Islam und Demokratie


Die Überzeugung von Islamisten aus Wien

 

„Ideen von Demokratie und Freiheit sind mit dem Islam unvereinbar.“ Dies behaupten nicht etwa Islamkritiker, die gerne als böse rechte Buben oder gar als Nazis abgestempelt werden.  Nein, diese Erkenntnis kommt von den Islamisten selbst.

 

 

Obiger Screenshot (Textausschnitt) stammt von der Facebook-Seite der islamistischen Gemeinschaft „La Hawla“, die dem „La Hawla Kulturverein“ aus Wien angehören.  Aber auch mit der Anerkennung von Gesetzen unseres Rechtsstaates scheinen diese Herrschaften so ihre Probleme zu haben.

 

 

Wie aus dem Text des obigen Screenshots einwandfrei erkennbar ist, bedeutet Islam das System Allahs.  Daran sind keine Zweifel über dessen Richtigkeit zu hegen, so die Islamisten.  Sie sind daher der festen Überzeugung, dass Allah der einzige Gesetzgeber ist.  Nur diesem wollen sie dienen und akzeptieren keinem anderen System.

 

In Anbetracht der obigen Aussagen, die von Islamisten selbst stammen, stellen wir uns die Frage, warum der Islam bei uns derart gefördert und hofiert wird? Darüber sollten die verantwortlichen Politiker – vor allem jene Volksvertreter, die keine Islamisierung sehen (wollen) – schleunigst nachdenken.

 

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2017-09-28


Türkischer Botschafter in Wien droht Österreich


Islamgesetz stößt bei Islamisten auf heftigen Widerstand

Ob das geplante  Islamgesetz der  Weisheit letzter Schluss ist,  möge dahingestellt sein.
Zumindest  ist es ein Versuch, der Radikalisierung – vor allem von Kindern und Jugend-
lichen – Einhalt  zu  gebieten.   Allerdings  wird  es  sich  erst  in  der Praxis erweisen, ob
dieses Gesetz das Papier wert ist auf dem es stehen wird.
Jedenfalls  ist  bei den Islamisten Feuer am Dach.  Bei der islamistischen Gemeinschaft
„La Hawla“,  die  dem  „La Hawla Kulturverein“  in  Wien  angehören  soll,  sieht  man  im
Islamgesetz einen Angriff auf alle Muslime.
Auch  der  türkische  Botschafter,  Mehmet Gögüs,  äußerte sich diesbezüglich.  Gegenüber
K. Nachbaur warnte er vor Umsetzung des Islamgesetzes. Laut der Team-Stronach-Chefin
warnte  Mehmet  Gögüs,  „600.000 Moslems  in Österreich gegen uns aufzubringen“,  sollte
das Islamgesetz in der geplanten Form kommen. (Quelle: oe24.at)
Die  Drohung  des  türkischen Botschafter empört den FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert
Kickl.   „Außenminister  Kurz  ist  dringend  gefordert,   den  türkischen  Botschafter  zu  sich
zu  zitieren.   Es  kann  nicht  sein,  dass der Repräsentant eines anderen  Staates versucht,
den Gesetzgeber zu erpressen, indem er quasi einen Moslem-Aufstand androht“,  so Kickl,
der  sofortige  diplomatische  Schritte des Außenministers und eine rasche Information des
Parlaments erwartet.
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2014-10-17

