A1 relativiert bei der „Internet Service Pauschale“


Einseitige Vertragsänderungen nicht

widerspruchslos hinnehmen !

Am  08.08.2011  haben wir den Beitrag  “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst.  Darin  ging es  um eine einseitige  Vertragsänderung  zum  Nachteil  von
Kunden,  die mit der  Telekom  einen bestehenden Vertrag  über einen  Festnetz-
Internetanschluss haben.

 

A1 nützte die  Fusionierung mit der Telekom  sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche  „Internet Service Pauschale“  in Rechnung.   Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.

 

Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-

Anschluss bestehen.  Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger

Kunde bei A1 geworden.  Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem

Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.

 

Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags,  sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung,  dass die Rechtssicherheit eines  Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.

 

Ein Brief von A1

Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist.  Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.

 

Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom  A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:

Textauszug aus dem Schreiben von A1

 

Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“  für dieses Jahr.  Wir haben die Zahlungsüberweisung  mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an,  denn mit einer widerspruchslosen  Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.

 

Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir

keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben.   Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener  Rechnung darüber informiert wurden.   Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.

 

Die Ankündigung von A1,  dass die „Internet Service Pauschale“  ab nächstes Jahr in

Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit.   Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.

 

Erstaunliches Verhalten bei RTR

Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-

funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen

reagiert. Dies haben wir auch bereits  im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.

 

Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR  die
 „Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber  abzumahnen  oder  andere geeignete  rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.

 

Kann es möglicherweise daran liegen,  dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten)  Staats-
betrieb  finanziert wird?  Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus,  dass bei dieser
Millioneneinnahme der  „Internet Service Pauschale“,  die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.

 

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2011-08-20