Angesichts von 6 Frauenmorden in nur knapp 3 Wochen, erscheint der Humor wohl eigenartig
Möglicherweise sieht sich die SJ Niederösterreich als Komikertruppe. Mit nachfolgender Karikatur macht sie sich auf ihrem Facebook-Account über den Innenminister lustig, nur weil es dieser gewagt hatte ein Gesetz zu kritisieren, welches die Täter mehr als die Opfer schützt.
Anlässlich des mittlerweile 6. Frauenmordes innerhalb von nur knapp 3 Wochen, sollte allerdings auch den Genoss(innen) klar sein, dass ihre obig gezeigte Karikatur samt Text, bereits alles andere als lustig ist.
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2019-01-27
Kommt eine Lockerung der Anforderungen beim Aufnahmetest im Prüfungsfach Deutsch?
Bekannterweise leidet die Polizei unter Personalmangel. Ein Faktum dafür ist, dass zahlreiche Bewerber(innen) beim Aufnahmetest im Prüfungsfach Deutsch scheitern. Ein heutig geschaltetes Inserat in der Kronen Zeitung (nachfolgender Screenshot) könnte möglicherweise ein Zeichen dafür sein, dass in Zukunft nicht mehr so heiß gegessen, wie gekocht wird. Denn den Namen der beamteten Skirennläuferin Cornelia Hütter, in rechtschreibliche Verbindung mit „Hüter des Gesetzes“ zu bringen, ist für uns ein untrügliches Zeichen dafür.
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2018-03-24
Hat der Klubobmann der Grünen in Wien-Mariahilf keine
Ahnung von den Auswirkungen des Drogenkonsums?
„Mein Posting zur Drogenpolitik Portugals regt eine rechtspopulistische Plattform (natürlich
mit #FPÖ-Wurzeln) ein bissl auf. Ich sage DANKE für die Verbreitung der Thematik :-)“, so
regierte der Klubobmann bei den Grünen Mariahilf, Oliver Schönsleben, in einem heutigen
Facebook-Posting auf unseren gestrigen Beitrag:.. „Warum plädieren stets nur Linke für
eine Drogenfreigabe?“
Ja, es ist zum Aufregen, wenn ein Politiker einer völlig unverantwortlichen Drogenpolitik
das Wort spricht. Aber wir wollen den Grün-Politiker ein wenig aufklären, warum eine
totale Drogenfreigabe keinesfalls weniger Konsum, weniger Tote und weniger Kriminalität
bedeutet sondern das Gegenteil der Fall ist.
Jene Menschen, die in den Teufelskreislauf des Drogenkonsums geraten, hat es schon
immer gegeben und wird es immer geben. Allerdings hält das Gesetz eine nicht
unerhebliche Anzahl von Menschen davon ab, Drogen – wenn auch nur versuchsweise –
zu konsumieren. Sie fürchten .– und das zurecht –. mit dem Gesetz in Konflikt zu
geraten. Sie befürchten dadurch den Verlust des Arbeitsplatzes oder sonstige negative
Auswirkungen auf ihr Leben.
Diese Rute im Fenster ist auch gut, denn Drogen machen high und abhängig. Wer
Gegenteiliges behauptet ist entweder völlig ahnungslos oder lügt bewusst. Wenn nun
alle Drogen völlig legal erhältlich sind, haben nun auch jene Menschen – welche das
Gesetz bisher vom Drogenkonsum abgehalten hat – die Möglichkeit, das Teufelszeug
auszuprobieren, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Im Klar-
text bedeutet das, dass sich der Anzahl der Konsumenten und damit der Drogen-
konsum erhöht.
Und nun beginnt der Teufelskreislauf. Aus dem Ausprobieren wird Konsum und dieser
führt in die Abhängigkeit. Zugedröhnte Drogenkonsumenten und auch jene, die da-
nach „herunterkommen“, sind unfähig zu arbeiten. Dies bedeutet in Folge den
Verlust des Arbeitsplatzes.
Kein Arbeitsplatz bedeutet kein Geld. Aber auch bei den neuen legalen Drogenhänd-
lern, welche den Drogenkonsum natürlich schönreden (sie verdienen ja kräftig daran),
gibt es den Stoff nicht gratis.
Und wie kommen nun die Drogenabhängigen zu finanziellen Mitteln, um sich neue
Drogen – wenn auch ganz legal – zu beschaffen? Sie müssen ein Ding drehen, sprich
sie werden kriminell. Also auch die Kriminalität erhöht sich zwangsweise.
Als besonderen Affront werten wir die Aussage, dass eine Freigabe aller Drogen
weniger Tote bedeutet. Wer schon beispielsweise mit Heroin – oder Crystal Meth-
Konsumenten zu tun hatte weiß, wie elendig diese Menschen – meist in jungen
Jahren – zu Grunde gehen. Wie bereits obig angeführt, hat eine Freigabe aller
Drogen eine Erhöhung der Konsumenten und dadurch zwangsläufig auch mehr
Tote zur Folge.
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2016-08-20
Bewertet der Kriminalbeamte Uwe Sailer einen
Gesetzesbruch nach eigenem Gutdünken?
Auf der Internetplattform „nachrichten.at“ erschien am 4. Februar ein Beitrag über
Pegida und ihre Gegner. Aus diesem präsentieren wir nachfolgenden Textausschnitt.
Screen: nachrichten.at
Zum Schluss des eingangs angeführten Beitrag werden an Uwe Sailer, selbsternannter
Faschisten- und Nazijäger, vier Fragen gestellt. Die Antwort zur Frage 4 erscheint uns
nicht nur erstaunlich sondern auch bedenklich.
Sailer, der im Brotberuf Kriminalbeamter ist räumt ein, dass es verboten sei eine Kund-
gebung zu behindern. Dass verboten mit ungesetzlich gleichzusetzen ist, wird wohl jeder-
mann einleuchten. Dazu muss man nicht unbedingt ein Polizist sein um das zu erkennen.
Da erstaunt es wahrscheinlich nicht nur uns, dass ein Hüter des Gesetzes einen Gesetzes-
bruch mit den Worten:.. „Das ist prinzipiell eine tolle Idee mit einer schönen Symbolwirk-
ung“ (Quelle: nachrichten.at) kommentiert.
Sollte Sailer tatsächlich diese Worte verwendet haben stellt sich für uns die Frage, ob
dieser Mann noch für den Polizeidienst geeignet ist. Es kann wohl nicht sein, dass ein
Polizeibeamter eine ungesetzliche Handlung zum Nachteil einer ihm nicht zum Gesicht
stehenden Partei (Geschädigten) öffentlich als „tolle Idee mit einer schönen Symbolwirk-
ung“ bewertet.
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2015-02-07
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
unrühmlichen „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen, dass es eine männliche Haus-
dame gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wird Genüge getan.
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2015-02-04
Wird im Wiener Rathaus mit zweierlei Maß gemessen?
Josef Thon, Chef der MA 48, gibt sich immer wieder als rechtschaffener Beamter, der
ständig Gesetz und Ordnung predigt. Diese Information erhielten wir bereits von einigen
Mitarbeitern dieser Magistratsabteilung.
