Wie der einfache Bürger von den Bankstern beschissen wird


GASTAUTOREN – BEITRAG

Das folgende ist nur ein Beispiel an Hand von Aluminium.   Das gleiche passiert mit Öl, Weizen,
Baumwolle,  Kaffee etc.
Also:
Goldman Sachs hat vor 3 Jahren eine Lagerhaus-Kette mit 27 Plätzen gekauft.  Bis dahin dauerte
es sechs Wochen bis man sein Aluminium hat.   Seit Goldman Sachs die Kette gekauft hat, wartet
man jetzt 16 Monate.
Nicht, dass es kein Aluminium in den Lagerhäusern geben würde – nein, das gibt es in Hülle und
Fülle,  nämlich  1,5 Millionen Tonnen !!!  (1.500.000 Tonnen oder 1.500.000.000 Kilo)  lagern dort.
Um den Preis hinaufzutreiben, wird nur kein Aluminium ausgeliefert.
Jetzt gibt es ein Gesetz, dass die Lagerhäuser 3.000 Tonnen täglich ausliefern müssen.  Das wird
auch gemacht. Nur das Aluminium erreicht nie irgendeinen Kunden.
Denn es werden zwar 3.000 Tonnen täglich aufgeladen und wegtransportiert, allerdings nur ins
nächste Lagerhaus der eigenen Kette von Goldman Sachs.
Auf  diese  Weise  hat das in den letzten drei Jahren (seit Goldman Sachs die Kette gekauf hat)
immerhin  für  einen  satten  Gewinn  von  Goldman Sachs  von  sage und schreibe 5 Milliarden
(oder 5.000 Millionen) Dollar gesorgt. Bezahlt wird das vom Konsumenten.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2013-07-24

Klassische Medien befinden sich in schwerer Krise


Mediensterben schafft Platz für neue Meinungsvielfalt

Weltweit  sind klassische Medien in der Krise.   In den USA zog sich das renommierte Magazin
Newsweek  vom  Print-Markt  zurück  und ist nur noch online verfügbar.   In Deutschland schlit-
terte  die linksextreme Frankfurter Rundschau in die Pleite und wird nun von der konservativen
FAZ übernommen. In Österreich ist der Personalabbau in fast allen Zeitungsverlagen ein Gebot
der  Stunde.   Händeringend  werden „Synergien“ gesucht  –  zwischen verschiedenen Blättern
eines  Verlags oder zwischen Print- und Online-Redaktionen.   Geradezu verzweifelt bettelt der
Verband österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ) um einer Erhöhung der Presseförderung
– aber nicht etwa um eine „Inflationsanpassung“,  sondern gleich um eine Verfünffachung auf
rund  50 Millionen  Euro  jährlich.   Für die Regierungspolitiker eine günstige Gelegenheit, sich
Wohlwollen zu erkaufen, die sie wohl nicht ungenützt vorüber ziehen lassen.
 

Frank kauft sich Zeitungen

Den Boulevard sackt inzwischen Frank Stronach mit seinen Werbemillionen ein.   Die weniger
von  Lesern  als  von  Inserenten  gekaufte  Tageszeitung Österreich mutiert immer mehr zur
Hauspostille  des Milliardärs.   Herausgeber  Wolfgang  Fellner  – die  wohl  groteskeste  und
zugleich  gewissenloseste  Figur  der  heimischen  Medienlandschaft  –  bezeichnet Stronach
liebevoll  als  „skurril-kultig“ –  genauso  will  ihn die Marketing-Abteilung des Teams der aus-
rangierten Politiker positioniert wissen. Damit einher geht ein auf Erfindungen und Verleumd-
ungen  basierendes  Dirty Campaigning  gegen  die Freiheitlichen.   Die Konkurrenz aus dem
Hause  Dichand  schaut  parallel  dazu  darauf,  dass  auch  die SPÖ genügend gute Presse
bekommt. Liebschaften zwischen Krone bzw. Heute und den Öffentlichkeitsarbeiterinnen im
Kanzleramt  sind  dafür  Symbol,  millionenschwere Inseratenaufträge aus der roten Regier-
ungshälfte und der Stadt Wien Garant.
 