Schluss mit den Unklarheiten im Tabakgesetz


Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren

nach neuer Auslegung des Tabakgesetzes ein

Die  Inhaber  der  Schlossquadrat Lokale in Wien-Margareten haben heute Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof  eingebracht.   Es geht um Bestimmungen im Tabakgesetz,  die nach
Meinung der Beschwerdeführer völlig unklar und daher verfassungswidrig sind.
In  drei  Lokalen  des  Schlossquadrats  wurden  im   Jahr 2010  Rauchertrennungen  errichtet
(Kosten:  50.000 Euro).   Sie stehen im Einklang mit dem Tabakgesetz und mit einem Erkennt-
nis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Diese Rauchertrennungen haben sich in
den vergangenen Jahren bewährt,  die Gäste halten sich daran und sind zufrieden,  sagen die
Betreiber.
Aber vor kurzem wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz in einem der Schloss-
quadrat-Lokale  erstattet.   Der  Wiener  Magistrat  leitete ein Strafverfahren ein und stützte sich
auf  eine neue Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof.   Diese Aus-
legung  steht  freilich  in  deutlichem  Widerspruch  zum  früheren Erkenntnis des Verfassungs-
gerichtshofes.
„Das kann’s  doch nicht sein!“,  wundert sich Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely. „Zwei
Höchstgerichte  kommen  zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes und jetzt
werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?“
„Verantwortlich  dafür  ist  der  Gesetzgeber“,  sagt dazu  Rechtsanwalt Karl Engelhart,  der die
Beschwerde  beim Höchstgericht eingebracht hat,  „weil im Tabakgesetz unklare Regelungen
getroffen wurden“.
Nun  bleibt  abzuwarten,  was  das  Höchstgericht  sagt.   „Als  verfassungswidrig  galten  bisher
Strafbestimmungen,  wenn der Bürger nicht erkennen kann,  was er tun muss, um nicht bestraft
zu werden,  weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Masse vorherbestimmt hat,  was straf-
bar  ist  und  was  nicht“,  kommentiert  Wolf  Szymanski,  langjähriger  Sektionschef  im  Innen-
ministerium. Szymanski:   „Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragra-
phen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu unterschiedlichem Ergebnis kommen.“
„Wie  immer  das Verfahren ausgeht –  wir hoffen,  dass die Verfassungsrichter den Widerspruch
zu  ihren  Kollegen  vom Verwaltungsgerichtshof beseitigen“,  ergänzt Gergely.   Auch ein komp-
lettes Rauchverbot sei keine Option, weil Tausende Gastronomen in ganz Österreich erhebliche
Summen in die Rauchertrennungen investiert hätten.
Gergely:  „Da pochen wir auf den Vertrauensschutz.   Ausserdem wäre es schade,  wenn der an
und für sich richtige Kompromiss, das Rauchen in abgetrennten Räumen zu gestatten, nur des-
halb  aufgegeben  wird,  weil das Tabakgesetz unsauber formuliert ist.  Wo bleibt der mündige
Bürger?“, fragt Gergely abschließend.   Entscheidend sei doch vor allem, dass jeder Gast beim
Eintritt informiert wird, wo im Lokal Rauchverbot gilt und wo nicht.
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2013-11-25

Anglerkurs


Fischereiverein Dürnkrut veranstaltet Anglerkurs

Das nächste Frühjahr kommt bestimmt, auch wenn es momentan nicht danach aussieht. Und
damit sind wir schon beim Thema. Angeln erfreut sich immer mehr als Freizeitbeschäftigung
bei  Jung  und  Alt.   Es bietet Entspannung pur inmitten der Natur,  egal ob es sich dabei um
gemütliches Karpfen angeln oder um die körperlich anstrengende Königsdisziplin des Fliegen-
fischens handelt.
 
Impressionen vom Fischwasser
 
Nun muss man aber beim Angeln gewisse Grundvoraussetzungen haben, die in Kursen gelehrt
werden.   Denn  der  Gesetzgeber  sieht  nämlich  eine  Prüfung zur  Erlangung  der amtlichen
Fischerkarte vor.
 
Der  niederösterreichische  Fischereiverein  Dürnkrut  veranstaltet am 16.03.2013,  in der Zeit
von 14:30 bis 19:00 Uhr,  einen Kurs zu Erlangung der amtlichen Fischerkarte für Niederöster-
reich.   Anmeldeschluss  ist  der 26.01.2013.  Die  Örtlichkeit  der  Veranstaltung,  die mit ab-
schließender Prüfung endet,  ist die Bernsteinhalle in 2263 Dürnkrut, Paul Ferstel Straße.
 
Kontaktdaten für die Anmeldung:
 
Obmann Harrer Helmut 0680/215 15 71 oder
per Mail an harrer@fischereiverein-duernkrut.at
 
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2013-01-17
 

Mord verjährt nicht


Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?

Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle,  wobei eher die Konsequenzen  als  interessant zu
betrachten sind,  haben wir heute im Internet recherchiert.  Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
 
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder  in der Steiermark fest.   Dem deutsche Staatsbürger Jann S.,  wird schwerer
sexueller  Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu  zweieinhalb  Jahren Haft verurteilt.   Der Mann wurde dem Landesgericht Graz  – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
 
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.   Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
 
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden.  Dort
erwartet  ihn eine Therapie im klerikalen Kreis  – wobei wir uns fragen,  wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
 
Während  Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde,  scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg  – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu,  dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
 
Ach ja,  da  ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist,  die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt.   Anstatt zahnlose Kommissionen  – bei denen ohnehin nichts
herausschaut –  einzusetzen,  sollte  der  Gesetzgeber  die  Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
 
Denn  sexueller  Missbrauch  an  Kindern  ist  Mord  an  Kinderseelen  und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
 
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2012-10-26
 

Wo Kinder sind ist nicht immer Familie


Kein Familienticket für Lesben

Große  Aufregung  herrscht in der Lesben- und Schwulenszene,  nachdem einem lesbischen
Paar, welches in Begleitung von zwei Kindern war, an der Kasse der Kärntner Miniaturstadt
„Minimundus“ ein Familienticket verweigert wurde.  Die Lesben gaben an,  dass sie in einer
eingetragenen Partnerschaft leben würden.
 
