, dass der Busenfreund des SPÖ-Jugendsprechers Peko Baxant, der Skandalrap-
per „Nazar“, seine Texte geringfügig abändern müsste. Statt  „ich ficke deine Mutter“, muss
der Text in Zukunft  „ficke deine Mutter selbst“  lauten.

Wann melden sich die Grünen zu Wort?

Nun warten wir gespannt darauf wieviel Zeit verstreichen wird, bis unsere Grünen auf den
„Schweizer Zug“  aufspringen werden.  Wir trauen  diesen vorbehaltlos zu,  dass sie dem-
nächst die Straffreiheit für Inzest fordern werden und die Schweiz als Vorbild hinstellen.

Sollte  dieses  perverse Szenario wirklich  Realität werden und Mütter könnten in  Zukunft
straffrei  mit ihren  Söhnen,  oder  Väter mit den  Töchtern  geschlechtlich verkehren,  wird

automatisch „Phase 2“ in Kraft treten.

Phase 2

Eine derartige Tolerierung von Inzest wird sofort Homosexuelle auf den Plan rufen,  denn
was Heteros dürfen muss auch  Lesben und Schwulen zugestanden werden.  Ansonsten
wird sofort die  Diskriminierungskeule  geschwungen.  Jedenfalls würde der Satz  „Wenn
der Vater mit dem Sohne“ eine neue Bedeutung bekommen.

*****

2010-12-11
 

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

*****

2009-12-25
  

Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

*****

2009-12-24
  

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Inhalts-Ende

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