Zimmer in Wien


Kostengünstige Zimmer in Wien

 

Haben Sie es satt mit anderen Personen zu Horrorpreisen in einem Zimmer zu liegen? Dann hat Pendlerzimmer Wien eine kostengünstige Lösung für Sie. Es werden möblierte Einzelzimmer für Arbeiter und Studenten geboten. Die Preise richten sich nach der Zimmergröße von 250,- bis 300,- Euro inkl. Betriebskosten und Strom monatlich. Detailiertere Auskünfte sind unter diesem L I N K zu finden.

 


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Grünpolitiker betreibt FPÖ-Bashing


Sinnerfassendes Lesen ist wohl nicht die Stärke von Schönsleben?

Sinnerfassendes  Lesen scheint augenscheinlich nicht unbedingt zu den Stärken des Klub-
obmannes  der  Grünen-Mariahilf  zu  gehören.   In einem  heutigen  Facebook-Eintrag titelt
Oliver  Schönsleben  wortwörtlich:   „“KEIN WAHLRECHT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN!“
und ergänzt diesen, mit dem im nachfolgenden Screenshot ersichtlichen Text.
Dabei bezieht er sein Posting auf einen Beitrag der Tageszeitung PRESSE, zu der er auch
verlinkt.   Was steht nun tatsächlich in der PRESSE?   Was hat Vilimsky tatsächlich gesagt?
Hier die Aussage des FPÖ-EU-Abgeordneten:
Wo also Schönsleben gelesen haben will,  dass Vilimsky den behinderten Menschen ihr
Wahlrecht  entziehen  will,  wird  vermutlich  für  immer sein Geheimnis bleiben.  Abartig
finden  folgende   Aussage  des  Grünpolitikers:.. „Er  fordert  eine   Diskriminierung  von
Menschen,  die  ihresgleichen  sucht und an die dunklen Zeiten der Rassenhygiene des
NS-Regimes erinnert.“
Entweder hat Schönsleben keine Ahnung was die Rassenhygiene des Nationalsozialis-
tischen  Regimes  war  oder  er  verharmlost  dieses mit seinen Worten.   Bevor er einen
derartigen  Unsinn  schreibt,  sollte er sich  vorher schlau machen.  Wikipedia gibt dies-
bezüglich Auskunft.
Aber  zurück  zum eigentlichen Thema,  dem Wahlrecht für Personen,  die auf Grund
ihres  Handicaps  nicht  in  der  Lage  sind  zu erkennen was eine Wahl überhaupt ist,
geschweige  denn  selbständig  denkend von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu
können.   Selbst  der  politisch  links  orientierte   STANDARD  brachte  diesbezüglich
einen kritischen Artikel dazu.  In diesem kam ein Betreuer einer achtköpfigen Wohn-
gemeinschaft  von  Menschen  mit  geistiger  und  mehrfacher  Behinderung zu Wort.
Nachfolgend einige Auszüge aus dem STANDARD-Beitrag:
Die  Aussagen  des  Betreuers  im  linken  STANDARD  sind  wohl eindeutig.  Warum
prügeln  nun  Linke  (Schönsleben ist ja nicht der Einzige)  verbal  den FPÖ-Politiker
Vilimsky ein?   Nur weil dieser die Meinung vertritt,  dass über richterlichen Entscheid
zu klären sei, ob diese Personen ausreichend in der Lage seien, an demokratischen
Wahlen  teilzunehmen,  um  die  Gefahr auszuschließen,  dass andere für diese Per-
sonen die Wahl ausüben?
*****
2016-09-15

Multikulti bei McDonald’s


Raubüberfall bei McDonald’s

Irgendwie muß die  Verlautbarung vom Ende  der Ferienaktion,  der multikulturellen Fast-
food-Kette McDonald’s, „Schluss mit fad“ bei einigen ausländischen Mitbürgern ungehört
verhallt sein.

