Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?
Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft wären unterstützenswert, dass meint die Men-
schenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, in einer heutigen Aussage. Da müssen
wir der Grünpolitikerin entgegenhalten, dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.
Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)
werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.
Aber es wäre nicht Alev Korun, wenn sie mit ihrer Aussage nicht einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte. Sie meint, dass eine vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre, denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.
Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-
hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte? Möglicherweise
erhofft sich die grüne Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile, die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.
Förderung einer Parallelgesellschaft
Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren
Niederschlag auch in unseren Behörden finden sollte. Deswegen werde seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.
Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den
in Österreich geltenden Gesetzen handeln, die für aller in der Alpenrepublik lebenden
Personen gleiche Geltung haben. Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?
Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit, dass es sonst über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.
Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-
falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft
und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“
Wo liegt Israel?
Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin
deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:
Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)
Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal
aufgedeckt und darüber berichtet hatte.
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2011-09-30
24.839 Polizist(innen) öffentlich geoutet
Wer heute etwas Zeit investierte hatte die Gelegenheit exakt 24.839 Datensätze zu
kopieren. Bei diesen Daten ging es um Namen, Geburtsdaten und Adressen, der in Öster-
reich tätigen Polizeibeamt(innen). Interessant ist auch die Tatsache, dass es sich bei den
aufgelisteten Beamten vom kleinen Streifenpolizisten über Angehörige von Eliteeinheiten
bis hin zu verdeckten Ermittlern handelte.
Im günstigsten Fall werden nun die Beamt(innen) zahlreiches Werbematerial von Waffen-
händlern bekommen, da diese sicher davon ausgehen, dass Polizist(innen) im Besitz eines
Waffenpasses sind und man ihnen daher günstige Schusswaffen verkaufen kann.
Im ungünstigsten Fall stehen Verbrecher vor der Haustüre der Beamt(innen) um sich für
ihre Verhaftung zu rächen. Nicht auszuschließen ist auch, dass eine terroristische Organi-
sation beschließt Elitepolizisten der WEGA oder COBRA im Vorfeld eines Terroran-
schlages auszuschalten, um diesen problemloser über die Bühne bringen zu können.
Nicht einmal Schutz für hochsensible Daten
Welchen Server die Internetkriminellen „Anonymous“ gehackt haben, darüber werden
verschiedene Aussagen kolportiert. Ob nun die Daten direkt vom Rechner des Innen-
ministeriums oder eines polizeinahen Vereins gestohlen wurden ist sekundär. Fakt ist,
dass es sich beim virtuellen Diebesgut um hochsensible Daten handelt.
Mit ihrem kriminellen Akt hat „Anonymous“ jedenfalls bewiesen, dass keine Daten
sicher sind. Und das bringt uns zur beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. Diese soll
mit April nächsten Jahres in Kraft treten und sieht vor, dass sämtliche Telefon- und Internet-
verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert werden, um der Polizei gegebenenfalls
zu Fahndungszwecken zur Verfügung zu stehen.
Jedermann -und das ohne jegliche Ausnahme- der erklärt, dass diese Daten gegen unbe-
fugten Zugriff gesichert sind ist entweder strohdumm oder er lügt wie gedruckt. Dies hat
die Hackergruppe „Anonymous“ mit ihrer jetzigen kriminellen Aktion einwandfrei unter
Beweis gestellt.
Denn wie bereits eingangs erwähnt, konnte sich heute jedermann(frau) bis in die frühen
Nachmittagsstunden mit ein wenig Zeitaufwand, die wichtigsten Daten der in Österreich
beschäftigten Polizeibeamt(innen) kopieren. Mittlerweile ist die Datenbank im Internet
nicht mehr aufzufinden.
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2011-09-27
Schweinefleischzwang im Kindergarten und
nach Beendigung der Schule in die Sklaverei
Wussten Sie, dass in Deutschland mit den Türk(innen) furchtbare Dinge passieren?
Folgende unglaubliche Behauptungen werden auf der Webseite „turkishpress.de“
aufgestellt.
So werde bereits im Kindergarten den türkisch stämmigen Kinder untersagt türkisch zu
sprechen und außerdem würden sie gezwungen, verabscheuungswürdiges Schweine-
fleisch zu essen.
Die deutsche Unterdrückungsmaschinerie fände dann in der Schule ihre Fortsetzung.
In der Grundschule müssten türkisch stämmige Kinder stets Klassen wiederholen um
zu verhindern, dass diese eine höhere Schule besuchen können. Wörtliches Zitat:
„Zum Ende des 4. Schuljahres kriegen wir regelmäßig die Empfehlungen (Quittung
der Lehrer) für unsere Kinder, nicht auf Gymnasien zu schicken wie die deutschen
Kinder. Nein die Empfehlungen lauten ganz klar Hauptschule und höchstens wenn
überhaupt Realschule, was anderes kommt nicht in Frage ist sogar absolut ausge-
schlossen und unmöglich.“
Nach Beendigung der Schule ginge es ab in die Sklaverei. Denn Türk(innen) seien
Sklaven und Gefangene der Deutschen. Sie erhielten keine Nahrung, denn ein leerer
Magen sowie schlechte Kleidung und Probleme bei der Wohnungssuche seien stetige
Begleiter auf ihrem Weg. Alle ihre Beschwerden verliefen im Sand, es wurde alles
gescheit unter den Teppich gekehrt, als ob nie was passiert wäre.
Die Türken sind die Juden des Dritten Reiches
Der Autor auf „turkishpress.de“ meint weiter, dass die Deutschen damals Juden
systematisch in Massen vernichtet haben. Wie beruhigend dies aus dem Mund eines
Moslems zu hören, denn immerhin ist die Vernichtung Israels und seines Volkes, Pro-
gramm in den meisten islamischen Ländern.
Heute seien die Türken die Juden Deutschlands. Und nachdem es den Deutschen
nicht mehr erlaubt sei zu töten, bedienen sie sich anderer Mittel um die Türken zu
quälen, sie psychologisch zu vernichten und ihre Identität auszuradieren.
Offenbar hat der Autor auf „turkishpress.de“ nicht die geringste Ahnung, was jüd-
ische Bürger(innen) während des „Dritten Reiches“ in Deutschland tatsächlich erdulden
mussten. Sein absurder Vergleich ist eine Beleidigung gegenüber den 6 Millionen um-
gebrachten Juden und dem heutigen jüdischen Volk.
Zeit für den aktiven Kampf
Nun wäre es für Türk(innen) an der Zeit dem ein Ende zu machen, sich aus den Ket-
ten zu befreien und aktiv den Kampf zu unterstützen. Da die Türk(innen) mit drei
Millionen Menschen die größte Minderheit in Deutschland darstellen, wird eine Änder-
ung der Verfassung gefordert.
Hier einige Forderungen: Autonomie für die Türken in Deutschland mit dem Ziel einer
unabhängigen Verwaltung. Türkisch als zweite Amtssprache. Türkische Schulen und
Universitäten in denen ausschließlich türkisch gesprochen wird. Türkische Lehrer und
türkische Professoren, türkische Doktoranden. Türkisches Parlament, türkische Polizei,
türkische Justiz und türkisches Militär.
Zu guter Letzt, lässt der Autor des Beitrags auf der Webseite „turkishpress.de“ ganz
unverhohlen folgende Drohung im Raum stehen: „Die deutsche Regierung sollte lang-
sam aber sicher anfangen, tiefgründig darüber nachzudenken, wen sie auf ihrem Schoß
sitzen lässt und wem sie das Köpfchen streichelt, Sicherheit gewährt und 5 Euros in die
Taschen steckt, bevor es zu spät ist.“
Das sind einige, von uns kommentierte Textauszüge eines Beitrags auf der Webseite
„turkishpress.de“. Wir setzen absichtlich keinen Direktlink, da wir für diese Internet-
Plattform nicht einmal Negativwerbung betreiben wollen. Geneigte Leser(innen) die
sich den kompletten Beitrag mit all seinen Schwachsinnigkeiten antun wollen, müssen
leider die besagte Webseite über ihren Browser aufrufen.
An und für sich beschäftigen wir uns nur mit österreichischen Themen, da es aus der
Alpenrepublik ohnehin genug Erstaunliches zu berichten gibt. Zwei Gründe sind es,
warum wir diesen Beitrag verfassten.
Zwei Gründe für unseren heutigen Beitrag
Erstens: Die Webseite „turkishpress.de“ fiel uns bereits im Vormonat mit einem
Beitrag auf, in dem folgendes wörtliches Zitat enthalten war:
„Vielleicht müssen ja mal paar Österreicher im Kugelhagel eines terroristischen
Anschlages sterben, damit wir über ihre verfehlte Ausländerpolitik herziehen
können und unserer Respektlosigkeit und Geschmacklosigkeit zum Ausdruck
bringen können.“
Zweitens: Den Deutschen scheint ihre fehlgeschlagene Einwanderungspolitik völlig zu
entgleiten. Solche Zustände könnten sich über kurz oder lang auch in Österreich ab-
spielen, wenn nicht ein zeitgerechtes Umdenken seitens der Regierung einsetzt. Denn
bei uns sieht es bezüglich ungezügelter Einwanderung nicht viel anders aus.
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2011-08-20
Pädophiler Richter
Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über
längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.
Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-
net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über
die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden. (Quelle:
orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.
Image der Justiz ist angekratzt
Im Regelfall sind Richter(innen) hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze
Schafe. Ob nun Pädophilie den Geisteskrankheiten zuzuordnen, oder „nur“ ein
kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es
verabscheuungswürdig und kriminell ist.
Gerade unter dem Richterstand verursachen solche Leute enormen Schaden. In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.
Auch Richter(innen) sind nur Menschen
Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.
Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen oder ärgere psychische Störungen auslösen, welche das Urteilsvermögen
trüben. Nun ist dies gerade bei Richter(innen) sehr problematisch, da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.
Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage ist seinen Beruf auszuüben. Der gute Mann (oder Frau) könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem psychischen Problem fahren lassen. Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.
Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?
Was spricht also dagegen, wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitab-
ständen ärztlich überprüft werden, ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen des Richteramtes zu tragen. Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Mit einer derartig ärztlichen Untersuchung könnte möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise eine pädophile Figur, über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.
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2011-08-19
Gewaltspirale dreht sich weiter
Seitdem der Praterstern „modernisiert“ und mit einem unansehnlichen Stahlgerüst
versehen wurde, ist dieser Platz ein Eldorado für Obdachlose, Betrunkene und
gewaltbereite Personen geworden.
Während die dringend notwendige Polizeiinspektion am Praterstern in regelmäßigen
Abständen um ihre Existenz kämpfen muss, hat sich vor allem bei Schönwetter auf
der Grünfläche bei der Helenengasse/Ecke – Franzensbrückenstraße ein weiterer
Sammelpunkt für diese Personengruppen etabliert.
Diese Herrschaften verweilen dort den ganzen Tag auf den Parkbänken oder direkt
auf der Grünfläche und trinken teilweise bis zur Besinnungslosigkeit. Einhergehend
mit dem steigenden Alkoholpegel kommt es immer wieder zu unschönen
Situationen wie etwa Schlägereien, auch Beschimpfungen unbeteiligter Passanten
sind an der Tagesordnung.
Für die zuständigen Stellen ist es daher höchste Zeit, diesem Treiben sofort ein
Ende zu setzen und die Bevölkerung vor diesen Personen zu schützen.
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2011-08-16
Leserbrief
Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-
den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:
Geehrter Herr Erich Reder!
Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich. Ich spreche deutsch. Ich bin in
Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für
Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!
Ich will nicht zu Ihnen gehören! Ich zähle mich ab heute zu den „Ausländer raus“
Beschimpften, denn ich schätze z.B. die Arbeit von Frau Bock in Wien sehr! Ihr
Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“
finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs-
schutz verboten würde.
Jedenfalls würde das in Deutschland passieren. Aber das Internet ist ja eine wunder-
bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden
der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel
„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche
Wurzeln hat (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten, Herr Reder?), weil ich Sie zwar
nicht wert schätze oder achte, will ich versuchen, Sie als armen Menschen nicht zu
verachten.
Barbara Gladysch
Stellungnahme
Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so-
gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen
wir nun zu den Fakten schreiten.
Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder in Öster-
reich illegal aufhältigen Personen zu verwechseln. Daher geht die polemische
Anmerkung „Ausländer raus“ ins Leere.
Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund-
regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch
z.B. seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung
akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel: Man
wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde
von sich geben usw.
Ein Staat ist nichts anderes als eine große Familiengemeinschaft, in der ebenfalls
Hausordnungen Bestand haben. Diese werden im allgemeinen Gesetze oder Vor-
schriften genannt. Nun kann von jedermann(frau) erwartet werden, sich an diese
zu halten. Das heißt im Klartext, dass Ausländer die nach Österreich kommen diese
Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren
haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.
Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir
finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings
muss dabei die Kirche im Dorf gelassen werden und dies hat Frau Bock in dem von
uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.
Dreizehn (13!) Tschetschenen werden von Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht-
ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen
kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert. Die Sanitäter erfüllten
zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.
In Österreich besteht für Ausländer gesetzlich Ausweispflicht. Daher haben die
Tschetschenen gegen ein Gesetz verstoßen. Allein das berechtigte den Sanitäter
dazu die Polizei zu rufen, um die Identität der Person abzuklären. Immerhin sind
durch den Rettungseinsatz Kosten entstanden, die von irgendjemand getragen
werden müssen.
Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste
die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich
kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös-
ten bei dem Mann berechtigte Bedenken aus. Immerhin könnte es sich ja um
Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.
Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt. Dass nun Frau Bock des-
halb diesen Mann und in Folge das Wiener Rettungswesen diskreditierte, veranlasste
uns den besagten Beitrag zu verfassen. Kuriosum am Rande der Geschichte: Die
betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.
Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die
Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein
in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame
darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden
mitgelesen wird.
Allein die Tatsache, dass wir nicht die Meinung der linken Gutmenschen teilen, ver-
stößt nicht gegen die Verfassung. Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein,
uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend
entfernen. Allerdings wird die Suche nach diesen betreffenden Texten vergeblich
sein, da keine vorhanden sind.
Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch noch eine alte Volksweisheit mit auf
den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst
verdienen“.
*****
2011-08-11
Textauszüge aus der „HEUTE“
Ausschnitt aus der Juli-Aussendung der FP-nahen AUF in Niederösterreich
In einer Mitglieder-Aussendung verharmlost sie die Zwangsarbeit in Konzentrations-
lagern der Nationalsozialisten. Im Beitrag „Schwerarbeit – Was ist darunter zu ver-
stehen?“ wird zwei Seiten lang erörtert, dass Polizeidienst Schwerarbeit sei.
Bebildert ist der Beitrag mit einer Zeichnung, die KZ-Insassen bei der Zwangsarbeit
zeigt: bis auf die Knochen abgemagerte Gestalten mit kahlrasierten Köpfen tragen
KZ-typische gestreifte Gefangenen-Kleidung.

