Feuerwehrfest in Pachfurth vom 3. bis 5. Juni 2010

Die Männer und Frauen der Feuerwehr helfen, bergen und retten Menschenleben.
Vor allem muss sich die freiwillige Feuerwehr zum größten Teil selbst finanzieren.
Der Reinerlös des Festes fließt in Investitionen der freiwilligen Feuerwehr. Tragen
Sie bitte daher mit Ihrem Besuch bei, dass der Erlös so groß wie möglich wird.
Danke!
*****
2010-05-29
Buchtipp
Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.
Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.
Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-
men.
Erlebnisse schriftlich festgehalten
Was für uns allerdings erstaunlich ist, ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.

In dem 177 Seiten umfassenden Buch beschreibt Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und
Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.
Zum Selbstkostenpreis
Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.
*****
2010-05-29
30 Jahre Novomatic
Vor 30 Jahren gründete Johann Graf mit 12 Mitarbeitern die Firma Novomatic. Der Be-
trieb ist vorwiegend auf die Herstellung und den Einsatz von Geldspielautomaten spe-
zialisiert.
Heute ist die Firma Novomatic ein internationaler Konzern und beschäftigt weltweit
zirka 16.000 Mitarbeiter, davon rund 2.700 in Österreich. In der Konzernzentrale in
Gumpoldskirchen sind allein 800 Angestellte beschäftigt.
Nicht ganz unumstritten
Das der Glückspielkonzern nicht ganz unumstritten ist, beweist die Auseinandersetzung
mit dem Grünen Politiker Peter Pilz. Dieser brachte eine Anzeige gegen die Firma Novo-
matic wegen angeblicher Bestechung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Geschäftsführ-
ung des Konzerns ihrerseits, verklagte wiederum Peter Pilz.
Wie gesagt, Novomatic ist ein sehr starkes, aber auch umstrittenes Unternehmen. Warum
dieser Glückspielkonzern aber ein Leitbetrieb für die Region und für das gesamte Land
Niederösterreich sein soll, ist mehr als erstaunlich.
Novomatic ist ein Leitbetrieb
Diese Aussage stammt nämlich vom niederösterreichischen Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll am heutigen Vormittag, bei den Feierlichkeiten anlässlich des 30-jährigen Jubiläums
der Firma Novomatic, in deren Konzernzentrale.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Glückspielkonzern zahlreiche Arbeitsplätze
sichert und auch jede Menge an Abgaben bezahlt. Allerdings kann er dies nur solange,
als auf den von ihm erzeugten und aufgestellten Geldspielautomaten genügend Geld
verspielt wird.
Bekennt sich Dr. Pröll zu Geldspielautomaten?
Möglicherweise ist der niederösterreichische Landesvater nicht in Kenntnis, mit welchen
Geschäften sich die Firma Novomatic beschäftigt. Dann sollte ihm dies sein Sekretär bei
Gelegenheit mitteilen. Es ist doch kaum anzunehmen, dass sich Dr. Erwin Pröll in aller
Öffentlichkeit zu Glückspielautomaten bekennt.
Warum ist ein Fabrikant und Aufsteller von solchen Maschine ein Leitbild?
Warum der Landeshauptmann einen derartigen Kniefall vor dem Glückspielkonzern macht und
diesen als Leitbetrieb für die Region und für das gesamte Land Niederösterreich tituliert, ist
wie bereits erwähnt sehr erstaunlich und keineswegs nachvollziehbar.
Unter dem Wort Leitbetrieb verstehen wir den Begriff „vorbildlich“. Was in aller Welt soll
an einer Firma vorbildlich sein, die Geldspielautomaten erzeugt und auch aufstellt. Durch
diese Automaten wurden und werden nicht nur in Österreich, sondern weltweit unzählige
Leute ins Unglück gestürzt, welche auf diesen ihr gesamtes Vermögen verspielt haben, oder
noch verspielen werden.
*****
2010-05-28
Werte Leser und Leserinnen
Wie Sie sicher bemerkt haben, wird in der Kommentarfunktion fleißig getestet. Wir
wollen auch nicht registrierten Leser(innen) die Möglichkeit eines Kommentars zu-
kommen lassen. Diese Kommentare werden allerdings nicht in Echtzeit, sondern erst
nach Durchsicht, vom Administrator veröffentlicht.
Leider ist bei den Programmierungsarbeiten ein kleiner Fauxpas passiert und alle Kom-
mentare in den letzten 10 Beiträgen wurden unwiederbringlich gelöscht. Wir ersuchen
jene User, welche diese Kommentare geschrieben haben um Entschuldigung.
*****
2010-05-27
Sehr geehrter Herr Kirchleitner
Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.
MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)
Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder
2010-05-27
Unternehmen meldete Gewerbebetrieb ruhend
Haben wir gestern über einen fachkundigen und kompetenten Beamten berichtet, so dürfen
wir Ihnen heute das Gegenteil vorstellen. Vorerst wollen wir Sie über die Fakten informieren.
Eine GmbH mit Firmensitz im 10. Wiener Gemeindebezirk war im Besitz einer Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus und übte dieses Gewerbe auch aus. Dazu war eine eigene
gewerberechtliche Geschäftsführerin bestellt, sowie es die Gewerbeordnung vorsieht.
Im Jänner 2007 trennte sich das Unternehmen von dem Gastronomiebetrieb und meldete die
Gewerbeberechtigung ruhend. Logische Folge der Ruhendmeldung war, das Ausscheiden der
gewerberechtlichen Geschäftführerin.
MBA 10 wurde von allen Vorgängen verständigt
Von all diesen Vorgängen wurde das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk in Kennt-
nis gesetzt. Mit einer Rückmeldung von diesem Amt wurde diese Tatsache auch bestätigt.
Verständigung an das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk.
Rückmeldung des betreffenden Amtes
Für die Geschäftsleitung der GmbH war der Vorgang als erledigt betrachtet, zumal alles
korrekt durchgeführt wurde. Das besagte Unternehmen hat auch keine weiteren Betriebe,
welche der Gewerbeordnung unterliegen.
Erstaunlicher Rsb-Brief
Vor zirka zwei Monaten fand im betreffenden Unternehmen eine Umstrukturierung der
Geschäftsleitung statt. Der bisherige handelrechtliche Geschäftsführer schied aus und
ein neuer wurde bestellt.
Als nachfolgendes Schreiben des magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk per
Rsb-Brief eintraf, war die Verwunderung im Unternehmen groß.
In diesem wird doch tatsächlich die Nennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer
gefordert, obwohl die GmbH ihre Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet hatte und auch
sonst keine Tätigkeiten ausübt, welche unter die Gewerbeordnung fallen.
Interessante Erklärungsversuche
Man hatte lediglich einen neuen handelsrechtlichen Geschäftsführer bestellt und versuchte
dies der zuständigen Referentin am Amt, Frau P. zu erklären. Die Aussagen dieser Beamtin
waren in der Tat erstaunlich.
Auf die Frage ob sie nicht in Kenntnis der Ruhemeldung sei, antwortete diese: „Nein darüber
wurden wir nicht verständigt.“ Erstaunlich, scheint doch am Postverteiler der Wirtschafts-
kammer Wien, das MBA 10 als Empfänger auf.
Auf diesen Umstand angesprochen meinte Frau P., dass dieses Schreiben wahrscheinlich
im Amt nicht ordnungsgemäß abgelegt wurde. Schön, dass Bürger für amtliche Schlamper-
eien zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Die Beamtin bestand weiter
auf die Bekanntgabe des handelsrechtlichen Geschäftsführer. Ihr Begehr begründete sie
wörtlich: „Der handelrechtliche Geschäftsführer müsse von ihr auf Gewerbeausschließungs-
gründe überprüft werden.“
Von der Materie offensichtlich keine Ahnung
Diese Aussage ist mehr als erstaunlich, denn der handelsrechtliche Geschäftsführer ist
nicht für die Gewerbeausübung zuständig. Das ergibt sich schon aus seiner Bezeichnung.
Kuriosum am Rande ist, dass die Daten des Geschäftsführer der Beamtin ohnehin bekannt
sind, da sie diese vom Handelsgericht übermittelt bekam.
Auch dass das Unternehmen gar keine Tätigkeit mehr ausübt, welche der Gewerbeordnung
unterliegt, beeindruckte die Beamtin nicht und sie meinte: „Das mache ich schon 17 Jahre
so.“ Die Beamtin ist wohl im Irrglauben, dass der von ihr angegebene Zeitraum die Richtig-
keit ihrer Handlungsweise bestätigt.
Wir haben dem amtlichen Schreiben der Frau P. entnommen, dass sie sich auf den § 338
der GewO beruft, in dem sie die Daten eines gewerberechtlichen Geschäftsführer anfordert,
obwohl es gar keinen Gewerbebetrieb nach der GewO gibt.
Wir haben uns den besagten „§ 338 GewO 1994“ angesehen und festgestellt, dass dieser
nicht im Entferntesten mit der Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, ge-
schweige denn mit dem Handelsrecht zu tun hat.
Zusammenfassung
Wir fassen zusammen. Die Beamtin kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Handels-
und Gewerberecht nicht. In ihrer Ablage dürfte ein derartiges Durcheinander herrschen, so-
dass sie wichtige Dokumente nicht mehr auffindet. Sie verlangt Daten vom handelsrecht-
lichen Geschäftsführer, um diesen auf Gewerbeausschließungsgründe überprüfen zu können,
obwohl es gar keinen aktiven Gewerbebetrieb gibt.
Weiters besteht sie auf die Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, obwohl
kein Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung ausgeübt wird. Dabei beruft sie sich auf den
§ 338 GewO 1994, der eine völlig andere Thematik beinhaltet.
