Wiedereinstellung unmöglich
Es ist kaum anzunehmen, dass ein(e) Kindergärtner(in) oder Lehrer(in), der/die Gewalt
gegen Kinder ausgeübt hat und dafür auch strafrechtlich verurteilt wurde, je wieder von
seinem/ihrem weltlichen Dienstgeber auf Kinder „losgelassen“ wird.
Selbst wenn ein psychologisches Gutachten bestätigen würde, dass von dieser Person keine
Gefahr mehr gegen Kinder ausgeht, würde jeder weltliche Dienstgeber aus Gründen der Ver-
antwortung von so einem Schritt absehen.
Papst bittet Missbrauchsopfer um Verzeihung
Erst heute bat Papst Benedikt XVI. die Opfer der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche
um Verzeihung. In einer Messe im Vatikan meinte der Oberhirte der röm.kath. Kirche, er bitte
Gott und die Opfer um Vergebung.
Es seien Sünden von Priestern ans Licht gebracht worden und der Skandal rufe nach einer
Reinigung der Kirche, waren ebenfalls die Worte des Kirchenoberhauptes. Speziell den
Missbrauchsopfern wird der Mund vor Staunen offen bleiben, wenn sie nachfolgende Zei-
len lesen, die wir hier wörtlich aus der Webseite der „Diözese Graz-Seckau“ wiedergeben.
Erstaunliches Statement
Im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Verletzungen vor allem von Jugendlichen und
Kindern durch sexuelle oder andere Gewalt wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, man
habe kirchlicherseits Täter lediglich an einen anderen Ort versetzt, statt sich einem solchen
Problem offen zu stellen. Dementsprechend hat die Diözesanleitung zwei steirische Pfarr-
seelsorger, die vor zwölf bzw. vor zwanzig Jahren straffällig geworden sind, auch zum
Schutz vor nichtqualifizierten Beurteilungen vorläufig von ihrem Dienst freigestellt, um zu
klären, ob auch nach den heute geltenden strengen Kriterien ein Rückfall ausgeschlos-
sen werden kann.
Im Klartext heißt dies, dass die Diözesanleitung die beiden Priester aus Schutz vor nicht-
qualifizierten Beurteilungen und nicht um Kinder zu schützen, vorläufig vom Dienst frei-
gestellt hat.
Erstaunlich finden wir auch, dass erst jetzt strenge Kriterien gelten, die einen Rückfall
auschliessen. Dass bedeutet, dass man dies in früheren Zeiten offensichtlich lockerer
gesehen hat. Die zahlreichen Mißbrauchsfälle in der Kirche haben dies ohnehin unter
Beweis gestellt. Aber die Diözesanleitung legt noch einen drauf und verkündet weitere
Erstaunlichkeiten auf ihrer Webseite.
Dienst unter Aufsicht
Die beiden Seelsorger kehren nun mit 13. Juni 2010 in ihre bisherigen Pfarren zurück,
werden aber bei ihrer Tätigkeit durch den Diözesanvisitator gemeinsam mit dem zustän-
digen Dechant begleitet. Das Arbeitsjahr 2010/2011 wird eine Zeit besonders achtsamer
Erprobung dafür sein, ob diese Seelsorger die Leitung der ihnen anvertrauten Pfarren
so wahrnehmen können, dass Spaltungen ausbleiben oder überwunden werden und
dass die Amts- und Lebensführung dieser Priester klar und voll der kirchlichen Ordnung
entspricht. Andernfalls wird die Diözese eine neue Regelung treffen.
Learning by Doing
Nun werden die beiden Seelsorger wieder auf Kinder losgelassen. Um zu verhindern
dass sie in ihr „altes Schema“ zurückfallen, wird ihnen ein Aufpasser zur Seite gestellt.
Unter dem Motto „learning by doing“ wird beobachtet werden, ob die betroffenen Priester
ihre Dienst so versehen, wie es eigentlich vorgesehen ist.
Schön finden wir auch dass die Diözese einräumt eine neue Regelung treffen zu wollen,
falls dies nicht so sein sollte. Schade dass man diese „neue Regelung“ nicht näher defi-
niert hat. Auch schweigt sich die Diözesanleitung darüber aus, wie sie ihren Feldver-
such eventuell zukünftigen Opfern erklären will.
Nicht lernfähig
Wie wenig die Diözese Graz-Seckau aus den vergangenen Missbrauchsfällen und ihren
Folgen gelernt hat, beweisen auch folgende Zeilen, welche auf ihrer Webseite zu finden
sind.
Die jetzt getroffene und unter klaren Bedingungen stehende Entscheidung beruht auf stren-
gen Regeln für den Schutz von Menschen vor Übergriffen seitens kirchlicher Verantwort-
licher und ist zugleich auch ein Beitrag zu einer oft eingeforderten „Kultur des Verzeihens“.
Eine Entscheidung die auf dem Schutz von Menschen beruht, würde anders aussehen.
Nämlich dass die beiden Priester bis zu ihrer Pensionierung in irgendeiner Klosterbiblio-
thek Bücher abstauben und nie mehr mit Kindern in Berührung kommen.
Verzeihung gilt für die Opfer
Das mit der eingeforderten „Kultur des Verzeihens“ dürften die verantwortlichen Herren
der Diözese Graz-Seckau ein wenig missverstanden haben. Ihr Chef im Vatikan hat näm-
lich die Opfer um Verzeihung gebeten.
Für die missbrauchten Opfer sollte die „Kultur des Verzeihens“ gelten und nicht für ihre
Peiniger.
*****
2010-06-11
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
*****
2010-06-10
Erstaunliches Vatertagsgeschenk
Beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, sind wir auf ein erstaunliches Vatertags-
geschenk gestossen. Der Verband der Brauereien Österreichs bietet unter www.bierserver.at
eine interaktive „Österreichischen Bierlandkarte“ an. Auf dieser befinden sich 172 Betriebe
in denen das köstliche Nass angeboten wird.
Beim Durchlesen der Presseaussendung des Verbandes der Brauereien Österreichs, die
unter dem Motto „Erlebte Biervielfalt zum Vatertag“ steht, ist für uns der Eindruck ent-
standen, dass österreichische Väter schwere Alkoholiker sein müssen.
Alkohol wird als Kulturgut angepriesen
Meint doch die GF des Verbandes, Mag. Jutta Kaufmann-Kerschbaum, dass Österreich
sich glücklich schätzen kann, ein wertvolles Kulturgut wie das Bier in einer solchen Vielfalt
geniessen zu können.
Also Bier ist zwar ein Getränk mit dem der Durst gelöscht werden kann, unter Umständen
noch ein Genussmittel, aber unter dem Begriff Kulturgut haben wir andere Vorstellungen.
Wahrscheinlich ist Frau Kaufmann-Kerschbaum entfallen, dass Bier in zu großen Mengen
getrunken zur Alkoholisierung und im schlimmsten Fall zur Alkoholabhängigkeit führt.
Das heisst, dass Bier zu einem medizinischen Problem führen kann und das ist keine Eigen-
schaft eines Kulturgutes. Möglicherweise können sich Brauereibesitzer Kulturgüter kaufen,
wenn sie dementsprechende Mengen an Bier verkaufen. So gesehen wird Bier zum Kultur-
gut.
Die kleine Bierreise
Am besten gefällt uns die Passage in der eine Alkoholtour angepriesen wird. Frau Kaufmann
-Kerschbaum meint dazu wortwörtlich: „Gerade jetzt zum Vatertag ist die neue Karte das
perfekte Recherche-Hilfsmittel für eine kleine Bierreise. So kann man die herrliche österreich-
ische Landschaft, die berühmten Sehenswürdigkeiten der Städte und die besten Biere des
Landes bei einem gemeinsamen Ausflug verbinden.“
Eine solche Sauftour, pardon Bierreise können wir uns bildlich vorstellen. Allerdings stellt
sich für uns folgende Frage. Ab dem wievielten Krügerl verliert man das Interesse an den
Sehenswürdigkeiten oder an der Landschaft?
Landschaft nur zum Kotzen
Auch die Ehefrau und die Kinder werden ihre helle Freude daran haben, wenn der Papa voll-
trunken, (hoffentlich) im Beifahrersitz hängt und die herrliche österreichische Landschaft nur
dann entdeckt, wenn er urinieren oder kotzen muss.
Da bleibt nur zu hoffen, dass der Ehemann von Frau Kaufmann-Kerschbaum auch von die-
sem erstaunlichen Vatertagsgeschenk Gebrauch macht und sich mit Kind und Kegel auf eine
Alkoholtour begibt. Eine Frage gestatten wir uns noch an die Dame. Wie sollen eigentlich
Väter die kein Bier trinken, ihren Ehrentag feiern?
*****
2010-06-09
Laufhauswerbung, das geht doch nicht!
Pikiert zeigt sich der Standard-Journalist Thomas Rottenberg über folgendes Werbesujet.
(Fotoquelle: http://derstandard.at)
Da bewirbt ein Laufhaus-Betreiber die Dienstleistungen seiner Damen. Das Werbeplakat
ist sehr ästhetisch angefertigt und hält mit jeder Palmers-Werbung locker mit. Da ist es
doch erstaunlich, dass dieses gerade einen Journalisten einer linksgerichteten Zeitung
stört.
Hilflose Gewista
Anrufe seitens des STANDARDS bei der Werbefirma Gewista waren nicht von Erfolg
gekrönt. Dies entnehmen wir der Feststellung des Herrn Rottenberg der meint, dass
man auf die Anfrage hilflos reagierte.
Herr Rottenberg wirft auch ein, dass die SPÖ an der Firma Gewista beteiligt ist. Damit
ist doch alles klar, denn die Wiener Rathaus-Roten subventionierten sogar einen Swinger-
