Ist die ÖVP in Sachen Corona-Zeit lernresistent?

Trotz ständiger Abstrafung für das Corona-Willkürsystem durch die Wähler, versucht die ÖVP aus dem Thema vergeblich politisches Kapital zu schlagen

Besonders für schlau dürfte sich die ÖVP gehalten haben, als sie gestern gegen die FPÖ-Politiker Hafenecker und Jenewein auf X schoss. Bekanntlich wurden die beiden FPÖ-Mannen verurteilt, weil sie für den Eigengebrauch COVID-Testzertifikate gefälscht hatten. Was für ein Kriminalfall des Jahrhunderts meinen wir zur dieser „Straftat“, die vermutlich zigtausende Österreicher(innen) auch „verbrochen“ haben.  Denn durch die kurze Gültigkeitsfrist dieser eigentlich nutzlosen Testzertifikate war garantiert, dass diese in unzähligen Fällen (besonders übers Wochenende) ihre Gültigkeit zu Wochenbeginn verloren hatten. Oder war es kurzfristig auch  gar nicht möglich sich testen zu lassen, um einen solchen Wisch zu bekommen.

Gut, ganz nutzlos waren diese Zertifikate nicht, denn die Betreiber von Teststraßen und Testlokalitäten verdienten sich eine goldene Nase damit. Warum ein derartiges Delikt überhaupt noch zur Anklage kommt, ist uns in Hinsicht auf das Corona-Willkürsystem, in dem es wiederholt verfassungswidrige Verordnungen gab, ein Rätsel.

Jedenfalls versuchte die ÖVP aus den Verurteilungen von Hafenecker und Jenewein politisches Kapital zu schlagen und forderten deren Rücktritte. Der Schuss ging allerdings gewaltig nach hinten los und Ergebnis war ein riesiger Shitstorm und vermutlich auch ein Zuwachs für die FPÖ.

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SPÖ-Deutsch: Tiefer Fall von Kurz und türkiser ÖVP, enormer Schaden für Österreich


Kanzler setzt Angriffe auf Parlamentarismus fort und will selbst bei Anklage nicht zurücktreten –

 

Kurz schadet Österreich und unserem internationalen Ansehen

 


„Anstatt Österreich aus der Pandemie und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu führen, führt Sebastian Kurz die ÖVP und damit die gesamte Regierung in eine veritable Krise. Sein gestriges Interview in der ‚ZIB 2‘ zeigt, wie tief der Kanzler und die türkise ÖVP mittlerweile gesunken sind. Seine hilflosen Gegenangriffe auf Justiz und Parlament machen deutlich, dass ihm das Wasser bis zum Hals steht. Skandalös ist, dass Kurz nicht nur seine Attacken auf Justiz und Parlament fortsetzt, sondern sogar weiter versucht, mit Unwahrheiten Stimmung zu erzeugen. Dass er der Öffentlichkeit weismachen will, dass nicht die Justiz sondern die Opposition Ermittlungen gegen ihn führe, schlägt dem Fass den Boden aus. Und mit seinem Nicht-Bekenntnis zur Wahrheitspflicht im U-Ausschuss rüttelt Kurz an den Grundfesten unserer Demokratie. Der Schaden für Österreich und das internationale Ansehen unseres Landes wird Tag für Tag größer“, so fasst SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch heute, Donnerstag, das ZIB 2-Interview des Bundeskanzlers gegenüber dem SPÖ-Pressedienst zusammen.

 


„Bei einer Anklage ist eine rote Linie überschritten. Ich kann mich hier nur den Stimmen mehrerer Experten und Verfassungsrechtlern anschließen: In jedem anderen zivilisierten und demokratischen Rechtsstaat tritt ein Regierungsmitglied zurück, wenn Anklage erhoben wird“, so Deutsch weiter

 


Deutsch erinnert dabei auch an die Expertise von Verfassungsjurist Heinz Mayer, dass in demokratischen Rechtsstaaten die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erheben kann, wenn nach den Ermittlungen die Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. „Offenbar stellen sich Kurz und seine Anhängerschaft ohnehin bereits auf eine Anklage ein“, so Deutsch, der abschließend noch einmal bekräftigt: „Ein angeklagter Bundeskanzler muss die Konsequenzen ziehen und zurücktreten. Alles andere wäre fatal für unsere demokratischen Grundprinzipien und das Ansehen Österreichs!“ (Quelle: APA/OTS)

 


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13.05.2021


Freibrief für ausländischen Berufsverbrecher?


Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen


Am 7. März 2020 brach ein 28-jähriger slowakischer Krimineller, in Wien Favoriten, in die Wohnung einer 53-jährigen Österreicherin ein. Der Hausmeister des Wohnhauses bemerkte dies und verständigte sofort die Polizei. Diese konnte den Einbrecher festnehmen, bevor dieser noch Gegenstände an sich bringen konnte. Beim Einbruch entstand jedoch ein erheblicher Sachschaden. Der Täter wurde – wie meist bei ausländischen Kriminellen – auf freiem Fuß angezeigt.


So weit, so nicht gut. Was dann geschah, könnte man wohl als Justiz-Posse bezeichnen. Die Wohnungseigentümerin erhielt bis dato weder eine Vorladung zur Einvernahme bei der Polizei oder Gericht, noch sonst irgendeine Verständigung.


Stattdessen wurde dem Hausmeister in der vorigen Woche, eine Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Wien zu gestellt. In dieser wird er – aus unerfindlichen Gründen – als Opfer geführt und über die Einstellung des Verfahrens informiert.


So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.




Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

 

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.


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24.08.2020


Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?


In Frankreich wir das Aufzeigen von Gräueltaten des IS,

mit Anklage und zwangsweiser Psychiatrisierung geahndet

 

Man muss Madame Le Pen nicht mögen, allerdings was die französische Justiz aufführt, geht keinesfalls auf die sprichwörtliche Kuhhaut.  Weil die französische Rechtspopulistin, die sich in bisherigen Wahlen recht gut geschlagen hat – im Jahr 2015 Videos von Gräueltaten des IS auf ihrem Twitter-Account geteilt und damit aufgezeigt hat wie gefährlich und brutal diese Islamisten sind, hat sie ein laufendes Verfahren am Hals.  Dieses Verfahren (mit einem Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft und 75.000,- Euro Geldstrafe) wird mit „Verbreitung von Gewaltbildern“ begründet, welches angeblich zum Schutz von Minderjährigen dienen soll. Wenn dem wirklich so ist bleibt nur zu hoffen, dass in Frankreich keine Horror – Kriegs – und Kriminalfilme ausgestrahlt werden.

 

 

Zusätzlich zum Verfahren, verlangt nun die französische Justiz ein psychiatrisches Gutachten.  In diesem soll geklärt werden, ob Le Pen zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015, die besagten Videos auf Twitter geteilt hat.  Zudem soll geprüft werden, ob – und das lasse man sich auf der Zunge zergehen – „der geistige Zustand der Betroffenen, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“.  Tja, auch so kann man sich politischer Gegner entledigen. Die diktatorischen Systeme dieser Welt lassen recht herzlich grüßen.

 

Unser Fazit: Man sollte in Frankreich nie Horrortaten des IS aufzeigen. Da reagiert die französische Justiz sensibel, klagt den Aufzeiger an und schickt diesen zum Psychiater.  In Frankreich ist es besser, die Horrortaten des IS zu verschweigen und unter den Teppich zu kehren.  Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?

 

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2018-09-22


Uwe Sailer als Angeklagter vor Gericht


Posting soll angeblich eine Fälschung sein

Gestern stand der selbsternannte Datenforensiker und Kriminalbeamte aus Linz, als
Angeklagter  vor  dem  Kadi.   Im  Bezirksgericht  Linz wurde gegen ihn wegen § 111
StGB  (Üble Nachrede)  und  § 115 StGB  (Beleidigung) verhandelt.   (Für Uwe Sailer
gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung).
Er  soll  laut  Angaben  des  Klägers  nachfolgendes Posting auf seinem Facebook-
Account veröffentlicht haben.
In  diesem Posting wird der Kläger als ein „…recht(s)kräftiger Nazi, ohne Angst und
ohne Hirn!“ bezeichnet und mittels Fotomontage als Bettler dargestellt. Uwe Sailer
bestritt das besagte Facebook-Posting verfasst zu haben und bezeichnete dieses
als Fälschung.
Die Richterin vertagte die Verhandlung zwecks Einholung von Unterlagen bei Face-
book,  die  dann  von  einem  Sachverständigen  ausgewertet  werden.   Wir  werden
selbstverständlich über den Fort- bzw. Ausgang des Verfahrens berichten.
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2015-02-27
Bei  diesem  Beitrag  handelt es sich um eine reine Prozess-Berichterstattung.
Daher kann dieser nicht kommentiert werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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{jcomments off}

Mobbing als Bildungsziel der Grünen


Ist Glawischnig die oberste Richterin Österreichs?

