Wie ruiniert man ein Mussgeschäft?


Ökonomie ein Fremdwort

Zu unserem Beitrag  „Wenn Linke auf…..“  haben wir uns nachträglich noch einmal Ge-
danken  gemacht.   Es wollte uns nicht einleuchten,  dass  ein  hoch subventioniertes
„Mussgeschäft“  wie ein  Studenten-Kaffeehaus  innerhalb  eines  Jahres vor der Pleite
steht.
 
Gut,  dass eine antikapitalistische Führung eines  Betriebes nicht gerade einer  Gewinn-
optimierung dienlich ist, lernt ein jeder Handelsschüler schon am 1. Schultag.  Das allein
kann  es  aber  nicht  gewesen sein dachten wir uns und durchstöberten die Webseite
des „Cafe Rosa“.
 
Auf der HP des Kaffeehauses unter der Rubrik „Was ist das Cafe Rosa?“  steht zum Bei-
spiel wörtlich: „Ein Cafe ohne Konsumzwang.“   Tja, wenn ein Lokal als kostenlose Wär-
mestube Verwendung findet, dann ist es zum Bankrott nicht weit.
 
Das  ist aber noch nicht alles.   Da werden beispielsweise folgende Anforderungen an die
Gäste  gestellt,  um  überhaupt  in  das Lokal  eintreten  zu  dürfen:  „basisdemokratisch,
feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch, emanzipatorisch,
ökologisch-nachhaltig, antifaschistisch, antinationalistisch, antiklerikal, antipatriarchal, anti-
heteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
 
Wer derartige Forderungen für den Zutritt ins Lokal voraussetzt darf sich nicht wundern,
wenn  ihm  die  Gäste  ausbleiben.   Wir fragen uns wie viele Leute es wohl geben mag,
welche die obig geforderten  „Tugenden“ gleichzeitig intus haben?   Normalerweise ge-
nügt es, wenn sich ein Gast gut benimmt und seine Konsumation bezahlen kann.
 

Zutritt nur für Frauen und Transgender

Aber wir haben noch einen draufzusetzen. Wer zu einem Screening von (queer)feminis-
tischen Pornos einlädt darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn ihm die Gäste ausbleiben.
 
Screen: cafe-rosa.at
 
Eine  derartige Veranstaltung  lockt nämlich nicht  einmal einen  alten Hund  hinter dem
Ofen  hervor.   Außerdem widerspricht die  Einladung den eigenen Grundsatzregeln des
Lokalbetreibers. Heftet sich doch das „Cafe Rosa“  das Schlagwort  „Antidiskriminierung“
auf seine Fahnen. Im gleichen Atemzug verwehrt man allerdings Männern und Personen
die  nicht  Transgender  sind  den Eintritt in ein öffentliches Lokal und diskriminiert diese
dadurch.
 
Dass  eine derartige Geschäftspolitik unweigerlich in die Pleite führt wird jedem klar sein,
auch  wenn er nur  Grundkenntnisse in der Ökonomie besitzt.   Dem Lokalbetreiber des
„Cafe-Rosa“  sei angeraten seine Finger von gewinnorientierten Geschäftstätigkeiten zu
lassen. Für ihn/sie wäre es besser sich einen Beamtenjob in irgendeiner Magistratsabteil-
ung der Stadt Wien zu sichern.   Denn dort gibt es jeden Monat einen sicheren Gehalt,
auch wenn es mit dem ökonomischen Denken nicht funktionieren sollte.
 
*****
2012-03-08
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Zauberlehrling Valentin


Fluglärm ist eine reale Tatsache unserer Zeit

Der Flugverkehr hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.   Das bedeutet wiederum
mehr Lärm, welcher durch an- oder abfliegende Flugzeuge verursacht wird.   Besonders
betroffen sind Menschen,  die in den  An- bzw.  Abflugschneisen des  Flughafens Wien-
Schwechat wohnen.

 

Beispielsweise wurden die im Dialogforum 2005 festgelegten Werte für Starts über dem
23. Wiener Gemeindebezirk um satte  46,2% überschritten.   Das zeigt der nun endlich
online gegangene Evaluierungsbericht für 2010 auf.   Aber nicht nur  Wiener(innen) sind
vom extrem gestiegenen Fluglärm betroffen, sondern auch die Bevölkerung in den Vor-
orten Wiens und den nahen  Gemeinden rund um die Bundeshauptstadt.