club samt strenger Kammer. Aber vielleicht hat der Standard-Journalist einen dement-
sprechenden Besuch in der Wiener Secession verabsäumt.
Will Rottenberg in „diestandard“ wechseln?
Möglicherweise will Thomas Rottenberg den Emanzen von „diestandard“ Konkurrenz
machen und ist auf der Suche nach einem geeigneten Sujet, das einer Zitrone würdig
ist.
Na da wollen wir dem guten Mann ein wenig Unterstützung angedeihen lassen und
schlagen ihm nachfolgendes Werbeplakat vor, welches gestern von einem ERSTAUN-
LICH-Mitarbeiter entdeckt wurde.
Werter Herr Thomas Rottenberg von STANDARD. Das obige Foto steht Ihnen zur
freien Verfügung. Zeigen Sie es der Chef(in)-Emanze von „diestandard“. Möglicher-
weise sind sie damit der nächste Anwärter auf den Pulitzer-Preis der Zitronen-Aus-
teiler(innen).
*****
2010-06-09
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
*****
2010-06-08
Wird durch Zwangsinserate künstlich am Leben erhalten
Das kleine Logo am rechten Rand mit den Worten „Gut zu wissen“ hat für die „Wiener
Zeitung“ eine sehr große Bedeutung. Diese liegt offensichtlich darin, dass es für die Macher
dieser Zeitung gut zu wissen ist, dass es den § 10 des Unternehmensgesetzbuches gibt.
Völlig veraltete Verordnung
Mit dieser völlig veralteten und unzeitgemäßen Bestimmung, wird die „Wiener Zeitung“
nämlich am Leben erhalten. Diese Verordnung besagt nämlich, dass Eintragungen im
Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen in
der Ediktsdatei (§ 89j GOG) und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekannt zu machen
sind.
Gebe es diese Verordnung nicht, wären die Pforten am Wiedner Gürtel bereits geschlos-
sen. Da klingt es wie Hohn dass der Geschäftsführer der WZ, Herr Mag. Schiessl in seinem
Schreiben festhält, Transparenz ist für alle Unternehmen von essentieller Bedeutung.
Wiener Zeitung offeriert Transparenz
Wenn es nach besagter Transparenz ginge, gäbe es diese für die zwangseingetragenen
Unternehmen in der Wiener Zeitung vermutlich nicht. In der heutigen Zeit informiert sich
jeder Mensch via Internet, wenn er über ein Unternehmen Auskünfte benötigt. Niemand
informiert sich über das Printmedium „Wiener Zeitung“ über eine Firma.
Im Internet-Zeitalter ist eine solche Eintragung im Annoncenteil der „Wiener Zeitung“
genauso wichtig, als wenn in China ein Sack Reis umfällt. Zahlreiche renommierte Inter-
netplattformen bieten den Service von derartigen Eintragungen kostengünstig bis gratis
an.
Dieses Schreiben ist eine Verhöhnung der Unternehmer
Es spricht der Monopolist
Da ist es doch beruhigend wenn Mag. Schiessl meint, dass die Tarife für die Einschaltung
durch gesetzliche Verordnung festgelegt und unter den marktüblichen Einschaltkosten
liegen. Aus einer Monopolstellung heraus dieses zu verlautbaren ist in der Tat erstaunlich.
Fast könnte man Mitleid mit der „Wiener Zeitung“ bekommen, hält doch deren Geschäfts-
führer in seinem Schreiben fest, dass sein Unternehmen dem Gesetz nach zur Direktver-
rechnung dieser Einschaltungen verpflichtet ist. Bei diesem Satz könnte man direkt zum
Schluss kommen, dass diese Verordnung der „Wiener Zeitung“ unangenehm ist und nur
durchführt wird weil es das Gesetz verlangt.
Sind alle Mitbewerber dubios?
Interessant ist auch der Hinweis auf dubiose Internethandels- und Gewerberegister. Ver-
mutlich hat es der Information des Herrn Mag. Schiessl bedurft, um Unternehmer über
diese Tatsache aufzuklären. Warum er als Monopolist andere Bewerber als dubios be-
zeichnet, wäre noch aufzuklären.
Vielleicht meint der Geschäftsführer der „Wiener Zeitung“, dass Unternehmer so dumm
sind und solche Angebote nicht in den Mülleimer werfen. Zur gefälligen Information des
Herrn Mag. Schiessl. Wenn es nicht diesen § 10 des Unternehmensgesetzbuches gäbe,
würden auch die Erlagscheine der „Wiener Zeitung“ im Papierkorb landen.
Handelsregistereintrag ist ohnehin kostenpflichtig
Um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister und
die Veröffentlichung dieser Eintragung in der „Wiener Zeitung“, sind zwei verschiedene
Paar Schuhe. Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Die gesetzliche Verpflichtung
zum Eintrag ins Handelsregister, müssen Unternehmer ohnehin extra bezahlen.
Daher entspricht unserer Meinung nach die gesetzliche Verpflichtung zur Zwangsveröf-
fentlichung der Handelsregistereintragung in der „Wiener Zeitung“ auf Kosten der Unter-
nehmer, nicht mehr den Wertvorstellungen einer liberalen Wirtschaft.
*****
2010-06-08
ÖGB jubelt über anonymen Bericht
„Wir sind froh über den großen Meilenstein, der mit der Vereinbarung zur Einkommens-
transparenz gelungen ist“, diese Meinung vertritt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Bekannter-
weise müssen Betriebe welche mehr als 999 Mitarbeiter(innen) beschäftigen, ab dem Jahr
2011 bis hin zu Firmen ab 150 Beschäftigte ab dem Jahr 2014 einen anonymen Einkommens-
bericht veröffentlichen.
Diese Maßnahme wird im Gleichbehandlungsgesetz verankert und soll zur Einkommens-
transparenz dienen. Die erste Frage die sich für uns stellt ist, welche Transparenz soll durch
einen anonymen Bericht gewährleistet werden?
Kollektivvertrag übersehen?
Aber weiter geht es im Reigen der Erstaunlichkeiten. Die gesamte Rote Fraktion, begonnen
von der Frauenministerin Heinisch-Hosek, bis abwärts bis zum kleinsten Funktionär ist der
Meinung, dass diese Einkommenstransparenz zur Schließung der Einkommensschere von
Gehältern zwischen Mann und Frau dienen soll.
Angeblich verdienen Frauen gegenüber Männern, bei einer gleich qualifizierten Tätigkeit
bis zu 18 Prozent weniger. Da erscheint es doch erstaunlich, dass der ÖGB nicht locker
lassen will, bis eine völlige Gleichheit hergestellt ist.
Erstaunlich erscheint es deshalb, gibt es doch den Kollektivvertrag, welcher auch vom
ÖGB mitbeschlossen wurde. In diesem werden Löhne nach Arbeitsjahren und nicht nach
Geschlecht berechnet. Offensichtlich scheint ÖGB-Präsident Erich Foglar diesen Umstand
vergessen zu haben.
Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?
Wurde im Gleichbehandlungswahn bereits das Gesetz einer geschlechtneutralen Posten-
vergabe für Privatbetriebe geschaffen, scheint die Spitze dieses erstaunlichen Wahns noch
nicht erreicht zu sein.
Laut Kollektivvertrag muss ohnehin der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden.
Wenn Unternehmen aus geschäftspolitischen Überlegungen heraus, ein Geschlecht egal
ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt über den KV bezahlt, so ist dies
Angelegenheit des Betriebes. Ein Eingriff in die Entlohnungsstruktur eines Unternehmens
käme einer Enteignung gleich.
Möglicherweise ist es den Gleichberechtigungsfanatikern entgangen, dass es viele Berufe
gibt in denen Frauen bei gleicher Qualifikation mehr als ihre männlichen Geschlechtsge-
nossen verdienen. Als kleine Beispiele wollen wir den Gastgewerbebereich oder Dienst-
leister wie Friseure anführen.
Müssen Männer in Zukunft auch Kinder gebären?
Ist dieses ganze Gleichbehandlungsgerede nicht ohnehin schon erstaunlich genug, plant die
Frauenministerin eine weitere Absurdität. Firmen die in Zukunft keinen anonymen Einkom-
mensbericht veröffentlichen, kommen auf eine „schwarze Liste“.
Mittlerweile darf man sich schon die berechtigte Frage stellen, wann kommt die Frauen-
ministerin Heinisch-Hosek und ihre treuergebenen Parteigenossen, wie zum Beispiel Sozial-
minister Hundstorfer auf die Idee, dass auch Männer Kinder zu gebären haben.
Da diese fiktive Forderung zur Zeit aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, wird man
vielleicht die Medizin bemühen und dies ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz verankern.
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Ehren, aber man sollte nicht das Kind mit dem
Bad ausschütten.
Ablenkungsmanöver?
Vielleicht dient dieses Gleichberechtigungs-Gehabe auch nur dazu, von den wirklichen Pro-
blemen abzulenken. Als ob Österreich momentan keine anderen ernsthaften Sorgen hätte,
befinden sich politisch Verantwortliche zur Zeit auf einem exzessiven Gleichberechtigungs-
Kreuzzug. Für dieses Verhalten gibt es allerdings eine neumodische Wortschöpfung, näm-
lich den Ausdruck „Genderwahn“.
*****
2010-06-07
Es war ein berauschendes Fest

