Sozialistische Jugend Niederösterreich macht sich über Kickl lustig


Angesichts von 6 Frauenmorden in nur knapp 3 Wochen, erscheint der Humor wohl eigenartig

 

Möglicherweise sieht sich die SJ Niederösterreich als Komikertruppe.  Mit nachfolgender Karikatur macht sie sich auf ihrem Facebook-Account über den Innenminister lustig, nur weil es dieser gewagt hatte ein Gesetz zu kritisieren, welches die Täter mehr als die Opfer schützt.

 

 

Anlässlich des mittlerweile 6. Frauenmordes innerhalb von nur knapp 3 Wochen, sollte allerdings auch den Genoss(innen) klar sein, dass ihre obig gezeigte Karikatur samt Text, bereits alles andere als lustig ist.

 

 

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2019-01-27


Viel Phantasie bei der Polizei bezüglich deutscher Rechtschreibung


Kommt eine Lockerung der Anforderungen beim Aufnahmetest im Prüfungsfach Deutsch?

 

Bekannterweise leidet die Polizei unter Personalmangel. Ein Faktum dafür ist, dass zahlreiche Bewerber(innen) beim Aufnahmetest im Prüfungsfach Deutsch scheitern.  Ein heutig geschaltetes Inserat in der Kronen Zeitung (nachfolgender Screenshot) könnte möglicherweise ein Zeichen dafür sein, dass in Zukunft nicht mehr so heiß gegessen, wie gekocht wird.  Denn den Namen der beamteten Skirennläuferin Cornelia Hütter, in rechtschreibliche Verbindung mit „Hüter des Gesetzes“ zu bringen, ist für uns ein untrügliches Zeichen dafür.

 

 

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2018-03-24


Drogenkonsum führt unweigerlich in die Abhängigkeit


Hat der Klubobmann der Grünen in Wien-Mariahilf keine

Ahnung von den Auswirkungen des Drogenkonsums?


„Mein  Posting  zur Drogenpolitik Portugals regt eine rechtspopulistische Plattform (natürlich
mit ‪#‎FPÖ‬-Wurzeln) ein bissl auf.   Ich sage DANKE für die Verbreitung der Thematik :-)“, so
regierte der Klubobmann bei den Grünen Mariahilf, Oliver Schönsleben, in einem heutigen
Facebook-Posting  auf  unseren  gestrigen  Beitrag:.. „Warum plädieren  stets nur Linke für
eine Drogenfreigabe?“

Ja, es  ist  zum Aufregen,  wenn ein Politiker einer völlig unverantwortlichen Drogenpolitik
das  Wort  spricht.   Aber  wir  wollen  den  Grün-Politiker ein wenig aufklären,  warum eine
totale Drogenfreigabe keinesfalls weniger Konsum, weniger Tote und weniger Kriminalität
bedeutet sondern das Gegenteil der Fall ist.
Jene  Menschen,  die in den Teufelskreislauf des Drogenkonsums geraten,  hat es schon
immer  gegeben  und  wird  es  immer  geben.    Allerdings  hält  das  Gesetz  eine  nicht
unerhebliche Anzahl von Menschen davon ab, Drogen – wenn auch nur versuchsweise –
zu  konsumieren.    Sie  fürchten .– und  das  zurecht –. mit  dem  Gesetz  in  Konflikt  zu
geraten.   Sie befürchten dadurch den Verlust des Arbeitsplatzes oder sonstige negative
Auswirkungen auf ihr Leben.
Diese  Rute  im  Fenster  ist  auch  gut,  denn Drogen machen high und abhängig.  Wer
Gegenteiliges  behauptet ist entweder völlig ahnungslos oder lügt bewusst.   Wenn nun
alle  Drogen  völlig  legal  erhältlich sind,  haben nun auch jene Menschen – welche das
Gesetz bisher vom Drogenkonsum abgehalten hat – die Möglichkeit,  das Teufelszeug
auszuprobieren,  ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen.   Im Klar-
text  bedeutet  das,  dass  sich  der  Anzahl  der  Konsumenten  und  damit der Drogen-
konsum erhöht.
Und nun beginnt der Teufelskreislauf. Aus dem Ausprobieren wird Konsum und dieser
führt  in  die  Abhängigkeit.  Zugedröhnte Drogenkonsumenten und auch jene, die da-
nach   „herunterkommen“,   sind  unfähig  zu  arbeiten.   Dies  bedeutet  in   Folge den
Verlust des Arbeitsplatzes.
Kein Arbeitsplatz bedeutet kein Geld.  Aber auch bei den neuen legalen Drogenhänd-
lern, welche den Drogenkonsum natürlich schönreden (sie verdienen ja kräftig daran),
gibt es den Stoff nicht gratis.
Und  wie  kommen  nun  die Drogenabhängigen zu finanziellen Mitteln,  um sich neue
Drogen – wenn auch ganz legal – zu beschaffen? Sie müssen ein Ding drehen, sprich
sie werden kriminell.  Also auch die Kriminalität erhöht sich zwangsweise.
Als  besonderen  Affront  werten  wir  die Aussage,  dass eine Freigabe aller Drogen
weniger  Tote  bedeutet.   Wer schon beispielsweise mit Heroin – oder Crystal Meth-
Konsumenten  zu  tun  hatte  weiß,  wie  elendig  diese  Menschen – meist in jungen
Jahren – zu  Grunde  gehen.   Wie  bereits  obig  angeführt,  hat  eine Freigabe aller
Drogen  eine  Erhöhung  der  Konsumenten  und  dadurch zwangsläufig auch mehr
Tote zur Folge.
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2016-08-20

Gesetzesbruch ist eine tolle Idee?


Bewertet der Kriminalbeamte Uwe Sailer einen

Gesetzesbruch nach eigenem Gutdünken?

Auf  der  Internetplattform   „nachrichten.at“  erschien  am  4. Februar ein Beitrag über
Pegida und ihre Gegner.   Aus diesem präsentieren wir nachfolgenden Textausschnitt.
Screen: nachrichten.at
Zum  Schluss des eingangs angeführten Beitrag werden an Uwe Sailer,  selbsternannter
Faschisten- und  Nazijäger,  vier  Fragen gestellt.   Die Antwort zur Frage 4 erscheint uns
nicht nur erstaunlich sondern auch bedenklich.
Sailer,  der  im  Brotberuf  Kriminalbeamter  ist räumt ein,  dass es verboten sei eine Kund-
gebung zu behindern. Dass verboten mit ungesetzlich gleichzusetzen ist, wird wohl jeder-
mann einleuchten.  Dazu muss man nicht unbedingt ein Polizist sein um das zu erkennen.
Da erstaunt es wahrscheinlich nicht nur uns, dass ein Hüter des Gesetzes einen Gesetzes-
bruch  mit  den Worten:.. „Das  ist  prinzipiell eine tolle Idee mit einer schönen Symbolwirk-
ung“ (Quelle: nachrichten.at) kommentiert.
Sollte  Sailer  tatsächlich  diese  Worte  verwendet  haben  stellt sich für uns die Frage, ob
dieser  Mann  noch  für  den Polizeidienst geeignet ist.   Es kann wohl nicht sein, dass ein
Polizeibeamter  eine ungesetzliche Handlung zum Nachteil einer ihm nicht zum Gesicht
stehenden Partei (Geschädigten) öffentlich als „tolle Idee mit einer schönen Symbolwirk-
ung“ bewertet.
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2015-02-07

Männliche Hausdame gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut   obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
unrühmlichen  „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht,  dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.    Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es   wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es eine männliche Haus-
dame gibt.   Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wird Genüge getan.
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2015-02-04

Ist der MA 48 – Chef vom Beamtendienstrecht ausgenommen?


Wird im Wiener Rathaus mit zweierlei Maß gemessen?

