Die soziale Hängematte ist weiterhin gesichert


Kostensätze für die Grundversorgung von Asylwerber(innen) erhöht

Das  Asylrecht  hat  im  Falle einer echten Verfolgung  einen ganz hohen Stellenwert. Aller-
dings  erstaunt uns die extrem hohe Anzahl von angeblichen Verfolgten,  die jährlich in der
Alpenrepublik  Schutz  suchen.   Der  Grund  unseres  Erstaunens beruht auf der Tatsache,
dass Österreich von lauter sicheren  Drittstaaten umgeben ist.   Das heißt im Klartext, dass
bei uns eigentlich niemand um Asyl ansuchen dürfte.
 
Dass  dem  nicht  so  ist,  ist hinlänglich bekannt.   In  Österreich  hat sich eine gut gehende
Asylindustrie etabliert,  die unter anderem mit Scheinflüchtlingen und  Asylbetrügern kräftig
abkassiert.  Möglicherweise  um  zu  verhindern, dass der Zustrom dieses Klientels abreißt,
wurden  nun  die  Kostensätze  für  die  Grundversorgung  von  Asylwerber(innen)  erhöht.
Dies  gewährleistet  auch  arbeitsscheuen  Ausländern  (die  sich  hier  als Flüchtlinge aus-
geben) weiterhin einen angenehmen Liegeplatz in der sozialen Hängematte.
 
Wie  in  einer  heutigen  Presseaussendung  der  Parlamentsdirektion  verlautbart  wurde,
billigte der Innenausschuss  mit den Stimmen von SPÖ,  ÖVP und Grünen, eine Vereinbar-
ung zwischen der Regierung und den Bundesländern über die Erhöhung einzelner Kosten-
sätze  für die Grundversorgung von Asylwerber(innen) und bestimmter anderer Gruppen
von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden.
 
So  wird  etwa  der Kostensatz für die  Unterbringung und Verpflegung eines Asylwerbers
in einer organisierten Unterkunft von 17 € auf 19 € pro Tag angehoben.  Bei  individueller
Unterbringung  stehen  Erwachsenen  künftig  maximal 200 €  pro Monat für Verpflegung
(+ 20 €)  und  120 €  für Miete (+ 10 €)  zur  Verfügung.   Auch der Verpflegungssatz für
Minderjährige  (90 € statt 80 €)  und  der Mietsatz für Familien ab zwei Personen (230 €
statt 220 €) steigen.
 
Um jeweils zwei Euro pro Tag mehr gibt es schließlich für die Unterbringung,  Verpfleg-
ung  und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger  in Wohngruppen,  Wohnheimen und
betreuten  Wohneinrichtungen,  wobei  die  Höhe  des  Kostensatzes  vom Betreuungs-
schlüssel abhängt und künftig zwischen 39 € und 77 € schwankt.
 
Zusätzlich  gibt es nach wie vor Taschengeld (40 € pro Monat),  Geld beim Schulbedarf
für  Kinder (200 € pro Jahr),  bei der Bekleidungshilfe (150 € pro Jahr) und bei anderen
Spezialsätzen (was immer auch dies bedeuten mag).
 
Die  grundsätzliche  Kostenaufteilung zwischen Bund (60 %) und Ländern (40 %) bleibt
gleich.   Die  neuen  Kostensätze  können  laut Vereinbarung rückwirkend ab 1. Jänner
2012  geltend gemacht werden.   Wir sind uns ziemlich sicher, dass von dieser Option
auch reichlich Gebrauch gemacht werden wird.
 
Aber wer Geld ausgibt muss auch welches einnehmen. Was gibt es da genialeres als die
vielgepriesene Umverteilung, die beispielsweise die  rot-grüne Wiener Stadtregierung in
den  letzten  zwei Jahren beinhart durchzieht.   Extreme Gebührenerhöhungen bei Kanal-
und Wassergebühren, Müllabfuhr etc. und schlussendlich die Streichung des Heizkosten-
zuschusses  sollen  vermutlich  gewährleisten,  dass  sich  neben  den  wenigen echten
Verfolgten, weiterhin Wirtschaftsflüchtlinge und Asylbetrüger bei uns wohlfühlen.
 
Außerdem  wird  dadurch  die  Existenz  der  Asylindustrie  abgesichert,  die in diversen
dubiosen Vereinen ihre Polit-Günstlinge untergebracht hat und mit deren Hilfe weiterhin
groß abkassieren kann.
 
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2012-11-22