Swingerclubs und Peepshows


Die Moral der Menschen

Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc.,  werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden.  Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.

Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist.
Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und
diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.

Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung

Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen
der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber
„Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“  einen Swingerclub
in der Wiener Secession betreiben kann.

Erstaunliche Unterstützer

Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.

 Gangbang-Partys in der Secession

Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.

Peepshow in der Kunsthalle

Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem  Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung  und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
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2010-02-22