Wer soll wirklich erben?
Als wir auf Facebook nachfolgenden Screenshot des Inserates entdeckten (Zeitung ist
uns leider unbekannt), dachten wir vorerst an eine bewusst lancierte Falschmeldung.
Wir recherchierten in der Angelegenheit und es stellte sich heraus, dass es sich um keine
Fälschung handelt. Unter diesem LINK klärt die UNO-Flüchtlingshilfe e.V., die geneigten
Leser(innen) allgemein über Testamente auf und wirbt insbesondere dafür, dass man
sein Vermögen an Flüchtlinge vererben sollte.

Besonders interessant finden wir die Passagen auf Seite 5 und 17 der PDF-Datei.
Welch ein Zufall, dass man in seinem Testament auch die UNO-Flüchtlingshilfe berück-
sichtigen kann. Welch ein Zufall, dass man Erbschaftssteuer sparen kann, indem man
zu Lebzeiten Schenkungen auch an die UNO-Flüchtlingshilfe tätigen kann. Der textliche
Inhalt, der in den beiden obig gezeigten Textpassagen, zieht sich (mehr oder weniger)
wie ein roter Faden durch die 24seitige PDF-Datei der UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Damit ist wohl die Katze aus dem Sack gelassen worden, wer wirklich erben soll. Dass
dies aber nicht gleich durchschaubar ist, stellt man auf vielen bunten Bildern Menschen
zur Schau, die arme Flüchtlinge darstellen oder darstellen sollen.
Früher nahmen die Pfarrer die alten Mutterln ins Gebet, um nach deren Tod (via Testa-
ment), der Kirche ihr Erspartes zukommen zu lassen. Das Internet bietet natürlich die
Gelegenheit, einen weitaus größeren Personenkreis zu erreichen.
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2015-08-31
Wegen kultureller Gründe darauf verzichtet
Die Sozialistische Jugend startete heute eine Kampagne für offenen und positiven
Umgang mit Sexualität und stellte Forderungen vor... „Sexualität muss ausführlich
thematisiert werden, Tabus müssen aufgebrochen werden – und genau das werden
wir mit unserer Kampagne ‘rEVOLution. Mein Körper. Meine Lust.‘ machen“, künd-
igte Julia Herr, Vorsitzende der SJÖ, bei der heutigen Aktion am Stephansplatz an.
Auf dieser Veranstaltung waren Aktivist(innen) zu sehen, die Plakate auf denen Fragen
wie: „Frauen haben auch einen Orgasmus?!“ oder „Wie funktioniert Analsex?!“ udgl. mehr
zu lesen waren. Bis auf drei Aktivisten trugen fast alle einen Flyer auf dem entweder ÖVP
oder FPÖ zu lesen war.
Drei der jungen Leute waren als Mönch, Nonne und Pfarrer verkleidet. Mit diesen Verkleid-
ungen wollte die SJÖ, nach eigenen Angaben, auf die mangelhafte Aufklärung und den
großen Widerstand aus konservativen und religiösen Kreisen gegen einen offenen und
positiven Umgang mit der Sexualität hinweisen.
Das wirft natürlich die Frage auf, warum auf der Veranstaltung niemand als geistlicher
Würdenträger des Islams verkleidet war. Diese Frage stellten wir auch Roland Plachy,
Pressesprecher der SJÖ. Dieser fasste es dahingehend zusammen, dass dies aus kulturel-
len Gründen nicht geschehen sei und die Kirche noch heute politischen Einfluss habe.
Welche kulturelle Gründe mag da Plachy wohl gemeint haben? Denn laut SPÖ gehört der
Islam zu Österreich. Und dass dieser (speziell in Wien) keinen politischen Einfluss habe,
wird ja wohl niemand ernsthaft behaupten wollen.
Aber die an Plachy gestellte Frage kann sich jeder logisch denkende Mensch wohl selbst
beantworten. Es wäre wohl der Teufel los gewesen, wenn ein als geistlicher Würden-
träger des Islams verkleideter Aktivist, mit einem der im Foto gezeigten Plakate posiert
hätte.
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2015-07-22
Der bisher kooperationsbereite Pfarrer Joseph
Faruggia verlangt Räumung bis Dienstagabend
Flüchtlinge aus Traiskirchen, die seit mehr als drei Wochen in Zelten im Wiener im
Sigmund Freud Park gegen die österreichische Asylpraxis protestieren, haben am Dienstag
vormittag die angrenzende Votivkirche besetzt. Rund 30 Personen – gebildet aus Bewohnern
dieses „Vienna Refugee Protest Camps“ und Unterstützern – wollen ihrem Protest am Inter-
nationalen Tag der Rechte der Migranten, dem 18. Dezember, Nachdruck verleihen.
„Seit über drei Wochen sind wir nun im Sigmund Freud Park. Doch bisher sind unsere
Stimmen nicht gehört worden“, heißt es in einer Aussendung. „Wir haben keine Perspektive.
Daher wollen wir die Votivkirche, diesen symbolträchtigen Ort, als Schutzraum nutzen.“
Der Pfarrer der Votivkirche und bisherige Unterstützer des Flüchtlingsprotestes, Joseph
Faruggia, wertet die Aktion im „Kathpress“-Interview jedoch nicht als Schutzsuche, sondern
als Besetzung. Mit Beginn des Zeltlagers habe er angeboten, Kirchengrund rund um den
Neugotikbau an der Ringstraße zu verwenden und auch die Kirche selbst zum Gebet zu
nützen.