„Auch  eingetragenen Partnern ist es in Österreich nicht erlaubt,  Kinder zu adoptieren.  Des-
halb  kann  ich  Familien  wie  diese  nicht  als solche akzeptieren“,  rechtfertigt sich Hannes
Guggenberger, Minimundus-Geschäftsführer, gegenüber der Kleinen Zeitung und  beruft sich
auf die gesetzliche Situation.
 
Weniger Sorgen um das Gesetz als um seine gekränkte Eitelkeit, dürfte sich Peter Traschko-
witsch,  Bundesvorsitzen der  SoHo   (Sozialdemokratische  Lesben,  Schwulen  und  Trans-
genderorganisation), machen.
 
Er bezeichnet diese Geschäftspraktiken von Minimundus als inakzeptabel und meint es mag
ja  sein,  dass  in  Kärnten  die Uhren rückwärts gehen.   Auch kommt er zur Ansicht,  dass
Familie dort ist, wo Kinder sind  und da führe kein Weg vorbei.
 
Dem ist nicht so und der Gesetzgeber drückt sich diesbezüglich auch unmissverständlich aus
Das  ist  auch  gut so,  denn es dient dem Wohle der Kinder.   Es ist traurig, dass Kinder aus
purem Egoismus von Homosexuellen für Familienspiele herhalten müssen.   Zwei Väter oder
zwei  Mütter  zu haben ist nicht normal,  denn ein Kind hat im Normalfall Anspruch auf einen
Vater und auf eine Mutter.
 
Immer  wieder  versuchen  Homosexuelle  aller Welt zu erklären,  dass Homosexualität die
normalste Sache der Welt sei.   Wenn dem so ist,  dann sollen doch zwei Lesben oder zwei
Schwule  ein Kind miteinander zeugen.  Wenn ihnen das gelingt, dann werden auch wir die
Homosexualität als normal anerkennen.   Und dann gibt es auch sicher keine Probleme mit
einem Familienticket in Minimundus.
 
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2012-07-19
 

Grenzgebiet March: Ein Eldorado für ausländische Kriminelle!


Ab wann werden  Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?

Im  Beitrag  „Einbrüche entlang der March ….“  haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012.  Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
 
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine  am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
{besps}marched02{/besps}
 
„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch  gestohlen.  Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche,  jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg.   So kann es nicht weiter gehen“,  so
Robert S.
 
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen.  Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
 
Dass  Selbsthilfeaktionen  die  Gefahr einer Eskalation bergen,  dürfte jedermann(frau) klar
sein.   Ein  solches  Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des  Eigen-
tums  der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten,  bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
 
Sei  es  durch  verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur  geschehen muss etwas.  Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten:  Nämlich  dass  dieser ihren Schutz für Leib,  Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche  Aussagen  wie  „ein  Assistenzeinsatz  des  Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
 
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2012-05-19
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Wucherpreise bei Botenfahrten


14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi

Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten  setzt sich offenbar auch  bis zu den Kund(innen) fort,  welche bei ihnen ein Taxi
bestellen.  Dies beweist nachfolgender Fall.

 

Am  5. Dezember bestellte Frau Susanne B.  ein Taxi bei der Funkzentrale 40100.   Ein
Haustorschlüssel  sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse  – Ecke –  August August Forel
Gasse, nach Wien  10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden.   Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.

 

Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.

 

Bei  der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht,  als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte.   Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis,  da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte.  Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.

 

  

Rechnung für 1,5 Kilometer               Fahrpreisauskunft der Funkzentrale

 

Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif

Der  Taxilenker verwies jedoch darauf,  dass das Überbringen  eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt  ist und dafür von der Funkzentrale  ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird.   Als Beweis zog er eine  Tabelle samt Preise  hervor und  präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.

 

Der Wiener Taxitarif  sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.

 

Das  sich jedoch diese Ausnahme  mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises

zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.

 

 

Botenfahrten-Tarif der  Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
 

Der Taxilenker hatte tatsächlich recht.   Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B.  mit dem zu verbringenden  Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren,  hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.

 

Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben.  Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.

 

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2011-12-11
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

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2011-05-15
 

Schwerpunkt Karlsplatz


GASTAUTOREN – BEITRAG


Schwerpunkt Karlsplatz & die Problematik der privaten Sicherheitsdienste

Nahezu wöchentlich  finden in der  Karlsplatz- &  Opernpassage  Schwerpunktaktionen der

Wiener Polizei statt. Dabei werden alle „zwielichtigen“ Personen angehalten, kontrolliert bei
Bedarf auch perlustriert und des Weges verwiesen. Immer wieder sind das Drogenabhäng-
ige aber auch Kleindealer sowie Obdachlose und alkoholisierte Personen, die negativ auffal-
len und so dem gewünschten neuen Bild der Passage abträglich sind.


