Ausnahmebewilligungen für Exekutivbeamte
Bevor es ins Pfingstwochenende ging, tagte am vergangenen Freitag in der Bundeshaupt-
stadt noch der Wiener Landtag. Einer der Schwer- und Diskussionspunkte war – wie
könnte es anders sein – die Parkraumbewirtschaftung.
Besonders hervor taten sich die SP-Landtagsabgeordneten Karlheinz Hora und Godwin
Schuster mit einer vollendete Mastdarm-Akrobatik, vor der zwischenzeitlich rot eingefärb-
ten Wiener Polizei. Die beiden Rathaussozialisten meinten tatsächlich, dass es für für Exe-
kutivbeamte Ausnahmebewilligungen für das Abstellen derer Privatautos in Kurzparkzonen
geben müsse.
Dies solle in Form einer Parkkarte erfolgen. Die Karte ermöglicht den Polizist(innen), das
zeitlich unbegrenzte Abstellen ihrer Privatfahrzeuge in parkraumbewirtschafteten Zonen.
Dass es die beiden Herren wirklich ernst mit ihrem Vorschlage meinten, stellten sie mit
einem diesbezüglichen Antrag unter Beweis.
Auch d ie Begründung für diesen erstaunlichen Antrag lässt aufhorchen. „Exekutivbeamte
sind dienstrechtlich verpflichtet, Überstunden, Bereitschaft- und Journaldienste zu ver-
richten. So ist es oft nicht möglich Dienstzeit und -ort mit den Zeiten der Parkraumbewirt-
schaftung in Einklang zu bringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den PolizeibeamtInnen
Regelungen zu ermöglichen, ihren Dienst, der auch der Wiener Bevölkerung zu Gute
kommt, durch verwaltungstechnische Regelungen zu erleichtern“, so die beiden SP- Land-
tagsabgeordneten Hora und Schuster.
Der Polizeiberuf ist nicht das Non plus Ultra
Abgesehen davon, dass eine derartige Ausnahmeregelung gegen den Gleichheitsgrund-
satz verstoßen würde, gibt es zusätzliche Argumente die dagegen sprechen. Hora und
Schuster tun so, als wäre der Polizeiberuf das Non plus Ultra am Dienst der Wiener Be-
völkerung.
Da gibt es wohl Berufe deren Wertigkeit weit höher anzusiedeln ist, als jener eines
Polizisten. Da wären beispielsweise jene Personen, die zum Wohle der Wiener(innen)
im Krankendienst arbeiten. Auch diese sind verpflichtet Überstunden, Bereitschaft- und
Journaldienste zu verrichten.
Warum haben die Herren Hora und Schuster nicht Ausnahmeregelungen für Ärzt(innen),
Krankenschwestern, Krankenpfleger und Rettungswagenfahrer(innen) beantragt? Was
ist mit den Männern bei der Feuerwehr? So könnten wir noch zahlreiche Berufe auf-
zählen, die im Stellenwert – was den Dienst an der Bevölkerung betrifft – weit höher
angesiedelt sind als der Polizeiberuf.
Diese Mastdarm-Akrobatik vor der Polizei dürfte möglicherweise einen tieferen Sinn und
eine gezielte Absicht beherbergen. In Zeiten wo Rufe nach direkter Demokratie immer
lauter werden, weil sich die Bevölkerung von den Regierenden nicht mehr alles gefallen
lassen will, ist es doch für die Machthaber ganz angenehm zu wissen, das Wohlwollen
der Polizei zu besitzen.
Also füttert man das Fußvolk der Polizeibeamt(innen) mit kleinen Privilegien, sodass
diese sich keine besonderen Gewissenbisse zu machen brauchen, wenn sie möglicher-
weise in naher Zukunft, zu viel Demokratiebestreben auf Befehl von oben mit ihren Knüp-
peln beenden werden müssen. Beispiele dafür gibt es in Europa bereits zuhauf.
*****
2012-05-28