Ein Mitarbeiter der MA 48 mailte uns nachfolgenden Screenshot über einen erst kürzlich
veröffentlichten Beitrag in der Kronen Zeitung:
An und für sich wäre nichts dabei, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre. Denn wie uns
mitgeteilt wurde, wurden bereits einige Mitarbeiter in der MA 48 versetzt, weil diese eine
Beziehung eingegangen sind oder geheiratet haben, obwohl in keiner Weise ein Vorgesetzten –
Verhältnis bestanden habe. Der Mail-Schreiber teilte uns mit, dass er selbst ein Betroffener
sei und durch seine Versetzung sogar eine monatliche Einbuße von rund 500,- Euro habe.
Als Grund für diese Versetzungen wurde und wird das Gesetz über das Dienstrecht der Beamten
der Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 – DO 1994) herangezogen, in dem unter § 6
wörtlich folgendes steht:
Quelle: Gesetz über das Dienstrecht der Beamten der
Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 – DO 1994)
Und nun kommen wir auf den eingangs angeführten Beitrag in der Kronen Zeitung zurück.
In diesem werden Ulli Sima und Josef Thon als Lebensgefährten angeführt. Nachdem wir
an diesen Angaben der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht zweifeln, nehmen
wir diese als zuverlässige Quelle an.
Das bringt uns zum nächsten Punkt. Bei Lebensgefährten kann man durchaus berechtigt
annehmen, dass eine Lebensgemeinschaft besteht. Überhaupt dann, wenn der Zustand als
Lebensgefährten bereits länger andauert und eine Hochzeit bevorsteht. Das würde im Klar-
text bedeuten, dass man bei Josef Thon – als Chef der MA 48 – über den besagten § 6
des Beamtendienstrechts großzügig hinwegsieht. Ulli Sima ist nämlich seine Vorgesetzte,
wie dies auch im Beitrag der Kronen Zeitung bestätigt wird.
Da stellt sich für uns die Frage, ob das Gesetz bzgl. dem Dienstrecht für Beamte der Bundes-
hauptstadt Wien, für den Chef der MA 48 keine Gültigkeit hat. Besonders erstaunlich er-
scheint es uns in diesem Fall deswegen, weil sich Josef Thon – laut Information einiger
Untergebener – immer wieder als rechtschaffener Beamter gibt, der ständig Gesetz und
Ordnung predigt.
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2014-03-16
Journalist wird als Kakerlake, Blockwart etc. bezeichnet
Am 30.12.2013 fand eine Protestkundgebung gegen den am 24. Jänner 2014 stattfindenden
Akademikerball statt. Es war ohnehin eine ärmliche Veranstaltung, denn es fanden sich nicht
einmal 10 Personen zum Demonstrieren ein. Sicherheitshalber wurde das Transparent drei-
sprachig verfasst, um auch einzeln vorbeikommenden Touristen ihr Anliegen näher zu bringen.
Foto: FPÖ-TV
Da dieser Protest von den Grünen unterstützt wurde, sandte die FPÖ-nahe „Neue freie Zeitung“
und das Internet-TV „FPÖ-TV“ den Journalisten Robert Lizar aus. Dieser war mit Schreibblock,
Kugelschreiber und Kamera „bewaffnet“ um über das Geschehnis berichten zu können.
Das ist ganz legal, denn in Österreich herrscht Pressefreiheit. Offenbar sieht dies die Linke nicht
so. Denn wenn ein politischer Gegner auf der Bildfläche erscheint um von einer politisch links
orientierten Demonstration zu berichten, dann werden diese Herrschaften diskriminierend und
beleidigend.
Da ist dann von Überwachungspolizei, Gestapo-Methoden, Blockwart, Kakerlaken udgl. die
Rede. Ja sogar Drohungen werden getätigt. Als Beweis präsentieren wir unserer Leserschaft
nachfolgend einen Screenshot der Facebook-Seite „Gegen die FPÖ in der Regierung“. Wir
haben einige der diskriminierenden Kommentare zusammengefasst.
Screen: facebook.com
Sehr erstaunlich finden wir die Tatsache, dass sich ein gewisser Uwe Sailer (letztes Posting)
an der dümmlichen und diskriminierenden Diskussion beteiligt. Dieser Mann ist nämlich
ein selbsternannter Gutmensch und betreibt bzw. unterstützt eine Webseite, deren Agitatoren
es sich zur Aufgabe gemacht haben Webseiten-Kommentare, die ihrer Meinung nach gegen
das Gesetz verstoßen, zur Anzeige zu bringen.
Wer nicht weiß wer Uwe Sailer ist, hier ein kleiner Tipp. Er ist jener Polizeibeamter, der
einem Drittel seiner Kolleg(innen) Rassismus unterstellt. Sailer selbst betreibt auch eine
Facebook-Seite in der er unmissverständlich mitteilt, dass ihm der Facebook-Account „Gegen
die FPÖ in der Regierung“ gefällt.
Screen: facebook.com
Uwe Sailer gefällt also eine Facebook-Seite, auf der Drohungen getätigt sowie beleidigende
und diskriminierende Kommentare verfasst werden. Wahrlich ein echter Vorzeige-Linker.
Hätte er als Polizeibeamter nicht eher die Pflicht gehabt auf die teilweise gesetzwidrigen
Kommentare hinzuweisen, anstatt sich wohlwollend an der Diskussion zu beteiligen?
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2014-01-01
Asyl-Erpresser bedanken sich mit neuerlicher Besetzung
Gratis-Internet, Gratis-Öffis, Gratis-Sat-TV & Co. – der Forderungskatalog der pakistanischen
Asylwerber ist bereits ein starkes Stück. Wie sie versuchen, die Republik zu erpressen, schlägt
aber dem Fass den Boden aus. Nachdem sie die Votivkirche besetzt hatten, wurden sie von
der Caritas im Servitenkloster aufgenommen und monatelang verpflegt.
Da im Kloster aber dringende Renovierungsarbeiten anstanden, sollten die Männer in ein
anderes Domizil umgesiedelt werden. Dass wollten diese aber nicht, da sie in verschiedene
Unterkünfte untergebracht werden sollten. Um ihrer Forderung nach einer gemeinsamen
Bleibe Nachdruck zu verleihen, besetzten sie einfach die Kunst-Uni in Wien.
Undank ist der Welten Lohn, so sagt es ein altes Sprichwort. Diesem entspricht auch das
Verhalten der pakistanischen Asylwerber. Anstatt der Caritas gegenüber zumindest keinen
Undank zu äußern – von Dank wollen wir gar nicht sprechen – meint Mir Jahangir, der
Sprecher der Besetzer-Gruppe: „Für uns sind die Caritas und das Innenministerium das
gleiche“.
Es wäre wohl eine maßlose Untertreibung wenn man nun sagen würde, dass es schön lang-
sam reicht. Die Herren Asyl-Erpresser sind für eine Rückreise in ihr Heimatland längst über-
fällig. Jedoch das Innenministerium lässt sich jetzt schon seit einem knappen Jahr von diesen
Rechtsbrechern auf der Nase herumtanzen.
