Klassische Medien befinden sich in schwerer Krise
Mediensterben schafft Platz für neue Meinungsvielfalt
Weltweit sind klassische Medien in der Krise. In den USA zog sich das renommierte Magazin
Newsweek vom Print-Markt zurück und ist nur noch online verfügbar. In Deutschland schlit-
terte die linksextreme Frankfurter Rundschau in die Pleite und wird nun von der konservativen
FAZ übernommen. In Österreich ist der Personalabbau in fast allen Zeitungsverlagen ein Gebot
der Stunde. Händeringend werden „Synergien“ gesucht – zwischen verschiedenen Blättern
eines Verlags oder zwischen Print- und Online-Redaktionen. Geradezu verzweifelt bettelt der
Verband österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ) um einer Erhöhung der Presseförderung
– aber nicht etwa um eine „Inflationsanpassung“, sondern gleich um eine Verfünffachung auf
rund 50 Millionen Euro jährlich. Für die Regierungspolitiker eine günstige Gelegenheit, sich
Wohlwollen zu erkaufen, die sie wohl nicht ungenützt vorüber ziehen lassen.
Frank kauft sich Zeitungen
Den Boulevard sackt inzwischen Frank Stronach mit seinen Werbemillionen ein. Die weniger
von Lesern als von Inserenten gekaufte Tageszeitung Österreich mutiert immer mehr zur
Hauspostille des Milliardärs. Herausgeber Wolfgang Fellner – die wohl groteskeste und
zugleich gewissenloseste Figur der heimischen Medienlandschaft – bezeichnet Stronach
liebevoll als „skurril-kultig“ – genauso will ihn die Marketing-Abteilung des Teams der aus-
rangierten Politiker positioniert wissen. Damit einher geht ein auf Erfindungen und Verleumd-
ungen basierendes Dirty Campaigning gegen die Freiheitlichen. Die Konkurrenz aus dem
Hause Dichand schaut parallel dazu darauf, dass auch die SPÖ genügend gute Presse
bekommt. Liebschaften zwischen Krone bzw. Heute und den Öffentlichkeitsarbeiterinnen im
Kanzleramt sind dafür Symbol, millionenschwere Inseratenaufträge aus der roten Regier-
ungshälfte und der Stadt Wien Garant.
Genauso unverschämt wie der Versuch der Zeitungen, mit willfähriger Berichterstattung die
Geldschleusen offen zu halten, ist der Versuch des ORF, auch jene Menschen abzukassieren,
die gar keinen Fernseher besitzen. Die Haushaltsabgabe sorgt derzeit in Deutschland für
einen Sturm der Entrüstung und die Chancen stehen gut, dass die gegen diese verdeckte
Steuer aufbegehrenden Wutbürger sich juristisch durchsetzen werden. In Deutschland
haben die öffentlich-rechtlichen Kanäle von ARD und ZDF nur noch einen Marktanteil von
9 Prozent, auch in Österreich sind die ORF-Quoten im Sinkflug. Warum sollen immer mehr
Menschen das bezahlen, was immer weniger Leute sehen wollen?
Die Systeme kämpfen ums Überleben
Hier kämpfen zwei miteinander verwobene, ja geradezu verfilzte Systeme um ihr nacktes
Überleben: Politik und Medien. Die wechselseitige Abhängigkeit ist enorm. ORF und Zeit-
ungen stützen die Regierungspolitik und gehen auf die Opposition los. Die herrschenden
Parteien revanchieren sich mit Geld, um die nicht marktfähigen Zeitungen und Fernsehstat-
ionen am Leben zu erhalten und das Aufkommen alternativer Medien zu verhindern.
Das von vielen vorhergesagte Zeitungssterben wäre in Wahrheit ein Segen für die Demo- kratie. Weg mit Medien, die am Geschmack und allzu oft auch an den gesellschaftlichen Werten und politischen Einstellungen der Bürger vorbei produzieren! Der Kahlschlag ist nötig, um endlich Platz zu schaffen für neue, marktgerechte Angebote. Die Meinungsviel- falt wäre dadurch keine Sekunde in Gefahr. Sie ist in den staatlich geförderten Medien ohnehin längst abgeschafft, kann nur durch einen grundlegenden Wandel neu entstehen. (Quelle: unzensuriert.at) *****
2013-03-16
Nicht lernfähig oder Mir-san-mir-Einstellung
Fußgängerzonen
Welchem Lieferant oder Taxilenker ist nachfolgendes Verkehrszeichen nicht bekannt und hatmöglicherweise schon Strafe bezahlen müssen, wenn er die Zufahrtszeit in einer Fußgänger-
zone überschritten hat.

Foto: © erstaunlich.at
Wesentlich lockerer nahmen jene Polizeibeamten dieses Verkehrszeichen, welche die Haupt-
darsteller in unserem Beitrag sind. Aber zur Story. Am Samstag den 21.01.2012 saß eine
Cola-Pause im Kaffeehaus
Gegen 21:45 Uhr betraten plötzlich zwei Polizisten das Lokal. Allerdings amtshandelten sie nicht,da kein Grund für ein amtliches Einschreiten vorhanden war. Sie steuerten direkt die Bar an und bestellten sich Cola. Während sie ihr kühles Nass schlürften, plauderten und scherzten sie mit dem Barmann.


Fotos: © erstaunlich.at
Die Theken- und Trinkpause der beiden Beamten dauerte ungefähr eine halbe Stunde. Offenbar
zum Zwecke der Information an die Passanten, wurde der Funkwagen (BP-90361) provokant


Fotos: © erstaunlich.at
Dieser Vorfall bringt uns wie in einem „vorangegangenen Beitrag“ wiederholt zur Frage, ob für
Polizeibeamte die Straßenverkehrsordnung keine Gültigkeit hat? Es ist schon klar, dass auch
Polizisten ein Anrecht auf Pausen haben. Allerdings sollten sie bei deren Einhaltung die gesetz-
*****
2012-01-23
Rot-Grüne Bürger(innen)-Abzocke
Millionen-Gewinne auf Kosten der Wiener(innen)
Der Rechnungshof hat nach einer Prüfung eindeutig klargestellt, dass die Wiener
Stadtregierung die Gebühren als eine getarnte Steuer benützt, um damit das Budget
zu finanzieren. So flossen etwa im vergangenen Jahr 27 Prozent der Wassergebühr,
das waren 45 Millionen Euro, in das allgemeine Budget, bei der Müllgebühr waren es
knapp zehn Prozent oder 28 Millionen Euro.
Auch bei Gas und Strom werden die Bürger(innen) eiskalt abgezockt. Und besonders
arg ist, dass bei dem dubiosen Cross-Border-Deal bei Wien Kanal die Finanzierungs- kosten den Gebührenzahlern aufgebürdet werden, die Habenzinsen aber im Budget verschwinden.Das gesamte Vorgehen der Wiener Stadtregierung bei den Gebühren bezeichnet der
Rechnungshof als „ungeeignet“, weil es nicht der Kostenwahrheit entspricht. Die per- manente Anhebung der Gebühren muss gestoppt werden, „bis die Mängel bei der Kalkulation behoben sind“.Unsoziales Vorgehen
Und genau diese illegale Budget-Finanzierung durch Gebühren ist ein extrem unso-
ziales Vorgehen der rot-grünen Abzockerkoalition. Sie trifft nämlich gerade die
ärmeren Wiener(innen). Dass die rote Wiener Stadtregierung mit stummer Zustimm-
ung ihres grünen Koalitionspartners weiter ungeniert an der Gebührenschraube
drehen will, ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger(innen) und des Rechnungshofs.
Um die Kostenwahrheit herzustellen ist eine umgehende Senkung des Strom- und
des Gaspreises von Nöten.
Aber die rot-grüne Wiener Stadtregierung denkt nicht im entferntesten an Tarifsenk-
ungen, sondern im Gegenteil an Tariferhöhungen. Dies beweist die Ankündigung
im kommenden Jahr automatische Anhebung der Wasser-, Kanal- und Müllge- bühren nicht verzichten will.
Mit dieser Methode wird eine ausufernde Verarmung der Wiener(innen) nicht zu
stoppen sein. Diese trifft vor allem Mindestrenter(innen) und Kleinverdiener(innen). Anstatt Einsparungen zu treffen, wie z.B. Subventionen für schwachsinnige Projekte einzufrieren, bittet man lieber die Wiener Bevölkerung mit Tariferhöhungen weiter- hin zur Kassa.*****
2011-07-23Gebt Strasser einen Orden
Korruption an der Tagesordnung
Es ist ein offenes Geheimnis, dass meist nur abgewrackte Politiker ins EU-Parlament
entsendet werden. Dies gilt für alle Länder welche der EU angehören. Korruption und
Freunderl-Wirtschaft stehen in Brüssel an der Tagesordnung.
Die ganze EU denkt nur für Lobbyisten und nicht für den einzelnen Bürger. Als Beweis
für unsere Behauptung möge man sich zum Beispiel nur die erstaunlichen Subventions-
vergaben ansehen.
Wer mistet den Saustall aus?
Also ist es uns völlig unverständlich, warum man mit dem österreichischen EU-Abgeord-
neten Ernst Strasser derart hart ins Gericht geht. Dieser hat nur bestätigt, was ohnehin
die Spatzen von den Dächern pfeifen. Nämlich dass das EU-Parlament ein korrupter
Saustall ist. Dafür gehört dem ÖVP-Abgesandten normalerweise ein Orden verliehen.
Man sollte vielleicht den Umweltminister Nikolaus Berlakovich nach Brüssel entsenden,
um diesen Saustall auszumisten, falls er in Paris damit schon fertig geworden ist. Aber
zurück zum Thema. Warum ist Strasser derart in Ungnade gefallen?
Das ist einfach erklärt, denn er war derart blöd und hat sich erwischen lassen. Durch
sein nicht ganz freiwilliges Outing hat Strasser Unruhe in die Korruptionslandschaft
gebracht. Ferner zieht so ein Skandal naturgemäß die dementsprechende Aufmerk-
samkeit auf sich. Eine solche ist natürlich den Korruptionsgeschäften abträglich.
Was wird sich ändern?
Was wird sich durch den Strasser-Skandal ändern? Wir vermuten dass sich hier bezüg-
lich Konferenzen etwas tun wird. Zum Beispiel werden Gespräche mit vermeintlichen
Lobbyisten nur mehr in der Sauna oder im Swimmingpool abgehalten werden. Denn
an diesen Örtlichkeiten ist es nicht möglich eine Kamera oder ein Tonbandgerät am Kör-
per zu verstecken.
Wer glaubt, dass nun die Ehrlichkeit im EU-Parlament ausbrechen wird, der irrt gewaltig.
Es wird sich an der Korruptions- und Freunderl-Wirtschaft nichts ändern. Politiker und
Lobbyisten werden in Zukunft nur vorsichtiger sein.
Wir wissen nicht wie lange der Korruptions-Moloch EU noch Bestand haben wird, glau-
ben aber dass uns dieser noch einige Zeit erhalten bleibt. Je schneller sich diese er-
staunliche Abzock-Vereinigung auflöst, desto besser wird es für den einzelnen Bürger
sein.
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2011-03-22
Türkische Umstände
Entbehrliche Ratschläge
Statt die westliche Welt mit entbehrlichen Tipps zu versorgen, wie sie mit den Millionen türk-
ischen Zuwanderern umzugehen haben, sollte sich die türkische Staatsführung einmal
Gedanken darüber machen, warum derartig viele ihrer Landsleute ihrem eigenen Staat den
Rücken kehren wollen. Offenbar ist etwas faul im Staate Türkei.
Wenn dem türkischen Staat die eigenen Leute derartig wichtig sind, dass er sich bemüßigt
sieht, ständig dazu aufzurufen Türken zu bleiben und sich nicht zu integrieren, dann stellt
sich schon die Frage, warum die türkische Staatsführung keinerlei Maßnahmen setzt, ihre
Landsleute in der ach so lebenswerten Türken zu behalten.
So toll kann es in der Türkei wohl nicht sein
Ein derartiger Massenexodus türkischer Staatsbürger nach Europa, muss wohl an den un-
zureichenden Lebensumständen in der Türkei selbst liegen. Die türkische Staatsführung
sollte vor der eigenen Türe zu kehren, bevor sie der westlichen Welt ihre Lebensweise auf-
zwingen will. So toll kann es demnach in der Türkei nicht sein, wenn derartig viele Men-
schen dieses Land freiwillig verlassen. Es besteht auch keinerlei Veranlassung, türkische
Umstände nach Westeuropa zu importieren.
Die Türken in den westlichen Ländern sind aufgerufen, sich einmal zu überlegen, warum
sie ihre Heimat verlassen haben und ob sie es als erstrebenswert ansehen würden türk-
ische Umstände auch bei uns vorzufinden zu wollen. Wenn jemand sein Vaterland verlässt,
dann doch wohl deswegen, um es in seiner neuen Heimat besser zu haben.
Wer Türke bleiben will, der soll auch in der Türkei bleiben
Daher ist es nicht zu verstehen, warum ausgerechnet die Türken sich nach jenen türk-
ischen Zuständen sehnen, sobald sie ihre Heimat hinter sich gelassen haben. Da hätten sie
ja gleich zu Hause bleiben können.
Der türkischen Staatsführung ist jedenfalls anzuraten , in ihrer eigenen Heimat Initiativen
und Maßnahmen zu setzen, um ihren Bürgern den Verbleib in der Türkei schmackhaft zu
machen. Im eigenen Land zu versagen und dann dem Ausland Tipps zu geben, ist jeden-
falls ein Armutszeugnis für die türkische Staatsführung.
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2011-03-10
Deitsche Sprache nix wichtig
Lehrlingsausbildung bei der Stadt Wien
Es ist wirklich schön wenn man sieht, dass sich die Verantwortlichen der Gemeinde Wien,Sorgen um die Berufsausbildung der Jugend machen und Lehrstellen anbieten. Unter dem
Motto: „Eine Stadt bildet aus: 750 Lehrlinge in 15 Lehrberufen“ ist auf der Webseite der Stadt Wien folgendes zu lesen:
„Die Lehre bei der Stadt bringt viele Vorteile: Man kommt in Wien herum und lernt verschie-
dene Arbeitsgebiete kennen. Immer wieder neue Büros, immer wieder neue Chefinnen und Chefs, viele neue Kolleginnen und Kollegen. Die Stadt Wien bietet eine erstklassige, ab- wechslungsreiche Ausbildung. Und sie ist eine krisensichere, verlässliche Ausbilderin.“Voraussetzungen
Was erwartet die Lehrlings-Ausbildnerin Stadt Wien von ihren zukünftigen Arbeitnehmer-(innen), die früher oder später auf die Bürger dieser Stadt losgelassen werden. Spaß am
Arbeiten, Interesse an den vielfältigen Aufgaben der Stadt Wien, Teamfähigkeit und Kon-
taktfreudigkeit mit Menschen.
Ausserdem eine gute Schul- und Allgemeinbildung, Genauigkeit und Verantwortungsbe-
wusstsein. Ein gepflegtes Äußeres, Freundlichkeit und gute Umgangsformen. Also alles in allem Anforderungen, die für einen zukünftigen Dienst am Bürger unerlässlich sein sollten.Keine Deutschkenntnisse erforderlich
Allerdings ist uns bei den Anforderungsbedingungen zur Aufnahme als Lehrling bei der
Stadt Wien eine Kleinigkeit abgegangen. Lesen Sie sich diese in Ruhe nochmals durch,
ob Ihnen dieses Manko auffällt. Richtig, es werden keine Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift gefordert.
Wenn Sie nun glauben dies sei eine Grundvoraussetzung und müßte nicht extra erwähnt
werden, müßen wir Sie eines Besseren belehren. Denn sollte der/die zukünftige Gemein-
mationen über die Lehrlingsausbildung in englischer, bosnischer, kroatischer, polnischer,
serbischer und türkischer Sprache.

Screen: www.wien.gv.at
Traurige Zukunft
Da fragen wir uns allen Ernstes, wie die Zukunft der Stadt Wien eigentlich aussehen wird.
Ganz offensichtlich beabsichtigt man Lehrlinge auszubilden, die der deutschen Sprache
nicht mächtig sind. Denn anders ist die nachfolgende Information der Stadt Wien (Screen
der Webseite wien.gv.at) nicht erklärbar.

Screen: www.wien.gv.at Karrierechancen für Murat und Ali bei der Gemeinde Wien

Screen: www.wien.gv.at
Amtsstubenbesuch wird interessant werden
Da werden Personen zu Berufsausbildung angeworben, die nicht einmal in der Lage sinddas dazu notwendige Informationsblatt in deutscher Sprache zu lesen. Wir wünschen allen Menschen der Stadt Wien viel Glück, wenn sie in naher Zukunft eine Amtsstube betreten.
Denn wenn diese Bürger(innen) verstanden werden wollen und ihre Anliegen, Anträge
odgl. vorbringen, sollten sie zumindest der englischen, bosnischen, kroatischen, polnischen,serbischen oder türkischen Sprache mächtig sein. Denn „Deitsch ist nix mehr wichtig!“
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2011-01-04Wie funktioniert eine anonyme Bewerbung?
Wer hat sich noch nicht gewundert?
Welche(r) Bürger(in) hat sich nach so manchen Besuch einer Amtsstube wohl noch nicht ge-dacht, wie der/die Beamt(in) zu seinem Job gekommen ist. Da gibt es schon einige Muster-
exemplare an Ahnungslosigkeit und Desinterresse, die ausschliesslich nur darauf warten
dass die Dienstzeit vorüber geht.
Dieser Zustand könnte sich in Zukunft rasant verschlimmern, wenn es nach dem Willen des
BZÖ-Obmann, Klubobmann Josef Bucher geht, der heute mit der wohl erstaunlichsten Meld- ung des Tages aufhorchen lässt.Anonyme Bewerbung für den öffentlichen Dienst
Bucher schlägt allen Ernstes vor, dass Bewerbungen im öffentlichen Dienst und in staatsnahen
Unternehmen künftig anonym erfolgen sollen und daher ohne den Namen, das Geschlecht,den Familienstand, das Religionsbekenntnis und Behinderungen angeben zu müssen.
Dass wird sicher eine Gaudi wenn zum Beispiel die Polizei 18-30 Jährige, unbescholtene
und körperlich gesunde Aspiranten sucht und sich dann 70-jährige Rentner bewerben, weil
ihnen zu Hause fad ist. Eine sofortige Überprüfung des Bewerbers ist ja nicht möglich, da er
David Copperfield würde vor Neid erblassen
Erst nach einem Auswahlverfahren, bei dem nur einige wenige Kandidaten übrig bleiben, solles dann ein Hearing geben, bei dem die Anonymität aufgehoben wird. „Dann würde rein die
fachliche Qualifikation zählen-und nicht die politische Vergangenheit“, meint Josef Bucher.
Wenn dies David Copperfield lesen könnte, würde er vor Neid erblassen. Da will Bucher doch
tatsächlich die Anonymität von Personen aufheben, deren Namen er nicht einmal weiß, da sie
diesen ja nicht angeben mussten.
Politische Vergangenheit
Und was die politische Vergangenheit von Beamten-Bewerber betrifft, haben die meisten nochgar keine bevor sie ins Amt kommen. Diese bildet sich erst in der Dienstzeit nach dem Motto: „Nach oben bücken und nach unten treten.“
Josef Bucher ist der Meinung, dass jeder Beamte in diesem Auswahlverfahren die gleichen
Chancen hätte, unabhängig davon, welches Parteibuch er besitzt. Abgesehen davon, dass er die Identität der Bewerber gar nicht kennt, da diese anonym sind, vergisst er dass die
Personen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar keine Beamten sind.
Es darf gelacht werden
Jedenfalls meint Bucher abschliessend, dass sein Vorschlag das Ansehen des öffentlichenDienstes heben würde. Wir meinen, dass der BZÖ-Obmann mit seinem Vorschlag der ano- nymen Bewerbung, auf jeden Fall zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.
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2010-08-05Erstaunlicher Dienst am Bürger
Unversperrte Lokaltüre
Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.
Einbruch vermutet
Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.
Keine Nachschau in der Geschäftskartei?
Anstatt nun die Telefonnummer des Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.
Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes ohnehin seine Telefon- nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts- führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.
Gefahr um Verzug?
Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.
Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer
Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.
Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen
Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.

War der Polizist verwirrt?
Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.

Feuerwehr trifft Mitschuld
Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.
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2010-03-16
Beschützt das BZÖ Großbetrüger?
Erstaunlicher Datenklau
Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.
Wie Du mir, so ich Dir
Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.
Die Diebe wären Todeskanditaten
Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.
Darf das ein Staat?
Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.
BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein
Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.
Wer besitzt eigentlich Nummernkonten
Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.
Die Bürger(innen) würde beifällig nicken
Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.
Sind Rauschgiftfahnder Dealer?
Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
*****2010-02-02
Wirtschaftskammer Wien
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
„Sittenwidrig?“
Sehr geehrter Herr Reder,herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag. Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO folgenden Standpunkt: Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken- kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt. Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr. 548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-) Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe- verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten. Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen, die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten. die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe- behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden. Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter- hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver- schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver- zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial- hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes- land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF). Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref- fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer, sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes -land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen. Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre. Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird, liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor- zugehen. Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit- arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung der Strafe empfehlen. Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen. Freundliche Grüße Dr. Georg Beer Wirtschaftskammer Wien Abteilung Mitgliederservice Stubenring 8 -10 1010 Wien T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735 E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Sittenwidrig?
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Leihopa unerwünscht Teil 2
Pädophil ?
Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können. http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte. Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der Kinder missbraucht“ begründet.
Geschlechtsneutral ?
Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.
Parlamentarische Anfrage
Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.


Wasch mich, aber mach mich nicht nass
Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.
Was wäre wenn ?
Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“ auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.
Ein Frauengesetz
Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
2009-07-03
Pressestunde als Wahlwerbung
Schon wieder Strache
Eigentlich wollten wir dem H.C. Strache nicht wieder sofort einen Beitrag „widmen“
aber die heutige Pressestunde im ORF 2 hat uns dazu veranlasst. Klingt das
Interview mit Strache im Nachrichtenmagazin „News“ wie ein schlechter Scherz,
hat dieser Mann heute bewiesen, daß er seine Aussagen durchaus ernst meint.
Haider-Kurs
Auf die Frage warum er nun plötzlich einen „Haider-Kurs“ fahre, gab Strache zur
Antwort, daß er Haider einige Tage vor dessen Unfalltod zu einem klärenden Ge-
spräch eingeladen habe. In diesem wurden gewisse Unstimmigkeiten ausgeräumt
und man kam sich wieder näher. Ausserdem erkannte er bei Haider, das dieser in
Nostalgie über vergangene FPÖ-Zeiten verfiel und in gewisse Wehmut versank.
Wie praktisch das ein Toter keine Stellungsnahmen mehr abgeben kann.
Petzner dementierte
Dafür bezog Stefan Petzner zu dieser Aussage Stellung, obwohl er sich vorerst
dazu nicht äußern wollte. Nachdem aber Strache immer wieder bewusst falsche
Darstellungen über dieses Treffen in der Öffentlichkeit verbreitet, muß er als Teil-
nehmer an diesem Treffen folgende Richtigstellungen vornehmen, so Petzner.
Es sei unrichtig, daß Strache zu diesem Treffen eingeladen hat, vielmehr entspreche es der Wahrheit, daß Haider dieses Treffen vorgeschlagen habe. Es ist unwahr, daß Haider bei dem Treffen mit Wehmut die Trennung von der FPÖ thematisiert hat. Richtig ist vielmehr, daß die Trennung in diesem Gespräch nicht thematisiert wurde, sondern über sachpolitische Themen diskutiert wurde, so Petzner weiter.
Klagefreudig
Was uns aufgefallen ist, daß sich Strache damit rühmte, daß man über 80 Klagen
gegen Personen am Laufen habe, die „Unwahrheiten“ über ihn oder die FPÖ verbreitet
haben. Es ist schon erstaunlich, daß gerade ein Strache, der ja auch nicht sehr zimper-
lich in seiner Wortwahl und Anschuldigungen gegenüber anderen Personen oder Parteien
ist, derart viele Leute verklagt. Offensichtlich teilt er gerne aus, kann aber nichts ein-
stecken.
Journalistische Fehlbesetzung
Unserer Meinung nach waren die Journalisten Hans Bürger und Martina Salomon, in
dieser Pressestunde eine Fehlbesetzung. Während Salomon vor Strache, wie das
Kaninchen vor der Schlange saß und jedes mal zusammenzuckte, wenn dieser sie
anschaute, verwies Bürger jedesmal auf den Rechts- oder Beschwerdeweg, wenn
Strache irgendwie unangenehm wurde.
Die Beiden waren dem Verbalakrobaten H.C. Strache in keinster Weise gewachsen. Warum der ORF hier nicht Journalisten eines Kalibers wie Josef Broukal eingesetzt hat, wird wohl immer ein Geheimnis bleiben. Auf jeden Fall hat Strache die Situation voll ausgenützt und eine knappe Stunde lang volle Wahlwerbung betrieben.
Das er und seine Partei im ORF beschnitten wird, über das braucht er sich nie wieder beschweren.
Stauni 2009-02-08