Auf Kosten der Anderen


Strassenbahnunfälle häuften sich

Wir haben schon in einigen älteren Beiträgen, über die mangelnde Sicherheitsausstattung
der öffentlichen Verkehrsmittel berichtet. In letzter Zeit häuften sich die Unfälle mit Strassen-
bahnen, bezüglich eingeklemmter Fahrgäste während des Ein- oder Aussteigens derartig,
sodass die Wiener Linien unter Druck gerieten.

(Fotoquelle:public.bay.livefilestore.com/)

Müssen überteuert  nachgerüstet werden

Ausreden waren nicht mehr haltbar

Ausreden zur Ablehnung von fehlenden Rückspiegeln, wie „sinnlos wenn die Strassen-
bahn in einer gekrümmten Haltung steht“ waren nicht mehr haltbar. Klar war es den Ver-
antwortlichen der Wiener Linien lieber, keine Rückspiegel an den Strassenbahnzügen
montiert zu wissen, um sich im Falle eines Unfalles die Beantwortung der Frage: „Hatte
der Fahrer in den Spiegel gesehen“ zu ersparen.

Expertenteam entwickelt Rückspiegel

Es wäre nun kein Gemeindebetrieb, wenn man die Lösung des Problems nicht kompliziert
in Angriff nehmen würde. Für die Nachrüstung der rund 300 älteren Straßenbahnmodelle,
die noch keine Rückspiegel haben, wurde ein „Expertenteam“ eingesetzt.

Dieses Team soll einen Rückspiegel entwickeln, der sowohl nicht zu weit in die Fahrbahn
ragt, als auch bei Dunkelheit dem Fahrer den gewünschten Durchblick gewährleistet. Aus-

serdem muss das Krümmungsproblem gelöst werden.

Die voraussichtlichen Kosten der Nachrüstung werden etwa 1 Million Euro betragen. Das
bedeutet, dass der Steuerzahler pro Straßenbahngarnitur rund 3.333,- Euro berappen darf.
Natürlich vorausgesetzt, dass es keine Kostenexplosion gibt, wie dies bei Gemeinde- und
Staatsbetrieben oft genug an der Tagesordnung steht.

Erstaunliche Alternative

Wir haben ein wenig im Internet gesurft und sind dabei auf Erstaunliches gestossen. Eine
Infrarot-Aussenkamera, samt Monitor kostet zwischen 90,- und 100,- Euro im Einzelhandel.
Das ganze Ding ist sogar funkgesteuert und bedarf nicht einmal einer Verkabelung zwischen
Kamera und Monitor.

Diese elektronische Vorrichtung findet bei Lkw’s und Wohnmobilen ihre Anwendung und ist
behördlich genehmigt. Bei den Wiener Linien dürfte offensichtlich niemand auf die Idee
gekommen sein, sich in dieser Richtung schlau zu machen. Lieber erfindet man dort das
Rad neu und zwar zu erheblichen Kosten.

Wiener Linien veranschlagen über die 10-fachen Kosten

Diese älteren Straßenbahnmodelle haben meist drei Türen. Das heisst, zur Nachrüstung
würden 3 Kameras, sowie drei Monitore benötigt. Kostenpunkt 300,- statt 3.333,- Euro.
Gesamt hochgerechnet würde die Modernisierung für eine bereits erprobte und genehm-
igte Variante 90.000,- Euro kosten.

(Fotoquelle:xover.htu.tuwien.ac.at/)

Steuerzahler bitte zur Kassa

Aber Wien ist eben anders. Anstatt dem ökonomischen Prinzip zu folgen, werden lieber
910.000,- Euro zum Strassenbahnfenster hinausgeworfen. Für uns stellen sich daher
zwei Fragen. Ist man bei den Wiener Linien nicht fähig zu rechnen oder verdient sich
irgendwer eine goldene Nase.

*****

2010-03-07
  

Wiener Wohnen kündigt Behinderte auf Verdacht


Skandal bei Wiener Wohnen

Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien,  eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.

Der Leidensweg

Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.

Samstag und Sonntag im Wochenendhaus

Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.

Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet

E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.

Wiener Wohnen übt sich als Detektei

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in  der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.

Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin

Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte  E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.

Mögliches Motiv?

Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis  diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf  Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.

Flucht nach vorne

Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
*****

2010-03-02
  

Wien ist sexuell anders


Aktion gegen sexuelle Gewalt an Frauen

Dieser Beitrag erschien in der heutigen Ausgabe der Niederösterreich-Krone. Die sozial-
demokratische Frauen-Stadträtin von Wiener Neustadt, Frau Mag. Isabella Siedl, klärt in
einer Ausstellung über die sexuelle, körperliche und psychische Gewalt an Frauen auf.
Mit angebotenen Selbstverteidigungskursen sollen sich Frauen besser gegen Gewalt schüt-
zen können und ihr Selbstvertrauen stärken. In einem heute geführten Telefonat mit einer
Mitarbeiterin des Büros der Frauenstadträtin kam zutage, dass man für die perverse Kunst-
aktion in der Wiener Secession nur noch Erstaunen und Kopfschütteln übrig hat.

Perverse Kunstaktion

Gefällt Ihnen das wirklich Herr Häupl?

Wie wir bereits in unserem gestrigen Beitrag angeführt haben, scheinen sozialdemo-
kratische Politiker in Wien eine andere Auffassung bezüglich der Gewalt an Frauen
zu haben.

Wie sieht Herr Häupl die Frauen eigentlich?

Die gelegentlichen Aufrufe zur Abschwörung gegen Gewalt an Frauen, dürften von diesen
Herrschaften nicht mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Glaubt der Wiener Bürgermeister
Michael Häupl allen Ernstes, dass sexuelle Praktiken in Sado-Maso Kammern, wie wir sie in
den obigen Bildern realistisch dokumentieren,  tatsächlich von Frauen freiwillig praktiziert
werden.

Informationen bei Sexualtherapeuten einholen

Derartige Sexualpraktiken werden meist von professionellen Sexarbeiterinnen gegen Ent-
gelt angeboten oder von Frauen ausgeführt, die von ihren männlichen Partnern sexuell
und psychisch  unter Druck gesetzt werden.
Vielleicht sollte sich der Wiener Bürgermeister einmal bei einem Sexualtherapeuten er-
kundigen, bevor er Sexualpraktiken in „Strengen Kammern“ als Kunst sieht und diese
mit öffentlichen Geldern subventioniert.
*****

2010-02-26
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Gefährlicher Waffenhandel im Plattenbau

 

Alle Hunde zum Führerschein

Nachdem sich die Wiener und Wienerinnen für die Einführung eines „Hundeführerscheins“
für bestimmte Hunderassen ausgesprochen haben, fühlt sich die Klubobfrau der Grünen Wien,
Maria Vassilakou bemüßigt eine Nachjustierung zu fordern. Sie will alle Hunde, respektive deren
Besitzer in einen Kurs schicken.
Im falschen Kurs gewesen?
Sie meint das Rasselisten weder wissenschaftlich noch von den Beißstatistiken her begründ-
bar sind. Da müssen wir Frau Vassilakou Recht geben aber ihr gleichfalls entgegnen, dass
der „Hundeführerschein“ allgemein unter die Rubrik unnötiger Schwachsinn zu verweisen
ist.

Die Ursache liegt beim Handel

Keine Schulung dieser Welt kann nur einen einzigen Beißunfall mit einem Hund verhindern.
Die Hauptursache dieser Unfälle ist darin zu finden, dass der private Handel mit Hunden
boomt und beim Verkauf die Fachberatung fehlt. So gelangen Hunde zu Besitzer, die für
deren Haltung meist gar nicht geeignet sind.
Solange in Plattenbau- und Schrebergartensiedlungen unkontrollierte Hundezucht betrieben
wird und die Welpen dann meist noch zu früh an irgendwelche zahlungsbereiten Interes-
senten verkauft werden, solange wird es „Problemhunde“ geben, die dann meist für Beiß-
unfälle verantwortlich sind.
Sollte Frau Vassilakou unseren Ausführungen keinen Glauben schenken, können wir Ihr einen
Blick in die „Krone“ oder den „Bazar“  empfehlen, um sich selbst von den einschlägigen In-
seraten zu informieren.

