Petition gegen „Eugenische Indikation“ online


FPÖ – PRESSEAUSSENDUNG

Die von der FPÖ eingebrachte Petition gegen die sogenannte „Eugenische Indikation“ ist ab
sofort auf der Parlamentshomepage online und kann unterzeichnet werden, gab heute der
freiheitliche Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer bekannt.
 
Der zugehörige Link lautet:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00164/index.shtml
 
Als „Eugenische Indikation“ bezeichnet man, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittel-
bar vor der Geburt straffrei ist,  wenn eine ernste Gefahr besteht,  dass das Kind geistig oder
körperlich schwer geschädigt sein könnte.  Das bedeutet, dass Kinder in Österreich bis unmit-
telbar vor der Geburt getötet werden dürfen, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung
drohen könnte.
 
Es sei dabei auch unerheblich,  um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm
es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer,  der diese
Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte.
 
„Es  ist hoch an der Zeit,  die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“,  be-
tonte  Hofer.   „Die Streichung der bisherigen  Regelung zur Eugenischen Indikation gemäß
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB  ist  aus  Gründen  der  Menschenwürde  dringend  notwendig“,
betonte  Hofer.   „Die Regierung muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Ent-
scheidung  treffen,  die zeigt,  dass  der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben
betrachtet,  das  nur  aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt
ausgelöscht  werden  darf.   Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu
kümmern  und für sie zu sorgen,  wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen,  diese Auf-
gabe zu übernehmen“, so Hofer.
 
„Die  Würde  des  Menschen  und  seine  unbedingte  Schutzwürdigkeit , gan z gleich  auf
welcher  Stufe seiner Entwicklung,  müssen auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesell-
schaft  sein“,  so Hofer der in vorliegender Petition fordert,  eine Streichung des besagten
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB in die Wege zu leiten.
 
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2012-05-22