Schluss mit den Unklarheiten im Tabakgesetz


Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren

nach neuer Auslegung des Tabakgesetzes ein

Die  Inhaber  der  Schlossquadrat Lokale in Wien-Margareten haben heute Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof  eingebracht.   Es geht um Bestimmungen im Tabakgesetz,  die nach
Meinung der Beschwerdeführer völlig unklar und daher verfassungswidrig sind.
In  drei  Lokalen  des  Schlossquadrats  wurden  im   Jahr 2010  Rauchertrennungen  errichtet
(Kosten:  50.000 Euro).   Sie stehen im Einklang mit dem Tabakgesetz und mit einem Erkennt-
nis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Diese Rauchertrennungen haben sich in
den vergangenen Jahren bewährt,  die Gäste halten sich daran und sind zufrieden,  sagen die
Betreiber.
Aber vor kurzem wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz in einem der Schloss-
quadrat-Lokale  erstattet.   Der  Wiener  Magistrat  leitete ein Strafverfahren ein und stützte sich
auf  eine neue Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof.   Diese Aus-
legung  steht  freilich  in  deutlichem  Widerspruch  zum  früheren Erkenntnis des Verfassungs-
gerichtshofes.
„Das kann’s  doch nicht sein!“,  wundert sich Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely. „Zwei
Höchstgerichte  kommen  zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes und jetzt
werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?“
„Verantwortlich  dafür  ist  der  Gesetzgeber“,  sagt dazu  Rechtsanwalt Karl Engelhart,  der die
Beschwerde  beim Höchstgericht eingebracht hat,  „weil im Tabakgesetz unklare Regelungen
getroffen wurden“.
Nun  bleibt  abzuwarten,  was  das  Höchstgericht  sagt.   „Als  verfassungswidrig  galten  bisher
Strafbestimmungen,  wenn der Bürger nicht erkennen kann,  was er tun muss, um nicht bestraft
zu werden,  weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Masse vorherbestimmt hat,  was straf-
bar  ist  und  was  nicht“,  kommentiert  Wolf  Szymanski,  langjähriger  Sektionschef  im  Innen-
ministerium. Szymanski:   „Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragra-
phen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu unterschiedlichem Ergebnis kommen.“
„Wie  immer  das Verfahren ausgeht –  wir hoffen,  dass die Verfassungsrichter den Widerspruch
zu  ihren  Kollegen  vom Verwaltungsgerichtshof beseitigen“,  ergänzt Gergely.   Auch ein komp-
lettes Rauchverbot sei keine Option, weil Tausende Gastronomen in ganz Österreich erhebliche
Summen in die Rauchertrennungen investiert hätten.
Gergely:  „Da pochen wir auf den Vertrauensschutz.   Ausserdem wäre es schade,  wenn der an
und für sich richtige Kompromiss, das Rauchen in abgetrennten Räumen zu gestatten, nur des-
halb  aufgegeben  wird,  weil das Tabakgesetz unsauber formuliert ist.  Wo bleibt der mündige
Bürger?“, fragt Gergely abschließend.   Entscheidend sei doch vor allem, dass jeder Gast beim
Eintritt informiert wird, wo im Lokal Rauchverbot gilt und wo nicht.
*****
2013-11-25