Josef Thon,  Chef der MA 48,  gibt  sich  immer  wieder  als  rechtschaffener Beamter, der
ständig Gesetz und Ordnung predigt. Diese Information erhielten wir bereits von einigen
Mitarbeitern dieser Magistratsabteilung.
Ein Mitarbeiter der MA 48 mailte uns nachfolgenden Screenshot über einen erst kürzlich
veröffentlichten Beitrag in der Kronen Zeitung:
An  und  für  sich  wäre  nichts  dabei,  wenn  das  Wörtchen   „wenn“  nicht  wäre.   Denn  wie  uns
mitgeteilt   wurde,   wurden  bereits  einige   Mitarbeiter  in  der   MA 48  versetzt,  weil  diese  eine
Beziehung eingegangen sind oder geheiratet haben, obwohl in keiner Weise ein Vorgesetzten –
Verhältnis  bestanden  habe.   Der  Mail-Schreiber  teilte  uns  mit,  dass er selbst ein Betroffener
sei und durch seine Versetzung sogar eine monatliche Einbuße von rund 500,- Euro habe.
Als  Grund für diese Versetzungen wurde und wird das Gesetz über das Dienstrecht der Beamten
der  Bundeshauptstadt  Wien (Dienstordnung 1994 – DO 1994) herangezogen,  in dem unter § 6
wörtlich folgendes steht:
Quelle: Gesetz über das Dienstrecht der Beamten der
Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 – DO 1994)
Und  nun  kommen  wir  auf den eingangs angeführten Beitrag in der Kronen Zeitung zurück.
In diesem  werden  Ulli Sima  und Josef Thon als Lebensgefährten angeführt.   Nachdem wir
an diesen Angaben der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht zweifeln, nehmen
wir diese als zuverlässige Quelle an.
Das  bringt  uns zum nächsten Punkt.   Bei Lebensgefährten kann man durchaus berechtigt
annehmen, dass eine Lebensgemeinschaft besteht. Überhaupt dann, wenn der Zustand als
Lebensgefährten bereits länger andauert und eine Hochzeit bevorsteht. Das würde im Klar-
text   bedeuten,  dass  man  bei  Josef  Thon – als Chef der MA 48 – über den  besagten § 6
des  Beamtendienstrechts  großzügig hinwegsieht.  Ulli Sima ist nämlich seine Vorgesetzte,
wie dies auch im Beitrag der Kronen Zeitung bestätigt wird.
Da stellt sich für uns die Frage,  ob das Gesetz bzgl. dem Dienstrecht für Beamte der Bundes-
hauptstadt  Wien,  für  den  Chef  der  MA 48  keine  Gültigkeit hat.   Besonders  erstaunlich  er-
scheint  es  uns  in  diesem  Fall  deswegen,  weil  sich  Josef  Thon – laut  Information  einiger
Untergebener – immer  wieder  als   rechtschaffener  Beamter  gibt,  der  ständig   Gesetz  und
Ordnung predigt.
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2014-03-16

Linke gegen Pressefreiheit


Journalist wird als Kakerlake, Blockwart etc. bezeichnet

Am  30.12.2013  fand eine Protestkundgebung gegen den am  24. Jänner 2014 stattfindenden
Akademikerball  statt.  Es war ohnehin eine ärmliche Veranstaltung,  denn es fanden sich nicht
einmal  10 Personen  zum  Demonstrieren ein.   Sicherheitshalber wurde das Transparent drei-
sprachig verfasst, um auch einzeln vorbeikommenden Touristen ihr Anliegen näher zu bringen.
Foto: FPÖ-TV
Da dieser Protest von den Grünen unterstützt wurde,  sandte die FPÖ-nahe „Neue freie Zeitung“
und das Internet-TV „FPÖ-TV“ den Journalisten Robert Lizar aus.   Dieser war mit Schreibblock,
Kugelschreiber und Kamera „bewaffnet“ um über das Geschehnis berichten zu können.
Das ist ganz legal, denn in Österreich herrscht Pressefreiheit.  Offenbar sieht dies die Linke nicht
so.   Denn  wenn  ein politischer  Gegner auf der Bildfläche erscheint um von einer politisch links
orientierten  Demonstration  zu berichten,  dann werden diese Herrschaften diskriminierend und
beleidigend.
Da  ist  dann  von Überwachungspolizei, Gestapo-Methoden,  Blockwart,  Kakerlaken udgl. die
Rede.  Ja  sogar Drohungen werden getätigt.   Als Beweis präsentieren wir unserer Leserschaft
nachfolgend  einen  Screenshot  der  Facebook-Seite  „Gegen die FPÖ in der Regierung“.  Wir
haben einige der diskriminierenden  Kommentare zusammengefasst.
Screen: facebook.com
Sehr  erstaunlich  finden  wir  die  Tatsache, dass sich ein gewisser Uwe Sailer (letztes Posting)
an  der  dümmlichen  und  diskriminierenden  Diskussion  beteiligt.   Dieser  Mann  ist  nämlich
ein  selbsternannter Gutmensch und betreibt bzw. unterstützt eine Webseite,  deren Agitatoren
es  sich  zur Aufgabe gemacht haben Webseiten-Kommentare,  die ihrer Meinung nach gegen
das Gesetz verstoßen, zur Anzeige zu bringen.
Wer  nicht  weiß  wer  Uwe  Sailer  ist,  hier  ein  kleiner Tipp.   Er  ist  jener  Polizeibeamter, der
einem  Drittel  seiner  Kolleg(innen)  Rassismus unterstellt.   Sailer  selbst  betreibt  auch  eine
Facebook-Seite in der er unmissverständlich mitteilt, dass ihm der Facebook-Account „Gegen
die FPÖ in der Regierung“ gefällt.
Screen: facebook.com
Uwe Sailer gefällt also eine Facebook-Seite, auf der Drohungen getätigt sowie beleidigende
und  diskriminierende  Kommentare  verfasst werden.   Wahrlich ein echter Vorzeige-Linker.
Hätte  er  als  Polizeibeamter  nicht  eher  die Pflicht gehabt auf die teilweise gesetzwidrigen
Kommentare hinzuweisen,  anstatt sich wohlwollend an der Diskussion zu beteiligen?
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2014-01-01