 
Es ist aber auch eine Tatsache, dass dieser Personenkreis durchaus ein Sicherheitsrisiko dar-
stellt,  sind doch  immer wieder  auch Taschendiebe  unterwegs  (Beschaffungskriminalität).
Aber auch kleinere Raubüberfälle sind nicht so selten, diese jedoch spielen sich meist intern
in der Drogenszene ab.

Wie mir ein Polizeibeamter sagte, liegt der Schwerpunkt bei der Polizeiarbeit vor Ort auf der

Präsenz der Polizei um das  Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben.  Ein Schwerpunkt
liegt auch  im Schutz  der zahlreichen  Geschäfte und  Lokale in der  Passage! Die Beamten
nehmen immer wieder  Kontakt auf zu Geschäfts- & Lokalbetreibern um zu erfahren ob sie
Sicherheitsprobleme haben  und ob aktuelle  Bedrohungen vorliegen.  Die Beamten helfen
aber auch  mit Sicherheitsberatung  und ggf. auch kleinerer technischer Hilfestellung, etwa
bei Problemen mit Alarmanlagen.

So sind die Exekutivbeamten die übrigens nicht nur in Uniform sondern auch in Zivil unter-

wegs sind (auch bis zu 6 Kriminalbeamte) gerne gesehen in der Passage. Seit der erhöhten
Präsenz der Polizei sind Eigentumsdelikte sowie Gewaltdelikte drastisch gesunken und auch
Belästigungen wie aggressives Betteln nahmen ab.
 


Neben der  Polizei sind aber  private  Sicherheitsdienste  in der Passage tätig sowie auch von
der Stadt Wien beauftragte Personen die für Ruhe und Ordnung sorgen. Diese sind jedoch
auf Grund  der mangelhaften Gesetzeslage oft ineffizient, da sie keinerlei Exekutivgewalt aus-
üben dürfen. So werden oft sogar Platzverweise zum Problem (wie ich selbst unzählige Male
Erleben musste!),  wo dann die Polizei doch Einschreiten muss, trotz „Hausrecht“(!) der pri-
vaten Sicherheitsorgane.
 
Es wäre  also an der Zeit,  dass auch die  „Privaten“  mehr Rechte  bekommen,  zumindest
wenn sie  im Auftrag einer  Stadt oder  eines Landes  sind und  somit eigentlich öffentliches
Recht vertreten!  Selbiges würde  auch für  Kontrolleure von  öffentlichen Verkehrsmitteln
gelten, die auch immer wieder Ziele von Übergriffen sind! So ist der Gesetzgeber gefordert
sich darüber  zu beraten den  erweiterten Schutz  der Bevölkerung durch „Private“ zu ge-
währleisten.

Gerade in Wien wäre wenn schon keine Stadtwache eingerichtet wird der erweiterte Schutz
mit privaten Sicherheitsdiensten, die dann auch mehr Rechte hätten als Exekutivorgan der
Stadt ein  Meilenstein für  die Wahrung  der erweiterten Sicherheit in öffentlichen Bereichen,
wie Passagen, Bahnhöfen udgl. unabhängig von den Besitzverhältnissen der zu sichernden
Bereiche!
 
Trotzdem darf aber die Zusammenarbeit mit der Polizei dabei nicht zu kurz kommen, schließ-
lich übt sie alleine die Staatsgewalt aus und ist so mit noch umfangreicheren Rechten ausge-
stattet,  die kein  Privater Sicherheitsdienst  je haben kann und auch nicht haben darf, denn
das wäre verfassungswidrig.  Trotzdem könnten  so die  „Privaten“  die Polizei  doch ziemlich
entlasten!

Wenn also die „Privaten“  mehr rechtliche Möglichkeiten hätten,  wäre sicher auch die Karls-

platz- & Opernpassage  ein noch sicherer Ort!

Erich Weber
freier Onlineredakteur &
Leiter Kommunikation
„Wiener Stadtmagazin“
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2011-04-07

 

Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

*****

2011-02-21
 

Wahlbetrug bei der WK-Wahl?


Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarten

Wer die heutige Sendung „Hohes Haus“ gesehen hat und Pressemeldungen in  Zeitungen
wie „Der Standard“ und „Wiener Zeitung“ verfolgte, kann feststellen wie primitiv der Wahl-
kampf der Wirtschaftskammer geführt wird.

Die SPÖ wirft der ÖVP Wahlkartenbetrug vor. Die ÖVP ihrerseits dementiert diesen Vor-
wurf. Wahlhelfer sollen sich als Funktionäre der Wirtschaftskammer ausgeben und ihre
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarte anbieten.