Pitbulls von Ötzkür im Beserl-Park

Auch könnte die Grüne Klubobfrau einen Lokalaugenschein in einem X-beliebigen Park des
zehnten Wiener Gemeindebezirks absolvieren. Sie wird erstaunt sein, wie viele 6-Wochen
alte Pitbulls sie von Ötzkür oder Erkan für 400,- Euro erwerben kann.
Unserer Meinung nach liegt dort die Problematik. Es würde sofort unterbunden werden, wenn
Privatpersonen einen schwunghaften Handel mit gefährlichen Waffen aufziehen würden. Bei
aller Tierliebe muss jedoch gesagt werden, dass ein Hund ab einer gewissen Größe ebenfalls
als gefährliche Waffe eingesetzt werden kann.

Zucht und Handel gehört in professionelle Hände

Es wäre zwar keine hundertprozentige Garantie zur Vermeidung von Beißunfällen, wenn der
Hundehandel nur von  befugten Züchtern betrieben werden könnte, aber wenigstens eine
Chance  derartige Unfälle einzudämmen.
Ein verantwortungsvoller Züchter wird einen Hund nicht an eine Person weitergeben, von der
er überzeugt ist, dass diese nicht für die Haltung dieses Hundes geeignet ist. Dadurch wären
weniger verhaltensgestörte Hunde auf den Strassen, was folglich auch zur Eindämmung von
Beißunfällen führen sollte.
Die Einführung des sogenannten Hundeführerscheins ist für uns nur eine Alibihandlung zur
Abzocke der Kursgebühr und wird keinen einzigen Beißunfall verhindern.
*****
2010-02-19
  

Der empörte Mann

 

Frau Mag. Lapp reagiert

Erstaunlich schnelle Reaktion erfolgte auf unseren heutigen Beitrag „Zutritt für Männer
verboten“.



Die SPÖ-Abgeordnete Mag. Christine Lapp kommentierte auf Ihrer „Webseite“ unseren

Beitrag mit folgendem Zitat:



Schönheitsfehler

Die überaus prompte Reaktion hat nur einen Schönheitsfehler, denn in der Eile dürfte
Frau Lapp unseren Beitrag nicht aufmerksam gelesen haben. Wir haben nicht den Wei-
berball kritisiert, sondern das Verhalten bzw. die Einstellung der Frauenministerin.

Diese ortet nämlich in einer geschlechtspezifischen Lokal-Zutrittsverweigerung, eine
schwere Diskriminierung, welche unter Strafe gestellt werden sollte. Unter diesem
Aspekt erschien es uns doch ein wenig erstaunlich, dass die Frauenministerin diese
Veranstaltung so kommentarlos hinnimmt.

Der Herausgeber dieses Magazins, der von Frau Lapp als „empörter Mann“ bezeichnet

wird, hat auf deren Webseite einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon gespannt,
ob dieser auch veröffentlicht wird.

Ein wenig Recherche hätte genügt

Was den Vorwurf des verabsäumten Zeitraums von 10 Jahren betrifft, in den der Weiber-
ball bereits veranstaltet wird, hätte ein kleiner Blick ins Archiv von ERSTAUNLICH genügt
um festzustellen, dass es dieses Magazin erst seit knapp über einem Jahr gibt.

Nachdem wir des Rechnens kundig sind, können wir aus der Ankündigung  „11.Weiber-

ball“ schon den Schluss ziehen, dass dieser bereits zehnmal stattgefunden haben muss.

Transenball?

Allerdings wissen wir das Zitat: „.. weiß er nicht, dass wir schon einige Male Männer als
Gäste hatten. Diese hatten aber solche High Heels und Kleider an, dass so manche
Ballbesucherin vor Neid erblasst ist“
nicht zu werten.

Mussten die Männer High Heels und Frauenkleider anziehen um diesen Event zu be-

suchen, oder hatten diese lediglich Lust  als Transvestiten eine rauschende Ballnacht
zu verbringen?

Das wäre ein Skandal

Wir sind uns absolut sicher, wenn sich Frauen Männerkleidung anziehen (müssen) um
den Zutritt zu einem Männerball zu erlangen, wäre der Skandal perfekt. Wir können uns
bildlich vorstellen, welche Kritik von der Frauenministerin käme.

Wir vertreten die Meinung, jede Gesellschaft hat das Recht unter sich zu bleiben, wenn

sie das wünscht. Auch muss es jedem Veranstalter oder Lokalbesitzer freigestellt sein,
wen er in seine Räumlichkeiten einlassen will.

*****

2010-02-16
  

Zutritt für Männer verboten


11.Weiberball

Die SPÖ Simmering lädt zum 11.Weiberball. Ort der Veranstaltung ist das Zentrum Sim-
mering, 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 96a, am Freitag den 19.Februar 2010.

Keine Männer

Das Erstaunliche an diesem Event ist, dass nur Frauen Zutritt haben. Die beiden Männer
die sich auf diesem Ball befinden, dienen ausschließlich  zur Unterhaltung des weiblichen
Publikums.
Es wäre im Prinzip auch nichts einzuwenden, wenn eine Menschengruppe unter sich sein
will und es sollte einem Veranstalter oder dem Lokalbesitzer auch freigestellt sein, wen er
in seine Räumlichkeiten einlassen will.

Ahnungslose Ministerin?

Wie gesagt, im Prinzip. Wenn da nicht die sozialdemokratische Frauenministerin Heinisch-
Hosek wäre, die sich übermäßig stark gegen angebliche Diskriminierungen einsetzt. So ist
mehreren Pressemeldungen zu entnehmen, dass es die Frauenministerin als Diskriminier-
ung wertet, wenn einer Person auf Grund seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts der
Zutritt in ein Lokal verwehrt wird.
Bei diesem „Weiberball“ ist Männern der Zutritt zur Veranstaltung, auf Grund ihres Ge-
schlechts untersagt. Da weiß Frau Heinisch-Hosek offenbar nicht, was in den eigenen Rei-
hen so vor sich geht.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Ministerin Wasser predigt und selbst Wein
trinkt.  Wir vermuten aber, dass die „Diskriminierungsmasche“ von Frau Heinisch-Hosek
ausschließlich dem Zweck des Stimmenfangs im grünen Lager dient.
*****

2010-02-16
  

Schuldloser Räuber


12-jähriger Räuberhauptmann

Weil ein 12-jähriger Knabe mit afghanischen Migrations-Hintergrund  offensichtlich nicht mit
seinem Taschengeld auskam, mutierte er zum Räuberhauptmann. Mit einem 14- und einem
13-jährigen Komplizen überfiel er zuerst ältere Damen.
Da die Handtaschenraube aber mehrmals misslangen und außerdem zu anstrengend waren,
verlegte er seine Geschäftstätigkeit  auf das Berauben von 10-Jährigen. Unter Androhung
von Gewalt, wurden anderen Kinder ihre Handys abgenötigt.

Die Gesellschaft ist schuld

Die Beute wurde anschließend verkauft und laut Angabe des Nachwuchsräuber in Geld-
spielautomaten verspielt. So weit, so nicht gut. Allerdings die Aussage des Herrn David
Ellensohn von den GRÜNEN in einer gestrigen APA-OTS Aussendung, schlägt dem Fass
den Boden aus.
Da wir keine Zitate aus dem Kontext reißen wollen, wie es uns Kritiker immer wieder vor-
werfen, zitieren wir den gesamten Text im Original:
Wien (OTS) – Der Stadtrat der Grünen Wien, David Ellensohn, fordert anlässlich des Falls
des 12-jährigen Buben, der wegen seiner Spielsucht zum Serienräuber geworden ist, das
Verbot des so genannten „Automatenglückspiels“ in Wien. „Es ist allgemein bekannt, dass
der Jugendschutz in den  Spiellokalen in Wien nur unzureichend gewährleistet ist. Zu leicht
ist es auch für Jugendliche möglich, an Spielautomaten ihr Geld zu verspielen und schon in
jungen Jahren in die Schuldenfalle zu tappen.
Die Grünen fordern deshalb seit langem das Verbot des Automatenglücksspiels in Wien, wie
es bereits in anderen Bundesländern gilt“, so Ellensohn. Der jetzt bekannt gewordene Fall
belege eindrücklich, dass „schnellstens etwas passieren muss“, so Ellensohn. „Es ist geradezu
pervers, dass die Stadt Wien durch das Automatenglücksspiel selbst jährlich rund 50 Millio-
nen Euro einnimmt“, so Ellensohn. „
Die Versuche in Niederösterreich, durch Zugangsbeschränkungen Jugendliche von der Spiel-
sucht fernzuhalten, sind gescheitert. Der einzig wirkungsvolle Jugendschutz in diesem Be-
reich ist das Verbot des Automatenglückspiels.