Genauso  unverschämt  wie der Versuch der Zeitungen,  mit willfähriger Berichterstattung die
Geldschleusen offen zu halten, ist der Versuch des ORF, auch jene Menschen abzukassieren,
die  gar  keinen  Fernseher  besitzen.   Die Haushaltsabgabe sorgt derzeit in Deutschland für
einen  Sturm  der  Entrüstung  und die Chancen stehen gut,  dass die gegen diese verdeckte
Steuer  aufbegehrenden  Wutbürger  sich juristisch  durchsetzen  werden.   In  Deutschland
haben  die  öffentlich-rechtlichen  Kanäle  von  ARD und ZDF nur noch einen Marktanteil von
9 Prozent, auch in Österreich sind die ORF-Quoten im Sinkflug.   Warum sollen immer mehr
Menschen das bezahlen, was immer weniger Leute sehen wollen?
 

Die Systeme kämpfen ums Überleben

Hier  kämpfen  zwei  miteinander verwobene,  ja geradezu verfilzte  Systeme um ihr nacktes
Überleben:  Politik und Medien.   Die wechselseitige  Abhängigkeit ist enorm.   ORF und Zeit-
ungen  stützen  die  Regierungspolitik  und gehen auf die Opposition los.   Die herrschenden
Parteien revanchieren sich mit Geld,  um die nicht marktfähigen Zeitungen und Fernsehstat-
ionen  am  Leben zu erhalten und das Aufkommen alternativer Medien zu verhindern.
 
Das  von  vielen  vorhergesagte  Zeitungssterben  wäre  in Wahrheit ein Segen für die Demo-
kratie.   Weg  mit  Medien,  die  am Geschmack und allzu oft auch an den gesellschaftlichen
Werten  und  politischen  Einstellungen  der  Bürger vorbei produzieren!   Der Kahlschlag ist
nötig,  um  endlich  Platz zu schaffen für neue, marktgerechte Angebote.   Die Meinungsviel-
falt  wäre  dadurch  keine  Sekunde  in Gefahr.   Sie ist in den staatlich geförderten Medien
ohnehin  längst  abgeschafft,  kann  nur durch einen grundlegenden Wandel neu entstehen.
(Quelle: unzensuriert.at)
 
*****
 
2013-03-16
 

Nicht lernfähig oder Mir-san-mir-Einstellung


Fußgängerzonen

Welchem Lieferant oder Taxilenker ist nachfolgendes Verkehrszeichen nicht bekannt und hat
möglicherweise schon Strafe bezahlen müssen, wenn er die Zufahrtszeit in einer Fußgänger-
zone überschritten hat.


Foto: © erstaunlich.at

Wesentlich lockerer nahmen jene Polizeibeamten dieses Verkehrszeichen, welche die Haupt-
darsteller in unserem Beitrag sind.   Aber zur Story.   Am Samstag den 21.01.2012 saß eine

gemütliche  Runde  im  Lokal  „Mokador“  (Nähe Columbus Center),  in  der  Fußgängerzone
„Favoritenstraße“ im 10. Wiener Gemeindebezirk, zusammen.

Cola-Pause im Kaffeehaus

Gegen 21:45 Uhr betraten plötzlich zwei Polizisten das Lokal. Allerdings amtshandelten sie nicht,
da  kein  Grund  für  ein amtliches Einschreiten vorhanden war.   Sie steuerten direkt die Bar an
und bestellten sich Cola.   Während sie ihr kühles Nass schlürften,  plauderten und scherzten sie
mit dem Barmann.


Fotos: © erstaunlich.at

Die Theken- und Trinkpause der beiden Beamten dauerte ungefähr eine halbe Stunde. Offenbar
zum  Zwecke der Information an die Passanten,  wurde der Funkwagen (BP-90361) provokant

auffällig  inmitten  in  der  Fußgängerzone  geparkt.   Möglicherweise dachten sich die Beamten
„Mir san mir“.