Peinliche Asyl-Erpresser-Posse gehört umgehend beendet


Asyl-Erpresser bedanken sich mit neuerlicher Besetzung

Gratis-Internet,  Gratis-Öffis,  Gratis-Sat-TV & Co. –   der  Forderungskatalog  der  pakistanischen
Asylwerber ist bereits ein starkes Stück. Wie sie versuchen, die Republik zu erpressen, schlägt
aber  dem  Fass  den Boden aus.   Nachdem sie die Votivkirche besetzt hatten,  wurden sie von
der Caritas im Servitenkloster aufgenommen und monatelang verpflegt.
Da  im  Kloster  aber  dringende  Renovierungsarbeiten anstanden,  sollten die Männer in ein
anderes Domizil umgesiedelt werden.   Dass wollten diese aber nicht, da sie in verschiedene
Unterkünfte  untergebracht  werden  sollten.   Um  ihrer  Forderung  nach einer gemeinsamen
Bleibe Nachdruck zu verleihen,  besetzten sie einfach die Kunst-Uni in Wien.
Undank  ist der Welten Lohn,  so  sagt  es  ein altes Sprichwort.   Diesem entspricht auch das
Verhalten  der pakistanischen Asylwerber.   Anstatt der Caritas gegenüber zumindest keinen
Undank   zu  äußern  – von  Dank   wollen  wir  gar  nicht sprechen –  meint  Mir  Jahangir, der
Sprecher  der  Besetzer-Gruppe:   „Für  uns  sind  die  Caritas  und das Innenministerium das
gleiche“.
Es  wäre  wohl  eine maßlose Untertreibung wenn man nun sagen würde,  dass es schön lang-
sam  reicht.   Die  Herren Asyl-Erpresser sind für eine Rückreise in ihr Heimatland längst über-
fällig. Jedoch das Innenministerium lässt sich jetzt schon seit einem knappen Jahr von diesen
Rechtsbrechern auf der Nase herumtanzen.
Anstatt   die  besetzte   Wiener  Kunst-Uni  umgehend  zu räumen,   sieht  das  Innenministerium
weiterhin  tatenlos  zu,  wie diese Asyl-Erpresser nach  Belieben österreichisches Recht brechen.
Gegen sieben der Besetzer liegen zudem rechtskräftige, negative Asylbescheide vor. Das heißt,
es besteht gerichtlich festgestellt kein Verfolgungsgrund und sie sind abzuschieben.
Aber die Herrschaften im Innenministerium weigern sich offensichtlich beharrlich,  geltendes
Recht  durchzusetzen.   Es  entsteht  hier  der  Eindruck,  dass österreichische Gesetze für in
Österreich aufhältige illegale Ausländer nicht gelten.
Inländer  zu  Recht von Verkehrsstrafen angefangen wegen jedes Verstoßes zu belangen, aber
Illegalen, welche den ganzen Staat und dessen Bürger in Geiselhaft nehmen,  Narrenfreiheit zu
gewähren,  ist  völlig  verantwortungslos.   Wenn  sich  alle  Menschen  in Österreich auch so ver-
halten  würden  wie  diese  Asyl-Erpresser,  hätten  wir  in der Alpenrepublik Anarchie und Chaos.
Es  ist  höchst  an  der  Zeit,  dass  diese  peinliche  Posse  umgehend  beendet  wird  und  diese
Männer abgeschoben werden.
*****
2013-10-30

Männliche Stubenmädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche Grund  einer  Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.08.13)
Es  wird  wohl  kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es ein männliches Stuben-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-08-12

Wie der einfache Bürger von den Bankstern beschissen wird


GASTAUTOREN – BEITRAG

Das folgende ist nur ein Beispiel an Hand von Aluminium.   Das gleiche passiert mit Öl, Weizen,
Baumwolle,  Kaffee etc.
Also:
Goldman Sachs hat vor 3 Jahren eine Lagerhaus-Kette mit 27 Plätzen gekauft.  Bis dahin dauerte
es sechs Wochen bis man sein Aluminium hat.   Seit Goldman Sachs die Kette gekauft hat, wartet
man jetzt 16 Monate.
Nicht, dass es kein Aluminium in den Lagerhäusern geben würde – nein, das gibt es in Hülle und
Fülle,  nämlich  1,5 Millionen Tonnen !!!  (1.500.000 Tonnen oder 1.500.000.000 Kilo)  lagern dort.
Um den Preis hinaufzutreiben, wird nur kein Aluminium ausgeliefert.
Jetzt gibt es ein Gesetz, dass die Lagerhäuser 3.000 Tonnen täglich ausliefern müssen.  Das wird
auch gemacht. Nur das Aluminium erreicht nie irgendeinen Kunden.
Denn es werden zwar 3.000 Tonnen täglich aufgeladen und wegtransportiert, allerdings nur ins
nächste Lagerhaus der eigenen Kette von Goldman Sachs.
Auf  diese  Weise  hat das in den letzten drei Jahren (seit Goldman Sachs die Kette gekauf hat)
immerhin  für  einen  satten  Gewinn  von  Goldman Sachs  von  sage und schreibe 5 Milliarden
(oder 5.000 Millionen) Dollar gesorgt. Bezahlt wird das vom Konsumenten.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2013-07-24

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
*****

2013-04-30
 

Männliches Mädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
                               I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9.  Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß  den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969,  oder  eine  mit  der  Arbeitsvermittlung betraute
juristische  Person  öffentlichen  Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur  für  Männer  oder  nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte   ausschreiben  lassen,  es  sei  denn,  ein  bestimmtes
Geschlecht  ist  unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen  Anmerkungen  enthalten,  die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In umgekehrter  Folge  natürlich  auch.  Sucht  ein  Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir  haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.

Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch und gezielt geeignetes  Personal für ihre Betriebe zu finden.  Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben,  die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum  führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es  wird  wohl  kein  vernünftiger  Mensch annehmen,  dass  es  ein männliches Kinder-
mädchen gibt.   Aber  Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
*****
2013-04-20
 

Kinder zur Hetze gegen Väter missbraucht

 

Die wundersame Wandlung der Frau Monika Pinterits

Die  Geister die man einst zu Hilfe gerufen hatte,  wird man jetzt nicht mehr los.   Seit nämlich
vermehrt  auch  Frauen  in  das  Kreuzfeuer  von  Richtern  und  Gutachtern geraten,  wird auf
einmal  ein  Unrecht identifiziert.   Solange Väter in Gutachten als „gestört“ dargestellt wurden,
war  die  Welt  ja  noch  in  Ordnung.  Da  halfen kein Aufschreie,  keine Demos und schon gar
keine Kindertränen.
 
Wird  aber hingegen einer Mutter Erziehungsunfähigkeit attestiert,  dann tritt sogar die Kinder-
und Jugendanwältin auf den Masterplan und gibt ein großes Zeitungs-Interview. Da wird plötz-
lich  von  der  Allmacht  der  Gutachter  gesprochen,  in  welcher Form und aufgrund welcher
fachlicher Expertisen Entscheidungen gefällt werden können, dass Gutachten überschätzt und
Menschen plötzlich als persönlichkeitsgestört erklärt werden.
 
Richter  sollen  auf  einmal lernen,  die richtigen Fragen zu stellen. Gutachter sollen auf einmal
sehr  behutsam sein und all das,  weil der Frau Pinterits aufgefallen ist, dass Gutachter die Bio-
grafie eines Menschen bestimmen.   Kurzum,  sie spricht offen aus, was viele Trennungseltern
und Vätervereine seit Jahren kritisieren, nämlich, dass sowie Scheidungsverfahren jetzt laufen,
Eltern in gut und schlecht klassifiziert werden.   Konflikte werden verstärkt und das Trennende
in den Vordergrund gestellt.
 
Erkannte und eingestandene Irrtümer sind zwar die beste Grundlage für neue Einsichten, aber
mit  der  bloßen  Ankündigung einer weiteren Enquete wird man dieser Problematik nicht Herr
werden. Trennungspaare, aber vor allem Trennungskinder brauchen keine weiteren Enqueten
und  Arbeitskreise,  die  sich  immer  bunter inszenieren und sich in der Realität um eine wirk-
liche Lösung drücken.
 
In  Wirklichkeit  ist  das alles nur ein Herumreden um den heißen Brei.   Es geht eben nicht um
Vater oder Mutter, es geht um Vater und Mutter. Ein Unrecht kann nicht von weiterem Unrecht
überwunden  werden.   Die  Kluft zwischen Vater und Mutter muss endlich überbrückt werden.
Nicht Mann oder Frau, sondern Mann und Frau sind als Einheit, das unumstößliche Gesetz des
Lebens.
 
Eine gemeinsame Obsorge,  ist der einzige Weg, ein Kind  – nach einer Trennung –  möglichst
kindergerecht,  mit  der  nötigen  elterlichen  Liebe  und  Verantwortung versorgen zu können.
Vater  wie  Mutter  sind  für  die  Kinder  gleich  wichtig  und sollten deshalb auch vom Gesetz
gleichwertig  behandelt  und  vom  grünroten Feminist(innenblock) als gleichwertig anerkannt
werden.
 

Primitives Hetzvideo gegen Väter

Dass dem aber nicht so ist, beweist nachfolgendes Videoclip der MA-57 „Frauen Stadt Wien“,
für  welche  die  Multifunktionsstadträtin  Sandra  Frauenberger  verantwortlich  zeichnet.  In
diesem  Clip  wird  über Väter diskriminierend hergezogen.   Aber das allein wäre noch nicht
erstaunlich,  wenn  die  im  Video  getätigten  Äußerungen  von  gestandenen feministischen
„Weibsbildern“ kämen.
 
