ÖHGB: Nein zu Bablers Regulierungswut auf dem Rücken des Privateigentums

Kampfansage des Vizekanzlers an den privaten Wohnungsmarkt ist ideologischer wie gefährlicher Frontalangriff auf Eigentum, Rechtssicherheit und marktwirtschaftliche Grundsätze

Mit seiner 1.-Mai-Ansage „Wir greifen jetzt in die privaten Mieten ein“ treibt Vizekanzler Andreas Babler den Unsinn mit der Regulierung des Wohnungsmarkts an die Spitze. Mit dieser ideologisch motivierten, inhaltlich aber nicht zu Ende gedachten „Politik“ rüttelt der Vizekanzler an den Grundfesten des Eigentums, untergräbt dringend nötige Investitionen in den Wohnungsmarkt und fügt auch in den eigenen Reihen, beispielsweise den Genossenschaften, erheblichen Schaden zu.

Bablers Vorgehen ist kontraproduktiv

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer schließt aus diesem Vorgehen: „Wer so blindlinks und unreflektiert im Blindflug in gewachsene Strukturen eingreift, gefährdet nicht nur den Bestand, sondern auch künftige Investitionen – und damit Wohnraum für kommende Generationen.

Unter solchen Voraussetzungen wird kein Privater mehr bereit sein, in diesem Land zu investieren. Damit werden Sanierungen aufgeschoben und Investitionen in neuen Wohnraum bleiben aus – auch im gemeinnützigen Bereich fehlen die Mittel. Die Wohnwirtschaft verkommt zur staatlichen Restverwertung nach Art der DDR.

Staatliche Einnahmen sprudeln weiter – der Staat verteilt mit der Gießkanne Geschenke auf Kosten Privater

Parallel steigen die Betriebskosten – ungebremst. Denn öffentliche Gebühren wie Wasser, Müll und Kanal werden staatlich inflationsangepasst, denn es muss doch investiert werden. Während Private also Mietdeckel verordnet bekommen, holen sich die Gemeinden über Betriebskosten und Gebühren die Teuerung zurück – und befeuern die Inflation.

Aktuelle Zahlen der Statistik Austria stellen schwarz auf weiß klar, dass seit dem Jahr 2020 die Hauptmietzinse geringer gestiegen sind als die allgemeine Inflation. Laut Statistik Austria war die allgemeine Preissteigerung um 4,4 % höher als die Steigerung der Hauptmietzinse.

Die Budgetlage ist angespannt. Das Regierungsprogramm verspricht zwar „keine Vermögenssteuern“, dennoch wird über eine Erhöhung der Grundsteuer für alle Immobilien gesprochen. Prunbauer: „Das ist nichts anderes als ein weiterer Zugriff auf den Immobilienbesitz und bedeutet eine Besteuerung der Substanz, also Vermögenssteuer.“ Gerade in den Gemeinden wurden über Jahrzehnte eine ganze Reihe grundstücksbezogener Abgaben ins Leben gerufen. Österreich rangiert bei den Einnahmen im EU-Raum an zweiter Stelle und hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem!

ÖHGB-Präsident Prunbauer abschließend: „Babler agiert wirtschaftlich gefährlich, denn er ignoriert mit seiner Mietpreisdeckelansage zentrale Zusammenhänge und Regeln eines funktionierenden Wohnungsmarkts. Es braucht daher einen klaren Kurswechsel. ÖVP und NEOS müssen aufwachen, ihre Verantwortung wahrnehmen und dem Irrweg zentralistischer Regulierungspolitik eine Absage erteilen, bevor der Volkswirtschaft ein irreparabler Schaden zugefügt wird.“

Über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

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Echte Mietrechtsreform statt leerer Versprechen


Wien braucht 15.000 neue Gemeindewohnungen im Jahr

 

Der Präsident des Österreichischen Mieterschutzringes, FPÖ-LAbg. Alfred Wansch, entlarvt in einer Pressekonferenz des FPÖ-Rathausklubs die derzeit kursierenden Forderungen der SPÖ für leistbares Wohnen als leere Wahlversprechen. Einerseits hätten sich in Wien die durch die rot-grüne Stadtregierung schamlos angehobenen Betriebskosten als Preistreiber für die Mieten erwiesen, andererseits würde der Staat durch die hohen Mieten am meisten profitieren, da er auf Mieten zehn Prozent Umsatzsteuer einhebt. „Höhere Mieten bedeuten mehr Einnahmen durch die Umsatzsteuer“, erklärt Wansch, warum der Staat wenig Interesse an günstigeren Mieten habe.

 

Wansch fordert daher eine echte Mietrechtsreform, die bei den Mietern auch spürbar ankommt und den Kostenfaktor `Wohnen´ tatsächlich entlastet. Als wichtigster erster Schritt wäre daher die Umsatzsteuerpflicht für Mieten in Höhe von 10% und die Mietvertragsgebühren beim Abschluss des Mietvertrags – 1% einer aus Miethöhe, Betriebskosten und Umsatzsteuer zusammengesetzten Bemessungsgrundlage – ebenso wie das Valorisierungsgesetz ersatzlos zu streichen. Wichtig wäre, dass der Wegfall der Umsatzsteuer eine echte Steuerbefreiung wird, damit keine Mehrkosten für den Vermieter entstehen, da die Einnahmen aus Miete dem Vermieter ohnehin als „Einkommen“ berechnet und dementsprechend versteuert werden.

 

„Außerdem muss gesetzlich gewährleistet werden, dass nicht am Ende wieder die Mieter die Zeche zahlen“, so Wansch. Zudem fordert der Österreichische Mieterschutzring eine Forcierung des sozialen Wohnbaus. Um den Bedürfnissen der Bevölkerung nachzukommen, müssten tatsächlich 15.000 Gemeindewohnungen im Jahr errichtet werden. „Ein Vielfaches von dem, was die Stadt tatsächlich baut“, erklärt Wansch. „Die Wohnungsmisere in Wien ist durch die rot-grüne Stadtregierung hausgemacht. Die Kombination aus Willkommenspolitik, Armutszuwanderung, Erhöhungen der Betriebskosten, Besteuerung, zweckfremde Verwendung der Wohnbausteuer und völliges Versagen bei der Planung des tatsächlichen Wohnraumbedarfs haben nicht nur eine Knappheit am Wohnungsmarkt geschaffen, sondern auch das Wohnen für immer mehr Mieter unleistbar gemacht. Das muss schleunigst geändert werden“, so Wansch abschließend.

 

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2017-09-20


Villa für Flüchtlinge?


Geschäftsmodell in der Asylindustrie aufgedeckt

 

Bei nachfolgendem Inserat, welches heute auf der Internetplattform „willhaben.at“ eingestellt wurde, könnten durchaus Neidgefühle geweckt werden.

 

 

Aber wie heißt es so treffend: „Nichts ist so wie es scheint!“  Liest man im obigen Inserat weiter, dann wird rasch klar, dass es sich hier um ein Bombengeschäft der Asylindustrie (weiter unten im Beitrag) handelt.  Die Villa entpuppt sich ganz schnell als älteres Zweifamilienhaus, mit dessen Zimmern erhebliche Einnahmen getätigt werden oder werden sollten.

 

So geht es im Inserat weiter (Screenshot) und wir haben nachgerechnet (rote Zahlen).

 

 

Bedenkt man, dass für diese „Villa“ – unter Berücksichtigung des Standortes – ein maximaler Vermietungspreis (inkl. Betriebskosten) von etwa 1.000,- Euro erzielbar ist, so ist diese Form der Vermietung – um 7.800,- Euro – ein wahrlich gutes Geschäft.  Selbst wenn als „All inklusive“: Bettwäsche, Handtücher Heizung, Warmwasser, Internet und die Benützung von Garten und Waschmaschine angeboten wird, sollte noch ein sehr schöner Profit übrig bleiben.

 

Wir haben natürlich recherchiert und ein Mitarbeiter von uns hat sich als Interessent ausgegeben.  Ein sehr netter Herr am anderen Ende der Telefonleitung gab bereitwillig Auskunft.  Da wäre einmal, dass es keinen Anspruch darauf gibt, nicht mit fremden Personen in einem Zimmer zu wohnen. Also quasi eine „Bettenvermietung“.  Zudem gibt es keine mietrechtliche Urkunde, sondern der Unterkunftssuchende, sofern er im Besitz eines positiven Asylbescheides ist, muss „dem Verein“ beitreten, um ein Bett zu ergattern.

 

Auf Nachfrage um welchen Verein es sich handelt, bekamen wir die Auskunft, dass es sich um „SOS Konvoi“, also um eine Flüchtlingsorganisation handelt. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass die Grünen dieser Organisation scheinbar wohlwollend gesinnt sind und für diese sogar die Werbetrommel rühren.

 

 

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2017-01-18


Schon wieder Gebührenerhöhung durch Wiens rot-grüne Stadtregierung


Unverantwortliche Einwanderungspolitik

und Misswirtschaft hat eben ihren Preis

Gemeindewohnungen  für Migranten,  jede Menge Kurse und Beschäftigungstherapien
unter  dem  Deckmantel  der  „Integration“,  Millionenförderungen  fragwürdiger Kultur-
vereine und nicht zuletzt die absurd hohe  Mindestsicherung als Lockangebot für noch
mehr Armutszuwanderung, um nur einige Beispiele der unverantwortlichen rot-grünen
Einwanderungspolitik in Wien zu nennen,  haben ihren Preis.
Dazu kommen dann noch finanzielle Katastrophen wie das Krankenhaus Nord und der
Kindergarten-Skandal,   um  nur  zwei   brandaktuelle  Beispiele  für  die  wirtschaftliche
Inkompetenz der rot-grünen Wiener Stadtregierung zu nennen.
Diesen Preis darf nun die einheimische Bevölkerung in Wien bezahlen. Denn mit kom-
menden   Jahr  steht  eine   saftige  Gebührenerhöhung   ins  Haus.   Die  Gebühren  für
Wasser,  Kanal  und  Müll  werden  schon  wieder  erhöht.   Dies  wird  speziell die sozial
schwächere  Bevölkerungsschicht und Familien mit Kindern  (die den Euro dreimal um-
drehen  müssen,  ehe sie ihn ausgeben) treffen,  da sich diese Erhöhungen in der Miete
(Betriebskosten)  wieder finden werden.
Aber  auch  die  Autofahrer  (insbesondere  die Pendler die auf ihr Auto angewiesen
sind)  bleiben  nicht  verschont,  da  auch die Preise für die Kurzparkscheine erhöht
werden.   Irgendwie müssen ja die Kosten für die  Gratis-Fahrscheine für Flüchtlinge
wieder hereingebracht werden.
Dazu  meint Wiens FPÖ-Vizebürgermeister Mag. Johann Gudenus:.. „Wir haben der
Stadtregierung  unzählige  Male vorgerechnet,  dass man so nicht wirtschaften kann.
Statt  mit  Steuergeld  verantwortungsvoll  umzugehen,  haben  es  SPÖ  und  Grüne
geschafft,  die  Schulden  der  Stadt  innerhalb  weniger  Jahre  in  den zweistelligen
Milliardenbereich  hochzutreiben.   Milliarden-Schulden  sind  in  den ausgelagerten
GmbHs  versteckt,  damit  sie  der  Kontrolle  des  Gemeinderats  entgehen.  Häupl,
Vassilakou  und  ihre  ganze  Umverteiler-Truppe sind in Wahrheit einen Fall für die
Sachwalterschaft.   Jemand,  der  so  mit Geld umgeht,  dem darf man keines in die
Hand geben.“
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2016-08-19

Wiener Wohnen bei Betriebskosten um ein Viertel teurer als Private


ATV, DOSSIER und NZZ.at präsentieren den “Ersten

Betriebskostenspiegel für Städtischen Wohnbau in Wien“

Nachfolgender Text  stammt  etwa  nicht  aus  einer Wahlwerbeaussendung der FPÖ, son-
dern aus einer heutigen Presseaussendung des Privatsenders ATV.   Wie ist dies wohl mit
dem ständigen Ruf des Wiener Bürgermeisters und seiner Polit-Genoss(innen), nach leist-
baren Wohnungen vereinbar? Weiß Michael Häupl nicht was um ihn herum vorgeht, oder
will er es nicht wissen?
Die Presseaussendung von ATV im Originalwortlaut:
„2,24 Euro  pro m2  und  Monat  machen  die  Betriebskosten in Wiener Gemeindebauten
ohne  Lift  im  Schnitt  aus.   Damit liegt man etwa ein Viertel über den Betriebskosten von
privaten Mietern in Wien. Bei den privaten Anbietern belaufen sich die Kosten laut Mieter-
vereinigung  nur  auf  1,78 Euro pro m2 pro Monat.“   Im  Vergleich  mit  den  von Statistik
Austria  erhobenen Zahlen  (2,40 Euro pro m2 pro Monat laut Mikrozensus 2014)  hat der
Wiener Gemeindebau sogar die höchsten Betriebskosten in ganz Österreich.
„Erster Betriebskostenspiegel“ für Wiener Gemeindebauten

Seit  August 2015  untersuchen  ATV,  DOSSIER und  NZZ.at  die  Betriebskosten in Wiener
Gemeindebauten.  Dazu  wurden  Mieterinnen und  Mieter  aufgerufen,  ihre Abrechnungen
zu übermitteln. Florian Skrabal und sein Team von DOSSIER haben 32 Wiener Gemeinde-
bauten  mit  insgesamt  662.671,54 m2  Nutzfläche  anhand der Betriebskostenabrechnun-
gen  aus  dem   Jahr 2014  analysiert.    Gemeinsam  mit  ATV  und   NZZ.at  hat  man  über
Wochen  hinweg  Abrechnungen  gesammelt,  ausgewertet  und  Zwischenergebnisse  ver-
öffentlicht.   Nun  präsentieren  die  drei Medien den  1. Betriebskostenspiegel für städtische
Wohnhausanlagen.
Beispiel zu den Betriebskosten:

Mieterinnen  und  Mieter  einer  50 m2 großen Gemeindewohnung zahlen im Schnitt 112
Euro  für  Betriebskosten  im  Monat oder 1.344 Euro im Jahr.   Zum Vergleich:  Bei einer
50 m2  großen  Privatwohnung zahlen Mieter 89 Euro im Monat oder 1.068 Euro im Jahr.
Die Betriebskosten in einer gleich großen Gemeindewohnung sind also um 276 Euro im
Jahr  oder  um  rund  26 Prozent  teurer.  Wiener Wohnen  vermietet in Wien rund 12 Mil-
lionen Quadratmeter Nutzfläche.

Mietervereinigung ist bisher nur an
Betriebskosten bei Privatvermietern interessiert

Bis  heute  war es unmöglich,  Betriebskosten zwischen privaten und Gemeindewohn-
ungen  bzw.  Gemeindebauten  miteinander zu vergleichen.   Die größte Interessens-
vertretung  für  Mieter  in  Österreich,  die  SPÖ-Vorfeldorganisation  Mietervereinigung
Österreich,  veröffentlicht  seit  2009  jährlich einen Betriebskostenspiegel,  jedoch nur
für private Mietzinshäuser.   Der aktuelle Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung
bezieht sich auf rund 400.000 m2 Nutzfläche.

Im  Zuge  der  Recherchen sind Rechen-,  Vermessungs- und  Vergesslichkeitsfehler in
den  Abrechnungen  von  Wiener Wohnen  offensichtlich geworden,  die oft zu Gunsten
von  Wiener Wohnen  ausfielen.   Einige  dieser  Fehler  wurden immer wieder gemacht.
Der Rechnungshof hatte schon im Jahr 2012 die Undurchsichtigkeit der Abrechnungen
von Wiener Wohnen kritisiert.

Kein Interesse an Transparenz

Wohnbau-Stadtrat  Michael  Ludwig  (SPÖ)  war  ebenso  wie  Wiener-Wohnen-Direktor
Josef Neumayer gegenüber ATV, DOSSIER und NZZ.at nicht zu einem Interview bereit.
Auch  Anfragen  an Wiener Wohnen blieben weitgehend unbeantwortet.  Das Interesse
der Verantwortlichen an mehr Transparenz bei Wiener Wohnen scheint nicht gegeben.
Alle  Informationen  zum  Ersten Betriebskostenspiegel für Wiener Gemeindebauten
finden  Sie  am  Sonntag,  den 4. Oktober  ab 19.20  auf dossier.at http://abo.nzz.at/
wienerwohnen/ und auf ATV – Sonntag, 4. Oktober, ATV Aktuell, 19.20 Uhr. (Ende)
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2015-10-04

Gemeindebaumieter dürfen wieder tiefer ins Geldbörsel greifen


Entrümpelungen in Gemeindebauten sollen

künftig doppelt so viel wie bisher kosten

In  der  alltäglichen Berichterstattung über die zurzeit stattfindenden Völkerwanderung,
die  fälschlicherweise als Flüchtlingsstrom bezeichnet wird,  gehen die etliche Themen
unter.   So  zu  Beispiel,  dass die Entrümpelungen von  Stiegenhäusern und Kellern in
Gemeindebauten schon bald von der MA48 durchgeführt werden sollen.
Der bisher kostengünstigere Sozialverein ARGE Wien, der diese bisher durchgeführt hat,
wurde  ausgebootet.  Wie uns ein  Mitarbeiter des  Vereins heute mitteilte,  gab es es seit
März 2015,  seitens  von  Wiener Wohnen  keinen einzigen  Auftrag  mehr.   Die offizielle
Begründung  dafür  war,  dass  es  neue  Ausschreibungen geben werde.   Nach unseren
Informationen  ist  die ARGE Wien bei diesen nicht mehr zum Zug gekommen,  sondern
wie  bereits  erwähnt,  ist  es  die  MA48  welche  die  Aufträge  für Entrümpelungen über-
nehmen wird.
Von  großer  Brisanz für die Mieter ist es, dass die Kosten durch diesen Wechsel um bis
zum  Doppelten  steigen werden.  Die Begründung liegt auch auf der Hand.  Die ARGE-
Wien  ist  nämlich kein  profitorientiertes  Unternehmen,  sondern  eine  gemeinnützige
Organisation.  Das trifft auf die MA48 nicht zu.
Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet die Wiener SPÖ,  die ja immer vorgibt für
leistbares  Wohnen  zu  sein,  schon  vor der  Wahl erneut an der Gebührenschraube
dreht und damit die Wohnkosten einmal mehr erhöht.
Dazu Wiens FPÖ-Landtagspräsident Johann Herzog, der auf die Betriebskosten in den
Wohnhausanlagen   der   Stadt   Wien  verweist:.. „Betriebskosten  mit   2,40  Euro  pro
Quadratmeter  sind  nicht  nur  im Bereich Gemeindewohnungen österreichweit Spitze
sind,  sondern Wiener Wohnen kassiert auch deutlich mehr als private Vermieter.“
Unser Resümee: Das Bekenntnis zu günstigem Wohnen ist also als Lippenbekenntnis
und reiner Wahlkampf-Schmäh der Häupl-SPÖ zu werten.
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2015-09-15

Pizza einmal anders


Demonstrationen am laufenden Band

Vor  lauter  Demonstrationen,  die zurzeit in  Österreich stattfinden, wurde einer keine Beachtung
geschenkt. Dabei hätte diese durchaus etwas mediale Aufmerksamkeit verdient, handelt es sich
doch  bei  den Demonstranten um ein besonderes Klientel.   Die besagte Demo fand vorgestern
im 2. Wiener Gemeindebezirk statt.
Offenbar  scheinen  einige  Leute zwischen  MEIN  und  DEIN nicht so richtig zu unterscheiden
und  glauben  auch  Leistungen  in  Anspruch  nehmen  zu  können,  ohne  dafür bezahlen zu
müssen.   So auch in der in Wien 2., Mühlfeldgasse 12.   An dieser Adresse wohnen Personen,
die  tatsächlich  der  Meinung  sind  keine  Miete  bezahlen  zu müssen.   Wir  zitieren  wörtlich
aus  deren  Blog „noblogs.org“: „Aus Alternativlosigkeit werden  Menschen gezwungen Mieten
zu  zahlen.   Betriebskosten  decken  Instandhaltung,  der  Rest ist Profit der Immofirmen und
Hausbesitzer_innen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und darf keine Ware sein.“
Dass  eine  derartige  Einstellung auf die Dauer nicht gut gehen kann und sich diese kein Haus-
besitzer  gefallen  lässt,  wird  wohl  jedermann  klar  sein.   Und  so  gibt es an der betreffenden
Adresse nun einen Räumungsbescheid. Dieser konnte jedoch bis dato nicht vollstreckt werden,
da sich die Bewohner des Hauses weigern,  dieses freiwillig zu verlassen.
Um ihrem Anliegen,  für mietfreies Wohnen Nachdruck zu verleihen, demonstrierten die „Haus-
bewohner“  (die  auch  das Objekt erstaunlich verschönert haben – Siehe Fotos) am 5. Februar.
Um  unserer  Leserschaft  einen  kleinen  Überblick über dieses Leute vermitteln,  präsentieren
wir  nachfolgende   Fotos,  die  uns  freundlicherweise  von  „party-info“  zur   Verfügung  gestellt
wurden.
{besps}pizza{/besps}
Bedenkt man,  dass die in den Fotos gezeigten Personen, die zukünftigen Systemerhalter und
Garanten für die Pensionen sein sollten,  darf einem getrost das Gruseln kommen.
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2014-02-07

Der Fall Bock oder die Wahrheit über die „Gute Ute“


Großzügigkeit wurde schamlos ausgenutzt

Wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern wenn er mit Flöhen aufwacht.
Oder  anders  gesagt:  Wer der Ute Bock selbstlos hilft,  braucht sich nicht wundern wenn er
mit  Problemen  aufwacht.   Diese Erfahrung musste nun der Immobilien-Unternehmer Hans
Jörg Ulreich am eigenen Körper verspüren.
Während sich fast die gesamte Presse über den Vorfall peinlich ausschwieg, war es offenbar
nur dem Kurier wert,  vorgestern einen Artikel darüber zu schreiben.   Der spendable Immo-
bilien-Unternehmer Ulreich stellte dem Verein Ute Bock seit 2005 leer stehende Wohnungen
zur Verfügung.
Auf  Basis eines sogenannten Prekariumsvertrages übernahm Ulreich die Betriebskosten, die
Miete wurde als Sachwert gespendet. Rund 150.000 Euro pro Jahr machte das Engagement
des Unternehmers aus –  schreibt  der  Kurier  in  seinem Artikel. Teil der Vereinbarung war
es,  dass  die  Wohnungen solange unentgeltlich benutzt werden konnten,  bis diese saniert
wurden.
Anstatt  die  Großzügigkeit  des Unternehmers zu schätzen,  nutzte Ute Bock diese schamlos
aus.   Sie stellte  – in mindestens einem nachgewiesenen Fall – einem 74-jährigen besach-
walteten  Mann  einen  unbefristeten  Untermietvertrag  aus.   Aber das ist noch nicht alles,
denn  der  Untermieter  zahlte dem Verein pro Monat 110 Euro an Mietkostenzuschuss und
darüber hinaus eine „freiwillige“ monatliche Spende von 300 Euro.  Und das für eine Wohn-
ung,  die  ein  Unternehmer aus sozialem Engagement kostenlos zur Verfügung stellte.

Ute Bock ist erstaunt und gibt sich ahnungslos

Der Skandal flog dadurch auf, weil der betreffende Untermieter die Wohnung hätte räumen
müssen,  da  diese  zur Sanierung anstand.   Dieser weigerte sich jedoch auf Grund seines
unbefristeten Untermietvertrages aus seiner Bleibe auszuziehen.

Mittlerweile steht fest:  Immer wieder wurden in der Vergangenheit solche Untermietverträge
mit Be­wohnern abgeschlossen. Dass die gratis zur Verfügung gestellten Wohnungen von Bock
an  Dritte  vermietet  werden,  um  anschließend dafür öffentliche Gelder zu beziehen,  ist für
Ulreich ein grober Vertrauensbruch:  „Wir schätzen Frau Bock und ihren persönlichen Einsatz
sehr.   Ein  derartiges  kauf­männisches Verhalten Menschen und Spendern gegenüber macht
uns fassungslos“,  betont der Unternehmer. (Zitat: Kurier vom 10.11.2012)
Der  Immobilien-Unternehmer brachte  nun  eine Räumungsklage ein und kündigte Bock die
Vereinbarung auf. Diese muss nun bis Ende Jänner 2013 sämtliche Wohnungen räumen, die
von Ulreich zur Verfügung gestellt wurden.   Allerdings ließ dieser verlautbaren, dass jedem
Betroffenen  (und dies sind immerhin mehrere Dutzend Personen)  eine Unterkunft zur Ver-
fügung stellen werde, sofern diese Person mittellos ist.
Wer  nun  glaubt,  dass Ute Bock Einsicht oder gar Reue zeigt der irrt gewaltig.  Gegenüber
dem Kurier gab sie an, dass sie es nicht versteht warum Ulreich nach jahrelanger guter Zu-
sammenarbeit so rigoros gegen sie vorgeht. „Ich weiß nicht, was da passiert ist. Er war all
die  Jahre  stets sehr  entgegenkommend.   Fast möchte man meinen, dass irgendwer im
Hintergrund  gegen  mich arbeitet,  der nicht will,  dass ich die Wohnungen zur Verfügung
gestellt bekomme“,  so Bock.   Nun, wenn das keine Chuzpe ist  – was dann?

Der Lack ist ab, die Maske vom Gesicht gerissen

Seitens der Politik ist man ebenfalls sehr verhalten. Grüne und Sozialisten hüllen sich natur-
gemäß in vornehmes Schweigen.   Einzig die Wiener FPÖ kommentiert durch ihren Klubob-
mann, Mag. Johann Gudenus, den skandalösen Vorfall.
„Von  sozial  wirklich  engagierten Spendern kostenlos zur Verfügung gestellten Wohnraum
um satte Beträge teilweise sogar an besachwaltete Menschen zu vermieten und von diesen
auch noch  „freiwillige Spenden“  einzustreifen,  lässt  den  erklärten Liebling von SPÖ und
Grünen doch ein bisserl heuschreckenverdächtig wirken“, so Gudenus
„Ist die „selbstlose Hilfe für die Ärmsten der Armen“ am Ende vielleicht doch nicht ganz so
selbstlos?   Ist  der  Name  „Verein Ute Bock“  am Ende auch Programm?   Eventuell sollte
Bundespräsident  Fischer  die  von  ihm  freudig vorgenommene Verleihung des Goldenen
Verdienstzeichens  der  Republik an Ute Bock,  die ja in ihrer Zeit als Erzieherin im Kinder-
heim  „Blut  an den Wänden kleben sah“,  nichts  dagegen  unternommen  hat  und  auch
„Detschn“ ausgeteilt hat,  im Wissen um die alles andere als übertrieben soziale Vermiet-
ungspraxis des Vereins Ute Bock noch einmal überdenken“, meint Gudenus abschließend.
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2012-11-12

 

WIENER WOHNEN: Mietzinserhöhungen trotz massiver Rücklagen


SPÖ für Einnahmenmaximierung statt Mieterdenken

Die Kundendienstzentren gleichen auch nach der gefühlten  42ten „Umstrukturierung“  von
Wiener Wohnen  in den letzten  acht Jahren  eher Kundenverunsicherungszentren,  weil je
nach Standort, Betreuer und Wetter völlig andere Auskünfte zu den gleichen Fragen erteilt
werden.
Auch die inflationäre Vermehrung von sogenannten Informationsstellen (z.B. Betriebskosten,
Schimmel, Wohnpartner, Gebietsbetreuung, Wohnservice, etc.) und Organen (Ordnungsbe-
rater, Hausbesorger, etc.)  tragen ebenso zur Verwirrung und Verärgerung bei wie undurch-
sichtige  Betriebskostenabrechnungen,  unsoziale  Delogierungen  sowie  schleppende  und
überteuerte Sanierungsmaßnahmen.
Ohne  die unverzichtbare Arbeit des Kontrollamtes,  das anhand einzelner Problemfälle Miss-
stände  in großer Stückzahl bei  Wiener Wohnen ans Tageslicht bringt,  stünde es um den
sozialen Wohnbau in Wien vermutlich noch um einiges schlechter.
Anstatt  weiterer  Einnahmenmaximierung  wäre  seitens der SPÖ mehr Mieterdenken und
eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ideen des sozialen Wohnbaus in Wien dringend
vonnöten. Davon scheint man aber weit entfernt zu sein, wie beispielsweise ein Fall im 21.
Wiener Gemeindebezirk unter Beweis stellt.
Wie die Kronen Zeitung gestern berichtete, nimmt Wiener Wohnen in einem Gemeindebau
in der Nordrandsiedlung (Floridsdorf)  Mietzinserhöhungen von rund 90 Prozent (!) vor.  Die
lapidare  Begründung  für  diese  massive Mietzinserhöhungen  von Wiener Wohnen lautet
schlicht „Sanierungsmaßnahmen.“

Mietzinserhöhung trotz 370.000 Euro Rücklage

Mieter des Gemeindebaus Herzmanovsky-Orlando-Gasse 1-13 (39 Stiegen) erhielten jedoch
Anfang  Februar  ein  Schreiben von Wiener Wohnen,   in dem mitgeteilt wurde, dass auf-
grund  von  EDV-Umstellungen Berechnungsfehler passierten.   Für diesen Bau stehen nun
jedenfalls rund 370.000 Euro als Rücklage eben für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Da erscheint es doch erstaunlich, dass diese immensen Rücklagen keinerlei Auswirkung auf-
merksam  den  Mietzins  haben,  es  seit  denn,  man  würde  eine  Erhöhung  als  solche
betrachten.  Der  FPÖ-Gemeinderat  Wolfgang  Irschik  zeigt  sich  verärgert  und  meint:
„Einerseits  werden  neunzig prozentige  Mietzinserhöhungen  mit  der  Begründung  von
Sanierungsmaßnahmen vorgenommen,  andererseits gibt es Rücklagen von 370.000 Euro,
die  keinerlei Senkung der Miete bewirken.   Wiener Wohnen dreht es offenbar immer so,
wie es gerade gebraucht wird um abzukassieren.“
Interessant ist auch die Tatsache,  dass die Sozialisten für die EU und die Pleitestaaten so-
fort Milliarden parat haben.  Dass aber die großzügigen Geldgeschenke – wie in diesem Fall
deutlich zu sehen ist –  auf Kosten sozial schwacher in Österreich lebenden Personen geht,
wird von der SPÖ vornehm verschwiegen.
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2012-03-02
 

Fremdwörter bei Rot/Grün: Kostengerechtigkeit und Verursacherprinzip


Jeder soll zahlen was er verbraucht

Jedermann(frau) sollte das bezahlen was er/sie konsumiert.   Dies wird wohl  selbst dem
Dümmsten einleuchten.  Es käme wohl niemand auf die Idee  einen Teil der Strom- oder
Gasrechnung seines Nachbarn  mitzubezahlen. Jeder bezahlt  seinen Verbrauch selbst.
Das nennt man Kostengerechtigkeit.

Das Wort Kostengerechtigkeit dürfte bei der rot/grünen Wiener Stadtregierung ein Fremd-
wort  sein.  Bei  der  am  Freitag  geführten  Debatte  zum  Wiener  Rechnungsabschluss

brachten die  freiheitlichen Gemeinderäte  Frank und Seidl  einen Antrag auf Einbau von
Einzelwasserzähler  bei Neubauten oder im Zuge von  Generalsanierungen im  sozialen
Wiener Wohnbau ein.

Modern und  gerecht scheint  bei Rot/Grün  allerdings nicht sehr hoch im Kurs zu stehen.
Denn der verbraucherfreundliche Antrag der beiden freiheitlichen Gemeinderäte, wurde

von Schicker und Company  sowie seinen grünen Lakaien abgeschmettert.

Viele  private  Hausbesitzer  sind  bereits  dazu  übergegangen  ihren  Mieter(innen) das

Wasser nach ihrem tatsächlichen Verbrauch zu verrechnen. Die althergebrachte und un-
gerechte Methode,  die Verrechnung des Gesamtverbrauchs über die Wohnfläche abzu-
rechnen  steht  bei flexiblen und  gerechtdenkenden Hausbesitzern  nicht mehr  im Kurs.
Der Schritt dazu ist relativ einfach.  Es genügt  die Montage  eines geeichten  Einzelwas-
serzählers.

Ungerechter Abrechnungsmodus

Die  Städtische  Wohnhäuserverwaltung  inkludiert  den  Gesamtwasserverbrauch  eines
Hauses nach wie vor in die Betriebskosten und rechnet weiterhin über die Nutzfläche der
jeweils vermieteten Wohnung ab.

Bei diesem  Abrechnungsmodus ist es  unmöglich eine Kostengerechtigkeit zu erlangen.
Am Quadratmeter gerechnet bezahlt ein Single genauso viel Wasser wie beispielsweise
ein  Haushalt  mit  vier  Personen.  Dazu  kommen  noch die  Kanalgebühren in  etwa der

selben  Höhe wie  der Wasserpreis.  Die Kosten  für einen  Kubikmeter Wasser  inklusive
Kanalgebühr betragen zirka 3 Euro.

Zusätzlich  kommen  Wasserverschwender  ungeschoren  davon,  da  deren  verursachte

Kosten von  den übrigen  Hausbewohnern mitgetragen werden müssen. Tropfende Was-
serhähne oder defekte WC-Spülkästen sind Wasservernichter par excellence. Ein durch-
laufender WC-Spülkasten lässt  täglich  in etwas 6 Kubikmeter  Wasser in den Kanal ver-
schwinden.

Die Verursacher lassen meist nicht reparieren und ersetzen auch defekten Spülkästen
nicht,  denn warum sollen sie das tun?  Zahlen tut ohnehin die Gemeinschaft. Offenbar
steht  bei  Rot/Grün  auch  das  Verursacherprinzip  nicht  hoch  im  Kurs.  Warum  sich

Schicker und  Company  derart  gegen Einzelwasserzähler  wehren,  wird wohl  deren
Geheimnis bleiben, denn logisch erklärbar ist dies nicht.

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2011-07-04
 

Wiener Wohnen kündigt Behinderte auf Verdacht


Skandal bei Wiener Wohnen

Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien,  eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.

Der Leidensweg

Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.

Samstag und Sonntag im Wochenendhaus

Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.

Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet

E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.

Wiener Wohnen übt sich als Detektei

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in  der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.

Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin

Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte  E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.

Mögliches Motiv?

Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis  diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf  Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.

Flucht nach vorne

Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
*****

2010-03-02
  

Luxus für alle

 

Lockerer Umgang mit Allgemeingut

Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.

Gesetzesbruch wird nicht erkannt

Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.

Einsatz für die WEGA

Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“  vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort  „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus,  wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?

Kommunismus erwünscht?

Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.

Arbeit für alle

Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
  
2009-10-05
  

Elsner vs. Meinl

1.200,- Euro monatlich

In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“  beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.

Über 2 Jahre U-Haft

Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.

Freibrief für andere Pleitebanker ?

Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.

Schlechtes Timing

Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.

Fluchtgefahr

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.

Neuerlicher Enthaftungsantrag

Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.

Privatjet und keine Fluchtgefahr

Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf  2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
  

Unsere Theorie

Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.

Elsner der Dominator

Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.

Meinl der Schlaue

Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
  
2009-04-13
   

Inhalts-Ende

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