„FP-Obmann  Strache  ist  offenbar  zu  schwach,  um Martin Graf zum Rücktritt zu zwingen.
Er  stellt  sich  sogar hinter jemand, der in offensichtlich ungehöriger Weise eine alte Dame
um  den  Zugriff  auf  ihr  Vermögen  gebracht  hat,……“   In  diesem Tenor geht es auf der
offiziellen Webseite  der  Grünen,  in einem gestrigen Beitrag der grünen Bundessprecherin,
Eva Glawischnig, weiter.
 
Wir finden es erstaunlich, dass sich eine österreichische Politikerin offensichtlich über jegliche
rechtsstaatlichen  Prinzipen  hinwegsetzt  und  einen  Mann  einer Tat beschuldigt,  für die es
bis dato keinerlei Beweise gibt. Sollte Martin Graf tatsächlich eine strafbare Handlung gesetzt
haben, so ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörden tätig zu werden und eventuelle Ergebnisse
der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diese entscheidet dann über eine Anklage und ein un-
abhängiges Gericht hat dann über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.
 
Aber dem nicht genug, forderte Eva Glawischnig: „Kommen Sie zur Menschenkette rund ums
Parlament: „Bildungsziel: Anstand – Martin Graf muss gehen“ und verwies auf den Facebook-
Link:  http://www.facebook.com/events/452029081476990/  
 
Screen: facebook.com
 
Über diesen Facebook-Account wurden dann 14.453 Personen zu dieser skurrilen Veranstalt-
ung am 12.06.2012 eingeladen. Zugesagt haben 718, wenn man den Angaben glauben darf.
 
Screen: facebook.com
 

98 Prozent ließen die Einladung links liegen

Tatsächlich  fanden sich heute nur knapp 300  Personen zu der dubiosen Kundgebung vor dem
Parlament ein,  die von den Grünen und noch einigen politisch linksorientierten Organisationen
veranstaltet  wurde.  Das heißt,  dass von den 14.453  „eingeladenen“ Personen,  die offenbar
dem Kreis der Grünen oder den Linken zuzuordnen sind,  lediglich 2 Prozent der Aufforderung
an der Teilnahme zu dieser Veranstaltung gefolgt sind.   98 Prozent hatten ganz offensichtlich
rechtsstaatliches  Verständnis  und  das lässt hoffen,  dass im grünen oder linken Wählerkreis
doch noch nicht Hopfen und Malz verloren ist.
 
Mit ihrer Initiative schrammt Glawischnig haarscharf an einer Selbstjustiz vorbei, denn Zweck
der skurrilen Veranstaltung war es offenbar, den Dritten Nationalratspräsidenten, Martin Graf,
aus seinem Amt zu verjagen oder zumindest hinaus zu mobben.  Falls es der grünen Bundes-
sprecherin nicht bewusst ist, M. Graf wurde im demokratischen Weg in sein Amt gewählt und
kann auch nur in diesem Weg wieder abgewählt werden.
 
Wenn  Mobbing  zum  Bildungsziel  der Grünen gehört bleibt nur zu hoffen,  dass diese Partei
nie  eine  tragende  Rolle  in der Bildungspolitik der Republik Österreich übernimmt.   Die Vor-
gehensweise von Glawischnig in dieser Causa,  ist unserer Meinung nach demokratiepolitisch
äußert bedenklich. Auch scheint die Grünpolitikerin in ihrem augenscheinlichen Unverständnis
für rechtsstaatliche Prinzipien zu übersehen,  dass es die Unschuldsvermutung gibt. Diese gilt
auch für politische Gegner(innen).
 
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2012-06-12
 

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
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2012-04-12
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

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2011-09-29
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

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2011-03-15
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

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2011-03-02
 

Die erstaunlichen Quellen eines Profil-Reporters


Engel auf Pfoten

Heute haben wir unser Archiv durchstöbert, um ein wenig in Nostalgie zu verweilen.
Dabei sind wir auf die Serie über den mittlerweile verstorbenen Vereinsobmann des
Spendenvereins „Engel auf Pfoten“ gestoßen.
Da wir dieser Causa  immerhin 20 Beiträge in  einem  Zeitraum von 11 Monaten wid-
meten, veranlasste uns dies, diese nochmals durchzulesen. Die Geschichte war sehr
interessant und auch widersprüchlich.  Es gab Komuczky-Gegner  und Befürworter.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Wir haben uns in der Angelegenheit darauf beschränkt, so weit als möglich objektiv
zu berichten.  Für uns galt immer die  Unschuldsvermutung des Roland Komuczky.
Wie es sich im Nachhinein herausstellte, lagen wir auch goldrichtig.  Der Ex-Vereins-
obmann wurde nie angeklagt und stand daher auch nie vor Gericht.
Wenn wir Personen, Firmen,  Körperschaften, Behörden udgl.   medial angreifen, ha-
ben wir es uns zur Angewohnheit gemacht,   sorgfältige Recherchen durchzuführen.
Auch prüfen wir unsere Quellen auf Herz und Nieren, um niemanden Unrecht zu tun,
oder diesen in der Öffentlichkeit zu diffamieren.

Erstaunlicher Profil-Artikel

Dies dürfte der Profil-Reporter Emil Bobi, in der Causa Komuczky nicht so gehalten
haben.  In seinem  Artikel im Profil Nr. 18/09 vom 27.04.2009,  ließ er sich  heftigst
über den mittlerweile verstorbenen Mann aus.
Im Profil-Artikel wurden  Roland Komuczky  zahlreiche  Straftaten unterstellt.  Gewalt-
tätigkeiten gegen Mitarbeiter und Spender, sowie sexuelle Belästigung minderjähriger
Blinder, waren nur die Spitze des  Eisbergs der Anpatzungen  gegen Komuczky. Wer
sich den gesamten Beitrag durchlesen will, kann diesen hier DOWNLOADEN.
Roland Komuczky musste Diffamierung mit ins Grab nehmen
Lapidar wurde  auf die  Unschuldsvermutung  von Komuczky hingewiesen.  Zur Fülle
der angeblich  begangenen Straftaten von denen Emil Bobi schreibt,  nimmt sich der
Unschuldsvermutungs-Satz wie ein Witz aus.

Erstaunliche Informationsquellen

Auch mehrere Gerichtsverfahren sollen anhängig gewesen sein, so schrieb es zumindest
der Profil-Reporter. Als Informationsquelle nannte  Emil Bobi die Ex-Lebensgefährtin, so-
wie einen ehemaligen Chauffeur von Komuczky.  Wie wertvoll  eine verlassene  Freundin
und ein gekündigter Fahrer als Informationsquelle sind, lassen wir jeden selbst beurteilen.
Fakt ist jedenfalls, dass Roland Komuczky in dieser Causa niemals vor Gericht stand und
auch nicht angeklagt war. Er verstarb als unbescholtener Mensch, der als Nachruf einen
diffamierenden Profil-Artikel des Journalisten Emil Bobi, in sein Grab mitnehmen musste.
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2010-11-25
 

Fernsehen kann verblöden

 

Jackass

Wer glaubt in punkto schwachsinniger TV-Sendungen bereits alles gesehen zu haben, der
sollte sich vielleicht einmal die MTV-Sendung „Jackass“ ansehen. Da lassen sich Akteure
von Berufsboxern verprügeln, springen aus Fenster, werfen sich vor fahrende Autos, hef-
ten ihre Hoden mit einer Tackermaschine am Allerwertesten fest usw.
Den tieferen Sinn dieser TV-Show werden wahrscheinlich nur Vollidioten verstehen. Aber
vermutlich ist diese Sendung künstlerisch wertvoll, was uns nicht verwundern würde, wer-
den doch bei uns auch  „Strenge Kammern“  aus Steuermittel subventioniert.

Bitte nicht nachahmen

Zwar ist zum Beginn dieser erstaunlichen TV-Sendung der Hinweis „Bitte nicht nachahmen“
eingeblendet, dass dürfte jedoch 5 Jugendliche aus Tulln nicht davon abgehalten  haben, eine
Szene aus „Jackass“ nachzustellen.
Laut „noe.orf.at“ täuschten die Jugendlichen eine Entführung vor. Inmitten des Tullner Stadt-
zentrums, stülpten zwei von ihnen welche die Täter spielten, dem „Opfer“ einen Jutesack
über den Kopf. Anschließend zerrten sie ihn in den Kofferraum ihres Wagens und fuhren mit
quietschenden Reifen davon.
Mehrere Augenzeugen welche die „Entführung“ für echt hielten, verständigten die Polizei.
In allen umliegenden Bezirken wurde eine Alarmfahndung eingeleitet, bei der die Jugend-
lichen ausgeforscht wurden.