Quelle: youtube.com
 

 
 
Nein,  es  werden kleine Kinder an die Öffentlichkeit gezerrt und dazu missbraucht,  öffentlich
ihre  Väter schlecht machen.  Zusätzlich  muss (darf oder kann) sich kleiner Junge bereits als
zukünftiger Macho und Patriarch outen.   Wir finden,  dass in diesem Video Hetze primitivster
Art gegen Väter betrieben wird.
 
Offenbar  ist  man  sich  bei  der  MA-57  „Frauen Stadt Wien“  nicht  zu schade,  unschuldige
Kinder für diesen Feldzug gegen Väter zu missbrauchen.  Vielleicht sollte hier die Kinder- und
Jugendanwältin Monika Pinterits den Hebel ansetzen.
 
******
 
2012-12-03
 

Psychopathen im Internet


Primitive und perverse Webseite

Dass  im  Internet  zahlreiche Psychopathen ihr Unwesen treiben ist eine bekannte Tatsache.
Auch  der  Betreiber  der  Webseite  http://www.gegenhund.org  dürfte  zu  dieser  Spezies
gehören.   Nachfolgend  präsentieren  wir  unseren  Leser(innen)  einen kleinen Auszug aus
dessen perversen Machwerk.
 
Screen: gegenhund.org
 
Auch Hundebesitzer kommen nicht gut weg. Dabei hat sich der Webseiten-Betreiber Prominente
herausgepickt,  die auf der Webseite  „gegenhund.org“ aufs Tiefste beleidigt werden.  Hier eine
kleine Demonstration:
 
Screen: gegenhund.org
 
Aber  der  Betreiber  der  perversen  Webseite  geht noch einen Schritt weiter.   Mit dem so-
genannten  „Giftköderli-Rechner“  können Hundefeinde errechnen,  welche Menge an Gift sie
benötigen, um einen Hund zu töten.
 
Screen: gegenhund.org
 
Und war es bis jetzt  „nur“ geschmacklos und primitiv, wird es nun kriminell.  Hundefeinde die
keine Lust und Liebe verspüren einen ihnen verhassten Hund selbst zu töten,  können dies bei
„gegenhund.org“  in Auftrag geben.
 
Screen: gegenhund.org
 
Als besonderes Service bietet der Betreiber der Webseite noch an,  den Hundehalter – dessen
Hund von ihm oder seinen Team getötet wird –  zur Verantwortung zu ziehen.
 

Natürlich anonyme Webseite

Im Impressum finden sich natürlich reine Fantasieangaben.
 
Technischer Anbieter:
GegenHund.info
– Linh Wang –
3617 Tower 1 Lippo Centre
89 Hong Kong
Kontakt der Redaktion:
e-Mail: info[at]gegenhund.org
Website: www.gegenhund.org
 
Tja es scheint sich die Tatsache zu bestätigen, dass Psychopathen wie der Betreiber der Web-
seite www.gegenhund.org offensichtlich nicht genug Mumm haben zu ihrer Meinung zu stehen
und sich daher hinter einem Fantasie-Impressum verstecken.
 
Angesichts  solch perverser Irrer  – die es zuhauf im Internet gibt –  stellt sich die Frage ob es
nicht  sinnvoll wäre,  eine Registrierungspflicht für Webseiten- und Forenbetreiber einzuführen.
Jedes  offizielle  Medium  ist  verpflichtet ein ordnungsgemäßes und den gesetzlichen Bestimm-
ungen  entsprechendes  Impressum  auszuweisen.   Warum soll dies für Privatpersonen  – der
sich wie in unserem heutigen Fall sogar als Menschenfreund ausgibt –  nicht gelten?
 
*****

2012-09-22
 

Kranke Gesetze und noch krankere Beamt(innen)


Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben

In  Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen.   Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten  beispielsweise  für  die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten.  Diese Schutzzonen betragen 150 Meter,  gemessen  vom Eingang einer Schule.
 
Das  ist  auch  gut  so,  denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg  mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden,  mit denen sie im späteren
Leben  möglicherweise  in  Kontakt kommen werden.   Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
 
Da  wäre  zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt:  Soweit dies zum Schutz von
unmündigen  Minderjährigen  vor  unüberlegten  Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs  erforderlich  ist,  kann  die  Gemeinde  durch  Verordnung  die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
 
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden.  Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs,  die
erfahrungsgemäß  viel  von  unmündigen  Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen,  die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt  werden.   Auf  Plätzen  oder in Räumen,  die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
 
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte.  Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen.  Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem  L I N K  nachlesen.
 
Foto: © erstaunlich.at
Gleiche Schutzzone für Prostitution und Zuckerlautomat

Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?

Aber  zurück  zum  Süßwarenautomat  und  dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter  Schutzzone.   Demnach  dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt,  Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder  Jugendliche  Süßwaren  oder Spielzeug kaufen können.   Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise)  ist  kaum  davon  auszugehen,  dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
 
Foto: © erstaunlich.at
Wann kommen Schutzzonen gegen McDonalds?
 
Und was ist mit dem Fastfood-Riesen McDonalds?   Dort gibt es ja auch Spielsachen und zusätz-
lich fallen die dort erwerbbaren Speisen nicht unbedingt unter gesundheitsbewusster Ernährung.
Wann  werden  da  endlich  Schutzzonen  eingerichtet?  Diese  Frage  ist natürlich sarkastischer
Natur.   Aber  unser  Beitrag soll aufzeigen,  welche kranken Gesetze in Österreich von offenbar
noch krankeren Beamt(innen) exekutiert werden.
 
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2012-09-01
 

Anarchos in der Leopoldstadt


GASTAUTOREN – BEITRAG

In  einer  ehemaligen  Pizzeria in der Mühlfeldgasse Ecke Holzhausergasse haben sich vor
einiger Zeit Alternative und sogenannte Anarchos, welche alle samt der linken Szene zuzu-
ordnen sind eingenistet.
 
{besps}arno{/besps}
 
Wie  die  Tageszeitung  „Heute“  berichtete,  will der Hausbesitzer diese Leute jetzt wieder los-
werden.  Alle anderen Mieter seien vom Hausbesitzer schon hinausgeekelt worden, so „Heute“
in ihrem Bericht. Nur ein Mieter ist noch im Haus und der sympathisiert mit den Lokalbesetzern,
da  er  wohl  das  Selbe  will  wie  sie,  nämlich  entsprechende  Räume  mit  niedriger  Miete,
so  „Heute“  weiter in ihrer Dienstagsausgabe.
 
Wir haben einen Lokalaugenschein gemacht,  trafen im Lokal niemanden an ebenso wenig wie
im Haus selbst. Das Haus ist baufällig und wie erwähnt Großteils  leerstehend, außerdem über-
all die „Wandbemalungen“ der Lokalbesetzer.
 
In der näheren Umgebung sieht es nicht viel besser aus, überall findet man Schmierereien, sei
es nun am Praterstern und am Bahngelände oder in den umliegenden Gassen bis in den Prater
hinein sowie bis rauf zum Tabor!?
 
Die meisten Schmierereien sind eindeutig der Hausbesetzerszene zuzuordnen, da sie sich auch
im besetzten Haus wiederholen.  Außerdem sind einige Slogans wie „die Pizzeria bleibt“ hinzu-
gefügt,  welche auf die Lokalbesetzer hinweisen.
 