Dass sich plötzlich eine Protestgruppe mit Transparenten in der Kirche eingefunden habe,
komme für ihn überraschend und sei nicht abgesprochen gewesen, so Faruggia. Er habe
die Besetzer aufgefordert, das Gebäude bis spätestens Dienstagabend um 18 Uhr wieder
zu verlassen.
Eine Übernachtung in der Votivkirche wolle der Pfarrer nicht gestatten. Faruggia möchte in
der Causa Kontakt mit Kardinal Christoph Schönborn aufnehmen, wie er ankündigte. Die
Polizei sei bereits involviert. Es gelte jede Art von Vandalismus zu verhindern, den Faruggia
gar nicht von den Flüchtlingen erwartet; es sei jedoch derzeit nicht genau auszumachen,
wer aus welchen Gründen sich in der Kirche aufhalte. (Quelle: APA/OTS)
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2012-12-18
Fantasy-Land
Nachfolgend sehen Sie ein Foto vom Mediengespräch zur Integration, das in der vergangenen
Woche in Oberösterreich stattfand. Bei diesem meinte der ÖVP-Jungpolitiker Sebastian Kurz
unter anderem, dass man die Integration in Österreich als gelungen betrachten könne. Bitte
beachten Sie die vom Cateringservice aufgestellten Tabletts mit Snacks, die sich links und
rechts vom ÖVP- Staatssekretär für Integration befinden.
Screen: facebook.com
In den drapierten Wurstsemmeln stecken jeweils verschiedene Landesflaggen. Die öster-
reichische Fahne soll wohl im Zusammenhang mit den ausländischen Flaggen eine gelungene
Integration symbolisieren.
Das Ganze hat nur zwei gravierende Schönheitsfehler. Bei den ausländischen Fahnen handelt
es sich um jene der Vereinigten Staaten von Amerika und jener der Schweiz. Mit diesen beiden
Ländern haben wir bezüglich Integration ohnehin keinerlei Probleme.
Den Vogel schießt jedoch die Flagge mit den Farben „rot-weiß-grün (hochgestellt)“ ab. Einen
Staat mit dieser Fahne gibt es nämlich weltweit nicht. Möglicherweise ist diese von einem ge-
heimen Land in das korrupte ÖVP-Politiker(innen) flüchten, bevor sie in Österreich in die
Fänge der Justiz geraten. Traurig ist nur, dass der ganze Schwachsinn mit Beiträgen der
Zwangsmitglieder der WKO finanziert wurde.
Einer von 40.744
Aber Herr Kurz ist nicht kurzatmig und setzte noch einen drauf. Nachfolgender Artikel erschien
heute in der Kronen Zeitung, sowohl am Titelblatt als auch auf Seite 25, wobei wir uns aber
nicht sicher sind, ob es sich bei dem Beitrag nicht um eine bezahlte PR- Aktion der ÖVP
handelt.
Screens: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 15.07.12)
In Österreich leben 40.744 Personen afrikanischer Herkunft (Quelle: medienservicestelle.at).
Das ist offizielle Zahl, welche im Jahr 2011 veröffentlicht wurde. Wie viele Schwarzafrikaner
tatsächlich in der Alpenrepublik leben ist wohl unbekannt. Aber sei wie es sei und gehen wir
von der offiziellen Zahl aus.
Einen einzigen Schwarzafrikaner von 40.744, der (österreichweit als einziger Farbiger) bei
einer Freiwilligen Feuerwehr dient als „Echtes Beispiel für gelungene Integration“ zu bezeich-
nen, ist wohl der Witz des Monats.
Ganz nebenbei sei erwähnt, dass der farbige Feuerwehrmann als Pfarrer in seiner Heimatge-
meinde tätig ist. Dies sieht S. Kurz offenbar absichtlich nicht als Integration, denn bei den
vielen Missbrauchsfällen in der Kirche käme das möglicherweise auch nicht so gut an.
Also wie bereits erwähnt, ist laut dem ÖVP- Staatssekretär für Integration ein einziger
schwarzafrikanischer Feuerwehrmann (von in Österreich lebenden 40.744 Schwarzafri-
kanern), ein echtes Beispiel für gelungene Integration. Ob Kurz das Sprichwort „Eine
Schwalbe macht noch keinen Sommer“ kennt? Wir glauben eher nicht.
Zudem stellt sich für uns die Frage, ob Kurz die zahlreichen schwarzafrikanischen Drogen-
dealer auch als echte Beispiele für gelungene Integration sieht? Denn immerhin nehmen
diese aktiv am Wirtschaftsleben in Österreich teil, auch wenn ihre geschäftlichen Tätig-
keiten gegen das Gesetz verstoßen.
Nach diesen Auftritten von Sebastian Kurz, hat die ÖVP zumindest ein männliches Gegen-
stück zum Fräulein Laura Rudas von der SPÖ. Eigentlich dürften sich die Schwarzen (und
damit ist die ÖVP gemeint) nicht wundern, dass sie in der Wählergunst derart abschmieren.
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2012-07-15
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
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2010-06-19
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
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2010-06-08
Geistige Inspiration
Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.
Erstaunliches Gutachten
Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.
Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.
War der Heilige Geist behilflich?
Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.
Auf den Spuren des Bruders
Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-
enden Dechants, pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.
Muss sich der Mann Sorgen machen?
Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.
Erstaunliche Verständnis für Pädofile
Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.
Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz
von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.
Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für
Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.
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2010-02-12
Ein lukratives Geschäft
Ein gutes Geschäft dürfte die Online-Partnerschaftsvermittlung sein, denn in Österreich haben
rund 900.000 Personen, einen solchen Dienst bereits in Anspruch genommen. Warum eine
derart hohe Anzahl von Partnerschaftssuchenden im Web ihr Glück suchen, hat mannigfaltige
Gründe.
Das Internet und seine Vorteile
Viele Suchende haben keine Lust oder keine Zeit am Wochenende durch diverse Discos zu
tingeln, um die Liebe ihres Lebens zu finden. Für ältere Semester bieten sich diese Tanz-
schuppen ohnehin nicht mehr als geeignetes „Jagdrevier“ an.
Auch für Schüchterne ist es schwierig, in aller Öffentlichkeit zu Flirten. Da ist es doch gut,
dass es das Internet gibt. Man kann gemütlich von Zuhause, im Schlafrock und Schlappen
im Web herumsurfen und auf einem einschlägigen Portal, den geeigneten Partner suchen.
So lange es nicht zum Treffen kommt kann man auch „ungestraft“ flunkern, was Körper-
größe, Gewicht, Beruf udgl. betrifft. Und wenn man einen „Korb“ bekommt, lässt sich
dieser mit einem Mausklick bereinigen.
Die Branche boomt
Einige findige Geschäftsleute haben aus der Online-Partnersuche kräftig Kapital ge-
schlagen und Plattformen für die Suchenden eingerichtet. Durch die Bezahlung eines
Mitgliedbeitrags, ist es möglich sich virtuell auf Freiersfüßen zu bewegen.
Über Umsatzzahlen der Singlesbörsen gibt es keine konkreten Zahlen, jedoch dürfte es
kein schlechtes Geschäft sein und vor allem boomt die Branche. Da ist es doch nicht
erstaunlich, dass auch die Kirche mitmischen will.
Der Klerus geht online
Mit einer Online-Partnerschaftvermittlung https://www.kathtreff.org/ hat sich der Klerus,
am Markt zu etablieren versucht um am großen Kuchen der einsamen Herzen mitnaschen
zu können.
Weil der liebe Gott oder der Papst, wir wissen es leider nicht so genau, gegen „wilde“
Beziehungen ist, legt der Betreiber dieser Plattform Wert darauf, nicht als Singlesbörse
oder so ähnlich, sondern als „Heiratsportal für Katholiken“ bezeichnet zu werden.
Nur exklusiv-katholische Mitglieder
Auf dieser Plattform dürfen jedoch nicht alle Partner- pardon Heiratssuchende mitspielen.
Abgesehen vom Mindestalter von 18 Jahren, dass für uns auch verständlich ist, muss der
Suchende dem katholischen Glauben angehören, bzw. in Vorbereitung sein ein Katholik
zu werden.
Die Rechtfertigung für die Glaubensbedingung ist mehr als erstaunlich und deshalb geben
wie diese wortwörtlich wieder:
Warum ist dieser Heiratsdienst katholisch?
Es gibt folgende Gründe für eine exklusiv-katholische Vermittlung: Die Erfahrung zeigt, dass
sich das gemeinsame religiöse Leben der Ehepartner (ein wichtiger Bestandteil der Ehe!)
leichter verwirklichen lässt, wenn zu dem immer bestehenden unterschiedlichen Vorlieben
und Charakteristiken nicht auch noch konfessionelle Schranken hinzukommen. Zweitens,
die in unserer Gesellschaft ohnehin sehr anspruchsvolle religiöse Erziehung wird bei Kindern
gemischt-konfessioneller Eltern oft noch schwieriger. Ciceros Beschreibung der Freundschaft
als „Übereinstimmung in göttlichen und menschlichen Dingen“ kann in einer weitgehend
nicht-christlichen Umgebung leichter unter Katholiken gelingen: Durch die spezifisch
katholische Lehre über den Menschen, die Familie und die Welt ist ein starker gemeinsamer
Nenner gegeben, der in vielen übrigen Fragen um so mehr Toleranz und Verständnis für den
anderen ermöglicht.
Hier wird ein Zitat von Cicero auf eine erstaunliche Weise interpretiert. Dann wollen wir
ebenfalls eine Interpretation zu Besten geben und zwar dem obigen Text betreffend.
Wir interpretieren
Ganz nüchtern heißt dies für uns, dass eine Ehe zwischen verschieden gläubigen Partnern
nicht funktionieren kann. Daraus schließen wir weiter, dass z.B. ein schwarzer Moslem nicht
das Zeug hat, eine weiße Christin in einer Ehe glücklich zu machen.
Auch Juden, Buddhisten, Hindus und alle Andersgläubigen, sind ebenfalls nicht in der Lage
mit einer Person christlichen Glaubens, eine glückliche Beziehung zu führen. Deshalb ist
diese Partnerschaftsvermittlung nur rein exklusiv-katholischen Personen vorbehalten.
