Die Beliebtheit des Wiener Bürgermeisters hält sich
auch bei den Türken in überschaubaren Grenzen
Es geht für Häupl nicht nur um jede Stimme, sondern er klammert sich bereits an jeden
Strohhalm. Und so ist in der türkischen Zeitung „Aktüel“, ein ganzseitiges Inserat des
Noch-Bürgermeister von Wien zu bewundern.
Allerdings scheint Häupl nicht zu wissen, dass er bei vielen Türken und/oder bei ebenso
vielen Menschen mit türkischen Migrationshintergrund, nicht sonderlich beliebt ist.
Woher wir das wissen? Nun, unser Redaktionsbüro liegt im 10. Wiener Gemeindebezirk, in
der Davidgasse 20. Also inmitten von „Klein Istanbul, wie Favoriten mittlerweile im Volks-
mund genannt wird.
Es gibt eigentlich fast nur mehr türkische Geschäfte – egal ob Friseur, Restaurant, Kaffee-
haus, Schuster etc. etc. – in dieser Gegend. Das heißt im Klartext, dass wir bei Bedarf diese
Geschäfte aufsuchen, da es so gut wie keine Alternativen gibt. Bei dieser Gelegenheit
sprechen wir auch mit zahlreichen Menschen – und in Favoriten sind es eben meist Türken.
Wenn das Gespräch auf Häupl kommt (und das war in diesen Tagen sehr oft) verziehen
unzählige von uns Angesprochene nur verächtlich das Gesicht und meinen, dass sie diesen
Mann nicht wählen werden. Kommentare dieser Leute geben wir hier nicht wieder, da
diese gegen die von uns selbst auferlegte Netiquette verstoßen könnten. Wen die von
uns befragten Türken allerdings zu wählen beabsichtigen, darüber halten sie sich bedeckt.
Jedenfalls scheinen die Kosten für das ganzseitige Inserat in der „„Aktüel“ auf gut wiener-
isch „fir de Hoar“ gewesen zu sein.
*****
2015-10-05
Wenn der Amtsschimmel im Konjunktiv wiehert
Dass Bürokrat(innen) in den Magistraten des Öfteren nicht nachvollziehbare Entscheidungen
treffen ist kein Geheimnis. Denn wenn der Amtsschimmel wiehert, dann haben die Bürger-
(innen) meist nichts zu lachen. Besonders übel spielt man im MBA 10 dem Lokalbesitzer
Alfred Jäger mit.
{besps}neilreich{/besps}
Fotos: © erstaunlich.at
Das Ehepaar Jäger betreibt im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Neilreichgasse 76 ein
kleines Kaffeehaus. Das Lokal (ca. 50 m2) befindet sich straßenseitig im Erdgeschoss eines
3-stöckigen Wohnhauses. Anzumerken wäre noch, dass Alfred Jäger nach einem erlittenen
Schlaganfall im Jahr 2009 im Rollstuhl sitzt und seine Gattin Inge den Laden alleine schupfen
muss.
Nun gibt es das alte Sprichwort: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es
dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Im Haus in dem das Lokal etabliert ist, wohnt im dritten
Stock ein Pensionist (Name ist der Redaktion bekannt), der früher Gast im Kaffeehaus des
Herrn Jäger war. Nach diversen Vorfällen bekam dieser Lokalverbot.
Seitdem hagelte es seitens des Pensionisten Anzeigen gegen den Lokalbetreiber. So wurde
diesem zum Beispiel untersagt (Antrag auf alte Bescheidaufhebung des Vorbesitzers) einen
Radio, einen Fernseher oder gar einen Dartautomaten im Lokal zu betreiben. Dazu ist zu
vermerken, dass es bis zum Bescheiderlass seitens des MBA 10, im Lokal des Herrn Jägers
keine Lärmbelästigung gegeben hat.
Interessant ist auch die Tatsache, dass der anzeigende Pensionist aus dem dritten Stock,
dem Amtssachverständigen den Zutritt in seine Wohnung zwecks Lärmpegelmessung ver-
weigerte.
