HEUTE oder MORGEN?
Kein HEUTE ohne MORGEN
Am Zeitungsmarkt tut sich offenbar Neues. Nachfolgender Screen dokumentiert die heutige
Ausgabe der Gratis-Zeitung „HEUTE“.
Ein ERSTAUNLICH – Leser übergab uns heute in der Redaktion eine neue Zeitung, die sich
„MORGEN“ nennt. Auffallend ist die Ähnlichkeit mit der SPÖ-freundlichen Gratiszeitung.
Der Zeit weit voraus (siehe rot umrandetes Datum)
Sollte nun wer glauben, dass obiger Screenshot ein Fake unsererseits ist, der befindet sich im Irrtum. Für die Zeitung „MORGEN“ zeichnet nämlich das Österreichische Ökologie-Institut (laut Impressum) verantwortlich. Ob es sich dabei um eine Verulkung der Gratiszeitung „HEUTE“ handelt oder andere Motivationen dahinterstecken entzieht sich unserer Kenntnis. Die Pressesprecherin des Österreichischen Ökologie-Instituts, welche wir telefonisch kontak- tierten, versprach uns eine schriftliche Stellungsnahme. Diese werden wir nach Erhalt ver- öffentlichen. *****
2012-02-16
Bevorzugung der Tageszeitung „Heute“
Gesetzlich geregelte Gebrauchsabgabe
Jedermann muss für die Benützung von öffentlichem Wiener Gemeindegrund (oder dazu-
gehörigen Anlagen, Grünstreifen, dem Untergrund oder dem Luftraum) eine Gebrauchs-
abgabe bezahlen, wenn der Gemeindegrund dem öffentlichen Verkehr dient und der Ge- brauch über die Widmungszwecke der Fläche hinausgeht (z. B. Schanigärten, Lagerung
von Material, Veranstaltungen, Anbringen von Schildern und Ankündigungstafeln).
Die Benützung von öffentlichem Wiener Gemeindegrund setzt zusätzlich eine Bewilligung
voraus, für deren Bearbeitung auch eine Verwaltungsgebühr eingehoben wird.
Im Volksmund wird die Gebrauchsabgabe auch Luftsteuer genannt. Dabei ist es vollkom- men egal, ob ein Hausbesitzer an seinem Haus eine Flach-Reklametafel anbringt oder es sich um die Zeitungsständer an Sonn- und Feiertagen handelt.
Wir fassen zusammen. Jeder der öffentlichen Wiener Gemeindegrund zweckentfremdend
in Anspruch nehmen will, hat dies kostenpflichtig bewilligen zu lassen und muss eine jähr-
lich vorgeschriebene Gebrauchsabgabe entrichten.
Erstaunliche Ausnahme für die Gratiszeitung „Heute“
Aus gut informierter, jedoch nicht bestätigter Quelle wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass
die Tageszeitung „Heute“ keine Gebrauchsabgabe an die Gemeinde Wien entrichten muss.
Diesen Umstand fanden wir erstaunlich, beansprucht doch die Gratis-Zeitung mit ihren Zeit- ungsboxen öffentlichen Wiener Gemeindegrund.
Umfangreiche Recherchen beim Wiener Kontrollamt ergaben, dass kein Kontrollamtsbericht bezüglich der Gebrauchsabgabe der Tageszeitung „Heute“ vorliegt. Wir haben dann bei der zuständigen Wiener Magistratsabteilung recherchiert. Jede(r) Sachbearbeiter(in) redete sich auf das Datenschutzgesetz aus, um uns keine Auskunft erteilen zu müssen.
Aber wir ließen nicht locker und „erwischten“ nach zahlreichen Telefonaten endlich eine Per- son, die unserer Anfrage nicht mit der Alibiausrede eines angeblichen Datenschutzes auswich. Dieser stellten wir ebenfalls die Frage, ob die Tageszeitung „Heute“ für ihre Zeitungsboxen – die auf öffentlichem Wiener Gemeindegrund stehen – eine Gebrauchsabgabe bezahlen oder nicht. Nachfolgendes E-Mail erhielten wir als Antwort.
Warum verzichtet die Gemeinde Wien auf eine Einnahme?
Da staunen wir aber, während für jedes noch so kleine Schild an einer Hauswand oder für alle anderen Zeitungsständer eine jährliche Gebrauchsabgabe eingehoben wird, verzichtet die Gemeinde Wien bei der Tageszeitung „Heute“ ganz freiwillig auf diese Gebühr. Ledig- lich eine Verwaltungsabgabe bei der Bewilligung – die ohnehin jedermann bei einem Bewilligungsverfahren bezahlen muss – ist zu entrichten.
Da stellt sich die berechtigte Frage warum dies so ist. In letzter Zeit wurde immer öfters
hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass eine Teilhaberschaft der SPÖ an der Gratis-
zeitung „Heute“ bestehen soll. Das würde auch erklären, warum dieses Zeitung eine jener
ist, die bei der der Inseratenvergabepraxis roter Ministerien und der rot-grünen Wiener
Stadtregierung besonders profitieren.
Wir sind nicht in Kenntnis ob die Nichtentrichtung der Gebrauchsabgabe gesetzlich gedeckt
ist und wenn ja, dann hängt hier die Optik gewaltig schief. Denn Gesetze und Vorschriften
sollten für jedermann(frau) gleich gelten.
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2011-11-24
Sex via Ministerium E-Mail-Account – TEIL2
Doch kein Fake
Am 31.10.2011 haben wir den Beitrag „Sex via Ministerium E-Mail-Account“ gebracht.
Es ging darum, dass ein Beamter des Gesundheitsministeriums via amtlicher E-Mailadresse
sexuelle Kontakte suchte.
Ehrlich gesagt haben wir die Sexinserate für Fakes gehalten, da wir nicht annahmen, dass
jemand so bescheuert sein kann einen E-Mail-Account eines Ministeriums für die Aufnahme
sexueller Kontakte zu benützen. Aus diesem Grund haben wir auch seinerzeit, die E-Mail-
Adresse geschwärzt.
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir der Sache nicht auf den Grund gegangen wären. Wir haben einen virtuellen Lockvogel eingesetzt und an die besagte E-Mail-Adresse
– in den nachfolgende Sexkontakt-Inseraten – geschrieben. Und man möge es nicht für mög- lich halten, erhielten wir von exakt von dieser Adresse ausführliche Antwort samt Fotos. Den Inhalt der Mails beabsichtigen wir nicht zu veröffentlichen.
Zeit für Sexkontakte, aber Skandale werden verschlafen
Erstaunlich ist, dass ausgerechnet ein Beamter des immer wieder von Skandalen geschüttelten
Gesundheitsministeriums sich die Zeit nimmt, seine sexuellen Bedürfnisse über seinen Arbeits-
platz, sprich offizielle E-Mail-Adresse des Ministeriums abzuwickeln. Wäre es nicht besser,
wenn sich dieser Mann voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren würde? Vielleicht könnte
er so verhindern, dass der nächste Listerien-Skandal verschlafen wird.
Wir haben dann noch ein wenig über den Beamten, Christian Poyer, im Internet recherchiert und sind unter anderem auf folgendes gestoßen.
Screen: badoo.com vom 18.11.11, 13:00 Uhr
Also liebe Frauen zwischen 18 und 45 Jahren. Wenn ihr rauflustig, ausgeflippt, kindisch, ener-
gisch, kräftig und brutal seid, dann meldet Euch doch bei Christian. Vielleicht steht Euch noch
ein schöner Abend und eine vielversprechende Karriere im Bundesministerium für Gesundheit
bevor?
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2011-11-18
Sex via Ministerium E-Mail-Account
Unterbeschäftigung im Gesundheitsministerium?
Wir stellen immer wieder fest, dass der Annoncenteil oft der interessanteste Abschnitt
einer Zeitung ist. Aber zum Thema. Wie allgemein bekannt ist, ist Sport äußerst gesund.
Egal ob es sich dabei um Judo, Catchen oder Ringen handelt. Diese Sportarten sind be- sonders reizvoll, da es dabei zu intensivem Körperkontakt kommt, der meist im Würge- griff oder Schwitzkasten endet.
Dies hat auch ein Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit erkannt. Der lustige Kerl, wie er sich selbst beschreibt, sucht große wilde Girls zwecks Körperertüchtigung. Seine potentielle Gegnerinnen sollen jung, rauflustig, ausgeflippt, kindisch, energisch, kräftig und brutal sein.
Erstaunlich bei der ganzen Angelegenheit ist nur, dass wir obige Inserate unter der Rubrik „Sexkontakte“ in drei Ausgaben einer Zeitung gefunden haben und als Kontaktadresse jeweils die offizielle E-Mail-Adresse des Bundesministeriums für Gesundheit angegeben wurde.
Scheinbar ist der Beamte Christian P. in seinem Job nicht ganz ausgelastet und dürfte
nicht in Kenntnis sein, dass er den E-Mail-Account des Ministeriums missbräuchlich
verwendet.
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2011-10-31 UPDATE: Folgebeitrag unter diesem LINK 2011-11-18
Neues aus der EU-Pleitezone
Leserzuschrift
Nachfolgender Zeitungsausschnitt unbekannter Herkunft wurde uns von einem Leser zugesandt. So lustig sich dieser auch lesen mag, so ernst ist auch der Hintergrund.Quelle: Unbekannt
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2011-09-21
Erstaunliches Gewinnspiel
Spendierlaune bei „Österreich“
Seit geraumer Zeit hat man bei der Tageszeitung „Österreich“ offenbar die Spendierhosenan und veranstaltet ein erstaunliches Gewinnspiel. Ein oder mehrere Fotografen dieser
Tageszeitung schwärmen aus und fotografieren Passanten welche eine „Österreich“ in der Hand haben. Personen die sich auf einem veröffentlichten Foto wiedererkennen, haben die Möglichkeit 100,- Euro in bar zu gewinnen.
Screens: Österreich Printausgabe
Wir haben das Foto absichtlich geschwärzt, da wir von dieser Person keine Zustimmung zur Veröffentlichung haben.
Zustimmung für Veröffentlichung erforderlich
So weit so gut, denn das Fotografieren von Personen ist in der Alpenrepublik erlaubt.Bedenklich wird es allerdings, wenn Bilder dieser Personen ohne ihre Zustimmung (aus-
genommen Personen des öffentlichen Interesses) in einem Medium, egal Print oder On- line, veröffentlicht werden.
Dies scheint bei der Tageszeitung „Österreich“ der Fall zu sein. Denn wenn wir eine
logische Abhandlung des Gewinnspiels vollziehen ist es nicht möglich, dass „Österreich“
zur Zeit der Bildveröffentlichung die dafür notwendige Zustimmung hat. Lesen Sie sich
bitte nachfolgende Bestimmungen (Screen) aufmerksam durch.
Screens: Österreich Printausgabe
Wenn wir den Text richtig interpretieren sind jene Leute Gewinner, die sich selbst im Kreis der herausgezoomten Person wiedererkennen. Diese Gewinner sind dann damit einver- standen, dass ihr Bild, Text und Namen in „Österreich“ abgebildet wird und ihre Daten für Werbezwecke bis auf Widerruf verwendet werden können.
Diese Gewinner erhalten offenbar nach ihrer Zustimmungserklärung die 100 Euro. Und
hier liegt der Hase im Pfeffer. Was passiert wenn eine Person auf diesen Gewinn verzichtet, weil er/sie aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Tageszeitung „Österreich“ abge- bildet sein will?Zustimmungserklärung im Vorhinein?
Die einzige Möglichkeit wäre sich die Zustimmungserklärung für eine Bild-Veröffentlichung
im Vorhinein zu besorgen. Aber wie käme „Österreich“ zu so einer solchen Zustimmungser-
klärung? Befragt der Fotograf die Leute wenn er sie ablichtet ob sie damit einverstanden
sind, dass ihr Bild veröffentlicht wird? Und wenn ja müsste er ihnen logischerweise den
Zweck erklären. Ausserdem wäre dann eine nachträgliche Zustimmung der Gewinner zur
Veröffentlichung sinnlos.
Und hier liegt der nächste Hase im Pfeffer. Wenn die Leute schon im Vorfeld darüber infor- miert sind, dass sie an diesem Gewinnspiel teilnehmen, führt sich dieses ad absurdum. Vielleicht könnten die Verantwortlichen bei der Tageszeitung „Österreich“ darüber Aus- kunft erteilen, wie dieses Gewinnspiel wirklich abläuft.
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2011-07-11Rotlicht-Alarm
Wer ist Norbert Walter
Immer wenn sich Wahlen nähern werden auch solche Politiker fleißig, von deren Existenz
die wenigsten Menschen wissen. Da gibt es zum Beispiel den Wiener ÖVP-Gemeinderat
Norbert Walter.
Dieser übt die Tätigkeit eines „nichtamtsführenden“ Wiener Stadtrats aus. Quasi ein ar-
beitsloser Politiker. Walter emigrierte 1989, aus dem heiligen Land Tirol in die Bundeshaupt-
stadt.
Der Law and Order-Mann aus dem heiligen Land
Mein Gott Walter
Obwohl ihn in Wien kaum jemand kennt, ist er in Galtür eine lokale Größe. Er ist nämlich
der Erfinder der „Almkäseolympiade“. Seit dem Jahr 2006 keltert Norbert Walter in
Wien auch seinen eigenen Wein, den er unter dem Namen „Weingut Walter Wien“
vertreibt.
