Vassilakou fühlt sich gestalkt


Journalistische Sorgfaltspflicht gefragt

Erstaunlich.at  ist  ein  kleines Online-Medium.   Wir bringen auch keine Massennachrichten
sondern nur ausgewählte Beiträge, meist zum Thema „Doppelmoral“.  Eines haben wir uns
jedoch  angewöhnt:  Alle  unsere  zu  bringenden Beiträge bis ins kleinste Detail zu recher-
chieren.   Das  sind  wir  unserer Leserschaft schuldig und erspart auch jede Menge Ärger
mit dem Gesetz.
 
Eine genaue Recherche fällt unter die journalistische Sorgfaltspflicht. Diese sollte man sich
eigentlich auch von den großen Medien erwarten können. Dass dem nicht immer so ist be-
weist ein Beitrag der Tageszeitung KURIER vom 2. Juni 2012.
 
 
Nach  unseren Beiträgen  „Vassilakou voll erwischt“  TEIL1  und TEIL2  hat sich die grüne Vize-
bürgermeisterin  offensichtlich  bei  einem  KURIER-Redakteur  darüber  beklagt,  dass sie von
einem  ERSTAUNLICH-Reporter  „gestalkt“  wurde.   Dieser oder diese Redakteur(in) hat dann
offenbar die Worte von Vassilakou 1:1 übernommen.  Dabei  hat  er/sie  es verabsäumt, dem
„Beschuldigten“ eine Gelegenheit zur Darstellung aus seiner Sicht zu ermöglichen.

 

Der  Vorwurf  des Stalkings,  der unkommentiert vom KURIER im Artikel übernommen wurde,
stellt  immerhin  einen  Straftatbestand dar.   Diesbezüglich wurde der KURIER auch zu einer
Richtigstellung aufgefordert.   Sollte  dieser bis zum 15. Juni 2012 nicht entsprochen werden,
haben die Anwälte das Wort.
 

Was ist eigentlich Stalking?

Der  Gesetzgeber spricht dabei von  „Beharrlicher Verfolgung“.   Im nachfolgenden Screen ist
ersichtlich welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diesen strafbaren Tatbestand zu
erfüllen.
 
Screen: jusline.at
 
Alle  diese  Handlungen  wurden  nicht  einmal annähernd gesetzt und daher kann wohl kaum
ernsthaft  davon  ausgegangen werden,  dass die Wiener Vizebürgermeisterin gestalkt wurde.
Auch  wurde  ihr  nicht  aufgelauert,  wie dies im KURIER-Artikel fälschlicher Weise behauptet
wird.
 
Die Begegnung fand zufällig statt,  da der Herausgeber von www.erstaunlich.at ebenfalls zur
ORF-Sendung  Bürgerforum  eingeladen  war  und  daher  den  gleichen Weg aus dem ORF-
Zentrum zurück zu legen hatte wie die Vizebürgermeisterin.
 

Nicht gerne alleine mit Stöckelschuhen in der Nacht

Inhaltlich  überrascht der KURIER-Beitrag nicht, dass Vassilakou  „empört“  darüber ist,  dass
sie nachdem sie sich im ORF-Bürgerforum vehement für das Fahrrad und die Öffis eingesetzt
hat,  erwischt wurde,  wie sie weitab von den offiziellen ORF-Parkplätzen  – offenbar bemüht
sich den Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen –  in  ihren Dienstwagen gestiegen ist.
 
Als Person des öffentlichen Interesses, die sie als amtierende Vizebürgermeisterin der Haupt-
stadt  wohl ist,  mutet es zumindest eigenartig an,  dass sie sich von einer Kamera „gestalkt“
fühlt. Dies besonders auch deshalb,  weil sie auf frischer Tat ertappt wurde, wie sie „Wasser
predigt und Wein trinkt“.
Es ist daher auch nicht  „stupide, mich (Vassilakou) zu filmen und damit  zu stalken“, sondern
die Pflicht eines investigativen Journalisten seinen Leser(innen) die wahren Hintergründe dar-
zulegen. Das Video ist übrigens nach wie vor auf www.erstaunlich.at  abrufbar.
 
Jedenfalls  sieht  man  bei  www.erstaunlich.at  etwaigen  Klagen und/oder Anzeigen mit Gelas-
senheit  entgegen.  Was  die Argumentation  der Frau Vassilakou bezüglich der Umweltfreund-
lichkeit  ihres mit Erdgas betriebenen Dienstwagens betrifft   – den sie deshalb benützt weil sie
nicht  gerne  nachts  mit Stöckelschuhen allein durch die Straßen geht –  erfolgt demnächst ein
eigener Beitrag.
 
*****

2012-06-09
 

Erstaunlicher Valentinstag


Gott als Stalker?

Zum Valentinstag plant die Erzdiözese in Wien, 100.000 (!) „Liebesbriefe von Gott“ zu
verteilen. 100.000 Briefe von jemanden, die niemand bestellt hat. Das wirft natürlich die
juristische Frage auf, ob dies bereits unter „Beharrlicher Verfolgung“ fällt.

Lass uns wieder einmal miteinander reden!“, heißt es im „Liebesbrief von Gott“,
natürlich ohne Rücksicht darauf ob der Briefempfänger überhaupt an einem Gespräch inter-
essiert ist. Offen ist auch das Thema des Gespräches, aber vermutlich wird es sich ums Geld
handeln, wie uns folgendes Beispiel beweist.

Der Ablass

Diesem Liebesbrief ist zu entnehmen, dass der Empfänger massive Schulden beim Klerus hat.
Weil sich aber auch die Kirche nach der Decke strecken muss, macht sie dem Schuldner ein
erstaunliches Angebot.
Wenn dieser eine Einzugsermächtigung für sein Konto, für mindestens zwei Jahre unter-
schreibt, sind ihm alle bisherigen Schulden zu 100 Prozent erlassen. Na wenn das nicht
christliche Nächstenliebe in Reinkultur ist?

Schuldenerlass gegen Einzugsberechtigung

Allerdings hat der geschäftstüchtige Pfarrer etwas vergessen. Wenn der Kontostand des
gläubigen Schuldners Null aufweist, dann nützt auch die Einzugsberechtigung nichts.
Von soviel Geschäftssinn könnte sich auch der Finanzminister etwas abschauen und Steuer-
schuldnern, gegen eine Einzugberechtigung die anstehenden Steuerschulden erlassen.

Keine Blumen zum Valenstintag

Einen Liebesdienst oder Akt der Nächstenliebe, hat auch die Pharmafirma „Pfizer“ im Sinn.
Auch wenn dieser einer etwas anderen Art angehört, soll am Valentinstag niemand zu kurz
kommen.

Liebesdienst Vorspiel

Unter dem Motto Jedem Österreicher ab 18 sein Vorspiel“ verschenkt der Pharmariese
„Eintausend“ Brettspiele an seine jetzigen oder zukünftigen Kunden. Das erotische Brett-
spiel mit dem Namen „Vorspiel“ kann ab 14.2. kostenlos auf  www.stehtzummann.at be-
stellt werden.


Nach Schweinegrippe kommt Impotenz

Laut Pfizer sind in Österreich rund eine Million Männer zumindest zeitweise von Erektions-
problemen betroffen und leiden im Durchschnitt drei Jahre lang, bevor sie sich entschließen
darüber zu reden oder gar einen Arzt aufzusuchen.

Dieses erotische Brettspiel soll dazu anregen, sich dem Tabuthema „Erektionsstörung“
früher zu öffnen und darüber zu reden. Daraus schließen wir, dass der Pharmariese darauf
abzielt seine blauen Pillen häufiger schneller unter die Leute zu bringen.

Der Plan ist gut durchdacht

Dieser Plan könnte durchwegs aufgehen, denn was ist peinlicher als der Gedanke beim
Liebesakt zu versagen. Glücklicherweise ist bei Pfizer niemand auf die Idee gekommen,
eine Schweinegrippespiel unter das Volk zu verteilen, um so denn Umsatz des Serums zu
steigern.

Dieses ging ja bekanntlich in großen Mengen an die Hersteller zurück, weil die Bevölkerung
so schlau war zu erkennen, dass es der Pharmaindustrie ausschliesslich darum ging, sich mit
einer normalen Grippeerkrankung eine goldene Nase zu verdienen.

*****

2010-02-10
  

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Stalking oder Religionswahn

 

Frau wegen Stalking verurteilt


Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.

Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?

Beharrliche Verfolgung

§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
 
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
    Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
    bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
      zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
 

Männerdelikt

 
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.

Religionswahn ?

  
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith  bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.

Keine Vergebung

Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
  
2009-03-07
    

Inhalts-Ende

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