Leitl kontrolliert sich selbst

Nebenbei reklamieren Kanditaten, überhaupt nicht oder auf falsche Listenplätze gereiht
worden zu sein. Der ewig in alle anwesenden Kameras lächelnde, WKÖ-Präsident Leitl
bezeichnet die Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“.

Und als besonderen Gag meint Leitl: „Wenn etwas nicht passt, gibt es Instanzen in der
Wirtschaftskammer, die für Ordnung sorgen.“
Denn anders als ein Gag kann diese Aus-

sage nicht gewertet werden. Eine Organisation die sich selbst kontrolliert und keiner neu-
tralen Aufsicht unterliegt will für Ordnung sorgen?

Wahlkampf wie in einer Bananenrepublik

So primitiv wie dieser Wahlkampf geführt wird, so bezeichnend sind auch diverse Aus-
sagen von verschiedenen Funktionären. Diese Primitivität setzt sich bis in die Geschäfts-
strukturen der Wirtschaftskammer fort. Dies haben viele Unternehmer schon am eigenen
Leib erfahren müssen, wenn sie berufsbedingt mit der WK zu tun hatten.

Der zur Zeit geführte Wahlkampf erinnert eher an eine Südamerikanischen Bananenrepublik,
wo bei Wahlen derartiges Benehmen an den Tag gelegt wird. Vielleicht fällt die Stimmen-
auszählung der Wahl auch unter das Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie
ausgezählt wird“.

WK ist konkursreif

Unser Zitat: „Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Ein-
nahmen kassieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs“
, aus dem Beitrag
„Blaue Wahlversprechen“  findet immer mehr Bestätigung,  wie es sich nun herausstellt.

Aus etlichen Gründen gehört die Zwangsmitgliedschaft in der WK abgeschafft, um diese
zu einer Neustrukturierung zu zwingen. Statt Politsaurier und politischen Liebkindern
sollten fähige Manager den Laden übernehmen.

Leistung statt Geschwafel gefragt

Wenn eine neustrukturierte WK dementsprechende Leistungen anbietet, wird sie auch
ausreichend freiwillig zahlende Mitglieder haben. Zur Zeit ist diese Organistation nur
noch am Leben, weil sich politische Parteien ihre Pfründe sichern und es durch die
Gesetzgebung ermöglicht haben.

*****

2010-02-21
  

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Der Anglerführerschein

 

Kein rechtsfreier Raum

Die Ausübung der Fischerei ist in Österreich an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Die
Gesetzgebung ist Landessache und daher können Gesetze innerhalb der Bundesrepublik
von einander abweichen.

NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)

§ 9
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
(1) Wer fischt, muss eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder
eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit sich führen.

So besagt es das niederösterreichische Fischereigesetz. Zur Erlangung einer gültigen Fischer

-karte für das Bundesland Niederösterreich, muss ein Kurs mit abschließenden positiven
Prüfungsergebnis absolviert werden.

Sinn und Zweck

Eine Art Führerschein für Angler. Das ist auch gut so, den die angehenden Petrijünger
sollen außer den Schonzeiten, Mindestmaßen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
auch lernen, wie die einzelnen Fische überhaupt aussehen.

Was nützt es jemanden wenn er die Schonzeit und das Mindestmaß eines Zanders
auswendig lernt und  keine Ahnung davon hat, wie dieser Fisch eigentlich aussieht.
All dies wird in diesen Fischereikursen gelehrt.

Tourismus

Der Gesetzgeber hat unter Bedachtnahme der Fremdenverkehrswirtschaft eine Aus-
nahme bezüglich der  Fischergastkarte gemacht. Grund dafür war, dass es aus organi
-satorischen Gründen nicht machbar und einem Urlauber auch nicht zumutbar ist,
 diesen in einen Kurs zu schicken, wenn er in Niederösterreich angeln will.

§ 16
Fischergastkarten
(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten für ein

Kalenderjahr an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Aus-
stellung ist jeder Fischereirevierverband.

(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit
 einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.

Die Hintertür

Das sind die zwei wichtigsten Punkte aus dem § 16, welche die Ausnahme regeln, denn
mit einer Fischergastkarte braucht man weder Kurs, noch Prüfung.
Das rief natürlich etliche „Schlaue“ auf den Plan, die sich durch diese Regelung den
Fischereikurs ersparten.

Sie brauchten sich nur immer wieder eine Gastkarte lösen und taten damit dem Gesetz

genüge. Auch die Karten ausgebenden Fischereivereine dachten sich nichts dabei, denn
nach dem Gesetzestext war es legal.

Gleichheit vor dem Gesetz?

