Freikaufen auf Kosten von Behinderten


Nicht alle Krankenversicherungsanstalten sind  vorbildlich

Das österreichische Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitgeber,  der
im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigt, auf je 25 Arbeitnehmer einen be-
günstigten behinderten Menschen einstellen soll.
 
Das entspricht einem Anteil von mindestens 4 Prozent. Immer wieder werden von der
Politik  jene Unternehmer kritisiert,  die dieser Verpflichtung nicht nachkommen.  FPÖ-
Behindertensprecher  NAbg.  Norbert  Hofer  hat im Rahmen einer parlamentarischen
Anfrage an Gesundheitsminister Stöger nachgeforscht,  inwieweit eigentlich die heim-
ischen Krankenversicherungsanstalten ihren Verpflichtungen nachkommen.
 
Das Ergebnis ist teilweise ernüchternd. Trauriges Schlusslicht
ist die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse.
 
Zum Stichtag 1. Jänner 2012 waren bei der Wiener Gebietskrankenkasse begünstigte
Personen  mit  Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)
in folgendem prozentualen Ausmaß beschäftigt:
– in der Verwaltung: 4,12 %,
– in eigenen Einrichtungen (inkl. Hanusch Krankenhaus): 2,20 %.
 
Bei  der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse sind derzeit insgesamt 34 begüns-
tigte Personen mit Behinderung beschäftigt. Am Gesamtpersonalstand macht dies einen
Anteil von 2,37 % aus. Der Anteil beträgt
– in der Verwaltung: 2,63 %,
– in eigenen Einrichtungen: 0,91 %.
 
Die Zahl der nach dem BEinstG beschäftigten begünstigten Personen mit Behinderung
bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse beträgt 126 Personen (5,7 % aller
Mitarbeiter/innen), davon
– in der Verwaltung 87 Personen und,
– in den eigenen Einrichtungen 39 Personen.
 
Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse sind 21 Personen mit bescheinigter mindestens
50%iger geminderter Erwerbsfähigkeit beschäftigt:
– in der Verwaltung: 19 Personen, (3,1 %),
– in eigenen Einrichtungen: 2 Personen, (3,0 %).
 
Bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse sind folgende begünstigte Personen mit
Behinderung beschäftigt:
– in der Verwaltung: 61 Personen, (7,19 %),
– in den eigenen Einrichtungen: 21 Personen, (4,53 %).
 
Bei der Tiroler Gebietskrankenkasse sind insgesamt 733 Mitarbeiter, davon 35 (4,78 %)
begünstigte Personen mit Behinderung beschäftigt:
– in der Verwaltung: gesamt 603 Mitarbeiter, davon 28 begünstigte Behinderte,
– in eigenen Einrichtungen: gesamt 130 Mitarbeiter, davon 7 begünstigte Behinderte.
 
Es wird bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse mit rückwirkend erlassenen Bescheiden
gerechnet, sodass sich die Zahl noch erhöhen könnte:
– in der Verwaltung: 9 Personen, anrechenbar als zwölf, daher 3,38 %,
– in eigenen Einrichtungen (drei Zahnambulatorien) sind keine begünstigten Personen mit
Behinderung beschäftigt.
 
Bei  der  Burgenländischen  Gebietskrankenkasse sind im Verwaltungsbereich 14 begünstigte
Personen mit Behinderung (5,47 % des Gesamtpersonalstandes) beschäftigt. In den eigenen
Einrichtungen  sind  keine begünstigten Personen mit Behinderung beschäftigt.   Die Zahl der
nach  dem  BEeinstG beschäftigten begünstigten Personen mit Behinderung bei der Kärntner
Gebietskrankenkasse beträgt 44 Personen (7,17 %), davon:
– in der Verwaltung 40 Personen (8,46 %) und
– in den Eigenen Einrichtungen 4 Personen (2,84 %).
 
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sind bei einem Personalstand von 5.210
Mitarbeitern folgende begünstigte Personen mit Behinderung beschäftigt:
– 210 Personen (4,04 %).
 
In der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sind – in den Verwaltungsdienststellen
bei  gesamt  1.234  Dienstnehmer/inne/n  41 Menschen  mit  Behinderung (3,32 %)  und
– in den eigenen Einrichtungen bei gesamt 686 Dienstnehmer/inne/n 19 Menschen mit
  Behinderung (2,77 %) beschäftigt.
 
In der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind insgesamt 29 begüns-
tigte Personen mit Behinderung beschäftigt.   Am Gesamtpersonalstand macht dies einen
Anteil von 2,33 % aus. Der Anteil beträgt:
– in der allgemeinen Verwaltung 2,19 % und
– in den eigenen Einrichtungen 5,08 %.
 
In der Hauptstelle und in den Regionalbüros der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sind
insgesamt  71 begünstigte  Personen  mit  Behinderung  (5,08 % des Personalstandes)  be-
schäftigt.
 
Derzeit sind bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau folgende begünstigte
Personen mit Behinderung beschäftigt:
– in der Verwaltung 19 Personen (3,92 %)
– in den eigenen Einrichtungen 6 Personen (1,85 %).
 
Es  ist  erstaunlich,  wie die Zwangsanstalten im öffentlichen und im halböffentlichen Bereich
das System des Freikaufens durch Ausgleichstaxen in Anspruch nehmen. Diese Praktik wäre
unverzüglich zu beenden und eine  Einstellungspflicht vorzusehen.
 
Arbeitsplätze,  die  nicht wie im Behinderteneinstellungsgesetz mit begünstigten behinderten
Arbeitnehmern  besetzt  werden,  müssen  freigehalten werden.   Anstatt Parteigänger oder
sonstige  politische  Günstlinge  der  jeweiligen  Regierungsparteien  in  die  Büros zu holen,
wäre es jetzt hoch an der Zeit, mehr auf behinderte Menschen zu achten.
 
Die  Arbeitslosigkeit  bei  behinderten  Arbeitnehmern  hat  nämlich ein Rekordhoch erreicht.
Seit  dem  Jahr 2006 ist die Zahl der arbeitslosen behinderten Arbeitnehmer von 29.000 auf
derzeit rund 38.000 gestiegen. Besonders stark sind behinderte Frauen betroffen.
 
Waren es im Jahr 2006 noch rund 10.000 Frauen mit Behinderung,  die keinen Arbeitsplatz
gefunden haben, sind es derzeit etwa 15.000.   Hier wäre ein eindeutiger Handlungsbedarf
für die Frauenministerin gegeben.
 
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2013-01-12