Anstatt einen Limiter (um eine eventuelle Lärmbelästigung zu unterbinden) vorzuschreiben,
untersagte das MBA 10 den Betrieb eines Radios und drohte sogar mit einer „behördliche
Stilllegung der Musikanlage mitsamt aller dazugehöriger Komponenten durch allpoliges
Abklemmen und Demotage der Stecker der Elektrogeräte, die die Stromzufuhr gewähr-
leisten.“ (Originaltext des MBA 10)
Herr Jäger bot dem MBA 10 sogar an, beim Betrieb eines Fernsehers oder Dartautomaten
den Ton der Geräte abzuschalten. Aber auch das interessierte den Amtsschimmel nicht und
begründete ein Verbot damit: „Zu rechnen ist jedoch, dass bei Wettspielen der Gäste eine
entsprechende Geräuschkulisse und Beifallskundgebungen durch die Gäste im Gastraum
gegeben sind, sodass es zu einem erhöhten Lärmpegel kommen kann.“ (Originaltext des
MBA 10)
Das Fernseherverbot (tonlos) wurde damit begründet, dass „unter Umständen eine laut-
starke Kommentierung des dargebotenen Fernsehbildes durch die Gäste stattfinden könnte,
sodass eine Belästigung der Nachbarn möglich ist.“ (Originaltext des MBA 10)
Für uns lesen sich die im Konjunktiv geschriebenen Begründungen wie: „Wenn meine Tante
Hoden hätte, dann wäre sie mein Onkel“. Dazu kommt noch, dass das Lokal an einer stark
frequentierten Straße mit Schienenverkehr liegt. Auch die Betriebszeiten des Lokals (Mon-
tag-Samstag von 08:00 bis 22:00 Uhr) lassen nicht darauf schließen, dass die Nachtruhe
der Nachbarschaft gestört werden könnte.
Angebliches Naheverhältnis des Beschwerdeführers
Aus den obig angeführten Gründen und der Tatsache, dass es sich beim Beschwerde-
führer immer nur um ein und dieselben Person (der Pensionist aus dem dritten Stock)
handelt, orten wir in diesem Fall eine Schikane des MBA 10 gegen den Lokalbetreiber.
Dieses Gefühl wird noch dadurch bestärkt, da sich das hartnäckige Gerücht hält, dass der
Beschwerdeführer zumindest einen sehr guten Kontakt zu einem/einer Beamten/Beamtin
im MBA 10 unterhält.
Auf Grund aller Tatsachen haben wir den zuständigen Beamten des MBA 10, Hrn. Mag. P.,
telefonisch kontaktiert. Dieser wollte sich zum Fall nicht äußern und begründete dies mit
dem Datenschutz. Frau Jäger teilte uns auch mit, dass ihr Mag. P. im Zuge eines Gespräches
mit folgenden Worten gedroht hätte: „Ich kann auch ganz anders und das Lokal zusperren
lassen“. Dies stellte der der Magistratsjurist in Abrede und meinte, er habe ein ausgezeich-
netes Verhältnis zum Ehepaar Jäger. Angesichts des Verlaufs des Falles, stellen wir dies in
Zweifel.
Bezüglich eines angeblichen Naheverhältnisses des Beschwerdeführers zu einem/einer Be-
amten/Beamtin im MBA 10 meinte Mag. P., dass er keines habe, aber für seine Kollegen
nicht die Hand ins Feuer legen könne. Jedenfalls ist das Ehepaar Jäger verzweifelt und weiß
nicht wie es weitergehen soll. Im Lokal herrscht Grabesstille und die Gäste bleiben aus. „Das
MBA 10 ruiniert unsere Existenz“, so Inge Jäger. Aber das scheint die beamteten Bürokraten
– aus welchen Gründen auch immer – nicht zu interessieren.
*****
2013-01-12
Die virtuellen Bruchlandungen von Werner Faymann
Screen: facebook.com
Läppische 7.053 „Gefällt mir“-Angaben sind für einen Bundeskanzler wohl eine Niederlage und
zeugen nicht unbedingt von seiner Beliebtheit. Aber auch auf Twitter sieht es nicht besser,
sondern noch schlimmer aus.
Screen: twitter.com
Die geringe Anzahl von „520 Follower“ dürfte der Auslöser gewesen sein, den Account derzeit
nicht aktiv zu betreuen. Offenbar wurde dieser ohnehin nur ganz kurz betreut. Dies schließen
wir aus dem Umstand, dass überhaupt nur 2 Tweets gepostet wurden
Aber auch nach seinen virtuellen Bruchlandungen auf Web 2.0, sowie bereits erwähnt auf
Facebook und Twitter, ließ sich Werner Faymann nicht entmutigen und suchte sich ein
neues Klientel. Da ihm erwachsene Personen möglicherweise zu anspruchsvoll sind, wandte
er sich Kindern zu. Die neueste virtuelle Errungenschaft nennt sich „kanzler4kids“.