Rassistische Aussage
Diese Einstellung ist wohl von christlicher Nächstenliebe meilenweit entfernt und ist für
uns eine rassistische Aussage. Außerdem wäre es interessant, wie „Kathtreff“ in Er-
fahrung bringen will, dass der/die Suchende auch wirklich katholisch ist.
Die Finanzierung
Erstaunlich, ja fast erheiternd ist die Rechtfertigung warum das Service der Webseite
kostenpflichtig ist. Dazu meint „Kathtreff“ folgendes wörtwörtlich:
KathTreff.org finanziert sich über einen geringen Mitgliedsbeitrag. Dadurch werden die
Kosten für die Einrichtung, die Werbung und die ständige Betreuung der Webseite gedeckt.
Die Kostenpflicht bietet darüber hinaus einen gewissen Schutz vor oberflächlichen Flirtern.
Als wenn ein Kostenbeitrag „oberflächliche Flirter“ davon abhalten würde, auf einer
klerikalen Singlesbörse auf „Jagd“ zu gehen. Das sich „Kathtreff“ durch die geringen
Mitgliedsbeiträge selbst finanziert, ist etwas verharmlost ausgedrückt.
Satter Jahresgewinn
Wir haben da einmal überschlagsmäßig kurz nachgerechnet. Es werden 3 verschiedene
Varianten der Mitgliedschaft angeboten. 3 Monate für 30,- Euro, 6 Monate für 50,- Euro
und 12 Monate für 85,- Euro.
„Kathtreff“ gibt an 4.500 registrierte Mitglieder zu haben. Da wahrscheinlich nicht alle
Personen ein Jahresabo haben, berechnen wir einen Durchschnitt. Wir addieren die drei
einzelnen Angebotspreise und dividieren diese Summe dann durch drei.
So ergibt sich eine Durchschnittszahlung von 55,- Euro pro Mitglied. Wenn man diese
Summe dann mit 4.500 multipliziert, erhält man den stolzen Betrag von 247.500,- Euro.
Für die Betreuung dieser Webseite ist ein Mitarbeiter erforderlich. Werbung muss natürlich
auch gemacht werden, wobei für diese auch die Pfarrer bei ihren Predigten zur Verfügung
stehen.
Aufrichtigkeit wäre doch eine christliche Tugend
Als Personalkosten, Werbeausgaben und Sonstiges veranschlagen wir 50.000,- Euro. Bringt
man diese von den 247.500,- Euro in Abzug, ergibt sich ein Jahresgewinn von 197.500,-
Euro. Also von einer reinen Selbstfinanzierung kann da wohl nicht mehr gesprochen werden.
Da wäre doch die ehrliche christliche Antwort, „Wir wollen Geld verdienen“ aufrichtiger
gewesen.
Wenn Sie nun noch Ihr Lieblingsgebet und Ihren Lieblingsheiligen, neben den 08/15-Fragen
bei der Registrierung angeben, sind Sie Mitglied in einer „exklusiv-katholischen“ Heirats-
dienstbörse.
Stauni
2009-10-02
Wir haben mit Frau Manuela, die vermutlich den verstorbenen Roland K. als Letzte
lebend gesehen hatte, ein Interview durchgeführt. Sie war auch bereits über einen längeren
Zeitraum sein „sehendes Auge“ und begleitete ihn überall dorthin, wo es von Nöten war.
ERSTAUNLICH:
Wann und wo haben Sie Roland K. das letzte Mal lebend gesehen?
MANUELA:
Es war am 7.August vormittags. Ein Bekannter von mir, Roland und ich waren gut auf-
gelegt und haben in der Nacht des 6. auf den 7. August, bis in den Vormittag hinein, eine
Party im Büro gefeiert.
ERSTAUNLICH:
Was geschah nach dieser Party?
MANUELA:
Mein Bekannter und ich sind dann aufgebrochen, denn wir wollten eine Woche nach
Innsbruck fahren. Zu diesem Zwecke hat uns Roland seinen Mercedes SLK geborgt.
ERSTAUNLICH:
In welchem gesundheitlichen Zustand befand sich Roland K. zu diesem Zeitpunkt?
MANUELA:
Außer den Spuren einer Partynacht, war er in bester körperlicher Verfassung. Wir wollten
ihn noch nach Hause bringen, was er jedoch ablehnte. Er sagte, dass er noch mit seinem
Hund „Boris“ spazieren gehen wolle und sich dann ein Taxi für den Weg nach Hause nehme.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie eigentlich wesentlich früher aus Ihrem Urlaub zurückgekommen, als Sie
es ursprünglich geplant hatten, den am 12.08.2009 haben Sie ja Roland K. in seinem Büro
tot aufgefunden.
MANUELA:
Ich hatte mir Sorgen gemacht, da sich Roland nicht bei mir gerührt hatte. Normalerweise
rief er mich mehrmals täglich an. Daher sind wir am 11.August von Innsbruck abgereist.
Gegen 20:00 Uhr suchte ich seine Wohnung auf, wo ich ihn nicht antraf.
Auch seine Nachbarin hatte über seinen Verbleib keine Ahnung. Ich begab mich daraufhin
zum Bürogebäude, wo ich jedoch nicht hinein konnte, da die Pförtnerin nicht mehr anwes-
end war.
ERSTAUNLICH:
Haben Sie es noch mal versucht, Roland K. zu suchen?