Erstaunliche Anzeige

Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, wegen Vortäuschung einer strafbaren
Handlung angezeigt, weiß „noe.orf.at“ zu berichten. Das ist eigentlich erstaunlich, da die
Burschen diese Tat überhaupt nicht begangen haben.
§ 298 StGB Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung
 
(1)Wer einer Behörde (§ 151 Abs. 3) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zu-
ständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vor-
täuscht, ist, wenn er  nicht nach dem § 297 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheits-
strafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig bewirkt, dass die Tat keine behörd-
liche Ermittlung zur Folge hat.
Liest man sich o.a. Gesetzestext durch, braucht es keiner juristischen Ausbildung um zu
erkennen, dass der geforderte Tatbestand nicht einmal annähernd erfüllt wurde. Es ist
schon erstaunlich, dass fünf Jugendliche wegen diesem Blödsinn kriminalisiert werden.

Zuviel Law&Order gesehen?

Die quietschenden Reifen und der Passagier im Kofferraum erfüllen die verwaltungsrecht-
lichen Tatbestände der „vermeidbaren Lärmerregung“ und „vorschriftswidrige Per-
sonenbeförderung“.
Offensichtlich hat auch der Anzeiger zu viel ferngesehen und glaubt an die Inhalte der TV-
Serie „Law&Order“, wo aus nicht vorhandenen Tatbeständen, die erstaunlichsten Anklagen
gebastelt werden. Diese Sendung hat ungefähr den gleichen geistigen Level wie „Jackass“.
*****

2010-03-29
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Vom Nobody zum Mythos

  

Wie bastel ich mir einen Terroristen ?

     
Man nehme einen Internetspinner, der seinen fundamentalisitschen Schwachsinn über
das World Web Net verbreitet.
Dann klage man diesen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Nötigung
der Republik Österreich an und verwahre ihn in Untersuchungshaft.
Dazu biete man ihm vor Gericht noch ein Forum, daß dieser in seinem ganzen Leben
nie gehabt hätte. Nicht zu vergessen die Medien, die das Ganze noch hochstilisieren.

Prozess geht weiter

    
Im Wiener Landesgericht wurde heute, Dienstag, die Verhandlung gegen den 22-jährigen
Mohamed M. fortgesetzt, nachdem ihn ein Arzt für verhandlungsfähig befunden hatte.
Der Angeklagte ist seit Dezember 2008 im Hungerstreik und fühlte sich nicht in der Lage
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Laut Anklage waren er und seine Frau Mona S. (21) zumindest ab März 2007 „Mitglied
einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Al Qadia bzw. anderer international tätiger
radikal-islamischer Terrornetzwerke“. Der Staatsanwalt wirft Mohamed M. vor, in einem
Drohvideo zu Terroranschlägen aufgerufen zu haben.
Soviel zu den Fakten über Ereignisse, die sich bereits seit knappe zwei Jahren hinziehen.
Aufmerksamkeitserregend war auch noch die Frau von Mohamed M., die stets ver-
schleierte Mona S., die ihre Auftritte vor Gericht stets medienwirksam in Szene zu setzen
wußte. Dies erweitertete den Bekanntheitsgrad von Mohamed M. ebenfalls erheblich.
Sie war heute allerdings bei der Verhandlung, krankheitsbedingt nicht anwesend.

Massenweise Internetspinner

    
Würde man alle, die ihren unsinnigen, radikalen oder verleumderischen Schwachsinn
übers Internet verzapfen, verhaften und anklagen, wäre in der Baubranche keine Wirt-
schaftskrise mehr. Diese wären dann Tag und Nacht beschäftigt, ein Gefängnis nach
dem anderen zu bauen.
An diesbezüglichen Foren besteht im Internet wahrlich kein Mangel. Ein gutes Beispiel
dafür ist das Forum „Genderwahn“, als Fundgrube für Anklagen quer durchs Strafgesetz
-buch.
  

Mythos Mohamed

     
Vor seiner Verhaftung vor zirka 2 Jahren hatte diesen Mohamed M. kein Mensch
gekannt. Seinen Bekanntsheitsgrad verschuf ihm die Inhaftierung und Anklage.
Er und seine Frau wußten stets, wie der Gerichtssaal als Showbühne zu nutzen war.
Bei seinen radikalen islamischen Glaubensbrüder, die in vor zwei Jahren nicht ein-
mal gegrüßt haben, genießt er nun hohen Respekt.
Vielleicht hat man nur versucht, radikale Ansätze im Keim zu ersticken. Dies ist jedoch
gründlichst schief gegangen und man hat aus einem Nobody auf einmal einen Mythos
geschaffen.
  
Dieser Mann wird an wahrscheinlich grenzender Sicherheit, in der Zukunft zu den ganz
Großen der radikalen fundamentalistischen Moslems zählen und das nur, weil man ihn
dazu gemacht hat.
      
Stauni
  
2009-02-10 

Inhalts-Ende

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