ORF Sommergespräch ohne Stronach
Frank Stronach sagt ORF Sommergespräch wegen fortgesetzter Feindseligkeit des ORF ab
Der Rechtsvertreter von Frank Stronach, Dr. Michael Krüger, gab heute die Absage seines Mandanten für die Teilnahme am Sommergespräch bekannt. Die Absage wird damit begründet, dass vom ORF erneute Verletzungen des Objektivitätsgebotes vor, bei und nach Sendungen mit oder über Frank Stronach zu erwarten sind.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwischen Frank Stronach und dem ORF drei Rechtsstreitigkeiten anhängig. In der Rechtssache wegen der Berichterstattung des ORF über den seinerzeitigen Ankauf von Schloss Reifnitz wurde dem ORF bereits mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien die weitere Verbreitung der Behauptung, Stronach hätte Schloss Reifnitz um ein Zehntel des Verkehrswertes gekauft, verboten.
Wegen Verstoßes des ORF gegen die einstweilige Verfügung wurde über den ORF sogar eine Exekutionsstrafe von 5000 Euro verhängt. In Kürze ist das endgültige Urteil zu erwarten, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so ausfallen wird, wie die bereits zu Lasten des ORF ergangene einstweilige Verfügung. Der ORF hat in diesen Prozess mittlerweile rund 80.000 Euro an Kosten investiert, Kosten die letztlich der Gebührenzahler zu entrichten hat.
Wegen des umstrittenen Kommentars des vom ORF ständig beschäftigten Politanalysten Peter Filzmaier im Anschluss an das ORF Sommergespräch 2016 mit Frank Stronach wurde der ORF von der Medienbehörde wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes verurteilt. Anstelle einer Entschuldigung oder Veröffentlichung der Entscheidung zieht es der ORF vor, erneut alle Instanzen zu bemühen. Die Rechtssache ist gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Zuletzt wurde Frank Stronach vom ehemaligen ORF Radiomoderator Hary Raithofer in der Ö3 Sendung „Frühstück bei mir“ bezichtigt, ihn vor den Nationalratswahlen 2013 ohne sein Wissen auf die Nationalratsliste gesetzt zu haben. Der ORF lehnte eine Richtigstellung dieser nachweislich falschen Behauptung ab, sodass am vergangenen Freitag beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Verfahren auf Anordnung einer Gegendarstellung und Verhängung einer Geldbuße eingeleitet werden musste.
Der ORF lässt nichts unversucht, Frank Stronach fortgesetzt zu denunzieren und setzt dann enorme und letztlich vom Gebührenzahler zu tragende Geldmittel ein, um die Verfahren jahrelang zu verzögern. Vor diesem Hintergrund ist auch für das heurige Sommergespräch eine faire Interviewführung und anschließende Berichterstattung nicht zu erwarten, sodass sich Frank Stronach zu einer Absage entschlossen hat. (Quelle: APA/OTS)
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2017-07-24