Donnerstag spielte Petrus zwar nicht so richtig mit und die Florianijünger und ihre Gäste
feierten in der Wagenhalle. Das tat der Stimmung allerdings keinen Abruch. Bei Speis und
Trank lief der Schmäh und die Leute unterhielten sich prächtig. Die hervorragende Live-
band „2foryou“ lockte so manchen Gast auf das Tanzparkett.

Freitag und Samstag hatte der Wettergott Gnade mit dem Veranstalter und seinen Besuchern.
Bei angenehmen Plusgraden wurde bis in die späte Nacht gefeiert und getanzt. Die Livemusik
lieferte wie in vergangenen Jahren, das Duo „Atlantis“.

Aber auch der Ernst des Alltags hatte zwischen den Feierlichkeiten seinen Platz. Feuerwehr-
kommandant OBI Pschill, verlas Beförderungen und nahm gemeinsam mit Landtags-Abgeord.
Friedrich Hensler die Ehrungen vor.

Geehrt wurde heuer: Feuerwehrkurator Dechant H.Galgan,Vizebgmst. A.Mayer und A.Wenzel
Für Spannung sorgte auch die Tombola. 325 Preise, die zahlreiche Firmen und Privatperso-
nen gespendet hatten, wurden von B. Axmann und seiner kleinen Helferin Lea, welche die
Lose zog, an den Mann bzw. an die Frau gebracht.

Die freiwillige Feuerwehr Pachfurth dankt allen Gästen für den Besuch und freut sich auf das
nächsten Event.
*****
2010-06-06
Gallup-Umfrage

In der heutigen Online-Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“ erschien folgende Meldung.
Die SPÖ muss in Wien um ihre absolute Mehrheit zittern.Die FPÖ würde demnach mit 22 Pro-
zent gegenüber der letzten Wahl deutlich zulegen. Die ÖVP liegt mit 18 Prozent deutlich vor
den Grünen, die nur auf 13 Prozent kommen.
Zu dieser Tasache kommt „Österreich“ nach einer Umfrage des Gallup-Institutes, welches
im Zeitraum vom 1. bis 2.Juni, 300 Personen befragte. Dass Umfragen und tatsächliche
Wahlergebnisse nicht immer übereinstimmen müssen, konnte in letzter Zeit immer wieder
festgestellt werden.
Moderne Märchenerzähler
Die Voraussagen der Meinungsforscher, oder auch sarkastisch „Märchenerzähler der Mo-
dernen“ genannt, sind sehr oft daneben gelegen. Trotzdem bedienen sich alle politischen
Parteien gerne dieser Institute. Die Inanspruchnahme von Diensten der Meinungsforscher
dient wahrscheinlich zur geistigen Selbstbefriedigung mancher Politfunktionäre.
Kein Hirngespinst ist jedoch die Tatsache, dass die SPÖ bei den vorangegangen Wahlen
mittlere bis schwere Wahlniederlagen hinnehmen musste. Fakt ist es auch, dass die FPÖ
bei jeder dieser Wahlen kräftig zulegen konnten, wenn auch nicht immer das gesteckte
Wahlziel erreicht wurde.
Euphorie bei der FPÖ
Die Serie der SPÖ-Wahlniederlagen und kontinuierlichen Zuwächse bei den Freiheitlichen,
verleiteten heute den Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, Hans-Jörg Jenewein zu Aus-
sagen wie: „Die aktuelle Umfrage zur Wien-Wahl zeige klar und deutlich, daß die Wiener
FPÖ auf die Überholspur geschwenkt habe.“
Oder: „Häupl verliert, Strache gewinnt, so einfach wird die Schlagzeile am Wahltag sein.“
Möglicherweise sind diese Aussagen zu euphorisch, aber im Angesicht der vergangenen
Wahlerfolge durchaus legitim.
Erstaunliche Durchhalteparolen
Anstatt sich bei der SPÖ Gedanken zu machen was zu verändern sei, um nicht bei den Wien-
Wahlen nicht ein Debakel zu erleben, übt man sich dort lieber Durchhalteparolen. Den Vogel
realitätsfremder Aussagen, hat heute der Wiener SPÖ-Landesparteisekretär, LAbg. Christian
Deutsch abgeschossen.

