Wie werden wohl rote und schwarze Abgeordnete entscheiden?
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache richtete heute einen offenen Brief zur Causa Hypo an
alle Abgeordneten, der vor Sitzungsbeginn im Plenarsaal verteilt wurde.
Das Schreiben im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute steht im Hohen Haus eine äußerst wichtige Abstimmung an, bei der über die weitere
Vorgangsweise bei der Abwicklung der Hypo Alpe Adria entscheiden wird – und damit
darüber, ob die beste Lösung im Sinne einer Entlastung der leidgeprüften heimischen
Steuerzahler angestrebt wird oder die Interessen der betroffenen Spekulanten bedient
werden sollen.
Daher appelliere ich an Sie, bei der heutigen von uns beantragten geheimen Abstimmung
eine Entscheidung zu treffen, die Sie vor dem Souverän, also dem österreichischen Volk,
und Ihrem Gewissen verantworten können und die zugleich die Weichen für eine saubere
und nachhaltige Lösung des größten Wirtschaftskriminalfalls unseres Landes stellt.
Dafür möchte ich Ihnen namens aller Freiheitlichen im Voraus herzlich danken.
HC Strache
Tja, da darf man wohl gespannt sein, wie sich speziell die Abgeordneten der SPÖ und
der ÖVP entscheiden werden. Werden sie laut Anweisung ihrer Parteispitzen (Klub-
zwang) schön brav ihre Händchen heben, wenn die Entscheidung dahingehend lautet,
dass alles brav unter den Teppich gekehrt werden soll und die Steuerzahler für den
Schaden aufkommen müssen?
Oder werden sie soviel Courage haben einer Entscheidung zuzustimmen, welche die
Steuerzahler entlastet und eine restlosen Aufklärung dieses Kriminalfalls ermöglicht?
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2014-07-08
Bürger müssen Millionen-Entschädigung zahlen, damit
rote Peiniger weiter frei herumlaufen können
Es ist eine Schande! Mehr als 1.900 Opfer des Horrors in den Kinderheimen des roten Wiens
haben sich bisher beim Weißen Ring gemeldet. „Viele misstrauen aber diesem Verein, der mit
der Stadt Wien, die für die menschenverachtenden Verbrechen in den Heimen mitverantwort-
lich war, gemeinsame Sache macht. Man kann davon ausgehen, dass es bis zu doppelt so viele
Betroffene gibt“, weiß Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag.
Johann Gudenus aus zahlreichen Gesprächen.
Was ihn besonders empört: „Keiner der perversen Täter, überwiegend rote Parteisoldaten, ist
für diesen schlimmsten Kriminalfall in der österreichischen Nachkriegsgeschichte zur Verant-
wortung gezogen worden. Nein, die roten Stadtregierer haben sogar systematisch Beweis-
material vernichten lassen, um ihre sadistischen Genossen zu schützen. Skartieren nennt man
die offizielle Vernichtung von Beweisen, die in den letzten Jahren Platz gegriffen hat. Und in
Form von sogenannten Entschädigungen müssen alle Wienerinnen und Wiener jetzt viele,
viele Millionen Euro gleichsam als Schweigegeld an die Opfer bezahlen, damit die Bestien
weiter unbehelligt bleiben.“
Gudenus verweist erneut auf ein Urteil des OGH, dass die Ausrede der Häupl-SPÖ, der sex-
uelle Missbrauch und die Folter von Kindern wären verjährt, als Unwahrheit entlarvt: „Das
Höchstgericht hat erklärt, dass die Bestellung von oder das Festhalten an einschlägig be-
kannten Personen als Erzieher oder sogar Heimleiter einen haftungsbegründenden Vorwurf
rechtfertigt. Genau das haben aber die zuständigen SPÖ-Politiker gemacht, obwohl ihnen
der Horror spätestens seit den 60-er Jahren bekannt war. Die Einrede der Verjährung ist also,
laut OGH, substanzlos. Sowohl die Täter als auch deren Unterstützer in der Wiener SPÖ
müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden!“ (Quelle: APA/OTS)
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2013-11-06
Müllmänner werden wegen Minimalverfehlungen
wie Schwerverbrecher behandelt
Wie bereits ausführlich bekannt ist, haben drei Mitarbeiter der Wiener MA48 aus Gefällig-
keit zu viel Abfall mitgenommen und damit die Stadt Wien um insgesamt 1.751 Euro
geschädigt. Die kleinen Übeltäter traf nun die volle Härte des Gesetzes und die ihres Chefs.
Sie wurden zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt und umgehend vom Dienst suspendiert.
Es drohen ihnen nun die endgültige Kündigung und sogar der Verlust des Pensionsanspruchs.