Der Fantast Ellensohn

Bei Ellensohn handelt es sich um jenen realitätsfremden Politiker, der seinerzeit behauptete
er kenne genug Reiche, welche nur darauf drängen eine „Reichensteuer“ freiwillig zu be-
zahlen. Obwohl wir schon damals der Meinung waren, dass die  Aussage bzgl. der Reichen-
steuer nicht zu topen wäre, hat sich Ellesohn nun selbst übertroffen.

Geld abschaffen?

Der Grünpolitiker meint allen Ernstes, wenn einem Räuber der Grund seines kriminellen Ver-
haltens entzogen wird, dieser dann nicht zu Räuber mutiert. Hätte der Nachwuchsganove
nun seine Beute in Zigaretten umgesetzt, müsste man laut der Logik von Ellensohn alle
Trafiken verbieten.

Wäre der Räuber ein sparsamer Mensch und würde die Beute auf ein Sparbuch einbezahlen,
droht auch den Banken das Schicksal eines Verbotes, wenn man sich an der ellensohnischen
Theorie orientiert.
 
Dieses Spiel könnten wir nun endlos fortsetzen und wäre genauso realitätsfremd wie die Aus-
sage von David Ellensohn. Sinnvoll wäre es natürlich auch das Geld abzuschaffen, denn dann
würde jegliche Motivation für Raub und Diebstahl fehlen.

Ab in die Heimat

Wir hätten im speziellen Fall des 12-jährigen Räubers einen besseren Lösungsvorschlag.
Der Steuerzahler sollte in ein „One Way Ticket“ nach Afghanistan investieren und den
Nachwuchsräuber in seine Heimat zurückschicken.

*****

2010-02-16
  

Der Klerus und die Kinderpornografie


Geistige Inspiration

Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.

Erstaunliches Gutachten

Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.

Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.

War der Heilige Geist behilflich?

Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.

Auf den Spuren des Bruders

Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.

Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-

enden Dechants,  pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.

Muss sich der Mann Sorgen machen?

Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
 
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.

Erstaunliche Verständnis für Pädofile

Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.

Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz

von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.

Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für

Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.

*****

2010-02-12
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****

2010-01-26
 

Wer Gewalt sät

Der Film

Wer kennt ihn nicht, diesen Kultfilm des Regisseurs Sam Peckinpah  aus dem Jahre 1970?
Und für die jüngere Generation die diesen Streifen doch nicht kennt, können wir nur die
Empfehlung abgeben, sich diesen unbedingt anzusehen.
Dustin Hoffmann spielt darin die Figur des Mathematikers David, der sich mit seiner Frau,
gespielt von Susan George, in die englische Provinz zurückzieht, um ein geruhsames und
friedliches Leben zu führen.
Die liberale und gewaltfreie Lebensart des Paares, ruft bei den männlichen Dorfbewohnern
Argwohn und Aggressivität hervor. Als das junge Paar dann noch einen geistig Behinderten
beschützt, welcher stets den Aggressionen der Dorfbevölkerung ausgesetzt ist, eskaliert
die Gewalt.
Es kommt zu Vergewaltigungen und lebensbedrohlichen Attacken gegen David und seine
Frau. Das sonst so friedliche Ehepaar beginnt sich seiner Haut zu wehren und die ganze
Angelegenheit endet in einem fürchterlichen Blutbad.
Was wollen wir mit dem nachfolgenden Beitrag, im Vergleich mit dem Film demonstrieren?
Frau und Herr Österreicher sind normalerweise ein friedfertiges Volk. Doch seit einiger Zeit
rollt eine Welle der Gewalt über unser Land hinweg.

Unkontrollierte Zuwanderung

Grund für dieses Phänomen sind verfehlte Einwanderungs- und Asylpolitik. Die liberale Ein-
stellung der Österreicher(innen) werden von kriminellen Gesindel schamlos ausgenützt. Statt
das staatliche Stellen bei Einwanderern und Asylanten den Spreu vom Weizen trennen, kann
jeder zu uns kommen ohne nachweisen zu müssen, wie er seinen Lebensunterhalt zu bestrei-
ten gedenkt.
Offene Grenzen  veranlassen viele Verbrecher im Schatten von anständigen Leuten nach
Österreich zu kommen, um ihre  kriminellen Machenschaften durchzuziehen. Einbrüche
und Raubüberfälle stehen bereits an der Tagesordnung.

Polizeibehörden sind überlastet

Die Polizei geht bereits im Kreis und kommt mit der Aufklärung der Straftaten nicht einmal
mehr nach. Trotzdem ereifern sich Gutmenschen noch immer für den unbeschränkten und
unkontrollierten Zuzug in unser Land.
Nachstehendes Plakat hat für Wien leider seine Gültigkeit verloren, wenn man die täglichen
Einbrüche und Raubüberfälle betrachtet. Waren anfänglich „nur“ Banken davon betroffen,
haben sich die Straftaten immer mehr gegen alte Menschen und kleine Handelsbetriebe
verlagert.
 
Auch schrecken diese Verbrecher nicht einmal davor zurück Gesetzeshüter anzugreifen, wie
heutiges Beispiel in Ottakring beweist. Das es sich bei dem Täter um einen „normalen“ Auto-
fahrer gehandelt hat, der sich nur einer Verkehrskontrolle entziehen wollte, ist nicht anzu-
nehmen.
(Fotoquelle: www.demokratiezentrum.org)

Trendwende

Im guten Glauben an die Rechtstaatlichkeit haben sich Betroffene auch nicht gewehrt,
sondern sich ihrem Schicksal stumm ergeben. Dies beginnt sich nun umzudrehen. Es
kann wohl niemand behaupten, dass zum Beispiel Trafikanten einer aggressiven Bevölk-
erungsschicht angehören.
Meist sind Angehörige dieser Berufgruppe ältere oder behinderte Menschen. Jüngste Vor-
fälle haben aber gezeigt, dass diese zur Erkenntnis „Hilf Dir selbst, dann ist Dir geholfen“
gekommen sind.

Politiker wacht auf

Wir glauben das dieses Beispiel Schule machen wird, wenn sich die Verantwortlichen dieses
Staates ihrer Verpflichtung nicht schnellstens bewusst werden. Die Verpflichtung der ge-
wählten Volksvertreter erschöpft sich nämlich nicht darin, über die Errichtung von Asylan-
tenheimen und freien Grenzen nachzudenken, sondern besteht vielmehr daraus, die heim-
ische Bevölkerung zu schützen.

Die Gewalt wird eskalieren

Das Motto der Gutmenschen „Schlägt man Dich auf die linke Backe, dann halte auch
die Rechte hin“ wird für jeden normaldenkenden Menschen nicht  nachvollziehbar sein. Es
wird eher darauf hinauslaufen, eine Aktion zu setzen bevor man den ersten Schlag erhält.
Ohne eine düstere Zukunftsprognose erstellen zu wollen, wird es immer öfters zu Gewalt-
eskalationen kommen, wenn sich anständige Bürger ihrer Haut zu wehren beginnen.
Denn wie heißt es so schön: „Wer Gewalt sät ……“ und über diesen Satzbeginn sollten
unsere Politiker ganz rasch nachdenken.
*****
2010-01-12
 

PROST Mein Führer


Aus gehabten Schaden nichts gelernt

Man sollte glauben, dass die Menschen aus der Geschichte gelernt haben. Es ist kaum
65 Jahre her, als das Greuelregime des „Dritten Reiches“ sein unrühmliches Ende nahm.
In der Stadt Bozen, im benachbarten Südtirol dürfte bei einem Spirituosenhändler die
Zeit stehen geblieben sein.

Dieser bietet Weinflaschen an, deren Etiketten das Konterfei des größten Massenmörders
des vorigen Jahrhunderts zieren. Adolf Hitler die Flasche als Weinwerbung. Vielleicht soll
dies von den diversen Weinskandalen unseres südlichen Nachbarlandes ablenken.


(Fotoquelle: http://tirol.orf.at)

Massenmörder unter sich

Das sich der Führer nicht so alleine fühlt, steht neben ihm gleich die nächste Flasche. Der
Duce Benito Mussolini befindet sich auch 65 Jahre nach Kriegsende, noch in gleichwertig
schlechter Gesellschaft.

