Jagd auf halb domestizierte Enten im Burgenland
Aus Ungarn importierte Zuchtenten in Volieren entlang der Leitha gemästet und kurz vor der
Schusszeit ausgesetzt – Exkremente belasten den Leitha-Fluss.
Enterie Zurndorf
Jedes Jahr werden 10.000 in Ungarn gezüchtete Hochbrut-Flugenten nach Österreich importiert und in Volieren am burgenländischen Leitha-Ufer bei Zurndorf gemästet. Erst 14 Tage vor der Schusszeit werden sie ausgesetzt. Seit 15. August müssen täglich bis zu 350 halbzahme Enten ihr Leben lassen. „Nicht nur aus ethischer Sicht ist das Aussetzen gezüchteter Flugenten zum bloßen Abschuss problematisch“, konstatiert Elmar Völkl vom VGT: „Die Haltungsbedingungen in der Aufzucht sind katastrophal: Der VGT hat ‚Enterien‘ entdeckt, bei denen hunderte Wasservögel ohne Zu- gang zu offenen Wasserflächen auf wenigen Quadratmetern leben mussten. Auch in den Volieren in der Leitha war die Besatzdichte viel zu hoch. Die gezüchteten Flugenten im Leitha- gebiet sind eine Kreuzung aus der wilden Stockente und der domestizierten Hausente, die eigentlich nicht geschossen werden darf. Tatsächlich zeigen die Tiere weniger Furcht und Fluchtverhalten gegenüber Menschen und sind schlechter flugfähig als ihre wilden Ahnen.“ Elmar Völkl weiter: „Das Aussetzen von 10.000 Entenvögeln in einem gerade einmal 10 km langen Flussabschnitt bleibt nicht ohne ökologischen Einfluss: Wie eine vom VGT beauftragte mikrobiologische Auswertung dreier Wasserproben entlang des Aussetzungsbereichs zeigt, verschlechtert sich die Wasserqualität der Leitha über diese 10 km dramatisch: Der Richtwert für Badegewässer an fäkalcoliformen Bakterien ist am Ende des Aussetzungsbereichs bereits um den Faktor 170 überschritten. Das ist weder im Sinne des Naturschutzes noch im gesund- heitlichen Interesse der wassersportbegeisterten Touristen!“ Das entsprechende Genossenschaftsjagdgebiet ‚Nickelsdorf II, West‘ ist derzeit von Harro Uwe Cloppenburg gepachtet, seines Zeichens Unternehmensleiter des Bekleidungsimperiums ‚Peek & Cloppenburg Düsseldorf KG‘. Wer aus rechtlicher Sicht allerdings zu verantworten ist, wird noch zu klären sein. Der VGT hat eine umfassende Anzeige wegen mehrerer Übertretungen des Tierschutz-, Wasser und des Naturschutzgesetzes, sowie strafrechtlicher Beeinträchtigung der Umwelt ein- gebracht. Tierversuche und die Jagd sind explizit vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Der VGT fordert ein Ende dieser gleichheitswidrigen Ausnahmen. Darüber hinaus ist die Jagd spätestens seit dem Wissen um ökologische und tierfreundliche Alternativen weder zeitgemäß noch ethisch vertretbar. Der VGT fordert daher grundsätzlich die Abschaffung der Jagd. *****
2012-08-16