Dazu meint der FPÖ-Chef H.C. Strache vergleichend: „Das ist ein Riesenskandal, wenn man
bedenkt, dass der Salzburger Landesfinanzchef Eduard Paulus, der vermutlich von den
Millionen-Verlusten durch die Spekulationen seiner Mitarbeiter gewusst und geholfen hat,
diese zu verschleiern, wieder unbehelligt Dienst tun und abkassieren kann.“ Aber so ist es
nun mal, die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
Allerdings ist es den Menschen nicht zu erklären, warum ein Spitzenbeamter, der möglicher-
weise für hunderte Millionen Euro Schaden verantwortlich ist, unangetastet in seinem
Luxus-Büro bleiben und das Salär eines Hofrats einsacken darf, aber kleine Mitarbeiter des
Wiener Magistrats wegen Minimalverfehlungen verfolgt werden, als wären sie Schwerver-
brecher.
SPÖ-Valentin stilisiert Minimalverfehlung zum Verbrechen hoch
Selbst SPÖ-treue Medien äußerten sich zur „Mistkübler-Causa“ mehr als kritisch. Also tritt
man seitens der Wiener SPÖ die Flucht nach vorne an und versucht offenbar, die Verfehl-
ung der Müllmänner als Kriminalfall des Jahrhunderts darzustellen.
SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin, der noch vor kurzem den Privilegien-Stadel bei der
Gemeinde Wien bis aufs Messer verteidigte, spielt sich in dieser Causa nun als selbst-
ernannter und selbstgefälliger Aufdecker auf. „Es wurden hier nicht ein paar Mistsäcke
aus Gefälligkeit mitgenommen – nein, es wurden von den verurteilten Müllmännern über
Monate hinweg große Mengen von Müll etlicher Gewerbebetriebe illegal entsorgt. Es war
keine Gefälligkeit, sondern systematischer Betrug der Müllmänner“, so Valentin.
Erstaunlich ist allerdings die Tatsache, dass jenes Gericht, dass die drei Müllmänner zu
dreimonatigen bedingten Freiheitsstrafen verurteilte, offenbar nicht den Kenntnisstand von
Valentin hatte. Denn nach dessen Äußerungen könnte man annehmen, dass die drei Misse-
täter führende Köpfe der Müllmafia gewesen sind. Auch gab es keinen Beweis für einen
systematischen Betrug der Müllmänner, denn in einem solchen Fall wären die Strafen wohl
wesentlich härter ausgefallen.
Bedenkt man nun die schwerwiegenden Konsequenzen, welche die drei Müllmänner aus
ihrer geringfügigen Verfehlung ziehen mussten, zeichnen die Aussagen von Valentin ein
Charakterbild des SPÖ-Gemeinderats, der auf Personen – die ohnehin schon am Boden
liegen – noch verbale Fußtritte verteilt.
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2013-03-12
Persilschein der Androsch-Firma für die Wiener SPÖ ist lächerlich
Gar nicht erstaunt ist Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag.
Johann Gudenus über die Tatsache, dass die Firma Consultatio keine Gesetzesverstöße im
Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt Media Quarter Marx erkennen kann.
„Die Consultatio, deren Gründer und Miteigentümer Ex-SPÖ-Finanzminister Androsch ist,
die mit dem roten Wien gemeinsam an einem Unternehmen, der Wohnbaugenossenschaft
MIGRA, beteiligt ist und die selbst ein dubioses Firmengeflecht auf den Cayman Islands
unterhält, wurde ohne Ausschreibung mit dieser angeblichen Prüfung beauftragt“, weiß
Gudenus.
Er hält fest: „Da haben sich die Sozialisten selbst geprüft und sich dann selbst einen Persil-
schein ausgestellt. Es fehlt nur noch ein Notar von den Cayman Inseln, der mit Brief und
Siegel die Richtigkeit dieses Gutachtens bestätigt.“
Die Prüfung sei nur erfolgt, weil eine Fülle von Indizien für strafbares Handeln der rot-
grünen Stadtregierung publik geworden ist. Gudenus: „Mit diesem Consultatio-Placebo
lassen wir uns im Sinne der Wienerinnen und Wiener sicher nicht abspeisen. Der Rech-
nungshof wird sich auf Antrag der FPÖ, der von der ÖVP unterstützt wurde, mit diesem
Kriminalfall befassen. Wir werden sicherstellen, dass alle unappetitlichen Details offen-
gelegt werden und die Wiener Sozialisten nicht wieder alles unter den Teppich kehren.“
(Quelle: APA/OTS)
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2012-10-17
Der Kriminalfall der Woche
Den Kriminalfall der Woche löste gestern ein Polizeibeamter in Bruck an der Leitha. Er
ertappte einen LKW-Fahrer auf frischer Tat. Sein Verbrechen war es einen LKW zu
lenken, ohne den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt zu
haben. Nach einer ausgiebigen Fahrzeug – und Lenkerkontrolle, wurde der Missetäter
mit 35 Euro zur Kassa gebeten.