 

In unserer heutigen schnelllebigen Zeit, in der das Reisen mit dem Flugzeug zur Selbst-
verständlichkeit geworden ist,  kann gegen den Lärm der  an- und abfliegenden Flug-
zeuge kaum etwas unternommen werden.   Einschränkungen im Flugverkehr würden
erhebliche finanzielle Einbußen und Einschränkungen im  Reise- und Frachtverkehr
zur Folge haben.

 

Es gibt eben Tatsachen in unserer heutigen Zeit mit denen man einfach leben muss.
Und so haben die verantwortlichen Politiker(innen) auch nichts dagegen unternommen.
Ganz im Gegenteil,  der Flugverkehr und der damit verbundene Lärm stiegen rasant an.
Den Herrschaften kann auch kein Vorwurf daraus gemacht werden,  weil es eben nun
einmal so ist.

 

Erstaunliche These – Fluglärm mit dritter Piste verringern

Daher erstaunt uns eine heutige Presseaussendung des Umweltsprechers der Wiener
SPÖ, Erich Valentin. Dieser meint wörtlich: „Über die letzten Jahre hinweg gelang es
bereits, zahlreiche Besserstellungen zu erreichen – und das ohne den wirtschaftlichen
Erfolg des Flughafens und damit auch ohne Tausende Jobs für die Wienerinnen und
Wiener zu gefährden.“

 

Zu diesem völlig sinnlosen Statement vergaß Valentin allerdings nicht,  die Rute des
Jobverlustes ins Fenster zu stellen.  Welche Besserstellungen hat die  SPÖ bezüglich
des  Fluglärms erreicht?  Wurden Flugzeuge mit Elektromotoren ausgestattet? Wur-
den Zeppelins oder  Heißluftballons im  Flugverkehr eingesetzt?   Nichts dergleichen
war geschehen und so stieg der Fluglärm von Jahr zu Jahr weiter an.

 

Aber Herr Valentin ist ein wahrer Zauberlehrling und meint, dass man den Fluglärm
mit einer dritten Piste verringern kann. In diesem Fall wird genau das Gegenteil ein-
treten,  denn dadurch kann der  Flughafen Wien-Schwechat seine Kapazitäten
steigern. Das wiederum bedeutet, dass mehr Flugzeuge starten  und landen wer-
den. Nun gut, Ökonomie war noch nie eine besondere Stärke der SPÖ.

 

Besonders erstaunlich ist folgende Aussage des Umweltsprechers der Wiener SPÖ:
„Die neuen  Anflugrouten über die  Donaustadt werden zu  Entlastungen führen.
Über den Südwesten wird es keine geraden Anflüge geben.“
 
Damit wird nämlich kein Fluglärm vermieden, sondern wird dieser lediglich umverteilt.
Jene Bürger(innen)  die bis dato in der  glücklichen Lage waren und vom  Lärm der
Jets verschont blieben,  kommen nun auch in den  Genuss des Flugzeuglärms,  der

durch ab- oder anfliegende Flugzeuge verursacht wird.

 

Wir wissen nicht was den Umweltsprecher der Wiener SPÖ, Erich Valentin, zu
seinen Statements in seiner Presseaussendung veranlassten.  War es billige Effekt-
hascherei um ein paar Wählerstimmen für die angeschlagene SPÖ bei der nächsten
Wahl einzufangen oder trübten die heutigen  30 Krügel im Schatten das logische
Denkvermögen des SPÖ-Politikers?

 

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2011-09-03
 

Die Zogaj-Saga TEIL2


Asylzentrum ja, Arigona nein

Maria Fekter, ihres Zeichens Innenministerin der Republik Österreich, wollte hinter dem
Rücken der burgenländischen Bevölkerung ein Asylerstaufnahmezentrum in Eberau er-
bauen lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am massiven Widerstand der Burgen-
länder(innen).
Wenn man bedenkt welche Kosten durch dieses Asylerstaufnahmezentrum entstanden wä-
ren und mit Sicherheit auch Personen angezogen hätte, welche das Asylrecht in Österreich
missbräuchlich in Anspruch genommen hätten, ist folgende Aussage der Innenministerin
erstaunlich.
„Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter. Arigona Zogaj muss
Österreich verlassen. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, je-
doch wer nicht selbständig ausreist wird von der Fremdenpolizei abgeschoben.“

Ist Humanität ein Fremdwort?