Lebt offenbar in einer Parallelwelt
Wir zitieren einige Aussagen aus einer heutigen APA OTS-Aussendung. „Die FPÖ ist offen-
bar verunsichert und in einer tiefen Sinnkrise gefangen, sonst wäre die heutige hyperventil-
ierende Jubelmeldung des Wiener FPÖ-Landeparteisekretärs nicht zu erklären. Krampfhaft,
angestrengt versucht Hans-Jörg Jenewein die FPÖ-Krise schönzureden.“
Wir mussten uns dies dreimal durchlesen, um zu glauben was da geschrieben stand. Irgend-
wie muß es an Deutsch spurlos vorbeigegangen sein, das sich die SPÖ und nicht die FPÖ in
einer Krise befindet.
Aber weiter geht es mit den erstaunlichen Aussagen von Deutsch wie: „Strache hat heuer jede
Wahl verloren!“, oder „Das Loser-Image Straches hat sich verfestigt.“ Als Sahnehäubchen
wollen wir Ihnen noch diese Aussage zur Kenntnis bringen: „Im Herbst wird Strache, dem das
Wasser nach dieser Niederlagenserie bis zum Hals steht, endgültig baden gehen!“
Lebt Deutsch in einer Parallelwelt?
Ob Strache im Herbst baden gehen wird, können wir nicht voraussagen. Eines kann jedoch
mit absoluter Sicherheit gesagt werden, nämlich dass die Serie von Wahlniederlagen die
SPÖ und nicht die FPÖ betroffen hat.
Offenbar lebt der Wiener SPÖ-Landesparteisekretär, LAbg. Christian Deutsch in einer Art
Parallelwelt. In diese scheinen offensichtlich reale Ereignisse nicht durchzudringen, denn
anders können wir uns seine erstaunlichen Aussagen nicht erklären.
Jedenfalls dürfen sich die SPÖ-Verantwortlichen nicht wundern, wenn ihre Partei von einer
Wahlniederlage zur anderen eilt. Anstatt Ursachenforschung zu betreiben und negative Dinge
zum Positiven zu verändern, lässt man lieber realitätsfremde Funktionäre, völlig absurde Durch-
halteparolen publizieren.
*****
2010-06-05
Scharfe Konkurrenz
Hatten Sexvideotheken- und Rotlichtlokal-Betreiber in früheren Zeiten für das Hardcore-
Angebot des Internets nur ein müdes Lächeln über, ist ihnen mittlerweile das Lachen ver-
gangen.
Heute werden im Netz immerhin rund 2.554,- Euro, pro Sekunde ausgegeben. Anbieter von
Pornofilmen und Sexwebcam-Betreibern im Internet, schmälern massiv die Umsätze der her-
kömmlichen Anbieter im Sexgeschäft.