Gerne hätten wir diese Leute Interviewt, doch da ja niemand anzutreffen war bzw. möglicher-
weise mit uns und anderen Journalisten nicht gesprochen wird, müssen wir das so hinnehmen.
Selbiges  gilt  für  de n Hausbesitzer  und  auch  von  der Polizei war keine Stellungnahme bis
Redaktionsschluss  zu  bekommen. „Heute“ berichtete auch,  dass der Hausbesitzer das Haus
von  der Polizei räumen lassen wolle,  doch auch das geschah bis dato unseres Wissens nach
nicht.
 
So wird die Gegend wohl weiter verunsichert und die Wände beschmiert, Tafeln beklebt und
Menschen in der Umgebung angebettelt bzw. angepöbelt.  So wird auch der Maler weiter die
Wände  des anliegenden Gebäudes der Fa. Schmidberger immer wieder nachmalen müssen,
ebenso wie andere Häuser über kurz oder lang auch!
 
Leider  ist es eine Tatsache,  dass wo immer sich linke Aktivisten und / oder Anarchos länger
aufhalten auch die Schmierereien an Hauswänden einhergehen. Dass es sich hierbei um eine
Sachbeschädigung handelt scheint diesen Leuten egal zu sein!? Ebenso, dass die Mieter und /
Hausbesitzer für den meist nicht geringen Schaden aufkommen müssen, weil die Täter kaum
gefasst  werden  und  wenn  doch,  sind  sie  mittellos  und da sie auch nicht arbeiten wollen
bleiben sie das auch. So liegen sie der Gesellschaft auf der Tasche, denn Bezug von Mindest-
sicherung und anderen Hilfen schlagen sie nicht aus!
 
Gesetze sind für sie nur „Machwerk“, welches man getrost nicht befolgen muss und auch Haft
schreckt sie nicht ab. So lassen sich solche Leute grade im Winter gerne inhaftieren um einen
warmen Schlafplatz zu haben.
 
Es sei an dieser Stelle aber auch erwähnt, dass es durchaus auch „brave“ Alternative & Linke
gibt, die sehr wohl die Gesellschaft bereichern eben nur anders leben wollen als der Rest der
Gesellschaft.   Lobend erwähnt sei da  z.B.  ein Teil der „Wagenplatzbewegung“,  welche alle
samt arbeiten, ja sogar teilweise erfolgreiche Selbstständige sind und solche Machenschaften
wie Besetzungen strikt ablehnen!
 
Erich Weber

2012-08-20
 

Massives Drogenproblem in Wien-Leopoldstadt


Suchtgift – ein weiteres Problem für die Leopoldstadt

Nachdem seit 1. November 2011 das Prostitutionsgesetz  (welches nicht eingehalten
wird)  modifiziert  und die Straßenprostitution in Wohngebieten verboten wurde,  hat
der Wiener Gemeindebezirk Leopoldstadt – dank eines untätigen und rathaushörigen
roten Bezirksvorstehers –  ein weiteres Problem,  dass in letzter Zeit massiv  auftritt.
Nämlich ein ausuferndes Drogenproblem.

 
Foto:  E. Weber
 
Obwohl die Prostitution im Stuwerviertel eindeutig nach dem Gesetz verboten ist,  blüht
sie  wie  eh und  je.   Zusätzlich zu den Prostituierten berichten Anrainer,  dass nun das
einhergehende  Drogenproblem  ebenfalls  auch  im  Bezirk  angekommen  ist.   Etliche
Bewohner  berichten,  dass  vor  allem  farbige  Drogendealer  ihre illegalen Geschäfte
im Stuwerviertel tätigen.
 
Gebrauchte Spritzen finden sich in den Hauseingängen und in den Parkanlagen.   Nun ist
genau das eingetreten, was niemand will. Ein kleines, schönes Viertel in Wien verkommt
dank der Untätigkeit der zuständigen roten und grünen Politiker.
 
******

2012-07-25
 

Anschläge in Innsbruck: Sachverhaltsdarstellung an die StA


Im Raum stehende Vorwürfe müssen aufgeklärt werden

Der  Ring  Freiheitlicher  Jugend  Österreich,  vertreten  durch  Bundesobmann  Udo
Landbauer  sowie  der  Wiener FPÖ-Jugendsprecher LAbg. Dominik Nepp haben nach
Verstreichen  der gesetzten Frist für eine Selbstanzeige nun eine Sachverhaltsdarstell-
ung  an  die  StA Innsbruck übermittelt.   Die Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf
die Straftatbestände Wiederbetätigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Brandstift-
ung und Versicherungsbetrug.
 
„Wir werden solche politischen „Stilmittel“ nicht akzeptieren,  bei denen man offenbar
selbst kriminelle Taten setzt um diese dann anderen Personen oder politischen Organi-
sationen  in  die  Schuhe zu schieben,“   begründet Landbauer das Vorgehen und ver-
gleicht  das  im  Raum  stehende  Jung-Sozi Handeln  mit  der linken Wahnsinnstat von
Ebergassing aus dem Jahr 1995, obgleich er anmerkt: „Die Attentäter von Ebergassing
haben  damals  wenigstens  nur sich selbst akut bedroht,  die Innsbrucker  Brandstifter
haben jedoch Leib und Leben anderer, unschuldiger Personen in Gefahr gebracht, was
absolut unentschuldbar ist und mit voller Härte des Gesetzes bestraft werden muss.“
 
Nepp hinterfragt die Rolle des SJ Vorsitzenden Moitzi und meint:“ Die Tatsache, dass die
AKS Trägerorganisation der vermeintlichen Täter und die Jungsozialisten freundschaftlich
die  Räumlichkeiten  geteilt und sich noch dazu mit ihren Anschuldigungen medial so hin-
ausgehängt haben,  lässt die Frage nicht völlig absurd erscheinen, ob Moitzi vielleicht die
wahren Hintergründe gekannt hat.“
 
„Dass Moitzi selbst den Anschlag in Auftrag gegeben hat, kann ich mir trotz seines selbst
verursachten  Erscheinungsbildes  als  Agent Provocateur nicht vorstellen.   Dennoch ist
eine Distanzierung von ihm längst überfällig,“ so Nepp abschließend.
 
*****

2012-04-17
 

Erstaunliches Rechtsverständnis bei der SPÖ


Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier

 
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen  Kronen Zeitung zu lesen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen,  um Pfändungen beim säumigen Bräuti-
gam vorzunehmen.   Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger,  Riza Demir, bisher vier
Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Der  Grund für diese  Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder
Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere
liefen.   Der Exekutor  rechnete  offenbar mit der Tatsache,  dass er bei den Hochzeitsge-
schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.
 

Eigentor mit Video auf Youtube

Angesichts der Anzahl von  2.000 Gästen bei der Feier,  hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken  bezüglich  seiner  Sicherheit  und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten.  Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKEN

Im Video ist einwandfrei ersichtlich,  wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und

die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier
liegt der sehr Verdacht nahe,  dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die
Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein.
 
So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht-
heit  der  Hochzeitsgäste verstehen,  jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der
Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.
 

Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet

Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der   SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab.  Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während  dieser  angegriffen wurden,  dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
 
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete  die betreffende Exekution als  „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“ 
Offenbar hat  H. Jarolim  das Video nicht gesehen,  denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
 
Aber  der  SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre.   Nein Herr Jarolim,  bei einer
österreichischen  Hochzeitsfeier  hätten  Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
 
Interessant ist auch,  dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet.   Weiters  fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um  solche  „Übergriffe“  zukünftig zu vermeiden.  Es ist erstaunlich welche
Einstellung  H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das  als Justizsprecher der SPÖ,  die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
 
*****

2012-03-28
 

Das Sittenbild der SPÖ


Verzicht auf ORF-Funktion  ist für Faymann undenkbar

Der Bundeskanzler Werner Faymann hat heute im Rahmen eines  „Dringlichen Antrags“ 
im Nationalrat Stellung zu den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genommen.
„Tatsache ist,  dass der ORF unbestritten eine wichtige und unverzichtbare Funktion in un-
serem Land hat“, betonte Faymann.

