LESERBRIEF

Habe mir heute eine Verhandlung im Landesgericht Linz, gegen einen schwarz-
afrikanischen Asylanten aus dem Senegal angehört. Die Anklage: Er habe drei
Kilogramm Cannabis, unter anderem auch an mindestens 18 Jugendliche verkauft.
Als mildernd galt das Geständnis, welches er ablegte, da ihm sein Anwalt versicherte,
dass er sowieso nicht abgeschoben werde. Er gab auch zu, dass er bereits im Senegal
dieser anstrengenden Arbeit ( Dealer ) nachgegangen ist. Eine einschlägige Vorstrafe
von sechs Monaten ( bedingt ) aus Österreich hatte er schon im „Rucksack „.
Als der Anwalt mit dem schwarzafrikanischen Dealer kurz zu einer Besprechung den
Gerichtssaal verließ, sagte die Richterin zum Staatsanwalt:. „Wie kann sich der Anwalt
sicher sein,dass der Angeklagte nicht abgeschoben wird ?“
Das habe dann ich als Zuschauerin beantwortet. „Na glauben sie ja nicht wirklich das
er abgeschoben wird“,. antwortet ich der Richterin. Damit sollte der Anwalt recht
behalten und Ja, er hat Recht behalten.
Der schwarzafrikanischen Dealer (Asylant) wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe ver-
urteilt. – acht Monate davon unbedingt – .und die U-Haft wurde ihm natürlich ange-
rechnet. Interessanterweise wurde seine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten
nicht widerrufen.
Der Anwalt hatte natürlich als mildernd, das Geständnis und seine “ Nichtabschiebung“
nach seiner ersten Verurteilung angeführt. Es hat für mich den Anschein, dass in Linz
dealende Asylanten mit Samthandschuhen angefasst werden.
Regina Thaler
2016-04-26
6 Wochen U-Haft und 6 Monate bedingt für Zechprellerei
Bei so manchen Gerichturteilen kann man sich nur mehr auf den Kopf greifen. Wir wollen
im heutigen Beitrag zwei Urteile gegenüber stellen, die bei Menschen mit normalen Rechts-
empfinden lediglich Kopfschütteln auslösen können.
Ein mehr oder weniger mittelloser Student aus Italien wollte einmal einfach den Flair der
großen Welt genießen. Er stieg im Nobelhotel Imperial ab und wollte seine Rechnung – von
rund 2.000,- Euro – mit einer ungedeckten Scheckkarte begleichen.
Das Ergebnis waren 6 Wochen Untersuchungshaft und eine gestrige Verurteilung im Straf-
landesgericht Wien zu 6 Monaten bedingter Haft. Den Schaden hat der Student mittlerweile
beglichen.
Wir fassen zusammen: Der junge Student (26) verursachte einen Schaden von rund 2.000,-
Euro. Diesen hat er mittlerweile beglichen. Für seine Zechprellerei fasste er sechs Wochen
U-Haft und eine bedingte Haftstrafe von 6 Monaten aus.
Für uns stellt sich die Frage, ob er diese nicht unbedingt geringe Strafe dafür bekam, weil
er ein Zechpreller – ein Italiener – oder ein italienischer Zechpreller ist? Jedenfalls kann
sich der junge Mann mit seiner Vorstrafe, in Österreich nicht einmal mehr einen Würstel-
stand eröffnen.
5 Monate bedingt für Kinderpornographie
Ein Salzburger Jugendrichter hortete massenhaft kinderpornografisches Material auf
seinem PC. Wir berichteten im Beitrag „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“ darüber.
Für seine Tat, die er nicht wieder gut machte – denn der angerichtete Schaden an den
Kindern ist nicht wieder gut zu machen – erhielt er lächerliche 5 Monate Haftstrafe
bedingt und 2.250,- Euro Geldstrafe.
Da stellt sich für uns die Frage, ob er diese lächerlich anmutende Strafe dafür bekam,
weil er ein virtueller Kinderschänder – ein Richter – oder ein virtuell kinderschändender
Richter ist? Aber der Hammer kommt noch. Während der Student mit seiner Vorstrafe
nicht einmal eine Imbissbude eröffnen darf, sitzt „Euer Ehren“ nach wie vor in Amt und
Würden – und darf weiterhin Urteile im Namen der Republik sprechen.
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2012-07-10
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich
leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis
deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
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2011-09-11
Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht
Der Initiativantrag betreffend Erlassung eines neuen Wiener Prostitutionsgesetzes, ist
zur Zeit in aller Munde. Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag. Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.
Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.

Einige erstaunliche Passagen des Antrags, welcher offenbar durch völlig realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.
§ 2. Begriffsbestimmungen

Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung gekennzeichnet sind. Ist ja auch logisch, wie soll sonst ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.
Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im § 6.(e) für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.


Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade
bzw. Auslage wird steril gestaltet. Also was wollen die Antragsteller dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?
Der § 8. , betreffend der Zuverlässigkeit ist besonders erstaunlich. Geht es nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben. In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.

Aber die Betreiber(innen) haben sich bis dato schon zu helfen gewusst. Man nahm sich
einfach einen Unbescholtenen (Franken) als Geschäftsführer. Und so wird es auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo, denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.
Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und
Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.
Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen regelt. Klar wird die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt, sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.

Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein Schild mit ihrer Handynummer um den Hals hängen und damit können Freier-
(innen) gesetzeskonform per Mobiltelefon, jederzeit den gewünschten geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.
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2011-06-15
Grosser Jubel
Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.
Robin Hood
Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.
Realitätsverlust ?
Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.
Wer klärt den Mann auf ?
Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.
Neuer Job
Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese dann ein anderes
„Opfer“ suchen müssten.
Stauni
2009-06-20
Sicherheitsgipfel
Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“
Aktiver Beitrag
Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.
Schauprozess
Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.
Offenes Verfahren
Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.
Die Kleinen hängt man
Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.
Glaubwürdige Politiker
In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“
Ein Zeichen setzen
Nun, mit der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.
Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein
Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.
Stauni
2009-06-19