Niederösterreichs AUF-Chef Robert Rathammer zu Heute: „Das ist eine künstlerische
Darstellung, die nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hat. Das Bild haben wir
von oberösterreichischen Kollegen übernommen. Deshalb vermute ich, dass hier
VOEST-Arbeiter gezeigt werden.“ (Quelle für Text und Screen: www.heute.at)
Vergleich und Bild sind geschmacklos und indiskutabel
So ist es in der gestrigen Ausgabe der Gratis-Zeitung „HEUTE“ zu lesen. Tatsächlich
stammt das Bild von der Webseite „www.stiftung-bg.de“ und zeigt KZ-Insassen bei der
Zwangsarbeit. Das Aquarell hängt im Museum „Baracke 39“ im KZ Sachsenhausen
im Rahmen der Ausstellung „der Alltag der Häftlinge im Konzentrationslager Sachsen-
hausen 1936 bis 1945″ und wurde vom KZ-Überlebenden Etienne van Ploeg gemalt.

Screen: stiftung-bg.de
Dass die Bebilderung und der Vergleich zwischen Polizeiarbeit und KZ-Zwangsarbeit in
der AUF-Aussendung geschmacklos und indiskutabel sind steht ausser Zweifel. Ein nur
halbwegs geschultes Auge hätte erkennen müssen, dass es sich beim uniformierten
Mann im Hintergrund des Bildes um einen KZ-Aufseher und bei den drei abgemagerten
Personen in den Streifenhosen um KZ-Insassen handelt.
Aber dass geschulte Auge des Gesetzes sieht leider sehr oft nicht die Realität. Dies
haben schon etliche Bürger(innen) am eigenen Leib erfahren müssen. So weit, so
nicht gut.
Sind AUF-Polizist(innen) lauter Nazis?
Die empörten Reaktionen und Protestnoten auf diese geschmacklose und primitive
AUF-Aussendung sind verständlich. Allerdings ist es nicht zu verstehen, dass diese
nicht auf den Verantwortlichen bezogen waren. Da übte man sich lieber in kollektiver
Schuldzuweisung. Rot und Grün überschlugen sich förmlich, die AUF und natürlich
die FPÖ allgemein als Nazitruppe hinzustellen.
In den Aussendungen von SPÖ und den Grünen waren Kommentare wie: „Sammel-
becken für Rechtsextreme und Ewiggestrigen“; „Der Eklat sei ein weiterer Beweis für
die Verbreitung rechten Gedankenguts in den Reihen der FPÖ“; „Der NS-Terror
verharmlosende Vergleich von Polizeiarbeit mit Zwangsarbeit in den Konzentrations-
lagern des Dritten Reiches zeigt, wes Geistes Kind die Freiheitliche Gewerkschaft ist“
udgl. mehr zu lesen.
Die AUF (Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher) ist eine sehr starke
Gewerkschaftsfraktion, die unbestritten der FPÖ nahesteht. Zieht man nun aus den
Kommentaren seitens der politischen Funktionäre von SPÖ- und der Grünen Resü-
mee, muss man unweigliche zum Schluss kommen, dass Polizeibeamt(innen) die
der Gewerkschaftfraktion AUF angehören lauter Nazis sein müssen. Denn ein
Sammelbecken ohne Sammelgut gibt es nicht.
Warum gab es kein Gespräch mit der Innenministerin?
Wenn das tatsächlich so wäre, dass die Exekutive von Nazis unterwandert ist
ergibt sich die berechtigte Frage, warum haben die Grünen und die Sozialdemo-
kraten bis heute nicht dementsprechend reagiert? Eine parlamenterische Anfrage
wäre beispielsweise das mindeste Mittel, welches schon längst erfolgen hätte
können.
Warum haben die Verantwortlichen in der SPÖ nicht schon längst ein ernstes Wort
mit der Innenministerin gesprochen, um Nazis aus den Reihen der Polizei zu ent-
fernen. Warum wohl sind diese Handlungen nicht geschehen? Ganz einfach, weil
das beschriebene Szenario von Rot und Grün nicht der Realität entspricht.
Anstatt jene Person welche die Tat setzte zur Verantwortung zu ziehen, hetzen Rot
und Grün lieber gegen eine nicht unerhebliche Anzahl von Polizeibeamt(innen),
indem sie über die Gewerkschaftsfraktion AUF in übelster Weise herziehen.
*****
2011-08-02
Strafmandat für Langsamgeher
Ein 23-jähriger Salzburger soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er in der Stadt Salzburg
in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni offenbar zu langsam die Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.
Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des Langsamgehers aufzunehmen. Fünf Polizisten für das Aufnehmen
der Daten des Langsamgehers finden wir schon etwas erstaunlich. Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.
Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?
„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen Verhaltens als Fußgänge r nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßen-
verkehrsordnung“, so der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder. Dieser
Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist. Offenbar sieht hier die Salzburger Polizei einen
Unterschied. Aber was soll’s, Beamte haben eben eigene Auffassungen wenn es
um das Abstrafen von Bürgern geht.
Unsere Sommerloch-Story
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten. Wir haben ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder Parksheriff) in
petto. Diese(r) hat tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.
Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-
verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.

Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten des Lenkers möglich war und das Vergehen geringfügig ist. Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.
In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen
erstaunlich. Herrn E. wird vorgeworfen die Alarmblinkanlage verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.
Herr E. schrieb uns dazu: „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für die Einschaltung der Warnblinkanlage vorlagen? Ich habe nicht einmal einen
Polizisten gesehen, geschweige denn wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“
Hellseher unter den Beamten
Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.

Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Dieses hat auch den Vorteil, dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.
Wir sind schon jetzt darauf gespannt wie ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder
Parksheriff) im Vorbeigehen- oder Fahren erahnen konnte, dass die Warnblinkan-
lage ungesetzlich eingeschaltet war, obwohl er/sie den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.
Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.
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2011-07-19
Konflikte durch Sprachbarrieren
„Durchs Reden kommen d’Leut zam“ lautet eine alte Volksweisheit. Allerdings funktion-
iert dies nur, wenn die Leute die selbe Sprache sprechen. Die täglich zahlreichen Konflikte
in den Wiener Gemeindebauten sprechen allerdings eine eindeutige Sprache dafür, dass
dem nicht so ist. Sprachbarrieren verhindern immer wieder die Beilegung solcher Konflikte.
Meist sind Mieter von Gemeindewohnungen eher der sozialschwachen Schicht zuzurech-
nen. Darunter befinden sich naturgemäß, die in Österreich zahlreich vorhanden Immigran-
ten. Bedingt durch die unterschiedlichen Kulturkreise, kam und kommt es täglich zu zahl-
reichen Konflikten. Sehr oft können diese nicht durch Worte beigelegt werden, da die
Zuwanderer kein Wort Deutsch sprechen. Dann kommt es zu Polizeiinterventionen und im
schlimmsten Fall zu Rettungseinsätzen, wenn die Situation eskalierte.
Kärnten reagierte
In Kärnten scheint man aus den Wiener Mißständen gelernt zu haben und geht einen zwar
erstaunlichen, aber effektvollen Weg. Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten
oder ins Eigentum übertragen wollen, müssen in Kärnten hinkünftig Deutschkenntnisse
nachweisen. Zugang zu geförderten Wohnungen haben in Kärnten Österreicher und EU-
Bürger sowie Angehörige von Drittstaaten, welche sich 5 Jahre regulär in Österreich auf-
halten.
Dies klingt zwar ein wenig nach Zwangsintegration, aber der Zweck heiligt die Mittel.
Denn eine nicht geringe Zahl von Zuwanderern wollen zwar alle Annehmlichkeiten des
österreichischen Wohlfahrt-Staates in Anspruch nehmen, sind aber nicht bereit sich zu
integrieren. Wer in 5 Jahren nicht die Sprache seines Gastlandes erlernt, ist integrations-
unwillig.
Es ist nicht einzusehen, dass sich die heimische oder Deutsch sprechende Bevölkerung
Konfliktsituationen aussetzen sollen, nur weil integrationsunwillige Einwanderer ent-
stande Probleme nicht mit Worten, der in Österreich gesprochene Sprache „Deutsch“
lösen können.
Den Genossen missfiel das
Erstaunlich war das Verhalten der Kärntner SPÖ, welche ihre Zustimmung zur Änderung
des Kärnter Wohnbauförderungsgesetzes verweigerte, mit welcher von Mietern in Wohn-
anlagen erstmals in Österreich Deutschkenntnisse verlangt werden. Vielleicht gefällt
es den Genossen besser, wenn sich die Leute den Schädel einschlagen anstatt in der
gemeinsamen Landessprache Deutsch, entstandene Streitigkeiten beizulegen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass das Kärntner Modell Vorbildfunktion für das restliche Öster-
reich haben wird. Dies wagen wir aber für Wien zu bezweifeln, denn in der Bundes-
hauptstadt werden von der SPÖ sogar fremdsprachige Wahlplakate verfasst.
*****
2011-07-02
Kostenlose Entrümpelungen
Wer kennt sie nicht, die ungarischen Altwarensammler die in ihren klapprigen Ladas
grenznahe burgenländische Gemeinden abfahren, um alte Elektrogeräte, defekte Rasen-
mäher udgl. mehr einzusammeln. Derartige Altgeräte verstellen meis t wertvollen Platz,
aber viele Bürger(innen) scheuen den Weg zu den Entsorgungsplätzen des Burgenländ-
ischen Müllverbandes. Grund dafür ist der Transport, für den es entweder in Ermangelung
eines Autos keine Möglichkeit gibt oder man will sich einfach nicht das Familienheiligtum
beschädigen.
Hier treten die fahrenden Altwarensammler aus Ungarn auf den Plan. Immer öfters
kündigen sie sogar ihr Kommen mittels Flugblätter an. An und für sich sind diese Men-
schen angenehme Zeitgenossen, da sie einserseits nicht aufdringlich sind und anderer-
seits nicht mehr benötigte Gegenstände mitnehmen.
Dem BMV plagt der Futterneid
Diese Fahrnisse werden dann ins benachbarte Ungarn gebracht, meist repariert und
weiterverkauft. Soll auch so sein, den wer arbeitet muss auch verdienen. Dieser Ver-
dienst ist dem Burgenländischen Müllverband (BMV) ein Dorn im Auge. Im „Industrie
magazin“ ist diesbezüglich folgender Satz zu lesen: „Andererseits hat der organisierte
Abtransport auch finanzielle Nachteile für den Verband“.
Seitens des BMVs versucht man sogar die Abgeber der Altwaren zu kriminalisieren
und behauptet, dass das Entsorgen an der Grundstücksgrenze illegal sei. Was am Ver-
schenken von Gegenständen ungesetzlich sein soll, weiß offenbar nur der BMV. Aller-
dings dürfte sich dieser diesbezüglich auch nicht wirklich sicher sein und versucht die
Schiene über das Abfallwirtschaftsgesetz zu fahren.
Der BMV ortet in den Altgeräte-Transporten nach Ungarn, illegale Mülltransporte. Das
ist schon erstaunlich, legt er doch auf diese Geräte wegen eines finanziellen Vorteils
großen Wert. Also können die Ladungen der ungarischen Altwarensammler kaum Müll
sein.
Polizei zukünftig auf Trödlerjagd
Nichts desto trotz hat sich der BMV an die Polizei gewendet. Nun sollen doch tatsächlich
Schwerpunktkontrollen an den Grenzübergängen Nickelsdorf und Klingenbach erfolgen.
Anstatt dass die Exekutive Kontrollen zur Eindämmung der Kriminalität von Ostblockban-
den durchführen, müssen diese nun harmlose Altwarensammler kontrollieren und zur
Anzeige bringen.
Wie man eine eventuell verhängte Strafe von 360 bis zu 7.270 Euro einbringen will, steht
in den Sternen. Selbst eine Sicherstellung des Fahrzeuges ergibt keinen Sinn, da dieses
kaum einen Wert von 300 Euro aufweist. Dazu kommt noch das Problem des Abtrans-
portes des von den ungarischen Altwarentrödlern eingesammelten Ladeguts.
BMV sieht einfache Lösung nicht
Wenn diese Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Offenbar
scheint der BMV eine Art Schilda zu sein. Dabei gäbe es eine einfach Lösung. Nach
dem Motto „Konkurrenz belebt den Markt“ könnte der BMV seine erhofften finanzielle
Vorteile sichern und müsste nicht fadenscheinige Ausreden gebrauchen. Auch die un-
nötige Intervention der Polizei hätte sich in der Sekunde erledigt.
Beim BMV müsste man sich nur dazu aufraffen, nach vorheriger Ankündigung, die nicht
mehr benötigten Gegenstände an den Grundstücksgrenzen „Frei Haus“ einzusammeln.
Genau wie es die ungarischen Altwarentrödler praktizieren. Den Bürger(innen) wird es
egal sein, an wen sie die zwar noch brauchbaren oder reparaturbedürftigen, aber nicht
mehr benötigten Gegenstände verschenken.
Aber offenbar scheint man beim BMV nicht soweit zu denken oder ist einfach nur zu faul
dazu den Hintern aus dem Lehnstuhl zu erheben und bedient sich lieber Methoden, die
jeder Beschreibung spotten.
*****
2011-06-29
Brot und Spiele
Gestern zog die Veranstalterin des Donauinselfestes, die SPÖ Wien, Bilanz über
das 28.Open-Air Festival mit freiem Eintritt. „Das Fest hielt, was das diesjährige Motto
versprochen hat: Die BesucherInnen feierten gemeinsam friedlich und hatten ‚Mit
Sicherheit Spaß‘!“, so der SPÖ – Wien, LAbg. Christian Deutsch.
Obwohl der Eintritt zum Festival nichts kostete, war das Donauinselfest nicht gratis.
Diese Tatsache hatte Deutsch wohlweislich verschwiegen. Denn für die Anwesenheit
der Wiener Polizei, der Wiener Feuerwehr, des Arbeiter Samariterbundes und allen be-
teiligten Magistratsabteilungen etc., musste der Steuerzahler aufkommen.
Mit dieser „Verkaufts mei Gwand, i foar im Himmel“ – Mentalität, täuscht die Wiener- SPÖ
seit Jahren die Wiener Bürger(innen), um vom finanziell kritischen Zustand der Bundes-
hauptstadt abzulenken.
Geldverschleuderung als gäbe es kein Morgen
Wir wollen gar nicht auf Beispiele wie das Skylink-Desaster eingehen, bei dem bis zum
heutigen Tage Millionenbeträge versickern. Im Verschleudern von Steuergeld ist die
Wiener-SPÖ einsame Spitze. Da gibt es die Mindestsicherung für alle EU-Bürger (anstatt
nur für ÖsterreicherInnen), unnötige Subventionen für diverse Homosexuellen-Vereine
zur Bekämpfung einer angeblichen Homophobie, Steuergeld für Panka Hyttn, etc., etc.
Eine Aufzählung aller unnötigen Geldverschwendungen der Wiener Stadtregierung,
würde den Rahmen dieser Webseite sprengen.
Aber auch die Politikergarde darf nicht zu kurz kommen. Bei zahlreichen rauschenden
Festen im Wiener Rathaus, erholen sich die Politiker(innen) der Wiener Stadtregierung
von ihrer kräftezehrenden Tätigkeit. Natürlich auf Kosten der Steuerzahler(innen), die
meist davon nichts mitbekommen, denn wenn die Elite unter sich feiert wird dies nicht
an die große Glocke gehängt.
Einerseits behauptet die SPÖ-Finanzstadträtin Brauner, Wien sei gut durch die Wirt-
schaftskrise gekommen. Andererseits dient diese Krise immer noch als Ausrede, wenn
die Sprache auf Misswirtschaft und Schuldenanhäufung kommt. Beispielsweise dient die
Krisenausrede als Rechtfertigung für die massiven Spekulationverluste, welche durch
die SPÖ-Stadtregierung verursacht wurde. Anstatt Steuergeld mündelsicher anzulegen,
übten sich einige rote Finanzgenies in risikoreichen Spekulationsgeschäften, die gründ-
lich in die Hose gingen. Die Kursverluste dieser Geschäfte (Währungsspekulationen)
werden mit 230 Millionen Euro kolportiert.
Nun gilt in der Politik nicht das Verursacherprinzip, sondern für entstanden Schaden
muß immer ein anderer haften. In diesem Fall sind es die Wiener Bürger(innen) welche
kräftigst zur Kasse gebeten wurden und auch in Zukunft weiterhin für unfähige Politiker
bezahlten dürfen.
Die Bürger(innen) wurden und werden zur Kasse gebeten
Nachfolgend einige Gebühren- und Abgabenpositionen (Erhöhungen), mit denen die
Wiener und Wienerinnen in den letzten fünf Jahren zusätzlich belastet wurden:
Erhöhung des Gaspreises um 42 %
Erhöhung der Kanalgebühren um 35 %;
Erhöhung der Kurzparkscheine-Preise um durchschnittlich 50 %
Erhöhung der Preise für das Parkpickerl um 29 %
Erhöhung der Müllgebühren um 27 %
Erhöhung des Strompreises um 20 %
Erhöhung der Tarife für Städtische Bäder um 17 %