In Österrreich nicht möglich?

Das die Verherrlichung des Faschismus in Italien eine Straftat ist, scheint niemanden zu
kümmern. Auch bei uns ist die Verherrlichung des Nazionalsozialismus strafbar. Diese
Tatsache verleitete den Fraktionssprecher der Südtiroler Volkspartei im Landtag, Elmar
Pichler-Rolle zur Aussage, dass so etwas in Österreich unmöglich sei.

Er ist der Meinung, dass sich in der Alpenrepublik niemand getrauen würde, eine Adolf-
Hitler-Weinflasche ins Verkaufsregal zu stellen. Da irrt der gute Mann aber gewaltig.

Augen auf, beim Wien-Spaziergang

Sollte er einmal nach Wien kommen und einen Spaziergang in der Operpassage absol-
vieren,wird er sofort eines Besseren belehrt. Da wird in einem Münz- und Briefmarken-
laden, so ganz nebenbei das Foto des Führers verkauft.


(Fotoquelle: http://rosalie68.mywoman.at/)

Einen Vorteil bietet die Hitler-Weinflasche aus Bozen jedoch gegenüber dem Hitlerbild.

Wenn man den Inhalt in kürzester Zeit in sich hineinschüttet, kommt einem wenigstens
das Kotzen.

*****

2010-01-07
  

Gerechtfertigte Notwehr


Bewaffneter Raubüberfall

Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.

Statt Beute gab es Gegenwehr

Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus

Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.

Gutmenschen lassen sich lieber überfallen

Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.

Ein erstaunlicher Blog

Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird  der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.

Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.

Veröffentlichung wäre angebracht

Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt  und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines  Überfalles Abstand nehmen.
*****

2010-01-05
  

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

*****

2009-12-29
  

Steuergelder für Hobbys


Realistischer Politiker

Eine erstaunlich realistische Forderung, ist den heutigen APA-Meldungen zu entnehmen.
Der ÖVP LAbg. Wolfgang Ulm hat im Rahmen der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig-
keit, folgenden Vorschlag.

Arbeitslosen soll im Rahmen eines Freiwilligenprojektes die Möglichkeit gegeben werden,
sich für die Lebensqualität und Sicherheit in Wien einzusetzen. Gemeinsam mit dem AMS
soll die Stadt Wien, einen Freiwilligendienst zur Stadtverschönerung anbieten.

Dazu würde gehören, Gebäudefassaden und  andere Einrichtungen der Stadt Wien, sowie
öffentliche Flächen von Graffiti-Schmierereien zu befreien. Die Arbeitslosen würden für

diese Tätigkeit mit einem Zusatzverdienst belohnt werden.

Vorbei mit Mittagsschlaf und Pfusch

Das wird den meisten Langzeitarbeitslosen in Wien sauer aufstossen. Vorbei die Zeiten
mit dem Mittagsschläfchen, oder den einträglichen Schwarzarbeiten bei nachbarschafts-
hilflichen Wohnungsrenovierungen in ganz Wien.

Wir finden den Vorschlag von Ulm sozial gerechtfertigt. Wer von der Gemeinschaft lebt,
soll für diese auch etwas tun. Wir gehen sogar einen Schritt weiter und würden aus der
Freiwilligkeit eine Verpflichtung machen.

Wer nimmt muss auch geben

Betätigungsmöglichkeiten in Wien gäbe es ohnehin genug. Von Schneeschaufeln über
Strassenkehren udgl. mehr. Eine solche Beschäftigungsteraphie würde auch die Arbeits-
losenrate in kürzester Zeit senken, denn viele Arbeitsunwillige würden sich aus der
Arbeitslosen abmelden, weil sie nicht weiter schmarotzen könnten ohne dafür eine Gegen-
leistung erbringen zu müssen.

Die Ceiber-Weiber

Nicht unserer Meinung dürften die „Ceiber Weiber“ sein. Die Autorin, Alexandra Bader
meint in ihrem Beitrag, dass die Idee von Ulm kein Akt einer Zivilcourage sei, sondern
vielmehr seine Verachtung für Menschen ohne Arbeit ausdrückt.

Ein Kuriosum am Rande. Frau Bader gibt selbst an, dass ihre Webseite seitens des Frauen-
ministeriums mit 5.000,- Euro (von beantragten 25.000,-) ünterstützt wird. Dieses Geld
benötige sie, um ihre Seite weiterzubetreiben und ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Steuergelder für Hobbys

Aus diesen eigenen Angaben der Herausgeberin von „Ceiber Weiber“ wird auch klar, warum
sie gegen den Vorschlag von Ulm ist. Auch ist es schön zu erfahren, dass Hobbys aus
Steuergelder finanziert werden.

Und was die Sicherung des Lebensunterhalts von Frau Bader betrifft. Wie wärs wenn sich
diese Dame eine dementsprechende Beschäftigung suchen würde, um ihren Lebensunter-

halt und ihr Hobby selbst finanzieren zu können und nicht dem Steuerzahler im Sack liegt .

*****

2009-12-27
  

Leserbriefe


Total unterschiedliche Meinungen

Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.

Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.

Leserbrief aus Salzburg

In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.

Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.

Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Leserbrief aus Wien

Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:

Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich.  Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.

Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“

verankert ist.  

Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Bitte Kommentarfunktion nutzen

Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.

Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf  www.erstaunlich.at

Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.

*****

2009-12-26
  

Adolf Hitler


Massenmörder in der Opernpassage präsent

Bei unserem Streifzug im WWW, haben wir auf dieser „Webseite“ eine wirklich erstaunliche
Geschichte entdeckt. In einem Geschäft im 1.Wiener Gemeindebezirk, genauer gesagt in der
Opernpassage, hängt das Konterfei des größten Massenmörders des vorigen Jahrhunderts.


(Fotoquelle: http://rosalie68.mywoman.at/)

Erstaunliche Gesetzesauslegung

Ja werte Leserin und werter Leser Sie sehen richtig. Inmitten der Weltmetropole Wien werden
Adolf Hilter-Bilder zum Verkauf angeboten. Wir haben nicht schlecht gestaunt und dachten
uns, dass das nicht Rechtens sein kann.

Leider wurden wir eines Besseren belehrt. In den einschlägigen Gesetzen ist zwar die Ver-
herrlichung des „Dritten Reiches“ verboten, jedoch nicht der Verkauf von Bildern, Büchern
oder anderer perverser Andenken. Der Verkauf dieser Dinge ist nicht gesetzeswidrig und fällt
erstaunlicher Weise unter Geschichte.

Keine Reklame für Wien

Interessant wäre, was sich wohl die zahlreichen Touristen denken, wenn sie in der Welt- und
Fremdenverkehrsstadt Wien an dieser Auslage vorbeigehen und das Konterfei von Adolf Hitler
erblicken.

*****

2009-12-13
  

Blamage: der FPÖ entging ein Minarett


Minarette in Österreich

Bislang waren nur drei Minarette in Österreich bekannt. Und zwar in Wien, Bad Vöslau
und im heiligen Land Tirol in Telfs. Den blauen Kreuzritter der FPÖ sind solche Bauwerke
ein Dorn im Auge.
Minarett im heiligen Land Tirol (Telfs)
Wir zitieren wortwörtlich aus einer FPÖ-Presseaussendung:
Auch in Österreich spricht sich die FPÖ gegen Moscheen und für ein Minarettverbot haupt-
sächlich im dicht verbauten Gebieten aus. Jene islamischen Zentren werden nicht einzig zur
Ausübung der Religion genützt, sondern sind vornehmlich Nährboden für Hassprediger und
Demokratieverweigerer. Dies gilt es mit Argumenten und demokratischen Mitteln zu verhin-
dern.

Moslems beteten statt zu bomben

Na ja, gegen die drei bestehenden und bekannten Minarette konnte man bis dato ja nichts
unternehmen. Weigerten sich doch die Moslems bis zum heutigen Tage  irgendwelche Ter-
rorpläne zu schmieden, sondern haben ihre Moscheen in Österreich ausschließlich zum
Beten verwendet.
Aber wer weiß denn schon, was die bösen fundamentalistischen Islamisten noch so alles vor-
haben und daher gilt es als unumstößliche Lebensaufgabe, den Bau von weiteren Minarette
zu verhindern.