Eine solche Handhabung kann nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein und wider-
sprach auch dem Gleichheitsgrundsatz. Beim Lösen einer Jahreskarte benötigte man
eine positiv absolvierte Prüfung und wer sich halt die Fischerkarte auf „Raten“ nahm,
ersparte sich dies.

Weil es in etlichen Fischereiverbänden, bzw. Vereinen so gehandhabt wird und wir dies

erstaunlich fanden, setzten wir uns mit der zuständigen Stelle, dem NÖ Landesfischerei-
verband in Verbindung.

Klärung auf höchster Ebene

Unser Gesprächspartner war Herr Dr. Anton Öckher, Landesfischermeister des NÖ LFV.
Der kompetente Jurist, der an der Konstruktion dieses Gesetzes mitbeteiligt war, wusste
von diesem Problem und setzte uns davon in Kenntnis, dass es aus diesem Grund auch
im heurigen Jahr eine Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 gegeben hatte.

Der besagte Absatz in der Bestimmung über Fischergastkarten wurde wie folgt
geändert:  
   
Im § 16 Abs.6 wir die Wortfolge „höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr“ durch die
Wortfolgepro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen gerechnet
ab dem Tag der Ausfolgung,“ ersetzt.

Diese Aussage ist glasklar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der „Fehler“ lag auf
unserer Seite, da wir das neue Gesetz noch nicht kannten. Aus diesem Grund wollten
wir eigentlich gar keinen Beitrag mehr darüber verfassen.

Auch so manche Fischereiverbände oder Vereine,  sind von der Gesetzesänderung nicht

in Kenntnis und daher verfahren diese noch immer nach der „alten Methode“.
Aus diesem Grund hat uns Herr Dr. Anton Öckher ersucht, trotzdem einen Beitrag über
das Thema zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen sind wir auch gerne nachgekommen.

Stauni

   
2009-09-07
  

Identitätsverlust

 

Die verlorene Identität

Herr N. Mayer der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist und zufällig im selben Haus wohnt in
dem auch unsere Redaktion untergebracht ist, kam heute mit einem sehr erstaunlichen
Problem zu uns.
Er hatte seinen Reisepass verloren und wollte aus diesem Grund beim MBA 10., einen
Neuen beantragen. Also pilgerte er mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde
und Meldezettel zum o.a. Amt in der Laxenburgerstrasse.
  
Begleitet wurde er von seiner Ehefrau die bestätigen sollte, dass er auch wirklich er ist,
da N. Mayer ja keinen Ausweis mehr hatte.

Fünf Beamtinnen für 300 Antragsteller

Am „Glücksautomaten „  im dortigen Warteraum, zog er die Nummer 213. Nach zirka
3 Stunden Wartezeit rief die Chefin seiner Gattin an und beorderte diese in die Arbeit.
Nach zirka 4 Stunden war dann N. Mayer endlich an der Reihe. Er legte seine Dokumente
vor und wollte den Reisepassantrag abgeben.

Kein Zeuge, kein Pass

„Wo ist Ihr Identitätszeuge?“ wurde er von der dortigen Beamtin in „Zimmer 1, Tisch 5“
gefragt.  „Diese habe zur Arbeit müssen um ihren Job nicht zu verlieren“, erklärte Mayer.
„Dann können Sie keinen Antrag auf Reisepassausstellung abgeben“, erklärte die Beamtin
knapp und komplimentierte ihn aus der Amtsstube.
N. Mayer hatte mit dem Verlust seines Reisepasses, offensichtlich auch seine Identität ver-
loren.

Es geht auch anders

Wir setzten uns mit dem Amt in Verbindung, um zu erfahren warum N. Mayer keinen
Antrag abgeben konnte.
Wir bekamen zum Glück eine ganz nette Beamtin namens Sabine Ganzwohl an den Hörer,
die uns aber auf die Durchführungsverordnung des Passgesetztes § 1 Abs.2 verwies.
 
———————————————————————————————————————
§ 1. (1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung hat der Passwerber, auch wenn er vertreten
wird, vor der Passbehörde oder einer gemäß § 16 Abs. 3 Passgesetz 1992 ermächtigten
Gemeinde persönlich zu erscheinen und einen Lichtbildausweis,
der von einer Behörde in ihrem sachlichen Wirkungsbereich in Ausübung hoheitlicher
Funktion ausgestellt wurde (amtlicher Lichtbildausweis), vorzuweisen. Das Lichtbild
muss den Passwerber zweifelsfrei erkennen lassen.
(2) Verfügt der Passwerber über keinen amtlichen Lichtbildausweis, so ist der Identitäts-
nachweis durch einen Identitätszeugen zu erbringen. Zu diesem Zweck muss sich der
Identitätszeuge durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren und die Angaben
zur Person des Passwerbers bestätigen.
(3) Von der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder der Beibringung eines
Identitätszeugen kann abgesehen werden, wenn auf Grund der bei der Behörde auf-
liegenden Informationen die Identität des Passwerbers zweifelsfrei festgestellt werden
kann.
(4) Für die Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 4a Passgesetz 1992 (Notpass) muss
die Identität des Passwerbers mit der dem Anlassfall gebotenen Verlässlichkeit festge-
stellt werden.
——————————————————————————————————————–