Nicht, Sein oder Nichtsein, sondern Live oder Online ist hier die Frage.
Sonntag ist Porno-Tag
War bis jetzt immer der Sonntag der Tag des Herrn, ist dieser nun der beliebteste und um-
satzstärkste Tag für Online-Porno. Laut Online-MBA gibt es 24.644.172 Seiten mit porno-
grafischen Inhalt im Internet.
Das heißt dass insgesamt zwölf Prozent aller Webseiten im weltweiten Netz pornografisch
sind. Diese Daten werden auch von Quellen wie der Organisation SafeFamilies.org oder
der Coalition for Children and Families gestützt.
Astronomische Umsätze
Die Untersuchung bestätigt weiters, dass 35 Prozent aller Downloads und 8 Prozent aller
E-Mails pornografischer Natur sind. Der offiziell weltweit bekannte Umsatz mit Online-
Pornografie beträgt jährlich zirka 5 Mrd. Dollar.
Diesen Boom verdankt die Online-Pornoindustrie der Anonymität des Internets. Musste sich
der Porno-Konsument früher selbst bemühen um an einschlägige Videos oder Magazine zu
kommen, so wird ihm dies nun völlig anonym ins Haus geliefert.
Die Überraschung
Wie erwartet sind die meisten Konsumenten männlichen Geschlechts. 70 Prozent der 18- bis
24- Jährigen schauen sich regelmäßig jeden Monat Webseiten mit pornografischen Inhalt an.
Auch verwundert es kaum, dass in konservativen Staaten die meiste Online-Pornografie kon-
sumiert wird. Halten es die (Schein)heiligen ohnehin mit dem Motto „Wasser predigen und
Wein trinken“
Was allerdings erstaunt ist die Tatsache, dass jeder dritte Online-Pornokonsument weiblichen
Geschlechts ist. Allerdings sagt die Studie nichts über die Genres aus, welche sich das zarte
Geschlecht zu Gemüte führt.
*****
2010-06-04
So steht es auf Ritter’s Weblog
Samstag Abend, 22:00 Uhr: Alejandro spaziert Hand in Hand mit seinem Lebensgefährten
durch den Innenhof des Wiener Museumsquartiers. Trotz der späten Stunde ist der beliebte
und eigentlich als sehr liberal geltende Ort gut besucht. Aus heiterem Himmel wird das Män-
nerpaar im Vorbeigehen von vier Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mit Ausdrücken
wie „Missgeburten“, „Scheiß Schwuchteln“ oder dem Sager „Gott hat nur zwei Geschlechter
geschaffen,“ beschimpft. Alejandro zeigt Zivilcourage und geht zu den Jugendlichen, um mit
ihnen zu reden. Er versucht sie auf einer Verständnisebene zu erreichen und die homopho-
ben Äußerungen zu thematisieren.
(Zitatquelle: http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=12345)
Rollenverteilung und Unvernuft
Wir kennen uns bei der Rollenverteilung von schwulen Männern zwar nicht aus, tippen aber
darauf dass dieser Alejandro der männliche Part des Paares ist. Vielleicht war es auch ein
Machogehabe, dass er die Jugendlichen zur Rede stellen wollte, um beim weiblichen Part
seiner Beziehung Eindruck zu schinden.
In manchen Fällen ist es ratsamer gewisse Bemerkungen zu überhören, vor allem wenn
man körperlich oder zahlenmässig unterlegen ist, sowie es in diesem Fall offensichtlich war.
Jedenfalls überschätzte er seine Überzeugungs- oder sonstigen Kräfte und bezog eine Tracht
Prügel.
Besonderer Schutz für Schwule gefordert
Solche Vorfälle sind zwar traurig, kommen aber in Wien tagtäglich etliche Male vor und
betreffen nicht nur schwule Männerpaare. Und das bringt uns zum Kernpunkt des Beitrags
von Oliver Ritter.
Er meint nämlich wortwörtlich: „Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass einerseits
die Politik entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen schafft, welche in Österreich
leider immer noch fehlen. Es passiert viel zu wenig Aufklärung in Schulen. Denn gerade
unter Jugendlichen herrschen mangels Information massive Vorurteile und Vorbehalte vor.“
Welche entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen meint Ritter denn, die von der
Politik geschaffen werden müssen? Das ein Mensch den anderen nicht verprügeln darf?
Offensichtlich ist Ritter in völliger Unkenntnis des Strafgesetzbuches, denn in diesem ist
dies bereits verankert und mit Strafe bedroht.
Gibt es besonderen Schutz für alte Damen?
Es ist auch per Strafe verboten eine alten Dame niederzuschlagen und die Handtasche zu
rauben. Allerdings findet sich hier keine Lobby, die für dieses Delikt eine entsprechende ge-
setzliche Rahmenbestimmungen fordert. Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum
Schwule einen besonderen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen.
Der Vorfall welcher sich im MQ ereignet hat ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch eindeutig
geregelt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, egal ob es einen rechtwidrigen Angriff
gegen ein Schwulenpärchen oder gegen eine alte Frau betrifft.
Jugendlichen Toleranz eintrichtern
Das sich Oliver Ritter schön langsam zu Hardliner der homosexuellen Szene entwickelt, be-
weist auch seine Forderung nach Aufklärung in Schulen, da seiner Meinung nach unter den
Jugendlichen massive Vorurteile und Vorbehalte gegen Homosexuelle herrschen.
Dieser Meinung können wir uns nicht anschliessen. So wie unter den Erwachsenen, gibt es
auch unter den Jugendlichen verschiedene Standpunkte gegenüber der Homosexualität.
Diese äußern sich in Toleranz, Egalität und Ablehnung. Jedem Menschen muß es freigestellt
sein, sich über dieses Thema ungehindert äußern zu können.
Was will Ritter mit seiner geforderten Aufklärung in Schulen erreichen. Will er den Kids Toler-
anz einprügeln lassen, wenn diese Homosexualität ablehnen? Eine zwanghafte „Aufklärung“
wird vermutlich zu mehr Vorfällen wie im MQ führen und damit das Gegenteil bewirken.
Unterteilung Wiens in homophobile und homophobe Stadtteile
Aber Oliver Ritter geht sogar noch einen Schritt weiter. Gerade er, der die Einteilung in Klas-
sen ablehnt, beginnt Wien in Zonen einzuteilen. Er stellt in seinem Beitrag fest, dass sich das
Wiener Museumsquartier eigentlich in einem “homophobilen” Stadtteil von Wien befindet.
Diese Äußerung lässt eindeutig den Schluss zu, dass es auch homophobe Stadteile in der
Bundeshauptstadt geben muß. Es wäre natürlich interessant zu wissen, welche Bezirke davon
betroffen sind.
Dass dies absoluter Nonsens ist und es in seinem Beitrag von polemischen Äusserungen nur
so wimmelt, weiß wahrscheinlich auch Oliver Ritter. Es gibt keine Stadtteile oder Zonen welche
nur Gegner oder Befürworter der Homosexualität beherbergen, denn diese sind in Wien, so wie
in anderen Städten gleichermaßen verteilt.
*****
2010-06-03
Robuste Selbständige
Seit gestern befindet sich die SVA in einem vertragslosen Zustand. Im Klartext bedeutet
dies dass Selbständige, Honorare von Ärzten selbst bezahlen müssen, falls sie aus ge-
sundheitlichen Gründen gezwungen sind einen Arzt zu konsultieren.
Ein wirkliches Problem dürfte dies aber für Selbständige nicht darstellen, da diese
offensichtlich über eine robuste Gesundheit verfügen und daher kaum einen Arzt auf-
suchen, geschweige denn in Krankenstand gehen.
Arbeitslose dreimal so lange krank
Einen Gesundungsprozess dürften auch Arbeiter und Angestellte durchgemacht haben.
Bei diesen Beschäftigten sind Krankenstände im Sinken. Die Krankenstandsquote ist
heute deutlich niedriger, als zum Beginn dieses Jahrzehnts.
Die obig angeführte Tatsache geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport hervor. Dieser
bestätigt allerdings auch, dass sich die Krankenstände der Arbeitslosen im selben Zeit-
raum verdoppelt haben. Damit beträgt der Zeitraum der Krankenstände von Arbeits-
losen, das Dreifache eines Angestellten oder Arbeiters.
Was sind die Ursachen?
An was es wohl liegen könnte, dass Arbeitslose derart in ihrer Gesundheit gefährdet
sind? Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
Da wären einmal die Erkältungskrankheiten.
Die Verkühlungsgefahr ist bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen extrem groß,
vor allem wenn man auf der Donauinsel zu leicht bekleidet, in der spärlich vorhanden
Sonne liegt. Vermutlich haben zahlreiche Arbeitslose, das Märchen der Klimaerwärm-
ung für bare Münze genommen und auf ausreichende Kleidung verzichtet.
Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, welche durch permanentes Lesen
der Stellenangebote, oder durch zu langes Fernsehen entstehen. Übermässiger TV-Genuss
kann auch zu Wirbelsäulenschäden führen, da sich die Bettbank vor dem Fernseher durch-
liegt. Abhilfe wäre ein Gang zum Sozialamt, um sich eine neue Liegestatt finanzieren
zu lassen.
Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig länger
aufhalten muss, sind ebenfalls eine ernstzunehmende Gefahr. Leider sind diese Lokal-
besuche unumgänglich, denn wo soll denn der Arbeitslose einen Erfahrungsaustausch
mit Gleichgesinnten vornehmen?
Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der „Nachbarschaftshilfe“ am
anderen Ende von Wien, ist permanent die Gefahr gegeben von der Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.
Zu guter Letzt gibt es noch den Kursvirus. Dies ist eine besonders heimtükische Infektion
und befällt Arbeitslose meist dann, wenn sie einen AMS-Kurs absolvieren sollen. Wer
sich diesen Virus eingefangen hat, muß unbedingt in den Krankenstand gehen.
Gesundheitsrezept
Nun stellt sich die Frage welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um den Gesundheits-
zustand von arbeitslosen Menschen zu stabilisieren. Wir hätten da einen Vorschlag und
zwar, nach dem zehnten abgelehnten Stellenangebot, die Arbeitslosenunterstützung
ersatzlos zu streichen.
Das hätte zur Folge, dass diese sich zwangläufig um eine Beschäftigung umsehen müssen.
Und wie aus der Statistik einwandfrei hervorgeht, sind berufstätige Menschen weitaus ge-
sünder und nicht so krankheitsanfällig.
*****
2010-06-02
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Den Gegner runtermachen
Wie intelligent muss, bzw. wie dumm darf ein(e) Politiker(in) wirklich sein? Diese Frage
haben wir uns gestellt und ein wenig im Internet gestöbert. Dabei haben wir festgestellt,
dass es offensichtlich eine Art Politiker-Sport ist, Funktionäre des politischen Gegners so
dumm wie möglich aussehen zu lassen.
Erinnern Sie sich vielleicht noch an das Interview des Ö3-Mikromann, der anlässlich der
damals bevorstehenden Bundespräsidentenwahl eine Jugendreferentin der FPÖ aus Ober-
österreich befragte.
(Screen/Quelle: www.youtube.com)
Haben ja sonst nichts mehr zu lachen
Zugegeben, zur geistigen Elite unseres Landes scheint diese junge Dame nicht zu gehören.
Ohne diese in Schutz nehmen zu wollen, vielleicht fiel sie auch der Überraschungstaktik des
Ö3-Mikromann und ihrer eigenen Nervosität zum Opfer.
Jedenfalls zerrissen und zerreißen sich Linke Postillen und Webseiten bis heute noch den
Mund über den Fauxpas der Freiheitlichen Jugendreferentin. Besonders hervor taten und tun
sich immer noch SPÖ-nahe Webseiten.
Zielfoto
Wir haben ein wenig weitergestöbert und sind auf dieses Youtube-Video gestossen.
(Screen/Quelle: www.youtube.com)
Damit bestätigt sich jedenfalls das alte Sprichwort: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht
mit Steinen werfen.“
*****
2010-06-01
Werte Leserinnen und Leser
Ab sofort können auch nicht registrierte Leser(innen) Beiträge kommentieren. Diese
Kommentare werden allerdings nicht in Echtzeit, sondern erst nach Durchsicht des
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Die Vorteile der Registrierung
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sondern mit ihrem unverwechselbaren, registrierten Benutzernamen veröffentlicht. Die
Veröffentlichung Ihrer Kommentare geschieht ohne jegliche Verzögerung in Echtzeit .
*****
2010-05-31
Der Häupl-Sager
Hatte der Wiener Bürgermeister Häupl noch Samstag, auf dem auf dem SPÖ-Landesparteitag
den FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als Loser bezeichnet, wird der Feinschmecker des
Jahres 2010, diesen Titel wohl an seinen Parteigenossen Hans Niessl weitergeben müssen.
Grund dafür wird der Ausgang der Burgenlandwahlen sein. Nicht einmal eine prominente
Wahlhelferin wie die Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die mit der geplanten Erricht-
ung eines Asylzentrums in Eberau dem roten Landeshauptmann alle Erfolgschancen zuspielte,
konnte Niessl seine absolute Mehrheit erhalten.
Hochrechnung 2010 um 17:00 Uhr
Partei Prozent Mandate
SPÖ 48,9 18
ÖVP 34,9 13
FPÖ 9,1 4
Die Grünen 4,0 1
LBL 3,1 0
(Quelle: http://orf.at)
Die Wahlbeteiligung betrug 70,2 Prozent und lag damit um elf Prozentpunkte niedriger als
2005 (81,38 Prozent).
Alle sind wieder Sieger
Damit hat die SPÖ die absolute Mehrheit im burgenländischen Landtag verloren und einen
herben Verlust hinnehmen müssen. Die ÖVP kann zwar ihren Mandatsstand halten, verlor
jedoch Stimmen. Da ist es doch erstaunlich, dass sich Vertreter dieser Parteien beim Inter-
view in einer „Sonder-ZiB“ um 17 Uhr nicht als Verlierer sahen.
Einzig die Grünen waren ausnahmweise einmal realistisch und sahen ihre Niederlage ein.
Allerdings begründete Frau Krojer diese mit Rechtsströmungen der Burgenländer. Die
Liste Burgenland (LBL) die zum Ersten Mal antrat, verfehlte den Einzug in den Landtag.
Abwärtstrend für SPÖ hält an
Einzig die FPÖ konnte über 3 Prozentpunkte und 1 Mandat dazugewinnen. Daher sind diese
die eindeutigen Wahlsieger der burgenländischen Landtagswahlen 2010. Der Abwärtstrend
und die Serie der Wahlniederlagen bei den Sozialdemokraten hält somit ungebrochen an.
*****
2010-05-30
Sonntagsausgabe
Normalerweise geben Tageszeitungen in ihrer Sonntagsausgabe nicht viel her. Ausser gute
Ratschläge zum Abnehmen, Potenzsteigerung, Berichterstattung über Verkehrsunfälle und
Wochenendeinbrüche, ist am Sonntag nichts aussergewöhnliches zu lesen.
Da schaut es in der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen-Zeitung etwas anders aus. Zwar
sind es Artikel in Form bezahlter Werbung, die Leser(innen) zum Lachen verleiten könnten,
wenn es nicht so traurig wäre.
Rattengift in Zigaretten
In unserem Beitrag „Schmuggeltschick“ haben wir schon darüber berichtet, dass der Finanz-
staatssekretär Reinhold Lopatka den Leuten glaubhaft machen will, dass geschmuggelte
Zigaretten unter anderem Rattengift enthalten.