Da genügen einige lustige Zeichnungen. Und der große Vorteil daran ist, Kinder glauben noch
an Märchen. Erstaunlich wird es schon im Impressum, denn da ist unter anderem folgender
Satz zu lesen:
Nachfolgende Screenshots stammen von der Webseite www.kanzler4kids.at/
Ob die Informationen auf der Website des Bundeskanzleramtes für Kinder von besonderem
Interesse sind, wird wohl nur subjektiv zu beantworten sein. Dass sie nicht zur rechtlichen
Beratung dienlich sind, kann jedoch bereits jeder Tafelklassler erkennen. Erheiternd finden wir
den Passus: „…..dafür sollte immer ein Sachverständiger zurate gezogen werden.“
Wir wollen uns nun zwei prägnanten Fragen auf der Webseite www.kanzler4kids.at/
zuwenden:
Was macht ein Bundeskanzler so den ganzen Tag? Tja liebe Kinder, das möchten wir auch
gerne wissen.
Das ist korrekt. Es gibt keine Schule für Bundeskanzler. Auch scheint man neuerdings auf ein
abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung keinen Wert zu legen.
Dies beweist die Ernennung des Studienabbrechers Werner Faymann zum Bundeskanzler.
Erstaunlich finden wir, dass man ohne einer abgeschlossenen Berufs- oder Fachausbildung
in Österreich nicht einmal ein Kaffeehaus eröffnen, aber Bundeskanzler der Alpenrepublik
werden kann.
*****
2013-01-06
Steht bereits jahrelang zum Verkauf
In Bruck an der Leitha wird seit Jahren ein Grundstück zum Verkauf angeboten. Auf diesem
befand sich früher eine Tankstelle. Möglicherweise konnte der Betreiber dieser Tankstelle, die
strengen Auflagen zum Schutz der Umwelt nicht mehr einhalten und ließ das Objekt auf. Für
diese Vermutung würde auch sprechen, dass sich bis dato kein neuer Tankstellenbetreiber
mehr gefunden haben dürfte.
Aber sei wie es sei, dass besagte Grundstück steht seit einigen Jahren zum Verkauf. Die da-
rauf befindlichen Baulichkeiten (ehemaliges Kaffeehaus, Waschstraße und Flugdach) sind in
keinem optimalen Zustand mehr und müssen vermutlich abgerissen werden. Dies dürfte auch
dem Grundstücksverkäufer bekannt sein – und so bietet dieser nur das Grundstück zum Ver-
kauf an.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}tsb{/besps}
Wie bereits erwähnt, wird für das obige Grundstück bereits seit mehreren Jahren ein Käufer
gesucht. Zwischenzeitlich waren die Angebotstafeln für kurze Zeit verschwunden und so
dachten wir, dass es bereits einen Besitzerwechsel gegeben hat. Doch weit gefehlt, vor
einigen Tagen wurden diese Tafeln wieder aufgestellt.
Dies erweckte unsere Neugier und deshalb begannen wir zu recherchieren. Besitzerin des
besagten Grundstücks – mit einem Gesamtausmaß von 3.235 m2 – ist die OMV.
Industriegrundstücke werden in Bruck/Leitha um und bis zu 35,- Euro (netto) pro Quadrat-
meter gehandelt, wobei sich dieser Betrag bereits an der oberen Preisgrenze befindet. Zu
Vergleichszwecken haben wir uns zwei Angebote eines renommierten Brucker Immobilien-
händlers herausgesucht. Diese entsprechen in etwa dem gleichen Standard wie das Grund-
stück der OMV.
Screen: willhaben.at
Unrealistische Preisvorstellung oder Scheinangebot?
Als wir uns beim Makler des OMV-Grundstückes erkundigten, was der Preis für das angebot-
enen Objekt sei, fielen wir aus allen Wolken. Für dieses wird nämlich sage und schreibe
270.000,- Euro (netto) verlangt. Das ist fast das Dreifache vom ortsüblichen Grundstückspreis.