Fotos: © erstaunlich.at

Dieser Vorfall bringt uns wie in einem  „vorangegangenen Beitrag“  wiederholt zur Frage,  ob für
Polizeibeamte  die Straßenverkehrsordnung  keine Gültigkeit hat?  Es ist schon klar,  dass auch
Polizisten ein Anrecht auf Pausen haben.  Allerdings sollten sie bei deren Einhaltung die gesetz-

lichen Vorschriften beachten,  denn dies verlangen sie nämlich auch von den Bürgern.

*****

2012-01-23

 

Rot-Grüne Bürger(innen)-Abzocke


Millionen-Gewinne auf Kosten der Wiener(innen)

Der  Rechnungshof  hat   nach  einer Prüfung  eindeutig  klargestellt,  dass die  Wiener
Stadtregierung  die Gebühren  als  eine getarnte Steuer benützt, um damit das Budget
zu finanzieren.  So flossen  etwa im  vergangenen Jahr 27 Prozent der Wassergebühr,
das waren 45 Millionen Euro, in das allgemeine Budget, bei der Müllgebühr waren es
knapp zehn Prozent oder 28 Millionen Euro.

Auch bei Gas und Strom werden die Bürger(innen) eiskalt abgezockt. Und besonders

arg ist, dass bei dem dubiosen Cross-Border-Deal bei Wien Kanal die Finanzierungs-
kosten den Gebührenzahlern aufgebürdet werden,  die Habenzinsen aber im Budget
verschwinden.

Das gesamte Vorgehen der Wiener Stadtregierung bei den Gebühren bezeichnet der

Rechnungshof als „ungeeignet“, weil es nicht der Kostenwahrheit entspricht.  Die per-
manente Anhebung  der Gebühren muss gestoppt werden,  „bis  die  Mängel  bei der
Kalkulation behoben sind“.

Unsoziales Vorgehen

Und genau diese illegale Budget-Finanzierung durch Gebühren ist ein extrem unso-
ziales  Vorgehen  der  rot-grünen  Abzockerkoalition.  Sie  trifft  nämlich  gerade  die
ärmeren Wiener(innen). Dass die rote Wiener Stadtregierung mit stummer Zustimm-
ung  ihres  grünen Koalitionspartners  weiter ungeniert  an  der  Gebührenschraube
drehen will,  ist ein Schlag  ins Gesicht der  Bürger(innen)  und des Rechnungshofs.
Um  die Kostenwahrheit herzustellen ist eine umgehende Senkung des Strom- und
des Gaspreises von Nöten.

Aber die  rot-grüne Wiener Stadtregierung  denkt nicht im entferntesten an Tarifsenk-
ungen,  sondern im  Gegenteil an  Tariferhöhungen.  Dies beweist die Ankündigung

des Wiener Bürgermeisters Michael Häupl. Dieser ließ verlautbaren, dass er auf die
im  kommenden  Jahr  automatische  Anhebung  der  Wasser-,  Kanal-  und  Müllge-
bühren nicht verzichten will.

Mit  dieser  Methode wird  eine ausufernde  Verarmung  der  Wiener(innen)  nicht zu

stoppen sein. Diese trifft  vor allem  Mindestrenter(innen) und Kleinverdiener(innen).
Anstatt Einsparungen zu treffen, wie z.B. Subventionen für schwachsinnige Projekte
einzufrieren,  bittet man lieber die  Wiener Bevölkerung mit Tariferhöhungen weiter-
hin zur Kassa.

*****

2011-07-23
 

Gebt Strasser einen Orden


Korruption an der Tagesordnung

Es ist  ein offenes Geheimnis,  dass meist  nur abgewrackte  Politiker ins EU-Parlament
entsendet werden. Dies gilt für alle Länder welche der EU angehören. Korruption und
Freunderl-Wirtschaft stehen in Brüssel an der Tagesordnung.
Die ganze EU denkt nur für  Lobbyisten und nicht für den einzelnen Bürger.  Als Beweis
für unsere Behauptung möge man sich zum Beispiel nur die erstaunlichen Subventions-
vergaben ansehen.

