Kostengünstige Zimmer in Wien
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Sinnerfassendes Lesen ist wohl nicht die Stärke von Schönsleben?
Sinnerfassendes Lesen scheint augenscheinlich nicht unbedingt zu den Stärken des Klub-
obmannes der Grünen-Mariahilf zu gehören. In einem heutigen Facebook-Eintrag titelt
Oliver Schönsleben wortwörtlich: „“KEIN WAHLRECHT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN!“
und ergänzt diesen, mit dem im nachfolgenden Screenshot ersichtlichen Text.
Dabei bezieht er sein Posting auf einen Beitrag der Tageszeitung PRESSE, zu der er auch
verlinkt. Was steht nun tatsächlich in der PRESSE? Was hat Vilimsky tatsächlich gesagt?
Hier die Aussage des FPÖ-EU-Abgeordneten:
Wo also Schönsleben gelesen haben will, dass Vilimsky den behinderten Menschen ihr
Wahlrecht entziehen will, wird vermutlich für immer sein Geheimnis bleiben. Abartig
finden folgende Aussage des Grünpolitikers:.. „Er fordert eine Diskriminierung von
Menschen, die ihresgleichen sucht und an die dunklen Zeiten der Rassenhygiene des
NS-Regimes erinnert.“
Entweder hat Schönsleben keine Ahnung was die Rassenhygiene des Nationalsozialis-
tischen Regimes war oder er verharmlost dieses mit seinen Worten. Bevor er einen
derartigen Unsinn schreibt, sollte er sich vorher schlau machen. Wikipedia gibt dies-
bezüglich Auskunft.
Aber zurück zum eigentlichen Thema, dem Wahlrecht für Personen, die auf Grund
ihres Handicaps nicht in der Lage sind zu erkennen was eine Wahl überhaupt ist,
geschweige denn selbständig denkend von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu
können. Selbst der politisch links orientierte STANDARD brachte diesbezüglich
einen kritischen Artikel dazu. In diesem kam ein Betreuer einer achtköpfigen Wohn-
gemeinschaft von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu Wort.
Nachfolgend einige Auszüge aus dem STANDARD-Beitrag:
Die Aussagen des Betreuers im linken STANDARD sind wohl eindeutig. Warum
prügeln nun Linke (Schönsleben ist ja nicht der Einzige) verbal den FPÖ-Politiker
Vilimsky ein? Nur weil dieser die Meinung vertritt, dass über richterlichen Entscheid
zu klären sei, ob diese Personen ausreichend in der Lage seien, an demokratischen
Wahlen teilzunehmen, um die Gefahr auszuschließen, dass andere für diese Per-
sonen die Wahl ausüben?
*****
2016-09-15
Raubüberfall bei McDonald’s
Irgendwie muß die Verlautbarung vom Ende der Ferienaktion, der multikulturellen Fast-
food-Kette McDonald’s, „Schluss mit fad“ bei einigen ausländischen Mitbürgern ungehört
verhallt sein.
Die Filale in Langenrohr (Bezirk Tulln) erhielt in der Nacht zum Samstag, Besuch von
einem Ausländerquartett. Vornehm oder zeitgemäß ausgedrückt, von vier Bürgern mit
Migrationshintergrund. Allerdings hatten diese nicht vor ihren Cholesterinspiegel mit
einigen fetten Burgern zu erhöhen, sondern erhöhten vielmehr den Adrenalinspiegel der
dortigen Angestellten, indem sie den Laden überfielen.
Mit vorgehaltener Schusswaffe zwangen die Täter eine Angestellte den Tresor zu öffnen,
um sich an der Tageslosung zu bedienen. Bevor sie mit rund 12.000,- Euro Bargeld flüch-
teten, fesselten sie die Angestellten mit Kabelbinder.
Nachdem aber Raubüberfälle von ausländischen Banden, seit der Öffnung der Ostgren-
zen unter die Tagesordnung fallen, kann der obige Gewaltakt schon fast als Integrations-
willigkeit gewertet werden. Nicht so integrationswillig zeigten sich einige Türken, am
selben Tag in einer McDonald’s-Filiale in Hohenems (Vorarlberg).
Ehrenrettung bei McDonald’s
Zwei junge Damen (16) aus einem Türken-Clan, welche die Nase vom islamischen Ehr-
enkodex voll hatten, suchten die Bekannschaft von ungläubigen Österreichern. Zufällig
wurden die beiden Abtrünnigen von einem Cousin im besagten Fastfood-Lokal, noch
dazu in Begleitung österreichischer Burschen entdeckt.
Zur Rettung der Familienehre stürmten die beiden Väter der Mädchen, samt Familienan-
hang die McDonald’s-Filiale und wollten die beiden verirrten Schäfchen mit Gewalt aus
dem Lokal zerren. Ein türkischer Vater zog dabei seine Tochter an den Haaren über einen
Tisch und schlug auf sie ein.
In Folge versuchten die Begleiter der Mädchen, diesen zur Hilfe zu kommen. Die Situtation
eskalierte und das Lokal wurde in ein Schlachtfeld verwandelt. 20 (!) Polizisten waren not-
wendig, die ausser Kontrolle geratenen moslemischen Mitbürger unter Kontrolle zu bringen.
Beide Mädchen, sowie ihre zwei männlichen Begleiter mussten ihre Verletzungen im Spital
behandeln lassen. Die in die Schlägerei involvierten Personen wurden angezeigt. Die Mäd-
chen befinden sich zur Zeit in der Obhut der Behörden. Als Schutzmaßnahme wurde die
Jugendwohlfahrt eingeschaltet.
Welche Zukunft wird die beiden Mädchen wohl erwarten? Wenn sie Glück haben werden
sie die nächsten zwei Jahre, bis zum 18. Lebensjahr, in einer betreuten Wohngemeinschaft
verbringen und sich von ihren Familien-Clans absetzen können.
Wenn nicht, wird ihnen eine Zwangsheirat ins Haus stehen. Und wenn sie diese verweigern
ist es nicht auszuschliessen, dass ein durchgeknallter Familienangehöriger einen „Ehren-
mord“ durchführen wird.
One Way-Ticket in die Heimat
Wir sind der Meinung, dass man integrationsunwilligen Personen die Gelegenheit dazu
geben sollte ihre steinzeitlichen Rituale auszuleben, allerdings in ihrem Heimatland. Wir
betrachten es daher als nicht realitätsfremd und auch nicht als ausländerfeindlich, diesen
Steinzeit-Fundis ein One Way-Ticket in ihre Heimat zu sponsern.
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2011-01-09
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.
Stauni
2009-07-24