Es ist durchaus richtig, dass Arigona nicht legal in Österreich gelebt hat und der Staat
sich durch das Urteil der Höchstrichter im Recht befindet.  Bedenkt man aber, dass sie als
10-Jährige ohne eigene Entscheidung durch ihre Eltern nach Österreich gebracht wurde
und sich hier bestens integriert hat, hätte man ohne weiteres von einer humanitären Lös-
ung Gebrauch machen können.
Eine solche humanitäre Lösung wäre auch der Republik Österreich finanziell zugute gekom-
men. Immerhin hat der Staat in Arigona acht Jahre lang in ihre Schulausbildung investiert.
Jetzt nachdem die Investition abgeschlossen ist und die junge Frau ins Berufleben eintreten
könnte, wodurch ein Teil der Gelder wieder zurückfließen würde, schiebt man sie in den
Kosovo ab.

Nicht multitaskingfähig

Nun, Ökonomie gekoppelt mit Humanität ist eine Eigenschaft  die offensichtlich die wenig-
sten Politiker beherrschen. Dafür hat aber die Innenministerin einen erstaunlichen Rat für die
junge Dame. Arigona könne ja über eine Heirat wieder nach Österreich einreisen, so Fekter
laut Presse.

Vernunftehe

Da haben wir vor dem  bekennenden homosexuellen  Entertainer Alfons Haider Respekt.
Um Arigona zu helfen, erklärte sich dieser bereit sie zu heiraten. Auf diese Aussage hinauf
ging ein Aufschrei durch die Rechte (Öster)reichshälfte, denn diese orteten im Angebot
von Haider eine Scheinehe.
Warum Scheinehe? Alfons Haider hatte sich schon früher für Arigona Zogaj eingesetzt und
dadurch sicher ein Naheverhältnis zu dieser aufgebaut. Eine Ehe setzt ja nicht zwingend
sexuellen Verkehr voraus. Auch müssen dieser keine Kinder entspringen, was ja durch
die Möglichkeit einer Eheschließung zwischen homosexuellen Menschen bestätigt wird.
Wahrscheinlich weiß ohnehin niemand wie viele Ehen jährlich geschlossen werden, wo die
Vernunft vor der Liebe rangiert. Niemand würde es als Scheinehe bezeichnen, wenn eine
20-Jährige einen 60-jährigen Millionär heiratet. Der Ausdruck dafür wäre Vernunftehe und
diese ist nicht verboten.

Strache höchst zufrieden

Einer jener Politiker die Humanität und Ökonomie nicht koordinieren können, dürfte der
FPÖ-Chef  H.C. Strache sein.  Er zeigt sich über das negative Erkenntnis des VfGH zu-
frieden und erfreut.

Er stellte schon anfangs April in einer „APA-OTS“ Aussendung die Frage, wie lange das
absurde Zogaj-Theater eigentlich nocht weitergehen sollte? Für diese Problematik gebe
es nur eine Lösung und die laute „Familienzusammenführung im Kosovo“,  so H.C.
Strache.

Blauer sucht Frau

Dabei hätte H.C. Strache mit dem Fall Arigona Zogaj, zwei Fliegen mit einer Klappe
schlagen können. Nachdem ihn seine junge fesche Freundin Sissy Atzlinger verlassen
hatte, wurde der gelernte Zahntechniker wieder zum Single.
Was wäre also näher gelegen, als wenn sich Strache mit Arigona ein Date ausgemacht
hätte. Die junge attraktive Kosovarin fällt ohnehin in das Beuteschema des FPÖ-Chefs.
Gut, sie ist zwar nicht blond, aber ein wenig Wasserstoff hätte auch diesem Problem
Abhilfe geschaffen.

Revanche an Haider

Und wenn es zwischen den beiden gefunkt hätte, wäre doch einer Liebesheirat nichts
mehr im Wege gestanden. Damit wäre auch Fekters Wunsch in Erfüllung gegangen und
den Arigona-Gegnern wären die Argumente für die Gründe einer Abschiebung ausge-
gangen.
Und zu guter Letzt hätte Strache einmal die Möglichkeit gehabt, sich bei einem Haider
zu revanchieren. Auch wenn es nur der Schauspieler Alfons Haider gewesen wäre.
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2010-06-18
  

Auf den Spuren von Gio Hahn


Verlogenes Gesetz

Über Glückspiele und vor allem Geldspielautomaten herrschen sicherlich geteilte Meinungen.
Fakt ist jedoch, dass es nur einen Gewinner gibt und zwar den Betreiber. Verlierer ist  immer
der Spieler.
Da ist die Novellierung des  Glückspielgesetzes, die unsinnigerweise mit dem Argument des
Spielerschutzes gerechtfertigt wird, nicht nur eine  Augenauswischerei, sondern eine Lüge.
Schlimmer sogar, denn durch die nun gesetzlich gedeckte Anhebung des Höchsteinsatzlimits,
sind menschliche Tragödien vorprogrammiert.