Anstatt die besetzte Wiener Kunst-Uni umgehend zu räumen, sieht das Innenministerium
weiterhin tatenlos zu, wie diese Asyl-Erpresser nach Belieben österreichisches Recht brechen.
Gegen sieben der Besetzer liegen zudem rechtskräftige, negative Asylbescheide vor. Das heißt,
es besteht gerichtlich festgestellt kein Verfolgungsgrund und sie sind abzuschieben.
Aber die Herrschaften im Innenministerium weigern sich offensichtlich beharrlich, geltendes
Recht durchzusetzen. Es entsteht hier der Eindruck, dass österreichische Gesetze für in
Österreich aufhältige illegale Ausländer nicht gelten.
Inländer zu Recht von Verkehrsstrafen angefangen wegen jedes Verstoßes zu belangen, aber
Illegalen, welche den ganzen Staat und dessen Bürger in Geiselhaft nehmen, Narrenfreiheit zu
gewähren, ist völlig verantwortungslos. Wenn sich alle Menschen in Österreich auch so ver-
halten würden wie diese Asyl-Erpresser, hätten wir in der Alpenrepublik Anarchie und Chaos.
Es ist höchst an der Zeit, dass diese peinliche Posse umgehend beendet wird und diese
Männer abgeschoben werden.
*****
2013-10-30
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.08.13)
Es wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen, dass es ein männliches Stuben-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-08-12
GASTAUTOREN – BEITRAG
Das folgende ist nur ein Beispiel an Hand von Aluminium. Das gleiche passiert mit Öl, Weizen,
Baumwolle, Kaffee etc.
Also:
Goldman Sachs hat vor 3 Jahren eine Lagerhaus-Kette mit 27 Plätzen gekauft. Bis dahin dauerte
es sechs Wochen bis man sein Aluminium hat. Seit Goldman Sachs die Kette gekauft hat, wartet
man jetzt 16 Monate.
Nicht, dass es kein Aluminium in den Lagerhäusern geben würde – nein, das gibt es in Hülle und
Fülle, nämlich 1,5 Millionen Tonnen !!! (1.500.000 Tonnen oder 1.500.000.000 Kilo) lagern dort.
Um den Preis hinaufzutreiben, wird nur kein Aluminium ausgeliefert.
Jetzt gibt es ein Gesetz, dass die Lagerhäuser 3.000 Tonnen täglich ausliefern müssen. Das wird
auch gemacht. Nur das Aluminium erreicht nie irgendeinen Kunden.
Denn es werden zwar 3.000 Tonnen täglich aufgeladen und wegtransportiert, allerdings nur ins
nächste Lagerhaus der eigenen Kette von Goldman Sachs.
Auf diese Weise hat das in den letzten drei Jahren (seit Goldman Sachs die Kette gekauf hat)
immerhin für einen satten Gewinn von Goldman Sachs von sage und schreibe 5 Milliarden
(oder 5.000 Millionen) Dollar gesorgt. Bezahlt wird das vom Konsumenten.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2013-07-24
Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?
Eine präventive Videoüberwachung – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen – aus dem eigenen Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig. Auf diesen Um-
stand wies gestern die ARGE Daten hin, nachdem die Datenschutzkommission einem
entsprechenden Vorhaben eines Antragstellers eine Absage erteilte. Auf Grund dieser
Entscheidung, so die ARGE, muss jeder Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose Aufklärung des Verschuldens bei Verkehrsunfällen ist, wie dies durch eine Videoauf-
nahme belegt werden könnte. Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber, wenn monatelang
vor Gericht gestritten wird und Sachverständige (die nicht immer unfehlbar sind), die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber auch für die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und den/die Täter oder das Fluchtfahrzeug filmen. Wie schön zu wissen, dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings erwarten wir auch nicht von Beamten, dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen, denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern. Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm, wenn das gemeine Volk die Möglichkeit hat, diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W*** um einen „Datenschützer“ handeln, der einen Präzedenzfall konstru-
ieren wollte. Der Verdacht drängt sich nämlich auch aus der reißerischen Darstellung der
ARGE Daten auf.
Bei einer Beschränkung auf einen möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen Passagen unter § 50a Abs. 6 DSG einzuordnen. Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise gar nicht, sondern hat diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.
Der rechtliche Aspekt
Aber wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu. Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil. Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich identifizieren. Im Straßenverkehr ist eine identifizierende Zuordnung schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel. An Hand derer wäre eine
Identifizierung möglich, nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“. Im Gesetz ist nicht – wie in der Entscheidung dargelegt – von einer „Selbst-
überwachung“ die Rede sondern dient das Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug + Fahrzeuglenker) entbehrt daher unserer Meinung nach jeder gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger und logisch nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass die Kamera nur dann in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden – es also ausschließlich
zur Dokumentation von möglichen Verkehrsunfällen dient. Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
*****
2013-04-30
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen, dass es ein männliches Kinder-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-04-20
Die wundersame Wandlung der Frau Monika Pinterits
Die Geister die man einst zu Hilfe gerufen hatte, wird man jetzt nicht mehr los. Seit nämlich
vermehrt auch Frauen in das Kreuzfeuer von Richtern und Gutachtern geraten, wird auf
einmal ein Unrecht identifiziert. Solange Väter in Gutachten als „gestört“ dargestellt wurden,
war die Welt ja noch in Ordnung. Da halfen kein Aufschreie, keine Demos und schon gar
keine Kindertränen.
Wird aber hingegen einer Mutter Erziehungsunfähigkeit attestiert, dann tritt sogar die Kinder-
und Jugendanwältin auf den Masterplan und gibt ein großes Zeitungs-Interview. Da wird plötz-
lich von der Allmacht der Gutachter gesprochen, in welcher Form und aufgrund welcher
fachlicher Expertisen Entscheidungen gefällt werden können, dass Gutachten überschätzt und
Menschen plötzlich als persönlichkeitsgestört erklärt werden.
Richter sollen auf einmal lernen, die richtigen Fragen zu stellen. Gutachter sollen auf einmal
sehr behutsam sein und all das, weil der Frau Pinterits aufgefallen ist, dass Gutachter die Bio-
grafie eines Menschen bestimmen. Kurzum, sie spricht offen aus, was viele Trennungseltern
und Vätervereine seit Jahren kritisieren, nämlich, dass sowie Scheidungsverfahren jetzt laufen,
Eltern in gut und schlecht klassifiziert werden. Konflikte werden verstärkt und das Trennende
in den Vordergrund gestellt.
Erkannte und eingestandene Irrtümer sind zwar die beste Grundlage für neue Einsichten, aber
mit der bloßen Ankündigung einer weiteren Enquete wird man dieser Problematik nicht Herr
werden. Trennungspaare, aber vor allem Trennungskinder brauchen keine weiteren Enqueten
und Arbeitskreise, die sich immer bunter inszenieren und sich in der Realität um eine wirk-
liche Lösung drücken.
In Wirklichkeit ist das alles nur ein Herumreden um den heißen Brei. Es geht eben nicht um
Vater oder Mutter, es geht um Vater und Mutter. Ein Unrecht kann nicht von weiterem Unrecht
überwunden werden. Die Kluft zwischen Vater und Mutter muss endlich überbrückt werden.