Foto: © erstaunlich.at
Zuhause angekommen sah sich der ertappte Sünder das Organmandat etwas genauer
an und staunte nicht schlecht. Obwohl er einen unübersehbaren LKW gelenkt hatte,
war im Knöllchen als Fahrzeug das Wort „PKW“ vermerkt worden. Und das obwohl dem
amtshandelten Polizeibeamten auch der Zulassungsschein – auf Verlangen – ausge-
händigt worden war, in dem deutlich sichtbar das Wort „LASTKRAFTWAGEN“ zu
ersehen ist.
Foto: © erstaunlich.at
Nun ist es eine unumstößliche Tatsache, dass Polizeibeamte im allgemeinen nicht unbe-
dingt jenem Personenkreis angehören, die für einen Nobelpreis nominiert sind. Allerdings
sollte man sich von einem Polizisten schon erwarten dürfen, dass er den Unterschied
zwischen einem PKW und einem LKW erkennt. Und wenn ihm dies aus welchen Gründen
auch immer nicht möglich ist, sollte er zumindest die Daten im Zulassungsschein lesen
können.
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2012-01-13
Kein Interesse an der Aufklärung des Falles Kampusch?
Die gestrige RTL-Reportage zur Causa Kampusch zeigt einmal mehr, dass bei den Ermitt-
lungen Ungereimtheiten und Halbwahrheiten offenbar als gegeben hingenommen wurden.
Auch das Medienverhalten des Entführungsopfers trug zur Klärung nicht bei, sondern das
Gegenteil war der Fall.
Dabei ist es nicht wirklich interessant, ob sich Kampusch im Laufe der Jahre mit Priklopil
arrangiert hatte. Dies ist ihre Privatsache und sie braucht auch niemanden Rede und
Antwort stehen. Faktum ist jedoch, dass die Umstände der Entführung sowie ihr an-
schließender Lebensalltag weit weniger mit ihren Angaben übereinstimmen, als sie wort-
reich zu Glauben machen versucht.
Auch stellt sich die Frage, warum wesentliche Zeugen im Entführungsfall nicht gehört
wurden und warum in diesem brisanten Kriminalfall offensichtlich die Ermittlungen in
Richtung weiterer Täter vorschnell eingestellt wurden.
Waren da etwa parteipolitische Motive im Innen- und Justizressort dafür verantwortlich
oder nur klassische Unfähigkeit und Ignoranz der ermittelten Behörden? Abschließend
ist jedenfalls festzuhalten, dass diese Causa laufend mysteriöser wird je mehr Details
an die Öffentlichkeit dringen.
Kampusch könnte die Fragen nach weiteren Tätern und den Umstand ihrer Entführung
leicht aufklären, steht aber offenbar derart unter Druck, dass von dieser Seite kaum
ernst zu nehmende Aussagen zu erwarten sind.
Um uns nicht als Verschwörungstheoretiker abstempeln zu lassen, präsentieren wir
unseren Leser(innen) nochmals das Rzeszut-Dossier, welches wir als erstes und einziges
Internetmedium, am 21.10.2010 online gestellt hatten.
HIER DOSSIER DOWNLOADEN!
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2011-10-30
Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung
Am 24. Dezember 2009, wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes
und Leiter der Evaluierungskommission Ludwig Adamovich, wegen übler Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt, um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?
Adamovich hatte sich erlaubt, seine subjektive Privatmeinung zum Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“ kundzutun. In Interviews meinte er zum Mutter-Tochterverhältnis (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.
Brigitte Sirny klagte daraufhin den ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig
Adamovich wegen übler Nachrede. Die Richterin Birgit Schneider befand, dass der ehe-
malige Höchstrichter ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.
In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir bereits fest, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz nicht halten werde, denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung. (Folgebeiträge 1./2.)
Freispruch für Ludwig Adamovich
Und unser Spürsinn für normales Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.
Der OLG konnte dem erstinstanzlichen Urteil nicht folgen, da es sich bei der Äußerung von
Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe, dass dies seine subjektive Meinung sei. Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.
Zwar lasse Adamovichs Aussage mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu, aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet, Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken, so begründete der Vor-
sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.
Brigitte Sirny ist entsetzt
Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt. Diese finden das Urteil des OLG als absolut nicht nachvollziehbar und skandalös.