Die Filale in  Langenrohr (Bezirk Tulln)  erhielt  in der  Nacht  zum  Samstag,  Besuch von
einem Ausländerquartett.  Vornehm  oder  zeitgemäß ausgedrückt,  von  vier  Bürgern mit

Migrationshintergrund.  Allerdings  hatten  diese  nicht  vor  ihren  Cholesterinspiegel  mit
einigen fetten Burgern zu erhöhen, sondern erhöhten vielmehr den Adrenalinspiegel der
dortigen Angestellten, indem sie den Laden überfielen.

Mit vorgehaltener  Schusswaffe zwangen die Täter eine Angestellte  den Tresor zu öffnen,
um sich an der Tageslosung zu bedienen. Bevor sie mit rund 12.000,- Euro Bargeld flüch-
teten, fesselten sie die Angestellten mit Kabelbinder.

Nachdem aber Raubüberfälle von ausländischen Banden,  seit der Öffnung der Ostgren-

zen unter die Tagesordnung fallen, kann der obige Gewaltakt schon fast als Integrations-
willigkeit  gewertet werden.  Nicht  so integrationswillig  zeigten  sich  einige  Türken,  am
selben Tag in einer McDonald’s-Filiale in Hohenems (Vorarlberg).

Ehrenrettung bei McDonald’s

Zwei junge Damen (16) aus einem Türken-Clan, welche die Nase vom islamischen Ehr-
enkodex voll hatten,  suchten die Bekannschaft von ungläubigen Österreichern.  Zufällig
wurden  die beiden  Abtrünnigen  von einem Cousin im besagten  Fastfood-Lokal,  noch
dazu in Begleitung österreichischer Burschen entdeckt.

Zur Rettung  der Familienehre  stürmten die beiden Väter der Mädchen,  samt Familienan-

hang die  McDonald’s-Filiale und  wollten die  beiden  verirrten Schäfchen  mit Gewalt aus
dem Lokal zerren. Ein türkischer Vater zog dabei seine Tochter an den Haaren über einen
Tisch und schlug auf sie ein.

In Folge versuchten die Begleiter der  Mädchen, diesen zur Hilfe zu kommen.  Die Situtation
eskalierte und das Lokal wurde in ein  Schlachtfeld verwandelt.  20 (!)  Polizisten waren not-

wendig, die ausser Kontrolle geratenen moslemischen Mitbürger unter Kontrolle zu bringen.

Beide Mädchen, sowie ihre zwei männlichen  Begleiter mussten ihre Verletzungen im Spital
behandeln lassen. Die in die Schlägerei involvierten Personen wurden angezeigt. Die Mäd-

chen befinden  sich zur  Zeit in der  Obhut der Behörden.  Als  Schutzmaßnahme  wurde  die
Jugendwohlfahrt eingeschaltet.

Welche  Zukunft wird die beiden Mädchen wohl erwarten?  Wenn sie  Glück  haben  werden

sie die nächsten zwei Jahre, bis zum 18. Lebensjahr, in einer betreuten Wohngemeinschaft
verbringen und sich von ihren Familien-Clans absetzen können.

Wenn nicht, wird ihnen eine Zwangsheirat ins Haus stehen. Und wenn sie diese verweigern
ist es nicht auszuschliessen,  dass ein durchgeknallter Familienangehöriger einen  „Ehren-
mord“ durchführen wird.

One Way-Ticket in die Heimat

Wir sind der Meinung,  dass man  integrationsunwilligen  Personen die  Gelegenheit dazu
geben sollte  ihre steinzeitlichen Rituale auszuleben,  allerdings in  ihrem Heimatland. Wir
betrachten es daher als nicht realitätsfremd und auch nicht als ausländerfeindlich,  diesen
Steinzeit-Fundis ein One Way-Ticket in ihre Heimat zu sponsern.

*****

2011-01-09
 

Ein Paradis für Pädofile TEIL2

 

Kavaliersdelikt?

Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.

Es waren ja nur die Nichten

Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“  seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Erstaunliches OGH-Urteil

Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss  für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen?  Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.

Tiefer geht es kaum

Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?

Polizeiaktionen wofür?

Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.

Klingt wie ein Witz

Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni 
 
2009-10-06
   

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Inhalts-Ende

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