Da ist der Kanzler eindeutig im Recht.   Denn vor allem für die SPÖ ist es besonders wichtig
und unverzichtbar, ihre Protegé-Kinder in dieser öffentlichen Anstalt unterzubringen. Bestes

Beispiel dafür ist der Wirbel rund um die Stellenbesetzung des Büroleiters durch Herrn Niko
Pelinka.   Zudem hat sich der ORF noch  vorbildlich an österreichisches Recht gehalten und
eine Stellenzusage ausgesprochen,  bevor die dafür gesetzlich vorgeschriebene öffentliche
Stellenausschreibung erfolgte.

„Ideen, die in Richtung Privatisierung gehen, seien für ihn nicht zielführend“, so der Kanzler
weiter.   Auch hier kann  ihm nicht widersprochen werden,  denn von  einem  Privatbetrieb
würde qualitative Leistung verlangt werden, von deren die Bezahlung abhängt. Das ist wirk-

lich  nicht zielführend und diesen  Umstand erspart man sich beim ORF ganz einfach durch
die  Einhebung von Zwangsbeiträgen.   Für die Einhebung der Zwangsgebühr  wurde sogar
ein eigenes Gesetz geschaffen

Demokratie mit Alleinherrschaft verwechselt

Auch die nächste Aussage ist recht interessant. „Das Bekenntnis zum ORF und seiner Unab-
hängigkeit sollte uns in diesem Haus einen. Überall dort, wo es einen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gibt, gebe es kein Modell, das die repräsentative Demokratie so hintanhält, dass
sie in diesen Fragen keine Rolle spielt“, so Faymann.

Wenn der Kanzler mit „repräsentativer Demokratie“ im ORF eine Alleinherrschaft der
SPÖ  meint,  darf und kann  ihm in diesem  Fall nicht widersprochen werden.   Allerdings
dürfte es seiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der ORF alles andere
als unabhängig ist.

Aber genug des Sarkasmus unsererseits.   Die Wahrheit ist,  dass im ORF systemgetreu
berichtet  wird und  vor allem  Kritik an der  SPÖ unterbleibt.   Ein wenig  Kritik zu üben
bleibt einzig und allein einzelnen Kabarettisten vorbehalten, die sich der ORF  -wie einst
die Königshäuser –  wie Hofnarren hält.   Und sollte  eine  Kritik  zu  starkes  Echo finden,
sowie der  Wutbürger-Vortrag  von Düringer,  so wird sogleich versucht, nachhaltige
Resonanz zu unterbinden.

Bedenkt man,  dass Privatsender  die ein  dementsprechend  qualitatives  Programm an-
bieten satte Gewinne machen,  kann man sich leicht ausrechnen warum der ORF in den

roten Zahlen ist. Aber warum soll es sich der staatliche Rotfunk unnötig schwer machen,
erhält  er doch Zwangsgebühren,  die ihn automatisch von jeder  positiven Anstrengung
befreien.

Aber  die  heutigen Aussagen zum  „Dringlichen Antrag“  im Nationalrat des Kanzlers
haben  auch ihr Gutes,  denn mit seinen Worten wurde wiederum einmal das Sittenbild
der  SPÖ  aufgezeigt.   Dies sollte jedem(r)  demokratisch  eingestellten  Bürger(in) zu

Denken geben.

*****

2012-01-18

 

Geförderte Wohnungen nur mehr mit Deutschkenntnissen


Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer

Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen

wollen, müssen in  Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse  nachweisen.  Das gilt
sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue

Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz,  tritt ab 1.November 2011 in

Kraft.

 

Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum

anderen um Drittstaatsangehörige.  Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres
Erfordernis festgelegt,  dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen
müssen.

 

Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu-
weisen.  Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs-
verordnung,  anerkannte Sprachdiplome,  mindestens fünfjähriger  Besuch einer
Pflichtschule in Österreich,  wobei das Unterrichtsfach  „Deutsch“  positiv abge-
schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
etc.

 

Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion.   In Oberösterreich
ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft  ein Pilotprojekt.  In Kärnten wird es

aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche

Integration unerlässlich.  Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache
die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.

 

*****

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

*****

2011-09-29
 

Ist „erstaunlich.at“ verfassungswidrig?


Leserbrief

Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-

den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:

 

Geehrter Herr Erich Reder!

Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich.  Ich spreche deutsch.  Ich bin in
Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für
Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!

 

Ich will  nicht  zu  Ihnen gehören!  Ich zähle mich ab heute zu den  „Ausländer raus“
Beschimpften,  denn ich schätze z.B.  die Arbeit von  Frau Bock  in  Wien sehr!  Ihr
Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“
finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs-
schutz verboten würde.

 

Jedenfalls würde das in Deutschland passieren.  Aber das Internet  ist ja eine wunder-
bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden
der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel

„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche

Wurzeln  hat  (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten,  Herr Reder?),  weil ich Sie zwar
nicht wert schätze oder achte,  will ich versuchen,  Sie als armen  Menschen nicht zu
verachten.

Barbara Gladysch

 

Stellungnahme

Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so-
gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen
wir nun zu den Fakten schreiten.

 

Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder  in Öster-
reich  illegal  aufhältigen  Personen  zu  verwechseln.  Daher  geht  die  polemische
Anmerkung „Ausländer raus“  ins Leere.

 

Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund-
regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch
z.B.  seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung
akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel:  Man
wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde
von sich geben usw.

 

Ein Staat  ist nichts  anderes als  eine große  Familiengemeinschaft,  in der  ebenfalls
Hausordnungen  Bestand haben.  Diese werden  im allgemeinen  Gesetze oder Vor-
schriften genannt.  Nun kann  von jedermann(frau)  erwartet werden,  sich an diese
zu halten.  Das heißt  im Klartext,  dass Ausländer die nach Österreich kommen diese
Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren
haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.

 

Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir
finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings
muss dabei die Kirche im Dorf  gelassen werden und dies hat  Frau Bock in dem von
uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.

 

Dreizehn (13!)  Tschetschenen werden von  Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht-
ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen
kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert.  Die Sanitäter erfüllten
zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.

 

In Österreich  besteht für  Ausländer  gesetzlich Ausweispflicht.  Daher  haben  die
Tschetschenen  gegen  ein Gesetz verstoßen.  Allein das berechtigte  den Sanitäter
dazu die Polizei zu rufen,  um die Identität der Person abzuklären.  Immerhin sind
durch den Rettungseinsatz  Kosten entstanden,  die von  irgendjemand getragen
werden müssen.

 

Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste
die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich
kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös-
ten  bei  dem  Mann berechtigte  Bedenken  aus.  Immerhin  könnte  es sich ja um
Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.

 

Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt.  Dass nun Frau Bock des-
halb diesen Mann und in Folge  das Wiener Rettungswesen diskreditierte,  veranlasste
uns den besagten  Beitrag  zu verfassen.  Kuriosum am  Rande der Geschichte:  Die
betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.

 

Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die
Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein
in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame

darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden
mitgelesen wird.

 

Allein die Tatsache,  dass wir nicht die  Meinung der linken Gutmenschen teilen,  ver-
stößt  nicht gegen  die Verfassung.  Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein,
uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend
entfernen.  Allerdings wird  die Suche  nach diesen  betreffenden Texten vergeblich
sein, da keine vorhanden sind.

 

Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch  noch eine alte Volksweisheit mit auf
den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst
verdienen“.

 

*****

2011-08-11
 

Nazis bei der Polizei?


Textauszüge aus der „HEUTE“


Ausschnitt aus der Juli-Aussendung der FP-nahen AUF in Niederösterreich

In einer Mitglieder-Aussendung verharmlost sie die Zwangsarbeit in Konzentrations-
lagern der Nationalsozialisten.  Im Beitrag  „Schwerarbeit  –  Was ist darunter zu ver-
stehen?“ wird zwei Seiten lang erörtert, dass Polizeidienst Schwerarbeit sei.