Nicht Mann oder Frau, sondern Mann und Frau sind als Einheit, das unumstößliche Gesetz des
Lebens.
Eine gemeinsame Obsorge, ist der einzige Weg, ein Kind – nach einer Trennung – möglichst
kindergerecht, mit der nötigen elterlichen Liebe und Verantwortung versorgen zu können.
Vater wie Mutter sind für die Kinder gleich wichtig und sollten deshalb auch vom Gesetz
gleichwertig behandelt und vom grünroten Feminist(innenblock) als gleichwertig anerkannt
werden.
Primitives Hetzvideo gegen Väter
Dass dem aber nicht so ist, beweist nachfolgendes Videoclip der MA-57 „Frauen Stadt Wien“,
für welche die Multifunktionsstadträtin Sandra Frauenberger verantwortlich zeichnet. In
diesem Clip wird über Väter diskriminierend hergezogen. Aber das allein wäre noch nicht
erstaunlich, wenn die im Video getätigten Äußerungen von gestandenen feministischen
„Weibsbildern“ kämen.
Quelle: youtube.com
Nein, es werden kleine Kinder an die Öffentlichkeit gezerrt und dazu missbraucht, öffentlich
ihre Väter schlecht machen. Zusätzlich muss (darf oder kann) sich kleiner Junge bereits als
zukünftiger Macho und Patriarch outen. Wir finden, dass in diesem Video Hetze primitivster
Art gegen Väter betrieben wird.
Offenbar ist man sich bei der MA-57 „Frauen Stadt Wien“ nicht zu schade, unschuldige
Kinder für diesen Feldzug gegen Väter zu missbrauchen. Vielleicht sollte hier die Kinder- und
Jugendanwältin Monika Pinterits den Hebel ansetzen.
******
2012-12-03
Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben
In Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen. Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten beispielsweise für die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten. Diese Schutzzonen betragen 150 Meter, gemessen vom Eingang einer Schule.
Das ist auch gut so, denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden, mit denen sie im späteren
Leben möglicherweise in Kontakt kommen werden. Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
Da wäre zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt: Soweit dies zum Schutz von
unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs erforderlich ist, kann die Gemeinde durch Verordnung die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden. Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs, die
erfahrungsgemäß viel von unmündigen Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen, die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt werden. Auf Plätzen oder in Räumen, die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte. Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen. Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem L I N K nachlesen.
Foto: © erstaunlich.at
Gleiche Schutzzone für Prostitution und Zuckerlautomat
Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?
Aber zurück zum Süßwarenautomat und dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter Schutzzone. Demnach dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt, Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder Jugendliche Süßwaren oder Spielzeug kaufen können. Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise) ist kaum davon auszugehen, dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
Foto: © erstaunlich.at
Wann kommen Schutzzonen gegen McDonalds?
Und was ist mit dem Fastfood-Riesen McDonalds? Dort gibt es ja auch Spielsachen und zusätz-
lich fallen die dort erwerbbaren Speisen nicht unbedingt unter gesundheitsbewusster Ernährung.
Wann werden da endlich Schutzzonen eingerichtet? Diese Frage ist natürlich sarkastischer
Natur. Aber unser Beitrag soll aufzeigen, welche kranken Gesetze in Österreich von offenbar
noch krankeren Beamt(innen) exekutiert werden.
*****
2012-09-01
GASTAUTOREN – BEITRAG
In einer ehemaligen Pizzeria in der Mühlfeldgasse Ecke Holzhausergasse haben sich vor
einiger Zeit Alternative und sogenannte Anarchos, welche alle samt der linken Szene zuzu-
ordnen sind eingenistet.
{besps}arno{/besps}
Wie die Tageszeitung „Heute“ berichtete, will der Hausbesitzer diese Leute jetzt wieder los-
werden. Alle anderen Mieter seien vom Hausbesitzer schon hinausgeekelt worden, so „Heute“
in ihrem Bericht. Nur ein Mieter ist noch im Haus und der sympathisiert mit den Lokalbesetzern,
da er wohl das Selbe will wie sie, nämlich entsprechende Räume mit niedriger Miete,
so „Heute“ weiter in ihrer Dienstagsausgabe.
Wir haben einen Lokalaugenschein gemacht, trafen im Lokal niemanden an ebenso wenig wie
im Haus selbst. Das Haus ist baufällig und wie erwähnt Großteils leerstehend, außerdem über-
all die „Wandbemalungen“ der Lokalbesetzer.
In der näheren Umgebung sieht es nicht viel besser aus, überall findet man Schmierereien, sei
es nun am Praterstern und am Bahngelände oder in den umliegenden Gassen bis in den Prater
hinein sowie bis rauf zum Tabor!?
Die meisten Schmierereien sind eindeutig der Hausbesetzerszene zuzuordnen, da sie sich auch
im besetzten Haus wiederholen. Außerdem sind einige Slogans wie „die Pizzeria bleibt“ hinzu-
gefügt, welche auf die Lokalbesetzer hinweisen.
Gerne hätten wir diese Leute Interviewt, doch da ja niemand anzutreffen war bzw. möglicher-
weise mit uns und anderen Journalisten nicht gesprochen wird, müssen wir das so hinnehmen.
Selbiges gilt für de n Hausbesitzer und auch von der Polizei war keine Stellungnahme bis
Redaktionsschluss zu bekommen. „Heute“ berichtete auch, dass der Hausbesitzer das Haus
von der Polizei räumen lassen wolle, doch auch das geschah bis dato unseres Wissens nach
nicht.
So wird die Gegend wohl weiter verunsichert und die Wände beschmiert, Tafeln beklebt und
Menschen in der Umgebung angebettelt bzw. angepöbelt. So wird auch der Maler weiter die
Wände des anliegenden Gebäudes der Fa. Schmidberger immer wieder nachmalen müssen,
ebenso wie andere Häuser über kurz oder lang auch!
Leider ist es eine Tatsache, dass wo immer sich linke Aktivisten und / oder Anarchos länger
aufhalten auch die Schmierereien an Hauswänden einhergehen. Dass es sich hierbei um eine
Sachbeschädigung handelt scheint diesen Leuten egal zu sein!? Ebenso, dass die Mieter und /
Hausbesitzer für den meist nicht geringen Schaden aufkommen müssen, weil die Täter kaum
gefasst werden und wenn doch, sind sie mittellos und da sie auch nicht arbeiten wollen
bleiben sie das auch. So liegen sie der Gesellschaft auf der Tasche, denn Bezug von Mindest-
sicherung und anderen Hilfen schlagen sie nicht aus!
Gesetze sind für sie nur „Machwerk“, welches man getrost nicht befolgen muss und auch Haft
schreckt sie nicht ab. So lassen sich solche Leute grade im Winter gerne inhaftieren um einen
warmen Schlafplatz zu haben.
Es sei an dieser Stelle aber auch erwähnt, dass es durchaus auch „brave“ Alternative & Linke
gibt, die sehr wohl die Gesellschaft bereichern eben nur anders leben wollen als der Rest der
Gesellschaft. Lobend erwähnt sei da z.B. ein Teil der „Wagenplatzbewegung“, welche alle
samt arbeiten, ja sogar teilweise erfolgreiche Selbstständige sind und solche Machenschaften
wie Besetzungen strikt ablehnen!