Der Exorzist

Da stellte sich sogar der Chef  H.C. Strache persönlich in Exorzismuspositur mit einem
Kreuz in der Hand vor seine Anhängerschar und predigte  was das Zeug hielt. Ob er weiß
wie lächerlich er dabei ausgesehen hat?

Und auf einmal waren es vier

Und auf einmal platzte eine Bombe. Unbemerkt von allen religiösen Hasspredigern wurde
vor sechs Jahren ein Minarett inmitten des Salzburger Pinzgau gebaut. Zwischen Möbel-
häuser, Supermärkte und Autohändler an der Strasse nach Zell am See, fristet es unauf-
fällig sein Dasein.

Wann hört dieser Schwachsinn auf?

Das muss eine herbe Niederlage für die blauen Kreuzritter gewesen sein, als sie gestern
in einer ORF-Diskussionsrunde von der Existenz dieses Bauwerkes erfahren mussten. Wir
haben zu dem Minarett-Thema nur eine einzige Frage. Wann hören endlich die schwach-
sinnigen Diskussionen seitens der FPÖ und dem BZÖ darüber auf?
*****

2009-12-07
  

Vor der eigenen Türe kehren


Tscharnutters Sparpläne

Ernsthafte Sorgen um Wiens Steuergelder, macht sich BZÖ-Landesobmann Michael
Tscharnutter. Er kritisiert das die Bundeshauptstadt 1.112 Bezirksräte hat. „Man braucht
kein Einstein sein, um zu erkennen, dass hier das Steuergeld der Bürger nur so bei den
Rathausfenstern hinausgeschmissen wird“, so Tscharnutter in einer APA-Ausssendung.

Kein Einstein

Da geben wir dem BZÖ-Mann recht, denn Einstein braucht man wirklich keiner zu sein,
sondern ein wenig recherchieren genügt da schon. Denn Tscharnutter meint das neben dem
normalen Bezirksrats-Gehalt, noch mehrere Tausend Euro an Steuergeld in die Parteikassen
fließen.
Na da wollen wir Tscharnutter ein wenig auf die Sprünge helfen. Ein Bezirksrat erhält monat-
lich 300,- Euro, die er selbst zu versteuern hat. Multipliziert man nun die Anzahl der Bezirks-
räte mit dem monatlichen Gehalt, ergibt dies 333.600,- Euro. Und das war es auch schon.

Wie viel Politiker verträgt Wien?

Aber der wackere Verteidiger von Steuergelder hat noch weitere Pläne. Er findet das der
Gemeinderat mit 100 Abgeordneten ebenfalls weit überbesetzt ist und fordert eine Halb-
ierung.
Nun, über Sinn oder Unsinn eines doch etwas aufgeblähten Politapparates lässt sich streiten.
Wie viele Bezirkspolitiker eine 2 Millionenmetropole wirklich benötigt, wird wohl niemand
mit Sicherheit sagen können. Wie viele Protegekinder solche Funktionen innehaben, darüber
wird ebenfalls geschwiegen.

Nicht selbstlos

Aber warum regt das den BZÖ-Mann Tscharnutter so auf? Ganz einfach, weil das BZÖ im
Wiener Landtag nicht vertreten ist und sich so an der Postenverteilung nicht beteiligen kann.
Wären die Orangen im Stadtparlament vertreten, würde man wohl kaum solche Töne hören.

In der politischen Heimat beginnen

Wir wollen aber Tscharnutter einen kleinen Tipp geben, in welchem Bundesland er seine
heroischen Absichten in die Tat umsetzen könnte. Nämlich in Kärnten, dass unmittelbar
vor dem Bankrott steht. In Klagenfurt leistet man sich nämlich 45 Gemeinderäte und das
bei einer Einwohnerzahl von exakt 93.558 Personen.
Allerdings wird es in unserem südlichsten Bundesland einige Probleme mit der Durchsetzung
von Tscharnutters Plänen geben. Denn die meisten Stellen sind dort vom BZÖ besetzt.
*****
2009-12-03
  

Die Politsaurier der SPÖ


Ein Grund für Wahlniederlagen

Das die SPÖ von einer „Wahlschlappe“ zur anderen läuft, kann sie auch jenem Umstand
verdanken, dass sie Leute wie den Multifunktionär Fritz Sulzbacher beheimatet. Im Beitrag
„Dicke Autos für dicke Männer“ können Sie nachlesen, mit welcher Unverfrorenheit der
sozialistische Voest-Betriebsrat und SP-Landtagsabgeodnete, trotz Krise ein Luxusgelände-
auto der Marke Audi Q7 als Dienstwagen orderte.

Kaufpreis blieb geheim

Da der mediale Druck auf den Multifunktionär zu groß wurde, entschied er sich schweren
Herzens in seine private Geldbörse zu greifen und den Audi Q7, von seinem Dienstgeber
privat zu erwerben. Der Kaufpreis blieb bis zu heutigem Tage ein wohlbehütetes Geheimnis.

(Fotoquelle:www.land-oberoesterreich.gv.at)

Multifunktionär  Fritz Sulzbacher

Quad für die Jagd

Wer nun glaubt, dass Sulzbacher aus der Dienstwagenaffäre etwas gelernt hat, der irrt
gewaltig. Als Abschiedsgeschenk für seine bevorstehende Pensionierung wünscht sich
der schwergewichtige Multifunktionär ein Quad, um seinem Hobby dem Erschiessen von
Tieren oder auch Jagd genannt, besser fröhnen zu können.

Aber nur vom Feinsten

Da aber Sulzbacher nur das Beste vom Besten gewöhnt ist, will er die neueste Entwicklung
von Harley Davdison, nämlich das Harley Quad Q4. Für dieses Gefährt gibt es noch keine
Preisangaben, da aber Harley im Hochpreissegment angesiedelt ist, dürfte der Kaufpreis
nicht unter einer fünstelligen Eurosumme liegen. Bezahlen soll das Ganze natürlich der
Steuerzahler.

Nächste Niederlage in Wien?

Es sind Personen wie Sulzbacher, die der SPÖ gewaltigen Schaden zufügen. Sollte die
Führungsspitze der Sozialdemokraten dem Treiben dieser Leute weiterhin ungerührt zu-
sehen, wird auch die bevorstehende Wahl in Wien in einem Desaster enden.

Stauni

  
2009-11-29
  

Selbstmord durch Polizeikugel

Erstaunlicher Selbstmord

Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.

Notruf von der Lebensgefährtin

Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.

Suicide by Cop?

Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.

Gerechtfertigte Notwehr

Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
  
2009-11-22
  

War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

Panikmache ?


Wundercremes zu stolzen Preisen

Einer heutigen APA-Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation/Testmagazin
„Konsument“  ist zu entnehmen, dass dieser Skepsis gegen die Produktlinie Botarin hegt.
Laut Werbung erhält man bei Anwendung der Präparate glatte Haut, volles Haar und eine
Traumfigur.
Nun, man braucht kein Spezialist zu sein um zu erkennen, dass sich dies vermutlich nicht
erfüllen wird.  Auf jeden Fall konstatiert die Apothekerkammer in den Versprechen des
Produktherstellers eine überzogene Werbeaussage.
Trotzdem wird  das Produkt in den Apotheken zu einem stolzen Preis verkauft.  Das große
Botarin-Weihnachts-Set enthält vier kleine Döschen Kosmetika und kostet rund 240,- Euro.

Hilft´s nix, schad´s nix

Tja, Geschäft ist eben Geschäft.  Wahrscheinlich wissen ohnehin die meisten Interessenten,
dass die Mittelchen nicht wirken werden.  Aber wie heißt es so schön,  die Hoffnung stirbt
zuletzt. Und wenn das ganze Zeug nicht hilft, schadet es wenigstens nicht.

Werbung ist nicht gleich Werbung

Die Apothekerkammer erwägt aber trotzdem rechtliche Schritte gegen die Firma, da es ihrer
Ansicht nach, mit der Bewerbung des Produktes nicht korrekt abläuft.
Da verhält es sich mit den Werbemaßnahmen für das Impfserum gegen den H1N1-Virus
schon etwas anders. Hier braucht niemand zu erwähnen, wie sinnvoll es wäre sich impfen
zu lassen.

Erkrankungen immer zu Impfbeginn

Da erkrankten in „Tirol“ ein erheblicher Teil der Schüler einer Lehranstalt gerade rechtzeitig
zum Beginn  der Impfaktion, nachdem die mediale Vermarktung der Erkrankung eines ein-
zelnen Mädchens nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatte.
Das Schicksal des inzwischen verstorbenen Mädchens, sowie der erkrankten Schüler aus
Lienz ist bedauernswert. Die Bevölkerung ließ sich dadurch aber nicht in Panik versetzen
und folgte ihrem gesunden Hausverstand.