Auch sei die Auslegung des OLG weltfremd und widerspreche den Grundsätzen des
Medienrechts.
Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen. Denn mit dem vom
OLG gefällten Freispruch, ist es nämlich kaum möglich zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen. Auf gut Deutsch heisst das, dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.
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2010-12-22
Bezahlung eines Strafmandates vergessen
Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße. Seine berufliche Tätigkeit besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben. Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.
Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern
Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von Markus R. Möglicherweise dachte er auch, den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so kam es wie es kommen musste. Keine anderer Hausbewohner hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage. Nichts wäre
also für den übereifrigen Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei „Wiener Wohnen“
anzufragen, ob dass mit der Delogierung überhaupt stimme. Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da er wegen seines Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.
Gedankenlosigkeit bei der MA 62
Offenbar macht man sich bei der MA 62 nicht viele Gedanken um die Bürger der Stadt
Wien. Es gibt nämlich auch noch andere Berufe als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben Schreibtisch sitzen und sich nach Feierabend in aller Ruhe nach Hause begeben
können.
Bedenkt man dass es nicht selten vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen MA 62-Schreibens ist, dieses innerhalb von 14 Tagen nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R. den Irrtum raschest aufklären, da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser Zeit im Urlaub und daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.
Anwesenheitskontrolle
Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr, eine Kontrolleurin der MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre wohl passiert, wenn der Tischler wieder auf Montagefahrt gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass die MA 62 Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben, da sie ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.
Erweiterter Denkvorgang gefragt
Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden. Aber all diese Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden, wenn man bei der MA 62 weiter als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
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2010-10-14
Die Wogen schlagen hoch
In den Beiträgen betreffend des verstorbenen R. Komuczky schlagen die emotionalen
Wogen sehr hoch. Das ist einerseits auch verständlich, dürften doch hier zwei ver-
schiedene Interessensgruppen aufeinander treffen. Anderseits möchten wir so einige
User(innen) auf die „Nettiquette“ hinweisen, die bei Diskussionen doch angebracht
wäre.
In diesem Beitrag geht es teilweise äußerst heftig unter den User(innen) zu. Wir er-
suchen Sie dennoch, von diffamierenden und beleidigenden Kommentaren Abstand
zu nehmen, um hier nicht regelnd eingreifen zu müssen.
Wir halten von Zensur nicht viel und möchten daher ungern davon Gebrauch machen.
In der Causa Roland Komuczky ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen,
bzw. der letzte Beitrag geschrieben worden.
Jede Menge Material
In der obig angeführten Causa, sowie der Vorkommnisse rund um den Spendenverein
„Engel auf Pfoten“ haben wir noch jede Menge Material . Auch über Personen die
sich in „Sachen“ Spendenvereine besonders hervortun, haben wir fleissig recherchiert.
Wir werden unsere Erkenntnisse, in Beiträgen gut dossiert, unseren Leser(innen) bekannt-
geben. Da wir uns aber nicht ausschliesslich mit Spendenvereine und deren Bosse be-
schäftigen, dürfen wir um etwas Geduld ersuchen.
Stauni
2009-10-27
Wir haben mit Frau Manuela, die vermutlich den verstorbenen Roland K. als Letzte
lebend gesehen hatte, ein Interview durchgeführt. Sie war auch bereits über einen längeren
Zeitraum sein „sehendes Auge“ und begleitete ihn überall dorthin, wo es von Nöten war.
ERSTAUNLICH:
Wann und wo haben Sie Roland K. das letzte Mal lebend gesehen?
MANUELA:
Es war am 7.August vormittags. Ein Bekannter von mir, Roland und ich waren gut auf-
gelegt und haben in der Nacht des 6. auf den 7. August, bis in den Vormittag hinein, eine
Party im Büro gefeiert.
ERSTAUNLICH:
Was geschah nach dieser Party?
MANUELA:
Mein Bekannter und ich sind dann aufgebrochen, denn wir wollten eine Woche nach
Innsbruck fahren. Zu diesem Zwecke hat uns Roland seinen Mercedes SLK geborgt.
ERSTAUNLICH:
In welchem gesundheitlichen Zustand befand sich Roland K. zu diesem Zeitpunkt?
MANUELA:
Außer den Spuren einer Partynacht, war er in bester körperlicher Verfassung. Wir wollten
ihn noch nach Hause bringen, was er jedoch ablehnte. Er sagte, dass er noch mit seinem
Hund „Boris“ spazieren gehen wolle und sich dann ein Taxi für den Weg nach Hause nehme.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie eigentlich wesentlich früher aus Ihrem Urlaub zurückgekommen, als Sie
es ursprünglich geplant hatten, den am 12.08.2009 haben Sie ja Roland K. in seinem Büro
tot aufgefunden.