Dabei sind die Abrisskosten für die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten noch nicht
berücksichtigt. Damit ist für uns klar, warum sich für dieses Objekt noch kein Käufer gefunden
hat.
Nun gehen wir davon aus, dass sich in der Immobilienverwaltung der OMV fachkundiges
Personal befindet, das sehr wohl über den Preisspiegel für Grundstücke in Bruck/Leitha ausreich-
end informiert ist. Daher stellt sich für uns die Frage, warum hier eine Fantasiesumme verlangt
wird. Könnte es sein, dass die OMV dieses Grundstück gar nicht verkaufen will? Wenn dem tat-
sächlich so ist fragen wir uns, ob dies nur ein reines Scheinangebot ist und welchen Zweck die
halbstaatliche Mineralölfirma damit verfolgt.
*****
2012-09-30
Mysteriöse Vorgänge im „Cafe Rosa“
Obwohl das von der ÖH betriebene und in die Pleite geführte „Cafe Rosa“ ausgewiesen
„antiklerikal“ ist, könnte der paradoxe Fall eintreten, dass ausgerechnet der Vatikan das
linke Kaffeehaus rettet. So ist angeblich bereits eine streng geheime Kommission aus
Rom nach Wien unterwegs, um die mysteriösen Vorgänge im besagten Lokal zu prüfen,
wie uns von einer verlässlichen Quelle berichtet wird.
So sind nach Angaben der Betreiber gleich zwei Geschäftsführerinnen „plötzlich“ und
„unerwartet“ schwanger geworden, obwohl das Kaffeehaus „antiheteronormativ“ ist,
sprich vorzugsweise von Lesben und Homosexuellen frequentiert wurde.
Dem Vernehmen nach will der Vatikan nun untersuchen, ob ein gewisser „Heiliger Geist“
Stammgast im betreffenden Lokal gewesen ist und ob hier eine unbefleckte Empfäng-
nis stattgefunden hat. In diesem Fall könnte das „Cafe Rosa“ zur Pilgerstätte erklärt
werden und wäre somit wohl auch finanziell aus dem Schneider.
*****
2012-03-14
Verdacht der Untreue gegen aktuelle grüne ÖH-Vorsitzende Wulz
Der Bundesvorsitzende des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS), Alexander Schierhuber,
hat der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen der Pleite des „Café Rosa“
übermittelt. Schierhuber regt darin Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue an.
Als Verdächtige sieht er die Vorsitzende des Studibeisl-Vereins, Stefanie Bielowski, sowie
die aktuelle ÖH-Bundesvorsitzende und damalige Wirtschaftsreferentin der Wiener ÖH,
Janine Wulz. Allem Anschein nach wurden für das „antikapitalistische, antisexistische und
antiheteronormative“ Kaffeehaus innerhalb von nur zehn Monaten ÖH-Beiträge der
Studenten in der Höhe von mindestens 350.000 Euro vergeudet.
Schierhuber stößt sich vor allem daran, dass die Verantwortlichen durch die Gründung
eines Vereins die Genehmigungspflicht von Wirtschaftsbetrieben durch das Ministerium
umgangen hätten. „Es besteht daher der Verdacht, dass ÖH-Mittel satzungswidrig ein-
gesetzt wurden“, so Schierhuber, der Wulz zum Rücktritt auffordert.
„Dass ÖH-Bonzen wie Großkapitalisten im Stil der aktuell im Korruptions-U-Ausschuss
behandelten üblichen Verdächtigen in den öffentlichen Geldtopf greifen, um vorgeblich
antikapitalistische Ziele zu verfolgen, ist eine Zumutung für Österreichs Studenten, die
mit ganz anderen Problemen wir schlechten Studienbedingungen und erneut drohenden
Studiengebühren für alle zu kämpfen haben“, hält Schierhuber fest.
*****
2012-03-13
Ökonomie ein Fremdwort
Zu unserem Beitrag „Wenn Linke auf…..“ haben wir uns nachträglich noch einmal Ge-
danken gemacht. Es wollte uns nicht einleuchten, dass ein hoch subventioniertes
„Mussgeschäft“ wie ein Studenten-Kaffeehaus innerhalb eines Jahres vor der Pleite
steht.