Zu guter Letzt droht sie in ihrem amtlichen Schreiben mit verwaltungsstrafrechtlichen Maß-
nahmen, obwohl das Unternehmen korrekt und dem Gesetz entsprechend gehandelt hat.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher Qualifikation sitzt Frau P. bereits 17 Jahre
an dieser amtlichen Stelle?
*****
2010-05-26
Ein Musterbeispiel an Integration
Wir wollen Ihnen im heutigen Beitrag einen Fall repräsentieren, dessen Lösung juristisch
nicht ganz einfach war, da verschiedene Rechtsmeinungen vorlagen. Konkret ging es um
folgenden Fall.
Die rumänische Staatsbürgerin Michaela B. kam im Jahre 2005, durch ihren späteren
Ehemann nach Österreich. Wie es leider häufig in unserer hektischen Zeit vorkommt,
hatte diese Ehe keinen langen Bestand und wurde 2007 rechtskräftig geschieden.
Frau B. ist ein Musterbeispiel an Integration. Sie ist Angestellte eines internationalen
Schuhkonzerns, spricht neben mehreren Fremdsprachen fließend Deutsch und hat mit
ihrer rumänischen Heimat im Prinzip abgeschlossen.
Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bewohnt sie eine Eigentumswohnung im Bezirk
Bruck a.d. Leitha. Vor 14 Tagen gebar sie im Krankenhaus Hainburg a.d. Donau einen
gesunden Knaben.
Unterschiedliche Rechtsmeinungen
Vorige Woche begab sich Frau B. ins Standesamt Hainburg/Donau, um eine Geburtsur-
kunde für ihren neugeborenen Sohn ausstellen zu lassen. Nachdem das Kind unehelich
geboren wurde, wollte man den Mädchennamen der Mutter als Familienname für das
Kind eintragen.
Als Rechtsgrundlage wurde das österreichische internationale Privatrechtsgesetz heran-
gezogen. Zur Information ist anzuführen, dass in Rumänien eine geschiedene Frau auto-
matisch wieder ihren Mädchennamen führen muss. In Österreich führt eine geschiedene
Frau automatisch den Namen ihres Ex-Gatten weiter.
Frau B. die den Namen ihres geschiedenen Gatten führt wollte aber nicht, dass ihr Kind
einen rumänischen Namen erhält. Als treue Leserin von ERSTAUNLICH wandte sie sich
an uns und schilderte das Problem.
Dieses IPR-Gesetz ist sehr kompliziert und kann durchaus zu verschiedenen Interpretationen
führen. Nachdem Frau B. in Österreich einen österreichischen Staatsbürger geheiratet hatte
und auch hier von einem österreichischen Gericht rechtskräftig geschieden wurde kamen
wir zur Ansicht, dass dem Kind jener Name zuzuteilen ist welchen die Mutter zu Recht
trägt. Nämlich den Namen des geschiedenen österreichischen Ehegatten.
Ein sehr kompetenter Beamter
Vorerst wurde das Amt der niederösterreichischen Landesregierung per E-Mail über diesen
Fall informiert. In der Folge führte der Herausgeber dieses Magazins ein sehr langes und
konstruktives Gespräch mit dem leitenden Beamten Herrn Thomas Wildpert.
Ergebnis dieses Gespräches:
Rechtssicherheit gewährleistet
Wir möchten uns bei Herrn Thomas Wildpert, der ein sehr kompetenter und angenehmer
Gesprächspartner war, recht herzlichst bedanken. Auch ist es erfreulich, dass es diesem
Magazin gelungen ist einen konstruktiven Beitrag zur künftigen Rechtssicherheit zu leisten.
Auch Frau B. darf sich entspannt zurücklehnen, denn nun ist es amtlich dass ihr Sohn
keinen kompliziert auszusprechenden rumänischen Namen führen muss. Wie bereits
Eingangs erwähnt, ist sie ein Musterbeispiel an Integration und es kann ihr daher nicht
verübelt werden, auf einen österreichischen Namen Wert zu legen.
*****
2010-05-25
Ohne Feuer, kein Rauch
Zu unserem Beitrag über die Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer, erfolgte un-
mittelbar danach ein internationales Medienecho. Ob diese Vorwürfe der Wahrheit ent-
sprechen, können und wollen wir nicht beurteilen.
Allerdings hat ein User den nicht ganz ungerechtfertigten Kommentar „Ohne Feuer, kein
Rauch“ zum besagten Beitrag angemerkt. Jedenfalls haben sich in dieser Causa weitere
interessante Schritte ereignet.
Herr Prof. Dr. Mehmet Erdas hat elektronische Post erhalten und ersucht uns dieses E-Mail
zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen kommen wir natürlich nach.
Vorerst ist einmal abzuwarten, welche Entwicklung dieser Fall noch nehmen wird. Wir
werden jedenfalls an der Geschichte dranbleiben und über den weiteren Verlauf berichten.
*****
2010-05-25
Kampf um Mann und Maus
Die FPÖ kämpft zur Zeit im burgenländischen Wahlkampf um jede Stimme und das im wahrsten
Sinne des Wortes. Das nachfolgende Foto ist keine Fotomontage. Das abgebildete Wahlwerbe-
plakat wurde heute mitten in einem Waldstück bei Kaisersteinbruch gesichtet.

Dieses Plakat steht mitten in einem Wald
Möglicherweise denken die Wahlhelfer der burgenländischen FPÖ, dass in den Wäldern viel-
leicht Eremiten wohnen. Also was liegt näher, diese Einsiedler zur Wahl zu bitten. Hoffentlich
erschrecken die Waldtiere nicht bei der Ansicht dieses Wahlplakates.
*****
2010-05-24
Zitronenverteilung
Können Sie sich noch an den Wirbel erinnern, welche die „Standard“-Kampfemanzen ver-
anstalteten, als ein Discobetreiber einen Abend unter das Motto „Bauer sucht Sau“ stellte?
Für diese Werbung gab es auch die heißbegehrte Zitrone.

(Screen: diestandard.at)
Standard-Emanzen haben stark nachgelassen
Mittlerweile sind die kampflustigen Damen etwas zahnlos oder nachlässig geworden. Mög-
licherweise hüten sich aber auch alle Tanzschuppenbetreiber die Standard-Emanzen zu
erzürnen und unterließen es deshalb solche Abende zu veranstalten.
Ein Mutiger hat sich jedoch nun gefunden, der den Zorn der Kampfemanzen herausfordern
und sich möglicherweise eine Zitrone einhandeln könnte. In Gross Inzersdorf findet am
2.Juni 2010 eine Veranstaltung unter dem Motto „Die Thekenluder Show“ statt.

Also nichts wie hin
Dementsprechende Werbeplakate zieren die Bundesstrasse 49 (Marchfeld/Niederösterreich).
Man darf gespannt sein, ob die kämpferischen Damen vom Standard sich an jenem Abend,
bei freien Eintritt in der Loiblhalle einfinden werden um zu testen, ob diese Veranstaltung
einer Zitrone würdig ist.
*****
2010-05-24
Zitat aus dem Standard
Die Polizei habe die Sicherheit der Teilnehmer wohl nicht mehr gewährleisten können,
meinte die Grünen-Europapolitikerin und langjährige Homosexuellen-Aktivistin, die den
Vorfall bei ihrem Auftritt so schilderte: „Der Gegendemonstrant drängte sich vor und
warf kleine Steine auf mich. Er hat mich aber nicht getroffen.“ Der Mann gehört offen-
bar der rechtsextremen Szene an, er wurde festgenommen.“
Dieses Zitat haben wir der gestrigen Online-Ausgabe des „derstandard“ entnommen. Interes-
sant dass sich die österreichische Grünpolitikerin Ulrike Lunacek so für die Sicherheitsver-
hältnisse in der Slowakei einsetzt, während bei uns die Kriminalität ausufert und just Leute
aus den ehemaligen Ostblockstaaten für diese verantwortlich sind.
Referendum gegen Ostblock-Kriminelle?
Was war der Anlass für den angeblich rechtswidrigen Angriff auf die Grüne Politikerin?
Sie wird doch nicht an einer Kundgebung gegen Kriminaltourismus teilgenommen und
möglicherweise über diesen referiert haben?
Mitnichten, Lunacek hatte an einer Schwulen- und Lesbendemonstration teilgenommen,
welche das Ziel verfolgte, sich für die Homoehe in der Slowakei stark zu machen. Die im
slowakischen Parlament vertretenen Parteien lehnen Gesetzte, welche eine homosexuelle
Ehe ermöglichen würden, ab.
Wer Homosexualität ablehnt ist ein Nazi
Die mitregierende Slowakische Nationalpartei, welche durch eine demokratische Wahl
ebenfalls im slowakischen Parlament vertreten ist, hatte ein Verbot dieser Homosexuellen-
Demonstration gefordert und eine Gegendemonstration angekündigt.
Nun tritt wieder genau jener Punkt ein, den wir bereits etliche Male kritisiert haben. Die Homo-
sexuellen und deren Sympathisanten fordern zwar unentwegt alle mögliche Rechte, sowie
Demonstrationfreiheit ein, wagt aber wer eine Gegendemonstration, weil er nicht derselben
Meinung ist, wird dieser sofort als Nazi oder Rechtsextremist tituliert.
In die selbe Kerbe schlägt natürlich, wie könnte es schon anders sein, Oliver Ritter auf seinem
„Weblog“. Wann begreift der Mann endlich, dass mit der ewigen Nazischiene in Sache Homo-
sexualität kein Blumentopf zu gewinnen ist.

(Screen: www.thinkoutsideyourbox.net)
Würde man sich in Sarkamus üben könnte man durchaus fragen, warum sich Lunacek über
kleine Steine und Eier aufregt. Als Steinewerfer kann man doch immerhin deutscher Vize-
kanzler werden, wie dies der Grüne Joschka Fischer eindeutig bewies.
Besteht die Welt aus lauter Nazis?