MANUELA:
Ich hatte mir Sorgen gemacht, da sich Roland nicht bei mir gerührt hatte. Normalerweise
rief er mich mehrmals täglich an. Daher sind wir am 11.August von Innsbruck abgereist.
Gegen 20:00 Uhr suchte ich seine Wohnung auf, wo ich ihn nicht antraf.
Auch seine Nachbarin hatte über seinen Verbleib keine Ahnung. Ich begab mich daraufhin
zum Bürogebäude, wo ich jedoch nicht hinein konnte, da die Pförtnerin nicht mehr anwes-
end war.
ERSTAUNLICH:
Haben Sie es noch mal versucht, Roland K. zu suchen?
MANUELA:
Ja, am nächsten Tag bin ich gegen 15:00 Uhr wiederholt zum Bürohaus gefahren und
wurde durch die Pförtnerin eingelassen.
ERSTAUNLICH:
Sie brechen eine Urlaubsreise ab, weil Sie sich Sorgen machen und fahren erst wieder am
nächsten Tag, relativ spät zum Bürohaus um Roland K. zu suchen. Für uns ergibt sich hier
ein Widerspruch. Warum haben Sie eigentlich nicht am Vortag die Polizei verständigt?
MANUELA:
An die Polizei habe ich gar nicht gedacht. Außerdem war ich von der Reise noch müde.
ERSTAUNLICH:
Wie haben Sie Roland K. aufgefunden?
MANUELA:
Die Bürotüre war unversperrt. Diese konnte ich aber vorerst nur einen Spalt öffnen, da der
Schreibtisch vor diese geschoben war. Erst mit vereinten Kräften, von meinem Bekannten
und mir, gelang es uns endlich die Türe aufzudrücken.
Das Büro befand sich in einem äußert unordentlichen Zustand, die Klimaanlage lief auf
vollen Touren und Roland lag mit nackten Oberkörper, rücklings auf dem Boden.
Ich habe sofort die Rettung verständigt. An ein Fremdverschulden habe ich nicht gedacht.
ERSTAUNLICH:
Kommt es Ihnen nicht seltsam vor, dass sich eine Person mit nackten Oberkörper in seinem
Büro aufhält, wenn die Klimaanlage voll aufgedreht ist?
MANUELA:
Ja, wo Sie das jetzt sagen, kommt es mir auch komisch vor.
ERSTAUNLICH:
Wie uns aus gut informierter Quelle bekannt ist, hat Roland K. einen größeren Geldbetrag
von der Bank abgehoben und wollte mit Ihnen eine längere Urlaubsreise antreten?
MANUELA: (etwas zögerlich)
Roland wollte mit mir nach Thailand oder in die Dominikanische Republik fliegen. Wir
hatten einen Aufenthalt von 3-4 Wochen eingeplant, den länger habe ich keine Zeit, weil
ich arbeite. Allerdings wenn es 3 Monate geworden wären, hätte ich auch nichts dagegen
gehabt.
ERSTAUNLICH:
Wie uns ebenfalls aus gut unterrichteter Quelle bekannt ist, waren Sie vehement gegen eine
Obduktion des Roland K. Warum eigentlich?
MANUELA: (sichtlich erregt)
Weil dann alles aufgeflogen wäre !
ERSTAUNLICH:
Was wäre aufgeflogen?
Diesen Teil des Interview geben wir zur Zeit nicht wieder, da auf diese Frage
schwere strafrechtliche Anschuldigungen gegen eine Person erhoben wurden.
Wir wollen den ermittelnden Behörden weder vorgreifen, noch diese bei ihrer
Arbeit behindern.
ERSTAUNLICH:
Man hat in den Büroräumlichkeiten keine nennenswerte Geldbeträge gefunden, obwohl es
Tatsache ist, dass Roland K. knapp vor seinem Tod einen erheblichen Barbetrag behoben
hatte. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
MANUELA:
Darüber habe ich mir auch schon Nächte lang den Kopf zerbrochen, wo das Geld verblieben
ist. Aber es ist mir eigentlich egal.
ERSTAUNLICH:
Können Sie sich einen Reim darauf machen, warum gewisse Leute so schnell vom Tod
des Roland K. erfahren haben und dadurch erst die Situation des schnellen Obmann-
wechsel im Verein möglich war.
MANUELA:
Ich habe den Tierarzt und den Hundeausbilder von Rolands Blindenführhund über das Drama
verständigt. Vielleicht ist da etwas an diese Leute durchgedrungen.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
2009-09-24
Sehr geehrter Herr Swoboda !