Erich Weber
2012-08-20
Suchtgift – ein weiteres Problem für die Leopoldstadt
Nachdem seit 1. November 2011 das Prostitutionsgesetz (welches nicht eingehalten
wird) modifiziert und die Straßenprostitution in Wohngebieten verboten wurde, hat
der Wiener Gemeindebezirk Leopoldstadt – dank eines untätigen und rathaushörigen
roten Bezirksvorstehers – ein weiteres Problem, dass in letzter Zeit massiv auftritt.
Nämlich ein ausuferndes Drogenproblem.
Foto: E. Weber
Obwohl die Prostitution im Stuwerviertel eindeutig nach dem Gesetz verboten ist, blüht
sie wie eh und je. Zusätzlich zu den Prostituierten berichten Anrainer, dass nun das
einhergehende Drogenproblem ebenfalls auch im Bezirk angekommen ist. Etliche
Bewohner berichten, dass vor allem farbige Drogendealer ihre illegalen Geschäfte
im Stuwerviertel tätigen.
Gebrauchte Spritzen finden sich in den Hauseingängen und in den Parkanlagen. Nun ist
genau das eingetreten, was niemand will. Ein kleines, schönes Viertel in Wien verkommt
dank der Untätigkeit der zuständigen roten und grünen Politiker.
******
2012-07-25
Im Raum stehende Vorwürfe müssen aufgeklärt werden
Der Ring Freiheitlicher Jugend Österreich, vertreten durch Bundesobmann Udo
Landbauer sowie der Wiener FPÖ-Jugendsprecher LAbg. Dominik Nepp haben nach
Verstreichen der gesetzten Frist für eine Selbstanzeige nun eine Sachverhaltsdarstell-
ung an die StA Innsbruck übermittelt. Die Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf
die Straftatbestände Wiederbetätigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Brandstift-
ung und Versicherungsbetrug.
„Wir werden solche politischen „Stilmittel“ nicht akzeptieren, bei denen man offenbar
selbst kriminelle Taten setzt um diese dann anderen Personen oder politischen Organi-
sationen in die Schuhe zu schieben,“ begründet Landbauer das Vorgehen und ver-
gleicht das im Raum stehende Jung-Sozi Handeln mit der linken Wahnsinnstat von
Ebergassing aus dem Jahr 1995, obgleich er anmerkt: „Die Attentäter von Ebergassing
haben damals wenigstens nur sich selbst akut bedroht, die Innsbrucker Brandstifter
haben jedoch Leib und Leben anderer, unschuldiger Personen in Gefahr gebracht, was
absolut unentschuldbar ist und mit voller Härte des Gesetzes bestraft werden muss.“
Nepp hinterfragt die Rolle des SJ Vorsitzenden Moitzi und meint:“ Die Tatsache, dass die
AKS Trägerorganisation der vermeintlichen Täter und die Jungsozialisten freundschaftlich
die Räumlichkeiten geteilt und sich noch dazu mit ihren Anschuldigungen medial so hin-
ausgehängt haben, lässt die Frage nicht völlig absurd erscheinen, ob Moitzi vielleicht die
wahren Hintergründe gekannt hat.“
„Dass Moitzi selbst den Anschlag in Auftrag gegeben hat, kann ich mir trotz seines selbst
verursachten Erscheinungsbildes als Agent Provocateur nicht vorstellen. Dennoch ist
eine Distanzierung von ihm längst überfällig,“ so Nepp abschließend.
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2012-04-17
Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen Kronen Zeitung zu lesen.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen, um Pfändungen beim säumigen Bräuti-
gam vorzunehmen. Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger, Riza Demir, bisher vier
Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
Der Grund für diese Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder
Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere
liefen. Der Exekutor rechnete offenbar mit der Tatsache, dass er bei den Hochzeitsge-
schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.
Eigentor mit Video auf Youtube
Angesichts der Anzahl von 2.000 Gästen bei der Feier, hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken bezüglich seiner Sicherheit und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten. Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKEN
Im Video ist einwandfrei ersichtlich, wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und
die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier
liegt der sehr Verdacht nahe, dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die
Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein.
So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht-
heit der Hochzeitsgäste verstehen, jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der
Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.
Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet
Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab. Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während dieser angegriffen wurden, dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete die betreffende Exekution als „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“
Offenbar hat H. Jarolim das Video nicht gesehen, denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
Aber der SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre. Nein Herr Jarolim, bei einer
österreichischen Hochzeitsfeier hätten Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
Interessant ist auch, dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet. Weiters fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um solche „Übergriffe“ zukünftig zu vermeiden. Es ist erstaunlich welche
Einstellung H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das als Justizsprecher der SPÖ, die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
*****
2012-03-28
Verzicht auf ORF-Funktion ist für Faymann undenkbar
Der Bundeskanzler Werner Faymann hat heute im Rahmen eines „Dringlichen Antrags“
im Nationalrat Stellung zu den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genommen.
„Tatsache ist, dass der ORF unbestritten eine wichtige und unverzichtbare Funktion in un-
serem Land hat“, betonte Faymann.
Da ist der Kanzler eindeutig im Recht. Denn vor allem für die SPÖ ist es besonders wichtig
und unverzichtbar, ihre Protegé-Kinder in dieser öffentlichen Anstalt unterzubringen. Bestes
Beispiel dafür ist der Wirbel rund um die Stellenbesetzung des Büroleiters durch Herrn Niko
Pelinka. Zudem hat sich der ORF noch vorbildlich an österreichisches Recht gehalten und
eine Stellenzusage ausgesprochen, bevor die dafür gesetzlich vorgeschriebene öffentliche
Stellenausschreibung erfolgte.
„Ideen, die in Richtung Privatisierung gehen, seien für ihn nicht zielführend“, so der Kanzler
weiter. Auch hier kann ihm nicht widersprochen werden, denn von einem Privatbetrieb
würde qualitative Leistung verlangt werden, von deren die Bezahlung abhängt. Das ist wirk-
lich nicht zielführend und diesen Umstand erspart man sich beim ORF ganz einfach durch
die Einhebung von Zwangsbeiträgen. Für die Einhebung der Zwangsgebühr wurde sogar
ein eigenes Gesetz geschaffen
Demokratie mit Alleinherrschaft verwechselt
Auch die nächste Aussage ist recht interessant. „Das Bekenntnis zum ORF und seiner Unab-
hängigkeit sollte uns in diesem Haus einen. Überall dort, wo es einen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gibt, gebe es kein Modell, das die repräsentative Demokratie so hintanhält, dass
sie in diesen Fragen keine Rolle spielt“, so Faymann.
Wenn der Kanzler mit „repräsentativer Demokratie“ im ORF eine Alleinherrschaft der
SPÖ meint, darf und kann ihm in diesem Fall nicht widersprochen werden. Allerdings
dürfte es seiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der ORF alles andere
als unabhängig ist.