(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)
Sind heimische Zigaretten gesund?
Lopatka lässt es nicht darauf beruhen mitzuteilen, dass es gesetzlich verboten ist Ziga-
retten zu schmuggeln oder derartige Ware anzukaufen. Da lässt er sich lieber mit dem
General-Manager der JTI ablichten und garantiert für die Originalqualität heimischer
Tabakware.
Bei dieser indirekten Werbung für Zigaretten dürfte Lopatka doch tatsächlich das Tabak-
werbeverbot übersehen haben. Auf der ganzen Werbeseite befindet sich nämlich kein
Warnhinweis über die Gesundheitsschädlichkeit des Tabakkonsums.
Das Gesetz sieht nämlich einen deutlich lesbaren Hinweis vor. Wenn Kinder und Jugend-
liche diese entgeltliche Einschaltung lesen, könnten sie direkt zum Schluß kommen, dass
der Genuss heimischer Zigaretten nicht gesundheitschädlich sei, da in diesen ja kein Ratten-
gift enhalten ist.
Wie dumm darf der Steuerzahler sein?
Aber auch der Chef von Lopatka, Finanzminister Josef Pröll kann es. In seiner Kampagne
gegen Steuerbetrug meint er, wer Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.

(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)
Was wir allerdings nicht ganz verstanden haben, ob diese Kampagne nur heimische Betrü-
ger betrifft und ausländische EU-Staaten davon ausgenommen sind? Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass Pröll auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, Griechenland in
den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung stellt und weitere Kredit-
haftungen bis zu 15 Mrd. Euro übernimmt.
Geld statt rechtliche Konsequenzen für Betrüger
Der Pleitestaat Griechenland ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Korruption und
Steuerhinterziehung waren dort an der Tagesordnung. Ferner wurden der EU vorsätzlich
gefälschte Bilanzen vorgelegt, um diese Umstände zu verschleiern.
Da ist es doch erstaunlich, dass der österreichische Steuerzahler den Griechen aus der
Patsche helfen muss und sich dabei nicht dumm fühlen soll.
*****
2010-05-30
Feuerwehrfest in Pachfurth vom 3. bis 5. Juni 2010

Die Männer und Frauen der Feuerwehr helfen, bergen und retten Menschenleben.
Vor allem muss sich die freiwillige Feuerwehr zum größten Teil selbst finanzieren.
Der Reinerlös des Festes fließt in Investitionen der freiwilligen Feuerwehr. Tragen
Sie bitte daher mit Ihrem Besuch bei, dass der Erlös so groß wie möglich wird.
Danke!
*****
2010-05-29
Buchtipp
Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.
Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.
Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-
men.
Erlebnisse schriftlich festgehalten
Was für uns allerdings erstaunlich ist, ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.