Da ein Antwortkommentar auf Ihre Kommentare zum „Beitrag“ zu lange ausfallen
würde, haben wir den Weg eines offenen Briefes an Sie gewählt.
Ihre Originalzitate:
Ich war nur eine Begleitperson des neunen Obmannes quasie ein sehendes Auge für den
Vollblinden Herrn V. mehr nicht. Für mich ist der Verein sowas von egal und ich kannte
diesen Herrn nur flüchtig ich habe im glaube ich vielleicht dreimal gesehen mehr nicht.
Und noch zum schluss Herr Reder wenn sie so einen Mist schreiben oder Unwarheiten dann
würde ich mich vorher über Vereinsrecht genau Infromieren……
Das erscheint uns erstaunlich, dass sich der blinde Herr Vigele von einer Person betreuen
und begleiten lässt, die ihn kaum kennt. Immerhin vertraut er Ihnen sein Leben an, obwohl
Sie ihn laut eigener Aussage kaum kennen.
Für den Umstand das Ihnen der Verein „so was von egal“ ist, engagieren Sie sich doch
etwas heftig, indem Sie uns auffordern keinen „Mist“ zu schreiben und uns über das
Vereinsrecht zu informieren.
Ihr Originalzitat:
Am schluss es ist nur komisch das die Fam. K. an beiden Standorten gleich nach
Wertgegenständen gesucht hat wie im Tresor hinter der Bank zwischen der Bank
alle Akten durchwühlt usw. usw. usw. .
Zur Motivation der Familie Komuczky können wir nichts angeben und haben sich
diesbezüglich auch nicht geäußert. Wenn Sie unseren „Beitrag“ genau durchgelesen
hätten, wären Sie auch zu diesem Schluss gekommen. Wir haben lediglich ein
Interview mit Alfred K. geführt und seine Worte wiedergegeben.
Ihr Originalzitat:
Es ist nur komisch das gerade die Personen die wie ein Schwarm Heuschrecken in das Büro
eingefallen sind die Lügen verbreiten über ihr Sparchrohr den Herrn Reder oder Stauni……..
Nun, da in Österreich Redefreiheit herrscht, ist es einer jeden Person freigestellt, ihre
Meinung oder Anliegen öffentlich zu äußern. Ferner herrscht bei uns auch Pressefrei-
heit und daher bedienen sich sehr viele Leute (vor allem Politiker) der Medien.
Sie verwechseln die Wiedergabe eines Interviews mit der Meinung des Medienheraus-
gebers. Anders können wir uns Ihre Kommentare nicht erklären. Auch sollte ein neutrales
Verhalten nicht mit „Partei ergreifen“ verwechselt werden.
Wir haben zu Lebzeiten des Roland K. auch die anonyme Gegner von ihm eingeladen, ihre
Meinung oder Tatsachenberichte in dieser Causa öffentlich abzugeben. Dabei hätten sich
diese, unseres Mediums als „Sprachrohr“ bedienen können.
Vielleicht hätte man dadurch Licht ins Dunkle dieser kolportierten Spendenaffäre bringen
können. Die Einladungen wurde mit der Begründung abgelehnt, man fürchte sich vor
Roland K.
Nun ist dieser Mann tot und damit kann keine Gefahr mehr von ihm ausgehen.
Es entzieht sich unserer Kenntnis ob Sie tatsächlich zu jenem Personenkreis gehört haben.
Allerdings ist Ihre Person und die des Martin Bellak namentlich im Zusammenhang mit
dieser Angelegenheit gefallen.
Da wir an einer objektiven Berichterstattung interessiert sind, wollen wir naturgemäß alle
Seiten hören. Daher laden wir Sie und Herrn Bellak herzlichst in die Redaktion zu einem
Interview ein. Sie dürfen uns auch als „Sprachrohr“ benützen.
Stauni
2009-09-24
Interview mit Alfred K. vorgezogen
Wir wollten heute das Interview mit Frau Manuela bringen, dass ist jene Bekannte die
Roland K. tot aufgefunden hatte. Dieses verschieben wir jedoch auf morgen, da uns
das Gespräch mit dem Vater, Herrn Alfred Komuczky, in zwei Richtungen sehr interessant
erscheint.
Einerseits über seine Zweifel an der ersten Todesursache seines Sohnes, welche eine staats-
anwaltschaftliche Obduktion ausgelöst hatte und zum Zweiten die etwas erstaunliche
„Übernahme“ des Vereins „Engel auf Pfoten“.
Lässt nicht locker, Komuczky sen.
ERSTAUNLICH:
Wie und wann haben Sie vom Tod Ihres Sohnes Roland erfahren?
ALFRED K:
Am 13.08.09, durch meinen anderen Sohn, der durch einen anonymen Anruf in Kenntnis
gesetzt wurde.
ERSTAUNLICH:
Warum haben Sie eine natürliche Todesursache , sofern man bei einem 39-jährigen Mann
davon sprechen kann, nicht akzeptiert?
ALFRED K:
Dafür gab es mehrere Gründe. Mir war bekannt das Roland Diabetes hatte, er war aber sonst
in einem guten gesundheitlichen Zustand. Das er daher auf einmal tot umfällt, kam mir
komisch vor und daher habe ich die amtsärztliche Totenbescheinigung nicht akzeptiert.
Wurde vom Vater nicht akzeptiert, der amtsärztliche Totenschein
Bei der notariellen Wohnungsbegehung meines verstorbenen Sohnes waren auf einmal
ein gewisser Nenad Vigele und Peter Swoboda anwesend, welche mit in die Wohnung
gehen wollten, da sie Unterlagen für den Verein sichern wollten. Das ist mir sehr suspekt
vorgekommen und der Notar verweigerte den Beiden den Zutritt.
Auch der Umstand das ein Herr Vigele bereits am 19.08.09 auf einmal als Obmann des
Blindenvereines „Engel auf Pfoten“ eingetragen war, erschien mir ebenfalls sehr komisch.
Ich habe ein wenig nachgefragt, aber mir konnte niemand bestätigen, dass es beim Verein
eine Wahl gegeben hätte, die diesen Mann in die Obmannfunktion gebracht hat.
Diese beiden Herren sind auch bei der Bürobegehung samt Anwalt erscheinen und hatten
es furchtbar eilig in die Vereinsräumlichkeiten zu gelangen.
Meiner Kenntnis nach gibt es auch keine weiteren Vereinsfunktionäre, wie Schriftführer,
Kassier etc. Einen Vereinsregisterauszug habe ich Ihnen als Beweis mitgebracht.
Eine erstaunlich rasche Übernahme des Blindenverein „Engel auf Pfoten“
ERSTAUNLICH:
Gab es weitere Anhaltspunkte die Sie den Tod Ihres Sohnes als nicht normal sehen liessen?
ALFRED K:
Ja da war diese dubiose Webseite, in der Roland unter anderem massivst bedroht wurde.
Die Seite ist zwar schon gelöscht, ich habe aber alles gespeichert und der Polizei über-
geben.
Außerdem wollte Roland am Wochenende, bevor er tot aufgefunden wurde, in den Urlaub
fahren. Er hat sich auch von seiner Nachbarin mit diesen Worten verabschiedet.
Ich glaube nicht daran das er nur so einfach tot umgefallen ist, dafür ist auch der Umstand
seiner Auffindung mehr als seltsam. Eine unversperrte Bürotüre, ein verwüstetes Büro, ein
leerer Stahlschrank und etliches mehr.
ERSTAUNLICH:
Wurde Ihr Sohn schon beerdigt?
ALFRED K:
Ja, am 16.September war die Erdbestattung am Meidlinger Friedhof.
ERSTAUNLICH:
Was gedenken Sie zu tun, bzw. wie sind Ihre nächsten Schritte?
ALFRED K:
Vorerst werde ich die polizeilichen Ergebnisse abwarten und daraus eventuelle rechtliche
Konsequenzen ziehen. Das gilt auch für die Hintermänner dieser dubiosen Webseite, die
meinen Sohn bedroht haben. Diese werden ebenfalls zur rechtlichen Verantwortung
gezogen werden.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch Herr Komuczky.
Das dieser Mann ein gutes Gespür gehabt hat, dürfte unbestritten sein. Vorerst sind einmal
die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten.
Es ergibt sich ein total neues Bild
Wir haben in der zweiten Septemberwoche mit dem neuen Vereinsobmann von „Engel
auf Pfoten“, Herr Nenad Vigele telefoniert und ihn für den 14.09.2009 zu einem Interview
in die Redaktion eingeladen. Er hat unsere Einladung auch angenommen und sein Kommen
zugesagt.
Knapp vor dem Interviewtermin sagte er jedoch, mit einer erstaunlichen Ausrede seinen
Termin ab. Mit den heutigen Aussagen des Alfred K., ergibt sich für uns ein neues Bild.
Wir haben im Internet recherchiert und erstaunliches zu Tage gefördert, über das es in der
nächsten Woche, einen interessanten Beitrag geben wird.
Stauni
2009-09-23
Spendenbetrug nie bewiesen
Wir haben vor geraumer Zeit, einige Beiträge über Roland Komuczky geschrieben.