MANUELA:
Ja, am nächsten Tag bin ich gegen 15:00 Uhr wiederholt zum Bürohaus gefahren und
wurde durch die Pförtnerin eingelassen.
ERSTAUNLICH:
Sie brechen eine Urlaubsreise ab, weil Sie sich Sorgen machen und fahren erst wieder am
nächsten Tag, relativ spät zum Bürohaus um Roland K. zu suchen. Für uns ergibt sich hier
ein Widerspruch. Warum haben Sie eigentlich nicht am Vortag die Polizei verständigt?
MANUELA:
An die Polizei habe ich gar nicht gedacht. Außerdem war ich von der Reise noch müde.
ERSTAUNLICH:
Wie haben Sie Roland K. aufgefunden?
MANUELA:
Die Bürotüre war unversperrt. Diese konnte ich aber vorerst nur einen Spalt öffnen, da der
Schreibtisch vor diese geschoben war. Erst mit vereinten Kräften, von meinem Bekannten
und mir, gelang es uns endlich die Türe aufzudrücken.
Das Büro befand sich in einem äußert unordentlichen Zustand, die Klimaanlage lief auf
vollen Touren und Roland lag mit nackten Oberkörper, rücklings auf dem Boden.
Ich habe sofort die Rettung verständigt. An ein Fremdverschulden habe ich nicht gedacht.
ERSTAUNLICH:
Kommt es Ihnen nicht seltsam vor, dass sich eine Person mit nackten Oberkörper in seinem
Büro aufhält, wenn die Klimaanlage voll aufgedreht ist?
MANUELA:
Ja, wo Sie das jetzt sagen, kommt es mir auch komisch vor.
ERSTAUNLICH:
Wie uns aus gut informierter Quelle bekannt ist, hat Roland K. einen größeren Geldbetrag
von der Bank abgehoben und wollte mit Ihnen eine längere Urlaubsreise antreten?
MANUELA: (etwas zögerlich)
Roland wollte mit mir nach Thailand oder in die Dominikanische Republik fliegen. Wir
hatten einen Aufenthalt von 3-4 Wochen eingeplant, den länger habe ich keine Zeit, weil
ich arbeite. Allerdings wenn es 3 Monate geworden wären, hätte ich auch nichts dagegen
gehabt.
ERSTAUNLICH:
Wie uns ebenfalls aus gut unterrichteter Quelle bekannt ist, waren Sie vehement gegen eine
Obduktion des Roland K. Warum eigentlich?
MANUELA: (sichtlich erregt)
Weil dann alles aufgeflogen wäre !
ERSTAUNLICH:
Was wäre aufgeflogen?
Diesen Teil des Interview geben wir zur Zeit nicht wieder, da auf diese Frage
schwere strafrechtliche Anschuldigungen gegen eine Person erhoben wurden.
Wir wollen den ermittelnden Behörden weder vorgreifen, noch diese bei ihrer
Arbeit behindern.
ERSTAUNLICH:
Man hat in den Büroräumlichkeiten keine nennenswerte Geldbeträge gefunden, obwohl es
Tatsache ist, dass Roland K. knapp vor seinem Tod einen erheblichen Barbetrag behoben
hatte. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
MANUELA:
Darüber habe ich mir auch schon Nächte lang den Kopf zerbrochen, wo das Geld verblieben
ist. Aber es ist mir eigentlich egal.
ERSTAUNLICH:
Können Sie sich einen Reim darauf machen, warum gewisse Leute so schnell vom Tod
des Roland K. erfahren haben und dadurch erst die Situation des schnellen Obmann-
wechsel im Verein möglich war.
MANUELA:
Ich habe den Tierarzt und den Hundeausbilder von Rolands Blindenführhund über das Drama
verständigt. Vielleicht ist da etwas an diese Leute durchgedrungen.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
2009-09-24
Sehr geehrter Herr Swoboda !
Da ein Antwortkommentar auf Ihre Kommentare zum „Beitrag“ zu lange ausfallen
würde, haben wir den Weg eines offenen Briefes an Sie gewählt.
Ihre Originalzitate:
Ich war nur eine Begleitperson des neunen Obmannes quasie ein sehendes Auge für den
Vollblinden Herrn V. mehr nicht. Für mich ist der Verein sowas von egal und ich kannte
diesen Herrn nur flüchtig ich habe im glaube ich vielleicht dreimal gesehen mehr nicht.
Und noch zum schluss Herr Reder wenn sie so einen Mist schreiben oder Unwarheiten dann
würde ich mich vorher über Vereinsrecht genau Infromieren……
Das erscheint uns erstaunlich, dass sich der blinde Herr Vigele von einer Person betreuen
und begleiten lässt, die ihn kaum kennt. Immerhin vertraut er Ihnen sein Leben an, obwohl
Sie ihn laut eigener Aussage kaum kennen.
Für den Umstand das Ihnen der Verein „so was von egal“ ist, engagieren Sie sich doch
etwas heftig, indem Sie uns auffordern keinen „Mist“ zu schreiben und uns über das
Vereinsrecht zu informieren.
Ihr Originalzitat:
Am schluss es ist nur komisch das die Fam. K. an beiden Standorten gleich nach
Wertgegenständen gesucht hat wie im Tresor hinter der Bank zwischen der Bank
alle Akten durchwühlt usw. usw. usw. .
