Da lag der selbsternannte Datenforensiker wohl weit daneben


Uwe Sailer und seine erstaunliche „Experten“- Meinung

Wie es sich nun herausstellte,  handelt es sich bei dem Obdachlosen von Terlizzi
(Italien),   nicht  um  den  vermissten  Wiener  Martin  Bohdal  sondern  um  einen
ungarischen Landstreicher.   Dies wurde nun auf Grund von Untersuchungen der
italienischen Polizei einwandfrei festgestellt.
Eine  ähnliche Narbe am Ansatz des Nasenbeins des Ungarn ließ Raum für Speku-
lationen zu, dass es sich um den seit 17 Jahren vermissten Wiener handeln könnte.
Nun bleiben Spekulationen eben Spekulationen,  wenn es da nicht diverse „Exper-
ten“ gäbe, die sich mit ihrer Meinung „aufklärend“ zu Wort melden.
In diesem Fall war es der (Noch?)-Kriminalbeamte und selbsternannte Datenforen-
siker Uwe Sailer.   Dieser  „untersuchte“ für die Tageszeitung KURIER den Fall und
stellte gleich fünf auffällige Merkmale,  sowie einen  „identen Eierkopf“  fest.
Unser  Fazit:   Der  selbsternannte  Datenforensiker,   Uwe  Sailer,  sollte  sich  darauf
beschränken, Einträge auf seiner Facebook-Seite zu verfassen und derartige Unter-
suchungen  wirklichen  Profis überlassen.  Denn seine „Experten“-Meinung war wohl
blamabel.
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2015-10-17

Wie wird man Bundeskanzler?


Die virtuellen Bruchlandungen von Werner Faymann

 
Screen: facebook.com
 
Läppische 7.053 „Gefällt mir“-Angaben sind für einen Bundeskanzler wohl eine Niederlage und
zeugen  nicht  unbedingt  von seiner Beliebtheit.   Aber auch auf  Twitter sieht es nicht besser,
sondern noch schlimmer aus.
 
Screen: twitter.com
 
Die geringe Anzahl von  „520 Follower“ dürfte der Auslöser gewesen sein, den Account derzeit
nicht aktiv zu betreuen. Offenbar wurde dieser ohnehin nur ganz kurz betreut.   Dies schließen
wir aus dem Umstand, dass überhaupt nur 2 Tweets gepostet wurden
 
Aber  auch  nach  seinen  virtuellen Bruchlandungen auf  Web 2.0,  sowie bereits erwähnt auf
Facebook  und  Twitter,  ließ  sich  Werner  Faymann  nicht entmutigen  und  suchte  sich ein
neues Klientel.   Da ihm erwachsene Personen möglicherweise zu anspruchsvoll sind, wandte
er sich Kindern zu.  Die neueste virtuelle Errungenschaft nennt sich „kanzler4kids“.
 
Da genügen einige lustige Zeichnungen. Und der große Vorteil daran ist, Kinder glauben noch
an Märchen. Erstaunlich wird es schon im Impressum,  denn da ist unter anderem folgender
Satz zu lesen:
 
Nachfolgende Screenshots stammen von der Webseite www.kanzler4kids.at/
 
Ob  die  Informationen  auf  der  Website des Bundeskanzleramtes für Kinder von besonderem
Interesse  sind,  wird  wohl  nur subjektiv zu beantworten sein.   Dass sie nicht zur rechtlichen
Beratung dienlich sind, kann jedoch bereits jeder Tafelklassler erkennen. Erheiternd finden wir
den Passus: „…..dafür sollte immer ein Sachverständiger zurate gezogen werden.“
 
Wir wollen uns nun zwei prägnanten Fragen auf der Webseite  www.kanzler4kids.at/
zuwenden:

 
 
Was  macht  ein Bundeskanzler so den ganzen Tag?   Tja liebe Kinder, das möchten wir auch
gerne wissen.
 
 
Das ist korrekt.  Es gibt keine Schule für Bundeskanzler.  Auch scheint man neuerdings auf ein
abgeschlossenes  Studium  oder eine abgeschlossene Berufsausbildung keinen Wert zu legen.
Dies beweist die Ernennung des Studienabbrechers Werner Faymann zum Bundeskanzler.
 
Erstaunlich finden wir,  dass  man  ohne einer abgeschlossenen Berufs- oder Fachausbildung
in  Österreich  nicht  einmal  ein Kaffeehaus eröffnen,  aber Bundeskanzler der Alpenrepublik
werden kann.
 
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2013-01-06
 

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
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2012-06-04
 

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
*****
 
2009-12-10
  

Sachverständiger sucht Frauenkontakt

 

Ein ganz normaler Schadensfall

Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch.  Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden.  Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine  Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.

Sachverständiger ersucht um Rückruf

In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.

Und ab jetzt wird es erstaunlich   

Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.

Tarnen und täuschen

Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt. 
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.

Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt

Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
 
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man 
auch mit der Post schicken.
 
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ?
    
Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so
zu verfahren.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er
seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine
firmeninterne Order der RSG darüber.“
Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine
neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er
könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“
Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies
unsererseits beendet.

Bei RSG war man ahnungslos

Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
   
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit
ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist.
Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang
dieser Angelegenheit berichten.

Stauni
  
2009-03-11
      

Inhalts-Ende

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