In dem 177 Seiten umfassenden Buch beschreibt Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und
Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.
Zum Selbstkostenpreis
Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.
*****
2010-05-29
30 Jahre Novomatic
Vor 30 Jahren gründete Johann Graf mit 12 Mitarbeitern die Firma Novomatic. Der Be-
trieb ist vorwiegend auf die Herstellung und den Einsatz von Geldspielautomaten spe-
zialisiert.
Heute ist die Firma Novomatic ein internationaler Konzern und beschäftigt weltweit
zirka 16.000 Mitarbeiter, davon rund 2.700 in Österreich. In der Konzernzentrale in
Gumpoldskirchen sind allein 800 Angestellte beschäftigt.
Nicht ganz unumstritten
Das der Glückspielkonzern nicht ganz unumstritten ist, beweist die Auseinandersetzung
mit dem Grünen Politiker Peter Pilz. Dieser brachte eine Anzeige gegen die Firma Novo-
matic wegen angeblicher Bestechung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Geschäftsführ-
ung des Konzerns ihrerseits, verklagte wiederum Peter Pilz.
Wie gesagt, Novomatic ist ein sehr starkes, aber auch umstrittenes Unternehmen. Warum
dieser Glückspielkonzern aber ein Leitbetrieb für die Region und für das gesamte Land
Niederösterreich sein soll, ist mehr als erstaunlich.
Novomatic ist ein Leitbetrieb
Diese Aussage stammt nämlich vom niederösterreichischen Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll am heutigen Vormittag, bei den Feierlichkeiten anlässlich des 30-jährigen Jubiläums
der Firma Novomatic, in deren Konzernzentrale.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Glückspielkonzern zahlreiche Arbeitsplätze
sichert und auch jede Menge an Abgaben bezahlt. Allerdings kann er dies nur solange,
als auf den von ihm erzeugten und aufgestellten Geldspielautomaten genügend Geld
verspielt wird.
Bekennt sich Dr. Pröll zu Geldspielautomaten?
Möglicherweise ist der niederösterreichische Landesvater nicht in Kenntnis, mit welchen
Geschäften sich die Firma Novomatic beschäftigt. Dann sollte ihm dies sein Sekretär bei
Gelegenheit mitteilen. Es ist doch kaum anzunehmen, dass sich Dr. Erwin Pröll in aller
Öffentlichkeit zu Glückspielautomaten bekennt.
Warum ist ein Fabrikant und Aufsteller von solchen Maschine ein Leitbild?
Warum der Landeshauptmann einen derartigen Kniefall vor dem Glückspielkonzern macht und
diesen als Leitbetrieb für die Region und für das gesamte Land Niederösterreich tituliert, ist
wie bereits erwähnt sehr erstaunlich und keineswegs nachvollziehbar.
Unter dem Wort Leitbetrieb verstehen wir den Begriff „vorbildlich“. Was in aller Welt soll
an einer Firma vorbildlich sein, die Geldspielautomaten erzeugt und auch aufstellt. Durch
diese Automaten wurden und werden nicht nur in Österreich, sondern weltweit unzählige
Leute ins Unglück gestürzt, welche auf diesen ihr gesamtes Vermögen verspielt haben, oder
noch verspielen werden.
*****
2010-05-28
Werte Leser und Leserinnen
Wie Sie sicher bemerkt haben, wird in der Kommentarfunktion fleißig getestet. Wir
wollen auch nicht registrierten Leser(innen) die Möglichkeit eines Kommentars zu-
kommen lassen. Diese Kommentare werden allerdings nicht in Echtzeit, sondern erst
nach Durchsicht, vom Administrator veröffentlicht.
Leider ist bei den Programmierungsarbeiten ein kleiner Fauxpas passiert und alle Kom-
mentare in den letzten 10 Beiträgen wurden unwiederbringlich gelöscht. Wir ersuchen
jene User, welche diese Kommentare geschrieben haben um Entschuldigung.
*****
2010-05-27
Sehr geehrter Herr Kirchleitner
Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.
MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)
Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder
2010-05-27
Unternehmen meldete Gewerbebetrieb ruhend
Haben wir gestern über einen fachkundigen und kompetenten Beamten berichtet, so dürfen
wir Ihnen heute das Gegenteil vorstellen. Vorerst wollen wir Sie über die Fakten informieren.
Eine GmbH mit Firmensitz im 10. Wiener Gemeindebezirk war im Besitz einer Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus und übte dieses Gewerbe auch aus. Dazu war eine eigene
gewerberechtliche Geschäftsführerin bestellt, sowie es die Gewerbeordnung vorsieht.
Im Jänner 2007 trennte sich das Unternehmen von dem Gastronomiebetrieb und meldete die
Gewerbeberechtigung ruhend. Logische Folge der Ruhendmeldung war, das Ausscheiden der
gewerberechtlichen Geschäftführerin.
MBA 10 wurde von allen Vorgängen verständigt
Von all diesen Vorgängen wurde das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk in Kennt-
nis gesetzt. Mit einer Rückmeldung von diesem Amt wurde diese Tatsache auch bestätigt.
Verständigung an das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk.
Rückmeldung des betreffenden Amtes
Für die Geschäftsleitung der GmbH war der Vorgang als erledigt betrachtet, zumal alles
korrekt durchgeführt wurde. Das besagte Unternehmen hat auch keine weiteren Betriebe,
welche der Gewerbeordnung unterliegen.
Erstaunlicher Rsb-Brief
Vor zirka zwei Monaten fand im betreffenden Unternehmen eine Umstrukturierung der
Geschäftsleitung statt. Der bisherige handelrechtliche Geschäftsführer schied aus und
ein neuer wurde bestellt.
Als nachfolgendes Schreiben des magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk per
Rsb-Brief eintraf, war die Verwunderung im Unternehmen groß.
In diesem wird doch tatsächlich die Nennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer
gefordert, obwohl die GmbH ihre Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet hatte und auch
sonst keine Tätigkeiten ausübt, welche unter die Gewerbeordnung fallen.
Interessante Erklärungsversuche
Man hatte lediglich einen neuen handelsrechtlichen Geschäftsführer bestellt und versuchte
dies der zuständigen Referentin am Amt, Frau P. zu erklären. Die Aussagen dieser Beamtin
waren in der Tat erstaunlich.
Auf die Frage ob sie nicht in Kenntnis der Ruhemeldung sei, antwortete diese: „Nein darüber
wurden wir nicht verständigt.“ Erstaunlich, scheint doch am Postverteiler der Wirtschafts-
kammer Wien, das MBA 10 als Empfänger auf.
Auf diesen Umstand angesprochen meinte Frau P., dass dieses Schreiben wahrscheinlich
im Amt nicht ordnungsgemäß abgelegt wurde. Schön, dass Bürger für amtliche Schlamper-
eien zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Die Beamtin bestand weiter
auf die Bekanntgabe des handelsrechtlichen Geschäftsführer. Ihr Begehr begründete sie
wörtlich: „Der handelrechtliche Geschäftsführer müsse von ihr auf Gewerbeausschließungs-
gründe überprüft werden.“
Von der Materie offensichtlich keine Ahnung
Diese Aussage ist mehr als erstaunlich, denn der handelsrechtliche Geschäftsführer ist
nicht für die Gewerbeausübung zuständig. Das ergibt sich schon aus seiner Bezeichnung.
Kuriosum am Rande ist, dass die Daten des Geschäftsführer der Beamtin ohnehin bekannt
sind, da sie diese vom Handelsgericht übermittelt bekam.
Auch dass das Unternehmen gar keine Tätigkeit mehr ausübt, welche der Gewerbeordnung
unterliegt, beeindruckte die Beamtin nicht und sie meinte: „Das mache ich schon 17 Jahre
so.“ Die Beamtin ist wohl im Irrglauben, dass der von ihr angegebene Zeitraum die Richtig-
keit ihrer Handlungsweise bestätigt.
Wir haben dem amtlichen Schreiben der Frau P. entnommen, dass sie sich auf den § 338
der GewO beruft, in dem sie die Daten eines gewerberechtlichen Geschäftsführer anfordert,
obwohl es gar keinen Gewerbebetrieb nach der GewO gibt.
Wir haben uns den besagten „§ 338 GewO 1994“ angesehen und festgestellt, dass dieser
nicht im Entferntesten mit der Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, ge-
schweige denn mit dem Handelsrecht zu tun hat.
Zusammenfassung
Wir fassen zusammen. Die Beamtin kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Handels-
und Gewerberecht nicht. In ihrer Ablage dürfte ein derartiges Durcheinander herrschen, so-
dass sie wichtige Dokumente nicht mehr auffindet. Sie verlangt Daten vom handelsrecht-
lichen Geschäftsführer, um diesen auf Gewerbeausschließungsgründe überprüfen zu können,
obwohl es gar keinen aktiven Gewerbebetrieb gibt.
Weiters besteht sie auf die Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, obwohl
kein Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung ausgeübt wird. Dabei beruft sie sich auf den
§ 338 GewO 1994, der eine völlig andere Thematik beinhaltet.
Zu guter Letzt droht sie in ihrem amtlichen Schreiben mit verwaltungsstrafrechtlichen Maß-
nahmen, obwohl das Unternehmen korrekt und dem Gesetz entsprechend gehandelt hat.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher Qualifikation sitzt Frau P. bereits 17 Jahre
an dieser amtlichen Stelle?
*****
2010-05-26
Ein Musterbeispiel an Integration
Wir wollen Ihnen im heutigen Beitrag einen Fall repräsentieren, dessen Lösung juristisch
nicht ganz einfach war, da verschiedene Rechtsmeinungen vorlagen. Konkret ging es um
folgenden Fall.
Die rumänische Staatsbürgerin Michaela B. kam im Jahre 2005, durch ihren späteren
Ehemann nach Österreich. Wie es leider häufig in unserer hektischen Zeit vorkommt,
hatte diese Ehe keinen langen Bestand und wurde 2007 rechtskräftig geschieden.
Frau B. ist ein Musterbeispiel an Integration. Sie ist Angestellte eines internationalen
Schuhkonzerns, spricht neben mehreren Fremdsprachen fließend Deutsch und hat mit
ihrer rumänischen Heimat im Prinzip abgeschlossen.
Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bewohnt sie eine Eigentumswohnung im Bezirk
Bruck a.d. Leitha. Vor 14 Tagen gebar sie im Krankenhaus Hainburg a.d. Donau einen
gesunden Knaben.
Unterschiedliche Rechtsmeinungen
Vorige Woche begab sich Frau B. ins Standesamt Hainburg/Donau, um eine Geburtsur-
kunde für ihren neugeborenen Sohn ausstellen zu lassen. Nachdem das Kind unehelich
geboren wurde, wollte man den Mädchennamen der Mutter als Familienname für das
Kind eintragen.
Als Rechtsgrundlage wurde das österreichische internationale Privatrechtsgesetz heran-
gezogen. Zur Information ist anzuführen, dass in Rumänien eine geschiedene Frau auto-
matisch wieder ihren Mädchennamen führen muss. In Österreich führt eine geschiedene
Frau automatisch den Namen ihres Ex-Gatten weiter.
Frau B. die den Namen ihres geschiedenen Gatten führt wollte aber nicht, dass ihr Kind
einen rumänischen Namen erhält. Als treue Leserin von ERSTAUNLICH wandte sie sich
an uns und schilderte das Problem.
Dieses IPR-Gesetz ist sehr kompliziert und kann durchaus zu verschiedenen Interpretationen
führen. Nachdem Frau B. in Österreich einen österreichischen Staatsbürger geheiratet hatte
und auch hier von einem österreichischen Gericht rechtskräftig geschieden wurde kamen
wir zur Ansicht, dass dem Kind jener Name zuzuteilen ist welchen die Mutter zu Recht
trägt. Nämlich den Namen des geschiedenen österreichischen Ehegatten.
Ein sehr kompetenter Beamter
Vorerst wurde das Amt der niederösterreichischen Landesregierung per E-Mail über diesen
Fall informiert. In der Folge führte der Herausgeber dieses Magazins ein sehr langes und
konstruktives Gespräch mit dem leitenden Beamten Herrn Thomas Wildpert.
Ergebnis dieses Gespräches:
Rechtssicherheit gewährleistet
Wir möchten uns bei Herrn Thomas Wildpert, der ein sehr kompetenter und angenehmer
Gesprächspartner war, recht herzlichst bedanken. Auch ist es erfreulich, dass es diesem
Magazin gelungen ist einen konstruktiven Beitrag zur künftigen Rechtssicherheit zu leisten.
Auch Frau B. darf sich entspannt zurücklehnen, denn nun ist es amtlich dass ihr Sohn
keinen kompliziert auszusprechenden rumänischen Namen führen muss. Wie bereits
Eingangs erwähnt, ist sie ein Musterbeispiel an Integration und es kann ihr daher nicht
verübelt werden, auf einen österreichischen Namen Wert zu legen.
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2010-05-25
Ohne Feuer, kein Rauch
Zu unserem Beitrag über die Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer, erfolgte un-
mittelbar danach ein internationales Medienecho. Ob diese Vorwürfe der Wahrheit ent-
sprechen, können und wollen wir nicht beurteilen.
Allerdings hat ein User den nicht ganz ungerechtfertigten Kommentar „Ohne Feuer, kein
Rauch“ zum besagten Beitrag angemerkt. Jedenfalls haben sich in dieser Causa weitere
interessante Schritte ereignet.
Herr Prof. Dr. Mehmet Erdas hat elektronische Post erhalten und ersucht uns dieses E-Mail
zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen kommen wir natürlich nach.
Vorerst ist einmal abzuwarten, welche Entwicklung dieser Fall noch nehmen wird. Wir
werden jedenfalls an der Geschichte dranbleiben und über den weiteren Verlauf berichten.
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2010-05-25
Kampf um Mann und Maus
Die FPÖ kämpft zur Zeit im burgenländischen Wahlkampf um jede Stimme und das im wahrsten
Sinne des Wortes. Das nachfolgende Foto ist keine Fotomontage. Das abgebildete Wahlwerbe-
plakat wurde heute mitten in einem Waldstück bei Kaisersteinbruch gesichtet.