Bebildert ist der Beitrag mit einer Zeichnung, die KZ-Insassen bei der Zwangsarbeit
zeigt: bis auf die Knochen abgemagerte Gestalten  mit  kahlrasierten Köpfen tragen
KZ-typische gestreifte Gefangenen-Kleidung.



Niederösterreichs AUF-Chef Robert Rathammer zu Heute: „Das ist eine künstlerische
Darstellung,  die nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hat.  Das  Bild  haben  wir
von  oberösterreichischen  Kollegen  übernommen.  Deshalb  vermute ich,  dass hier

VOEST-Arbeiter gezeigt werden.“  (Quelle für Text und Screen: www.heute.at)

Vergleich und  Bild sind geschmacklos und indiskutabel

So ist  es in der gestrigen Ausgabe der Gratis-Zeitung  „HEUTE“  zu lesen.  Tatsächlich
stammt das Bild von der Webseite „www.stiftung-bg.de“ und zeigt KZ-Insassen bei der
Zwangsarbeit.  Das Aquarell  hängt im Museum  „Baracke 39“  im  KZ Sachsenhausen
im  Rahmen der Ausstellung  „der Alltag der Häftlinge im Konzentrationslager Sachsen-
hausen 1936 bis 1945″  und wurde vom KZ-Überlebenden Etienne van Ploeg gemalt.


Screen: stiftung-bg.de

Dass die Bebilderung und der Vergleich  zwischen Polizeiarbeit und KZ-Zwangsarbeit in

der  AUF-Aussendung geschmacklos und indiskutabel sind steht ausser Zweifel. Ein nur
halbwegs  geschultes  Auge  hätte  erkennen  müssen,  dass  es sich beim uniformierten
Mann  im Hintergrund des Bildes um einen KZ-Aufseher und bei den drei abgemagerten
Personen in den Streifenhosen um KZ-Insassen handelt.

Aber dass  geschulte  Auge  des  Gesetzes sieht leider sehr oft nicht die Realität. Dies

haben  schon  etliche Bürger(innen)  am  eigenen Leib erfahren müssen.  So weit,  so
nicht gut.

Sind AUF-Polizist(innen) lauter Nazis?

Die  empörten Reaktionen  und Protestnoten auf  diese geschmacklose und primitive
AUF-Aussendung  sind verständlich. Allerdings  ist es nicht zu verstehen,  dass diese
nicht auf den Verantwortlichen bezogen waren. Da übte man sich lieber in kollektiver
Schuldzuweisung.  Rot  und  Grün überschlugen sich förmlich,  die AUF und natürlich
die FPÖ allgemein als Nazitruppe hinzustellen.

In  den Aussendungen von SPÖ und den Grünen waren Kommentare wie:  „Sammel-

becken für Rechtsextreme und Ewiggestrigen“;  „Der Eklat sei ein weiterer Beweis für
die  Verbreitung  rechten  Gedankenguts  in  den  Reihen  der  FPÖ“;  „Der  NS-Terror
verharmlosende  Vergleich von Polizeiarbeit mit Zwangsarbeit in den Konzentrations-
lagern des Dritten Reiches zeigt, wes Geistes Kind die Freiheitliche Gewerkschaft ist“
udgl. mehr zu lesen.

Die AUF (Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher) ist eine sehr starke

Gewerkschaftsfraktion,  die unbestritten der FPÖ nahesteht.  Zieht man  nun aus den
Kommentaren seitens der politischen Funktionäre von SPÖ- und der Grünen  Resü-
mee,  muss  man  unweigliche zum Schluss kommen, dass Polizeibeamt(innen) die
der  Gewerkschaftfraktion  AUF  angehören  lauter  Nazis  sein  müssen.  Denn  ein
Sammelbecken ohne Sammelgut gibt es nicht.

Warum gab es kein Gespräch mit der Innenministerin?

Wenn  das  tatsächlich  so  wäre,  dass  die  Exekutive  von  Nazis unterwandert ist
ergibt  sich  die  berechtigte Frage, warum haben die Grünen und die Sozialdemo-
kraten bis heute nicht dementsprechend reagiert?  Eine parlamenterische Anfrage
wäre  beispielsweise  das  mindeste  Mittel,  welches  schon  längst  erfolgen hätte
können.

Warum haben die Verantwortlichen in der SPÖ nicht schon längst ein ernstes Wort

mit  der  Innenministerin gesprochen, um Nazis aus den Reihen der Polizei zu ent-
fernen. Warum wohl sind diese Handlungen nicht geschehen? Ganz einfach, weil
das beschriebene Szenario von Rot und Grün nicht der Realität entspricht.

Anstatt jene Person welche die Tat setzte zur Verantwortung zu ziehen, hetzen Rot

und  Grün  lieber  gegen  eine nicht unerhebliche  Anzahl von Polizeibeamt(innen),
indem sie über die Gewerkschaftsfraktion AUF in übelster Weise herziehen.

*****

2011-08-02
 

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

*****

2011-07-26
 

Die Grünen Wien erklären sich mit Kriminellen solidarisch


Räumung war richtiger Schritt

Die Räumung des Lobmayerhofes in Wien Ottakring, durch die Polizei, war eine wichtige
und  richtige Entscheidung.  Rund 150 Chaoten  und Autonome versuchten  illegal einen
Gemeindebau  zu besetzen.  Dass es diese Personengruppen mit den Gesetzen nicht so
genau nehmen ist kein Geheimnis.  Ihnen fehlt offenbar jegliches  Rechtsempfinden und
können zwischen Mein und Dein nicht unterscheiden.

Bedenklich wird es allerdings wenn einer politischen Fraktion das Rechtsempfinden ab-
handen  kommt.  Von gewählten  politischen  Parteien  und  deren  Volksverteter(innen)

kann zumindest  erwartet  werden,  dass  sie  die  Gesetze  dieses  Landes  respektieren
und akzeptieren.

Dies dürfte bei den „Grünen Wien“ augenscheinlich nicht der Fall sein. In einer Presse-
aussendung dieser Partei stand am 13.07.2011, folgendes wörtlich zu lesen:

„Grüne Wien solidarisch mit BesetzerInnen des Lobmeyrhofs“

Es  wäre  noch zu  verstehen gewesen,  wenn die  „Grünen Wien“  mit  ihrem  linken Ge-

dankengut,  augenzwickernd  über  eine  solche  kriminelle  Handlung  hinweggesehen
hätten, wenn das besetzte Gebäude einem bösen „Miethai“ oder dubiosen Spekulanten
gehört hätte. Obwohl auch dies eindeutig gegen das Gesetz verstossen hätte.

Erstaunliches Rechtsempfinden der  „Grünen Wien“

Sich aber mit kriminellen Taugenichtsen solidarisch zu erklären, welche sich am Allge-
meingut (Gemeindebau) vergreifen, schlägt wohl dem Fass den Boden aus.  Eine der-
artige Solidarisierung ist nicht einmal mit dem marxistisch-leninistischen Gedankengut
der Grünen vereinbar.

Offenbar haben die „Grünen Wien“ kein gesteigertes Interesse daran Gesetze zu respek-
tieren, da sie sich mit Kriminellen solidarisch erklären. Interessant ist es auch,  dass von

der Wiener  Grünenchefin,  Maria Vassilakou,  kein Bild und keinTon zum erstaunlichen
Rechtsempfinden ihrer Truppe zu hören ist.

*****

2011-07-15
 

Neues Wiener Prostitutionsgesetz?


Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht

Der Initiativantrag  betreffend Erlassung  eines neuen  Wiener Prostitutionsgesetzes,  ist
zur Zeit  in aller Munde.  Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag.  Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.

Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.