Aber genug des Sarkasmus unsererseits. Die Wahrheit ist, dass im ORF systemgetreu
berichtet wird und vor allem Kritik an der SPÖ unterbleibt. Ein wenig Kritik zu üben
bleibt einzig und allein einzelnen Kabarettisten vorbehalten, die sich der ORF -wie einst
die Königshäuser – wie Hofnarren hält. Und sollte eine Kritik zu starkes Echo finden,
sowie der Wutbürger-Vortrag von Düringer, so wird sogleich versucht, nachhaltige
Resonanz zu unterbinden.
Bedenkt man, dass Privatsender die ein dementsprechend qualitatives Programm an-
bieten satte Gewinne machen, kann man sich leicht ausrechnen warum der ORF in den
roten Zahlen ist. Aber warum soll es sich der staatliche Rotfunk unnötig schwer machen,
erhält er doch Zwangsgebühren, die ihn automatisch von jeder positiven Anstrengung
befreien.
Aber die heutigen Aussagen zum „Dringlichen Antrag“ im Nationalrat des Kanzlers
haben auch ihr Gutes, denn mit seinen Worten wurde wiederum einmal das Sittenbild
der SPÖ aufgezeigt. Dies sollte jedem(r) demokratisch eingestellten Bürger(in) zu
Denken geben.
*****
2012-01-18
Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer
Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen
wollen, müssen in Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse nachweisen. Das gilt
sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue
Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz, tritt ab 1.November 2011 in
Kraft.
Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum
anderen um Drittstaatsangehörige. Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres
Erfordernis festgelegt, dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen
müssen.
Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu-
weisen. Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs-
verordnung, anerkannte Sprachdiplome, mindestens fünfjähriger Besuch einer
Pflichtschule in Österreich, wobei das Unterrichtsfach „Deutsch“ positiv abge-
schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
etc.
Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion. In Oberösterreich
ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft ein Pilotprojekt. In Kärnten wird es
aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche
Integration unerlässlich. Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache
die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.
*****
Zweiter Anlauf
Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu, dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283 StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte. In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter LINK1 oder LINK2 abgeben. Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt, wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ, bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird.
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon seit geraumer Zeit im freien Fall befindet, wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.
Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.
Ein Paragraf für Nordkorea oder China
Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist. Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz, dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der Wortlaut des Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt – die man je nach Interpretation auch als Hetze auslegen
kann – sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.
Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Kritik wird flächendeckend unterbunden
In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger, geschweige denn die ganze Gruppe kritisiert werden. Denn die Begriffe
„Religion“ und „Religionsgesellschaft“ werden ohne nähere Erläuterung angeführt
und Sekten wie Satanisten oder dergleichen verstehen und sehen sich sehr wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.
Auch könnte die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung, der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand eine nationalsozialistische oder sonstig menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.
Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.
Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf, der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen Platz finden dürfte. Mit der Terrorismusbekämpfung hat er jedenfalls nicht das
Geringste zu tun.
Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen
Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber, die Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.
Offenbar ist die Freiheit der Kunst grenzenlos und es sind auch keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.
*****
2011-10-05
Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai
Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns. Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden. Die Anklage wirft dem Arzt vor, für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein. Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.
Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich, dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.
Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt. Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist, will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch. Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen, dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.
Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?
Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen? Und sollte das gelingen, was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?
Ein derartiges Verhalten wie es nun Dr. Eugen Adelsmayr an den Tag legt, hat für
uns nichts mit „nicht aufgeben“ oder mit „einer Frage der Ehre“ zu tun. Die
großspurige Ankündigung wieder nach Dubai zurückkehren und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.
Ausländerpolitik übernehmen
Allerdings hat der Fall Adelsmayr und sein Prozess in Dubai auch seine gute Seite. Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder sind oder als Spezialisten für Tätigkeiten eingesetzt, für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.
Arbeitslose Ausländer, welche in einer sozialen Hängematte liegen gibt es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht ihm die volle Härte des Gesetzes. Dies wird mit der Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.
Nun ergibt sich für uns die Frage, wenn linke Politiker(innen) in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind, dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun, warum führen
wir auch nicht die Ausländerpolitik dieser Staaten ein? Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.
*****
2011-09-29
Leserbrief
Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-
den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:
Geehrter Herr Erich Reder!
Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich. Ich spreche deutsch. Ich bin in
Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für
Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!
Ich will nicht zu Ihnen gehören! Ich zähle mich ab heute zu den „Ausländer raus“
Beschimpften, denn ich schätze z.B. die Arbeit von Frau Bock in Wien sehr! Ihr
Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“
finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs-
schutz verboten würde.
Jedenfalls würde das in Deutschland passieren. Aber das Internet ist ja eine wunder-
bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden
der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel
„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche
Wurzeln hat (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten, Herr Reder?), weil ich Sie zwar
nicht wert schätze oder achte, will ich versuchen, Sie als armen Menschen nicht zu
verachten.
Barbara Gladysch
Stellungnahme
Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so-
gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen
wir nun zu den Fakten schreiten.
Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder in Öster-
reich illegal aufhältigen Personen zu verwechseln. Daher geht die polemische
Anmerkung „Ausländer raus“ ins Leere.
Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund-
regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch
z.B. seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung
akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel: Man
wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde
von sich geben usw.
Ein Staat ist nichts anderes als eine große Familiengemeinschaft, in der ebenfalls
Hausordnungen Bestand haben. Diese werden im allgemeinen Gesetze oder Vor-
schriften genannt. Nun kann von jedermann(frau) erwartet werden, sich an diese
zu halten. Das heißt im Klartext, dass Ausländer die nach Österreich kommen diese
Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren
haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.
Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir
finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings
muss dabei die Kirche im Dorf gelassen werden und dies hat Frau Bock in dem von
uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.
Dreizehn (13!) Tschetschenen werden von Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht-
ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen
kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert. Die Sanitäter erfüllten
zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.
In Österreich besteht für Ausländer gesetzlich Ausweispflicht. Daher haben die
Tschetschenen gegen ein Gesetz verstoßen. Allein das berechtigte den Sanitäter
dazu die Polizei zu rufen, um die Identität der Person abzuklären. Immerhin sind
durch den Rettungseinsatz Kosten entstanden, die von irgendjemand getragen
werden müssen.
Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste
die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich
kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös-
ten bei dem Mann berechtigte Bedenken aus. Immerhin könnte es sich ja um
Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.
Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt. Dass nun Frau Bock des-
halb diesen Mann und in Folge das Wiener Rettungswesen diskreditierte, veranlasste
uns den besagten Beitrag zu verfassen. Kuriosum am Rande der Geschichte: Die
betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.
Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die
Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein
in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame
darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden
mitgelesen wird.
Allein die Tatsache, dass wir nicht die Meinung der linken Gutmenschen teilen, ver-
stößt nicht gegen die Verfassung. Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein,
uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend
entfernen. Allerdings wird die Suche nach diesen betreffenden Texten vergeblich
sein, da keine vorhanden sind.
Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch noch eine alte Volksweisheit mit auf
den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst
verdienen“.