Warum wird dieser steinewerfende Eierwerfer als Nazi bezeichnet? Könnte er nicht ein ganz
normaler Mensch sein, dem der aufdringliche Exibithionismus der Homosexuellen einfach
auf den Geist ging.
Unter diesem „Link“ können Sie auf dem Weblog des homosexuellen Grünpolitikers Marco
Schreuder nachlesen, in welchen Ländern Homosexualität legal oder illegal ist. Folgt man
der Behauptung, dass vorwiegend Nazis oder Rechtsextremisten gegen die Homosexualität
sind, müsste die Welt zum größten Teil von diesen Zeitgenossen bewohnt und regiert werden.
*****
2010-05-23
Die Kampagne
Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.
Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.
Die Fakten
Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-
nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.
Die Folder zur Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“ liegen ab sofort in allen Trafiken
und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.
Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.
Um die Gesundheit besorgt
Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.
In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60
Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.
Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-
igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.
Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch
den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.
Gruselmärchen
Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt. Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.
Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden
vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“
*****
2010-05-22
Internationales Echo
Der Beitrag „Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer“ hat bereits internationales
Medienecho ausgelöst. Zahlreiche türkische Gazetten, sowie Webseiten berichten über
den Fall. Wir werden jedenfalls an der Geschichte dranbleiben.
Rekrut Mehmet Yusuf Erdas
*****
2010-05-22
Erstaunliches E-Mail
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des vorangegangen Beitrags hat uns ein Mail des
Weiss-Verlags erreicht, um dessen Veröffentlichung wir ersucht werden. Diesem Ersuchen
kommen wir natürlich nach, um unsere Leser(innen) die erstaunliche Rechtfertigung dieser
Firma nicht vorzuenthalten.
Mail im Originaltext
Sehr geehrter Herr Reder!
Entgegen dem Eintrag vom 21.04.2010 handelt es sich bei unserem Vertrieb nicht
um einen neuen Verkaufsschmäh. Seit über 50 Jahren vertreiben wir unsere Bücher,
indem wir Sie an unsere Kunden (weit über 100.000 Firmen in ganz Österreich) ver-
senden. Ein Service, den diese auch zu schätzen wissen, da sie auf diese Weise jeder-
zeit über aktuelle Fachliteratur verfügen.
Nicht benötigte Bücher können – für die Kunden vollkommen kostenfrei – mit dem
Vermerk „retour“ über den nächsten Postkasten an uns zurückgesendet werden.
Dieser Vertriebsweg wurde auch in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
die 1995 erging, für zulässig und üblich erkannt. Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB be-
steht für den Empfänger unserer Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder
zurückzusenden.
Wir ersuchen Sie, diese Stellungnahme umgehend auf Ihrer Homepage zu veröffent-
lichen.
Mit freundlichen Grüssen
Doris Vorzellner
Weiss Verlag Ges.m.b.H
Doris Vorzellner
Hietzinger Hauptstrasse 33
A – 1130 Wien
Tel.: +43 1 877 62 05-14
Fax: +43 1 877 62 05-21
E-Mail: doris.vorzellner@austrosoft.at
www.austrosoft.at
Da scheinen wir ja mit unseren Beiträgen von heute und dem 21.April, bei der betref-
fenden Firma etwas ausgelöst zu haben und korrigieren hiermit den Titel „Neuer Ver-
kaufsschmäh“ auf „Alter Verkaufsschmäh“.
Keine ausreichende Kundeninformation
Nachdem Frau Vorzellner sehr gesetzestreu scheint und folgende Judikatur in Ihrem
Mail festhielt: „Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB besteht für den Empfänger unserer
Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder zurückzusenden.“, fragen wir
uns, warum ein Hinweis auf diesen Passus in der Rechnung unterblieb, welcher der
nicht bestellten Lieferung beilag?
Diese Rechnung vermittelt augenscheinlich den Eindruck, der Kunde soll bezahlen
oder das Buch retour senden. Wahrscheinlich wurde wegen Arbeitsüberlastung ver-
gessen, auf den § 864 Absatz 3 ABGB hinzuweisen. Auch findet sich kein Hinweis
auf die portofreie Rücksendung der nicht bestellten Ware.
Die nächste Frage die sich ergibt ist, wenn der Weiss-Verlag in Kenntnis des § 864
Absatz 3 ABGB ist und schon vergisst dies einem zwangsbeglückten Kunden mitzu-
teilen, warum versendet er dann eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung?
Mit der Bestimmung des § 864 Absatz 3 ABGB ist eine solche ohnehin überflüssig.
Auch auf der überflüssigen Mahnung findet sich kein Hinweis auf die Bestimmung
des § 864 Absatz 3 ABGB
Vielleicht sollten sich die Herrschaften des Weiss-Verlags über diese Fragen Gedan-
ken machen, bevor sie uns das nächste Mal ein E-Mail zur Veröffentlichung senden.
*****
2010-05-21
Zwangsbeglückung
Am 21.April 2010 haben wir den Beitrag „Neuer Verkaufsschmäh“ geschrieben. Dabei
ging es um den WEISS Verlag in Wien 13., der eine erstaunliche Geschäftsstrategie
entwickelt hat.
Dieser Verlag sendet Unternehmen ganz einfach Fachbücher zu, obwohl diese bei der
besagten Firma gar nichts bestellt haben und nicht einmal von der Existenz dieses Verlages
in Kenntnis sind.
Nicht einmal ein frankiertes Rückkuvert
Interessant dabei ist, sollte ein zwangsbeglückter Kunde keinen Wert auf die nicht bestellte
Ware legen, so wird er aufgefordert diese retour zu senden. Natürlich auf eigene Kosten,
denn der Weiss-Verlag findet es nicht einmal der Mühe wert, ein frankiertes Kuvert für
die Rücksendung beizulegen.
Wo unerwünschte Zusendungen landen können sich auch die Verantwortlichen der Firma
Weiss ausrechnen, nämlich im Mülleimer. Das wollen die Herrschaften dieses erstaunlichen
Verlages aber offensichtlich nicht so hinnehmen und versenden sogar „Zahlungserinner-
ungen“, falls sich ein unfreiwilliger Kunde erdreistet hat, die unfreiwillig erhaltene Ware
nicht an den Verlag zu retournieren.
Ein solch zwangbeglückter Kunde, der den seinerzeitigen Beitrag las, hat uns heute eine
derartige „Zahlungserinnerung“ übermittelt.
Die Datenbeschaffung
Dieser „Kunde“ hat sich auch beim Weiss-Verlag erkundigt, wie diese an seine Daten
gelangten. Man höre und staune, die Firma bedient sich des Handelsregisters um an
Adressen von Firmen zu kommen, um ihre Ware loszuwerden.
Ob dafür das Handelregister geschaffen wurde sei dahingestellt. Jedenfalls scheint der
Weiss-Verlag nach dem Motto „Frechheit siegt“ seine Geschäft abzuwickeln zu wollen.
Zuerst bedient er sich eines öffentlichen Buches um an Adressen zu gelangen und versen-
det anschließend an ahnungslose Unternehmer seine Ware.
Was kommt nach der Mahnung?
Wenn diese dann, die nicht bestellten Lektüren in den Altpapiercontainer verfrachten, erhalten
sie eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung. Man darf gespannt sein, welche Schritte
der Weiss-Verlag noch gegen zwangsbeglückte Kunden unternimmt, welche nicht bereit sind
nur einen Cent an diese Firma mit der erstaunlichen Geschäftspraktik zu überweisen.
*****
2010-05-21
Prostitutionsexpertin Frauenberger
Auf die Novellierung des Prostitutionsgesetzes wollen wir nicht näher eingehen. Aller-
dings kommen wir nicht herum, einige Anmerkungen zu diversen Erstaunlichkeiten in
dieser Causa niederzuschreiben.
Da wäre einmal die Aussage der Stadträtin Sandra Frauenberger: „Solange es Freier gibt,
wird es die Straßenprostitution geben – daran wird auch ein Verbot nichts ändern.“ Die
Stadträtin dürfte in der Schule des Lebens nicht gut aufgepasst haben, denn sonst wüsste
sie, dass die Prostitution das „älteste Gewerbe der Welt“ ist.
Was fällt unter Straßenprostitution?
Auch scheint Frauenberger nicht zu wissen, was das Wort Straßenprostitution überhaupt be-
deutet. Dann wollen wir die unbedarfte Stadträtin einmal kurz aufklären. Jegliche Prostitution
die außerhalb von Arealen und geschlossenen Räumen stattfindet fällt unter den Begriff Stra-
ßenprostitution.
Wie bereits erwähnt gibt es die Prostitution seit Menschengedenken. Auch bereits zu einer
Zeit, wo es noch gar keine Straßen gegeben hat und die Menschen noch in Höhlen wohnten.
Daher wäre der Ausspruch von Frauenberger dahingehend zu korrigieren, dass es die Prosti-
tution solange geben wird, solange es Menschen geben wird.
Die Kondom Watchers
Wir finden es zwar löblich dass sich die Stadträtin für eine Kondompflicht ausspricht und
diese zwingend vorschreiben will, können uns aber beim besten Willen nicht vorstellen wie
die Einhaltung dieser kontrolliert werden soll.
Möglicherweise wird es eine neue Kapperltruppe nach den Vorbildern der „Waste Wat-
chers“ oder „Parksheriffs“ geben. Diese werden dann vermutlich in Separees einfallen
und einen Koitus Interruptus erzwingen, um nachzusehen ob dem Penis ein Kondom über-
gezogen wurde.
Ein Tiefschlag für die Kronen Zeitung
Beim nächsten Punkt den Frauenberger vor hat, wird die Kronen Zeitung aufjaulen. Die
Stadträtin will nämlich per Gesetz verbieten, dass von Frauenseite ungeschützter Sex
angeboten wird.