 

Der Absatz in dieser Verordnung besagt, wenn ein Passwerber keinen amtlichen Lichtbildaus-
weis besitzt muss er seine Identität mittels eines Zeugen nachweisen.
Das heißt auf Deutsch, wenn einer keinen Ausweis hat, bekommt er auch keinen und das in
einem Land wo Ausweispflicht besteht. Also eine Katze die sich selbst in den Schwanz beisst.

Was ist ein Identitätsnachweis ?

Unsererseits wurde eingeworfen, dass Mayer alle persönlichen Dokumente vorgelegt hat und
damit seine Identität wohl nachzuvollziehen sei und verwiesen auf den Absatz 3.
Laut Amt genüge dies aber nicht um eine Identität nachzuweisen. Da fragen wir uns aber
schon, was der Absatz 3 dann überhaupt bedeuten soll.
Aber wie bereits gesagt, wir hatten eine ganz nette Beamtin erwischt die uns vorschlug, dass
sich jemand aus der Redaktion als Identitätszeuge zur Verfügung stellen soll.
Der Herausgeber dieses Magazins fuhr mit N. Mayer zum Amt und in 20 Minuten war alles
über die Bühne gebracht.

Was macht ein Single ?

Allerdings ändert das nichts an dieser erstaunlichen Verordnung.  Folgt man der Argumenta-
tion des Amtes, ist folgende Situation gegeben.
   
Wenn jemand einen Reisepass einreicht der noch nie einen gehabt hat, oder wie im Fall des
N. Mayer in Verlust geraten ist und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis oder Identitäts-
zeugen hat, weil  er/sie vielleicht alleinstehend ist, erhält diese(r) dann keinen Pass.

Renovierungsbedürftige Verordnung

In der Tat, eine sehr erstaunliche Verordnung. Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier Klarheit
schaffen und die Vorlage von persönlichen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Staatsbürger-
schaftsnachweis und Meldezettel, als Identitätsnachweis in diese Verordnung aufnehmen.
 
Stauni 
   
2009-06-29
   

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Abzocke mit Sicherheits-Aspekt

Sicherheitsgurte und Kindersitze    

Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß

Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
    
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.

Öffis völlig ungesichert 

In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
    
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders  arg betroffen 
    
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz
teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon  wir sprechen.

Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers    

Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
    
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
    
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
   
Stauni
    
2009-02-16
  

Prügelknabe Gastgewerbe

  

Zahlreiche Reaktionen 

Zu den Artikeln SMOKING JOE (Archiv 12/08) betreffend des Nichtrauchergesetzes und
dem Beitrag zu den BERUFSARBEITSLOSEN aus diesem Monat, haben wir jede Menge
Zuschriften erhalten und zwar speziell aus dem Bereich des Gastgewerbes.
                                        

Wirt als Sündenbock     

Viele Gastwirte haben sich darüber beschwert, daß sie für die Einhaltung des Rauchver-
botes verantwortlich sind und vorallem auch dafür bestraft werden können.
Dies ist im wahrsten Sinne des Wortes sehr erstaunlich, denn was soll der Wirt denn
unternehmen wenn sich ein Gast eine Zigarette anraucht ?
Klar er wird diesen auf das Rauchverbot aufmerksam machen, aber wenn es dem Gast egal
ist, wie soll der Wirt dann reagieren ?
                   
Er könnte den Gast, der vielleicht noch dazu eine gute Zeche gemacht hat, des Lokales
verweisen. Das wäre sowieso der Beginn eines wirtschaftlichen Selbstmordes.
Und nehmen wir an der Wirt erteilt so einen Verweis und der Gast geht nicht, soll er
ihn dann mit mit körperlicher Gewalt aus dem Lokal werfen und eine Rauferei riskieren.
                 

Polizei lässt sich nicht missbrauchen

Die Polizei braucht er erst gar nicht zu rufen, den diese hat bereits aus den verant-
wortlichen Kreisen mitteilen lassen, daß sie sich nicht zu „Nichtrauchersheriffs“
dekradieren  lassen werde. Sie haben andere weitaus wichtigere Aufgaben zu erfüllen,
was ja auch stimmt.
                          