Dieses Plakat steht mitten in einem Wald
Möglicherweise denken die Wahlhelfer der burgenländischen FPÖ, dass in den Wäldern viel-
leicht Eremiten wohnen. Also was liegt näher, diese Einsiedler zur Wahl zu bitten. Hoffentlich
erschrecken die Waldtiere nicht bei der Ansicht dieses Wahlplakates.
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2010-05-24
Zitronenverteilung
Können Sie sich noch an den Wirbel erinnern, welche die „Standard“-Kampfemanzen ver-
anstalteten, als ein Discobetreiber einen Abend unter das Motto „Bauer sucht Sau“ stellte?
Für diese Werbung gab es auch die heißbegehrte Zitrone.

(Screen: diestandard.at)
Standard-Emanzen haben stark nachgelassen
Mittlerweile sind die kampflustigen Damen etwas zahnlos oder nachlässig geworden. Mög-
licherweise hüten sich aber auch alle Tanzschuppenbetreiber die Standard-Emanzen zu
erzürnen und unterließen es deshalb solche Abende zu veranstalten.
Ein Mutiger hat sich jedoch nun gefunden, der den Zorn der Kampfemanzen herausfordern
und sich möglicherweise eine Zitrone einhandeln könnte. In Gross Inzersdorf findet am
2.Juni 2010 eine Veranstaltung unter dem Motto „Die Thekenluder Show“ statt.

Also nichts wie hin
Dementsprechende Werbeplakate zieren die Bundesstrasse 49 (Marchfeld/Niederösterreich).
Man darf gespannt sein, ob die kämpferischen Damen vom Standard sich an jenem Abend,
bei freien Eintritt in der Loiblhalle einfinden werden um zu testen, ob diese Veranstaltung
einer Zitrone würdig ist.
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2010-05-24
Zitat aus dem Standard
Die Polizei habe die Sicherheit der Teilnehmer wohl nicht mehr gewährleisten können,
meinte die Grünen-Europapolitikerin und langjährige Homosexuellen-Aktivistin, die den
Vorfall bei ihrem Auftritt so schilderte: „Der Gegendemonstrant drängte sich vor und
warf kleine Steine auf mich. Er hat mich aber nicht getroffen.“ Der Mann gehört offen-
bar der rechtsextremen Szene an, er wurde festgenommen.“
Dieses Zitat haben wir der gestrigen Online-Ausgabe des „derstandard“ entnommen. Interes-
sant dass sich die österreichische Grünpolitikerin Ulrike Lunacek so für die Sicherheitsver-
hältnisse in der Slowakei einsetzt, während bei uns die Kriminalität ausufert und just Leute
aus den ehemaligen Ostblockstaaten für diese verantwortlich sind.
Referendum gegen Ostblock-Kriminelle?
Was war der Anlass für den angeblich rechtswidrigen Angriff auf die Grüne Politikerin?
Sie wird doch nicht an einer Kundgebung gegen Kriminaltourismus teilgenommen und
möglicherweise über diesen referiert haben?
Mitnichten, Lunacek hatte an einer Schwulen- und Lesbendemonstration teilgenommen,
welche das Ziel verfolgte, sich für die Homoehe in der Slowakei stark zu machen. Die im
slowakischen Parlament vertretenen Parteien lehnen Gesetzte, welche eine homosexuelle
Ehe ermöglichen würden, ab.
Wer Homosexualität ablehnt ist ein Nazi
Die mitregierende Slowakische Nationalpartei, welche durch eine demokratische Wahl
ebenfalls im slowakischen Parlament vertreten ist, hatte ein Verbot dieser Homosexuellen-
Demonstration gefordert und eine Gegendemonstration angekündigt.
Nun tritt wieder genau jener Punkt ein, den wir bereits etliche Male kritisiert haben. Die Homo-
sexuellen und deren Sympathisanten fordern zwar unentwegt alle mögliche Rechte, sowie
Demonstrationfreiheit ein, wagt aber wer eine Gegendemonstration, weil er nicht derselben
Meinung ist, wird dieser sofort als Nazi oder Rechtsextremist tituliert.
In die selbe Kerbe schlägt natürlich, wie könnte es schon anders sein, Oliver Ritter auf seinem
„Weblog“. Wann begreift der Mann endlich, dass mit der ewigen Nazischiene in Sache Homo-
sexualität kein Blumentopf zu gewinnen ist.

(Screen: www.thinkoutsideyourbox.net)
Würde man sich in Sarkamus üben könnte man durchaus fragen, warum sich Lunacek über
kleine Steine und Eier aufregt. Als Steinewerfer kann man doch immerhin deutscher Vize-
kanzler werden, wie dies der Grüne Joschka Fischer eindeutig bewies.
Besteht die Welt aus lauter Nazis?
Warum wird dieser steinewerfende Eierwerfer als Nazi bezeichnet? Könnte er nicht ein ganz
normaler Mensch sein, dem der aufdringliche Exibithionismus der Homosexuellen einfach
auf den Geist ging.
Unter diesem „Link“ können Sie auf dem Weblog des homosexuellen Grünpolitikers Marco
Schreuder nachlesen, in welchen Ländern Homosexualität legal oder illegal ist. Folgt man
der Behauptung, dass vorwiegend Nazis oder Rechtsextremisten gegen die Homosexualität
sind, müsste die Welt zum größten Teil von diesen Zeitgenossen bewohnt und regiert werden.
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2010-05-23
Die Kampagne
Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.
Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.
Die Fakten
Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-
nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.
Die Folder zur Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“ liegen ab sofort in allen Trafiken
und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.
Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.
Um die Gesundheit besorgt
Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.
In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60
Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.
Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-
igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.
Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch
den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.
Gruselmärchen
Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt. Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.
Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden
vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“
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2010-05-22
Internationales Echo
Der Beitrag „Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer“ hat bereits internationales
Medienecho ausgelöst. Zahlreiche türkische Gazetten, sowie Webseiten berichten über
den Fall. Wir werden jedenfalls an der Geschichte dranbleiben.
Rekrut Mehmet Yusuf Erdas
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2010-05-22