Diesem wurde von anonymen Personen vorgeworfen, sich an den Spendengeldern
des von ihm geleiteten Blindenverein „Engel auf Pfoten“ unrechtmäßig bereichert
zu haben.
Ob an diesen Gerüchten etwas stimmte oder nicht, kann jetzt nicht mehr festgestellt
werden, da Roland K. verstorben ist. Zu Lebzeiten konnte ihm allerdings nichts nach-
gewiesen werden.
Die Diffamierer
Dieser Umstand rief eine Einzelperson oder vielleicht auch eine Gruppe auf den Plan,
der (die) versuchte(n) mit einem anonymen Webblog, Komucky und alle Personen
die sich nicht gegen ihn wandten, weit unter der Gürtellinie zu diffamieren.
So medienwirksam wie Roland K. in letzter Zeit lebte, so medienwirksam scheint sich
nun auch sein Tod zu entwickeln. Was vorerst wie ein „normaler“ Tod ausgesehen
hatte, entwickelt sich nun zum Kriminalfall.
Einsamer Tod?
Komucky wurde am 12.August 2009, gegen 15 Uhr, von einer Bekannten und deren
Begleiter in seinem Büro in Wien 10., Kundratstrasse tot aufgefunden. Obwohl die
Umstände unter denen Roland K. aufgefunden wurde, nicht einer alltäglichen Szenerie
entsprachen, ging man vorerst von keinem Fremdverschulden aus.
Roland K. war Diabetiker und daraus folgte der Schluss, ein Hypo hat zu seinem Tod
geführt. Wäre nicht sein Vater gewesen, hätte man ihn auch vermutlich beerdigt.
Dieser nahm allerdings auf Grund der Begleitumstände, einen „normalen Tod „ seines
Sohnes nicht zur Kenntnis.
Brisantes Interview
Wir haben mit der Bekannten von Roland K., welche ihn tot aufgefunden hatte ein Inter-
view geführt, welchem wir etwas vorausgreifen wollen. Das Interview mit Frau Manuela
(Bekannte) erscheint in der morgigen Ausgabe von „ERSTAUNLICH“.
Mysteriöse Begleitumstände
Es geht um die Auffindung des toten Roland Komuczky. Frau Manuela fand die Bürotüre
im unverschlossenen Zustand vor. Innen am Schloss war der Schlüssel angesteckt. Von
der Büroseite aus, wurde auch ein Schreibtisch so weit wie möglich vor die Türe gescho-
ben, so dass diese nur einen Spalt aufging.
Roland K. lag tot auf dem Rücken, mit nacktem Oberkörper, auf dem Boden seines Büros.
Es waren auch Blutspuren vorhanden. Das Büro war durchwühlt und aus dem Stahl-
schrank fehlte vermutlich, eine nicht unerhebliche Geldsumme, sowie eine Goldmünzen-
sammlung.
Original Tatortfoto: Das Büro war auf den Kopf gestellt worden
Weiter wollen wir hier heute nicht berichten, da es wie bereits erwähnt ein ausführliches
Interview mit Frau Manuela gegeben hat. All diese angeführten Gründe, weckten das Miss-
trauen des Vaters Alfred K., der uns ebenfalls ein Interview zugesagt hat.
Staatanwalt beschlagnahmt Leichnam
Alfred K. schaltete mit Hilfe seines Rechtsanwaltes die Staatanwaltschaft ein. Am 3.Sep-
tember 09 war das Begräbnis von Roland K. Als es zur Erdbeisetzung kommen sollte,
stoppte der Pfarrer die Zeremonie, den die STA hatte den Leichnam beschlagnahmt.
Mordkommission ermittelt
Roland K. wurde zur Obduktion in die Gerichtsmedizin überführt. Kriminalbeamte der
Gruppe „Leib und Leben“ (Mordkommission) haben zwischenzeitlich Ermittlungen
aufgenommen. Diese halten sich jedoch aus verständlichen Gründen bedeckt und
geben keine Auskünfte.
Ausforschung des Webblog-Betreibers
Allerdings haben wir in Erfahrung gebracht, dass über WordPress.com der Betreiber
des anonymen Webblog ausgeforscht wird, da in dieser äußerst dubiosen Webseite
auch Gewaltandrohungen gegen Roland K. gefallen sind.
Inzwischen sind auch Anwälte eingeschaltet worden, welche sehr am Betreiber der
Webseite „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel
auf Pfoten“ interessiert sind.
Das Internet ist nicht anonym
Auch wenn dieser Blog zwischenzeitlich gelöscht wurde, das Internet hinterlässt eben im-
mer Spuren. Man darf gespannt sein, welche Überraschungen es diesbezüglich noch
geben wird.
Stauni
2009-09-22