Gut, dass eine antikapitalistische Führung eines Betriebes nicht gerade einer Gewinn-
optimierung dienlich ist, lernt ein jeder Handelsschüler schon am 1. Schultag. Das allein
kann es aber nicht gewesen sein dachten wir uns und durchstöberten die Webseite
des „Cafe Rosa“.
Auf der HP des Kaffeehauses unter der Rubrik „Was ist das Cafe Rosa?“ steht zum Bei-
spiel wörtlich: „Ein Cafe ohne Konsumzwang.“ Tja, wenn ein Lokal als kostenlose Wär-
mestube Verwendung findet, dann ist es zum Bankrott nicht weit.
Das ist aber noch nicht alles. Da werden beispielsweise folgende Anforderungen an die
Gäste gestellt, um überhaupt in das Lokal eintreten zu dürfen: „basisdemokratisch,
feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch, emanzipatorisch,
ökologisch-nachhaltig, antifaschistisch, antinationalistisch, antiklerikal, antipatriarchal, anti-
heteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
Wer derartige Forderungen für den Zutritt ins Lokal voraussetzt darf sich nicht wundern,
wenn ihm die Gäste ausbleiben. Wir fragen uns wie viele Leute es wohl geben mag,
welche die obig geforderten „Tugenden“ gleichzeitig intus haben? Normalerweise ge-
nügt es, wenn sich ein Gast gut benimmt und seine Konsumation bezahlen kann.
Zutritt nur für Frauen und Transgender
Aber wir haben noch einen draufzusetzen. Wer zu einem Screening von (queer)feminis-
tischen Pornos einlädt darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn ihm die Gäste ausbleiben.
Screen: cafe-rosa.at
Eine derartige Veranstaltung lockt nämlich nicht einmal einen alten Hund hinter dem
Ofen hervor. Außerdem widerspricht die Einladung den eigenen Grundsatzregeln des
Lokalbetreibers. Heftet sich doch das „Cafe Rosa“ das Schlagwort „Antidiskriminierung“
auf seine Fahnen. Im gleichen Atemzug verwehrt man allerdings Männern und Personen
die nicht Transgender sind den Eintritt in ein öffentliches Lokal und diskriminiert diese
dadurch.
Dass eine derartige Geschäftspolitik unweigerlich in die Pleite führt wird jedem klar sein,
auch wenn er nur Grundkenntnisse in der Ökonomie besitzt. Dem Lokalbetreiber des
„Cafe-Rosa“ sei angeraten seine Finger von gewinnorientierten Geschäftstätigkeiten zu
lassen. Für ihn/sie wäre es besser sich einen Beamtenjob in irgendeiner Magistratsabteil-
ung der Stadt Wien zu sichern. Denn dort gibt es jeden Monat einen sicheren Gehalt,
auch wenn es mit dem ökonomischen Denken nicht funktionieren sollte.
*****
2012-03-08
„Cafe Rosa“ steht vor der Pleite
Am 28.02.2011 haben wir den Beitrag „Kein Job für Christen“ verfasst. In diesem haben
wir uns mit der erstaunlichen Stellenausschreibung des Lokals „Studibeisl“ befasst. Als
Voraussetzungen für eine Anstellung wurden folgende Kriterien festgesetzt: „basisdemo-
kratisch, feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch, eman-
zipatorisch, ökologisch-nachhaltig, antifaschistisch, antinationalistisch, antiklerikal, anti-
patriarchal, antiheteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
Irgendwie scheint es die Führungsetage (falls überhaupt vorhanden) des „Studibeisls“
– oder auch „Cafe Rosa“ genannt- nicht begriffen zu haben, dass es nicht möglich ist einen
Betrieb mit antikapitalistischen Tendenzen zu führen. Mittlerweile sind die Pforten des
„Cafe Rosa“ geschlossen. Allerdings verwundert dieser Umstand wenig, wenn man be-
trachtet wer die Betreiber(innen) des Lokals sind bzw. waren, nämlich der politisch links-
orientierten „Verein zur Förderung der Emanzipation von Studierenden“
Pleite auf Kosten der Zwangsmitglieder
Geschäftsschließungen gibt es seit der Krise zuhauf, allerdings erfolgen diese in der Regel zu
Lasten der Betreiber. Nicht so beim „Cafe Rosa“, denn hier wird offensichtlich die Ausnahme
der Regel bestätigt. Der Gastronomiebetrieb wurde nämlich mit 500.000 Euro aus Mitglieds-
Zwangsbeiträgen der Österreichischen Hochschülerschaft subventioniert. Und diese Summe
wurde innerhalb eines Jahres in den Sand gesetzt.