Vom Standpunkt der Ökonomie

Lassen wir nun wie die Politiker, alle menschlichen Aspekte bei Seite und betrachten die
Angelegenheit aus ökonomischer Sicht. Das vorrangige Ziel von Geldspielautomaten-
Betreibern ist es, dem Spieler so viel Geld wie möglich abzunehmen.
Unter diesem Aspekt ist es fraglich warum ein Gesetz geschaffen wird, welches der Ver-
fassung zuwider läuft. Denn diese garantiert nämlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind.

Mehr Privilegien für Privilegierte

Während Spielhallenbetreiber wie Novomatic ohnehin schon in der privilegierten Lage sind,
in einer Räumlichkeit mehr als zwei Geldspielautomaten aufstellen zu können, erhalten sie
zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil.
Bei Novomatic und Co darf nämlich beim sogenannten „kleinen Glückspiel“  um 10,- Euro
pro Spiel (Tastendruck) gespielt werden, während auf dem Automaten vom Eckwirt, maxi-
mal 1,- Euro Höchsteinsatz pro Spiel erlaubt ist.
Großes Geld nur mehr für Novomatic und Co

Spieler werden auf höhere Gewinne hoffen

In Klartext bedeutet dies, dass Spielhallenbetreiber die meist ohnehin finanziell wesentlich
besser gestellt sind, vom Gesetzgeber zusätzlich privilegiert werden. Wie gesagt, ohne den
menschlichen Aspekt zu beachten, werden pathologische Spieler in Zukunft ihrer Sucht
nur mehr in Spielhallen frönen, da sie durch die höhere Einsatzmöglichkeit einen höheren
Gewinn erhoffen.
Damit werden Gastwirte in ohnehin wirtschaftlich schweren Zeiten um eine zusätzliche
Einnahmequelle gebracht. Nicht genug dass sie wegen des Nichtraucherschutz-Gesetztes
erhebliche Summen in Umbauten investieren müssen und mit ständig schwindenden Um-
sätzen zu kämpfen haben.

Ein Plätzchen in Brüssel

Schieder (SPÖ) und Lopatka (ÖVP) haben in Vertretung ihrer Parteien einen Kniefall vor
Firmen wie Novomatic und Co vollzogen und befinden sich am besten Weg auf den Spuren
von Johannes Hahn zu wandeln. Aber möglicherweise wird auch für diese beiden Herren ein
Plätzchen in Brüssel frei werden, wenn man sie hier nicht mehr benötigt.
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2010-04-15
  

Kinder hinters Lenkrad


16-Jährige sollen Auto fahren dürfen

War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.

Noch nicht in der Risikogruppe

Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.

Die Ökonomie des Autos

Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped  wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.  
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei

Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.

Überlegungen der Politik

Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen,  16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
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2010-03-10
  

BZÖ-Granden und die Justiz

 

Der arme Herr Huber

Der Tiroler BZÖ-Chef und Abgeordnete zum Nationalrat, Gerhard Huber soll seit Jahren
in den Schmuggel von gefälschten Markenartikeln verwickelt sein. Dieses Schmuggelgut
soll er in einer Lagerhalle in Kärnten, nebst „getrockneter Essigsäure“ gelagert haben.

Staatsanwalt ermittelt

Laut dem Nachrichtenmagazin „Profil“ wird ihm dies von der Staatsanwaltschaft in einer
Anzeige vorgeworfen. Huber bezeichnet die Anschuldigungen als haltlos und lächerlich.
Auch Vorwürfe von ehemaligen Mitarbeitern, wegen aufklärungsbedürftiger Grundstücks-
geschäfte und den Versuchen enorme Beträge an nordkoreanischen Banknoten zu wech-
seln, sieht Huber als Verschwörung.

Intrigenspiel ?

Diese Verschwörungstheorie hatte schon sein Chef Peter Westenthaler ins Spiel gebracht,
als er wegen „falscher Zeugenaussage“ gerichtlich verurteilt wurde.  Er hatte aber Pech
dass ihm niemand glaubte, dass sein politischer „Erfolgkurs“ nur mit einer Intrige ge-
stoppt werden kann.