*****
2011-08-11
Textauszüge aus der „HEUTE“
Ausschnitt aus der Juli-Aussendung der FP-nahen AUF in Niederösterreich
In einer Mitglieder-Aussendung verharmlost sie die Zwangsarbeit in Konzentrations-
lagern der Nationalsozialisten. Im Beitrag „Schwerarbeit – Was ist darunter zu ver-
stehen?“ wird zwei Seiten lang erörtert, dass Polizeidienst Schwerarbeit sei.
Bebildert ist der Beitrag mit einer Zeichnung, die KZ-Insassen bei der Zwangsarbeit
zeigt: bis auf die Knochen abgemagerte Gestalten mit kahlrasierten Köpfen tragen
KZ-typische gestreifte Gefangenen-Kleidung.
Niederösterreichs AUF-Chef Robert Rathammer zu Heute: „Das ist eine künstlerische
Darstellung, die nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hat. Das Bild haben wir
von oberösterreichischen Kollegen übernommen. Deshalb vermute ich, dass hier
VOEST-Arbeiter gezeigt werden.“ (Quelle für Text und Screen: www.heute.at)
Vergleich und Bild sind geschmacklos und indiskutabel
So ist es in der gestrigen Ausgabe der Gratis-Zeitung „HEUTE“ zu lesen. Tatsächlich
stammt das Bild von der Webseite „www.stiftung-bg.de“ und zeigt KZ-Insassen bei der
Zwangsarbeit. Das Aquarell hängt im Museum „Baracke 39“ im KZ Sachsenhausen
im Rahmen der Ausstellung „der Alltag der Häftlinge im Konzentrationslager Sachsen-
hausen 1936 bis 1945″ und wurde vom KZ-Überlebenden Etienne van Ploeg gemalt.
Screen: stiftung-bg.de
Dass die Bebilderung und der Vergleich zwischen Polizeiarbeit und KZ-Zwangsarbeit in
der AUF-Aussendung geschmacklos und indiskutabel sind steht ausser Zweifel. Ein nur
halbwegs geschultes Auge hätte erkennen müssen, dass es sich beim uniformierten
Mann im Hintergrund des Bildes um einen KZ-Aufseher und bei den drei abgemagerten
Personen in den Streifenhosen um KZ-Insassen handelt.
Aber dass geschulte Auge des Gesetzes sieht leider sehr oft nicht die Realität. Dies
haben schon etliche Bürger(innen) am eigenen Leib erfahren müssen. So weit, so
nicht gut.
Sind AUF-Polizist(innen) lauter Nazis?
Die empörten Reaktionen und Protestnoten auf diese geschmacklose und primitive
AUF-Aussendung sind verständlich. Allerdings ist es nicht zu verstehen, dass diese
nicht auf den Verantwortlichen bezogen waren. Da übte man sich lieber in kollektiver
Schuldzuweisung. Rot und Grün überschlugen sich förmlich, die AUF und natürlich
die FPÖ allgemein als Nazitruppe hinzustellen.
In den Aussendungen von SPÖ und den Grünen waren Kommentare wie: „Sammel-
becken für Rechtsextreme und Ewiggestrigen“; „Der Eklat sei ein weiterer Beweis für
die Verbreitung rechten Gedankenguts in den Reihen der FPÖ“; „Der NS-Terror
verharmlosende Vergleich von Polizeiarbeit mit Zwangsarbeit in den Konzentrations-
lagern des Dritten Reiches zeigt, wes Geistes Kind die Freiheitliche Gewerkschaft ist“
udgl. mehr zu lesen.
Die AUF (Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher) ist eine sehr starke
Gewerkschaftsfraktion, die unbestritten der FPÖ nahesteht. Zieht man nun aus den
Kommentaren seitens der politischen Funktionäre von SPÖ- und der Grünen Resü-
mee, muss man unweigliche zum Schluss kommen, dass Polizeibeamt(innen) die
der Gewerkschaftfraktion AUF angehören lauter Nazis sein müssen. Denn ein
Sammelbecken ohne Sammelgut gibt es nicht.
Warum gab es kein Gespräch mit der Innenministerin?
Wenn das tatsächlich so wäre, dass die Exekutive von Nazis unterwandert ist
ergibt sich die berechtigte Frage, warum haben die Grünen und die Sozialdemo-
kraten bis heute nicht dementsprechend reagiert? Eine parlamenterische Anfrage
wäre beispielsweise das mindeste Mittel, welches schon längst erfolgen hätte
können.
Warum haben die Verantwortlichen in der SPÖ nicht schon längst ein ernstes Wort
mit der Innenministerin gesprochen, um Nazis aus den Reihen der Polizei zu ent-
fernen. Warum wohl sind diese Handlungen nicht geschehen? Ganz einfach, weil
das beschriebene Szenario von Rot und Grün nicht der Realität entspricht.
Anstatt jene Person welche die Tat setzte zur Verantwortung zu ziehen, hetzen Rot
und Grün lieber gegen eine nicht unerhebliche Anzahl von Polizeibeamt(innen),
indem sie über die Gewerkschaftsfraktion AUF in übelster Weise herziehen.
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2011-08-02
Aussendung der WKO
Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.
Jugendschutz ist für uns ein wichtiges Thema. Die Gastgewerbetreibenden sind Part-
ner der Jugend und verstehen sich als Treffpunkt und Kommunikationsplattform. Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.
Die bestehenden Bestimmungen dienten dem Schutz der Jugend und sollen weiterhin
bundeseinheitlich geregelt sein. Der Alkoholausschank an Jugendliche und die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben. Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.
Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der Wirtschaftskammer Öster-
reich vom 05.03.2002. Weche Dilletanten bei diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand, dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.
Warum irreführend?
Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz, kann es sich nur um den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher die Auflage an die Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.
So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten
abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten. Dabei handelte es
sich um Betreiber jener Lokale, in denen Jugendliche unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch, wenn ein Nacht-
klub-Betreiber in dessen Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht, Jugendge-
tränke anbieten muss.
Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung (die übrigens nicht verändert wurde), dass Lokalbetreiber zwei anti-
alkoholische Getränke billiger anbieten müssen als das billigste alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.
Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)
Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet,
auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)
Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?
Einige Nachtlokalbetreiber (der Red. bekannt) wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer, da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten. Diese wurden bei ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.
Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt
es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde die seinerzeitige WKO-Aussendung erstellt. Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug dies durchzuführen und übt sich lieber im Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.
Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre irreführende Aussendung nicht korrigiert, obwohl sie in Kenntnis gewesen
sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.
Da haben wir nur zwei Antworten parat. Entweder sitzen in der WKO zahlreiche
Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht. Denn die eingehobenen Strafgelder des Marktamtes flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.
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2011-07-26
Räumung war richtiger Schritt
Die Räumung des Lobmayerhofes in Wien Ottakring, durch die Polizei, war eine wichtige
und richtige Entscheidung. Rund 150 Chaoten und Autonome versuchten illegal einen
Gemeindebau zu besetzen. Dass es diese Personengruppen mit den Gesetzen nicht so
genau nehmen ist kein Geheimnis. Ihnen fehlt offenbar jegliches Rechtsempfinden und
können zwischen Mein und Dein nicht unterscheiden.
Bedenklich wird es allerdings wenn einer politischen Fraktion das Rechtsempfinden ab-
handen kommt. Von gewählten politischen Parteien und deren Volksverteter(innen)
kann zumindest erwartet werden, dass sie die Gesetze dieses Landes respektieren
und akzeptieren.
Dies dürfte bei den „Grünen Wien“ augenscheinlich nicht der Fall sein. In einer Presse-
aussendung dieser Partei stand am 13.07.2011, folgendes wörtlich zu lesen:
„Grüne Wien solidarisch mit BesetzerInnen des Lobmeyrhofs“
Es wäre noch zu verstehen gewesen, wenn die „Grünen Wien“ mit ihrem linken Ge-
dankengut, augenzwickernd über eine solche kriminelle Handlung hinweggesehen
hätten, wenn das besetzte Gebäude einem bösen „Miethai“ oder dubiosen Spekulanten
gehört hätte. Obwohl auch dies eindeutig gegen das Gesetz verstossen hätte.
Erstaunliches Rechtsempfinden der „Grünen Wien“
Sich aber mit kriminellen Taugenichtsen solidarisch zu erklären, welche sich am Allge-
meingut (Gemeindebau) vergreifen, schlägt wohl dem Fass den Boden aus. Eine der-
artige Solidarisierung ist nicht einmal mit dem marxistisch-leninistischen Gedankengut
der Grünen vereinbar.
Offenbar haben die „Grünen Wien“ kein gesteigertes Interesse daran Gesetze zu respek-
tieren, da sie sich mit Kriminellen solidarisch erklären. Interessant ist es auch, dass von
der Wiener Grünenchefin, Maria Vassilakou, kein Bild und keinTon zum erstaunlichen
Rechtsempfinden ihrer Truppe zu hören ist.
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2011-07-15
Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht
Der Initiativantrag betreffend Erlassung eines neuen Wiener Prostitutionsgesetzes, ist
zur Zeit in aller Munde. Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag. Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.
Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.
Einige erstaunliche Passagen des Antrags, welcher offenbar durch völlig realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.
§ 2. Begriffsbestimmungen
Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung gekennzeichnet sind. Ist ja auch logisch, wie soll sonst ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.
Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im § 6.(e) für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.
Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade
bzw. Auslage wird steril gestaltet. Also was wollen die Antragsteller dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?
Der § 8. , betreffend der Zuverlässigkeit ist besonders erstaunlich. Geht es nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben. In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.
Aber die Betreiber(innen) haben sich bis dato schon zu helfen gewusst. Man nahm sich
einfach einen Unbescholtenen (Franken) als Geschäftsführer. Und so wird es auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo, denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.
Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und
Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.
Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen regelt. Klar wird die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt, sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.
Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein Schild mit ihrer Handynummer um den Hals hängen und damit können Freier-
(innen) gesetzeskonform per Mobiltelefon, jederzeit den gewünschten geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.
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2011-06-15
SOS-Mitmensch misst Demokratiereife
Einen erstaunlichen Gradmesser für Demokratiereife wendet die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an, denn dort meint man: „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“
Grund dafür ist, dass das Innenministerium den NGOs den Zutritt ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert. Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-
den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.
Ab 1.Juli tritt das neue Fremdenrecht in Kraft und damit dürfen neuankommende Flücht-
linge das Lager während der ersten 5 bis 7 Tagen nicht mehr verlassen. Dieser Aufent-
halt hat mit einem Gefängnisaufenthalt nicht das Geringste zu tun. Während dieser Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und
bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.
Dies wäre nicht möglich, wenn sich der Flüchtling unbekannten Aufenthaltortes befinden
würde. Durch diese Anhaltung im Lager können die Behörden effektiver arbeiten und so-
mit rascher zu einem Ergebnis kommen.
Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren
Asylwerber welche sich nicht an die 5 bis 7-tätige Aufenthaltspflicht halten, drohen zu
Recht rechtliche Sanktionen bis hin zur Schubhaft. Denn wie es sich in letzter Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.
Diese Personen werden zwar in ihrer Heimat verfolgt, allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.
Kaum ein Tag vergeht, dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar Raubüberfällen festgenommen werden. Bei
ihrer Festnahme sind diese auch nicht gerade zimperlich. Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.
Daher ist es die Pflicht und das Recht des Staates Österreich, einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht
auch zum Schutz der in Österreich lebenden Menschen. Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.
Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?
Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch, könnte er zur Annahme kommen, dass in Traiskirchen Asylwerber unkorrekt be-
handelt oder gar deren Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs, dass die Menschenrechtsorganisation vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten davon abgehalten wird, ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.
Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von jedem X-beliebigen Horrorgeschichten aufs Auge drücken zu lassen, die Angaben
eines angeblichen Asywerbers so gründlich wie möglich zu überprüfen und damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.
Denn eines finden wir erstaunlich, nämlich dass SOS-Mitmensch noch nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher) verursacht wurden. Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen in seiner Heimat verfolgt wurde, hat sicher Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-
nisaufenthalt vergleichen würde.
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2011-06-03
Hat Treichl doch recht?
Wie lautete der Ausspruch des Erste Bank-Chefs Andreas Treichl? „Unsere Politiker sind
feig…..“ Offenbar hat der Mann mit seiner Aussage recht, denn anders ist folgender Gesetz-
esentwurf für ein neues Nationalbankgesetz nicht zu erklären. Die österreichische Bundes-
regierung will die „unbefugte“ Vernichtung von großen Mengen Geld künftig mit einer
Geldstrafe unter Strafe stellen.
Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten:
„Wer unbefugt große Mengen von Euro-Banknoten oder -Münzen vernichtet, ist mit
einer Strafe bis zu 2.000,- Euro zu bestrafen.“
Dazu kommt noch die völlig entbehrliche Kritik der Nationalbank die einwirft, dass aus
dem Gesetzesentwurf nicht hervorgeht, ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich
strafbar sei und ob auch die fahrlässige Vernichtung von Geld strafbar ist. Auch sei nicht
klar ob es sich bei dem Delikt um eine Verwaltungsübertretung oder um eine gerichtlich
strafbare Handlung handelt.
Gesetz für Politiker anwenden
Offenbar haben unsere Politiker keine andere Sorgen als Gesetze ins Leben zu rufen, die
völlig schwachsinnig und entbehrlich sind. Kein normaler Mensch auf dieser Welt wird auf
die Idee kommen Geld zu vernichten. Personen die absichtlich Geld vernichten, sollte man
nicht mit einer Strafe zu Leibe rücken, sondern eher eine psychatrische Behandlung ange-
deihen lassen.
Und sollte dennoch jemand den Drang verspüren sich der Weichwährung Euro durch
Vernichtung zu entledigen, werden ihm die 2.000,- Euro Strafe nicht kratzen. Er braucht
lediglich diesen Betrag, von der zu vernichtenden Eurosumme zur Seite zu legen.
Allerdings hätte dieses Gesetz seine Berechtigung wenn man es für Politiker anwenden
würde, welche Steuergelder vernichten in dem sie dieses in EU-Pleitestaaten transfer-
ieren. In diesem Fall sollte der Strafrahmen aber deutlich erhöht werden.
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2011-05-24
Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.
Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}