Hier hat es sich der Gesetzgeber sehr einfach gemacht. Er bestraft hier einen Unschul-
digen für die Gesetzesübertretung (nichtbeachtung des Rauchverbotes) die ein anderer
begeht. Jeder erwachsene und geistig normale Mensch ist für seine Taten selbst verant-
wortlich und nur er kann für seine ungesetzliche Handlungen bestraft werden.
Man kann nur abwarten wie die Höchstgerichte darüber urteilen werden, wenn dann der-
artige Strafen beeinsprucht werden, zu denen es sicherlich kommen wird.
                                 

Verantwortung     

Ein gutes Beispiel dafür ist die Gurtenpflicht in Autos, denn hier ist der Lenker
auch nicht für die anderen erwachsenen Fahrgäste verantwortlich.
     
Gurtenpflicht besteht für alle Insassen und Insassinnen eines Fahrzeugs, d.h. sowohl
für den Fahrer oder die Fahrerin und den Beifahrer oder die Beifahrerin als auch für
alle, die sich auf der Rückbank befinden.                    
Für die Einhaltung der Gurtenpflicht ist jeder Insasse oder jede Insassin, der oder
die über 14 Jahre alt ist, selbst verantwortlich und kann auch bei Nichteinhaltung
bestraft werden. Für unter 14-Jährige ist der Lenker oder die Lenkerin verantwortlich.

 Abzocke geplant ?

So steht es im Gesetz (Strassenverkehrsordnung) und so ist es auch korrekt.
Warum will man es sich beim „Nichtrauchergesetz“ so einfach machen. Wahrscheinlich
weil es wieder nur um´s abkassieren geht, egal von wem.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn es auf einmal einen neuen Beruf gäbe, nämlich den
NICHTRAUCHERSHERIFF“ der von Lokal zu Lokal wandert.
                           
Als Uniform sollte man ihnen ein nikotingelbes Dress verpassen. Das hätte den Vorteil
das sie sich unbemerkt anpirschen können und sich von den „Parksheriffs“ optisch
unterscheiden.
                
Zu den Zuschriften und Reaktionen über den Artikel  „BERUFSARBEITSLOSEN“ müssen wir
noch einige Recherchen durchführen.
Diese werden wir hoffentlich in kürze erledigt haben und wieder einen interessanten
Bericht folgen lassen.
   
Stauni

Seltsame Winterreifenpflicht

Das immer wieder Verkehrsunfälle auf Grund mangelnder Ausstattung von Kraftfahrzeugen passieren ist zwar traurig, aber Realität.
Unfälle passieren meist, wenn Vorschriften außer Acht gelassen werden.
Aus welchen Grund auch immer entschied sich der Gesetzgeber plötzlich dem Kraftfahrer eine Winterreifenpflicht per Datum

(ab November) vorzuschreiben.
Obwohl das bestehende KFG schon immer die witterungsbedingte Bereifung von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben hat.
Auf gut Deutsch, gibt es Schnee, brauchen Sie Winterreifen zum fahren oder Sie lassen das Auto stehen.
Wenn man sich nun die Winter der vergangenen drei Jahre ansieht (vor allem in den Großstädten) gab es nur ganz kurze Zeiträume
mit Niederschlägen die Schneefahrbahnen verursachten. Meist waren die Strassen trocken und sauber.
Auch die Temperaturen hielten sich im Plusbereich. Offensichtlich hat der Klimawandel voll zugeschlagen.
Auch heute am 6.November hat es angenehme 17 Grad plus.
Alle die bereits jetzt Winterreifen auf Ihren Autos haben, werden diese bis zum nächsten Schneefall (vielleicht im Jänner oder irgendwann) kaputtfahren.

 

Aber es kommt noch besser:

 

Gesetzestextausschnitt aus dem KFG:

 

(8a) Während des Zeitraumes von jeweils 15. November bis 15. März darf der Lenker ein Kraftfahrzeug der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

 

Fahrzeuge an denen die sogenannten „ blauen Taferln“ montiert sind, brauchen keine Winterreifen.

Warum wird im Gesetz nicht erläutert.
Aber vielleicht ist der Autowäscher vom Autohändlereckplatz ein derart guter Autofahrer, dass er keine Winterreifen für die
Fahrt von A nach B braucht.

Offensichtlich geht es bei dem Gesetz nur darum, dem Otto Normalverbraucher Geld aus der Tasche zu ziehen, um damit die Gummiindustrie zu sponsern.
Man kann nur hoffen das der Gesetzgeber einsieht, dass er hier den selben Fehler wie mit dem seltsamen „Licht am Tag – Gesetz“ gemacht hat und diese Verordnung baldigst wieder zurücknimmt.

 

Stauni

Inhalts-Ende

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