Wer mistet den Saustall aus?

Also ist es uns völlig unverständlich, warum man mit dem österreichischen EU-Abgeord-
neten Ernst Strasser derart hart ins Gericht geht. Dieser hat nur bestätigt, was ohnehin
die Spatzen  von den  Dächern pfeifen.  Nämlich dass  das EU-Parlament  ein  korrupter
Saustall ist. Dafür gehört dem ÖVP-Abgesandten normalerweise ein Orden verliehen.
Man sollte vielleicht den Umweltminister  Nikolaus Berlakovich  nach Brüssel entsenden,
um diesen  Saustall auszumisten,  falls er in Paris damit schon fertig geworden ist. Aber
zurück zum Thema. Warum ist Strasser derart in Ungnade gefallen?
Das ist einfach erklärt,  denn er war  derart blöd und hat sich  erwischen lassen. Durch
sein  nicht  ganz freiwilliges Outing  hat  Strasser Unruhe  in  die  Korruptionslandschaft
gebracht.  Ferner zieht  so ein Skandal  naturgemäß die  dementsprechende Aufmerk-
samkeit auf sich. Eine solche ist natürlich den Korruptionsgeschäften abträglich.

Was wird sich ändern?

Was wird sich durch den Strasser-Skandal ändern? Wir vermuten dass sich hier bezüg-
lich Konferenzen etwas tun  wird.  Zum Beispiel  werden  Gespräche  mit vermeintlichen
Lobbyisten  nur  mehr in der  Sauna oder im  Swimmingpool abgehalten werden. Denn
an diesen Örtlichkeiten ist es nicht möglich eine Kamera oder ein Tonbandgerät am Kör-
per zu verstecken.
Wer glaubt, dass nun die Ehrlichkeit im EU-Parlament ausbrechen wird, der irrt gewaltig.
Es wird sich an der  Korruptions- und Freunderl-Wirtschaft nichts ändern.  Politiker und
Lobbyisten werden in Zukunft nur vorsichtiger sein.
Wir wissen nicht wie lange der Korruptions-Moloch EU noch Bestand haben wird, glau-
ben aber  dass uns  dieser noch  einige Zeit  erhalten bleibt.  Je schneller  sich diese er-
staunliche Abzock-Vereinigung auflöst,  desto besser wird  es für den einzelnen Bürger
sein.
*****

2011-03-22
 

Türkische Umstände


Entbehrliche Ratschläge

Statt die westliche Welt mit entbehrlichen Tipps zu versorgen, wie sie mit den Millionen türk-
ischen  Zuwanderern  umzugehen  haben,  sollte  sich  die türkische  Staatsführung  einmal
Gedanken darüber machen, warum derartig viele ihrer Landsleute ihrem eigenen Staat den
Rücken kehren wollen. Offenbar ist etwas faul im Staate Türkei.
Wenn dem türkischen Staat die eigenen Leute derartig wichtig sind, dass er sich bemüßigt
sieht, ständig dazu aufzurufen  Türken zu bleiben und sich nicht zu integrieren,  dann stellt
sich schon die Frage,  warum die türkische Staatsführung keinerlei Maßnahmen setzt,  ihre
Landsleute in der ach so lebenswerten Türken zu behalten.

So toll kann es in der Türkei wohl nicht sein

Ein derartiger Massenexodus türkischer Staatsbürger nach Europa, muss wohl an den un-
zureichenden  Lebensumständen in der  Türkei selbst  liegen.  Die türkische Staatsführung
sollte vor der eigenen Türe zu kehren, bevor sie der westlichen Welt ihre Lebensweise auf-
zwingen will.  So toll  kann es  demnach in der  Türkei nicht sein,  wenn derartig  viele Men-
schen dieses  Land freiwillig verlassen.  Es besteht  auch  keinerlei  Veranlassung, türkische
Umstände nach Westeuropa zu importieren.
Die Türken  in den  westlichen Ländern   sind aufgerufen,  sich einmal zu überlegen, warum
sie ihre  Heimat verlassen  haben und  ob sie  es als  erstrebenswert ansehen  würden türk-
ische Umstände auch bei uns vorzufinden zu wollen. Wenn jemand sein Vaterland verlässt,
dann doch wohl deswegen, um es in seiner neuen Heimat besser zu haben.