Dafür hat das BZÖ mit dem ausserordentlichen Sympathieträger spezielles Glück. Als

vorbestrafter Sicherheitsprecher seiner Partei, weiss er wenigstens von was er redet.
Soviel Glück haben die Sozialdemokraten nicht. Sie haben einen Zivildiener als Ver-
teidigungsminister.

Unwissenheit schützt vor Strafe

Da stellte sich sein Parteikollege Gerhard Dörfler schon etwas schlauer an. Er mimte
im Ortstafelskandal den Ahnungslosen, was ihm prompt die Einstellung seines Straf-
verfahrens einbrachte. Er wusste es halt nicht besser der Arme und wo keine Schuld
nachweisbar ist, kann auch keine Strafe verhängt werden.

Und falls doch

Wir gehen natürlich von der „Unschuld“ des Herrn Huber aus, wollen ihm aber trotzdem
einige kleine Ratschläge geben, falls sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen
sollten.

Aspirin statt Heroin

Die „getrocknete Essigsäure“ deren korrekte Bezeichnung Essigsäureanhydrid ist,
wird war zur Herstellung von Heroin benötigt, ist aber auch zur Produktion von Aspirin
erforderlich. Also was liegt näher dem Richter zu erklären, dass man eigentlich nur
Kopfwehpulver herstellen wollte.

Gattin war shoppen

Zu den angeblich geschmuggelten Markenprodukten, gibt es auch eine einfache Erklärung.
Bei letztem Asienurlaub hatte die Gattin übermässig Schuhe und Handtaschen eingekauft.
Da die Wohnung zu klein war um den ganzen „Krempel“ aufzubewahren, musste dieser in
einer Lagerhalle untergebracht werden.

Wenn diese Rechtfertigung Frau Bandion-Ortner zu Ohren bekommt, ist die Einstellung so
gut wie sicher. Aus dem Asienurlaub ergeben sich natürlich auch die übriggebliebenen
nordkoreanischen Banknoten, die man in heimtlichen Gefilden zu einem besseren Wechsel-
kurs in Euros eintauschen wollte. Warum soll Ökonomie eigentlich strafbar sein ?

Bankmanager machen es vor

Was die aufklärungsbedürftigen Grundstücksgeschäfte betrifft, ist natürlich alles
Nonsens. Welche Immobilien- und Grundstücktransaktionen sind in der Wirtschafts-
krise nicht aufklärungsbedürftig. Das haben uns doch in letzter Zeit zahlreiche Bank-
manager mit ihren Ostgeschäften bewiesen und diese bekamen dafür noch einen
Bonus.

Stauni

  
2009-09-06
  

Schuster bleib bei deinen Leisten

 

Kurzarbeit bei Traditionsunternehmen

Kurzarbeit heißt es nun auch für mehr als 700 Mitarbeiter des Motorradherstellers KTM Power
Sports AG. Mit Mai des Jahres schickt das Unternehmen 733 seiner 1.482 in Österreich be-
schäftigten Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Diese Meldung konnte man am 30.03.2009 auf  http://ooe.orf.at  lesen.

Staatliche Stütze

Die nächste Hiobsbotschaft gab es dann am 15.06.2009 ebenfalls auf http://ooe.orf.at zu ent-
nehmen. Das Land Oberösterreich greift dem Motorradhersteller KTM Power Sports mit einer
Haftung in Höhe von 33,6 Mio. Euro unter die Arme. Diese wurde am Montag-nachmittag von
der Landesregierung beschlossen.

Die Firma „KTM“ ist ein alter Traditionsbetrieb, der erstklassige Fahrräder, Mopeds und Motor

-räder baut. Natürlich gab es durch die Wirtschaftskrise auch in diesen Bereichen Absatz-
schwierigkeiten. Also stützte das Land den Betrieb.

Abenteuerlustiges Management

Da ist es doch erstaunlich, dass sich ein Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
auf ein Abenteuer einlässt. Während die Wirtschaftskrise bereits voll im Gang war, beschloss
man bei KTM ein Funcar zu bauen.

Obwohl zahlreiche Experten vor diesem Experiment warnten, liess man sich nicht davon

abbringen, dass Projekt  „Ktm-X-Bow“  durchzuziehen. Selbst das namhafte Autohersteller
Absatzprobleme bei „Vernunft-Autos“ hatten, konnte den Eifer bei KTM nicht stoppen ein
„Spassmobil“ zu bauen.

Stolze Angekündigung

In nur 15 Monaten von der Vorstellung des Prototypen auf dem Genfer Automobilsalon bis
zum fertigen Produkt: Bei KTM drehen sich die Uhren schneller als anderswo…..
So kann man es auf der Website von „KTM“  www.ktm-x-bow.com bis heute lesen.

Haben die KTM-Mannen damit gemeint, dass sich die Uhren schneller als anderswo ins

finanzielle Desaster drehen? Denn wie es momentan aussieht hat KTM mit dem Nobel-
Gokart  klaren Schiffbruch erlitten.
 

Bänder stehen still

Bis mindestens Jahresende ist die Produktion des Sportwagens „X-Bow“ eingestellt.
Grund sind die weit unter den Erwartungen gebliebenen Verkaufszahlen für das „Nobel-
Gokart“, das bereits in der Basisversion zirka 72.000,- Euro kostet.
Für dieses Geld kann man sich bereits eine schöne E-Klasse von Mercedes kaufen.

Wer sind die Kunden ?

Aller Unkenrufe zum Trotz,  will der KTM-Vorstand am Projekt  „X-Bow“  festhalten und
so sollen ab Jänner 2010, die Funcars wieder vom Band rollen. Allerdings schweigen
sich die KTM-Mannen bislang darüber aus, wo sie dann die Kunden für dieses Spassmobil
hernehmen wollen.

Ist es überhaupt fraglich wer sich so ein Gefährt zulegt, stellt sich die weitere Frage, welcher

Mensch sich in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein Auto mit 240 PS, mit nur zwei Sitzen,
dafür ohne Kofferraum und ohne Dach, um 72.000,- Euro kauft.

Ex-Kommunisten mit mehr Geschäftssinn

Da haben selbst altgediente Ex-Kommunisten in Rumänien mehr Ahnung von Ökonomie
als der KTM-Vorstand, der am Spassmobil weiter festhält. Diese Rumänen bauten in der
„Dacia-Schmiede“ ein Auto, das sogar im Westen riesige Nachfrage auslöste.

Lieferengpässe

Auf Grund der zahlreichen Bestellungen des Dacia, der um erstaunliche 8.000,- Euro erhält-
lich ist, kam es sogar zu Lieferengpässen. Mag sein, dass man mit diesem Auto nicht auffällt,
aber es hat fünf Sitze, ein Dach und einen Kofferraum. Und für den Hersteller das Wichtigste,
es wird zahlreich gekauft.

KTM-Manager zur Schulung in den Ex-Ostblock ?

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedarf es guter ökonomischer Überlegungen und keiner
Abenteuerlust. Wir fragen uns, warum es bei KTM nicht möglich war ein Auto zu produzieren,
dass auch wirklich verkauft werden kann.
 
Vielleicht sollte man die verantwortlichen KTM-Mannen(Frauen) zu einer Schulung nach
Bukarest schicken,  um etwas über ökonomisches Verhalten in Krisenzeiten zu lernen.
 
Stauni
  
2009-08-23
    

Ökonomist Wien Energie

 
Heute ersparen wir uns viele Worte, den die nachfolgende  Rechnung von  „WIEN
ENERGIE“ spricht für sich selbst.

0,63 Euro

Bei  „Wien Energie“  hat man offensichtlich die Ökonomie nicht erfunden.
Ein Leser unseres Online-Magazins hat uns o.a. Rechnung zugesandt.
Da fordert der Energiemonopolist tatsächlich die stolze Summe von 63 Cent ein.
Bedenkt man, dass allein die Erlagscheingebühr mindestens 3,- Euro ausmacht,
ist es erstaunlich, überhaupt einen derart nebulosen Centbetrag einzufordern.
Den aushaftenden Betrag bei der nächsten Rechnung aufzurechnen, kam dem
Bearbeiter bei   „Wien Energie“ offensichtlich nicht in den Sinn.
Allein die Bearbeitungsgebühr und das Postporto, übersteigt die offene Forderung
von 63 Cent um ein vielfaches.
Aber alles halb so wild wird man sich beim Energiemonopolisten gedacht haben,
die Kunden kommen ohnehin für die Zeche auf.
Erstaunlich was ???
Stauni
 
2009-04-16
   

Inhalts-Ende

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