Auch Mauzi und Bello gefährdet

Der Großteil der Tiroler und Tirolerinnen lies sich nicht ins Bockshorn jagen und verweigerte
sich. Selbst die erstaunliche Meldung die daraufhin durch die Medien jagte, dass der Mensch
seine Katze oder Hund mit dem Virus anstecken könne, konnte keinen Run auf das Serum
auslösen.

Wieder ein erstaunlicher Zufall

Die Pharmaindustrie steht in diesem Fall offensichtlich vor einem Dilemma. Sie produziert
massenhaft ein Serum, das keiner haben will. Also hilft der Zufall auch wieder heute nach.
Gerade rechtzeitig zum Impfbeginn in der Bundeshauptstadt, wird die „Privatvolksschule“
der Piaristen St. Thekla in Wien-Wieden gesperrt.

Grund dafür ist, dass angeblich vermehrte Fälle von A(H1N1)-Infektionen aufgetreten sind.
Also versucht man nach den Tirolern, das goldene Wienerherz mit erkrankten Kindern zu
erweichen.

Zahlen Sie Eins und erhalten sie Zwei

Als Draufgabe zur Impfung, gibt’s noch eine Schutzmaske, die eigentlich für die Vogelgrippe
gedacht war. Aber egal, Viecherl ist Viecherl, werden sich die Werbestrategen gedacht haben.

Schließlich könnte man diese Schutzmaske ja auch als Staubschutz bei Heimwerkerarbeiten
einsetzen. Das nennt man Werbung für ein Produkt das eigentlich niemand haben will, weil
nicht einmal die Nebenwirkungen bekannt sind.

Politiker hüllen sich in Schweigen

Was machen eigentlich die Politiker in dieser Situation. Sie lehnen sich entspannt zurück und
machen gar nichts. Den „dirty Job“  der Werbung erledigen ohnehin die Medien. Egal in
welche Richtung das Pendel ausschlagen wird, die Politik ist aus dem Schneider.
Sollte diese Impfung tatsächlich lebensnotwendig sein und es kommt zu Massenerkrank-
ungen, werden die Damen und Herren Volksvertreter sagen: „Stand ja eh in den Zeitungen
und im Hör- und Sehfunk wurde auch auf die Notwendigkeit der Impfung aufmerksam
gemacht.“
Ist das Gegenteil der Fall und es kommt zu den noch nicht bekannten Nebenwirkungen,
wobei sich vielleicht noch herausstellt, dass die Impfung gar nicht notwendig war, wird
dieses Argument angeführt werden: „Na ja wenn die Leute alles glauben was sie in der
Zeitung lesen, im Radio hören oder im Fernsehen sehen, sind sie halt selbst schuld.“

Harmlose Botarin-Werbung

Da ist ja die laut Apothekerkammer überzogene Werbung der Produktlinie Botarin harm-
los, gegen die Werbeaktion für das Serum gegen das H1N1-Virus, dass fast schon einer
Panikmache gleichkommt.
Allerdings haben die Wundercremes von Botarin einen entscheidenden Vorteil, denn auch
wenn sie nutzlos sind, schaden sie wenigstens nicht. Ober der Spruch „Wenn es nicht
hilft, dann schadet es auch nicht“ beim Impfserum zutrifft, wagen wir zu bezweifeln.
Stauni 
  
2009-11-09
 

Suchtheilung durch Verbot???


Der Stein der Weisen?

Das Erfolgsrezept gegen die Spielsucht, glaubt der stellvertretende Parteivorsitzende
der SPÖ-Kärnten, Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser gefunden zu haben, folgt man
einer heutigen  APA-Aussendung der SPÖ Kärnten.

Mit einem Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ sollen jene Automatenspieler geheilt werden,
die ihrer Spielsucht erlegen sind. Durch die Verschrottung der rund 900 Spielautomaten,
die sich in diversen Kärntner Lokalen befinden, sollte sich das Problem erledigen.

Beschränkte Denkweise

Mit dieser Denkweise scheint ein Herr Kaiser nur innerhalb seines Hutrandes zu denken.
Verbote haben Suchtkrankheiten noch nie geheilt. Der beste Beweis dafür ist das Drogen
-verbot.

Verbote dienen zur Kriminalisierung

Dieser Satz soll nicht für eine Drogenfreigabe plädieren, sondern dient lediglich als
Beweis dafür, das Verbote weder heilen noch verhindern. Ein jeder Drogensüchtige be-
schafft sich seinen Stoff, obwohl es verboten ist und unter Strafe steht.

Ähnlich verhält es sich auch mit den in letzter Zeit umfangreich verhängten Rauch-
verboten. Wir wagen es zu behaupten, dass nur wegen des Rauchverbotes in der Lieb-
lingskneipe, kein Raucher das Rauchen aufgegeben hat.

Das Geschäft mit der Sucht

Zurück zu den Spielautomaten, die nach Ansicht des Herrn Kaiser auf den Schrottplatz
gehören. Er bezichtigt seine politischen Gegner BZÖ/ÖVP, nicht auf jährliche Ein-
nahmen von rund 7 Millionen Euro aus dem „Kleinen Glücksspiel“ verzichten zu wollen.

Laut seiner Aussage sollten Dörfler, Scheuch, Martinz, Tauschitz und Co, endlich
mehr Mut zum aufrechten Gang beweisen, anstatt mit dem Unglück tausender Kärntner-

(innen) Geschäft zu machen.

Verhinderter Don Quichotte?

Wirklich eine edle Gesinnung und mutige Aussage, die hier ein Herr Kaiser vertritt.
Da wäre es doch längst an der Zeit, in den eigenen Reihen aufzuräumen. Warum fährt
er nicht nach Wien und unterbreitet sein Ansinnen seinem Parteigenossen, dem Wiener
Bürgermeister Michael Häupl. Die Gemeinde Wien verdient nämlich ein Vielfaches der
Kärntner am „Kleinen Glückspiel“.

Die Realität

Nehmen wir einmal an, dass das „Kleine Glückspiel“ verboten wird. Glaubt Herr Kaiser
wirklich, dass mit diesem Schritt alle Spielsüchtigen geheilt sind. Was würde passieren,
wenn diese Form des Glückspiels untersagt wird?

Alle „Spielsüchtigen“ würden in die Arme der Austria Casino AG und der Firma Novomatic
getrieben werden. Diese beiden Konzerne würden von einem Verbot des „Kleinen Glück-

spiels“ fulminant profitieren.

Kurzsichtige Denkweise oder Absicht?

Unser Beitrag soll kein Plädoyer für das „Kleine Glückspiel“ sein, sondern lediglich auf die
kurzsichtige Denkweise des Politikers Peter Kaiser hinweisen. Es wäre aber auch möglich,
dass dieser bereits auf den Spuren des designierten EU-Kommissar „Johannes Hahn“
wandelt.
 
Stauni
  
2009-10-31
  

Erstaunliche Online-Umfrage


Wie gefällt die WIENER WIRTSCHAFT?

Diese Frage stellt die Wirtschaftskammer Wien, in der jüngsten Ausgabe ihres Jubel-
blattes, welches von den zwangsverpflichteten Mitgliedern finanziert wird. Man will
hier offensichtlich einen Art „Selbstbestätigung“ erfahren, wie beliebt das Print-
medium ist.

Die Wirtschaftskammer möchte von ihren Zwangsmitgliedern unter anderem auch erfahren,
was diese von den bunten Elementen der Zeitschrift, wie Leben und Lifestyle, Pro und
Kontra, Buchtipps und dem „Wirtschaftshoroskop“ (Anm. der Red.:war in dieser Ausgabe
nicht mehr vorhanden) halten.

Zu diesem Zwecke startete die Wirtschaftskammer eine Online-Umfrage unter www.wko.at/

wien. Bis zum 13.November können die Zwangsmitglieder ihre Meinung via Internet kund-
tun.
  
Wenn man die Seite aufruft erscheint folgender Bildschirminhalt, ausgenommen des von
uns hinzugefügte Banner, den wir dem Jubelblatt entnommen haben.