Erhöhung der Tarife der Wiener Linien für Einzelfahrscheine und
Streifenkarten im Vorverkauf um 20 %
Diese Tariferhöhungen schlagen sich auf das Haushaltseinkommen einer durchschnitt-
lichen Wiener Familie mit 1.247 Euro pro Jahr
nieder. (Quelle: B. Kappel /APA-OTS)
Die Reaktion
Bei der Wien-Wahl 2010 äußerten die Wiener(innen) ihren Unmut und entzogen dem
Wiener Bürgermeister und seiner SPÖ die absolute Mehrheit. Die Roten waren aber auch
nicht auf den Kopf gefallen und angelten sich die Grünen als Koalitionspartner. Damit
konnten sie weitermachen wie bisher. Von den sonst so vorschlags- und einspruchsfreud-
igen Wiener Grünen ist seitdem kein Bild und kein Ton mehr zu hören. Man will sich ja
nicht den Platz am Futtertrog verscherzen.
Doch eines sollte die Wiener-SPÖ wissen, die Wiener(innen) sind nicht so dumm, als wie
man sie gerne hätte. Und daher wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis sich
das Wiener Volk überlegt, ob es sich eine derartige Regierung weiterhin leisten kann.
Die nächsten Wahlen werden es zeigen.
*****
2011-06-28
Die Meinung eines „Fachmanns“
Der Bundeskanzler Werner Faymann tätigte in der heutigen Pressestunde einige erstaun-
liche Aussagen. Zur Rechtfertigung für eine nochmalige Finanzspritze für Griechenland
meinte er, dass für Österreich bis jetzt noch kein kein Verlust eingetreten sei.
Wie gesagt, bist jetzt. Kein ordentlicher Kaufmann würde in ein Geschäft weiterhin inves-
tieren, wenn die erste geschäftliche Maßnahme ein Schuß in den Ofen war und es ganz
offensichtlich ist, dass jede weitere finanzielle Investition als Verlust hingenommen werden
muß. Also auf was will der Kanzler warten? Bis es ordentlich kracht nachdem Milliarden
weiterhin in dunkle Kanäle versickert sind?
Auch meinte er, dass alle die jetzt schon wissen, dass es Milliarden kosten werde, Scharla-
tane sind. Da irrt der Kanzler, denn diese Personen sind einfach nur denkende Ökonomen.
Aber woher sollte Werner Faymann dies auch wissen? Er ist weder gelernter Kaufmann,
noch schloss er eine Lehre ab und absolvierte auch keinen Hochschulabschluss.
Von 1985 bis 1988 studierte er vier Semester Rechtswissenschaften, ohne das Studium
abzuschließen. (Quelle: Wikipedia). Den gesamten Lebenslauf des Maturanten Faymann,
welcher seine Karriere der SPÖ verdankt, kann unter diesem LINK nachgelesen werden.
Die Griechen haben sicher auf Faymanns Ratschläge gewartet
Weiters meinte der Bundeskanzler, dass an eine nochmalige Hilfe für Griechenland, strenge
Bedingungen geknüpft sind. Hierzu zählen neben strikten Sparmaßnahmen auch Verkäufe
von Staatseigentum sowie Maßnahmen für mehr Steuermoral und gegen Schattenwirtschaft
und Korruption. Na klar, die Griechen haben auf einen Herrn Faymann gewartet um ihren
Lebensstil zu ändern.
Was wird der Bundeskanzler machen, wenn die Griechen auf diese Bedingungen pfeifen?
Wird er keinen Euro mehr nach Griechenland schicken, obwohl wir darauf angewiesen
sind, dass unsere Exporte funktionieren und unsere Währung stabil ist, wie Faymann
behauptet. Hilfe für Griechenland liege deswegen im Interesse Österreichs, so die Meinung
des Kanzlers.
Die Bevölkerung steigt auf die Barrikaden
Einzig richtig erkannt hat Faymann die Tatsache, dass die griechische Bevölkerung an den
Entwicklungen in ihrem Land die geringste Schuld trifft. Also wo sind die Milliarden geblie-
ben? Diese Frage sollte sich der Kanzler stellen. Wir wollen ihm etwas Schützenhilfe zu-
kommen lassen. Es sind Banker, Spekulanten, Superreiche und Politiker, die dieses Fiasko
zu verantworten haben. Diese Personengruppen bedienten sich und werden sich auch in
Zukunft weiterhin wie in einem Selbstbedienungsladen an öffentlichen Gelder bedienen.
Die zahlreichen Demonstrationen in Griechenland lassen erkennen, dass die Bevölkerung
die Nase voll hat und nun die Suppe nicht auslöffeln will, die sie nicht selbst eingebrockt
hat. Noch kann die Polizei die demonstrierende griechische Bevölkerung in Schach halten.
Dass sie dabei oft nicht zimperlich vorgeht, beweisen etliche Fernsehberichte.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Und da hat uns der Bundeskanzler ganz diskret etwas verschwiegen. Die Demonstranten,
welche die jetzige griechische Politikergarde zum Teufel schicken will, werden von jenen
Polizisten daran gehindert, die ihren Gehalt aus der vergangen EU-Geldspritze bezogen
haben. Aber auch der perifideste Schlägerpolizist wird seinen Dienst quittieren, wenn er
kein Gehalt mehr auf sein Konto überwiesen bekommt.
Und Geld ist rar in Griechenland. Damit können die Politiker und sonstig Privilegierte bald
keinen Schutz mehr durch die Polizei kaufen. Wenn der Lohn ausbleibt werden die Beamten
aller Voraussicht nach zu den Demonstranten überlaufen. Dann bliebe der Politikerkaste nur
mehr das Militär und im schlimmsten Fall greift dieses von selbst ein.
Man kann davon ausgehen, dass eine derartige Maßnahme in der EU keine Zustimmung
finden wird. Daher ist die nächste Geld-Tranche für Griechenland so gut wie fix, egal ob die
Griechen die geforderten Auflagen erfüllen oder nicht. Insgeheim wird das Motto lauten:
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
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2011-06-26
Linke Nazipropaganda bei der Regenbogenparade
Die Kommentare zu unserem gestrigen Beitrag „Antisemitismus und Intoleranz bei der
Regenbogenparade“ haben uns veranlasst, tiefgründigere Recherchen bezüglich des
Symbols „Davidstern mit integrierten Hakenkreuz“ anzustellen.
Nazisymbole auf Tasche und Luftballon
(Fotoquelle: SOS -ÖSTERREICH)
Wer sind diese beiden Personen, die bei einer Homo-Parade ganz ungestört Nazi-
symbole zur Schau tragen können. Warum schritt hier keine Polizei ein?
Wir hielten das im obigen Foto abgebildete Symbol für antisemitisch. Wir haben lange im
Internet gesucht bis wir fündig wurden, landeten dabei allerdings einen Volltreffer. Unter
dem besagten Symbol agieren Linke mit folgendem Programm. Nachfolgender Webseiten-
eintrag stammt aus dem April 2011 und wurde mittlerweile gelöscht. Aber das Internet ver-
gisst nie! Dieser Text wurde auch als Flugblatt verteilt.
Damit ist wohl einwandfrei bewiesen, dass es sich hier um Antisemitismus in Reinkultur
handelt. Abgesehen von den bewussten Lügen die in diesem Pamphlet verbreitet werden,
fiel uns folgender Absatz besonders auf.
Tretet der moralischen Erpressung durch den sogenannten Holocaust ent-
gegen! W a h r h e i t m a ch t F rei ! Siehe auch: http://www.abbc.net/mh.pdf
Dies ist für uns eindeutig eine Verleugnung des Holocaust. Und wenn ein Zweifler uns
keinen Glauben schenkt, braucht er nur die nebenstehend empfohlene Webseite
anklicken. Diese haben wir komplett herunter geladen. Denn sollte diese auf geheim-
nisvolle Weise aus dem Netz verschwinden, werden wir sie als Mahnmal auf unserem
Server hochladen.
Mit wem legt sich da die SPÖ ins Bett?
Da stellt sich die berechtigte Frage warum die SPÖ auf einer Veranstaltung Werbung
betreibt, auf der gleichfalls schwere Nazis (in diesem Fall Linke) ihre Parolen zum Besten
geben. Ist der Einfluss der islamischen Politiker(innen) in ihren Reihen schon derart fort-
geschritten, dass derartiges Verhalten goutiert wird?
Warum ist keine Polizei eingeschritten? Hier hat es sich augenscheinlich um ein Offizial-
delikt gehandelt. Wird die Polizei wenigstens im Nachhinein diese beiden Personen aus-
forschen?
Mit unserem Beitrag haben wir einwandfrei bewiesen, dass es „Linke Nazis“ gibt. Diese
sind noch weit gefährlicher als die Rechten. Denn das linke Nazigesindel tarnt sich als
Gutmenschen und gibt vor gegen Intoleranz, Rassismus, Diskriminierung, etc. zu sein.
*****
2011-06-20
Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf der Ostautobahn (A4) kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet. Besonders häufig sind LKW´s in diese Unfälle verwickelt. Heute krachte
es gegen 08:00 Uhr, knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West
Fahrdisziplin lässt missen
Und wieder war ein LKW mit von der Partie. Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen. Regelmäßig kann man die Kapitäne der Landstraße beim Telefon-
ieren, Essen und Trinken, ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren beim Fahrstreifenwechsel und kilometerlange Elefantenrennen
trotz Überholverbots, tun ihr übriges dazu um die Verkehrssicherheit zu gefährden. Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend. Die Ordnungshüter ziehen es lieber vor, gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
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2011-06-17
Peinlicher Versuch den Flop zu rechtfertigen
Die Flucht nach vorne scheint nun die KJÖ antreten zu wollen. Nach ihrem Flop des Jahres,
dem Fußballturnier „Kicken gegen rechts“, holen sie nun zum Rundumschlag aus. Auf der
Webseite der KJÖ ist nun folgendes zu lesen:
Die erwähnte Schlägerei steht – anders als in dem Artikel der Kleinen Zeitung „Schwere
Körperverletzung bei ‚Kicken gegen Rechts'“ behauptet – in keiner Verbindung mit dem
Fußballturnier, fand nicht „auf dem Spielfeld“ statt und ging auch nicht von Teilnehmer-
Innen des Fußballturniers aus. Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Kleine Zeitung
in der Berichterstattung nicht den üblichen Maßstäben journalistischer Sorgfalt gerecht
geworden ist.
Wir haben daraufhin, in der sicherlich nicht FPÖ-freundlichen „Kleine Zeitung“ recher-
chiert und sind auf keine Entgegnung oder Richtigstellung gestoßen. Da stellt sich die
berechtigte Frage, warum soll sich der zuständige Redakteur den Vorfall aus den Fingern
gesogen haben?
Weiters ist auf der Kommunisten-Webseite folgendes zu lesen: Rechtliche Schritte kündigt
die KJÖ gegen die FPÖ an, die mittels einer vor Unwahrheiten strotzenden Aussendung
versucht, den bedauerlichen Vorfall für ihre rassistische Hetze zu nutzen. Auf vier Spalten
ist es FPÖ-Landtagsabgeordneten Amesbauer gelungen, ganze sieben (!) Unwahrheiten
zu verpacken, unter anderem phantasiert er von einem nie stattgefundenen Polizeieinsatz.
Lügen und rassistische Hetze?
Das erweckte natürlich unsere Neugier und wir sahen auf besagter Webseite nach. Hier
der Originaltext der angeblich rassistischen Hetze:

Screen: fpoe-stmk.at
„Gegen rechte Tendenzen und Rassismus“ – so wollte die Kommunistische Jugend mit
einem „antirassistischen Fußballspiel“ im Augartenpark zum Kampf gegen die ihrer Ansicht
nach omnipräsentierte Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft blasen. Leider kam es
jedoch in der Nähe des Veranstaltungsortes zu einer wilden Schlägerei zwischen Auslän-
dern.
Laut Medienberichten entpuppte sich jedoch aus dem angepeilten „Fair-Play“ eine wilde
Schlägerei unweit des Veranstaltungsortes. Fünf Spieler traten dabei auf einen Gegen-
spieler ein und fügten diesem auf dem Boden liegend schwere Verletzungen im Kopf- und
Oberkörperbereich zu. „Während die kommunistische Jugend vom friedlichen Zusammen-
leben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Kultur spricht, schlagen sich unweit
von ihrem antirassistischen Fußballspiel Ausländergruppen die Köpfe ein“ kritisiert Ames-
bauer den Unterschied zwischen Anspruch und Realität ohne dabei der KJÖ irgendeine
Schuld für diesen Vorfall zuschieben zu wollen.
Im Rahmen des „antirassistischen und internationalen Fußballturniers“ der Kommunistischen
Jugend ging nach Angaben der Polizei eine ganze Mannschaft auf einen Gegenspieler los
und fügte dem Opfer schwere Verletzungen zu. Bei den jugendlichen Tätern handelt es sich,
laut Auskunft der Polizei, um 16 bis 18-Jährige Tschetschenien. Sie konnten nach ihrem Ge-
waltausbruch flüchten, die Ermittlungen der Polizei laufen.
Der Landesparteisekretär der Steirischen Freiheitlichen, NAbg. Mario Kunasek, hat zum
Polizeieinsatz im Rahmen der KJÖ-Veranstaltung bereits eine Anfrage an die zuständige
Innenministerin gestellt. Kunasek: „Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und von der
Ministerin wissen, was dem Steuerzahler der Polizeieinsatz für die linken Utopien der Kom-
munistischen Jugend kostet“ so Kunasek abschließend.
Was haben da die Kommunisten gelesen?
Wir können im gesamten Inhalt des oben angeführten Textes keinen einzigen klagsfähigen
Satz, geschweige eine rassistische Hetze erkennen. Vermutlich waren die kommunistischen
Veranstalter von dem Vorfall derart verwirrt, dass sie ein wenig den Bezug zur Realität ver-
loren. Möglicherweise kam noch dazu, dass sich kaum Personen für dieses Fußballturnier
interessierten. Laut eigenen Angaben der Kommunisten waren (nur) über 200 Zuseher-
(innen) anwesend. Wobei die Angabe „über 200“ auch 201 bedeuten kann.
Aber zurück zum Vorfall der Körperverletzung. Wenn wir noch ein wenig zuwarten könnte
es im Bereich des Möglichen liegen, dass sich nach alter marxistisch-stalinischer Manier
die Tatsachen ändern. Das würde bedeuten, umso mehr Wasser die Mur hinabfließt die
Chance besteht, dass es sich bei den Gewalttätern gar nicht um Tschetschenen, sondern
um böse Rechte gehandelt haben könnte.
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2011-06-16
Grüne für EU-Beitritt der Türkei
Die Grünen waren die einzige österreichische Parlamentspartei, die für die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen in der EU eintrat, so steht es zumindest in einem heutigen Web-
seiteneintrag der Grünen. Den gesamten Beitrag, für den die grüne Nationalratsabgeord-
nete Ulrike Lunacek verantwortlich zeichnet, können Sie unter diesem LINK nachlesen.
Wenn sich eine demokratische Partei in Österreich für den EU-Beitritt eines Landes ein-
setzt darf man zur Annahme gelangen, dass in diesem Land völkerrechtlich alles in Ord-
nung ist. Es darf also keinen Grund geben, dass Personen aus diesem Land flüchten
müssen weil sie wegen ihrer politischen Gesinnung, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen
Ausrichtung von den Machthabern des Systems verfolgt werden.
Gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen funktioniert nicht
Nach einer heutigen Presseausendung der Grünen verstehen wir deren Welt nicht mehr,
sofern man diese überhaupt verstehen kann. Die selbe Grünpolitikerin, nämlich Frau
Ulrike Lunacek, welche sich für einen EU-Beitritt der Türkei stark macht, fordert für
den transsexuellen Türken Yasar Öztürk ein Bleiberecht in Österreich. Dieser Mann soll
nämlich in die Türkei abgeschoben werden, da er sich illegal in Österreich aufhält.
„Der Schutz von Transsexuellen sowie Lesben und Schwulen vor Verfolgung in ihren
Herkunftsstaaten muss im Asylrecht europaweit ohne Wenn und Aber gewährleistet sein.
Aufgrund leider regelmäßig verübter transphober Hassverbrechen in der Türkei ist Trans-
sein in der Türkei lebensgefährlich. Yasar darf daher nicht abgeschoben werden“, so
Lunacek.
Da stellt sich die berechtigte Frage warum sich die Grünen für den EU-Beitritt eines
Landes einsetzen, in dem derartige Zustände an der Tagesordnung stehen. Nun sollten
die Grünen schön langsam erkennen, dass man nicht gleichzeitig auf zwei Hochzeiten
tanzen kann.
In Wirklichkeit familiäres Problem
Auf der Webseite „transx.at“ gibt es detailliertere Angaben zum Fall Yasar Öztürk. Dieser
hatte auf Grund seiner sexuellen Orientierung massive Probleme mit seiner Familie und
flüchtete deswegen im September 2009 nach Österreich, wo er einen Asylantrag stellte.
Laut „transx.at“ betrachtet die Familie von Öztürk dessen Transsexualität als Blutschande
und hat Auftrags-Mörder auf ihn angesetzt. Außerdem wurde er in der Türkei mehrmals
von der Polizei und von transphoben Schlägern misshandelt, weil er transsexuell ist. Diesen
Angaben schenken wir sogar Glauben.
Allerdings sehen wir nicht ein, dass familiäre Probleme ein Asylrecht in Österreich rechtfert-
igen. Die Türkei ist groß genug und Herrn Yasar Öztürk wird daher nichts anderes übrig
bleiben als sich in einer türkischen Stadt niederzulassen, wo er seiner Familie aus dem Weg
gehen kann.
Aus dem offenbar türkischen Problem um Öztürk ergibt sich allerdings eine neue und recht
interessante Frage. Wo flüchten eigentlich die in Österreich und im restlichen Westeuropa
angesiedelten Türk(innen), wenn sie wie Yasar Öztürk familiäre Probleme haben, die nicht
selten mit einem sogenannten „Ehrenmord“ enden.
*****
2011-06-06
Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material
Ein Einbruch dreier Kriminaltouristen aus Polen im vorigen Jahr in Graz, entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC, auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.
In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte sich an die Polizei. Ob sich die unzähligen Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.
Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so, denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.
Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten
Aber nun zurück zum perversen Uni-Professor. Auf dessen Notebook fand die Polizei
sage und schreibe 50.000 (!) Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.
In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-
scholten, aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre. Also Unbescholtenheit kann auch bedeuten, lediglich nicht erwischt worden zu
sein.
Der Anwalt des Pädophilen verteidigte die kriminelle Perversion des Angeklagten mit
einem sexuellen Kindheitstrauma. „Es gibt niemanden, der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten, denn die bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.
Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer
Das Geschäft mit dem Tausch und Handel von pädophilem Material ist in den vergang-
enen fünf Jahren um 150 Prozent gewachsen. Die Zahl der pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent gestiegen. Erschreckend ist zudem, dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.
Im Angesicht der obig angeführten Tatsachen war das verhängte Urteil von 8.000,- Euro
Geldstrafe und einer Haftstrafe von 4 Monaten bedingt, wie ein Schlag ins Gesicht der
Opfer, auch wenn sich der Angeklagte in therapeutischer Behandlung befindet, wie er
selbst angab.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.
Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?
Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen Bildern oder Filmen ergötzt. Zudem ist der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.
Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese Akademiker sind. Dies beweist der Fall Mag. Herwig Baumgartner, dessen Aus-
drucksweise zugegebener Weise nicht der feinen englischen Art entspricht. Als Vater-
rechtsaktivist fasste er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und ver-
suchter Nötigung, vier Jahre unbedingte Haft aus. Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.
Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Okay,
wenn die Beschimpfung von Richter(innen) und das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer
Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.
Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-
lie eigentlich völlig normal ist. Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung ein weil sie behauptete: „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ Im Beitrag „Sex mit kleinen Mädchen“ können Sie den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.
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2011-05-22
Homophobes Österreich?
Liest man sich den Inhalt des Beitrags „Wien zeigt Homophobie die rote Karte“ auf
der offiziellen Webseite der Stadt Wien durch, könnte ein unbedarfter Leser zur Ansicht
gelangen, Österreich sei ein fundamentalistischer Islamstaat in dem homosexuelle
Menschen verfolgt und gesteinigt werden.
Derzeit sprechen Expertinnen und Experten europaweit von einer neuen Qualität der
Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgenderpersonen. Aus verschiedenen euro-
päischen Städten wird über gewalttätige Übergriffe gegen homosexuelle und transsex-
uelle Menschen berichtet. Beschimpfungen, Drohungen, aber auch brutale Attacken auf
offener Straße verunsichern gleichgeschlechtlich liebende Menschen in ihrem Lebens-
alltag. So steht es zumindest im Text des eingangs erwähnten Beitrags.
Um keine Ausrede verlegen
In Ermangelung tatsächlicher Übergriffe auf Homosexuelle in Österreich, bedient man
sich einer erstaunlichen Ausrede. In Österreich sei die Datenlage dürftig, da bei polizei-
lichen Anzeigen nicht erfasst werde, ob es sich bei einer Gewalttat um ein rassistisch
oder homophob motiviertes Verbrechen handelt. Zudem haben Schwule, Lesben und
Transgenderpersonen große Hemmungen, Übergriffe polizeilich anzuzeigen.
Auf die Idee, dass derart motivierte Übergriffe in der Realität bei uns nur ganz selten
vorkommen, dürfte man nicht gekommen sein. Da gaukelt man lieber eine gewaltbe-
reite und homophobe Gesellschaft vor, die den ganzen Tag nichts besseres zu tun hat
als homosexuelle Menschen zu verprügeln.
Jedenfalls wird diese irreale Ficiton dazu verwendet, bereits Schulkinder im Kampf
gegen die in Österreich angeblich vorhandene Homophobie zu unterweisen. Zu die-
sem Zweck sollen einschlägige Handbücher in Klassenzimmern verteilt werden.
500.000,- Euro für Anti-Homophobie-Seminare
Aber dies ist noch nicht alles. Auf der Webseite „Gayösterreich“ ist zu lesen: „Auch
Stadträtin Sandra Frauenberger hätte ‚glasklar erkannt‘, was an den Wiener Schulen
schief laufe: ‚Viele Lehrer haben zu wenig Interesse am Dasein Schwuler!“ Dabei be-
ruft sich der Autor auf eine Aussage des FP-Gemeinderats Dominik Nepp.
„Davon, dass deshalb Homosexualität zumindest im Rahmen eines verpflichtenden
Seminars Teil der Pädagogenausbildung werden solle, fühlt sich Nepp geneppt. Zumal
diese Seminare laut Behauptung des FP-Gemeinderates 500.000 Euro betragen sollen“,
so steht es ebenfalls im Beitrag auf „Gayösterreich“.
Allerdings räumt der Autor auch ein, Nepp habe damit auf die Aussage Frauenbergers,
Homophobie, Transphobie und Gewalt 2011 und 2012 zu Schwerpunktthemen der polit-
ischen Antidiskriminierungsarbeit zu machen reagiert. Aus dem schließen wir, dass die
Aussagen von Nepp nicht aus der Luft gegriffen sind.
Gleitcreme statt Kleber?
Österreich hat einen sehr hohen Ausländeranteil in den Pflichtschulen und viele Schulbe-
ginner(innen) beherrschen nicht einmal die deutsche Sprache. Hinzu kommt noch, dass
jedes 4. Schulkind in Österreich (27,5%) massive Leseschwächen hat und das Wachstum
an leseschwachen Schüler(innen) in Österreich steigt. Im EU-Vergleich werden wir nur
noch von Bulgarien und Rumänien geschlagen.
Betrachtet man alle diese Fakten ist es doch höchst erstaunlich, dass man Lehrer(innen)
zu Seminaren gegen angebliche Homophobie in Österreich schicken will, anstatt verstärkt
Wert auf die Ausbildung des Lesens und Schreibens in deutscher Sprache legt.
Dazu kommt noch der Faktor, wie erkläre ich einem Schulkind den Begriff Homophobie.
Man wird nicht darum herumkommen dem Nachwuchs zu vermitteln, dass Oral- und Anal-
verkehr zwischen Männern angeblich normal ist. Möglicherweise wird auch der Bastel-
unterricht durch eine Anti-Homophobiestunde ersetzt. Statt Kleber und Schere werden
dann in dieser Unterrichtsstunde hoffentlich nicht die Gleitcreme „Flutschi“ und das Sex-
toy „Ass-Thumper“ als Lehrmaterial dienen.
*****
2011-05-15
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.

Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
*****
2011-05-15
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.

Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
*****
2011-05-08
Atom-Reaktoren abschalten
Im Beitrag „Rote Atompolitik“ haben wir über die ablehnende Haltung der Wiener Umwelt-
stadträtin Sima, gegenüber Atomreaktoren berichtet. Mittels eines Schreibens, das jeder
Wiener Haushalt erhielt, fordert Ulli Sima die Abschaltung von Atomreaktoren.
Eine sehr vernünftige Einstellung der Wiener Umweltstadträtin. Alle Atomreaktoren sind ge-
fährlich und seit Fukushima ist einwandfrei bewiesen, dass der Mensch atomare Technik
nicht beherrscht. Hoffentlich meinte Ulli Sima auch jenen Atomreaktor, welcher mitten in
Wien steht.
Atom-Reaktor mitten in Wien
Sie wußten nicht dass es in Wien einen Atomreaktor gibt? Macht nichts, denn dieser Um-
stand ist den wenigsten Wiener(innen) bekannt. An der Adresse Wien 2., Stadion Allee 2 mit
der Ecke Schüttelstraße 115 befindet sich das Atominstitut der österreichischen Universitäten.
Im Gebäudekomplex des Atominstitutes ist ein Atomreaktor des Typs TRIGA Mark-II, halb
unterirdisch untergebracht. Wie auch auf der „Webseite des Institutes“ nachlesbar ist, wurde
dieser Reaktor in den Jahren 1959 bis 1962 von der Firma General Atomic, San Diego/CA,
U.S.A., errichtet und am 7.März 1962 erstmals kritisch. Seither ist der Reaktor ohne längere
Stillstandszeiten durchschnittlich 220 Tage pro Jahr in Betrieb.
Aus dem schliessen wir, dass der Reaktor in den restlich verbliebenen 145 Tagen im Jahr
herunter- und dann wieder hochgefahren wird. Bedenkt man dass es bei diesen Vorgängen
zu den meisten Pannen kommt (Atomkatastrophe in Tschernobyl) kann man davon ausgehen,
dass die angrenzende Bevölkerung während dieser Handlungen massiv gefährdet ist. Ein
Atomreaktor kann eben nicht wie ein Radio per Schalter einfach ein- und ausgeschaltet wer-
den.
Castor per Post und Kühlwasser in den Donaukanal
Weiters wird auf der „Webseite des Atominstitutes“ angegeben, sollten die Brennelemente
einmal nicht mehr verwendbar sein, so werden sie an die U.S.A. zurückgestellt. Bei aller
Fantasie können wir uns einen Castortransport zwischen Wien und den USA schwerlich
vorstellen. Aber wer weiß schon, was man heutzutage alles mit der Post versenden kann.
Der Atom-Reaktor hat eine maximale Dauerleistung von 250 kWth. Damit könnten rund
2.500 Haushalte mit Strom versorgt werden. Die erzeugte Wärme wird teils mit destilliertes
Wasser (Primärkühlkreislauf) und Brunnenwasser (Sekundärkühlkreis) über einen Wärme-
austauscher abgekühlt. Das Kühlwasser wird dann, man höre und staune, in den Donau-
kanal ableitet.

Screen: http://www.ati.ac.at/
Wurden vereinzelte Aussagen von Anglern über verstrahlte Fische im Donaukanal stets in
den Bereich des Anglerlateins verwiesen, sind wir uns jetzt nicht mehr so sicher. Möglicher-
weise ist das abgeleitete Kühlwasser leicht kontaminiert.
Völlig ungeschützte Anlage
Die Tatsache dass auf der Webseite des Atominstitutes eine komplette technische Beschreib-
ung, sowie ausführliche Pläne des Reaktors (mehrsprachig) zum „Download“ bereit stehen,
haben uns dazu veranlasst die Sicherheiteinrichtungen dieser Anstalt genauer unter die Lupe
zu nehmen.
Das gesamte Gelände des Atominstitutes der österreichischen Universitäten ist für jedermann
-(frau) ungehindert zu betreten. Sperrangelweit geöffnete Tore würden für potentielle Attentäter
-(innen) eine willkommene Einladung bedeuten. Vis a vis auf der anderen Straßenseite des
Institutes stand zwar ein Funkstreifenwagen auf dem Gehsteig geparkt, aber von den Gesetzes-
hütern fehlte jegliche Spur.

Foto: (c)erstaunlich.at
Unmittelbar vor der Grundstückeinfahrt konnten wir ein Motorrad ausfindig machen, deren
Halter möglicherweise zum Schutz der Anlage abgestellt wurde. Oder er hat den unüberseh-
baren Hinweis „BMI“ nur zur Vermeidung von Strafmandaten an der Frontscheibe angebracht.

Fotos: (c)erstaunlich.at
Beim Eingang in der Stadion Allee 2 (der ungehindert zu passieren ist) weist ein Schild darauf
hin, dass man sich beim Portier anmelden möge.

Fotos: (c)erstaunlich.at
Über den besagten Eingang gelangt man ungehindert zur Gasdruckregleranlage des Insti-
tutes. Ein potentieller Attentäter würde in diesem Fall sogar nur eine kleine Menge Sprengstoff
benötigen, um die ganze Anlage samt Reaktor in die Luft zu jagen. Dem freien Zugang zur
Gasdruckregleranlage sei Dank.

Fotos: (c)erstaunlich.at
Will man aber ins Innere des Gebäudekomplexes gelangen, führt kein Weg am Portier vor-
bei. Ein etwas älterer, weißhaariger und sehr freundlicher Mann versieht dort seinen Dienst.
Erzählt man diesem eine Geschichte man müsse zum Professor XY um sich etwas abzuholen,
weist dieser hilfsbereit den Weg in die heiligen Hallen, ohne nach einem Ausweis zu fragen.
Ist man nun im Gebäudeinneren, kann man sich völlig frei und ungehindert bewegen. Wichtig
ist nur, dass man die dort anwesenden Personen höflich grüßt und mit Herr oder Frau Kolleg(in)
anspricht. Dann werden einem sogar Türen zu Räumlichkeiten geöffnet, zu denen ein Nor-
malsterblicher keinen Zugang hat. Hat man genug Zeit und Chuzpe, gelingt es einem auch
irgendwann zum Objekt seiner Begierde vorzudringen.

Fotos: (c)erstaunlich.at
Schmutzige Bombe frei Haus
Wir haben uns mit einem Spezialisten unterhalten, welcher den Reaktor-Typ kennt. Sollte
dieser tatsächlich explodieren, kommt es natürlich nicht zu einer Katastrophe wie in Tscher-
nobyl oder Fukushima. Allerdings hätte eine Explosion die Auswirkung einer sogenannten
„schmutzigen Bombe“. Je nach Windrichtung würde sich die radioaktive Wolke in Wiener
Wohngebiete bewegen. Besonders gefährdet wären hier die Bezirke 2., 3., und 11.
Bedenkt man welche Unsummen in Sicherheitsmaßnahmen gegen den Terrorismus inves-
tiert werden ist es erstaunlich, dass die Anlage zu diesem Atomreaktor völlig ungeschützt
und für jedermann(frau) ungehindert zu betreten ist. In diesem Fall bräuchten sich potentielle
Terroristen nicht einmal eine „schmutzige Bombe bauen“, denn diese wird ihnen in Wien frei
Haus serviert.
*****
2011-05-06
GASTAUTOREN – BEITRAG
Schwerpunkt Karlsplatz & die Problematik der privaten Sicherheitsdienste
Nahezu wöchentlich finden in der Karlsplatz- & Opernpassage Schwerpunktaktionen der
Wiener Polizei statt. Dabei werden alle „zwielichtigen“ Personen angehalten, kontrolliert bei
Bedarf auch perlustriert und des Weges verwiesen. Immer wieder sind das Drogenabhäng-
ige aber auch Kleindealer sowie Obdachlose und alkoholisierte Personen, die negativ auffal-
len und so dem gewünschten neuen Bild der Passage abträglich sind.
Es ist aber auch eine Tatsache, dass dieser Personenkreis durchaus ein Sicherheitsrisiko dar-
stellt, sind doch immer wieder auch Taschendiebe unterwegs (Beschaffungskriminalität).
Aber auch kleinere Raubüberfälle sind nicht so selten, diese jedoch spielen sich meist intern
in der Drogenszene ab.
Wie mir ein Polizeibeamter sagte, liegt der Schwerpunkt bei der Polizeiarbeit vor Ort auf der
Präsenz der Polizei um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben. Ein Schwerpunkt
liegt auch im Schutz der zahlreichen Geschäfte und Lokale in der Passage! Die Beamten
nehmen immer wieder Kontakt auf zu Geschäfts- & Lokalbetreibern um zu erfahren ob sie
Sicherheitsprobleme haben und ob aktuelle Bedrohungen vorliegen. Die Beamten helfen
aber auch mit Sicherheitsberatung und ggf. auch kleinerer technischer Hilfestellung, etwa
bei Problemen mit Alarmanlagen.
So sind die Exekutivbeamten die übrigens nicht nur in Uniform sondern auch in Zivil unter-
wegs sind (auch bis zu 6 Kriminalbeamte) gerne gesehen in der Passage. Seit der erhöhten
Präsenz der Polizei sind Eigentumsdelikte sowie Gewaltdelikte drastisch gesunken und auch
Belästigungen wie aggressives Betteln nahmen ab.
Neben der Polizei sind aber private Sicherheitsdienste in der Passage tätig sowie auch von
der Stadt Wien beauftragte Personen die für Ruhe und Ordnung sorgen. Diese sind jedoch
auf Grund der mangelhaften Gesetzeslage oft ineffizient, da sie keinerlei Exekutivgewalt aus-
üben dürfen. So werden oft sogar Platzverweise zum Problem (wie ich selbst unzählige Male
Erleben musste!), wo dann die Polizei doch Einschreiten muss, trotz „Hausrecht“(!) der pri-
vaten Sicherheitsorgane.
Es wäre also an der Zeit, dass auch die „Privaten“ mehr Rechte bekommen, zumindest
wenn sie im Auftrag einer Stadt oder eines Landes sind und somit eigentlich öffentliches
Recht vertreten! Selbiges würde auch für Kontrolleure von öffentlichen Verkehrsmitteln
gelten, die auch immer wieder Ziele von Übergriffen sind! So ist der Gesetzgeber gefordert
sich darüber zu beraten den erweiterten Schutz der Bevölkerung durch „Private“ zu ge-
währleisten.
Gerade in Wien wäre wenn schon keine Stadtwache eingerichtet wird der erweiterte Schutz
mit privaten Sicherheitsdiensten, die dann auch mehr Rechte hätten als Exekutivorgan der
Stadt ein Meilenstein für die Wahrung der erweiterten Sicherheit in öffentlichen Bereichen,
wie Passagen, Bahnhöfen udgl. unabhängig von den Besitzverhältnissen der zu sichernden
Bereiche!
Trotzdem darf aber die Zusammenarbeit mit der Polizei dabei nicht zu kurz kommen, schließ-
lich übt sie alleine die Staatsgewalt aus und ist so mit noch umfangreicheren Rechten ausge-
stattet, die kein Privater Sicherheitsdienst je haben kann und auch nicht haben darf, denn
das wäre verfassungswidrig. Trotzdem könnten so die „Privaten“ die Polizei doch ziemlich
entlasten!
Wenn also die „Privaten“ mehr rechtliche Möglichkeiten hätten, wäre sicher auch die Karls-
platz- & Opernpassage ein noch sicherer Ort!
Erich Weber
freier Onlineredakteur &
Leiter Kommunikation
„Wiener Stadtmagazin“
www.wpfp.info/onlineredakteur/
2011-04-07
Kriminalitäts-Nebenschauplätze
Dieses Online-Magazin berichtet immer wieder über Ereignisse, die in den großen Medien
aus welchen Gründen auch immer, keinerlei oder keine besondere Beachtung finden. So
fand zum Beispiel am 18. Februar 2011, ein Raubüberfall auf einen 14-jährigen Schüler
statt. Gegen 20:30 Uhr bedrohten drei Männer, vermutlich afrikanischer Herkunft, den
Schüler in der in der U-Bahn-Station Kagran und zwangen ihn zur Herausgabe von 40,-
Euro.

Fotos: Bundespolizeidirektion Wien
Nach der Tat suchten die Täter ihr Heil in der Flucht und konnten bis dato noch nicht aus-
geforscht werden. Das Landeskriminalamt Wien hofft nun mit der Veröffentlichung der
Fotos auf Mithilfe der Bevölkerung. Zweckdienliche Hinweise werden an die Polizei unter
der Rufnummer 01/31310 DW 67210 oder 67800 erbeten.
Ob die mutmaßlichen Täter In- oder Ausländer sind, kann aus den Fotos nicht geschlos-
sen werden. Immerhin könnte es sich ja um Österreicher mit Migrationshintergrund
handeln. Allerdings bringt uns dieser Zweifel zum nächsten Punkt unseres Beitrags.
Österreicher(innen) werden zum Umdenken gezwungen
Den Österreicher(innen) kann wohl kaum nachgesagt werden, dass sie nicht hilfsbereit
wären. Wie durch die Ungarn- CSSR- und Ex-Jugoslawienkrise einwandfrei bewiesen
werden kann, haben Herr und Frau Österreicher das Herz auf dem rechten Fleck. Aller-
dings kann der hilfsbereiteste Mensch zum Umdenken gezwungen werden, wenn ihm
permanent Asylbetrüger und Kriminelle als hilfsbedürftige Menschen aufs Auge gedrückt
werden.
Offenbar hat es sich schon in aller Herren Länder herumgesprochen, dass Österreich seit
einigen Jahren ein Paradis für diese Asylbetrüger und auch für kriminelle ausländische
Subjekte ist. Zwar wird diese Tatsache von den Gutmenschen und diversen Flüchtlings-
hilfsvereinen heftig bestritten, da sie der Realität offenbar nicht ins Gesicht sehen wollen.
Die Realität spricht Bände
Diese Realität spiegelt sich nämlich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung
wieder. Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Ab-
geordnete hatten nämlich am 22. Dezember 2010, unter der Zahl 7299/J eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Fremdenkriminalität 2010“ an die Präsidentin des
Nationalrats gerichtet und folgende Antwort erhalten.

Diese Auswertung müsste eigentlich auch den Gutmenschen die Augen öffnen und wenn
nicht, scheint bei diesen Hopfen und Malz verloren zu sein. Wir können nur hoffen, dass
der Grün-Abgeordnete Dieter Brosz, in unserem Beitrag und/oder in der parlamentarischen
Anfragebeantwortung keine Verhetzung ortet. Diese sind nämlich kein Witz, sondern bittere
Realität.
*****
2011-03-20

Screen: APA-OTS
Wien (OTS) – „Offensichtlich erfolgten keine rechtliche Maßnahmen gegen die, den Be-
rufsstand ruinierende Maklerverordnung Mitterlehners seitens der Wirtschaftskammer.
Hinsichtlich der Fehlleistung des ehemaligen Kammersekretärs und jetzigen Wirtschaft-
ministers Mitterlehner, wurden seitens der Wirtschaftskammer keinerlei rechtlichen
Schritte eingeleitet. Dies unterstreicht auch die Tatsache, dass auf unser letztmaliges
Ultimatum in Form eines offenen Briefes nur betretenes Schweigen erfolgte“, so Vize-
präsident & Sprecher Mag. Dr. Elmar Dirnberger. Download des kompletten Beitrags hier.
Es rumort bei den Wirtschaftstreibenden
Die Berufsgruppe der Makler probiert nun den Aufstand gegen die Wirtschaftkammer. Offen-
bar geht es diesem Berufsstand genauso wie etlich anderen Berufgruppen. Sie haben
die Proporz- und Freunderlwirtschaft der Wirtschaftskammer satt. Möglicherweise genügt
es den Zwangsmitgliedern nicht mehr, gegen horrende Zwangsmitgliedsbeiträge nur mit
buntem Werbematerial versorgt zu werden. Dieses gibt es nämlich von Bau- und Elektro-
märkten gratis frei Haus.

Screen: APA-OTS
Das kann man der Wirtschaftskammer nicht absprechen. Diese beweist äußerste Kreativität
beim Errechnen der Zwangsmitgliedsbeiträge. Diese Zwangvereinigung, die sich als Inter-
essensvertretung sieht, schreckt nicht einmal davor zurück, sich eingehobene Strafgelder
aus Überschreitungen der Gewerbeordnung überweisen zu lassen. Das wäre vergleichbar
wenn ein Autofahrerklub einen Vertrag mit der Polizei hätte und diese eingehobene Straf-
beträge an den betreffenenden Klub überweisen würde.
Dieser Autofahrerklub hätte in der Sekunde keine Mitglieder mehr. Denn das Abkassieren
von Strafgeldern lässt sich mit einer Interessenvertretung nicht vereinbaren. Aber mit
Zwangsmitgliedern kann man das ja machen, denn diese können nicht austreten.
Das einzige EU-Land mit Zwangsmitgliedsbeiträgen
Die Wirtschaftskammer ist im Prinzip nichts anderes als eine Vereinigung, in der politische
Günstlinge als Statthalter in parteipolitischen Pfründen im Wirtschaftsbereich agieren und
diese sichern. Dies tun sie ohne Rücksicht auf Verluste, denn sie tragen kein finanzielles
Risiko, weil der ganze Irrsinn von den Zwangsmitgliedern finanziert wird. Diese bleiben
dann bei Fehlentscheidungen auf der Strecke.
Interessant ist die Tatsache, dass es nur noch in 6 EU-Länder die Skurillität einer beruf-
lichen Zwangsvertretung gibt. Allerdings bildet Österreich auch hier eine Ausnahme. Wir
sind das einzige EU-Land in dem Zwangsmitgliedsbeiträge abgeliefert werden müssen.
Beim jetzigen Serviceangebot der Wirtschaftkammer hätte diese vermutlich keine Mitglie-
der mehr, wenn es die Zwangsmitgliedschaft nicht gäbe. Wir wünschen der Berufsgruppe
der Makler viel Erfolg bei ihrer stillen Revolution.
*****
2011-03-16
Ein Thema für „Thema“
Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“ wurde ein Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der Feuerattacke war, dass sich Florentina M. geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu bezahlen. Adrian Bogdan N. steht seit voriger Woche vor Gericht. Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.
Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht
Interessant war die Aussage von Florentina M., dass sie von Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach bei der Polizei angezeigt hatte. Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien
Leider kein Erfolg
Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten: „ Man wäre der Anzeige sehr wohl nachgegangen und hätte intensiv ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage. Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun die Aussage von Florentina M. oder die der Polizeibehörde stimmt, entzieht
sich unserer Kenntnis. Eines wissen wir allerdings mit Sicherheit, nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.
Anzeige auch von anderer Frau
Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B., gegen ihren Willen in einem Pensionszimmer im 7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben. Weiteres soll er sie geschlagen und gegen ihren Willen auf den
Strich geschickt haben. Die Einnahmen aus der Prostitution musste sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B. zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto dieser unterwegs sei. Die Anzeigeerstattung erfolgte am 16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.
Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen
Von intensiven Ermittlungen war jedoch dann keine Spur, denn es passierte rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach. Hätte die Polizei also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****
2011-03-08
Österreichische Presse schweigt
In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den österreichischen Tageszeitungen, aus welchen Gründen auch immer, keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.

Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall
Säure statt Fruchtsaft
Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer OMV-Tankstelle in der Stadt Varna, eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen kräftigen Schluck aus dieser nahm, zog er sich schwerste Verätzungen im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.
Der Mann wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein nahe gelegenes Spital ver-
bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch. Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.
Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären. „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so
ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.
Stellungsnahme der Firma Rauch
Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden Fruchtsaft enhalten sollte. Für uns ergeben sich zwei Möglichkeiten,
nämlich dass ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat oder die Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.

Zum Donwload bitte Bild anklicken
Die Firma Rauch garantiert strenge Qualitätskontrollen und schließt daher aus, dass das
Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von Fruchtsäften, werden hunderte Millionen hochwertiger Produkte in mehr als 88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.
Wir vermuten einen kriminellen Akt
Das sehen wir ebenfalls so und kommen daher zum Schluss, dass es sich offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss. Zu unserer Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.
Ob diese Ermittlungen zum Ziel führen werden, wagen wir zu bezweifeln. Bulgarien ist
einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU, um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.
Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?
Aus diesem Grund verlagerten viele Industriebetriebe ihre Produktionsstätten nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist. Neben einer „normalen“ Erpressung
von Kleinkriminellen, könnte hinter dem Säurecocktail in einer Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf stecken. Möglicherweise will ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.
Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische
Tageszeitung über den Vorfall berichtete, obwohl zwei Traditionsunternehmen aus Öster-
reich betroffen waren und jährlich tausende Österreicher(innen) im Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.
*****
2011-02-26
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
schuss. Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder, vom Landesgericht St. Pölten zu
hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen der Schießerei mit dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.

Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
hatte und ihren Klienten traf, wertete die Anwältin als Mordversuch.
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.

Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
*****
2011-02-20
Gerechtfertigtes Bettelverbot
Am 5.September 2010, haben wir den Beitrag „Die Grünen und die Bettelmafia“ verfasst.
In diesem ging es um das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, welches das aggressive,
organisierte und seit Juni 2010 auch das gewerbsmäßige Betteln verbietet.
Sinn dieses Gesetzes ist es, dem Menschenhandel der organisierten Bettelmafia einen
Riegel vorzuschieben. Diese kriminelle Organisation hielt Menschen wie Tiere gefangen
und schickte sie auf den „Bettelstrich“. Frühmorgens wurden meist die behinderten
Menschen auf ihre „Standplätze“ gebracht und Abends wieder eingesammelt. Das
erbettelte Geld mussten sie ihren Peinigern abliefern.
Während der Nachtzeit wurden die gequälten Personen in winzigen Wohnungen gefangen
gehalten. Bis zu 20 Personen mussten sich ein Zimmer teilen und durften dieses nur zur
„Arbeit“ verlassen. Die Bosse verweilten in Luxusvillen und vereinnahmten bis zu 200.000,-
Euro monatlich durch ihre Bettelsklaven. Über diese Vorfälle und die damit verbundenen
polizeilichen Verhaftungen, gibt es zahlreiche Zeitungsberichte.
Die Bettelmafia ist über Verfassungsklage erfreut
Der Grüne Stadtrat David Ellensohn meinte zum Bettelverbot in einer Presseaussendung
am 30.August 2010 folgendes: „Das Gesetz verstoße dabei gegen die Freiheit der
Gewerbstätigkeit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und verletze auch den Gleich-
heitssatz“.
Er und noch einige Grüne Gutmenschen unterstützen daraufhin eine Verfassungsklage
der Bettlerin Martina S. Diese hatte sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da sie
sich in ihrem Recht auf Freiheit der Gewerbsausübung verletzt sah.
Screen: Die Grünen Wien
Wir haben im damaligen Beitrag der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass diese Klage im
Interesse der Bettelsklaven abgewiesen wird. Denn nur ein derartiges Gesetz kann die
Versklavung von Menschen, für die Bettelmafia uninteressant machen.
Hebein bestreitet die Existenz der Bettelmafia
Die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, meint heute, dass es noch immer
keine Beweise für das Vorhandensein von mafiösen Hintermännern und kriminellen
Banden gäbe. Mit dieser Aussage bestätigt Hebein den Erfolg des gesetzlichen Bettel-
verbotes, obwohl dies natürlich nicht in ihrem Sinn war.
Offenbar hat die Bettelmafia zwischenzeitlich begriffen, dass das Geschäft auf Grund des
Gesetztes und den damit verbunden Kontrollen nicht mehr lukrativ ist und haben davon
Abstand genommen, weiterhin Menschen zu versklaven um sie auf den „Bettelstrich“ zu
schicken. Möglicherweise hat Hebein die fundierten Pressemeldungen bezüglich der Bet-
telmafia für Zeitungsenten gehalten. Auch dürfte sie die im Vorjahr stattgefunden, zahl-
reichen Festnahmen von Mitgliedern dieser kriminellen Organisationen nicht realisiert
haben.
Hebein plädiert auch für Drogenfreigabe
Frau Hebein meint auch, dass sich die viele Strafen des gesetzlichen Bettelverbotes gegen
Obdachlose und Drogenkranke richten, die hin und wieder einen Euro schnorren. Dass
das Klientel der Drogenkranken, die sich einige Euros schnorren, nicht weniger wird, auch
dafür scheint die Grüne Sozialsprecherin Sorge zu tragen.
Laut einer APA-OTS Aussendung vom 04.02.2011, soll Hebein im Rahmen einer Podiums-
diskussion mit Schülerinnen und Schülern der AHS Theodor Kramer Straße in Wien Donau-
stadt, für die Freigabe von Cannabis und die Abgabe von Heroin auf Krankenschein plädiert
haben. Soviel zur Ernsthaftigkeit der Aussagen von Frau Hebein.
Nicht mehr erstaunlich, sondern schon unglaublich
Mit einem Ergebnis der Verfassungsklage gegen das Bettelverbot wird im Frühling zu rech-
nen sein. Ungeachtet dessen, vhaben wir bezüglich des Bettelns ein wenig weiter recher-
chiert und sind auf der Webseite „bettellobbywien“ gelandet. Was wir dort geschrieben
steht ist kaumvzu glauben.
Screen: „bettellobbywien“
Das heißt im Klartext, dass diese Leute im Jahr 1996 aus der Slowakei nach Österreich
eingereist sind. Die Slowakei war zu diesem Zeitpunkt definitiv noch nicht bei der EU, denn
der Beitritt erfolgte erst am 1. Mai 2004. Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher
Lüge sich diese Roma den Grenzübertritt in die Alpenrepublik erschwindelten.
Die Arbeitsfaulheit in Person
Die nächste Lüge dieser Leute ist, dass sie aus ihrer verzweifelten wirtschaftlichen
Situation bei uns Hilfe zu suchten. 1996 gab es in der Slowakei noch eine systembe-
dingte Vollbeschäftigung. Jede Person hatte in diesem Land einen Job und war sogar
dazu verpflichtet, eine Beschäftigung anzunehmen.
Hätten es diese Leute mit ehrlicher Arbeit versucht, wären sie wohl kaum in eine wirt-
schaftliche Notlage geraten. Auf gut Deutsch bedeutet dies, dass diese Roma nur zu
faul waren, um einer geregelten Beschäftigung nachzugehen.
Die nächste berechtigte Frage die sich stellt ist, warum sind diese Personen noch in
Österreich und wurden nicht abgeschoben. Laut eigenen Angaben bestreiten sie ihren
Lebensunterhalt seit ihrer Ankunft, aus der Bettelei. Nicht einmal in Österreich fanden
sie es der Mühe wert, sich einen Job zu suchen.
Vielleicht sollte der Autor, Wolfgang Pucher, den Slogan „Ich will nicht betteln, aber
dürfen muss ich“ in „Ich will nicht lügen, aber dürfen muss ich“ umwandeln,
denn ein solcher trifft bei den Aussagen zu den bettelnden Roma-Clan, den Nagel
genau auf den Kopf.
*****
2011-02-07
Gleisbauarbeiten in der Favoritenstrasse
Mitte November 2010 begannen in der Favoritenstrasse (10. Bezirk), zwischen der Katha-
rinengasse und dem Verteilerkreis Favoriten, Gleisbauarbeiten. Dazu wurde die Favoriten-
strasse im betreffenden Bauabschnitt für den Verkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgte über die Lehmgasse (hinter der Firma Midas) und in weiterer Folge
über die Katharinengasse, wieder zur Favoritenstrasse. Megastaus und auch Unfälle waren
die Folge dieser Umleitung, des sehr starken Verkehrsflusses über die kleinen Seitengassen.
Aber oft geht es nicht anders, wenn dringende Bauvorhaben erledigt werden müssen. Aller-
dings ist nicht einzusehen, eine Absperrung und Umleitung aufrecht zu erhalten, wenn es
gar keine Baustelle mehr gibt.
So geschieht es nämlich zur Zeit, an der eingangs erwähnten Örtlichkeit. Die Gleisbauarbei-
ten sind seit Mitte Jänner 2011 fertig und das Bauvorhaben ist abgeschlossen. Es befinden
sich weder Arbeiter noch Baumaschinen auf der imaginären Baustelle.
Wien 10., Favoritenstrasse in Richtung Katharinengasse. Keine Baustelle mehr vorhanden!
Trotz alledem hat sich bis heute noch niemand gefunden, der die Absperrung entfernt, um
den Verkehr wieder in die Favoritenstrasse einfließen lassen zu können. Offenbar scheint
man bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 46 – Verkehrstechnische Angelegen-
heiten) zu schlafen.
Offenbar ist niemand zuständig
Dieser Schlaf wurde jedoch mit einem Telefonat eines ERSTAUNLICH-Mitarbeiters unter-
brochen. Allerdings war man seitens der MA 46 sofort bemüht, den Schwarzen Peter wei-
terzugeben. Eine nette Dame am anderen Ende der Telefonleitung erklärte, wenn es sich
um Gleisbauarbeiten gehandelt hat, seien die Wiener Linien dafür zuständig. Und wenn
diese nicht agieren, müsste die Polizei die Sache in die Hand nehmen. In der Abteilung für
verkehrstechnische Angelegenheiten gäbe es nur 5 Mitarbeiter und die können eben nicht
überall sein.
Offensichtlich verharren hier mehrere Behörden im Dornröschenschlaf. Die MA 46, die
Wiener Linien und die Wiener Polizei. Apropos Polizei, gibt es doch unmittelbar nach der
ehemaligen Baustelle in der Favoritenstrasse ein Wachzimmer. Dass den dort dienstver-
sehenden Beamten dieser Umstand nicht auffällt, ist auch erstaunlich.
Und solange alle Behörden weiterschlafen, wird es diese Absperrung samt Umleitung weiter-
hin geben. Verkehrsstaus und Unfälle sind damit auch in Zukunft vorprogrammiert. Offen-
bar muss man abwarten, bis die zuständigen Behörden erwachen, um ihnen dann ein
„Guten Morgen Wien!“ zuzurufen.
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2011-02-02
Interessante Frage im TS-Forum
Der folgende Beitrag wird so einigen Polizeibeamten nicht gefallen, aber diese Webseite
existiert nicht zum Zwecke des Gefallens von Personen oder Berufsgruppen. Es hat je-
doch jeder die Gelegenheit, sich zum jeweiligen Thema in der Kommentarfunktion zu
äußern und auch Kritik zu üben.
Im TS-Forum, welches auch vom Herausgeber dieser Webseite mäßig bis regelmäßig
besucht wird, stellte ein User sinngemäß die Frage, warum sich die Polizei bei politischen
Umstürzen immer auf die Seite der Machthaber stellt und sich nicht mit dem Volk solidari-
siert.
Jede Medaille hat zwei Seiten
Wir möchten vorauschicken, dass wir keineswegs Feinde der Polizei sind und vor der
normalen Arbeit der Beamten(innen) grossen Respekt haben. Wir sind auch der Mein-
ung, dass jeder Staat dieser Welt einen Polizeiapparat zur Aufrechterhaltung der öffent-
lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie zur Verbrechensaufklärung benötigt.
Allerdings hat jede Medaille zwei Seiten und wir wollen in diesem Beitrag, die nicht so
Glänzende aufzeigen. Die Polizei vollzieht als Exekutive, Gesetze und Anordnungen der
Legislative und ist zusätzlich mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet.
Dieses staatliche Gewaltmonopol machen sich Machthaber von Staaten, gelegentlich bis
öfters zu Nutzen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Wenn sie dabei auf Wider-
stand im Volk treffen, benützen sie ganz einfach die Polizei, um diesen zu brechen.
Egal ob Dritte Welt oder westeuropäisches Land
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Drittes Weltland oder ein zivilisiertes Staats-
gefüge handelt. Typisches Beispiel ist unser Nachbarland Deutschland. Während Merkel
und Co sich über die Vorgangsweise der tunesischen Polizei mokieren, vergessen sie
die jüngst vergangenen, äußerst brutalen Polizeieinsätze im eigenen Land.
Ohne Unterschied wurden dabei Umweltaktivisten, welche gegen einen Castor-Transport
demonstrierten oder Pensionisten und Kinder in Stuttgart (Stuttgart 21), Opfer exzessiver
Polizeigewalt. Die Beamten haben ganz offensichtlich auf Befehl gehandelt.
Um einen solchen Befehl auszuführen, darf ein Mensch nicht über die Eigenschaft des selb-
ständigen Denkens verfügen, sondern muss ein bedingungloser Befehlsempfänger sein.
Dies dürfte auch ein besonderes Aufnahmekriterium sein, um in den Polizeidienst aufge-
nommen zu werden. Personen mit ausgeprägter Willensstärke und der Tendenz ihre Mein-
ung auch öffentlich zu vertreten, werden bei der Polizei mit Sicherheit nicht alt.
Eine Dienstzeit, drei Diensteide
Ein gutes Beispiel für bedingungsloses Nichtdenken ist, dass es in Österreich vorkam,
dass ein und dieselben Beamten auf drei völlig verschiedene Staatsformen ihren Eid
leisteten.
Da gab es die Generation von Polizisten die ihren Eid auf die 1. Republik, dann auf das
Tausendjährige Reich und zu guter Letzt auf die 2. Republik leisteten. Diese Beamten sind
mittlerweile schon verstorben oder es existieren noch einige als Pensionisten.
Wer nun einwirft, dies sei schon lange her und wird sich nicht wiederholen, der befindet sich
im Irrtum. Es ist nicht die Schlechtigkeit, sondern ausgeprägte Existenzangst, die willens-
schwache und zum bedingungslosen Dienen geborene Personen derartige Manöver durch-
führen lassen. Bei der Polizei fällt es halt besonders auf, da die Bevölkerung unmittelbar
betroffen sein kann.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Notwendigkeit der Polizei um nicht in anarchische
Zustände zu versinken. Allerdings diese als Freund und Helfer zu bezeichnen, ist schon
etwas vermessen. Denn Freunde verprügeln keine Freunde, auch wenn es ihnen befohlen
wird.
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2011-01-30