„Es ist unglaublich, wie angeblich sozial orientierte Fraktionen mit dem Geld von Studenten
umgehen“, kommentiert der Bundesobmann des Rings freiheitlicher Studenten , Alexander
Schierhuber, das Verhalten von GRAS und VSStÖ. „Es muss dieser Geldverschwendung für
Eigeninteressen der linkslinken Fraktionen endlich ein Riegel vorgeschoben werden, damit in
geraumer Zeit Studenten auch wieder Vertrauen in die ÖH setzen können. Die ÖH-Bankrot-
teure werden aktuell nur noch als Witzfiguren wahrgenommen und völlig zu Recht in Öster-
reichs größter Zeitung verhöhnt“, erklärt Schierhuber.
Offenbar verfährt die ÖH-Spitze nach dem Motto: „Das Geld der anderen gibt man leichter
aus.“ Zwangsbeiträge von Mitgliedern werden und wurden neben sinnlosen Seminaren
und Protestaktionen auch für ein Kaffeehaus verwendet, das jetzt vor der Pleite steht.
500.000 Euro hatte man in ein Projekt investiert, dessen Lebensdauer nicht einmal ein
Jahr erreichte.
Blondinen-Witze verboten
Allerdings ist es schon ein Kunststück ein „deppensicheres“ Geschäft in die Pleite zu führen.
Aber das kommt eben dabei heraus, wenn ahnungslose Linke einen Betrieb mit antikapitalis-
tischen Grundsätzen führen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass dieser Betrieb ein Kaffeehaus
war/ist und ein solches als Kommunikationsstätte – im Klartext: zum Schmähführen“ –
dienen sollte.
Wenn dann der Lokal-Betreiber via firmeneigener Webseite ankündigt, was im „Cafe Rosa“
gesprochen werden darf bzw. was nicht, darf dieser sich nicht wundern wenn ihm selbst
das politisch linksorientierteste Publikum ausbleibt. Eine derartige Zensur in einem Kaffee-
haus kann nur in die Pleite führen.
*****
2012-03-04
Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet
Wie wir bereits im Beitrag „Das Rotlicht und das Rote Wien“ ankündigten, haben wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios (grindige Minibordelle) seitens des Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran, dass eine breite Öffentlichkeit und auch verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung, von diesen doch etwas erstaunlichen Vorgängen in Kenntnis
gesetzt werden. In der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, erschien heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das Wiener Magistrat, bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt, obwohl diese in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass seitens eines Beamten der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird, ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
*****
2011-02-07
Unternehmen meldete Gewerbebetrieb ruhend
Haben wir gestern über einen fachkundigen und kompetenten Beamten berichtet, so dürfen
wir Ihnen heute das Gegenteil vorstellen. Vorerst wollen wir Sie über die Fakten informieren.
Eine GmbH mit Firmensitz im 10. Wiener Gemeindebezirk war im Besitz einer Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus und übte dieses Gewerbe auch aus. Dazu war eine eigene
gewerberechtliche Geschäftsführerin bestellt, sowie es die Gewerbeordnung vorsieht.
Im Jänner 2007 trennte sich das Unternehmen von dem Gastronomiebetrieb und meldete die
Gewerbeberechtigung ruhend. Logische Folge der Ruhendmeldung war, das Ausscheiden der
gewerberechtlichen Geschäftführerin.
MBA 10 wurde von allen Vorgängen verständigt
Von all diesen Vorgängen wurde das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk in Kennt-
nis gesetzt. Mit einer Rückmeldung von diesem Amt wurde diese Tatsache auch bestätigt.
Verständigung an das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk.
Rückmeldung des betreffenden Amtes
Für die Geschäftsleitung der GmbH war der Vorgang als erledigt betrachtet, zumal alles
korrekt durchgeführt wurde. Das besagte Unternehmen hat auch keine weiteren Betriebe,
welche der Gewerbeordnung unterliegen.
Erstaunlicher Rsb-Brief
Vor zirka zwei Monaten fand im betreffenden Unternehmen eine Umstrukturierung der
Geschäftsleitung statt. Der bisherige handelrechtliche Geschäftsführer schied aus und
ein neuer wurde bestellt.