Dann fallen Inserate wie „Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch mit Mundvollend-
ung“ im allgemein beliebten Familienblatt aus. Und wenn man den betreffenden Anzei-
genteil in der Krone studiert wird man feststellen, dass der Ausfall nicht unerheblich sein
wird.
Entweder lässt Krone-Chef Dichand seine Muskeln spielen um sich nicht die Butter vom
Brot nehmen zu lassen oder die Inserate werden in Zukunft möglicherweise so aussehen:
„Französischexpertin bietet Konversation in fließendem französisch, mit anschlie-
ßendem Dinner“.
*****
2010-05-20
Ein Zeichen der Integration
Schrebergärten waren schon immer eine österreichische, im Speziellen eine wienerische An-
gelegenheit . Der Wiener ist ein geselliger Mensch und dieses kulturelle Erbe ermöglicht
auch heute noch ein geselliges Miteinander der sogenannten Kleingärtner.
Mittlerweile haben auch schon türkische Mitbürger, welche die ewige Grillerei auf der
Donauinsel satt haben, die Kleingartenidylle entdeckt. Dagegen ist nichts einzuwenden,
denn dies ist ein deutliches Zeichen der Integration.
Strenge Bauordnung in KGV
Allerdings kann es nicht angehen, dass sich ein türkischer Mitbürger über jegliche Gesetze
und Vorschriften hinwegsetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen für Kleingärten finden Sie
unter diesem „Link“.
Im Leopoldstädter KGV „Wasserwiese“ spielt sich seit geraumer Zeit ein echter Skandal ab.
(Screen: http://members.chello.at)
Die Bauordnung in diesen Kleingartenvereinen wird normalerweise von der zuständigen
Magistratsabteilung rigoros überwacht um zu verhindern, dass in Schrebergärten Mon-
sterbauten errichtet werden, die nicht ins Ortsbild passen.
Gilt die Bauordnung nicht für Türken?
Um diese Bauordnung scheint sich der türkische Kleingartenbesitzer nicht zu scheren, denn
sein errichtetes „Schrebergartenhaus“ hat wahrlich nichts mehr mit einem solchen zu
tun. Es überschreitet die zulässigen Maße erheblich.
Möglicherweise hat der gute Mann, die türkische mit der österreichischen Bauordnung
verwechselt und nach dem bei uns keine Erdbebengefahr herrscht, einen Monsterbau
hingestellt.
Zwischenzeitlich bereits fertiggestellt und bezugsfertig.
Kein Amt der Stadt Wien schritt ein
Das erstaunliche an der Angelegenheit war und ist jedoch, dass kein Amt während der
Bautätigkeit, in der sich schon die Größendimension herauskristallisierte, einen Grund
zum Einschreiten sah. Normalerweise ist die Stadt Wien mit einem Baustopp oder Ab-
bruchbescheid sehr schnell zur Stelle.
Auch die Abteilung „Büro für Sofortmaßnahmen“, die normalerweise gleich erscheint
wenn ein Hund am Gehsteig ein Häufchen macht, glänzte bis dato durch Abwesenheit.
Die zu Recht verärgerten Nachbarn vermuten eine Sonderbehandlung des türkischen
Schrebergärtners durch die Stadt Wien.
Gerüchteküche
Ganz böse Zungen behaupten, dass dieser türkische Mitbürger ein Naheverhältnis zur
türkischen Freundin des Wiener Bürgermeisters unterhält. Von diesem Gerücht wollen
wir uns allerdings distanzieren, weil es keine Beweise dafür gibt.
*****
2010-05-20
Traurige Tatsache
Österreich wird für den Pleitestaat Griechenland in den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd.
Euro zur Verfügung stellen, für den Euro-Schutzschirm werden Kredithaftungen bis zu 15 Mrd.
Euro ermöglicht.
Werte Leute der FPÖ. Für dieses Inserat solltet Ihr keinen einzigen Cent bezahlen, denn
entweder will man Euch mit Gewalt vorführen oder es hat sich ein erstaunlicher Fehler-
teufel eingeschlichen.
*****
2010-05-19
Misshandlungs- und Diskriminierungsvorwürfe
Die Union der Türkischen Vereine in Deutschland erhebt schwere Misshandlungsvorwürfe
gegen das österreichische Bundesheer. Dies geschieht mittels einem offenen Brief, via einer
heutigen APA-OTS Aussendung, der an den Bundeskanzler und den Verteidigungsminister
gerichtet ist.
In diesem Schreiben werden dem Oberstleutnant R. T. und dem Vizeleutnant H. S., un-
menschliche Behandlung und Diskriminierung des Rekruten Mehmet Yusuf Erdas angelastet.
Erdas ist Österreicher mit türkischer Abstammung und leistete in der Kloster Neuburger
Magdeburg Kaserne, sowie in Bruck an der Leitha seinen Präsenzdienst ab.
Rekrut Mehmet Yusuf Erdas
Bitte lesen Sie die Presseaussendung
Wir wollen hier nicht den gesamten Text der APA-OTS Aussendung wiedergeben und
ersuchen unsere Leser(innen) daher den verlinkten Beitrag zu lesen, um sich selbst ein Bild
über die in den Raum gestellten Vorwürfe zu machen.
Da uns diese Story interessierte, setzten wir uns mit diesem Verein in Verbindung um näheres
zu erfahren. Der Vater des betroffenen jungen Mannes rief uns an und erzählte eine erstaun-
liche Geschichte.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Beim Vater von Erdas handelt es sich um Prof. Dr. Mehmet Erdas, einen promovierten Wissen-
schaftler. Also gehen wir einmal davon aus, dass sich ein Mann mit einer derart hohen Bildung,
diese Geschichte nicht aus den Fingern gesaugt hat.
Den Wahrheitsgehalt können wir allerdings auch nicht überprüfen, dass aber an der Geschichte
etwas dran sein könnte ergibt sich aus den Tatsachen, dass bei der Staatsanwaltschaft Anzeige
erstattet wurde und einem promovierten Akademiker die Folgen einer eventuellen falschen An-
schuldigung sehr wohl bewusst sein müssten.
Verteidigungsministerium dementiert
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dementierte die Anschuldigungen
von Prof. Dr. Mehmet Erdas und wies die Vorwürfe als haltlos zurück. In einer heutigen
APA-OTS Aussendung, die unmittelbar nach den Beschuldigungen erfolgte, meint man
dass die Misshandlungsvorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind.
Außerdem wurden mehrere Anzeigen gegen den Rekruten eingebracht und sei dieser vom
Dienst enthoben worden, was eine ungewöhnliche und äußerst seltene Maßnahme bei Wehr-
pflichtigen sei. Inzwischen wurde Mehmet Yusuf Erdas aus dem Wehrdienst entlassen.
Nicht sehr auskunftsfreudig
Wir haben natürlich auch bei der Pressestelle des Verteidigungsministeriums angerufen und
ersuchten um eine Stellungsnahme zu den schweren Vorwürfen, die gegen das Bundesheer
erhoben wurden. Zu einer solchen war man dort nicht bereit und verwies auf die APA-OTS
Aussendung.
Warum sich die Herren im Ministerium nicht näher äußern wollten ist für uns erstaunlich.
Man darf gespannt sein, ob ein unabhängiges österreichisches Gericht, Licht ins Dunkle
dieser Misshandlungs- und Diskriminierungsvorwürfe bringt.
*****
2010-05-18
Zensur gefordert
Zu unserem Beitrag „Baby muss für Homo-Werbung herhalten“ haben wir heute folgenden-
des Mail erhalten.
Dieses oben abgebildete Mail dürfte die beiden nachfolgenden Kommentare im selbigen
Beitrag betreffen.
Wir danken für die Sorge
Da wir unsere journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst nehmen, wollen wir zu dem Mail,
sowie auch zu den beiden betreffenden Kommentaren Stellung nehmen. Wir danken
vorerst dem Mailverfasser „Cybaerman“ dafür, dass er/sie sich um eventuell rechtliche
Schritte gegen dieses Magazin sorgt.
Es ist schon richtig wenn er /sie behauptet, dass Meinungsfreiheit dann aufhört wenn
geltende Gesetze verletzt werden. Auch finden wir es positiv, wenn die Polizei solche
Fälle in letzter Zeit sehr sorgfältig prüft.
Diese Werbung ist Kindesmissbrauch
Allerdings dürfen Menschen, die nachfolgendes Foto als Werbung für ihre sexuelle
Ausrichtung anfertigen und verwenden nicht verwundert sein, wenn sie ins Kreuz-
feuer der Kritik geraten.
(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)
Emotionale Reaktion
Im Angesicht der Tatsache, dass hier ein Säugling für die Werbung der homosexuellen
Ausrichtung missbraucht wird, ist die Bezeichnung „kranke Schwuchtel“ eher eine
emotionale Reaktion, als der Bruch eines bestehenden Gesetzes.
Wir finden dass hier der Fotograf, bzw. der Promoter dieses Bildes einen Gesetzesbruch
begangen haben und nicht der User „Grazbiker“. Für uns bedeutet dieses Bild Kindes-
missbrauch.
Mit seiner Meinung nicht allein
Nun zum User „Patriot“, der meint dass Homosexuelle eine Fehlsteuerung im Gehirn haben
und deshalb auf das selbe Geschlecht stehen. Mit dieser Meinung ist „Patriot“ nicht allein,
denn zahlreich namhafte Politiker, sowie auch hohe religiöse Würdenträger verschiedener
Konfessionen vertreten den selben Standpunkt.
Das heißt in Folge, wenn mit dieser Meinung eine Gesetzesverletzung vorliegt, sich all diese
Personen strafbar gemacht haben. Das dem nicht so sein kann ergibt sich daraus, dass diese
Personen weiterhin zu dieser Meinung stehen und diese nach wie vor öffentlich von sich
geben.
Interessante Kommentare bei Schreuder
Der Herausgeber dieses Magazins vertritt die Meinung, dass Homosexualität evolutions-
bedingt nicht normal ist. Dieser Standpunkt wurde bereits in etlichen Beiträgen über
das Thema Homosexualität festgehalten.
Daher werden wir die beiden Kommentare nicht entfernen und sehen eventuellen recht-
lichen Konsequenzen mit Gelassenheit entgegen. Aber bleiben wir gleich beim Thema.
Der Grüne Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder bringt heute auf seinem Blog einen
interessanten „Beitrag“.
Dieser beschäftigt sich damit, in welchen Ländern Homosexualität illegal, bzw. legal ist.
Schreuder kommt zu der Feststellung, dass diese in 76 Ländern verboten ist. Interessant
sind vor allem die beiden widersprüchlichen Kommentare die anonym abgegeben wurden.
(Screen: www.marco-schreuder.at)
Über die rot markierte Aussage sollte man vielleicht doch ein wenig nachdenken. Der
Ordnung halber möchten wir User welche diesen Beitrag kommentieren ersuchen, die
Netiquette einzuhalten und von diskriminierenden Kommentaren Abstand zu nehmen.
*****
2010-05-17
Multikulturelle Schutzgeldtruppe
Seit Jahresbeginn erpresste eine türkisch-ungarischen Fünferbande, Schutzgeld von zahl-
reichen Wiener Discos, Clubs und Konzertveranstalter. Zuerst provozierten sie Schläger-
eien, um sich im nachhinein als Schutztruppe anzubieten. Am Wochenende konnte die
Bande dingfest gemacht werden.
Rumänischer Zuhälter zündet Frau an
Ein rumänischer Zuhälter zündete in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Frau an.
Das 35-jährige Opfer, eine registrierte Prostituierte hatte es satt, an den Rumänen weiter-
hin Schutzgeldzahlungen zu leisten. Die Frau wurde bei dem Mordanschlag lebensgefähr-
lich verletzt und befindet sich seit dem im Koma. Der Täter ist zur Zeit noch flüchtig.
Ausländerpärchen überfällt Passanten
Ein 25-jähriger Mann wurde von einem Pärchen überfallen und mit einer Pistole und einer
Injektionsspritze bedroht. Das Duo raubte dem Mann sein Handy und zwang ihn anschlies-
send von einem Bankomaten Geld abzuheben. Heute konnte ein Verdächtiger, der 43-jähr-
ige Kamuran D., als Verdächtiger ausgeforscht und festgenommen werden. Seine Komplizin,
eine 20 bis 30 Jahre alte Frau ist noch immer flüchtig.
Österreich wurde zum Selbstbedienungsladen
Das waren einige Pressemeldungen vom Wochenende welche die Bundeshauptstadt be-
trafen. Nebensächlichkeiten wie Wohnungseinbrüche und Autodiebstähle sind hier nicht
erwähnt, denn diese finden auf Grund ihrer Häufigkeit in den Medien gar keinen Eintrag
mehr.
Auf Grund dieser Tatsachen muss nun wohl der letzte naive Gutmensch erkannt haben,
wohin offene Grenzen geführt haben. Nämlich zu einer Überschwemmung von verbrech-
erischen Gesindel, welches Österreich für einen Selbstbedienungsladen hält.
Sollten die sogenannten Gutmenschen diese Tatsache dennoch nicht erkannt haben oder
nicht erkennen wollen, kann ihnen nur angeraten werden aus Österreich auszuwandern
und sich in einen der ehemaligen Ostblock-Staaten anzusiedeln.
Planquadrate verlaufen leider im Sand
Polizeiaktionen wie die „SOKO Ost“ sind zwar gut gemeint, verfehlen jedoch spätestens nach
der zweiten Wiederholung ihren Zweck. Es ist sinnlos weiterhin auf der Erdberger Lände ein
Planquadrat durchzuführen, denn die heimreisenden Ostblock-Banden meiden diese Fahrtroute
bereits.
Es gibt zahlreiche Alternativrouten welche bereits von Räubern und Dieben aus den ehemali-
gen Ostblockstaaten benützt werden, bei welchen die Erdberger Lände großräumig um-
fahren werden kann und es trotzdem in Richtung Osten geht.
Um nicht die letzten dummen Ostblock-Verbrecher auf einen Ausweg hinzuweisen, werden
wir hier keine dieser Alternativrouten anführen. Jedenfalls bringen die Kontrollen auf der
Erdberger Lände nur mehr mäßigen Erfolg.
Bundesheer bietet wenigstens präventiven Schutz
Ein wenig Schutz für die Bevölkerung in den Ostgrenzregionen bietet zur Zeit der Assistenz-
einsatz des österreichischen Bundesheeres. Dieser ist zumindest eine präventive Maßnahme,
um einige potentielle Täter vor kriminellen Handlungen abzuhalten. Daher finden wir es im
höchsten Maße erstaunlich, dass es österreichische Politiker gibt welche sich gegen diesen
Einsatz aussprechen.
Nur Grenzkontrollen würden Kriminalität eindämmen
Die einzige Alternative zur Eindämmung der Kriminalität wäre ein sofortiges Dichtmachen
der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockländern. Grenzbalken und kontrollierende Zoll-
beamte würden erheblich zur Sicherheit in Österreich beitragen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Österreicher(innen) gerne einen einstündigen
Grenzaufenthalt in Kauf nehmen, wenn sie in die ehemaligen Ostblock-Staaten reisen oder
von denen wieder zurück nach Österreich kommen.
Denn die Auswirkungen der offenen Grenzen haben ja etliche bereits am eigenen Körper
erlebt. Und für jene Personen die glücklicherweise noch ungeschoren blieben, gibt es keine
Garantie nicht der/die Nächste zu sein.
*****
2010-05-17
Schlechtwetterprogramm
Eigentlich wollte dieses Magazin nicht mehr über die Person des Marcus J. Oswald be-
richten. Da aber heute ein Sauwetter herrscht welches zu keinerlei Freizeitaktivitäten
einlädt, im Web nichts los ist und Oswald eine neue Berufung gefunden hat, wollen wir
dem Mann einen Beitrag widmen.
Oswald der Anwaltjäger
Oswalds Spezialität war es, ihm nicht angenehme Anwälte via Internet zu jagen. Rechts-
vertreter die ihn nicht mitleben ließen, erhielten auf seinem Blog eine schlechte Presse.
Einen Beitrag dazu können Sie unter diesem „Link“ nachlesen.
Weil dies aber nicht so funktionierte wie er sich es vorstellte, änderte er seine Methode der
„Honorarverrechnung“, indem er versuchte sich am Klientenhonorar zu beteiligen. Der
Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ gibt Ihnen Einblick in die oswaldische Honorar-
verrechnung.
Ein Anwalt stoppte Oswalds Treiben
Etliche Anwälte standen auf Oswalds Abschussliste. Darunter auch Werner Tomanek und
Ralph Kilches. Während Tomanek von der Person Oswald nicht einmal Notiz nahm, sah
dies Kilches zu Recht anders. Er ließ den Gratisblog von Oswald mittels rechtlichen Mitteln
sperren.
Wie schnell so etwas geht, musste auch schon der Favoritner Bloger Wolfgang Kirchleitner
alias „Rokker Mur“ am eigenen Körper erfahren. Allerdings war Kirchleitner schlussendlich
einsichtig und entfernte die kompromentierenden Beiträge aus seinem Blog. Daraufhin akti-
vierte Twoday.net die Webseite wieder.
Virtuelle Zwillinge?
Was hat nun aber Oswald mit Kirchleitner zu tun? Sehr viel, denn nach dem der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet bereits zum zweiten Mal von verschiedenen Webblogan-
bietern gesperrt wurde, kopierte er Kirchleitner.
Er legte sich eine ganze Reihe von Gratisblogs zu und nennt das Ganze „Konzern-Prinzip“.
Oswald wörtlich: „Sollte es Einstweilige Verfügungen geben, fällt das auch nicht auf,
wenn es 12 – irgendwann einmal – gleichwertige Seiten gibt. Ob irgendwo ein Bericht „her-
ausfällt“ ist zu verkraften. Man verteilt die Last auf 12 Pfeiler. Bricht im Extremfall
ein ganzer Pfeiler weg, bleibt elf weitere, wo etwas geschieht. Es wird für Außenstehende
so gut wie unkontrollierbar. Anders gesagt: Fällt im Krieg ein Flugzeugträger, ist die
Schlacht verloren. Wird nur ein Kreuzer oder Beiboot abgeschossen, geht es weiter.“
Oswald beschimpft Rechtsanwaltskammer
Da sich Oswald nun vermeintlich in virtueller Sicherheit glaubt, schimpft er ganz nach Manier
des zur Zeit inhaftierten Genderwahn-User Mag. Herwig Baumgartner, gegen den Berufs-
stand der Rechtsanwälte.
Offensichtlich kennt Oswald das Unschuldsprinzip nicht und ist schwerstens enttäuscht, dass
sein Lieblingsfeind Werner Tomanek nicht suspendiert wurde. Dieser steht bekanntlich zur Zeit
in Graz als Beschuldigter vor Gericht.

(Screen:http://anwaltwien.wordpress.com)
Nachdem Oswald jedoch bemerkt haben dürfte, dass er in Sachen Rechtsanwälte permanent
mit dem Kopf gegen eine Wand läuft, hat er sein Betätigungsfeld verlagert. War er früher dem
Rotlichtmilieu zugetan und wollte dieses sogar reformieren, hat er nun seine (doppel)moral-
ische Seite entdeckt.
Rotlichtmilieu warf Oswald raus
Vor gar nicht so langer Zeit verweilte er noch in diversen Peepshows, Laufhäuser udgl., für
dessen Betreiber er gegen Entgelt PR-Artikel verfasste und ihm die einen oder anderen
Gratisvorführung zu Gute kam.
Dann verscherzte es sich Oswald mit dem Rotlichtmilieu, indem er glaubte diesen Leuten
Vorschriften machen zu können. Man lies den Machtfaktor einfach fallen und strafte ihn mit
Ignoranz. Das dürfte einen Sinneswandel bei ihm ausgelöst haben.
Vom Freier zum Pornojäger
Man kann zum ältesten Gewerbe der Welt stehen wie man will, aber Oswalds Wandlung ist
schon erstaunlich. Vom Freier zum Moralapostel bedarf es schon eines gewaltigen Sprunges.
Möglicherweise will er den in die Jahre gekommenen Pornojäger Martin Humer ablösen. Ob
sich Oswald auch schon eine Pornosammlung zugelegt hat?
Jedenfalls schritt er zur seiner ersten „Moralhandlung“ und vernaderte ein angeblich illegales
Massagestudio an den Hauseigentümer, die israelitische Kultusgemeinde.

(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)
Pornojäger Light
Dass die Vernaderung auch wirklich Wirkung zeigt, unterstrich Oswald dass die Israelitsche
Kultusgemeinde am Rotlicht verdient und dass es ihnen egal ist, solange der Bakschisch rollt.
Man darf gespannt sein, wie lange Oswald brauchen wird alle Häuser der RK-Kirche ausfindig
zu machen, indem sich Rotlichtbetriebe befinden. Jedenfalls reagierte die Kultusgemeinde
auf die Vernaderung von Oswald und schrieb nachfolgenden Brief.

(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)
Was hat Oswald damit erreicht? Gar nichts, denn der Massage-Club wird einfach eine neue
Wohnung anmieten und die Adresse in der Kronenzeitung korrigieren. Da war Martin Humer
schon ein anderes Kaliber.
Mit Humer gabs mehr Action
Dieser bemühte sich wenigtens mit einer Scheibtruhe voll Jauche vor eine Linzer Peepshow.
Das Medienecho war gewaltig. Der seinerzeitige Besitzer Peter Stolz meinte damals, dass er
sich so eine Werbung gar nicht leisten hätte können. Jedenfalls boomte das Geschäft besser
als zuvor.
Während Oswald sich früher vom Rotlicht mit Speis und Trank, sowie Zigaretten versorgen ließ
und für eine Handvoll Euros in seinem Blog Lobeshymnen übers Milieu schrieb, meint er heute
wörtlich: „Ihr seid im Schmutzgeschäft tätig. Ich habe keinen Respekt davor. Ich sage immer
meine ehrliche Meinung. Wem es passt oder nicht.“
Oswald erklärt Hauke den Krieg
Allerdings äussert er seine Meinung nicht von Mann zu Mann, sondern nur telefonisch oder per
E-Mail. Jedenfalls dürfte er durch seinen Vernaderungserfolg in Sachen Massage-Studio derart
beflügelt worden sein, sodass ihm nach grösseren Taten durstet.
In einem möglichen Anfall von Größenwahn meint er wörtlich: „Ich habe jetzt ein Asienbordell
vertrieben. Als nächstes knöpfe ich mir einmal das Hauke-Laufhaus vor…“

Wiens modernstes Laufhaus
Der Besitzer des Laufhauses „Rachel“ nimmt es gelassen. „Der Mann ist nicht ernst zu neh-
men. Vermutlich ist er verwirrt“, meint Harald Hauke. Und mit dieser Meinung ist Hauke nicht
allein. Auch wir vermuten dass mit Oswald irgend etwas nicht stimmen kann und er ärztliche
Hilfe in Anspruch nehmen sollte.
*****
2010-05-15
(Screen: www.heute.at)
Diese Meldung war gestern auf der Webseite der Gratiszeitung „Heute“ zu lesen. Wenn
dieser Bericht wirklich den Tatsachen entspricht, wird das ohnehin schon gesunkene Niveau
der Pflichtschulen noch weiter sinken.
Ausgeklügelte Taktik?
Dies sieht auch der FPÖ-Gemeinderat Johann Gudenus so und kritisiert dieses Vorhaben
als einen Anschlag auf das Bildungssystem in Wien. Nun vielleicht hat Gudenus übersehen,
dass hinter diesem Vorhaben möglicherweise eine ausgeklügelte Taktik stecken könnte.
Der SPÖ laufen zur Zeit scharenweise die Wähler davon. Grund dafür dürfte ein denkendes
und dementsprechend gebildetes Wählervolk sein, dass sich mit der Regierungsgangart der
SPÖ nicht mehr abfinden will.
Denkende und kluge Menschen sind für Herrscher eine Gefahr
Gebildete Menschen sind nämlich schlecht zu regieren, da sie sich eigene Gedanken machen
und Regierungsentscheidungen hinterfragen. Um weiterhin am Futtertrog zu bleiben, bleibt
also nur die Alternative dass Bildungsniveau des Wahlvolkes zu senken.
Weniger gebildete Menschen hinterfragen nicht und sind im allgemeinen zufrieden, wenn sie
am Sonntag ihr Wiener Schnitzel essen können, oder die Möglichkeit haben auf der Donau-
insel zu grillen.
Die Guten ins Töpfchen , die Schlechten ins Kröpfchen
Während die elitäre Schicht, aus der man die politischen Erben und führenden Beamten aus-
wählen wird, in Kaderschmieden ausgebildet werden, senkt man in den Pflichtschulen den
Ausbildungslevel ab.
Aus dem Potential der Pflichtschulabgänger können dann auch die Erfüllungsgehilfen von
Politikern und leitenden Beamten, also die ganz „kleinen“ Beamten, rekrutiert werden.
Und ganz wichtig ist die Menge der Pflichtschulabgänger, die in weiterer Folge als Stimm-
vieh dienen.
Auslese bei den Beamten
Auch bei den „kleinen“ Beamten wird man darauf achten, dass diese auf keinen Fall einen
derart hohen Ausbildungsstandard besitzen, der sie zum selbständigen Denken befähigt.
Denn sollte ein solches einsetzen, würde dies wahrscheinlich eine Kündigungswelle aus-
lösen und wer würde dann die Arbeit machen.
Dies lässt sich auch recht einfach begründen. Kein selbständig denkender Mensch könnte
des Öfteren Befehle ausführen, die teilweise logisch nicht nachvollziehbar und gegen den
gesunden Menschverstand sind. Also sollte der „kleine“ Beamte auch kein selbständig
denkender und kritischer Mensch sein, um nicht das Imperium der Herrscher zu gefährden.
Das Imperium absichern
Während die Abgänger aus den verschiedenen Kaderschmieden sich in Politiker und führende
Beamte aufteilen, werden „kleine“ Beamte als Erfüllungsgehilfen der Elite dienen und der
Rest der Pflichtschulabgänger sein „Kreuzchen“ dorthin malen, wie es ihm vorgesagt wird.
Denn kritisches Denken und politische Entscheidungen hinterfragen werden diese Menschen
mit Sicherheit nicht, da sie es nie gelernt haben, sollte das Bildungsniveau in den Pflichtschulen
weiter abgesenkt werden. Hoffentlich tritt dieses Horrorszenario nie ein.
*****
2010-05-14
Tag gegen die Homophobie
Es war nun einige Zeit ruhig um die gerecht- oder nichtgerechtfertigten Anliegen der
Homosexuellen. Aber wie heißt es so schön, wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf’s
Eis tanzen.
Mit seinem gestrigen Beitrag, hat Oliver Ritter auf seiner Webseite den Vogel abgeschos-
sen. Zuerst rührt er die Werbetrommel für den am 17. Mai stattfindenden “International
Day Against Homophobia“.
Zitat von Oliver Ritter: Der 17. Mai wurde aus einem ganz bestimmten Grund gewählt. Am
17. Mai 1990 fällte die WHO (die Weltgesundheitsorganisation) eine längst überfällige
Entscheidung. An diesem Tag wurde entschieden, dass Homosexualität keine psychische
Krankheit ist. Seither gilt dieser Tag als internationaler Tag gegen Homophobie.
Sonst nichts Neues
Dann wettert Ritter in alt hergebrachter Manier über die Intoleranz jener Personen,welche
Homosexualität als abnormal betrachten. All jene die diese sexuellen Ausrichtung nicht
befürworten, werden verbal ins Lager der Diskriminierung verfrachtet. Besonders hart-
näckige „Gegner“ werden der Rechten Hetze beschuldigt.

(Screen:http://www.thinkoutsideyourbox.net)
Obiges Bild wird in Heterokreisen sicher Diskussionen hervorrufen, wenn es um die Bewert-
ung der Ästhetik geht. Zwei küssende Männer sind halt nicht jedermanns Geschmack. Aber
wie merkt Ritter an: „..dabei geht es doch nur um eines: Liebe.“
Ritter meint weiter: „Solange die Politik nicht begreift, wie wichtig es ist, dass Lesben,
Schwule und Transgender rechtlich gleichgestellt sind und klar gemacht wird, dass Homo-
sexualität nicht “seltsam”, “unnatürlich” oder “krank” ist, braucht es den täglichen Kampf
für Akzeptanz, Toleranz und Weltoffenheit.“
Schluss mit lustig
Allerdings hört sich jegliche Akzeptanz, Toleranz und Weltoffenheit spätestens dann auf,
wenn für eine Sache Kinder missbraucht werden. Wie nachfolgendes Bild beweist, haben
es Homosexuelle offensichtlich notwendig, für die Bewerbung ihrer sexuellen Ausrichtung
einen Säugling zu missbrauchen.

(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)
Auf diesem perversen Foto, dass offensichtlich ein Kopfkranker angefertigt hat, befindet
sich die Webadresse „www.homobiaday.org“, in Quebec. Schade dass dieser Homoverein
nicht in Österreich angesiedelt ist, denn für den Fotografen würde sich vermutlich der Staats-
anwalt interessieren.
Der auf dem Bild angebrachte Spruch „SEXUAL ORIENTATION IS NOT CHOICE“ ist eine
zusätzliche Perversion. Ob das Baby die „WAHL (CHOICE)“ hatte mit einer Armschleife,
auf welcher die Aufschrift „HOMOSEXUELL“ steht, abgebildet zu werden?
Kindesmissbrauch für sexuelle Werbung
Sicherlich nicht und damit wird sogar ein Neugeborenes für Werbezwecke der Homosexuali-
tät missbraucht. An alle Personen die diesem Foto möglicherweise positiv gegenüber stehen,
dass ist Kindesmissbrauch.
In Angesicht der Tatsache das es Homosexuelle gibt, die für die Bewerbung ihrer sexuellen
Ausrichtung nicht davor zurückschrecken ein Baby zu missbrauchen, dürfen sich jene Perso-
nen nicht wundern, wenn Homosexualität als Krankheit bezeichnet wird.
*****
2010-05-13
Galgenhumor
Wenn dieses Thematik nicht so ernst wäre, könnte man direkt darüber lachen. Laut einer
heutigen APA-OTS Aussendung, gelten die Unternehmen der Casinos Austria-Gruppe als
weltweit führend im Bereich Spielerschutz. Diese Behauptung stammt allerdings von die-
sem Unternehmen selbst.
Und weil dem professionellen Glückspielunternehmer der Spielerschutz so wichtig er-
scheint, lud er die letzten zwei Tage zum internationalen Spielerschutz-Kongress
„Responsible Gaming Academy“ ein.
Verursacher üben sich in Sorge
Da wurde von Experten oder von solchen die gerne welche sein wollen, über Spielsucht
und deren Beginn referiert. Neben den Experten waren auch zahlreiche MitarbeiterInnen
der Casinos Austria Österreichische Lotterien Gruppe anwesend, denen eine zentrale
Rolle bei der Verhinderung von Spielsucht zukommt.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Da hat doch der professionelle Glückspielunternehmer,
der seine Gewinne ausschliesslich aus den Verlusten der Spieler erwirtschaftet, tat-
sächlich Angestellte deren Aufgabe die Verhinderung der Spielsucht ist.
Dieser Umstand ist vergleichbar und genauso glaubhaft, als wenn Verantwortliche
eines Tabakkonzerns behaupten würden, ihnen sei daran gelegen die Nikotinsucht
zu verhindern und dafür eigene Angestellte aufbieten.
Blamage reloaded
Mit dem Thema Spielerschutz hatte sich schon die Firma Novomatic am 1.Juli 2009,
in einer „Club 2“ Sendung im ORF bis auf die Knochen blamiert. Die Aussagen der
Novomatic-Angestellten Monika Racek, ihres Zeichens Leiterin des Spielerschutzes
des Glückspielkonzerns, hatten die gleiche Glaubwürdigkeit wie die Eingangs er-
wähnte APA-OTS Aussendung.
Einfach zusperren
Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern,
die sich den sogenannten Spielschutz auf ihre Fahnen heften. Offenbar wollen sie einen
hohen moralischen Standpunkt öffentlich zur Schau stellen, um einen Blick hinter die
Kulissen zu verhindern.
Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld ver-
spielen und nicht dann nicht mehr wissen, wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflicht-
ungen nachkommen sollen.
Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und
zu unterbinden dass Menschen ihr gesamtes Hab und Gut verspielen, bräuchten sie
ihre Läden nur zu schliessen.
*****
2010-05-12
Sind Sie auch ein Unwissender?
Gehören Sie zu jenen Personen die nicht verstehen warum Österreich jährlich horrende
Summen für Asylwerber ausgibt? Begreifen Sie auch nicht warum ein „Asylwerber“ monatlich
mindestens 570,- Euro erhält, während zum Beispiel heimische Mindestrentner in ihren Wohn-
ungen frieren, weil sie sich die Heizkosten nicht leisten können.
Dann sollten Sie das Gutmenschen-Computerspiel „Last Exit Flucht“ spielen. Die Grafik
erinnert an das Adventure-Game „Leisure Suit Larry“ aus den 80er Jahren. Die Spielfigur
Larry ist ständig auf der Suche nach seiner Traumfrau und der Spieler muss dazu beitragen,
dass er diese findet.
(Screen: www.lastexitflucht.org)
Das Gutmenschen-Game
Bei „Last Exit Flucht“ spielt man eine Person, welche aus einem namentlich nicht genannten
Land flüchten will . Als Begründung dient, dass man sich in Gefahr befindet. Warum wird
ebenfalls nicht erläutert. Jedenfalls wird nicht nach der Traumfrau, sondern nach dem Traum-
land gesucht.
Während man bei „Leisure Suit Larry“ zahlreiche Möglichkeiten hat den Spielverlauf selbst
zu gestalten, ist bei dem Gutmenschen-Game alles vorprogrammiert, vermutlich um keine
eigenen Ideen aufkommen zu lassen.
Zuerst muss der Spieler in einem fiktiven „Polizeiverhör“ zehn Fragen beantworten. Diese
sollen offenbar vor Augen führen, aus welchem gefährlichen Land die Flucht geplant ist.
(Screen: www.lastexitflucht.org)
Geld ohne Gegenleistung
Das Erstaunliche daran ist, dass die Hälfte dieser Fragen in ähnlicher Form auf jedem Be-
werbungsbogen für den Gemeinde- oder Staatsdienst in Österreich zu finden sind. Aller-
dings wird im vorprogrammierten Spielablauf, von dem es kein Abweichen gibt, die
Auswertung der Beantwortung auf erstaunliche Weise dokumentiert.
Wir haben aber einige Fragen vermisst. Zum Beispiel wird nicht hinterfragt, wovon man
sich bei einem eventuellen Auslandsbesuch ernähren will. Oder ob man auch Drogen ver-
kaufen würde. Auch die Frage ob es einem gefällt in einem anderen Land Geld zu erhalten,
ohne dafür eine Leistung zu erbringen, wurde ebenfalls nicht gestellt.
Testen Sie es selbst
Wir wollen den Spielverlauf dieses erstaunlichen Adventure-Game gar nicht näher doku-
mentieren. Wenn Sie allerdings wissen wollen warum dieses in keinem Verkaufsregal an-
geboten wird, sondern gratis im Internet zur Verfügung steht, sollten Sie einen Spieldurch-
gang riskieren.
Wenn Sie nach der Absolvierung eines oder mehrerer Spieldurchgänge noch immer nicht
verstehen warum Österreich jährlich horrende Summen für Asylwerber ausgibt, aber dafür
Mindestrenter frieren müssen, dann hat das Spiel aus unserer Ansicht seinen Zweck erfüllt.
*****
2010-05-12
Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen
In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet, dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen. Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.
Jährlich 18.000 Erkrankungen
Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.
Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet
Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.
Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt
Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.
Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit
Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“.
*****
2010-05-11
Augen aus dem Kopf
Bei dem nachfolgend abgebildeten Werbeplakat der „Österreichischen Lotterien“ ist es
nicht leicht den Sinn zu erraten. Wir interpretieren bei diesem schwachsinnigen Sujet, dass
der Glückspielbetreiber dem Spieler das Weiße aus den Augen nimmt.
Werbung für Peepshow?
Der Werbeslogan „Heute schon gerubbelt?“ erscheint etwas zweideutig und würde für
eine Peepshow-Werbung eher angebracht sein. Erstaunlich ist auch folgender Satz, der
sich im rechten unteren Rand auf diesem Plakat befindet.
Welche Verantwortung kann wohl ein Glückspielbetreiber gegenüber einem Spieler haben?
*****
2010-05-11
Nacht gegen Armut
In der vorigen Woche fand die jährliche Benefizveranstaltung „Nacht gegen Armut“ der
Volkshilfe statt, welche unter der Schirmherrschaft von Margit Fischer stand. In den Festsaal
des Wiener Rathauses waren über 800 prominente Personen und auch solche die es gerne
wären, geladen.
Fotocredit: Volkshilfe Österreich/APA-OTS/Preiss
Dem Umstand dass Unternehmen wie Casinos Austria, Ströck, REWE, Lansky, Ganzger &
Partner, PartyLite, Pearle, Libro, usw. den Abend sponserten ist es zu verdanken, dass
dieser keine Pleite wurde.
Igel in der Hosentasche
Denn die 800 honorigen, gut situierten Gäste aus dem SPÖ-Dunstkreis hatten offensichtlich
einen Igel in der Hosentasche, der ein Hineingreifen in diese verhinderte. Als Beweis für die
Knauserigkeit der Prominenten und Halb- und Möchtegernprominenz zitieren wir Ihnen einen
Auszug aus der APA-OTS Aussendung der Volkshilfe.
Auszug aus dem Originaltext der Aussendung:
Wien (OTS) – Die jährliche „Nacht gegen Armut“ der Volkshilfe bot über 800 prominenten
Gästen eine Aneinanderreihung von Höhepunkten. Maschek starteten das Programm und
gewannen im übervollen Festsaal des Wiener Rathauses der Armut satirische Seiten ab,
Werner Schneyder der punktete mit Auszügen aus seinem Programm „Ich bin konservativ“.
Das Frauen-Saxofonquartett Airplay sorgte für scharfen Sound, in der Pause wurden von
Prominententeams Spenden gesammelt. Edi Finger, Marika Lichter, Ramesh Nair, Serge
Falck, Magic Christian und Mirna Jukic erzielten ein tolles Ergebnis, über Euro 9.000 wur-
den im Saal erzielt. Unter den SpenderInnen wurde ein exklusives VIP – Package zur Fuß-
ball-WM in Südafrika, zur Verfügung gestellt von Continental Reifen und ARBÖ, verlost.
Wahnsinnig spendabel
Es wurden also 9.000,- Euro vor Ort gegen die Armut gesammelt. Dividiert man diese
Summe nun durch die Anzahl der geladenen Gäste, hat ein jeder den „Wahnsinnsbe-
trag“ von 11 Euro und 25 Cent gespendet. Das dieses beschämende Ergebnis als „toll“
bezeichnet wird, ist in der Tat erstaunlich.
Da waren wohl die Gedanken der edlen Spender beim üppigen Gratis-Buffet, denn für 11,-
Euro hätten sie gerade einmal einem Fastfood-Tempel speisen können. Allerdings wären
dort keine Preise wie ein exklusives VIP – Package zur Fußball-WM in Südafrika, oder Rei-
fensets von Continental zu gewinnen gewesen.
Themenverfehlung
Wir wissen nicht was die Ausrichtung dieser noblen Veranstaltung gekostet hat, schätzen
aber dass sich die Kosten im sechsstelligen Euro-Bereich bewegt haben. Im Angesicht dieser
beschämenden Spenden, wäre es sinnvoller gewesen den Betrag direkt karitativen Zwecken
zuzuführen.
Leider trifft die Veranstaltung eine Themenverfehlung, denn statt „Starke Nacht gegen Ar-
mut“ hätte diese „Starke Nacht für Schnorrertum“ oder „Geiz ist geil“ heißen müssen.
*****
2010-05-10
Schwerer Unfall in U3-Station
Bekanntlicherweise hatte sich am Freitag, den 7.Mai 2010 ein schwerer Unfall in der
U3-Station Enkplatz ereignet. Ein fünfjähriger Bub wurde zwischen U-Bahntüren ein-
geklemmt und mitgeschleift.
Laut Angabe der Polizei war der Bub gegen 15 Uhr mit seiner Mutter die Treppe zur U-
Bahn hinuntergelaufen und wollte noch in den abfahrenden Zug einspringen. „Dabei ist
er mit dem Fuß hängen geblieben“, so ein Polizeisprecher.
Glück im Unglück
Obwohl die Notbremse in der U-Bahngarnitur gezogen wurde blieb der Zug nicht stehen,
sondern fuhr bis zur nächsten Station. Doch der Fünfjährige hatte Glück im Unglück, denn
er prallte am Ende des Bahnsteiges gegen eine Absperrung. Dadurch löste er sich von der
Garnitur und fiel zu Boden.
Nun wird man sich berechtigter Weise fragen was daran Glück war, gegen ein Hindernis
zu prallen und mit zahlreichen Knochenbrüchen liegen zu bleiben. Um Ihnen diese Frage
zu beantworten, möchten wir einen Auszug aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der
Wiener Linien GmbH und Co KG wörtlich wiedergeben:
Wiener Linien meinen folgendes:
Als der Zug die Station bereits fast in voller Länge verlassen hatte, haben Fahrgäste im Zug
eine der insgesamt 18 Notbremsen betätigt. Am Bahnsteig selber wurde keiner der drei vor-
handenen Notstopp-Griffe gezogen. Der Zug kam in der nächsten Station zum Stillstand, da
ein Notstopp im Tunnel nicht erfolgen darf.
Diese so genannte „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist seit dem Unfall in Kaprun
behördlich vorgeschrieben. Im Falle von notwendigen Rettung- und Feuerwehreinsätzen
kann in einer Station schneller und unmittelbarer gehandelt werden, als im Tunnel.
Zug war noch nicht im Tunnel
Erstens hätte der Zug durch die Auslösung der Notbremse anhalten müssen, da sich dieser
ja noch nicht zur Gänze im Tunnel befunden hat, wie die Wiener Linien in ihrer Aussendung
selbst bestätigen.
Wäre das Kind nicht gegen die Absperrung geprallt und dadurch vom Zug gelöst worden,
hätte es dieser bis zur nächsten Station mitgeschleift. Der Bub wäre mit Sicherheit zu Tode
gekommen.
Da erscheint es doch weiters erstaunlich, dass die Wiener Linien in der gleichen Aussendung
folgendes verlautbaren: „Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag wurden von Seiten der
Wiener Linien die Abfertigungs- und Sicherheitseinrichtungen in der Station Enkplatz über-
prüft. Hier wurden keine Mängel an Spiegel, Lichtanlage, Lautsprechern, Markierungen, Not-
bremsen oder Notsprechstellen festgestellt.“
Weiter im Text der APA-OTS Aussendung: „Der Fahrer gab bei seiner Befragung an, sich den
Vorfall nicht erklären zu können. Er wurde bis auf weiteres vom Fahrdienst abgezogen. Auch
der betroffene Zug wird aktuell penibel technisch überprüft.“
Klärt U-Bahnbetreiber Unfälle selbst auf?
Bei einem Zug der der aus einer Station abfahren kann obwohl mindest eine Türe nicht voll-
ständig geschlossen war, da ein Passagier mit seinem Fuß darin eingeklemmt war und nicht
anhält obwohl eine Notbremse gezogen wurde, sind weder an diesem noch an den techni-
schen Einrichtungen in der Station Mängel festgestellt worden.
Ach ja, wir haben doch glatt vergessen dass die Untersuchung vom Linien-Betreiber selbst
durchgeführt wurde und nicht von einem unabhängigen Sachverständigen. Das wäre ge-
nauso, wenn nach einem schweren PKW-Unfall der Besitzer des Pkw’s sein Fahrzeug in
einer Werkstätte seines Vertrauens überprüfen lässt.
Bei einem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Verdacht auf Sicherheitsmängel aufkeimt,
wird der Pkw sofort von der Polizei sichergestellt und von behördlich beauftragten Sachver-
ständigen überprüft.
Auch der Unfallort wäre sofort polizeilich gesperrt, um eventuell vorhandene Spuren nicht
zu zerstören, welche von behördlich beauftragten Personen zur Auswertung aufgenommen
würden. Bei diesem U-Bahnunfall waren „Spezialisten“ des Linienbetreibers als Erste am
Unfallort, die keinerlei Mängel feststellen konnten. Scheinbar gibt es für die Wiener Linien
eigene Regeln.
Potentieller Todeskanditat
Auch die „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist erstaunlich. Da die U-Bahn perma-
nent im Tunnel fährt, funktioniert die Notbremse nur in den Stationen. Das bedeutet im Klar-
text, sollte auf Grund akuter Lebensgefahr ein Verlassen der U-Bahnwaggons ausserhalb
der Stationen notwendig sein, ist dies nicht möglich da der Zug nicht anhält. Damit wäre und
ist jeder Fahrgast ein potentieller Todeskanditat.
Im Angesicht dieser Zustände, die fast einem russischen Roulette gleichen, bleibt nur eines
übrig. Jedem Fahrgast bei einer U-Bahnfahrt viel Glück zu wünschen, denn unter Umständen
könnte er dieses brauchen.
*****
2010-05-09
Schatzsucher?

Bei den am obigen Foto abgebildeten Personen handelt es sich nicht um Goldgräber oder
Schatzsucher die nach römischen Goldmünzen graben, obwohl das Foto am heutigen Tag
in der Nähe von Carnuntum aufgenommen wurde.
Nein, diese Menschen sind der heimischen Landwirtschaft behilflich und gewährleisten
dadurch die Versorgung mit Lebensmittel für die österreichische Bevölkerung. Es sind
Feldarbeiter die den österreichischen Landwirten bei der Bestellung und Ernte ihrer
Felder helfen.

Begrenzt bewilligtes Ausländerkontingent
Die österreichischen Landwirte befinden sich großteils in einem Dilemma. Sie benötigen
zur Bestellung und zum Ernten ihrer Felder dringend Helfer, die am österreichischen
Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Also greifen sie auf ausländische Arbeitskräfte, in
diesem Fall aus Ungarn und der Slowakei zurück.
Wenn sie nur jene Leute anstellen könnten die ihnen behördlich genehmigt werden, würde
die Saat vermutlich erst gar nicht ausgebracht werden können oder die reife Frucht auf
den Feldern verfaulen. Der Ablehnungsgrund für mehr ausländische Feldarbeiter als das
Kontingent vorsieht, ist in der Tat erstaunlich.
Langzeitarbeitslose zur Feldarbeit
Zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes werden nämlich die meisten Anträge auf
Beschäftigungsbewilligung ausländischer Erntehelfer abgelehnt. Da wäre es doch höchs-
tens an der Zeit arbeitsunwillige Langzeitsarbeitslose auf die Felder zu schicken.
Dadurch könnten diese endlich einmal der Gesellschaft einen kleinen Teil zurückgeben,
den sie durch jahrelanges Schmarotzen erhalten haben. Wenn man einen derartigen Vor-
schlag einem AMS-Berater unterbreiten würde, fiele dieser wahrscheinlich vor lauter
Lachen vom Stuhl.
Zum Gesetzesbruch gezwungen
Also bleibt vielen Landwirten gar nichts anderes übrig, als Arbeitskräfte aus dem benach-
barten Ausland zu holen und diese auf den Feldern ohne Beschäftigungsbewilligung zu
beschäftigen. Dadurch riskieren sie natürlich auch Geldstrafen falls sie dabei erwischt
werden. Als Alternative bietet sich natürlich an, die Felder brach liegen zu lassen.
Und hier schliesst sich der Teufelskreis. Obwohl es in der Landwirtschaft bei der Bewirt-
schaftung von Feldern massiven Personalmangel gibt, müssen arbeitsunwillige Lang-
zeitsarbeitslose diesen Job nicht annehmen.
Anderseits wird behördlich nur ein derartig knappes Ausländer-Kontingent bewilligt, mit
dem es nicht möglich ist Agrarflächen ordentlich zu bewirtschaften. In ihrer Not werden
Landwirte dazu gezwungen, ausländisches Personal entgegen den Bestimmungen des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu beschäftigen.
*****
2010-05-09