Straßenbahnfahrer las während der Fahrt die Zeitung


Handyverbot während Fahrt? – Da lese ich halt die Zeitung

„Die Linie 43 verkehrt zwischen Schottentor und Neuwaldegg. Eine Fahrt auf der 6 Kilo-
meter  langen Strecke von Endstelle zu Endstelle dauert rund 23 Minuten.   Da die Linie
fast  ausschließlich  durch  dicht verbaute und stark besiedelte Gebiete fährt,  ist sie mit
sehr kurzen Intervallen unterwegs“,  so steht es auf Webseite der Wiener Linien  „wien-
plan.com“.
Also befährt die Linie 43 eine Strecke, welche die besondere Aufmerksamkeit des Zug-
führers  erfordert.   Da  staunten  die Fahrgäste aber gestern Früh nicht schlecht, als der
Fahrer  eines  Straßenbahnzuges  dieser Linie,  die Gratiszeitung HEUTE (während der
Fahrt)  auf  dem  Schoß liegen hatte und bei jeder sich bietenden Gelegenheit in dieser
las.
Was  sich  der  Fahrer dieser  Straßenbahngarnitur  wohl  gedacht hat: . „Handyverbot
während Fahrt? –  Da lese ich halt die Zeitung?“. Die Fahrgäste werden sich allerdings
ihren Teil gedacht haben!
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2014-11-27

HEUTE oder MORGEN?


Kein HEUTE ohne MORGEN

Am Zeitungsmarkt tut sich offenbar Neues. Nachfolgender Screen dokumentiert die heutige
Ausgabe der Gratis-Zeitung „HEUTE“.
Ein ERSTAUNLICH – Leser  übergab uns heute in der Redaktion eine neue Zeitung, die sich
„MORGEN“ nennt.   Auffallend ist die Ähnlichkeit mit der SPÖ-freundlichen Gratiszeitung.
Der Zeit weit voraus (siehe rot umrandetes Datum)
 
 
Sollte  nun wer glauben,  dass obiger  Screenshot ein Fake  unsererseits ist, der befindet sich
im Irrtum. Für die Zeitung „MORGEN“ zeichnet nämlich das Österreichische Ökologie-Institut
(laut Impressum)  verantwortlich.   Ob es sich  dabei  um  eine  Verulkung der Gratiszeitung
„HEUTE“ handelt oder andere Motivationen dahinterstecken entzieht sich unserer Kenntnis.
Die Pressesprecherin des  Österreichischen Ökologie-Instituts, welche wir telefonisch kontak-
tierten, versprach uns  eine schriftliche Stellungsnahme.   Diese werden wir nach Erhalt ver-
öffentlichen.
*****

2012-02-16
 

Bevorzugung der Tageszeitung „Heute“


Gesetzlich geregelte Gebrauchsabgabe

Jedermann muss für die Benützung von öffentlichem Wiener  Gemeindegrund (oder dazu-

gehörigen Anlagen,  Grünstreifen,  dem Untergrund oder dem Luftraum) eine Gebrauchs-

abgabe bezahlen,  wenn der Gemeindegrund dem öffentlichen Verkehr dient und der Ge-
brauch über die Widmungszwecke der Fläche hinausgeht  (z. B. Schanigärten, Lagerung

von Material, Veranstaltungen, Anbringen von Schildern und Ankündigungstafeln).

 

Die Benützung von öffentlichem Wiener Gemeindegrund setzt zusätzlich eine Bewilligung

voraus, für deren Bearbeitung  auch eine Verwaltungsgebühr eingehoben wird.


Im Volksmund wird die Gebrauchsabgabe auch Luftsteuer genannt.   Dabei ist es vollkom-
men egal, ob ein Hausbesitzer an seinem Haus eine Flach-Reklametafel anbringt oder es
sich um die Zeitungsständer an Sonn- und Feiertagen handelt.

 

Wir fassen zusammen. Jeder der öffentlichen  Wiener  Gemeindegrund zweckentfremdend

in Anspruch nehmen will,  hat dies kostenpflichtig bewilligen zu lassen und muss eine jähr-

lich vorgeschriebene Gebrauchsabgabe entrichten.

 

Erstaunliche Ausnahme für die Gratiszeitung „Heute“

Aus gut informierter,  jedoch nicht bestätigter  Quelle wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass

die Tageszeitung „Heute“  keine Gebrauchsabgabe an die Gemeinde Wien entrichten muss.

Diesen Umstand fanden wir erstaunlich, beansprucht doch die  Gratis-Zeitung mit ihren Zeit-
ungsboxen öffentlichen Wiener Gemeindegrund.

 

Umfangreiche Recherchen beim Wiener Kontrollamt ergaben, dass kein Kontrollamtsbericht
bezüglich der Gebrauchsabgabe der Tageszeitung  „Heute“  vorliegt.   Wir haben dann bei
der zuständigen Wiener Magistratsabteilung recherchiert. Jede(r) Sachbearbeiter(in) redete
sich auf das Datenschutzgesetz aus, um uns keine Auskunft erteilen zu müssen.

 

Aber wir ließen nicht locker und „erwischten“ nach zahlreichen Telefonaten endlich eine Per-
son, die unserer Anfrage nicht mit der Alibiausrede eines angeblichen Datenschutzes auswich.
Dieser stellten wir ebenfalls die Frage,  ob die Tageszeitung „Heute“ für ihre Zeitungsboxen
– die auf öffentlichem Wiener Gemeindegrund stehen –  eine Gebrauchsabgabe bezahlen oder
nicht. Nachfolgendes E-Mail erhielten wir als Antwort.

 

 

Warum verzichtet die Gemeinde Wien auf eine Einnahme?

Da staunen wir aber,  während für jedes noch so kleine Schild an einer Hauswand oder für
alle anderen Zeitungsständer eine jährliche Gebrauchsabgabe eingehoben wird, verzichtet
die Gemeinde Wien bei der Tageszeitung  „Heute“ ganz freiwillig auf diese Gebühr. Ledig-
lich  eine  Verwaltungsabgabe  bei  der  Bewilligung   – die ohnehin jedermann bei einem
Bewilligungsverfahren bezahlen muss –  ist zu entrichten.

 

Da stellt sich die berechtigte Frage warum dies so ist.   In letzter Zeit wurde immer öfters

hinter  vorgehaltener Hand gemunkelt,  dass eine Teilhaberschaft der  SPÖ an  der Gratis-

zeitung „Heute“ bestehen soll. Das würde auch erklären, warum dieses Zeitung eine jener

ist, die bei der  der Inseratenvergabepraxis roter  Ministerien und  der rot-grünen Wiener

Stadtregierung besonders profitieren.

 

Wir sind nicht in Kenntnis ob die Nichtentrichtung der Gebrauchsabgabe gesetzlich gedeckt

ist und wenn ja, dann hängt hier die Optik gewaltig schief. Denn Gesetze und Vorschriften

sollten für jedermann(frau) gleich gelten.

 

*****

2011-11-24
 

Sex via Ministerium E-Mail-Account – TEIL2


Doch kein Fake

Am  31.10.2011  haben  wir  den  Beitrag  „Sex via Ministerium E-Mail-Account“  gebracht.

Es ging darum, dass ein Beamter des Gesundheitsministeriums via amtlicher E-Mailadresse

sexuelle Kontakte suchte.

 

Ehrlich  gesagt haben wir die Sexinserate für Fakes gehalten, da wir nicht annahmen,  dass

jemand  so bescheuert sein kann einen E-Mail-Account eines Ministeriums für die Aufnahme

sexueller Kontakte zu benützen.   Aus diesem Grund haben wir auch seinerzeit,  die E-Mail-

Adresse geschwärzt.

 

Aber wir wären nicht  ERSTAUNLICH,  wenn wir  der Sache nicht  auf den Grund gegangen
wären.   Wir haben einen virtuellen Lockvogel eingesetzt und an die besagte E-Mail-Adresse

– in den nachfolgende Sexkontakt-Inseraten –  geschrieben. Und man möge es nicht für mög-
lich halten, erhielten wir von exakt von dieser Adresse ausführliche Antwort samt Fotos. Den
Inhalt der Mails beabsichtigen wir nicht zu veröffentlichen.

 

 

 

 

Zeit für Sexkontakte, aber Skandale werden verschlafen

Erstaunlich ist, dass ausgerechnet ein Beamter des immer wieder von Skandalen geschüttelten

Gesundheitsministeriums sich die Zeit nimmt,  seine sexuellen Bedürfnisse über seinen Arbeits-

platz,  sprich offizielle  E-Mail-Adresse  des Ministeriums abzuwickeln.   Wäre es nicht besser,

wenn sich dieser Mann voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren würde?   Vielleicht könnte

er so verhindern, dass der nächste Listerien-Skandal verschlafen wird.

 

Wir haben dann noch ein wenig über den Beamten, Christian Poyer, im Internet recherchiert
und sind unter anderem auf folgendes gestoßen.

 

Screen: badoo.com vom 18.11.11, 13:00 Uhr

 

Also liebe Frauen zwischen 18 und 45 Jahren. Wenn ihr rauflustig,  ausgeflippt, kindisch, ener-

gisch, kräftig und brutal seid,  dann meldet Euch doch bei Christian. Vielleicht steht Euch noch

ein schöner Abend und eine vielversprechende Karriere im Bundesministerium für Gesundheit

bevor?

 

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2011-11-18
 

Sex via Ministerium E-Mail-Account


Unterbeschäftigung im Gesundheitsministerium?

Wir stellen immer wieder fest, dass der Annoncenteil oft der interessanteste Abschnitt

einer Zeitung ist. Aber zum Thema. Wie allgemein bekannt ist, ist Sport äußerst gesund.

Egal ob es sich dabei um Judo,  Catchen oder Ringen handelt. Diese Sportarten sind be-
sonders reizvoll, da es dabei zu  intensivem Körperkontakt kommt, der meist im Würge-
griff oder Schwitzkasten endet.

 

Dies hat auch ein Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit erkannt.   Der lustige
Kerl, wie er sich selbst beschreibt,  sucht große wilde Girls zwecks Körperertüchtigung.
Seine potentielle Gegnerinnen sollen jung,  rauflustig,  ausgeflippt,  kindisch,  energisch,
kräftig und brutal sein.

 

 

 

 

Erstaunlich bei der ganzen Angelegenheit ist nur,  dass wir obige Inserate unter der
Rubrik  „Sexkontakte“  in drei Ausgaben  einer Zeitung  gefunden haben  und als
Kontaktadresse jeweils die offizielle E-Mail-Adresse des Bundesministeriums für
Gesundheit angegeben wurde.

 

Scheinbar ist der Beamte Christian P.  in seinem Job nicht ganz ausgelastet und dürfte

nicht in Kenntnis sein,  dass er den E-Mail-Account des Ministeriums missbräuchlich

verwendet.

 

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2011-10-31
 
UPDATE:
Folgebeitrag unter diesem LINK
2011-11-18
 
 

Neues aus der EU-Pleitezone


Leserzuschrift

Nachfolgender Zeitungsausschnitt unbekannter Herkunft wurde uns von einem Leser
zugesandt.   So lustig sich dieser auch lesen mag, so ernst ist auch der Hintergrund.


Quelle: Unbekannt

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2011-09-21
 
 

Erstaunliches Gewinnspiel


Spendierlaune bei „Österreich“

Seit geraumer Zeit hat man bei der Tageszeitung „Österreich“ offenbar die Spendierhosen
an  und  veranstaltet  ein  erstaunliches Gewinnspiel.  Ein oder  mehrere  Fotografen  dieser
Tageszeitung  schwärmen aus  und fotografieren  Passanten welche  eine „Österreich“  in
der Hand haben. Personen die sich auf einem veröffentlichten Foto wiedererkennen, haben
die Möglichkeit 100,- Euro in bar zu gewinnen.

Screens: Österreich Printausgabe



Wir haben das Foto absichtlich

geschwärzt,  da wir  von dieser
Person keine  Zustimmung zur
Veröffentlichung haben.

Zustimmung für Veröffentlichung erforderlich

So weit  so gut,  denn das  Fotografieren von  Personen ist  in der  Alpenrepublik erlaubt.
Bedenklich wird es allerdings, wenn Bilder dieser Personen ohne ihre Zustimmung (aus-
genommen Personen des öffentlichen Interesses) in einem Medium,  egal Print oder On-
line, veröffentlicht werden.

Dies scheint  bei der Tageszeitung  „Österreich“  der Fall  zu sein.  Denn wenn  wir eine
logische Abhandlung des Gewinnspiels vollziehen ist es nicht möglich, dass „Österreich“
zur Zeit  der Bildveröffentlichung  die dafür  notwendige Zustimmung hat.  Lesen Sie  sich
bitte nachfolgende Bestimmungen (Screen) aufmerksam durch.


Screens: Österreich Printausgabe

Wenn wir den Text richtig interpretieren sind jene Leute Gewinner, die sich selbst im Kreis
der herausgezoomten Person wiedererkennen.  Diese Gewinner sind  dann damit  einver-
standen, dass ihr Bild, Text und Namen in „Österreich“ abgebildet wird und ihre Daten für
Werbezwecke bis auf Widerruf verwendet werden können.

Diese  Gewinner  erhalten offenbar  nach ihrer  Zustimmungserklärung  die 100 Euro.   Und

hier liegt der Hase im Pfeffer.  Was passiert wenn eine Person auf diesen Gewinn verzichtet,
weil er/sie aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Tageszeitung „Österreich“ abge-
bildet sein will?

Zustimmungserklärung im Vorhinein?

Die einzige Möglichkeit wäre sich die Zustimmungserklärung für eine Bild-Veröffentlichung
im Vorhinein zu besorgen. Aber wie käme „Österreich“ zu so einer solchen Zustimmungser-
klärung?  Befragt der  Fotograf die  Leute wenn  er sie ablichtet ob sie damit einverstanden
sind,  dass ihr  Bild veröffentlicht wird?  Und wenn  ja müsste  er ihnen  logischerweise den
Zweck erklären.  Ausserdem wäre  dann eine nachträgliche Zustimmung  der Gewinner zur
Veröffentlichung sinnlos.

Und hier liegt der nächste Hase im Pfeffer. Wenn die Leute schon im Vorfeld darüber infor-
miert  sind,  dass sie  an diesem  Gewinnspiel teilnehmen,  führt sich  dieses ad absurdum.
Vielleicht könnten die Verantwortlichen bei der Tageszeitung „Österreich“   darüber Aus-
kunft erteilen, wie dieses Gewinnspiel wirklich abläuft.

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2011-07-11
 

Rotlicht-Alarm


Wer ist Norbert Walter

Immer wenn sich Wahlen nähern werden auch solche Politiker fleißig, von deren Existenz
die wenigsten Menschen wissen. Da gibt es zum Beispiel den Wiener ÖVP-Gemeinderat
Norbert Walter.
Dieser übt die Tätigkeit eines „nichtamtsführenden“ Wiener Stadtrats aus. Quasi ein ar-
beitsloser Politiker. Walter emigrierte 1989, aus dem heiligen Land Tirol in die Bundeshaupt-
stadt.
Der Law and Order-Mann aus dem heiligen Land

Mein Gott Walter

Obwohl ihn in Wien kaum jemand kennt, ist er in Galtür eine lokale Größe. Er ist nämlich
der Erfinder der  „Almkäseolympiade“.  Seit dem Jahr 2006 keltert Norbert Walter in
Wien auch seinen eigenen Wein, den er unter dem Namen „Weingut Walter Wien“
vertreibt.
Nachdem man aber weder durch Almkäseolympiaden, noch durch  Weinverkauf in Wien
zu politischen Ehren gelangen kann, musste sich Walter etwas einfallen lassen um auf sich
aufmerksam zu machen.

Moralapostel Walter

Der ÖVP-Politiker wohnt im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Nähe des Augartens. Was
lag also näher, als im Heimatbezirk für Anstand und Moral sorgen zu wollen. Nachfolgen-
den Zeitungsartikel haben wir in der Bezirkszeitung für die Leopoldstadt gefunden.
Da staunen wir aber dass Norbert Walter feststellt, dass es in der Nordwestbahnstrasse eine
Peepshow gibt.  Der Gemeinderat ist zwar  Brillenträger, dass er aber 14 Jahre lang dieses
Lokal nicht gesehen hat, obwohl er in unmittelbarer Nähe wohnt, ist schon erstaunlich.

Fotoquelle: http://www.peep69.at
Das Objekt der Begierde

Korrekt geführter Betrieb

Seit dem Jahr 1996 betreibt Wiens einzige Peepshowkette, die Peep69, diese Filiale. Die
Betreiber erfüllen alle behördlichen Auflagen und haben in 14 Jahren noch keine Probleme
mit der Polizei oder sonstigen Behörden gehabt. Die im Zeitungsartikel genannten „klei-
nen Zimmer für Prostituierte“, gehören nicht zu dem Peepshow-Unternehmen.

Walter leidet unter Info-Mangel

Erstaunlicherweise hat Norbert Walter seinen Beitrag in der falschen Zeitung veröffent-
lichen lassen. Der ÖVP-Gemeinderat macht sich zwar Sorgen wegen der Kinder, hat es
aber verabsäumt, in der Bezirkzeitung einige Seiten vorzublättern.
Da glühen die Handys
Na sieh einer an was sich dort findet. Da bläst die behaarte Omi und unter Anleitung der
Sexlehrerin darf gewichst werden. Da steht doch wortwörtlich: „Hol ihn raus, ich machs
Dir sofort“.

Sterile Fassade vs. obszöne Inserat-Angebote

Bedenkt man dass an der gesamten Auslage der Peepshow kein einziger obszöner Hinweis
angebracht ist, kann man das von diesen Inseraten wohl nicht behaupten. Während Walter
bei der völlig sterilen Fassade eine Gefahr für Kinder ortet, verliert er über die geilen Sex-
omis in der BZ kein einiges Wort.
Noch dazu wird diese Zeitung gratis und frei Haus in jeden Haushalt geliefert. Da brauchen
die Kinder nicht einmal in die Nähe der Peepshow kommen, sondern können gemütlich
von zu Hause aus, sexuelle Telefongespräche führen oder sich Termine ausmachen.

Unter dem Dach der Kirche?

Erwähnenswert ist auch, dass die Bezirkszeitung vom „Styria Verlag“ vertrieben wird. An-
geblich soll bei diesem Unternehmen die Kirche beteiligt sein. Das würde auch erklären,
warum dieser Verlag unter anderem auf  religiöse Bücher spezialisiert ist. 
Wenn das der Erzbischof  Egon Kapellari von der Diözese Graz-Seckau wüsste, die seine
vom Styria-Verlag vertriebenen Bücher fleißig promotet. Aber möglicherweise hat man in
dieser „Diözese“ ohnehin ein eigenes Verhältnis zu Kinder.
*****

2010-06-16
  

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Smoking Joe

Rauchverbot in der Gastronomie

Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.

 

„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
 
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist   . . . . . . . . . . . . . .
 

Kaffehauskultur

Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni

 

Inhalts-Ende

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