Zur Motivation der Familie Komuczky können wir nichts angeben und haben sich
diesbezüglich auch nicht geäußert. Wenn Sie unseren „Beitrag“ genau durchgelesen
hätten, wären Sie auch zu diesem Schluss gekommen. Wir haben lediglich ein
Interview mit Alfred K. geführt und seine Worte wiedergegeben.
Ihr Originalzitat:
Es ist nur komisch das gerade die Personen die wie ein Schwarm Heuschrecken in das Büro
eingefallen sind die Lügen verbreiten über ihr Sparchrohr den Herrn Reder oder Stauni……..
Nun, da in Österreich Redefreiheit herrscht, ist es einer jeden Person freigestellt, ihre
Meinung oder Anliegen öffentlich zu äußern. Ferner herrscht bei uns auch Pressefrei-
heit und daher bedienen sich sehr viele Leute (vor allem Politiker) der Medien.
Sie verwechseln die Wiedergabe eines Interviews mit der Meinung des Medienheraus-
gebers. Anders können wir uns Ihre Kommentare nicht erklären. Auch sollte ein neutrales
Verhalten nicht mit „Partei ergreifen“ verwechselt werden.
Wir haben zu Lebzeiten des Roland K. auch die anonyme Gegner von ihm eingeladen, ihre
Meinung oder Tatsachenberichte in dieser Causa öffentlich abzugeben. Dabei hätten sich
diese, unseres Mediums als „Sprachrohr“ bedienen können.
Vielleicht hätte man dadurch Licht ins Dunkle dieser kolportierten Spendenaffäre bringen
können. Die Einladungen wurde mit der Begründung abgelehnt, man fürchte sich vor
Roland K.
Nun ist dieser Mann tot und damit kann keine Gefahr mehr von ihm ausgehen.
Es entzieht sich unserer Kenntnis ob Sie tatsächlich zu jenem Personenkreis gehört haben.
Allerdings ist Ihre Person und die des Martin Bellak namentlich im Zusammenhang mit
dieser Angelegenheit gefallen.
Da wir an einer objektiven Berichterstattung interessiert sind, wollen wir naturgemäß alle
Seiten hören. Daher laden wir Sie und Herrn Bellak herzlichst in die Redaktion zu einem
Interview ein. Sie dürfen uns auch als „Sprachrohr“ benützen.
Stauni
2009-09-24
Interview mit Alfred K. vorgezogen
Wir wollten heute das Interview mit Frau Manuela bringen, dass ist jene Bekannte die
Roland K. tot aufgefunden hatte. Dieses verschieben wir jedoch auf morgen, da uns
das Gespräch mit dem Vater, Herrn Alfred Komuczky, in zwei Richtungen sehr interessant
erscheint.
Einerseits über seine Zweifel an der ersten Todesursache seines Sohnes, welche eine staats-
anwaltschaftliche Obduktion ausgelöst hatte und zum Zweiten die etwas erstaunliche
„Übernahme“ des Vereins „Engel auf Pfoten“.
Lässt nicht locker, Komuczky sen.
ERSTAUNLICH:
Wie und wann haben Sie vom Tod Ihres Sohnes Roland erfahren?
ALFRED K:
Am 13.08.09, durch meinen anderen Sohn, der durch einen anonymen Anruf in Kenntnis
gesetzt wurde.
ERSTAUNLICH:
Warum haben Sie eine natürliche Todesursache , sofern man bei einem 39-jährigen Mann
davon sprechen kann, nicht akzeptiert?
ALFRED K:
Dafür gab es mehrere Gründe. Mir war bekannt das Roland Diabetes hatte, er war aber sonst
in einem guten gesundheitlichen Zustand. Das er daher auf einmal tot umfällt, kam mir
komisch vor und daher habe ich die amtsärztliche Totenbescheinigung nicht akzeptiert.
Wurde vom Vater nicht akzeptiert, der amtsärztliche Totenschein
Bei der notariellen Wohnungsbegehung meines verstorbenen Sohnes waren auf einmal
ein gewisser Nenad Vigele und Peter Swoboda anwesend, welche mit in die Wohnung
gehen wollten, da sie Unterlagen für den Verein sichern wollten. Das ist mir sehr suspekt
vorgekommen und der Notar verweigerte den Beiden den Zutritt.
Auch der Umstand das ein Herr Vigele bereits am 19.08.09 auf einmal als Obmann des
Blindenvereines „Engel auf Pfoten“ eingetragen war, erschien mir ebenfalls sehr komisch.
Ich habe ein wenig nachgefragt, aber mir konnte niemand bestätigen, dass es beim Verein
eine Wahl gegeben hätte, die diesen Mann in die Obmannfunktion gebracht hat.
Diese beiden Herren sind auch bei der Bürobegehung samt Anwalt erscheinen und hatten
es furchtbar eilig in die Vereinsräumlichkeiten zu gelangen.
Meiner Kenntnis nach gibt es auch keine weiteren Vereinsfunktionäre, wie Schriftführer,
Kassier etc. Einen Vereinsregisterauszug habe ich Ihnen als Beweis mitgebracht.
Eine erstaunlich rasche Übernahme des Blindenverein „Engel auf Pfoten“
ERSTAUNLICH:
Gab es weitere Anhaltspunkte die Sie den Tod Ihres Sohnes als nicht normal sehen liessen?
