„Polizeieinsatz“ bei McDonalds


Doch kein bedauerlicher Einzelfall

In unserem Beitrag   „Gilt für die Polizei …..“  berichteten wir darüber,  dass es die von uns
ertappten  Polizisten  offenbar  mit  der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen.
Während sie in einem Lokal gemütlich bei Kaffee und Kuchen saßen, war der Funkstreifen-
wagen in 2. Spur abgestellt.
Auf  unsere Anfrage in der  Bundespolizeidirektion wurde  mitgeteilt,  dass dies ein bedauer-
licher Einzelfall sei und man ein Ermittlungsverfahren aufnehmen werde.   Allerdings dauerte
es nicht lange und ein ERSTAUNLICH – Lesereporter wurde wieder  fündig. Wie in unserem
Beitrag  „Nicht lernfähig ….“  einwandfrei unter Beweis gestellt wurde,  schienen auch diese
Polizisten  gewisse Punkte der  Straßenverkehrsordnung nicht  zu kennen oder ignorierten
diese.
Auf  die  Anfrage zum obigen Vorfall,  erhielten wir  bis  dato von der  Bundespolizeidirektion
keine Antwort. Möglicherweise denkt man dort bis heute über eine geeignete Ausrede nach.
Allerdings die Theorie des  „bedauerlichen Einzelfalles“  ist nicht mehr haltbar,  wie dies unser
heutiger  Beitrag unter Beweis stellt.   Offenbar scheint es bei der Polizei Methode geworden
zu  sein,  zum  Zwecke  der  Nahrungsbesorgung  oder  Abhaltung  von Pausen in Lokalen,
Fahr- und Halteverbote einfach zu ignorieren.

Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs durch Funkwagen

Gestern gegen 22:15 Uhr befuhr der Funkstreifenwagen (BP-90336) von der Gudrunstraße
/Keplerplatz  kommend,  die Fußgängerzone  „Favoritenstraße“.   Das Polizeiauto wurde vor
dem Eingang der dort befindlichen „McDonalds – Filiale“  abgestellt.   Durch das abgestellte
Fahrzeug wurde der Fußgängerverkehr beeinträchtigt.
Foto: © erstaunlich.at
Ein Polizist stieg aus dem Funkwagen aus und begab sich in die Filiale des Fastfood – Lokals.
Allerdings nicht zum Zwecke einer Amtshandlung, sondern um eine umfangreichere Bestellung
aufzugeben.
Foto: © erstaunlich.at
Da das Zubereiten der Speisen etwas Zeit in Anspruch nahm, vertrieb sich der Polizeibeamte
die  Wartezeit  (zirka 10-15 Minuten)  mit  dem  Lesen der dort aufliegenden  Gratis-Zeitung.
Besser wäre es gewesen, er hätte zwischenzeitlich die StVO studiert.
Foto: © erstaunlich.at
Nachdem  der  Polizist  die  erhaltenen Lebensmittel im  Funkwagen verstaut hatte,  fuhr er
wieder über die Fußgängerzone (Richtung Reumannplatz) davon. Auf Grund der größeren
Menge  der eingekauften  McDonalds – Produkte nehmen wir an,  dass die Weiterfahrt eine
Polizeiinspektion (Wachzimmer) zum Ziel hatte.
Foto: © erstaunlich.at
Offenbar  hatte dieser „Polizeieinsatz“ das Ziel,  hungrige Polizist(innen) mit Burgers odgl.
zu versorgen.   An und für sich auch kein Problem oder Vergehen meinen wir.   Die Proble-
matik sehen wir darin, dass der Funkstreifenwagen vorschriftsmäßig auf der Gudrunstraße
/Keplerplatz abgestellt hätte werden können.
Aber  offenbar  waren  dem Polizeibeamten  zirka  5 Meter Fußweg zuviel.   Daher wurde die
Straßenverkehrsordnung ganz einfach ignoriert, obwohl diese auch für  Polizisten gilt, wenn
sie  den Funkwagen zum Lebensmitteleinkauf oder sonstiger  nicht polizeilicher Tätigkeit ver-
wenden.
 
Das  Erstaunliche  an  der  ganze  Angelegenheit  ist  jedoch,  dass die Polizei  die Einhaltung
der Verkehrsvorschriften von  „Otto Normalautofahrer“  einfordert  und  bei Zuwiderhandlungen
gnadenlos   abstraft, während so mancher  Polizist  mit  der  Einhaltung der StVO offenbar so
seine  Probleme  hat.  Man  sollte  doch  meinen,  dass  gerade  jene  Personen  die  sich  zur
Überwachung berufen fühlen als Vorbildfunktion dienen sollten.   
*****

2012-02-02