Einige erstaunliche  Passagen des Antrags,  welcher offenbar  durch völlig  realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.

§ 2. Begriffsbestimmungen


Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung  gekennzeichnet sind.  Ist ja  auch logisch,  wie soll sonst  ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.

Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im  § 6.(e)  für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.




Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade

bzw. Auslage wird steril gestaltet.  Also was  wollen die Antragsteller  dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?

Der  § 8. , betreffend der  Zuverlässigkeit ist  besonders erstaunlich.  Geht  es  nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben.  In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.



Aber die  Betreiber(innen) haben  sich bis  dato schon  zu helfen gewusst.  Man nahm sich
einfach  einen  Unbescholtenen (Franken)  als  Geschäftsführer.  Und  so  wird  es  auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo,  denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.

Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und

Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.

Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen  regelt.  Klar  wird  die Kontaktaufnahme  per  Telefon,  E-Mail  oder  sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt,  sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.



Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein  Schild mit  ihrer Handynummer  um den Hals hängen und damit können Freier-

(innen) gesetzeskonform  per  Mobiltelefon,  jederzeit den  gewünschten  geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.

*****

2011-06-15
 

SOS-Mitmensch ist beleidigt


SOS-Mitmensch misst Demokratiereife

Einen  erstaunlichen  Gradmesser für  Demokratiereife  wendet  die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an,  denn dort meint man:  „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“

Grund dafür ist,  dass das  Innenministerium  den NGOs  den  Zutritt  ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert.  Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-

den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von  SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.

Ab 1.Juli  tritt das  neue Fremdenrecht  in Kraft und  damit  dürfen  neuankommende Flücht-
linge das  Lager während  der ersten  5 bis 7 Tagen  nicht mehr  verlassen.  Dieser  Aufent-
halt  hat  mit einem  Gefängnisaufenthalt nicht  das Geringste  zu tun.  Während dieser  Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und

bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.

Dies wäre nicht möglich,  wenn sich der Flüchtling unbekannten  Aufenthaltortes befinden
würde.  Durch diese Anhaltung im Lager können  die Behörden effektiver arbeiten und so-

mit rascher zu einem Ergebnis kommen.

Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren

Asylwerber welche  sich nicht  an die 5 bis 7-tätige  Aufenthaltspflicht halten,  drohen zu
Recht  rechtliche  Sanktionen bis  hin  zur  Schubhaft.  Denn  wie  es sich  in letzter  Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.

Diese Personen  werden zwar in ihrer Heimat verfolgt,  allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.

Kaum ein Tag vergeht,  dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar  Raubüberfällen festgenommen werden. Bei

ihrer Festnahme  sind diese  auch nicht  gerade zimperlich.  Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.

Daher ist  es die Pflicht  und das  Recht  des Staates Österreich,  einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht

auch zum  Schutz der in Österreich lebenden Menschen.  Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.

Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?

Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch,  könnte er  zur Annahme kommen,  dass in  Traiskirchen Asylwerber  unkorrekt be-
handelt oder  gar deren  Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs,  dass die Menschenrechtsorganisation  vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten  davon abgehalten wird,  ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.

Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von  jedem  X-beliebigen Horrorgeschichten  aufs  Auge drücken zu lassen,  die Angaben

eines  angeblichen  Asywerbers  so  gründlich  wie  möglich zu  überprüfen und  damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.

Denn eines  finden wir erstaunlich,  nämlich dass  SOS-Mitmensch noch  nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher)  verursacht wurden.  Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen  in seiner Heimat  verfolgt wurde,  hat sicher  Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-

nisaufenthalt vergleichen würde.

*****

2011-06-03
 

Geldvernichtung


Hat Treichl doch recht?

Wie lautete der  Ausspruch des  Erste Bank-Chefs Andreas Treichl?  „Unsere Politiker sind
feig…..“ Offenbar hat der Mann mit seiner Aussage recht, denn anders ist folgender Gesetz-
esentwurf für ein neues Nationalbankgesetz nicht zu erklären. Die österreichische Bundes-
regierung  will  die  „unbefugte“  Vernichtung von  großen Mengen  Geld künftig  mit einer
Geldstrafe unter Strafe stellen.

Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten:
„Wer  unbefugt  große  Mengen  von Euro-Banknoten  oder -Münzen  vernichtet,  ist mit

einer Strafe bis zu 2.000,- Euro zu bestrafen.“

Dazu  kommt   noch die  völlig entbehrliche Kritik  der Nationalbank  die einwirft,  dass aus

dem  Gesetzesentwurf nicht hervorgeht, ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich
strafbar sei  und ob  auch die  fahrlässige Vernichtung von Geld strafbar ist. Auch sei nicht
klar ob  es sich bei  dem Delikt um  eine Verwaltungsübertretung  oder um eine gerichtlich
strafbare Handlung handelt.

Gesetz für Politiker anwenden

Offenbar haben unsere Politiker keine andere Sorgen als Gesetze ins Leben zu rufen,  die
völlig schwachsinnig und entbehrlich sind. Kein normaler Mensch auf dieser Welt wird auf
die Idee kommen Geld zu vernichten. Personen die absichtlich Geld vernichten, sollte man
nicht mit einer Strafe zu Leibe rücken, sondern eher eine psychatrische Behandlung ange-
deihen lassen.

Und  sollte  dennoch jemand  den Drang  verspüren  sich der  Weichwährung Euro  durch

Vernichtung  zu entledigen,  werden ihm  die 2.000,- Euro  Strafe nicht kratzen. Er braucht
lediglich diesen Betrag, von der zu vernichtenden Eurosumme zur Seite zu legen.

Allerdings hätte  dieses Gesetz  seine Berechtigung  wenn man es für Politiker anwenden
würde,  welche Steuergelder  vernichten in  dem sie  dieses in  EU-Pleitestaaten transfer-
ieren. In diesem Fall sollte der Strafrahmen aber deutlich erhöht werden.

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2011-05-24
 

Sozialbetrüger im Visier des AMS


Für Sozialschmarotzer wird es eng

In diesem  Online-Magazin wurden  bereits  etliche  Beiträge über  Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist  verpfuschtes Leben  schmarotzt.  Am schlimmsten ist aber jene Sorte,  die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“  arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.

Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht  bezogenen  Bargeld-Sozialleistungen  rückerstatten.  Das ist auch gut so,  denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen  diese Betrüger  noch jene  Leute in Verruf,  die wirklich  auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.

Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand

In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind  wir beim  heutigen virtuellen  Spaziergang im  Internet,  auf folgenden  Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.


Screen: rechtschutzgruppe.at

AMS fordert 27.632,75 Euro zurück

Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld  ertappt  wurde,  hilfesuchend  an  einen  gewissen  Herrn  Bugelmüller.  Aus  dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen,  dass gegen  den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders  lässt es  sich nicht  erklären,  dass der  Leistungsbezieher offenbar  zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.

Aus welchen  Gründen auch  immer,  lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die

offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
 
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von  „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein.  Eine Rechtswirksamkeit  bezieht sich  ausschliesslich auf  Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.

Soziales Gewissen

Der absolute  Hammer ist aber  jener Satz im Verlex-Beitrag:  „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können,  der völlig  unverschuldet in diese  Situation geraten ist.  Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“
.

Gehen wir davon aus,  dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund  1.000,- Euro
im  Monat  beträgt.  Das  bedeutet  im  Klartext,  dass  jene  Person über  zwei Jahre  lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat.  Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.

Allerdings  wenn  der Zustand  dieser  freudigen  Erregung  über  einen derart  langen Zeit-

raum anhält,  der es  ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro  ungerechtfertigt  zu  kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein.  Und was  das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Verlex-Autor meint abschliessend,  dass er weiters über den Fall berichten werde.  Wir

bleiben ebenfalls  an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen,  um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.

*****

2011-03-05
 
{jcomments off}
 

Inhalts-Ende

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