Kostensätze für die Grundversorgung von Asylwerber(innen) erhöht
Das Asylrecht hat im Falle einer echten Verfolgung einen ganz hohen Stellenwert. Aller-
dings erstaunt uns die extrem hohe Anzahl von angeblichen Verfolgten, die jährlich in der
Alpenrepublik Schutz suchen. Der Grund unseres Erstaunens beruht auf der Tatsache,
dass Österreich von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist. Das heißt im Klartext, dass
bei uns eigentlich niemand um Asyl ansuchen dürfte.
Dass dem nicht so ist, ist hinlänglich bekannt. In Österreich hat sich eine gut gehende
Asylindustrie etabliert, die unter anderem mit Scheinflüchtlingen und Asylbetrügern kräftig
abkassiert. Möglicherweise um zu verhindern, dass der Zustrom dieses Klientels abreißt,
wurden nun die Kostensätze für die Grundversorgung von Asylwerber(innen) erhöht.
Dies gewährleistet auch arbeitsscheuen Ausländern (die sich hier als Flüchtlinge aus-
geben) weiterhin einen angenehmen Liegeplatz in der sozialen Hängematte.
Wie in einer heutigen Presseaussendung der Parlamentsdirektion verlautbart wurde,
billigte der Innenausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, eine Vereinbar-
ung zwischen der Regierung und den Bundesländern über die Erhöhung einzelner Kosten-
sätze für die Grundversorgung von Asylwerber(innen) und bestimmter anderer Gruppen
von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden.
So wird etwa der Kostensatz für die Unterbringung und Verpflegung eines Asylwerbers
in einer organisierten Unterkunft von 17 € auf 19 € pro Tag angehoben. Bei individueller
Unterbringung stehen Erwachsenen künftig maximal 200 € pro Monat für Verpflegung
(+ 20 €) und 120 € für Miete (+ 10 €) zur Verfügung. Auch der Verpflegungssatz für
Minderjährige (90 € statt 80 €) und der Mietsatz für Familien ab zwei Personen (230 €
statt 220 €) steigen.
Um jeweils zwei Euro pro Tag mehr gibt es schließlich für die Unterbringung, Verpfleg-
ung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger in Wohngruppen, Wohnheimen und
betreuten Wohneinrichtungen, wobei die Höhe des Kostensatzes vom Betreuungs-
schlüssel abhängt und künftig zwischen 39 € und 77 € schwankt.
Zusätzlich gibt es nach wie vor Taschengeld (40 € pro Monat), Geld beim Schulbedarf
für Kinder (200 € pro Jahr), bei der Bekleidungshilfe (150 € pro Jahr) und bei anderen
Spezialsätzen (was immer auch dies bedeuten mag).
Die grundsätzliche Kostenaufteilung zwischen Bund (60 %) und Ländern (40 %) bleibt
gleich. Die neuen Kostensätze können laut Vereinbarung rückwirkend ab 1. Jänner
2012 geltend gemacht werden. Wir sind uns ziemlich sicher, dass von dieser Option
auch reichlich Gebrauch gemacht werden wird.
Aber wer Geld ausgibt muss auch welches einnehmen. Was gibt es da genialeres als die
vielgepriesene Umverteilung, die beispielsweise die rot-grüne Wiener Stadtregierung in
den letzten zwei Jahren beinhart durchzieht. Extreme Gebührenerhöhungen bei Kanal-
und Wassergebühren, Müllabfuhr etc. und schlussendlich die Streichung des Heizkosten-
zuschusses sollen vermutlich gewährleisten, dass sich neben den wenigen echten
Verfolgten, weiterhin Wirtschaftsflüchtlinge und Asylbetrüger bei uns wohlfühlen.
Außerdem wird dadurch die Existenz der Asylindustrie abgesichert, die in diversen
dubiosen Vereinen ihre Polit-Günstlinge untergebracht hat und mit deren Hilfe weiterhin
groß abkassieren kann.
***** 2012-11-22