Betrug mit Kommentaren und Likes ist Tür und Tor geöffnet

Gesetzgeber ist gefordert um Gesetzeslücke zu schließen

Das Thema Likes und Kommentare negativer Art sorgen zurzeit für mächtig Zündstoff in den sozialen Medien. Grundsätzlich wäre festzuhalten, dass Bedrohungen gegen Leib, Leben und Vermögen ein absolutes No-Go sind. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch sollte man keine anderen Menschen mit beleidigenden Kommentaren bedenken.

Allerdings hat sich bzgl. des Internets, so eine Art Klage-Unkultur entwickelt. Da gibt es Zeitgenossen, die kräftig austeilen, polemisieren und provozieren. Man könnte fast zur Ansicht gelangen, dass es diese darauf anlegen beleidigt zu werden, um dann klagen zu können.

Unter diesen erwähnten Zeitgenossen gibt es sogar welche die sich rühmen, tausende Klagen am Laufen zu haben. Ganze Anwaltskanzleien werden engagiert, um beleidigende Kommentare und dazugehörende Likes aus dem hintersten Winkel des Internets ausfindig zu machen. Um das Prozessrisiko (Klagen kosten Geld) zu vermeiden, werden Prozess-Finanzierer bemüht. Dies kann durchaus den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um ein Geschäftsmodell handelt.

Laut der derzeit geltenden Judikatur, ist der Betreiber eines Facebook-Accounts auch gleichzeitig Medieninhaber desselben. Das heißt im Klartext, dass der Account-Inhaber auch für Kommentare haftet, die bei ihm ohne sein Wissen oder Zustimmung hinterlassen werden.

Dies ist nicht nur eine Gesetzeslücke sondern ein riesengroßer Krater, der Betrug Tür und Tor öffnet. Wie leicht hier Geld auf unlautere Weise zu generieren und auch Schaden zu verursachen ist, möchten wir anhand von Beispielen darstellen.

Beispiel 1:
Herr Müller kann Herrn Mayer nicht leiden und möchte ihn finanziell schaden. Dazu kreiert sich Müller ein Fake-Profil (Herstellungsdauer ca. 10 Minuten). Nennen wir dieses Huber. Mit dem Fake-Profil Huber postet Müller dann auf Mayers Facebook-Seite Beleidigungen über Müller (also sich selbst). Dann wird noch ein Screenshot gemacht, der Kommentar gelöscht und gegen Mayer medienrechtliche Schritte eingeleitet. Das Fake-Profil wird anschließend gelöscht oder deaktiviert.

Wer nun meint, das wäre unter Umständen zu auffällig und könnte vor Gericht nicht halten weil dem Richter oder der Richterin die kurze Zeitdauer des Kommentars (Zeitdauer wird auf Facebook automatisch angeführt) spanisch vorkommt, für den gibt eine raffiniertere Methode, nämlich das:

Beispiel 2:
Genau wie im „Beispiel 1“ postet Müller mit seinem Fake-Account Huber auf Mayers Facebook-Seite Beleidigungen über Müller (also sich selbst). Dann deaktiviert er seinen Fake-Account Huber. Damit ist der Kommentar für niemanden mehr sichtbar, obwohl dieser noch vorhanden ist.

Nun folgt der nächste Schritt. Beispielsweise nach 14 Tagen aktiviert Müller wieder seinen Fake-Account Huber. Damit wird der seinerzeit gesetzte Kommentar wieder sichtbar und zwar mit der Facebook-Angabe „vor 14 Tagen oder dem damaligen Datum“. Dann wird noch ein Screenshot gemacht, der Kommentar gelöscht und gegen Mayer medienrechtliche Schritte – mit der Anmerkung, dass der beleidigende Kommentar seit 14 Tage ungelöscht auf Mayers Facebook-Seite steht – eingeleitet. Das Fake-Profil wird anschließend gelöscht oder deaktiviert, falls man es nochmals benötigt.

Absehen davon, dass mit solchen betrügerischen Methoden relativ leicht Geld zu generieren ist, wird dem politischen Gegner, dem Konkurrenzunternehmen oder wem sonst auch immer geschadet, da der Betroffene seine Kommentarfunktion höchstwahrscheinlich deaktivieren wird und dadurch an Reichweite einbüßt.

Unsere Beispiele sollen keineswegs als Anleitung und auch nicht als Aufforderung verstanden werden, sondern lediglich aufzeigen wie leicht mit Hilfe einer Gesetzeslücke einer Betrugsvariante Tür und Tor geöffnet ist. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber umgehend handeln sollte, um diese Gesetzeslücke zu schließen.

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Ein Schuss ins eigene linke Knie


Wird die SPÖ Langenzersdorf den FPÖ Fails die Freundschaft aufkündigen?

 

Zugegeben, ein gestriger Tweet des FPÖ-Politikers Leo Kohlbauer in Richtung Florian Klenk, dürfte wohl nicht in einer Sternstunde entstanden sein.  Er bezeichnete den Falter-Journalisten als „Volksverräter“, weil dieser Kritik an einem augenscheinlichen Polizeiübergriff gegen einen Klimaaktivisten übte.

 

Ob und in welcher Form ein polizeilicher Übergriff stattgefunden hat, werden Ermittlungsbehörden und nötigenfalls ein Gericht zu klären haben.  Jedenfalls löschte Kohlbauer seinen unglücklich formulierten Tweet und entschuldige sich bei Klenk für seine Wortwahl. Das hinderte jedoch die rechtswidrig betriebene Internetplattform „FPÖ Fails“ nicht daran, mit der Nazikeule auf den FPÖ-Politiker einzudreschen.

 


 

Unfassbar!

Der Wiener FPÖ-Politiker Leo Kohlbauer bezeichnet den Journalisten und Chefredakteur des „Falter“ Florian Klenk wegen seiner Kritik an offensichtlicher Polizeigewalt in einem aktuellen Video in reinster NS-Diktion als „Volksverräter Nummer 1“. So ist es auf dem Facebook-Account von FPÖ Fails zu lesen.

 

Abgesehen von unzähligen schweren Beleidigungen in Kommentaren gegen Kohlbauer, stellte eine Userin die Frage, ob dieser Begriff (Anm. d. Red.: Volksverräter) noch verwendet werden darf.  FPÖ Fails antwortete darauf: „Rechtlich: Ja Moralisch: Nein“.  Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Gehen wir nun einmal davon aus, dass die Verantwortlichen bei der linken Hetz – und Fakeseite FPÖ Fails im Recht sind und das Wort „Volksverräter“ unmoralisch und eine NS-Diktion ist.

 

Damit unterstellt nämlich FPÖ Fails einem ihrer Fans, konkret der SPÖ Langenzersdorf – zumindest indirekt – unmoralisch zu sein und sich reinster NS-Diktion zu bedienen.  Denn das Wort „Volksverräter“ ist auf dem Facebook-Account der Genoss(innen) immer wieder zu finden.

 


 

Wir mussten gar nicht lange suchen, um nur einige von etlichen Beiträgen zu finden, in dem man sich auf dem Facebook-Account der SPÖ Langenzersdorf des Wortes „Volksverräter“ bedient (obiger Screenshot).  Ob nun die Genoss(innen) aus Langenzersdorf, der linken Hetz – und Fakeseite FPÖ Fails die Freundschaft aufkündigen werden?  Jedenfalls war der Fails – Beitrag ein Schuss ins eigene linke Knie.

 

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2019-06-02


Kriminelle Asylwerber werden uns erhalten bleiben


Abschiebungen sind in der Praxis fast unmöglich

„Es  sei  mittlerweile  leider fast zur Routine geworden,  über kriminelle Machenschaften
von  Asylwerbern  etwa auf Afghanistan zu lesen.   Nach dem erneuten Gewaltausbruch
in Wien-Mitte müssen die Ankündigungs-Olympiasieger Kurz, Mikl-Leitner und Doskozil
ihren  kernigen   Worten  jetzt  endlich  einmal   Taten  folgen lassen  und  die  brutalen
Messerstecher  ehestmöglich  abschieben.   Von  entschlossenen  Blicken allein hat die
Wiener  Bevölkerung genau nix,  wenn die Bundesregierung ihre Weichei-Politik unge-
rührt fortsetzt“,  hält  der  Wiener  FPÖ-Obmann  Heinz-Christian Strache in einer heut-
igen Presseaussendung fest.
Zur „Ehrenrettung“ der Afghanen sei aber angemerkt, dass auch zahlreiche kriminelle
Asylwerber aus Marokko, Nigeria, Tunesien usw., die Schlagzeilen der Zeitungen und
die Verhandlungssäle der Gerichte füllen. Die begangenen Straftaten erstrecken sich
quer durchs Strafgesetzbuch.
Allerdings   werden   die  von   Strache  geforderte   Abschiebungen  nicht  stattfinden.
Erstens  werden  sich  ganz  sicher schlaue Gutmenschen-Anwälte finden,  welche die
Abschiebungen zu verhindern wissen. Es gibt sogar ein von der Stadt Wien finanziell
unterstütztes  Video,   wie  man  sich  als   Schubhäftling  gegen  seine  Abschiebung
wehren und diese sogar verhindern kann.

{youtube}g2Umb7MyDhw{/youtube}
Zweitens lehnen zahlreiche Länder – aus denen die Flüchtlinge angeben zu kommen –
deren Rücknahme ab.  Diese Staaten sind meist froh, dass sie diese Menschen losge-
worden sind.  Zahlreiche gescheiterte Rückführungen stellen dies unter Beweis.
Mittlerweile ist es gar kein Geheimnis mehr, dass speziell einige nordafrikanische Länder
ihre  Gefängnisse  ausleeren  und  die  inhaftierten  Kriminellen unter der Voraussetzung
entlassen,  dass  sie  nach  Europa  gehen.   Diese Staaten finanzieren sogar die Reise.
Also werden uns die Kriminellen,  die unter der Angabe „Kriegsflüchtlinge“ zu sein und
illegal  nach  Österreich  eingereist  sind,  erhalten bleiben.   Aber wie kann die Flut an
Kriminalität,  die  uns  zurzeit  überrollt,  eingedämmt werden?   Mit irgendwelchen ob-
skuren Obergrenzen?  Mitnichten, der einzige Weg die Asylwerber-Kriminalität einzu-
dämmen  ist,  keine  Person  mehr  einreisen  zu  lassen,  die  ihre  Identität  und  den
Zweck ihres Aufenthaltes nicht einwandfrei und nachvollziehbar beweisen kann.
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2016-02-27

Panik der Linken vor FPÖ-Wahlerfolg muss gigantisch sein


Kickl: „Genauso wenig ist es überraschend, dass der Falter

gern dazu bereit ist, parteipolitische Drecksarbeit in Form

von Rufmordkampagnen im Vorfeld der Wahlen zu leisten.“

„Die Panik der SPÖ und all jener die an ihrem Futtertrog hängen, dass in Wien am 11.10.
die  Tage  ihrer  Mehrheit im Rathaus gezählt sind und die FPÖ das rote Netzwerk im Rat-
haus  und  der  Stadt  endlich  eingehend  durchforstet,  muss gigantisch sein“,  sagte der
freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. Da den roten Strategen inhaltlich keine
Antworten  auf die richtige Politik der FPÖ einfalle,  werde kurzerhand der linke Falter als
„Zentralorgan  für Vernaderung und gezielter Desinformation“,  mit dem Ziel Beschmutz-
ung der FPÖ, aktiviert“, so Kickl in einer Reaktion auf den Falter.
„Das Spiel sei leicht durchschaubar, zumal die SPÖ im vermeintlich internen Kreis der Wiener
Wahlkampfführung  ja  offen  über  ihre  Strategien  spreche und in den Wien-Wahlkampf der
Genossen  diesmal  ja federführend Spezialisten in Sachen Schmutzkübelkampagnen einge-
bunden seien“, so Kickl.
„Ich  halte  um  der  lieben Sachlichkeit Willen für alle an Fakten Interessierten zum wieder-
holten Mal fest,  dass kein einziger Funktionär oder Mitarbeiter der FPÖ im Zusammenhang
mit  Ermittlungen  gegen  die  Agentur  Ideenschmiede  von der zuständigen Staatsanwalt-
schaft  als  Beschuldigter  geführt  wird.   Das  gilt natürlich auch für Bundesgeschäftsführer
Weixelbaum“, so Kickl weiter.
„Auch  wenn  es  der  SPÖ und der selbsternannten Anklagebehörde namens Falter nicht
passe,  sei dieses Faktum doch sehr bedeutend.   Denn die Staatsanwaltschaft verfüge ja
längst über alle jene Akten,  Unterlagen sowie Aussagen und habe deren entsprechende
inhaltliche Bewertungen vorgenommen, die jetzt in Einzelteilen, aus dem Zusammenhang
gerissen  und  vom  Falter parteipolitisch umgewertet als angebliche Enthüllung den Weg
in die Öffentlichkeit gefunden hätten“, so Kickl.
„Die linke Gesinnung gleite dabei soweit ins Kommunistische  ab,  dass selbst eine niemals
durchgeführte  Firmengründung,  die mit der Causa gar nichts zu tun habe,  als quasi krimi-
nell hingestellt werde“, so Kickl.
„Es seien also nicht die  Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft,  die irgendjemand
in  der  FPÖ  beschuldigten,  sondern grob gesagt ein paar strafrechtliche Laien,  die sich im
Vorfeld der Wien-Wahl Schmuddelgeschichten gegen die FPÖ zusammen zimmern würden,
die jeder sachlichen Grundlage entbehrten“, betonte Kickl.
„Dass  der  Start dieser medialen Skandalisierungsaktion ausgerechnet in das zeitliche Nahe-
verhältnis  zu  zwei  wichtigen  Wahlgängen  stehe,  bei denen insbesondere die SPÖ für ihre
inländerfeindliche  Politik  mit  einer Wählerwatsche rechnen müsse,  schaffe Klarheit über die
Motive.   Dass Rot und Grün am liebsten Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht
in ihren jeweiligen Parteizentralen angesiedelt wissen wollen, um im Stil der Inquisition gegen
politisch missliebige Personen vorgehen zu können,  ist ohnehin jedem klar“, so Kickl.
„Genauso  wenig  ist  es überraschend,  dass der Falter gern dazu bereit ist, parteipolitische
Drecksarbeit in Form von Rufmordkampagnen im Vorfeld der Wahlen zu leisten. Diese Vor-
gangsweise verwundere die Kenner der Innenpolitik nicht wirklich, stelle aber dennoch den
handelnden Journalisten ein schlechtes Zeugnis aus“, so Kickl weiter.
„Die FPÖ werde jedenfalls weiter dafür kämpfen, dass Ermittlungen von den zuständigen Be-
hörden  geführt und Prozesse vor den dafür zuständigen Gerichten abgehalten würden und
parteipolitisch motivierte Medienjustiz in Österreich nicht Schule mache“, betonte Kickl.
Auffällig  und  interessant  an der skandalösen  Berichterstattung  sei insbesondere auch der
Aspekt,  dass  sich die Möchtegernankläger nicht dafür interessieren, wer durch Aktenweiter-
gabe  diese  Rufmordkampagne  allererst  ermöglicht habe und sich überdies offenbar zu
keinem Zeitpunkt mit den Hintergründen, Motiven und der Glaubwürdigkeit der sogenannten
Belastungszeugen, deren Aussagen sie gerne auszugsweise zitieren, beschäftigen würden.
„Es liegt der Verdacht nahe, dass dabei Ergebnisse zu Tage kommen könnten, die nicht im
Interesse der Kampagnenbetreiber sind“, so Kickl. (Quelle: APA/OTS)
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2015-07-21

Der erstaunliche Kriminalbeamte Uwe Sailer


T E I L  1

Mit  etwas Verspätung bringen wir nun den versprochenen Beitrag über den Linzer Kriminal-
beamten  Uwe  Sailer.   Dazu  müssen  wir  etwas  weiter  ausholen  und  mit der Person des
Marcus J. Oswald beginnen.   Eigentlich wollten wir uns mit diesem nicht mehr beschäftigen.
Aber  aus  gegebenem  Anlass  machen  wir jedoch die berühmte Ausnahme von der Regel.
Warum? Das wird im Teil 2 dieses Beitrags ersichtlich.
Marcus J. Oswald  ist  ein  amts- und gerichtsbekannter ehemaliger Online-Gerichtsreporter.
Mehr können und wollen wir dazu nicht schreiben,  da wir uns sonst nach dem Strafgesetz-
buch – § 113 – mehrfach schuldig machen würden.
Was  wir  jedoch  über  Marcus J. Oswald  mitteilen können  ist  die Tatsache,  dass dieser vor
einigen Jahren kurzzeitig für ERSTAUNLICH tätig war. Als wir feststellten, dass er es mit dem
Wahrheitsgehalt in seinen Beiträgen auf seinem eigenen Blog nicht so genau nahm, trennten
wir uns von diesem Mann,  da wir mit ihm nicht in einem Atemzug genannt werden wollten.
Seine  Berichterstattung auf seiner eigenen Webseite brachte ihm des öfteren Unterlassungs-
klagen bzw.  einstweilige Verfügungen (darunter auch eines renommierten  Wiener Rechtsan-
waltes), sowie jede Menge Ärger und Probleme ein.
Er verfasste auch Beiträge über den Herausgeber dieses Online-Magazins, die keineswegs der
Wahrheit  entsprechen.   Diese  sind augenscheinlich eine „Rache“ des Herrn Oswald,  da man
bei ERSTAUNLICH auf eine seine Mitarbeit keinen Wert mehr gelegt hatte.
Ein  weiteres interessantes Faktum ist,  dass Marcus J. Oswald,  von dem in Haft befindlichen
Neo-Nazi Gottfried Küssel beeindruckt gewesen sein dürfte.   Wie Oswald dem Herausgeber
dieses  Online-Magazins  in  einem  handgeschriebenen  Brief mitteilte,  habe  er mit Küssel
öfters  Gespräche  geführt.   Diese  Kontaktaufnahme  fand  in einem Gebäude im 8. Wiener
Gemeindebezirk, in der Landesgerichtsstraße statt.
Oswalds Eindruck von Gottfried Küssel scheint offenbar bis heute anzuhalten.   In seinem
neuen WordPress-Blog schrieb er über diesen, am 15. Jänner 2014, unter anderem wort-
wörtlich:
Er  kam  auf die profundeste Abteilung der JA Josefstadt und hatte dort sofort acht Mitarbeiter
unter sich.   Er war am Stock AB Erdgeschoss von Beginn weg “1. Hausarbeiter”, der für alles
auf der Abteilung,  was 130 Mithäftlinge betraf,  zuständig war: Bettwäsche,  Zeitungen, Post,
Essensausgaben, er leitete in der umsatzstärksten Abteilung der größten Justizanstalt Öster-
reichs  die Bestellungen für den Wocheneinkauf (wöchentlicher Umsatz beim Zusatzeinkauf
in  dieser  Abteilung  zwischen  3.000  und  4.000 Euro),  er beriet Häftlinge rechtlich, kannte
jeden Fall, jeden Akt, jede Häftlingsnummer, jeden Vor- und Nachnamen von jedem Zugang
und er wusste, wohin ein Abgang kommt, in welche Abteilung oder in welche Justizanstalt.
Betrachtet  man nun alles summa summarum,  kann man berechtigte Zweifel an Oswald als
„seriöse  und  zuverlässige Quelle“  haben.   Jedoch scheinen all diese beweisbaren Fakten
einen gewissen Uwe Sailer nicht zu stören.

T E I L  2

Als  was  würde  es wohl gewertet werden,  wenn beispielsweise jemand öffentlich behauptet,
dass rund ein Drittel aller in Österreich lebender Schwarzafrikaner Drogendealer seien, ohne
dafür einen Beweis zu haben?
Die  Antwort  würde  recht  eindeutig  ausfallen,  nämlich  das  Schüren von Hass und Hetze.
Wenn  diese  Aussage  dann  noch von einem politischen Gegner der Linken käme, würden
sich diese das Maul zerreißen und rechtliche Konsequenzen fordern.
Laut  einer  öffentlichen  Aussage  des  Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer (Erläuterung zu
seiner  Person  erfolgt weiter unten im Beitrag) sind ein Drittel aller österreichischen Polizei-
beamten  rassistisch  eingestellt.   Für uns ist diese Aussage geeignet,  gegen Polizisten zu
hetzen  und  damit  Hass zu schüren.   Darüber haben wir am 14.01.2014 diesen BEITRAG
verfasst.
Da  dürfte  Sailer  die  Nerven weggeschmissen  haben  und  verfasste auf der Webseite „Heimat
ohne Hass“ einen Beitrag über den Herausgeber dieses Online-Magazins. Dieser Artikel besteht
nur aus Beleidigungen,  Unterstellungen und sinnbefreiten geistigen Ergüssen.   Offenbar haben
wir  mit  unserer  Berichterstattung  einen  Nerv  getroffen – denn  die  Wahrheit  kann bekannter-
weise schmerzlich sein.
Da  man  auf  der Webseite  „Heimat ohne Hass“ – vermutlich aus gutem Grund – keine Kom-
mentarfunktion hat, kommentierte der Herausgeber dieses Online-Magazins auf der dazuge-
hörigen  Facebook-Seite  dieser linksextremen Gruppierung, den Beitrag von Sailer.  Daraus
entwickelte  sich  folgender  virtuelle  Dialog:   (Virtuelle  Zwischenrufe  anderer  User(innen)
haben wir entfernt).

Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Sailer  wurde  darüber  aufgeklärt,  wer  seine  Quelle eigentlich ist.   Als dann noch auf die
Tatsache, dass Marcus J. Oswald von einem Gottfried Küssel beeindruckt sei,  aufmerksam
gemacht wurde,  wurde dem Herausgeber dieses Online-Magazins die Kommentarfunktion
gesperrt und hurtig alle seine Kommentare gelöscht.   Tja, soviel Wahrheit vertrug man bei
der linksextremen Initiative „Heimat ohne Hass“ augenscheinlich nicht. Zur Zuverlässigkeit
dieser Quelle,  sollte Sailer vielleicht auch seinen Bekannten Karl Öllinger befragen. Dieser
musste diesbezüglich erst kürzlich eine negative Erfahrung machen.
Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)

Wer ist Uwe Sailer eigentlich?


Uwe Sailer ist ein alternder, selbst verhaltensauffälliger Kriminalbeamter aus Linz.   In seiner
Laufbahn  als Polizist dürfte es vermutlich keine Highlights gegeben haben.  Denn trotz um-
fangreicher Recherchen konnte wir nicht feststellen,  dass er für besondere Verdienste (z.B.:
Lebensrettung oder Aufklärung eines spektakulären Verbrechens) ausgezeichnet wurde.
Allerdings  ergaben unsere  Recherchen,  dass  Uwe Sailer – vor gar nicht so langer Zeit – acht-
zehn (18 !) Monate vom Dienst suspendiert und seine Person Gegenstand einiger Parlamentar-
ischer  Anfragen  war.    Außerdem erhielt er den „Ute Bock Preis“.   Dieser ist nach jener Dame
benannt,  die  nach eigenen Angaben (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder schlug und
auch  dabei  zusah, wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut an den Wän-
den  klebte.   Frau  Bock  meldete  diese  Vorfälle nicht und erstattete auch keine Anzeige.  Da
stellen wir uns die berechtigte Frage,  wer auf eine derartige Auszeichnung Wert legen kann?
Interessant ist auch die Tatsache, dass Uwe Sailer bei der linksextremen Gruppierung „Heimat
ohne Hass“  nur  als „einfaches Mitglied“ bezeichnet wird.   Scheint er doch im Impressum der
gleichnamigen Webseite als Inhaber auf.

Screen: heimatohnehass.at
Erstaunlich  erscheint  uns  der  sinnbefreite  Satz:   „Für den redaktionellen Teil ist die  Internet-
Initiative  „Heimat ohne Hass“  verantwortlich.“ Glaubt Sailer allen Ernstes,  dass er sich damit
aus der Verantwortung nehmen kann? Er ist als Medieninhaber für die Beiträge auf seiner Web-
seite  voll  verantwortlich.   Zudem  ist  er noch Domain-Inhaber.   Auch hier sollte Sailer seinen
Bekannten Karl Öllinger befragen, denn die Gerichte sehen dies zwischenzeitlich etwas anders.
Aber wer ist diese angebliche Initiative eigentlich? Laut Vereinsregisterauskunft gibt es keinen
solchen Verein. Also augenscheinlich eine Gruppe, die als virtuelle Heckenschützen ihre Hass-
und Hetztiraden in der vermeintlichen Anonymität des Internets abfeuern.
Screen: zvr.bmi.gv.at
Fassen wir also zusammen:
Uwe Sailer bezeichnete ein Drittel der Polizisten als Rassisten.
Uwe Sailer denunzierte einen mutmaßlichen Kollegen und brachte diesen dadurch
möglicherweise in Lebensgefahr.
Uwe Sailer ist Mitglied einer anonymen linksextremen Gruppierung.
Uwe Sailer versucht seine Verantwortung als Domain-(Medien)inhaber abzuwälzen.
Uwe Sailer war 18 Monate lang vom Polizeidienst suspendiert.
Uwe Sailer war Gegenstand einiger Parlamentarischer Anfragen.
Uwe Sailer bedient sich einer Quelle, die alles andere als vertrauenswürdig und seriös ist.
Dazu kommt noch,  dass diese einem Gottfried Küssel nicht unbedingt abgeneigt zu sein
scheint.   Alles im TEIL 1 dieses Beitrags nachzulesen.
Unser Resümee: Für uns ist ein  Uwe Sailer kein  Aushängeschild der  Exekutive.  Anmerken
möchten wir noch,  dass  von unseren Beiträgen natürlich auch sein Dienstgeber erfahren hat.
Offenbar  hatte  dies ein virtuelles  Wunder  bewirkt,  denn vor einigen Tagen fand eine wahre
Löschorgie auf seinen Facebook-Accounts statt.
*****
2014-02-02

SOS-Pollak soll einmal seine „Kollateralschäden“ besuchen


Vergewaltigte Frauen, Kinder ermordeter Eltern, niedergeprügelte

Pensionisten – sie würden den Horizont dieses Herrn erweitern

 
Der  nach  der  Faymann-Methode  durch Inserate mit Steuergeld gekaufte Sprecher von
SOS-Mitmensch  – ein Alexander Pollak –  erlaubte  sich heute erneut,  den FPÖ-Obmann
der Brigittenau LAbg. Gerhard Haslinger zu verunglimpfen.
 
Dazu  hält  FPÖ-Landesparteisekretär  BR Hans-Jörg-Jenewein  knapp fest:   „Auch wenn
es  einigen  hochbezahlten  Bürohengsten in dubiosen Vereinen,  die sich dank SPÖ unge-
niert am Steuergeld bedienen können, nicht passt, ist bekannt, dass Ausländer Kriminelle
aus den eigenen Reihen decken.  Und von diesen kriminellen Ausländern gibt es, wie alle
Statistiken  belegen,  mehr  als  genug.   Ja,  wenn  Asylwerber  mindestens  ein Jahr im
Gefängnis verbringen,  werden sie sogar noch belohnt.   Sie haben danach Anspruch auf
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und schließlich auch Mindestsicherung.“
 
Jeneweins  wohlmeinender Rat an diesen Pollak:   „Setzen Sie sich einmal mit den Opfern
Ihrer Schützlinge zusammen. Dass Gewalt gegen Frauen in deren Kulturkreisen akzeptiert
wird,  das ist die eine Sache,  dass das bei uns nicht passiert, dafür steht die FPÖ  – auch
gegen Widerstand von ganz links außen.“
 
„Es  spricht  auch  für sich,  dass Pollak einem unliebsamen Politiker die Legitimation ab-
sprechen  möchte“,  so Jenewein,  der  diesem  Pollak  auch  erklärt:   „In unserem Land
bestimmen nicht Linksextreme, wer gut oder böse ist, sondern noch immer Gerichte und
im Falle von Politikern auch der Souverän.
 
Fakt  ist,  dass  sich  Herr  Haslinger  in  einer  demokratischen Wahl einer Abstimmung
gestellt hat und das wieder tun wird.   Herr Pollak versteckt sich indes hinter seiner Gut-
menschen-Narrenkappe und gibt seine Ratschläge. (Quelle: APA/OTS)
 
*****

2013-01-01
 

Kinderrechtsdemo in der Innenstadt


Tausende Kinder durften Weihnachten nicht zu Hause verbringen

Am  vergangenen Sonntagabend fand am Stock im Eisen Platz die inzwischen alljährlich not-
wendig gewordene Kinderrechtsdemo statt. Gerade einen Tag vor dem Heiligen Abend sollte
diese Kundgebung besonders darauf hinweisen,  dass hunderte Kinder in Wien und tausende
weitere  in  Österreich  Weihnachten  nicht  oder  nur begrenzt Zuhause verbringen durften!
 
{besps}kinderdemo{/besps}
                        Fotos: © Erich Weber
 
Dies  deshalb  weil  sich  die  Jugendämter  immer  mehr  einbilden,  dass  sie ihre nicht vor-
handene  Macht ausspielen müssen und Familien auseinanderreißen!?   Werden doch gerade
in  Wien  zahlreiche  Kinder  abgenommen ohne ausreichende Gründe dafür und die Gerichte
spielen dieses schändliche Spiel auch noch mit. Sei es nun aus Unwissenheit oder auf Grund
des massiven Drucks des / der Jugendamtes / Jugendämter!
 
So  verbrachten  hunderte  Kinder Weihnachten in Wohngemeinschaften,  Kinderdörfern und
ja,  sogar noch Heimen,  anstatt bei ihren Familien.   Andere durften zwar zu ihren Familien
doch nach dem Heiligen Abend, jedoch spätestens nach den Weihnachtsfeiertagen bzw. den
Weihnachtsferien mussten sie zurück in die Fänge des Jugendamtes!
 
Wie  sich  die  Kinder dabei fühlten und was sie durch diese unmenschliche Vorgehensweise
der so genannten  „Jugendwohlfahrt“  durchmachten interessiert die Jugendämter nicht und
die Öffentlichkeit viel zu wenig!
 
Wie  es  uns  Eltern bzw. Verwandten der Kinder geht,  na darüber macht man sich noch viel
weniger Gedanken, ja verhöhnt sogar die Anverwandten nicht selten noch. Auch die Gerichte
interessieren weder Gefühle noch geltendes Recht, sie arbeiten großteils leider für die
Jugendämter, welche mit Selbstherrlichkeit die Dinge nach ihren Wünschen lenken!
 
Darüber sollte sich die Öffentlichkeit mal Gedanken machen und das Treiben der sogenannten
Jugendwohlfahrt  endlich  beenden!   Durch  menschliche Gesetze sowie vor allem einer wirk-
samen  Kontrolle  wirklich  zur  Jugendwohlfahrt  machen!   Da  lohnte es sich schon auch bei
strömendem Regen auf die Straße zu gehen und diese Missstände aufzuzeigen, so eben auch
am Tag vor Weihnachten, oder gerade da erst Recht!!
 
Erich Weber

2012-12-29
 

Eine unendliche Geschichte


GASTAUTOREN – BEITRAG

 
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert
das  Jugendamt  die Herausgabe eines  13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe-
schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen
zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!?
 
 
Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des
Mädchens  ins  Treffen,  denn  anders  wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts-
sachen  nicht  möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes,
welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam:
 
„Das  Mädchen  ist  nicht gefährdet in der Familie,  es besteht keinerlei Gefahr durch die
Eltern und  insbes.  dem  Vater;  somit  ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend)
auszuhändigen!“
 
Das  will  das  Jugendamt  Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin
Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den
Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt.
 
Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R.  vom BG Hernals bezog man
sich  immer wieder auf den Vater,  denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich
den  Fall  öffentlich  zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes.
des JA 21B anzuzweifeln.
 
Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten
„Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht
wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich-
tes Spiel“  zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere
Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus!
 
So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer
Familie  aus  Tschetschenien  griff  zum  letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und
wollte sich vor Ort das Leben nehmen!
 
Nur  dem  raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken,  dass
sich  die  Dame  nicht  aus dem Fenster stürzte.   Unsere Recherchen ergaben, dass man
dem  Vater  den  sexuellen  Missbrauch  seiner Töchter vorwarf,  dies jedoch nie wirklich
bewies.
 
Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt,  als letztes Mittel
der  Willkür des JA 21 zu entgehen.   Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe-
dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für
die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf!
 
Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass
der  Familie  rein  gar  nichts  vorzuwerfen  war  und man einfach willkürlich den Missbrauch
anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder-
gelegt,  doch  Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!?
 
Ähnlich  ergeht  es  der  Familie A. ,  welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je
einen  Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?)  angetreten
zu  haben.   Dazu  hat  man  auch  nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt,  dass die Mutter ihre
Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom
Richter gefordert,  ebenso wie die Beweisführung.   Man berief sich jedoch nur auf ein Gut-
achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind
hinstellt.
 
Nachdem  dem  Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie
die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste
er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig.
 
Außerdem  wurd e durch  Prof. Friedrich  ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder
erstellt,  welches  eindeutig  die  Ungefährlichkeit  der  Familie  für  das  Kind  bescheinigt!
U.a.  auf  Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder
durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus-
zugeben ist!   Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals!
 
Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen
S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen
an die Mutter gestoppt wurde.
 
Nun  ist  die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk-
lich.   Denn  da  der Richter  am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem
Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen
Beschlussfähigkeit eher unzulässig!
 
Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren
erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf-
drängt, dass man das Verfahren verschleppen will.
 
Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen
ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver-
mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw.  den Damen S.
von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben!   Denn studiert man den Akt A.,  so ergeben
sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes
zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war!
 
Da man immer wieder erfährt,  dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt
so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur
verwerflich,  nein  auch  strafbar für beide Seiten!   Da wird die Korruptionsstaatsanwalt-
schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben.
 
Die  Familie  und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen
kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten.
 
Erich Weber

2012-10-27
 

Wer schützt eigentlich Kinder vor den Jugendämtern?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal!
 
{besps}jaskandal{/besps}
 
Am Freitag dem 12.10.12,  sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach
einem  Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht
hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie
auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe!
 
Frau Eva S.  sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses
Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement
und  intervenierte  mit  seiner  Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu-
ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals.
 
Doch  der  war  sich  uneinig,  ob  nun  der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss
aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom
Jugendamt  um  eine  willkürliche  Handlung  handle.   Aber  das wollte er noch prüfen und so
mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen.
 
Man  ging  auf  Anraten  des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei-
kommando  Döbling.   Denn  nach  Meinung  des  Vaters  ist die fortwährende Anhaltung des
Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.

So  wollte  man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden
Damen S.  im Jugendamt vorgehen könne.   Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be-
kannt, dass die Herrschaften der sogenannten  „Jugendwohlfahrt“  das Mädchen aus der WG
schaffen  wollten,  wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss
des Gerichtes zur Herausgabe!
 
Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter-
venierte,  war  man  der  Meinung,  dass  das  Mädchen  in der WG Scheibenbergstraße ver-
bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar
Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing.
 
Unterstützung  durch  die  Polizei  gab es deshalb nicht,  da diese nur nach Aufforderung des
Gerichtes  tätig  werden kann.   Da der Familienrichter sich aber nicht einig war,  ob nun der
Beschluss  durchsetzbar wäre oder nicht,  zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch
zu setzen.
 
In  der  WG  verweigerte  man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals,
trotz Hinweis des Rechtsvertreters,  dass man sich damit strafbar machen würde!   Doch das
interessierte  die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten.
Wieder  zog  man  unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht,  in der
Hoffnung,  dass  dieser  diese  Rechtswidrigkeiten  des  Wiener  Jugendamtes entsprechend
ahnden würde.
 
Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden
werde,  worauf  nun  täglich  gepocht  wird.   Gegen  alle  beteiligten Mitarbeiter des Wiener
Jugendamtes  bereitet  man  inzwischen weitere rechtliche Schritte vor.   Auch wenn die bis-
herigen  Schritte gegen die Damen S.  und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw.  noch in
Arbeit sind.
 
Scheinbar  ist  unsere  Justiz  gegenüber  den  Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ
zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor?
So  gut  wie  nie,  wie  auch  die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts drastisch zeigen!
 
Wer  schützt  unsere Kinder  vor  der  Abnahme  und  Entfremdung von den Eltern durch die
Jugendämter Österreichs und insbesonders  Wiens?   Niemand!   Das Jugendamt wird durch
niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!?
 
Man mache sich selbst ein Bild,…….
(Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at )
 
Erich  Weber

2012-10-16
 

Enteignungsphantasien der SPÖ


Alte Enteignungsphantasien kehren in der SPÖ zurück

 

Screen: diepresse.com
 
Nur mit Entsetzen kann man über den Vorstoß von SPÖ-Klubobmann Cap in Richtung Zwangs-
anleihen,  die  sich  dieser gegenüber der  „Presse“  nicht  nur  für  die schwer verschuldeten
Staaten, sondern auch für Deutschland und Österreich vorstellen kann, reagieren.
 
Damit kehren in der SPÖ nun offenbar alte Enteignungsphantasien zurück. Offenbar will Josef
Cap das durch jahrzehntelange rote Regierungspolitik völlig aus dem Ruder gelaufene Budget
sanieren,  indem er in das Grundrecht auf Eigentum eingreifen und den Bürgern vorschreiben
will, wie sie ihr Geld anzulegen haben.  Dass die Chance, es vom Staat jemals wieder zurück
zu  bekommen,  angesichts  des Milliarden-Verschenkschirms ESM verschwindend gering ist,
kommt noch dazu.
 

Volk muss befragt werden, ob es diesen Wahnsinn mittragen will

Es ist höchst an der Zeit,  die Bürger zu befragen, ob sie diesen Euro-Wahnsinn weiter mit-
tragen  wollen,  denn  Caps  Vorschlag ist eine Konsequenz aus der Zustimmung zum ESM
und zum Fiskalpakt.
 
Wenn diese Verträge in Kraft treten, geht die Gestaltungsfreiheit über unser Budget gegen
Null.   Daher  baut die SPÖ offenbar schon vor,  um neue Geldquellen zu erschließen.  Den
krausen Phantasien mancher Eurokraten sind keine Grenzen mehr gesetzt.
 
Was  kommt  als  nächstes?  Vielleicht  Zwangshypotheken für alle Immobilienbesitzer zu-
gunsten  der  Republik.   Es  ist  höchst  an  der Zeit,  dass auch die obersten Organe und
Gerichte des Staates diesem Treiben Einhalt gebieten.
 
Daher  ist  es unerlässlich,  dass ESM und Fiskalpakt vor dem Inkrafttreten durch den Ver-
fassungsgerichtshof  geprüft werden müssen und zusätzlich eine Volksabstimmung stattzu-
finden hat.  Wenn Bundespräsident Fischer angesichts dieser Drohungen aus seiner Partei
die Gesetze jetzt unterschreibt,  macht er sich mitschuldig an diesem Desaster.
 
*****
 
2012-07-14
 

Glücksspielmonopol vor dem Aus!


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Abgehobene Finanzpolizei vergeudet Steuergelder
 
Seit der Glücksspielnovelle 2010 rumort es in der Szene gewaltig.  Österreich ist eine der
letzten Bastionen,  wo dieses Monopol noch bis auf die Zähne verteidigt wird.   Dazu hat
das  Finanzministerium  die  früheren  Kontrolleure für die Schwarzarbeit in eine Finanz-
polizei umgewandelt und feiern die ausländischen Schwarzarbeiter nun fröhliche Urständ.
 
Diese  Beamten   – die  sich  plötzlich  Polizei  schimpfen und ganz martialisch auftreten –
wissen  oft  nicht  einmal,  was sie bei ihren Kontrollen vor sich haben.   In wilder Manier
beschlagnahmen sie aber Glücksspielgeräte und dürfen ihre Beweismittel, die sie mittels
Formblätter (GSp 26)  anfertigen,  über  Weisung  des Leiters der Finanzpolizei in Beruf-
ungsverfahren nicht einmal herzeigen. Zu groß ist die Angst, dass man damit Schiffbruch
erleiden könnte (was regelmäßig der Fall ist!).
 
Doch  die  Hierarchie  verdrängt hier jede Vernunft.   Der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried
Lehner, agiert wie ferngesteuert. Es landen so gut wie alle Verfahren vor den Unabhäng-
igen Verwaltungssenaten.   Man ist sich offensichtlich gar nicht bewusst, welch volkswirt-
schaftlicher  Schaden hier eintritt,  weil sämtliche Rechtsmittelinstanzen blockiert werden
und  andere  Fälle  liegen  bleiben.   Die Sache wäre daher auch durchaus ein Fall für den
Rechnungshof.
 
Wie ein aktueller Fall zeigt, kommen bedeutende Fälle nicht einmal zu Gericht.   So z.B.
die jüngste  Entscheidung  der Staatsanwaltschaft St. Pölten,  wo ein Verfahren mit ca. 300
Anzeigen  gegen den Platzhirschen Novomatic eingestellt wurde,  lt. Medienberichten er-
folgte dies aufgrund eines Gutachtens aus der Kanzlei, die dem Unternehmen nahe steht.
(http://noe.orf.at).
 
Auch dabei wurden unheimlich viele Ressourcen der Ermittlungsbehörden regelrecht ver-
geudet. Gleichzeitig werden wir in Österreich von Ostblockbanden nahezu überrollt und
fehlen an allen Ecken und Enden Polizisten zum Schutz der Bevölkerung.
 
Nach  nunmeh  zwei Jahren Kesseltreiben der Behörden gegen mittelständische Glücks-
spielbetreiber zeichnet sich nun endlich ein Lichtblick ab.  Das Glücksspielmonopol hängt
wegen  Widerspruchs  zum Recht der Europäischen Union nur noch an einem seidenen
Faden.
 
Es ist absehbar,  dass es in Kürze für das Glücksspielmonopol heißen wird  „Rien ne va
plus!“  und der Rechtsfrieden unter den Markteilnehmern wieder einkehren wird.
 
DDr. Gerhard Grone

2012-05-07
 

Erstaunliche Ruhe um Fahndungserfolge


Warum werden Festnahmen in Telefonbetrugscausa verschwiegen?

 
Die FPÖ bekämpft seit 2010 den zunehmenden Telefonbetrug.   In konkreten Mitteilungen
an die Staatsanwaltschaft sowie Anträgen und Gesetzesinitiativen zum Konsumentenschutz
in  der  Arbeiterkammer wurde auf diese kriminellen Aktivitäten mit Zentrale in Wien hinge-
wiesen und ein Abstellen durch die Politik gefordert.   Alle unsere Vorschläge wurden aber
abgeschmettert, erinnert FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung.
 
Jetzt entdeckt die SPÖ zufälligerweise ihr Interesse an dem Thema,  wundert sich der Man-
datar, der von Anfang an mit dem Verein VPT,  dem wichtigsten Betreiber der Aufdeckung,
eng zusammengearbeitet hat.   Er fragt sich allerdings,  ob z.B. der Antrag der gegenwärtig
„zufällig“ in der AK eingebracht wird, in irgendeinem Zusammenhang mit den jetzt erfolgten
Festnahmen von drei der vier Köpfe dieses Abzockerkartells (vermutlich rund 80.000 Ge-
schädigte in Österreich, 10 Mal so viele in Deutschland) steht.
 
Erstaunlicher  Weise  hört  man  dazu  nichts aus dem sonst so gerne Erfolge vermeldende
Innenministerium oder der Staatsanwaltschaft. Ob das mit der bekannten Nähe einiger der
Festgenommenen zu prominenten Wienern, auch Politikern, zu tun hat?   Der vierte Mann,
der  das  Quartett des  „Wiener Karussells“  vollzählig machen würde,  wurde nämlich noch
nicht  gefasst.   Er  soll  übrigens Inhaber des Goldenen Verdienstzeichens der Stadt Wien
sein!

Da stellt sich doch die Frage an die SPÖ,  welche Verdienste er sich um die Stadt erworben
hat? Mit den Verhaftungen wurden große Vermögenswerte (Grundstücke, zahlreiche Luxus-
autos vom Rolls Royce über Porsche bis zu Oldtimern) sichergestellt.   Da aber hunderte Mil-
lionen in diesen Quellen versickerten,  ist die Polizei jetzt gefordert, weiteren Spuren in der
Türkei oder nach Cypern entschlossener als bisher nachzugehen.
 
Man sollte sich das BKA und die deutschen Gerichte zum Vorbild nehmen. Dort gab es nicht
nur Festnahmen und Hausdurchsuchungen bei Subfirmen des Betrugskartells, sondern auch
Verurteilungen, kritisiert  Jung  die  unverständlich  lange Dauer der Fahndung in Österreich
und  fordert  auch  entschlossene  Maßnahmen der Banken,  die den Erfolg der Telefonbe-
trüger durch ihre „freigiebige“ Einzugspraxis zumindest indirekt erleichtert haben.

Abschließend versichert der Mandatar: „Wir Freiheitlichen haben damals den Anstoß für die
Verfolgung dieser Betrugsform gegeben, wir bleiben dran und werden genau beobachten,
was  weiter  geschieht!   Es gibt da noch einiges zu enthüllen.   Aber natürlich gilt die Un-
schuldsvermutung!“
 
*****

2012-04-24
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Plattform gegen Jugendamtswillkür


GASTAUTOREN-BEITRAG

Wieder mal wurde am 31.10.11 eine  heile Welt in der ORF-Sendung  „Thema – Kinder

WG’s & Pflegeeltern“  dargestellt, doch das in rund 50% aller Fälle diese heile Welt in den
WG’s nicht gegeben ist,  wird wieder mal tunlichst Verschwiegen!?   Warum macht sich

Redaktion der ORF-Sendung  nicht die Mühe hinter die Kulissen zu schauen?

 

Denn in Wirklichkeit sieht es so aus:

 

In den WG’s herrscht zwar keine physische Gewalt mehr (hoffen wir mal), doch die psych-

ische Gewalt ist vorherrschend! Die Kinder werden zu Dingen gezwungen die sie nicht

wollen, werden nahezu „gehalten“ wie in einer Freigänger-Abteilung einer Justizanstalt.

 

Freiheiten also nahezu nicht,  kontrollierte Anrufe  (gibt’s nicht mal mehr bei der Justiz!),

kontrollierte Besuche (auch das gibt’s bei der Justiz kaum mehr), schlechte Ernährung wie

sie auch in Ihrer Sendung gezeigt wurde (mit Paketfutter & Fastfood),  Abwechslung im

Alltag gibt es nahezu  keine, nicht mal in WG’s die am Stadtrand sind und so vieles mög-

lich wäre.

 

Wenn nicht der eine oder andere  Sozialpädagoge sich ein Herz fassen würde und die Kin-
der ab und zu mal  „Ausführen“ würde (wie übrigens inzw. auch bei der Justiz oft möglich!),
dann würden die Kinder in den Häusern versauern!

 

Mit den Kindern wird nicht gelernt,  sie werden großteils  in Sonderschulen  abgeschoben!

Die Kinder dürfen nicht wann und was sie wollen Essen, sodass sie unter- und übergewichtig

sind; Stattdessen wird ihnen  Fastfood und Paketessen angeboten,  welches ja nachweislich
das ungesündeste ist was es gibt. Gemüse und gesundes Obst udgl. – Fehlanzeige!

 

Die Kinder werden in gebrauchte teilw. verschlissene Gewänder gesteckt, Schuhe sind „ver-

hatscht“ , die Kinder können sich nicht dagegen wehren! Kleidung von den Eltern dürfen sie

nur in Ausnahmefällen Tragen und selbst was Kaufen spielt es großteils gar nicht!

 

Medizinische Versorgung ist so gut wie nicht vorhanden!   Lausbefall an der Tagesordnung

ebenso Magen Darmerkrankungen!?   Moralische Unterstützung ist nicht vorhanden, Nahe-

verhältnisse werden zu den Kindern erst gar nicht zugelassen;   Obwohl jedes Kind einen

Betreuer für sich hat, doch das ist nur Alibi sonst nichts!

 

Die Eltern werden  gezwungen mit der Situation  zurecht zu kommen wie auch die Kinder,

tut ein Teil das nicht so werden beide Teile dazu genötigt (gibt etliche Strafanzeigen dahin-

gehend bis hin zur erpresserischen Entführung!)! Mit den Eltern wird nicht gesprochen und

es wird strikt abgelehnt sich zu unterhalten, obwohl im Gesetz so vorgesehen.


Rückgabe der Kinder gibt es in  90% aller Fälle nicht,  nein die Kinder bleiben in den WG’s

oder betreuten Wohneinheiten bzw. kommen an Pflegefamilien! Auch das lässt den Schluss

zu, dass in so mancher Regionalstelle der MA 11 nebst der Korruption auch Menschenhandel

in irgendeiner Form betrieben wird (Es gilt die Unschuldsvermutung – Ermittlungsverfahren

auch hier im Laufen!).

 

Da ist insbesonders die  Ma 11 in Wien Floridsdorf zu erwähnen,  in der die  höchsten Ab-

nahmezahlen Wiens vorherrschen und ebenso wenige Rückführungen,  stattdessen Pflege

eltern udgl.!   Ebenso im KH Tulln (KJP),  wo die Angestellten  „Assistieren“  zur Abnahme

und wohl da irgendwo mitschneiden an den Gewinnen dabei, von wo die auch immer kom-

men!?

 

Die Polizei wird als Mittel zum Zweck benutz,  obwohl sie das gar nicht darf ohne Gerichts-

beschluss,  trotzdem muss sie wohl auf Grund von Anweisungen von oben mitspielen,  bei

sonstigen dienstlichen Konsequenzen. So werden nicht selten u.a. sexuelle Missbräuche an-

gezeigt wo keine sind ebenso wie Gewalt in der Familie  – und da auch die Polizei beweist,
dass nichts vorliegt  –  doch das interessiert die Ma 11 einfach nicht  –  sie benutzt es weiter
als  Druckmittel  bis hin zu  eben der erwähnten  erpresserischen Entführung  mit und ohne
Exekutivhilfe!


Wie in der ORF-Sendung geschildert, dass die Sozialpädagogen sich Mühe geben auf die

 Kinder einzugehen, ist doch wohl die Ausnahme, denn meist haben sie schon aus admini-
strativen Gründen gar nicht die Zeit dazu.   Dazu sind die Angestellten der Ma 11 von ihren
Vorgesetzten dazu  aufgerufen sich  nicht zu viel  um die Kinder  zu kümmern und um die
Eltern schon gar nicht!!

 

Tun sie es doch,  so werden sie nachweislich  strafversetz oder ganz aus den Diensten der

Ma 11 entfernt! Viele der Betreuer haben weder Qualifikation noch psychische Stabilität sich

ihrer eigentlichen  Aufgabe zu widmen und so  sind die Kinder  großteils auf sich alleine ge-
stellt!  So sieht es wirklich in den Wiener WG’S und Kinderunterbringungsmöglichkeiten aus
und von den privaten (außer vielleicht den SOS Kinderdörfern) ist sowieso nichts zu halten,
da ist es noch viel schlimmer.

 

In Wien werden lt.  „Wien Heute“  rund 15 000 Kinder fremduntergebracht, davon betonen
Zeugenaussagen,  dass eine Dunkelziffer von rund  25%  rechtswidrig fremd untergebracht
sind, doch davon will die Ma 11 ja nichts hören, obwohl teilweise nachgewiesen!

 

Auch Gutachter und Spitalangehörige werden ganz offensichtlich bestochen um für die  „An-

liegen“ des Jugendwohlfahrtsträgers „zu Stimmen“ und entsprechende Gutachten und / oder

Aussagen zu tätigen  (auch hier laufen Beweisverfahren bei STA und LKA bzw. BK! – daher

gilt die Unschuldsvermutung!).

 

Auch die Gerichte sind mit der Situation überfordert und sehen so ohnmächtig zu, wie Famil-
ien zerstört werden und Kinder vielleicht sogar zu Verbrechern herangezogen werden, weil
sie einfach das Leben in den Unterbringungsmöglichkeiten nie auf die Reihe gebracht haben!


Richter die sich die Mühe machen und Hintergründe herausfinden möchten werden einfach

ignoriert und Akten  nicht an sie  weitergeleitet bzw.  trotz Gerichtsbeschlüsse nicht ausge-
händigt. Selbiges gilt auch für Zeugenaussagen von MA 11 Mitarbeitern, die sich dieser trotz
Zeugenpflicht einfach entziehen!?

 

All das bleibt allerdings nahezu ohne Konsequenzen, da entweder die Justiz einknickt oder die

Jugendwohlfahrtsträger Strafen udgl. übernehmen bzw. solange bekämpfen, bis sie im Sande

verlaufen – so läuft unser Rechtssystem zum Wohle unserer Kinder – eine Schande für diese

Republik und die Stadt Wien.

 

Die Verantwortlichen sehen zu, sind unterrichtet von den Vorgängen bei der MA 11 und unter-

nehmen nichts,  trotz Rechtswidrigkeit der Vorgänge in der Wiener Jugendwohlfahrt.   Selbst
der Bürgermeister sieht zu,  lässt sich von Stadtrat und weiteren Untergebenen in Sicherheit
wiegen und so was ist Bürgermeister!?

 

Wir haben sogar Informationen darüber, dass es in so mancher WG sogar Drogenhandel bzw.

Drogenkonsum geben soll, weil Kinder und ja sogar Betreuer einfach mit der Situation nicht

zurechtkommen!

 

Und da stellt  Thema die heile Welt der  Ma 11 dar,  wo doch wie erwähnt in 50% aller Fälle

diese nicht gegeben ist? Und was sich in so mancher Pflegefamilie so abspielt, na davon kön-

nen wir nur (Alb)Träumen!   Auch da haben wir schon Geschichten gehört, dass einem nur
Übel werden kann!

 

In dieser Sache werden wir uns noch mal an Sie wenden und das Gegenteil beweisen,  doch

dazu müssen  wir uns erst besprechen  und klären wer sich vor die  Kamera traut außer mir
und vielleicht die Anwälte der Betroffenen.

 

Es gibt  auch nachweislich die  andere Seite,  wo Organisationen und  Einzelpersonen Miss-
bräuche und Gewalt in der Familie Nachweisen können und die MA 11 bzw. die Justiz unter-
nehmen nichts dagegen, mit scheinheiligen Aussagen!

 

Auch das muss mal an die Öffentlichkeit gebracht werden, doch dazu wenden Sie sich an die

Organisation  „Opfersolidarität“,  die u.a. solche Dinge aufzeigt!

 

Wir sind:

Die  Plattform gegen Jugendamtswillkür  und Ohnmacht der Justiz in Jugendwohlfahrtsfällen

mit meiner Unterstützung und der anderer Proponenten sowie Partnerorganisationen.

 

So verbleibe ich mit freundlichem Gruße

 

Erich Weber

2011-11-01
 

Die Leichen im Keller

 

Das SPÖ-Sauberkeitsimage ist dahin

Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet,
veranlasste der heutige Bundeskanzler Werner Faymann als Verkehrsminister entgegen
seiner Darstellung Inseratenschaltungen durch staatseigene Betriebe.   Dies belegt der
Jahresrevisionsbericht der Konzernrevision der Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag
für das Jahr 2007.

 

Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die gegen SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner
Faymann im Zusammenhang mit seinen Inseratenmalversationen im Raum stehen, wahr
sind  – und davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen –  ist der Werner Faymann
als Bundeskanzler eigentlich untragbar.
 
Mit dem Inseratenskandal ist auch das selbsternannte Sauberkeitsimage der SPÖ beim
Teufel und dieser Umstand schmerzt die Genoss(innen) besonders.   Auf einmal steht
jene Partei im Mittelpunkt, die sich bislang selbst als so ehrlich bezeichnete und auf alle
anderen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, mit dem Finger zeigte.
 
Vermutlich liegt die Ausklammerung der Grünen darin, dass diese Partei als zukünftiger
Koalitionspartner noch dringend benötigt wird. Und wie das Wiener Beispiel zeigt sind
diese äußerst devot, rebellieren und meckern nicht,  wenn sie einmal zum Futtertrog
gelassen werden.   Das sichert der SPÖ zu, dass diese auch in Zukunft nach Belieben
fuhrwerken können.
 

Ablenkungsversuche von Rudas und Cap

Da melden sich plötzlich Personen wie der ehemalige SJ-Rebell und jetzige Mascherlträger
Josef Cap sowie Fräulein Laura Rudas zu Wort.  Letztere bezeichnet die Aufdeckung der
ÖBB- und Asfinag-Inseratenskandale,  welche in zahlreichen Medien kolportiert werden,
als peinliches Ablenkungsmanöver,  wenn politische  Gegner dies als  Anlass zur Kritik an
der SPÖ nehmen.
 
Sofort verweist Fräulein Rudas auf die Telekomaffäre und glaubt offensichtlich, dass das
Fehlverhalten  – das ebenfalls noch nicht bewiesen ist –  ein Persilschein für die SPÖ sei.
Die SPÖ-Nat. Abgeordnete meint weiter, dass es viel wichtigere Themen als die Diskus-
sion über die Inseratenschaltung von Faymann gäbe und führt Themen wie Wehrpflicht,
Steuerreform und Verbesserungen im Bildungssystem ins Feld.
 
Da fragen wir uns, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und falls es Fräulein Rudas
noch nicht selbst bemerkt hat,  sind die Verweise auf die von ihr angeführten Themen,
als peinliches Ablenkungsmanöver zu werten.
 
Interessant ist auch die Aussage von SPÖ-Klubobmann Josef Cap der meint, dass Korrup-
tion ein internationales Phänomen sei und auf internationaler Ebene bekämpft werden
muss. Na ja, da sollte er sich einmal in den eigenen Reihen umsehen. Denn wozu in die
Ferne schweifen,  liegt das Gute doch so nah.
 
Allerdings vergaß Cap nicht,  zu den Inseratenskandalen Stellung zu nehmen und übte
am ehemaligen ÖBB-Chef Martin Huber schwere Kritik.   Er meinte, dass es durchsichtig
sei, wenn Huber, der über 600 Millionen Euro verspekuliert habe, plötzlich über Inserate
philosophiere.
 
Wäre der Inseratenskandal der ÖVP oder gar der FPÖ zuzuschreiben, sind wir uns abso-
lut sicher,  dass Cap den ehemaligen  ÖBB-Chef Huber als integre  Person und absolut
glaubwürdigen Zeugen bezeichnen würde.
 
Vielleicht sollten Herr Cap und Fräulein Rudas es den Ermittlungsbehörden und einem
unabhängigen Gericht überlassen Entscheidungen in dieser Causa treffen, anstatt mit
peinlichen Ablenkungsversuchen die SPÖ noch unglaubwürdiger erscheinen zu lassen.
 
Zum Schluss unseres Beitrags möchten wir den beiden SPÖ-Politiker(innen) eine kleine
Weisheit ins SPÖ-Stammbuch schreiben: „Jeder hat eine Leiche im Keller. Diese zu
finden hängt nur davon ab,  wie tief man zu graben gewillt ist.“
 
*****

2011-09-25
 

Jegliche Terrorgefahr ist zu bekämpfen


Gegen Neonazis und Terrorsympathisanten vorgehen

Die  Israelitische Kultusgemeinde  befürwortet nicht nur ausdrücklich ein in Vor-
bereitung befindliches Antiterrorgesetz, sondern weist auch auf die bestehende
widersprüchliche  Gerichtspraxis  hin,  wonach  zwar  eine Gruppe Tierschützer
gerichtlich  verfolgt wurde,  es  aber  jahrelang möglich war,  daß Neonazis auf
Internetseiten  wie  „alpen-donau“  ihr  Gift  verbreiten konnten  und  Anzeigen
wegen Wiederbetätigung häufig zurückgelegt werden.

In anderen  europäischen Staaten wäre weder  ein  Herr Königshofer jahrelang

FPÖ-Abgeordneter gewesen, noch Abgeordneter Graf zum 3.Nationalratspräsi-
denten gewählt worden.

Ebenso müsste die Hetze islamistischer Kreise unterbunden werden und Geld-

sammelaktionen  in  Österreich  für  Terror-Organisationen  wie  Hamas  oder
Hisbollah,  die  auf  der  Terrorliste der  EU stehen,  endlich gerichtlich verfolgt
werden.
 
Jede ideelle oder materielle Unterstützung von Terror ist zu unterbinden, sonst
bilden  die  rechtsextremen Burschenschaften á la Olympia und Islamistische
Sympathie-Organisationen  den  ideologischen Nährboden für die Wahnsinns-
täter.

Wir  Österreicher leben auf keiner  „Insel der Seeligen“.  Der Umstand,  daß in

Österreich  in  den letzten Jahren  „nichts passiert“  ist, bedeutet keine Garantie
für die Zukunft.

Quelle: APA-OTS
*****

2011-07-30
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****

2010-10-14
 

Milde für Pädofile


Operation Pandora

Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein.  Seitens der Politik passiert ausser  scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.

Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-

dächtige auszuforschen und anzuzeigen.

Anzeigen auf freien Fuß

Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.

Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.

Wieder ein Kranker?

Wie ein Sprecher des  BKA am Freitag bekannt gab,   wurde in Wien bei einem  53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.

Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.

Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen,  wäre der Mann mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit.  Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“

Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.

Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-

sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.

Wirkungslose Internetsperren

Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.

Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-

striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.

Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung

Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.

Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das

Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.

*****

2010-06-19
  

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
*****

2010-01-18
 

GAY-BÖRSE JA, Meldezettel nein


Das ewige Thema

Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.

Grüner Politiker auf Gay-Website

Die Grünen  orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.

Kennt Schreuder die Gesetze nicht?

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.

Diskriminierung von Heteros

Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.

Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis

Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche  den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-15
  

Bekennende Homosexuelle wollen zwar Rechte, aber keine Pflichten


Keine Rechte ohne Pflichten

Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.

Wirbel um neue Meldezetteln

Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.

Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?

Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.

Schreuder ortet gefährliche Situation

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.

Lebenslange Aktenkundigkeit

Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.

Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?

Einen eventuellen Datenmissbrauch  als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.

Worin besteht die Missachtung?

Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.

Und wenn’s ums Geld geht?

Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf.  Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
*****

2010-01-13
  

Bitterer Kaffee für Meinl ?

   

Hausdurchsuchungen bei Meinl   

Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
   
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß  Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
      
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
   
  Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
     
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.

Erstaunliche Aussagen    

Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.

Und dann war noch das:   

Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………

Werbe-Ikone K.H. Grasser  

Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“  sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
   
 Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land 
           
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.

Topmanager weis von nichts      

Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es  scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
    
Wer von nichts weiß, der hat gut  lachen
     
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen. 
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
  
Stauni
   
2009-02-19

Inhalts-Ende

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