Als nachfolgendes Schreiben des magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk per
Rsb-Brief eintraf, war die Verwunderung im Unternehmen groß.
In diesem wird doch tatsächlich die Nennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer
gefordert, obwohl die GmbH ihre Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet hatte und auch
sonst keine Tätigkeiten ausübt, welche unter die Gewerbeordnung fallen.
Interessante Erklärungsversuche
Man hatte lediglich einen neuen handelsrechtlichen Geschäftsführer bestellt und versuchte
dies der zuständigen Referentin am Amt, Frau P. zu erklären. Die Aussagen dieser Beamtin
waren in der Tat erstaunlich.
Auf die Frage ob sie nicht in Kenntnis der Ruhemeldung sei, antwortete diese: „Nein darüber
wurden wir nicht verständigt.“ Erstaunlich, scheint doch am Postverteiler der Wirtschafts-
kammer Wien, das MBA 10 als Empfänger auf.
Auf diesen Umstand angesprochen meinte Frau P., dass dieses Schreiben wahrscheinlich
im Amt nicht ordnungsgemäß abgelegt wurde. Schön, dass Bürger für amtliche Schlamper-
eien zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Die Beamtin bestand weiter
auf die Bekanntgabe des handelsrechtlichen Geschäftsführer. Ihr Begehr begründete sie
wörtlich: „Der handelrechtliche Geschäftsführer müsse von ihr auf Gewerbeausschließungs-
gründe überprüft werden.“
Von der Materie offensichtlich keine Ahnung
Diese Aussage ist mehr als erstaunlich, denn der handelsrechtliche Geschäftsführer ist
nicht für die Gewerbeausübung zuständig. Das ergibt sich schon aus seiner Bezeichnung.
Kuriosum am Rande ist, dass die Daten des Geschäftsführer der Beamtin ohnehin bekannt
sind, da sie diese vom Handelsgericht übermittelt bekam.
Auch dass das Unternehmen gar keine Tätigkeit mehr ausübt, welche der Gewerbeordnung
unterliegt, beeindruckte die Beamtin nicht und sie meinte: „Das mache ich schon 17 Jahre
so.“ Die Beamtin ist wohl im Irrglauben, dass der von ihr angegebene Zeitraum die Richtig-
keit ihrer Handlungsweise bestätigt.
Wir haben dem amtlichen Schreiben der Frau P. entnommen, dass sie sich auf den § 338
der GewO beruft, in dem sie die Daten eines gewerberechtlichen Geschäftsführer anfordert,
obwohl es gar keinen Gewerbebetrieb nach der GewO gibt.
Wir haben uns den besagten „§ 338 GewO 1994“ angesehen und festgestellt, dass dieser
nicht im Entferntesten mit der Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, ge-
schweige denn mit dem Handelsrecht zu tun hat.
Zusammenfassung
Wir fassen zusammen. Die Beamtin kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Handels-
und Gewerberecht nicht. In ihrer Ablage dürfte ein derartiges Durcheinander herrschen, so-
dass sie wichtige Dokumente nicht mehr auffindet. Sie verlangt Daten vom handelsrecht-
lichen Geschäftsführer, um diesen auf Gewerbeausschließungsgründe überprüfen zu können,
obwohl es gar keinen aktiven Gewerbebetrieb gibt.
Weiters besteht sie auf die Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, obwohl
kein Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung ausgeübt wird. Dabei beruft sie sich auf den
§ 338 GewO 1994, der eine völlig andere Thematik beinhaltet.
Zu guter Letzt droht sie in ihrem amtlichen Schreiben mit verwaltungsstrafrechtlichen Maß-
nahmen, obwohl das Unternehmen korrekt und dem Gesetz entsprechend gehandelt hat.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher Qualifikation sitzt Frau P. bereits 17 Jahre
an dieser amtlichen Stelle?
*****
2010-05-26
Unversperrte Lokaltüre
Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.
Einbruch vermutet
Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.
Keine Nachschau in der Geschäftskartei?
Anstatt nun die Telefonnummer des Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.
Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.
Gefahr um Verzug?
Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.
Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer
Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.
Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen
Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.
War der Polizist verwirrt?
Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009
Feuerwehr trifft Mitschuld
Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.
