FPÖ – PRESSEAUSSENDUNG
Die von der FPÖ eingebrachte Petition gegen die sogenannte „Eugenische Indikation“ ist ab
sofort auf der Parlamentshomepage online und kann unterzeichnet werden, gab heute der
freiheitliche Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer bekannt.
Der zugehörige Link lautet:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00164/index.shtml
Als „Eugenische Indikation“ bezeichnet man, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittel-
bar vor der Geburt straffrei ist, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder
körperlich schwer geschädigt sein könnte. Das bedeutet, dass Kinder in Österreich bis unmit-
telbar vor der Geburt getötet werden dürfen, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung
drohen könnte.
Es sei dabei auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm
es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer, der diese
Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte.
„Es ist hoch an der Zeit, die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“, be-
tonte Hofer. „Die Streichung der bisherigen Regelung zur Eugenischen Indikation gemäß
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB ist aus Gründen der Menschenwürde dringend notwendig“,
betonte Hofer. „Die Regierung muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Ent-
scheidung treffen, die zeigt, dass der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben
betrachtet, das nur aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt
ausgelöscht werden darf. Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu
kümmern und für sie zu sorgen, wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, diese Auf-
gabe zu übernehmen“, so Hofer.
„Die Würde des Menschen und seine unbedingte Schutzwürdigkeit , gan z gleich auf
welcher Stufe seiner Entwicklung, müssen auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesell-
schaft sein“, so Hofer der in vorliegender Petition fordert, eine Streichung des besagten
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB in die Wege zu leiten.
***** 2012-05-22