Die Meinungsabgabe ist ausschliesslich nur Mitgliedern vorbehalten, so ist es zumindest
gleich Eingangs in roten Lettern vermerkt. Da auch der Herausgeber dieses Magazins

unfreiwilliges Mitglied der Wirtschaftskammer ist haben wir uns gedacht, schauen wir
mal in die Webseite hinein und geben unser Kommentar dazu ab.

Username und Kennwort

Um in den virtuellen Fragebogen zu gelangen, muss das Mitglied seinen Usernamen und
sein Kennwort angeben. Da sind wir bereits auf das erste Problem gestossen, den wir hatten
keines von den beiden geforderten Bedingungen.

Keine Registrierungsmöglichkeit

Also an dem sollte es doch nicht scheitern dachten wir uns und begannen die Suche nach
einer Registrierungsmöglichkeit, sowie es auf den billigsten Webseiten möglich ist. Wir suchten
die komplette Seite durch und stellten fest, dass keine Möglichkeit zur Registrierung vorhan-
den war.

Also probierten wir es über die Funktion: „Anmeldung mit a.sign.premium“, was immer das

auch bedeuten mag und erhielten folgendes Ergebnis.



Hotline war auch ein Flop

Nachdem wir auch hier kläglich gescheitert waren, schritten wir zu Plan „B“ und riefen die
angegebene Hotline 0800 221 223 an und dachten, dass uns dort geholfen wird. Nachdem
wir geschlagene 35(!) Minuten in der Leitung hingen und ausser der bezaubernden weib-
lichen Tonbandstimme, die uns immer wieder suggerierte das sich gleich wer melden würde,
zu keinem Erfolg kamen, gaben wir auf.

Nur kein Kommentar, ist ein guter Kommentar

Wir fassen zusammen. Die Wirtschaftskammer startet eine Online-Umfrage auf ihrer Webseite
und will von ihren Zwangsmitgliedern wissen, was diese von der Zeitschrift  „WIENER WIRT-
SCHAFT“ halten.

Dabei verabsäumen sie es aber den Usern eine Registrierung zu ermöglichen, obwohl für die

Teilnahme der Username und Kennwort zwingend vorgeschrieben ist. Diese Vorgangsweise
erinnert uns sehr an so manche „Serviceleistungen“ der Wirtschaftskammer.

Einen positiven Vorteil hat diese Methode jedoch. Wenn niemand die Möglichkeit hat ein
Kommentar abzugeben, kann auch kein Negatives dabei sein. Also, hoch lebe die „WIENER

WIRTSCHAFT“. Traurig ist nur, dass das Ganze mit den Geldern der Zwangsmitgliedern finan-
ziert wird.

Stauni

  
2009-10-29
  

Schock für DDr. Schock

 

Gammelfleischalarm bei Dönerbuden

Wie sat1.at berichtet, wurden bei Lebensmittelkontrollen in den vergangen 14 Tagen,
bei Dönerbuden verdorbenes Fleisch entdeckt. Fleischgroßhändler sollen an diese
Betriebe verdorbene Ware verkauft haben, welches die hungrige Kundschaft zum
Großteil bereits verzehrt hat.

DDr. Schock wittert Skandal

Aber kein Grund zur Sorge für unsere heimischen Dönerliebhaber, dieser Vorfall ereig-
nete sich bei unseren deutschen Nachbarn. Das hindert jedoch den FPÖ-Klubobmann
DDr. Eduard Schock nicht daran, auch bei uns einen eventuellen Fleischskandal zu orten.

Da laut seiner Aussage in Wien die Dönerbuden wie die Schwammerln aus den Boden

wachsen, fordert er Schwerpunktkontrollen des Marktamtes, um den Verkauf von Gammel
-fleisch zu unterbinden.

Die Forderung zur Unterbindung des Verkaufes von Gammelfleisch ist deshalb erstaunlich,
da es in der Bundeshauptstadt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gibt, dass verdorb-

ene Ware im Umlauf ist.

Falsche Verkäufer?

Vielleicht liegt es daran, das Döner von Türken verkauft wird und nicht von blauäugigen,
blonden und großgewachsenen Männern. Aber wir fragen uns allen Ernstes, was will die
FPÖ eigentlich wirklich.

Einerseits bekritelt sie teilweise zu Recht das Asylantentum in Österreich, während auf
der anderen Seite arbeitsame Ausländer (in diesem Fall Türken) die ihr Geld selbst ver-

dienen und nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, offensichtlich ein Dorn im
Auge sind.

 

Big Mac statt Döner

Sollte Herr DDr. Schock wirklich so ein Liebhaber von Fastfood sein und sich dabei um
seine Gesundheit beim Verzehr eines Döners sorgen, können wir ihm nur empfehlen zu
Mac Donald auszuweichen.

Allerdings gibt es auch dort einen Wertmuthstropfen für den wackeren FPÖ-Mann. Hinter
der Verkaufstheke des US-Konzern stehen meistens kleine Verkäufer indischer Herkunft.

Stauni

  
2009-10-20
  

Der Totenkult

 

Die Ausstellung

Der Landespressedienst der Kärntner Landesregierung teilte mit, dass die Ausstellung
über das Leben von Jörg Haider heute eröffnet wurde. Für moderate Eintrittspreise
zwischen 4,- und 5,- Euro, kann sich jederman(frau) im Bergbaumuseum Klagenfurt, über
das Leben und Werken des tödlich verunglückten Ex-Landeshauptmannes Jörg Haider
informieren.

Dörfler lobt in höchsten Tönen

Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler bezeichnete Haider als vielseitigen,
außergewöhnlichen, faszinierenden und polarisierenden Menschen. Mit dieser Aussage
hat er sicher recht.

Dörfler rechtfertigte den Trauerkult um Haider mit den Worten, das diese Trauer nichts
Schrullig-Kärntnerisches sei und man solle keine Diskussion darüber führen.

Kein Ausnahmepolitiker

Da hat Dörfler wieder recht, denn eine Diskussion über diese überzogene Aktion, ist
wohl das Letzte was er brauchen kann. Haider war kein Politiker der die Wege dieser
Republik massgeblich veränderte und war auch nicht wie die Nachkriegspolitiker, am
Wiederaufbau von Österreich beteiligt.

BZÖ noch immer nicht abgenabelt

Der Grund für den Kult um Haider liegt klar auf der Hand. Dörfler und sein BZÖ müssen
den toten Jörg Haider künstlich am Leben erhalten, um nicht politisch in Vergessenheit
zu geraten.

Die letzte Wahlschlappe der Orangen in Oberösterreich hat deutlich in den Raum gestellt,
dass die BZÖ-Mannen nach wie vor an der Nabelschnur von Jörg Haider hängen. Wenn

Dörfler schlau ist, versucht er vor den Wiener Gemeinderatswahlen eine Haider-Ausstell-
ung in der Albertina zu organisieren, soferne es gerade nicht hinein regnet.

Negativbeispiel

Was Haider in den letzten Stunden seines Lebens gemacht hat, welche Lokale er besuchte
oder welche sexuelle Orientierung er hatte, geht niemanden etwas an. Allerdings das sich
der ranghöchste Politiker eines Bundeslandes, stockbetrunken hinter das Steuer seines
Wagens setzte und mit weit überhöhter Geschwindikeit tödlich verunglückte, darf öffentlich
als Negativbeispiel dienen.

Dem Veranstalter dieser Ausstellung wird nahegelegt nachfolgendes Mahnmal aufstellen.



Sollte durch diesen Hinweis nur ein einziger Mensch davon abgehalten werden besoffen
Auto zu fahren, hätte diese Ausstellung ihren Sinn erfüllt.

Stauni

  
2009-10-09
  

Leichenfledderei

 

Im Schatten des Bruders

Wieder schief gelaufen für Mister Jermain Jackson, der Zeit seines Lebens im Schatten
seines berühmten Bruder Michael stand. Er wollte bereits 2007 ein Come-Back der Gruppe
„Jackson Five“ starten, aus dem allerdings nichts wurde.

Schon damals betonte Jermain, dass der Vorwurf des Kindesmissbrauch von Michael, die
Wiedervereiningung der Band verzögert hatte. Sein Freispruch hätte auf jeden Fall
eine „Stärkung“ der Jacksons zur Folge gehabt.

Der grosse Coup

Vom neuen Stärkegefühl konnte Jermain jedoch nicht abbeissen und daher kam ihm der
plötzliche Tod seines Bruders sicher nicht ungelegen. In Zusammenarbeit mit dem findigen
Veranstaltungsorganisator Georg Kindel, wollte man in Wien ein „Tribute-Konzert“ über
die Bühne bringen.

Es hätte wahrscheinlich der ganz grosse Coup des Mister Jermain Jackson werden sollen.
Etliche „Stars“ aus der Musikwelt, wie Mary Blige, Chris Brown, Madonna, U2, Steve Wonder,
R. Kelly etc., sollten auf diesem Konzert auftreten, zumindest wenn es nach den Panthasie-
vorstellungen von Kindel und J. Jackson gegangen wäre.

No Money, no Stars

Da diese „Stars“ sicherlich nicht auf Luft nach Wien gekommen wären, machte man sich auf
die Suche nach einer finanziellen Garantie, falls die Veranstaltung ein Flop werden würde.
Die beiden Männer wurden auch prompt fündig.

Und zwar in den Personen Renate Brauner (Vizebürgermeisterin), die sich zwar gerne mit

Mister Jermain medienwirksam ablichten lässt, aber dafür für Anfragen vom gemeinen Volk
kein Gehör hat  und Brigitte Jank (Präsidentin der WK Wien) die von der Wirtschaft sehr
wenig bis gar keine Ahnung hat.

Exotische Charme

Beide Damen waren offensichtlich von der Charme des Mister Jermain so angetan, sodass
es Frau Brauner erstaunlicherweise schaffte, 600.000,- Euro als Subvention für dieses
„Tribute Konzert“ aufzutreiben.

Allerdings nicht aus ihrer Privattasche, sondern auf Kosten der Steuerzahler, welche die
Fussball-EM noch immer,  in nicht so guter Erinnerung haben. Frau Jank versuchte die
Werbetrommel zu rühren.

Steuerzahler hätte gehaftet

Diese finanzielle „Garantie“ hätte sicherlich den einen oder anderen „Star“ dazu veranlasst,
auf diesem Konzert aufzutreten. Hätte die Veranstaltung nicht den gewünschten finanziellen
Erfolg gebracht, wäre auch nichts passiert, denn der Steuerzahler hätte ohnehin dafür bezahlt.
 
Nun war die ganze Angelegenheit bereits so offensichtlich, sodass die ÖVP, Grünen, FPÖ und
BZÖ gegen die Pläne von Brauner, Opposition bezogen. Auch fast alle Medien standen den
Subventionsplänen kritsch gegenüber.

Erstaunliche Ausrede

Diesen Umstand benützte der Organisator Georg Kindel als Ausrede, weil er offensichtlich
jene „Stars“ die in seinem Wunschdenken vorkamen, nicht nach Wien bewegen konnte.
„Die teilnehmenden Künstler sind zum Teil respektlos behandelt worden und hätten schon um
ihren Ruf gefürchtet“,  so Kindel.

Finanzschwacher Organisator

Nun sprach der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl ein Machtwort und durchkreuzte die
erstaunlichen Subventionspläne von Brauner, wodurch das für den 26.09.2009 geplante Kon-
zert auf einmal abgesagt wurde.
 
Also zu den Toporganisatoren dürfte ein Herr Kindel nicht gehören, wenn er nicht in der Lage
ist, ein Konzert mit eigener (finanzieller) Kraft auf die Beine zu stellen.

Vorausdenkender Bürgermeister

Der Grund für Häupls Einschreiten liegt klar auf der Hand, denn er wollte seinen politischen
Gegnern keine Munition für die nächsten Gemeinderatswahlen in die Hände spielen. Ein Herr
Strache hätte es sehr wohl zu verwerten gewusst, wenn der Steuerzahler für ein Flop-Tribute
Konzert aufkommen hätte müssen.

Pietätlos

Für uns ist dieses Tribute Konzert ohnehin sehr dubios. In unseren Augen wird mit aller Gewalt
versucht, aus dem Tod des Michael Jackson noch so viel wie möglich herauszuholen. Eine der
-artige Veranstaltung hat mit „Tribute“ nichts zu tun, sondern gleicht eher einer Leichenfledderei.

Stauni

  
2009-09-12
  

Volks(un)nahe Politiker

 

Keine Wahlen, kein Interesse am Volk

Ein interessantes Experiment veranstaltete die „Wiener Bezirkszeitung“. Sie versendete
im heurigen Sommer insgesamt 110 E-Mails an verschiedene Politiker aller Parteien in
Wien.
 
Sinn der Aktion war, die Bürgernähe der Damen und Herren zu testen. Das Ergebnis war
erschütternd, den lediglich 47 E-Mails wurden auch tatsächlich beantwortet.

Wahrscheinlich lag es daran, dass es unmittelbar keine Wahlen gibt und daher die viel
propagierte Bürgenähe wie ein Eis im Sommer geschmolzen ist. Folgende Inhalte wurden

unter fiktiven Absender an die Wiener Stadtpolitiker(innen) versendet.

E-Mail Nr: 1

Sehr geehrte/r Herr/Frau ……
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Stadt Wien für die Errichtung von Sicherheitstüren
einen finanziellen Zuschuss gewährt. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

E-Mail Nr: 2

Sehr geehrte/r Herr/Frau ……
Ich finde es eine Frechheit und Zumutung, dass die Wiener Linien wieder einmal die
Tarife erhöht haben. Warum unterstützen Sie, als gewählter Vertreter des Volkes,
nicht die Wiener und verhindern dies. Ich ersuche höflichst um eine Antwort.

Als Wartezeit für die Anworten, gab man sich bei der „Wiener Bezirkszeitung“ eine
Frist von 10 Tagen vor. Wie bereits eingangs erwähnt, waren die Reaktionen spärlich.
Antwortübermittlung in Prozenten: ÖVP 55% , FPÖ 50% , Grüne 43,8 %  und SPÖ 36,6%.

TOP 6 (haben geantwortet)

SPÖ   Kathrin Gaal (Gemeinderätin) umgehende Antwort
GRÜNE Rüdiger Maresch (Gemeinderat) umgehende Antwort
SPÖ   Susanne Bluma (Gemeinderätin) umgehende Antwort
ÖVP   Alexander Neuhuber (Gemeinderat) Antwortdauer 25 Minuten
SPÖ   Siegi Lindenmayr (Gemeinderat) Anwortdauer 28 Minuten
Grüne Waltraud Antonov (Gemeinderätin) Antwortdauer 1 Stunde/23 Minuten

FLOP 6 (keine Antwort)

SPÖ   Michael Häupl (Bürgermeister) verweilte möglicherweise im Urlaub oder nimmt
bereits das nahende Ende seiner Ära zur Kenntnis. Also für was noch anstrengen.

SPÖ   Renate Brauner (Vizebürgermeisterin) fand es nicht notwendig zu antworten,

wenn dies ihr Chef auch nicht tut. Ja, wenn die Katze aus dem Haus ist, haben die
Mäuse bekanntlicherweise Kirtag.

SPÖ   Christian Oxonitsch (Stadtrat f. Bildung, Jugend, Information und Sport) fühlte
sich offensichtlich für Sicherheitstüren und Fahrpreiserhöhungen nicht zuständig.
 
SPÖ   Sonja Wehsely (Stadträtin f. Gesundheit und Soziales) wäre zumindest aus sozialen
Gründen zu einer Antwort verpflichtet gewesen. Sie zog es aber ebenfalls vor zu schweigen.
 
GRÜNE David Ellensohn (Stadtrat) antwortet wahrscheinlich nur auf Mails von Superreichen,
die ihm eine freiwillige Vermögenssteuer anbieten. Mit arme Schlucker, für die eine Fahr-
preiserhöhung der „Öffis“ ein Problem darstellt,  will er nichts zu tun haben.

GRÜNE Monika Vana (Stadträtin und Frauensprecherin) tauscht sich offensichtlich nur

mit Bewerberinnen für den Job als „Rathausfrau“ aus. Aber auch Arbeitslose die das
AMS verklagen wollen, haben Chancen von ihr eine Antwort zu erhalten. Am „Otto Nor-
malverbraucher“ mit seinen Sorgen, hat Frau Vana vermutlich kein Interesse.

Unser Fazit: Jene Politiker die am meisten ihre Volksnähe propagieren, wollen mit dem

Wahlvolk nichts zu tun haben, wenn nicht gerade eine Wahl ins Haus steht.

Stauni

  
2009-09-05
  

Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Inhalts-Ende

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