*****
2010-03-16
Das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über ein Jahr alt. Genau gesagt ging es
am 31.Oktober 2008 online. Durch meine berufliche Tätigkeit treffe ich tagtäglich Menschen
und erlebe Dinge, die vor lauter Doppelmoral nur so strotzen.
Aus diesem Grund hatte ich mich, sowie mein kleines aber feines Team dazu entschlossen,
ein Online-Magazin ins Leben zu rufen, dass als eine Art Frustventil dienen sollte.
Ehrlich gesagt hatte ich von der großen Welt des Journalismus nicht wirklich Ahnung und
so ging es Anfangs mehr oder weniger holprig durchs weltweite Netz.
Google kannte ERSTAUNLICH überhaupt nicht und die Zugriffszahlen hielten sich ebenfalls
in bescheidenen Grenzen. Allerdings gar so schlecht kann es auch nicht gewesen sein, denn
im Februar 2009 entdeckte der ORF mein Magazin und lud mich in die Sendung „Hohes Haus“
ein.
Damit war der Skandal vorprogrammiert. Neider und Moralisten ereiferten sich in Kritik, wie
man meine Person in eine derartige Sendung einladen könne. Dazu muss ich folgendes
sagen. Ich bin kein Straftäter oder Terrorist, sondern betreibe seit über 20 Jahren Peep-
shows und Kaffeehäuser, für die ich monatlich sehr viel Steuer und sonstige Sozialab-
gaben abführe.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich noch nie ein Hehl gemacht, denn sonst würde ich
mich ebenfalls jener Doppelmoral schuldig machen, die ich so heftig kritisiere. Mir ist klar,
dass die Moralbegriffe von Menschen unterschiedlich sind. Allerdings möchte ich anmerken,
dass die sogenannten Rotlichtlokale meist von jenen Menschen leben, welche das Milieu
aus moralischen Gründen verurteilen.
Nun wieder zurück zum Thema. Nach Ausstrahlung der Sendung „Hohes Haus“ ging es mit
„ERSTAUNLICH“ steil bergauf. Heute hat das Magazin einen Google Page Rank von 4 und
tägliche Zugriffszahlen von denen ich früher nicht einmal zu träumen gewagt hätte.
Da ich nicht angewiesen bin, mit meinem Online Magazin Geld zu verdienen und auch keine
Förderungen oder sonstige Geldmittel erhalte, kann ERSTAUNLICH wertfrei berichten und
braucht niemanden in den Allerwertesten zu kriechen.
Wenn die FPÖ etwas gut macht wird genauso darüber geschrieben wie über die Grünen. Im
umgekehrten Fall natürlich auch. Dieser Stil wird von so manchen „Kollegen“ als wankel-
mütig kritisiert. Das finde ich nicht, denn ich halte mich nach dem Prinzip „was wiegt’s das
hat’s“
Ich befasse mich hauptsächlich mit österreichischen Themen, denn ich bin der Meinung in
unserem Lande tut sich ohnehin viel erstaunliches. ERSTAUNLICH wird auch in diesem
Jahr wieder seinen Kernthemen wie Arbeitslose, Wirtschaftskammer, Spendenvereine udgl.
treu bleiben.
Auch werden weiterhin politische Tagesthemen analysiert und interessante Live-Storys
gebracht. Überzogene feministische Frauenbewegungen, sowie erstaunliche Behördenent-
scheidungen werden ebenfalls wieder Thema sein.
Zum Schluß möchte ich noch einigen Kritikern, welche dem Online-Magazin einen einfachen
Schreibstil vorwerfen, folgendes ins Stammbuch schreiben. Die Leute vom Erstaunlich-Team,
sowie meine Person, sind einfache Leute die mit beiden Beinen im Leben stehen.
ERSTAUNLICH wird auch für solche Leute geschrieben. Es wäre kein Kunststück einen Lohn-
schreiber zu engagieren, der Beiträge in einem so intellektuellen Hochdeutsch verfasst, dass
man sich jeden Satz dreimal durchlesen müßte, um diesen überhaupt zu verstehen.
Und verzeihen Sie bitte auch den einen oder anderen Rechtschreibfehler, den diese sind
für jene Leute beabsichtigt, die nach Fehlern suchen.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH ein erfolgreiches Jahr 2010.
Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im neuen Jahr treu und empfehlen
Sie es weiter.
Erich Reder
2010-01-01