ALFRED K:
Ja da war diese dubiose Webseite, in der Roland unter anderem massivst bedroht wurde.
Die Seite ist zwar schon gelöscht, ich habe aber alles gespeichert und der Polizei über-
geben.
Außerdem wollte Roland am Wochenende, bevor er tot aufgefunden wurde, in den Urlaub
fahren. Er hat sich auch von seiner Nachbarin mit diesen Worten verabschiedet.
Ich glaube nicht daran das er nur so einfach tot umgefallen ist, dafür ist auch der Umstand
seiner Auffindung mehr als seltsam. Eine unversperrte Bürotüre, ein verwüstetes Büro, ein
leerer Stahlschrank und etliches mehr.
ERSTAUNLICH:
Wurde Ihr Sohn schon beerdigt?
ALFRED K:
Ja, am 16.September war die Erdbestattung am Meidlinger Friedhof.
ERSTAUNLICH:
Was gedenken Sie zu tun, bzw. wie sind Ihre nächsten Schritte?
ALFRED K:
Vorerst werde ich die polizeilichen Ergebnisse abwarten und daraus eventuelle rechtliche
Konsequenzen ziehen. Das gilt auch für die Hintermänner dieser dubiosen Webseite, die
meinen Sohn bedroht haben. Diese werden ebenfalls zur rechtlichen Verantwortung
gezogen werden.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch Herr Komuczky.
Das dieser Mann ein gutes Gespür gehabt hat, dürfte unbestritten sein. Vorerst sind einmal
die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten.
Es ergibt sich ein total neues Bild
Wir haben in der zweiten Septemberwoche mit dem neuen Vereinsobmann von „Engel
auf Pfoten“, Herr Nenad Vigele telefoniert und ihn für den 14.09.2009 zu einem Interview
in die Redaktion eingeladen. Er hat unsere Einladung auch angenommen und sein Kommen
zugesagt.
Knapp vor dem Interviewtermin sagte er jedoch, mit einer erstaunlichen Ausrede seinen
Termin ab. Mit den heutigen Aussagen des Alfred K., ergibt sich für uns ein neues Bild.
Wir haben im Internet recherchiert und erstaunliches zu Tage gefördert, über das es in der
nächsten Woche, einen interessanten Beitrag geben wird.
Stauni
2009-09-23
Spendenbetrug nie bewiesen
Wir haben vor geraumer Zeit, einige Beiträge über Roland Komuczky geschrieben.
Diesem wurde von anonymen Personen vorgeworfen, sich an den Spendengeldern
des von ihm geleiteten Blindenverein „Engel auf Pfoten“ unrechtmäßig bereichert
zu haben.
Ob an diesen Gerüchten etwas stimmte oder nicht, kann jetzt nicht mehr festgestellt
werden, da Roland K. verstorben ist. Zu Lebzeiten konnte ihm allerdings nichts nach-
gewiesen werden.
Die Diffamierer
Dieser Umstand rief eine Einzelperson oder vielleicht auch eine Gruppe auf den Plan,
der (die) versuchte(n) mit einem anonymen Webblog, Komucky und alle Personen
die sich nicht gegen ihn wandten, weit unter der Gürtellinie zu diffamieren.
So medienwirksam wie Roland K. in letzter Zeit lebte, so medienwirksam scheint sich
nun auch sein Tod zu entwickeln. Was vorerst wie ein „normaler“ Tod ausgesehen
hatte, entwickelt sich nun zum Kriminalfall.
Einsamer Tod?
Komucky wurde am 12.August 2009, gegen 15 Uhr, von einer Bekannten und deren
Begleiter in seinem Büro in Wien 10., Kundratstrasse tot aufgefunden. Obwohl die
Umstände unter denen Roland K. aufgefunden wurde, nicht einer alltäglichen Szenerie
entsprachen, ging man vorerst von keinem Fremdverschulden aus.
Roland K. war Diabetiker und daraus folgte der Schluss, ein Hypo hat zu seinem Tod
geführt. Wäre nicht sein Vater gewesen, hätte man ihn auch vermutlich beerdigt.
Dieser nahm allerdings auf Grund der Begleitumstände, einen „normalen Tod „ seines
Sohnes nicht zur Kenntnis.
Brisantes Interview
Wir haben mit der Bekannten von Roland K., welche ihn tot aufgefunden hatte ein Inter-
view geführt, welchem wir etwas vorausgreifen wollen. Das Interview mit Frau Manuela
(Bekannte) erscheint in der morgigen Ausgabe von „ERSTAUNLICH“.
Mysteriöse Begleitumstände
Es geht um die Auffindung des toten Roland Komuczky. Frau Manuela fand die Bürotüre
im unverschlossenen Zustand vor. Innen am Schloss war der Schlüssel angesteckt. Von
der Büroseite aus, wurde auch ein Schreibtisch so weit wie möglich vor die Türe gescho-
ben, so dass diese nur einen Spalt aufging.
Roland K. lag tot auf dem Rücken, mit nacktem Oberkörper, auf dem Boden seines Büros.
Es waren auch Blutspuren vorhanden. Das Büro war durchwühlt und aus dem Stahl-
schrank fehlte vermutlich, eine nicht unerhebliche Geldsumme, sowie eine Goldmünzen-
sammlung.
Original Tatortfoto: Das Büro war auf den Kopf gestellt worden
Weiter wollen wir hier heute nicht berichten, da es wie bereits erwähnt ein ausführliches
Interview mit Frau Manuela gegeben hat. All diese angeführten Gründe, weckten das Miss-
trauen des Vaters Alfred K., der uns ebenfalls ein Interview zugesagt hat.
Staatanwalt beschlagnahmt Leichnam
Alfred K. schaltete mit Hilfe seines Rechtsanwaltes die Staatanwaltschaft ein. Am 3.Sep-
tember 09 war das Begräbnis von Roland K. Als es zur Erdbeisetzung kommen sollte,
stoppte der Pfarrer die Zeremonie, den die STA hatte den Leichnam beschlagnahmt.
Mordkommission ermittelt
Roland K. wurde zur Obduktion in die Gerichtsmedizin überführt. Kriminalbeamte der
Gruppe „Leib und Leben“ (Mordkommission) haben zwischenzeitlich Ermittlungen
aufgenommen. Diese halten sich jedoch aus verständlichen Gründen bedeckt und
geben keine Auskünfte.
Ausforschung des Webblog-Betreibers
Allerdings haben wir in Erfahrung gebracht, dass über WordPress.com der Betreiber
des anonymen Webblog ausgeforscht wird, da in dieser äußerst dubiosen Webseite
auch Gewaltandrohungen gegen Roland K. gefallen sind.
Inzwischen sind auch Anwälte eingeschaltet worden, welche sehr am Betreiber der
Webseite „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel
auf Pfoten“ interessiert sind.
Das Internet ist nicht anonym
Auch wenn dieser Blog zwischenzeitlich gelöscht wurde, das Internet hinterlässt eben im-
mer Spuren. Man darf gespannt sein, welche Überraschungen es diesbezüglich noch
geben wird.
Stauni
2009-09-22
Antijüdisches Hotel in Tirol
Ein Beitrag im Online Magazin „Rigardi“ und die daraufhin folgende Diskussion, ist Anlass für
unser heutiges Thema.
In diesem Beitrag ging es darum, dass ein österreichisches Hotel in Tirol, keine jüdischen
Gäste mehr beherbergen will. Reservierungen von Juden werden trotz freier Zimmer abgelehnt.
Abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, stellt sich nun die Frage ob etwas derartiges moralisch
zulässig ist oder nicht.
Wir würden gerne die Motivation dieses Hoteliers kennen, dass diesen veranlasst hat, ein der-
artiges Verhalten an den Tag zu legen.
Keine koschere Küche ?
Gehen wir von der Annahme aus, dass er ist kein Antisemit ist, sondern im Restaurant seines
Hotelbetriebes keine koschere Küche anbietet. In diesem Fall müsste er kein „Judenverbot“
aussprechen, den kein konservativer Jude würde bei ihm buchen.
Erkennungsmerkmale
Was ebenfalls hochinteressant ist, was macht dieser Mann wenn ein liberaler Jude bei ihm ein
Zimmer bucht ? Dieser ist durch Äußerlichkeiten nicht zu erkennen. Muss dieser die Hose runter-
lassen, sodass der Hotelier eine eventuelle Beschneidung erkennen kann ?
Bekommt dieser Mann dann ein Zimmer und darf nur die hauseigene Sauna nicht besuchen ?
Fragen über Fragen die sich hier auftun. Am besten wäre der Hotelier beraten, wenn er auf die
Vorweisung eines Arier-Nachweises bestünde, um keine Zweifel aufkommen zu lassen.
In unseren Augen ist der Mann oder die Frau eine Schande für seine/ihre Zunft.
Kein Einlass in die Disco
Bei der auf „Rigardi“ geführten Diskussion wurde auch eingeworfen, dass es schon passiert
sei, in ein Lokal ohne Angaben von Gründen nicht eingelassen worden zu sein.
Nun, einen solchen Vergleich anzustellen erscheint uns doch sehr waghalsig.
Es ist wohl ein Unterschied wenn einzelnen Personen der Zutritt in ein Lokal verwehrt wird,
weil diese z.B. nicht zum dort anwesenden Publikum passen und der Türsteher eventuelle
Probleme mit diesen bereits im Vorfeld ortet.
Zertrümmerte Hotelzimmer
Abgesehen davon ist ein Lokalbetreiber sicherlich nicht der Feind seines Geldes und daher
müssen schon andere Gründe, als die der Konfession vorhanden sein, um gewissen Personen
den Eintritt zu verwehren.
Uns ist auch nicht bekannt, dass es jüdischer Brauch ist Hotelzimmer zu zertrümmern.
Dieses Hobby blieb eher Rockmusikern in den 70er und 80er Jahren vorbehalten.
Nicht einmal in Gotteshäusern wird der Zutritt für anders konfessionelle Personen verweigert.
Uns ist nicht bekannt, dass jemals ein Pfarrer einem Andersgläubigen den Zutritt in eine Kirche
verweigert hat.
Nun stellt sich die berechtigte Frage, welcher Grund beflügelt den Tiroler Hotelier, einer
bestimmten Personengruppe nur auf Grund ihrer Konfession, ein Lokalverbot zu erteilen.
Es kann also nur Antisemitismus sein, eine andere Erklärung gibt es nicht.
Stauni
2009-05-11
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt“.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.
Keine Vergebung
Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
2009-03-07