Wer Türke bleiben will, der soll auch in der Türkei bleiben

Daher ist  es nicht  zu verstehen,  warum ausgerechnet  die Türken  sich nach jenen türk-
ischen Zuständen sehnen, sobald sie ihre Heimat hinter sich gelassen haben. Da hätten sie
ja gleich zu Hause bleiben können.
Der türkischen  Staatsführung ist  jedenfalls anzuraten , in ihrer  eigenen Heimat Initiativen
und Maßnahmen zu setzen,  um ihren  Bürgern den Verbleib in der Türkei schmackhaft zu
machen. Im eigenen Land zu versagen und dann dem Ausland Tipps zu geben, ist jeden-
falls ein Armutszeugnis für die türkische Staatsführung.
*****

2011-03-10
 

Deitsche Sprache nix wichtig


Lehrlingsausbildung bei der Stadt Wien

Es ist wirklich schön wenn man sieht,  dass sich die  Verantwortlichen der  Gemeinde Wien,
Sorgen um die Berufsausbildung der Jugend machen und Lehrstellen anbieten. Unter dem
Motto:  „Eine Stadt bildet aus: 750 Lehrlinge in 15 Lehrberufen“  ist auf der  Webseite der
Stadt Wien folgendes zu lesen:

„Die Lehre bei der Stadt bringt viele Vorteile:  Man kommt in Wien herum und lernt verschie-

dene Arbeitsgebiete kennen. Immer wieder neue Büros, immer wieder neue Chefinnen und
Chefs,  viele neue Kolleginnen und Kollegen.  Die  Stadt Wien  bietet eine erstklassige,  ab-
wechslungsreiche Ausbildung. Und sie ist eine krisensichere, verlässliche Ausbilderin.“

Voraussetzungen

Was erwartet die Lehrlings-Ausbildnerin  Stadt Wien von ihren  zukünftigen Arbeitnehmer-
(innen),  die früher oder später auf die  Bürger dieser Stadt losgelassen werden.  Spaß am
Arbeiten,  Interesse an den vielfältigen  Aufgaben der Stadt Wien,  Teamfähigkeit und Kon-
taktfreudigkeit mit Menschen.

Ausserdem eine gute Schul- und  Allgemeinbildung,  Genauigkeit und  Verantwortungsbe-

wusstsein. Ein gepflegtes Äußeres, Freundlichkeit und gute Umgangsformen. Also alles in
allem Anforderungen, die für einen zukünftigen Dienst am Bürger unerlässlich sein sollten.

Keine Deutschkenntnisse erforderlich

Allerdings  ist uns bei den  Anforderungsbedingungen zur  Aufnahme als Lehrling bei der
Stadt Wien eine Kleinigkeit abgegangen.  Lesen Sie sich diese in  Ruhe nochmals durch,
ob Ihnen dieses Manko auffällt. Richtig,  es werden keine Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift gefordert.

Wenn Sie nun glauben dies sei eine  Grundvoraussetzung und  müßte nicht extra erwähnt
werden, müßen wir Sie eines Besseren belehren.  Denn sollte der/die zukünftige  Gemein-

de-Mitarbeiter(in) nicht Deutsch können, ist dies auch kein Problem. Er/Sie erhält alle Infor-
mationen über die Lehrlingsausbildung in englischer,  bosnischer,  kroatischer, polnischer,
serbischer und türkischer Sprache.


Screen: www.wien.gv.at

Traurige Zukunft

Da fragen wir uns allen Ernstes,  wie die Zukunft der  Stadt Wien eigentlich aussehen wird.
Ganz offensichtlich  beabsichtigt  man  Lehrlinge auszubilden,  die der deutschen Sprache
nicht mächtig sind.  Denn anders ist die nachfolgende  Information der Stadt Wien  (Screen
der Webseite wien.gv.at) nicht erklärbar.