Nachdem man aber weder durch Almkäseolympiaden, noch durch Weinverkauf in Wien
zu politischen Ehren gelangen kann, musste sich Walter etwas einfallen lassen um auf sich
aufmerksam zu machen.
Moralapostel Walter
Der ÖVP-Politiker wohnt im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Nähe des Augartens. Was
lag also näher, als im Heimatbezirk für Anstand und Moral sorgen zu wollen. Nachfolgen-
den Zeitungsartikel haben wir in der Bezirkszeitung für die Leopoldstadt gefunden.
Da staunen wir aber dass Norbert Walter feststellt, dass es in der Nordwestbahnstrasse eine
Peepshow gibt. Der Gemeinderat ist zwar Brillenträger, dass er aber 14 Jahre lang dieses
Lokal nicht gesehen hat, obwohl er in unmittelbarer Nähe wohnt, ist schon erstaunlich.
Fotoquelle: http://www.peep69.at Das Objekt der Begierde
Korrekt geführter Betrieb
Seit dem Jahr 1996 betreibt Wiens einzige Peepshowkette, die Peep69, diese Filiale. Die
Betreiber erfüllen alle behördlichen Auflagen und haben in 14 Jahren noch keine Probleme
mit der Polizei oder sonstigen Behörden gehabt. Die im Zeitungsartikel genannten „klei-
nen Zimmer für Prostituierte“, gehören nicht zu dem Peepshow-Unternehmen.
Walter leidet unter Info-Mangel
Erstaunlicherweise hat Norbert Walter seinen Beitrag in der falschen Zeitung veröffent-
lichen lassen. Der ÖVP-Gemeinderat macht sich zwar Sorgen wegen der Kinder, hat es
aber verabsäumt, in der Bezirkzeitung einige Seiten vorzublättern.
Da glühen die Handys
Na sieh einer an was sich dort findet. Da bläst die behaarte Omi und unter Anleitung der
Sexlehrerin darf gewichst werden. Da steht doch wortwörtlich: „Hol ihn raus, ich machs
Dir sofort“.
Sterile Fassade vs. obszöne Inserat-Angebote
Bedenkt man dass an der gesamten Auslage der Peepshow kein einziger obszöner Hinweis
angebracht ist, kann man das von diesen Inseraten wohl nicht behaupten. Während Walter
bei der völlig sterilen Fassade eine Gefahr für Kinder ortet, verliert er über die geilen Sex-
omis in der BZ kein einiges Wort.
Noch dazu wird diese Zeitung gratis und frei Haus in jeden Haushalt geliefert. Da brauchen
die Kinder nicht einmal in die Nähe der Peepshow kommen, sondern können gemütlich
von zu Hause aus, sexuelle Telefongespräche führen oder sich Termine ausmachen.
Unter dem Dach der Kirche?
Erwähnenswert ist auch, dass die Bezirkszeitung vom „Styria Verlag“ vertrieben wird. An-
geblich soll bei diesem Unternehmen die Kirche beteiligt sein. Das würde auch erklären,
warum dieser Verlag unter anderem auf religiöse Bücher spezialisiert ist.
Wenn das der Erzbischof Egon Kapellari von der Diözese Graz-Seckau wüsste, die seine
vom Styria-Verlag vertriebenen Bücher fleißig promotet. Aber möglicherweise hat man in
dieser „Diözese“ ohnehin ein eigenes Verhältnis zu Kinder.
*****2010-06-16
Leihopa unerwünscht Teil 2
Pädophil ?
Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können. http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte. Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der Kinder missbraucht“ begründet.
Geschlechtsneutral ?
Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.
Parlamentarische Anfrage
Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass
Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.
Was wäre wenn ?
Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“ auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.
Ein Frauengesetz
Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
2009-07-03
Smoking Joe
Rauchverbot in der Gastronomie
Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie. Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz- iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge- macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische österreichische Lösung.
„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“ § 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen 1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6 610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext 2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO, 3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO. Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen, Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen gestattet wird. 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und 1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder, sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnungspflicht § 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu machen. (2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht werden. (3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung gut sichtbar sind. (4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der Warnhinweis gut lesbar ist . . . . . . . . . . . . . .
Kaffehauskultur
Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster- ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann. Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen. Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson- ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar- den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen. Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht nass“ -Lösung gefunden. Stauni