Doch kein bedauerlicher Einzelfall
In unserem Beitrag „Gilt für die Polizei …..“ berichteten wir darüber, dass es die von uns
ertappten Polizisten offenbar mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen.
Während sie in einem Lokal gemütlich bei Kaffee und Kuchen saßen, war der Funkstreifen-
wagen in 2. Spur abgestellt.
Auf unsere Anfrage in der Bundespolizeidirektion wurde mitgeteilt, dass dies ein bedauer-
licher Einzelfall sei und man ein Ermittlungsverfahren aufnehmen werde. Allerdings dauerte
es nicht lange und ein ERSTAUNLICH – Lesereporter wurde wieder fündig. Wie in unserem
Beitrag „Nicht lernfähig ….“ einwandfrei unter Beweis gestellt wurde, schienen auch diese
Polizisten gewisse Punkte der Straßenverkehrsordnung nicht zu kennen oder ignorierten
diese.
Auf die Anfrage zum obigen Vorfall, erhielten wir bis dato von der Bundespolizeidirektion
keine Antwort. Möglicherweise denkt man dort bis heute über eine geeignete Ausrede nach.
Allerdings die Theorie des „bedauerlichen Einzelfalles“ ist nicht mehr haltbar, wie dies unser
heutiger Beitrag unter Beweis stellt. Offenbar scheint es bei der Polizei Methode geworden
zu sein, zum Zwecke der Nahrungsbesorgung oder Abhaltung von Pausen in Lokalen,
Fahr- und Halteverbote einfach zu ignorieren.
Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs durch Funkwagen
Gestern gegen 22:15 Uhr befuhr der Funkstreifenwagen (BP-90336) von der Gudrunstraße
/Keplerplatz kommend, die Fußgängerzone „Favoritenstraße“. Das Polizeiauto wurde vor
dem Eingang der dort befindlichen „McDonalds – Filiale“ abgestellt. Durch das abgestellte
Fahrzeug wurde der Fußgängerverkehr beeinträchtigt.
Foto: © erstaunlich.at
Ein Polizist stieg aus dem Funkwagen aus und begab sich in die Filiale des Fastfood – Lokals.
Allerdings nicht zum Zwecke einer Amtshandlung, sondern um eine umfangreichere Bestellung
aufzugeben.
Foto: © erstaunlich.at
Da das Zubereiten der Speisen etwas Zeit in Anspruch nahm, vertrieb sich der Polizeibeamte
die Wartezeit (zirka 10-15 Minuten) mit dem Lesen der dort aufliegenden Gratis-Zeitung.
Besser wäre es gewesen, er hätte zwischenzeitlich die StVO studiert.
Foto: © erstaunlich.at
Nachdem der Polizist die erhaltenen Lebensmittel im Funkwagen verstaut hatte, fuhr er
wieder über die Fußgängerzone (Richtung Reumannplatz) davon. Auf Grund der größeren
Menge der eingekauften McDonalds – Produkte nehmen wir an, dass die Weiterfahrt eine
Polizeiinspektion (Wachzimmer) zum Ziel hatte.
Foto: © erstaunlich.at
Offenbar hatte dieser „Polizeieinsatz“ das Ziel, hungrige Polizist(innen) mit Burgers odgl.
zu versorgen. An und für sich auch kein Problem oder Vergehen meinen wir. Die Proble-
matik sehen wir darin, dass der Funkstreifenwagen vorschriftsmäßig auf der Gudrunstraße
/Keplerplatz abgestellt hätte werden können.
Aber offenbar waren dem Polizeibeamten zirka 5 Meter Fußweg zuviel. Daher wurde die
Straßenverkehrsordnung ganz einfach ignoriert, obwohl diese auch für Polizisten gilt, wenn
sie den Funkwagen zum Lebensmitteleinkauf oder sonstiger nicht polizeilicher Tätigkeit ver-
wenden.
Das Erstaunliche an der ganze Angelegenheit ist jedoch, dass die Polizei die Einhaltung der Verkehrsvorschriften von „Otto Normalautofahrer“ einfordert und bei Zuwiderhandlungen gnadenlos abstraft, während so mancher Polizist mit der Einhaltung der StVO offenbar so seine Probleme hat. Man sollte doch meinen, dass gerade jene Personen die sich zur Überwachung berufen fühlen als Vorbildfunktion dienen sollten.
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2012-02-02