Fantasie – Formular beim AMS


Scheinbar sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt

Erstaunliche  Kreativität  dürfte  beim  AMS Bruck/Leitha  herrschen.   Dort  verlangt  man
einer  Antragsstellerin  eine  Erklärung  ab,  die  es  gar nicht gibt.   Frau  XY  (Name  der
Redaktion bekannt) ist seit Jänner 2016 arbeitslos.  Die Firma in der sie beschäftigt war,
schloss ihre Pforten im Dezember 2015.
Also begab sich Frau XY auf ihr zuständiges AMS, um sich arbeitslos zu melden.  Im Jänner
hat  sie  noch  einen Termin  bei  der  Sachbearbeiterin,  um  noch folgende Dokumente vor-
zulegen:  Geburtsurkunde, Reisepass und Lebensgemeinschaftserklärung.
Lebensgemeinschaftserklärung?   Diese  Wort  kam uns ein wenig seltsam und so googelten
wir.   Aber  auch  Google kennt dieses Wort bzw.  diesen Begriff nicht.   Also begaben wir uns
auf die Webseite des AMS und gaben das besagte Wort in die Suchfunktion ein.
Das Ergebnis war deutlich, denn nicht einmal beim AMS selbst kennt man das Wort bzw. den
Begriff   „Lebensgemeinschaftserklärung“.
„Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage – Lebensgemeinschaftserklärung – Übereinstimmen-
den  Dokumente  gefunden.    Es  wurden  keine  Seiten  mit  Lebensgemeinschaftserklärung
gefunden.“
Da ist es doch erstaunlich,  dass man der Antragsstellerin nachfolgendes  Fantasie – Formular
mitgab und ihre sowie die Unterschrift des Lebensgefährten abverlangt. In diesem „Formular“
zitiert  man  aus  einem  Erkenntnis  des  VwGH aus den  50er-Jahren.   Möglicherweise dient
dies dazu,  um dem  „Formular“  einen amtlichen Charakter zu verleihen.
Das  obig gezeigt  Fantasie – Formular  ist weder rechtlich noch logisch nachvollziehbar,  da
Frau XY lediglich einen  Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat.  Und die Höhe von diesem,
richtet  sich  nach  der  Beschäftigungsdauer und dem arbeitslosenversicherungspflichtigem
Entgelt des vorletzten Jahres.
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2016-01-12