Screen: www.wien.gv.at

Karrierechancen für Murat und Ali bei der Gemeinde Wien

Screen: www.wien.gv.at

Amtsstubenbesuch wird interessant werden

Da werden Personen zu  Berufsausbildung angeworben,  die nicht einmal in der Lage sind
das dazu notwendige Informationsblatt in deutscher Sprache zu lesen. Wir wünschen allen
Menschen der Stadt Wien viel Glück, wenn sie in naher Zukunft eine Amtsstube betreten.

Denn  wenn  diese  Bürger(innen)  verstanden  werden  wollen und  ihre  Anliegen,  Anträge

odgl. vorbringen, sollten sie zumindest der englischen, bosnischen, kroatischen, polnischen,
serbischen oder türkischen Sprache mächtig sein.  Denn „Deitsch ist nix mehr wichtig!“

*****

2011-01-04
 

Wie funktioniert eine anonyme Bewerbung?


Wer hat sich noch nicht gewundert?

Welche(r) Bürger(in) hat sich nach so manchen Besuch einer Amtsstube wohl noch nicht ge-
dacht, wie der/die Beamt(in)  zu seinem Job gekommen ist.  Da gibt es schon einige Muster-
exemplare an  Ahnungslosigkeit und  Desinterresse,  die ausschliesslich nur darauf warten
dass die Dienstzeit vorüber geht.

Dieser Zustand könnte sich in Zukunft rasant verschlimmern,  wenn es nach dem Willen des

BZÖ-Obmann, Klubobmann Josef Bucher geht, der heute mit der wohl erstaunlichsten Meld-
ung des Tages aufhorchen lässt.

Anonyme Bewerbung für den öffentlichen Dienst

Bucher schlägt allen Ernstes vor, dass Bewerbungen im öffentlichen Dienst und in staatsnahen
Unternehmen  künftig anonym erfolgen sollen und  daher  ohne den Namen,  das Geschlecht,
den Familienstand, das Religionsbekenntnis und Behinderungen angeben zu müssen.

Dass wird sicher eine Gaudi  wenn zum Beispiel die  Polizei  18-30 Jährige,  unbescholtene
und körperlich gesunde Aspiranten sucht und sich dann 70-jährige Rentner bewerben, weil
ihnen zu Hause fad ist. Eine sofortige Überprüfung des Bewerbers ist ja nicht möglich, da er

nicht einmal seinen Namen bei der Bewerbung angeben muß.

David Copperfield würde vor Neid erblassen

Erst nach einem Auswahlverfahren, bei dem nur einige wenige Kandidaten übrig bleiben, soll
es dann ein  Hearing geben, bei dem die Anonymität aufgehoben wird.  „Dann würde rein die
fachliche Qualifikation zählen-und nicht die politische Vergangenheit“
, meint Josef Bucher.

Wenn dies David Copperfield lesen könnte, würde er vor Neid erblassen. Da will Bucher doch
tatsächlich die Anonymität von Personen aufheben, deren Namen er nicht einmal weiß, da sie
diesen ja nicht angeben mussten.

Politische Vergangenheit

Und was die politische Vergangenheit von Beamten-Bewerber betrifft, haben die meisten noch
gar keine bevor sie ins Amt kommen.  Diese bildet sich  erst in der  Dienstzeit nach  dem Motto:
„Nach oben bücken und nach unten treten.“

Josef Bucher ist der Meinung, dass jeder Beamte in diesem Auswahlverfahren die gleichen
Chancen hätte, unabhängig davon, welches Parteibuch er besitzt. Abgesehen davon, dass
er die  Identität der  Bewerber gar  nicht kennt,  da diese  anonym sind,  vergisst er dass die
Personen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar keine Beamten sind.

Es darf gelacht werden

Jedenfalls meint Bucher abschliessend, dass sein Vorschlag das Ansehen des öffentlichen
Dienstes heben würde. Wir meinen, dass der BZÖ-Obmann mit seinem Vorschlag der ano-
nymen Bewerbung, auf jeden Fall zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.

*****

2010-08-05
 

Erstaunlicher Dienst am Bürger


Unversperrte Lokaltüre

Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.

Einbruch vermutet

Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.

Keine Nachschau in der Geschäftskartei?

Anstatt nun die Telefonnummer des  Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.

Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes  ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.

Gefahr um Verzug?

Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.

Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer

Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.

Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen

Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.

War der Polizist verwirrt?

Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009

Feuerwehr trifft Mitschuld

Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.

*****

2010-03-16
  

Beschützt das BZÖ Großbetrüger?


Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
*****

2010-02-02
  

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Pressestunde als Wahlwerbung

 

Schon wieder Strache

Eigentlich wollten wir dem H.C. Strache nicht wieder sofort einen Beitrag „widmen“
aber die heutige Pressestunde im ORF 2 hat uns dazu veranlasst. Klingt das
Interview mit Strache im Nachrichtenmagazin „News“ wie ein schlechter Scherz,
hat dieser Mann heute bewiesen, daß er seine Aussagen durchaus ernst meint.
 

Haider-Kurs

Auf die Frage warum er nun plötzlich einen „Haider-Kurs“ fahre, gab Strache zur
Antwort, daß er Haider einige Tage vor dessen Unfalltod zu einem klärenden Ge-
spräch eingeladen habe. In diesem wurden gewisse Unstimmigkeiten ausgeräumt
und man kam sich wieder näher. Ausserdem erkannte er bei Haider, das dieser in
Nostalgie über vergangene FPÖ-Zeiten verfiel und in gewisse Wehmut versank.
Wie praktisch das ein Toter keine Stellungsnahmen mehr abgeben kann.
  

Petzner dementierte

Dafür bezog Stefan Petzner zu dieser Aussage Stellung, obwohl er sich vorerst
dazu nicht äußern wollte. Nachdem aber Strache immer wieder bewusst falsche
Darstellungen über dieses Treffen in der Öffentlichkeit verbreitet, muß er als Teil-
nehmer an diesem Treffen folgende Richtigstellungen vornehmen, so Petzner.
  
Es sei unrichtig, daß Strache zu diesem Treffen eingeladen hat, vielmehr entspreche
es der Wahrheit, daß Haider dieses Treffen vorgeschlagen habe. Es ist unwahr, daß
Haider bei dem Treffen mit Wehmut die Trennung von der FPÖ thematisiert hat.
Richtig ist vielmehr, daß die Trennung in diesem Gespräch nicht thematisiert wurde,
sondern über sachpolitische Themen diskutiert wurde, so Petzner weiter.
    

Klagefreudig

Was uns aufgefallen ist, daß sich Strache damit rühmte, daß man über 80 Klagen
gegen Personen am Laufen habe, die „Unwahrheiten“ über ihn oder die FPÖ verbreitet
haben. Es ist schon erstaunlich, daß gerade ein Strache, der ja auch nicht sehr zimper-
lich in seiner Wortwahl und Anschuldigungen gegenüber anderen Personen oder Parteien
ist, derart viele Leute verklagt. Offensichtlich teilt er gerne aus, kann aber nichts ein-
stecken.
 

Journalistische Fehlbesetzung

Unserer Meinung nach waren die Journalisten Hans Bürger und Martina Salomon, in
dieser Pressestunde eine Fehlbesetzung. Während Salomon vor Strache, wie das
Kaninchen vor der Schlange saß und jedes mal zusammenzuckte, wenn dieser sie
anschaute, verwies Bürger jedesmal auf den Rechts- oder Beschwerdeweg, wenn
Strache irgendwie unangenehm wurde.
   
Die Beiden waren dem Verbalakrobaten H.C. Strache in keinster Weise gewachsen.
Warum der ORF hier nicht Journalisten eines Kalibers wie Josef Broukal eingesetzt hat,
wird wohl immer ein Geheimnis bleiben.
Auf jeden Fall hat Strache die Situation voll ausgenützt und eine knappe Stunde lang
volle Wahlwerbung betrieben.
    
Das er und seine Partei im ORF beschnitten wird, über das braucht er sich nie wieder
beschweren.
  
Stauni
 
2009-02-08 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten