Schule empfiehlt Mittagessen bei McDonalds …..


…. und nimmt es mit dem Jugendschutz

scheinbar auch nicht so genau


Da staunte eine Mutter eines 10-jährigen Buben nicht schlecht, als sie nachfolgenden
Eintrag im Mitteilungsheft ihres Sprösslings las:


Geld fürs Mittagessen bei McDonalds mitgeben?! Scheinbar legt die Schule NMS Felixdorf
(Niederösterreich)  keinen  Wert  darauf,  dass  sich  ihre  Schüler(innen) gesund ernähren.
Aber auch mit dem Jugendschutz scheint man es dort nicht so genau zu nehmen.
Das Bühnenstück des Schulabos ist nämlich erst ab dem vollendeten 13. Lebensjahr frei-
gegeben.
Und jedermann der sich den Trailer ansieht wird auch klar,  warum das Stück für einen
10-Jährigen noch nicht geeignet ist.
{youtube}lNIfZNivN_E{/youtube}
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2016-02-18

E-Zigaretten-Händler ziehen vor den Verfassungsgerichtshof


Händler setzen sich gegen das geplante

Handelsverbot bei Nikotinflüssigkeiten zur Wehr

Die heimischen Fachhändler für Elektrozigaretten rufen den Verfassungsgerichtshof
an,  berichtet  das  Wirtschaftsmagazin  „trend“  in seiner am Montag erscheinenden
Ausgabe. Grund ist eine unlängst beschlossene Gesetzesänderung, der zufolge die
für  den  Konsum  von  E-Zigaretten  nötigen Nikotinflüssigkeiten ab  1. Oktober nur
mehr in Trafiken verkauft werden dürfen.
Die  E-Zigarettenhändler  sehen  sich ihrer Geschäftsgrundlage beraubt.   Ihr Wiener
Anwalt Kamen Sirakov: „Es handelt sich um klare Ungleichbehandlung – Trafikanten
werden bevorzugt, E-Zigarettenhändler aus ihrem Geschäft ausgeschlossen.“
Von  Seiten  des Staats wird argumentiert,  nur durch den Verkauf in Trafiken könne
der  Gesundheits- oder etwa der  Jugendschutz gewährleistet sein.  „Das ist definitiv
unrichtig“,  sagt  Sirakov,  „eine  Altersbeschränkung  wie bei Alkoholika hätte völlig
ausgereicht“.   Derartige  Ungleichbehandlung  ist  unter  Umständen zwar möglich,
allerdings  nur,  wenn  sie das  „gelindeste Mittel“  darstellt. Sirakov:   „Derzeit ist das
Mittel etwa so gelinde, als würde zur Vermeidung von Lawinenopfern das Skifahren
überall außer in Vorarlberg verboten.“ (Quelle: APA/OTS)
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2015-01-25

Life Ball-Plakat: SPÖ-Frauenberger verharrt schweigsam


Hat die SPÖ-Frauenstadträtin am Werbeplakat

zum Life Ball 2014 etwa Gefallen gefunden?

Screen: werbewatchgroup-wien.at
Es ist also für die SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger nicht hinnehmbar, wenn Frauen aus
wirtschaftlichen  Interessen  permanent in ihrer Würde verletzt,  abgewertet und sexualisiert
werden.  Sexistische Werbung hat laut ihr in Wien keinen Platz.
So verlautbart es die SPÖ-Politikerin zumindest auf der Webseite „werbewatchgroup-wien.at“,
auf  der  sogar ästhetische Werbung der Firma PALMERS und unter sexistische Werbung fällt.
Da staunen wir aber nun,  dass sich die SPÖ- Frauenstadträtin bezüglich des Werbeplakates
für den Life Ball 2014 in vornehmes Schweigen hüllt.
Wo bleibt den nun der Aufschrei von Sandra Frauenberger, die noch im Jahr 2010 gegen eine
Bierwerbung  mit  drei  nicht  einmal  barbusigen  Damen  wetterte und sofort Sexismus ortete.
Wir haben damals darüber berichtet. Hier der LINK zum Beitrag.
Auch  von  anderen  Vertretern  der  rotgrünen  Wiener  Stadtregierung  war bislang nichts zu
vernehmen.   Vielleicht  haben  diese an der Darstellung einer Frau mit halb erigierten Penis
Gefallen gefunden und hoffen insgeheim,  dass diese Plakate nicht entfernt werden.  Seitens
der  Politik  hat  sich  bis  dato  nur  die  FPÖ zu dem mehr als erstaunlichen Life Ball-Plakat
geäußert.
„Wenn  Gery  Keszler  zum  heurigen Life Ball  trompetet,  ist diesmal unter dem  Deckmantel
linker  Toleranz  scheinbar  alles erlaubt – auch Sexismus in Reinkultur.   Das aktuelle Plakat
zu  dem  Fest  zeigt  auf  unverblümte,  ordinäre  Art  und  Weise einen Transgender in seiner
vollsten  Pracht.   Diese Plakate, die nun in ganz Wien aufgehängt werden,  sind purer Sexis-
mus  der zudem auch  jugendschutzrelevant ist“,  so  Wiens  FPÖ-Klubobmann Mag. Johann
Gudenus.
„Auch  wenn  die  Homo- und Transgenderlobby  wegen des Songcontest-Erfolges ihrer Gal-
lionsfigur  völlig  aus dem Häuschen ist und nun offenbar der Meinung ist sich alles erlauben
zu  können,  gelten noch immer ethisch-moralische Grundsätze und die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes“,  meint  der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg.  Herbert  Kickl  zu
dieses geschmacklosen Sujets,  auf dem ein splitterfasernackter Transgender abgebildet ist.
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2014-05-14

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

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2011-07-26
 

Haschisch ja, Zigaretten nein


Zigarettenautomaten-Verbot

Foto: (c)erstaunlich.at

Wenn es nach den Vorstellung der Grünen geht, gehören diese Automaten bald der
Vergangenheit an. Frau Glawischnig opfert ihre Zeit mit Detektivarbeit vor diesen.

Lockerer Umgang mit der Bankomatkarte

Wir wissen  zwar nicht  genau wie  die Grünpolitikerin  Eva Glawischnig  ihren Umgang  mit
ihrer  Bankomat  handhabt,  jedoch  nach  ihrer  heutigen  Aussage dürfte  dies  sehr  locker
von statten gehen. Zu dieser Vermutung kommen wir, weil die Grüne Bundessprecherin ein
Verbot aller in Österreich aufgestellten Zigarettenautomaten  fordert und dies damit begrün-
det,  dass Jugendliche  unter 16 Jahre  sich die  Bankomatkarte  ihrer  Eltern ausborgen um
sich damit bei Automaten Zigaretten zu besorgen.  Diese Meldung  wurden heute mehrmals
in verschieden Radio-Nachrichten gebracht.

Auf der  Homepage der  Grünen meint  Glawischnig,  dass sie schon  öfters beobachtet habe,
dass ältere Jugendliche oder unbedachte Erwachsene,  Kindern eine Packung herausdrück-

ten. Die Grüne Bundessprecherin muß jede Menge Zeit haben, um permanent vor Zigaretten-
automaten herumlungern zu können.

Das mit  der Bankomatkarte  halten  wir  ohnehin für  einen Witz,  denn es  wird kaum Eltern
geben, die ihrem Nachwuchs so mir nichts dir nichts ihre Bankomatkarte aushändigen. Das
Argument mit den älteren Jugendlichen oder unbedachten Erwachsenen kann nicht ausge-
schlossen werden.  Allerdings hätte  auch in diesen  Fällen ein Zigarettenautomaten-Verbot
wenig Sinn, da der Kauf einer Packung Zigaretten in und die Weitergabe vor der Trafik statt-

finden könnte.


Foto: (c)erstaunlich.at

Abgesehen davon, dass die rund rund 7.000 österreichischen Trafikanten ihre Automaten
europaweit in  vorbildlicher Art  und Weise  umgerüstet haben  und dadurch  den Jugend-
schutz  gewährleisten,  haben  Herr  und  Frau  Österreicher  wohl  ganz anderer  Sorgen.
Nämlich die  Unsicherheit bei  der Währung, die enorme Verschuldung oder der massive
Sozialabbau. Aber dies scheint die Grünen sehr wenig bis gar nicht zu interessieren.

Haschisch ja, Zigaretten nein


Foto: (c)erstaunlich.at

Erstaunlich ist auch die Tatsache,  dass die unsinnige Forderung eines Zigarettenautomaten

-Verbots von  den Grünen ausgeht. Gerade diese  Partei betreibt eine Drogenpolitik, von der
eine permanente  Gefahr für  Kinder und Jugendliche ausgeht.  Es sind  nämlich die Grünen,
die  mit  ihrer ständigen  Verharmlosung und  Forderung  nach  Freigabe von  Haschisch der
Bevölkerung Glauben machen wollen, dass Drogen eigentlich eine harmlose Sache sind.

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2011-06-10
 

Schuldloser Räuber


12-jähriger Räuberhauptmann

Weil ein 12-jähriger Knabe mit afghanischen Migrations-Hintergrund  offensichtlich nicht mit
seinem Taschengeld auskam, mutierte er zum Räuberhauptmann. Mit einem 14- und einem
13-jährigen Komplizen überfiel er zuerst ältere Damen.
Da die Handtaschenraube aber mehrmals misslangen und außerdem zu anstrengend waren,
verlegte er seine Geschäftstätigkeit  auf das Berauben von 10-Jährigen. Unter Androhung
von Gewalt, wurden anderen Kinder ihre Handys abgenötigt.

Die Gesellschaft ist schuld

Die Beute wurde anschließend verkauft und laut Angabe des Nachwuchsräuber in Geld-
spielautomaten verspielt. So weit, so nicht gut. Allerdings die Aussage des Herrn David
Ellensohn von den GRÜNEN in einer gestrigen APA-OTS Aussendung, schlägt dem Fass
den Boden aus.
Da wir keine Zitate aus dem Kontext reißen wollen, wie es uns Kritiker immer wieder vor-
werfen, zitieren wir den gesamten Text im Original:
Wien (OTS) – Der Stadtrat der Grünen Wien, David Ellensohn, fordert anlässlich des Falls
des 12-jährigen Buben, der wegen seiner Spielsucht zum Serienräuber geworden ist, das
Verbot des so genannten „Automatenglückspiels“ in Wien. „Es ist allgemein bekannt, dass
der Jugendschutz in den  Spiellokalen in Wien nur unzureichend gewährleistet ist. Zu leicht
ist es auch für Jugendliche möglich, an Spielautomaten ihr Geld zu verspielen und schon in
jungen Jahren in die Schuldenfalle zu tappen.
Die Grünen fordern deshalb seit langem das Verbot des Automatenglücksspiels in Wien, wie
es bereits in anderen Bundesländern gilt“, so Ellensohn. Der jetzt bekannt gewordene Fall
belege eindrücklich, dass „schnellstens etwas passieren muss“, so Ellensohn. „Es ist geradezu
pervers, dass die Stadt Wien durch das Automatenglücksspiel selbst jährlich rund 50 Millio-
nen Euro einnimmt“, so Ellensohn. „
Die Versuche in Niederösterreich, durch Zugangsbeschränkungen Jugendliche von der Spiel-
sucht fernzuhalten, sind gescheitert. Der einzig wirkungsvolle Jugendschutz in diesem Be-
reich ist das Verbot des Automatenglückspiels.

Der Fantast Ellensohn

Bei Ellensohn handelt es sich um jenen realitätsfremden Politiker, der seinerzeit behauptete
er kenne genug Reiche, welche nur darauf drängen eine „Reichensteuer“ freiwillig zu be-
zahlen. Obwohl wir schon damals der Meinung waren, dass die  Aussage bzgl. der Reichen-
steuer nicht zu topen wäre, hat sich Ellesohn nun selbst übertroffen.

Geld abschaffen?

Der Grünpolitiker meint allen Ernstes, wenn einem Räuber der Grund seines kriminellen Ver-
haltens entzogen wird, dieser dann nicht zu Räuber mutiert. Hätte der Nachwuchsganove
nun seine Beute in Zigaretten umgesetzt, müsste man laut der Logik von Ellensohn alle
Trafiken verbieten.

Wäre der Räuber ein sparsamer Mensch und würde die Beute auf ein Sparbuch einbezahlen,
droht auch den Banken das Schicksal eines Verbotes, wenn man sich an der ellensohnischen
Theorie orientiert.
 
Dieses Spiel könnten wir nun endlos fortsetzen und wäre genauso realitätsfremd wie die Aus-
sage von David Ellensohn. Sinnvoll wäre es natürlich auch das Geld abzuschaffen, denn dann
würde jegliche Motivation für Raub und Diebstahl fehlen.

Ab in die Heimat

Wir hätten im speziellen Fall des 12-jährigen Räubers einen besseren Lösungsvorschlag.
Der Steuerzahler sollte in ein „One Way Ticket“ nach Afghanistan investieren und den
Nachwuchsräuber in seine Heimat zurückschicken.

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2010-02-16
  

Steirische Doppelmoral


Sonntags keine Bilder mehr

Seit den letzten zwei Wochenenden vermissen wir an  Sonntagen bei den Sexinseraten in
der Kronenzeitung die „geilen Bilder“.  Da werden doch nicht die Verantwortlichen einen
„Moralischen“ bekommen haben?
An den Texten hat sich jedoch nichts geändert. Aber zumindest können von Kindern im
Vorschulalter, welche die Lesekunst noch nicht beherrschen und sich am Sonntag das
beliebte Familienblatt am Küchentisch durchblättern , keine unangenehmen Fragen mehr
an die Eltern gestellt werden.

Kritiker verstummten

Auch haben wir festgestellt, dass es bei der Kronenzeitung verdächtig ruhig geworden ist,
was die Kritik an Bordelle oder Sexhotlines betrifft. Vielleicht haben die Verantwortlichen
begriffen, dass man nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

Die Grazer Jeanne d`Arc der Moral

Aber eigentlich ist dies nicht Thema unseres heutigen Beitrags. Wir beschäftigen sich heute
mit einer edlen Kämpferin für Jugendschutz, Frauenrechte und sittlichen Moral, nämlich der
Grazer Stadträtin Elke Edlinger.
(Fotoquelle: http://www.graz.at/)

Lass es knistern

Die wackere sozialistische Stadträtin aus Graz verurteilte in jüngster Zeit die Werbekam-
pagne eines kleinen Sexhotline-Unternehmers auf das Schärfste. Frauenfeindlich, jugend-
gefährdend und unmoralisch sind noch die nettesten Worte die Frau Edlinger über diese
Plakatwerbung verliert.

Vergebliche Anfragen

Eine Frau mit edlen Motiven dachten wir und schrieben Frau Edlinger an, um ihre Meinung
zu den deftigen Kronenzeitung-Sexinseraten, die teils mit eindeutigen Bildern illustriert sind,
einzuholen.
Wir fragten schriftlich an was sie davon halte, dass derartige Inserate und Bilder in einer ju-
gendfreien Tageszeitung aufzufinden seien und ob sie vielleicht schon den Versuch gemacht
hat, dies zu unterbinden.
Nach drei vergeblichen Versuchen in Schriftform, riefen wir mehrmals im Büro der Stadträtin
an. Da die Dame vermutlich stark beschäftigt war, konnten wir sie nicht erreichen. Ist ja auch
verständlich, wenn man immer in der Stadt unterwegs sein muss, um irgendwelche Sexwerbe-
plakate zu suchen.

Auch in der Politik gilt Geld vor Moral

Aber irgendwie gelang es uns den Sekretär der Grazer Stadträtin ans Telefon zu bekommen.
Er teilte uns mit, dass Frau Edlinger zur Zeit in den „Budgetverhandlungen stecke“ und
daher aus Zeitgründen noch keine Stellung zu unserer Anfrage nehmen konnte.
Er versprach uns „hoch und heilig“, dass sie uns kontaktieren werde. Das war vor über
einem Monat. Unser erstes Schreiben an Edlinger erfolgte am 30.10.2009. Bis heute scheint
die Grazer Stadträtin die Sexwerbeinserate in der Kronenzeitung zu goutieren, denn von ihr
erfolgte bis dato kein Bild und kein Ton.

Gewissenskonflikt?

Irgendwie verstehen wir Frau Edlinger auch. Wie soll sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren
eine Zeitung anzugreifen, die den seinerzeitigen Wahlkampf ihres Chefs so rigoros unter-
stützt hat.
Da ist es doch auf jeden Fall günstiger auf kleine Betreiber aus dem Rotlichtgewerbe loszu-
gehen, um als edle Kämpferin für Moral, Jugendschutz und Frauenrechte dazustehen. Für
uns fällt das Verhalten der Grazer  Stadträtin Elke Edlinger eindeutig unter Doppelmoral.
*****

2009-12-08
  

Die Familienzeitung

 

Die Familienzeitung mit Prostitutionswerbung

Wir haben am 15.04.2009 den Beitrag „Naturfranzösisch .. TEIL 2“ verfasst. Ausschlag-
gebend für diesen, war ein Artikel in der „Kronen Zeitung“ am selbigen Tag.
Wir wollten die Sache damit gut sein lassen, aber die Aussage des Krone-Journalisten hat uns
veranlasst, noch einmal nachzustoßen. 

Ein Mitarbeiter von uns rief Herrn Lauber an, weil wir wissen wollten ob er es in Ordnung fände,
einerseits in einer Zeitung gegen ein Bordell zu schreiben, die anderseits  zwei volle Seiten
Inserate von Prostituierten beinhaltet.

Der Journalist hatte kein Problem damit und auf die Frage bezüglich der zum Teil obszönen
Texte der Einschaltungen, antwortete er wortwörtlich: „Es obliegt der Verantwortung
der Eltern dafür zu sorgen, dass Kinder diesen Teil der „Kronen Zeitung“ nicht lesen“.

Für Jugendliche nicht alles lesbar

Da waren wir sehr erstaunt, gibt sich doch diese Zeitung als Familienzeitung aus und unter
einer solchen verstehen wir, dass sie von allen Mitgliedern einer Familie, ohne Einschränkungen
gelesen werden kann.

Wir sind der Angelegenheit nun etwas tiefer auf den Grund gegangen und haben uns mit den
besagten Texten etwas genauer auseinander gesetzt. Um sich selbst ein Bild machen zu können,
haben wir einige dieser Inserate für Sie nachfolgend eingescannt .
 

Inserate aus der Kronen Zeitung



Das es bei „Naturfranzösisch“  und „Traumgriechisch“ um keinen Nachhilfeunterricht in
Fremdsprachen geht, wird wohl jedem klar sein.
  
Auch bei der „Prostatamassage am Praxisstuhl“, wird es sich um keine ärztlich verordnete
Therapie handeln.
    
Die „Kammerspiele“ werden auch sehr wenig mit klassischer Musik zu tun haben und
„Vollendung mit Schlucken“, wollen wir nicht näher kommentieren.
  

Suche nach der Begriffsbestimmung   

Wir sind der Meinung, dass diese Texte „jugendgefährdend“ sind, weil sie obszöne und
pornografische Passagen beinhalten.
Wir haben einige Zeit dafür aufgewendet, eine Begriffsbestimmung für das Wort „jugend-
gefährdend“ zu finden und sind im Internet fündig geworden.

ju·gend·ge·fähr·dend
Adj. ju·gend·ge·fähr·dend
so, dass etwas für Kinder und Jugendliche einen sehr schlechten Einfluss hat, weil es z.B.
obszön oder pornografisch ist Bücher und Zeitschriften mit jugendgefährdenden Inhalten
TheFreeDictionary.com Deutsches Wörterbuch. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

Fremdwort Jugendgefährdung ?

Bei der Kronen Zeitung scheint man dieses Wort offensichtlich nicht zu kennen oder zu
ignorieren und veröffentlicht o.a. Inserate täglich am laufenden Band.
   
Bringt ja auch eine schöne Stange Geld herein, wenn man bedenkt, dass ein Wort 
7,50 Euro (Fettdruck das Doppelte) exklusive Mehrwertsteuer kostet. Wer gerne mit
Zahlen spielt, kann sich nun ausrechnen, wie viel so eine Doppelseite an Geld bringt.
Gegen Geldverdienen ist auch nichts einzuwenden, aber es sollte immer am richtigen
Platz geschehen, sowie nachfolgendes Inserat beweist.
Dieses Inserat wurde in einer einschlägigen Zeitschrift geschaltet, die für Jugendliche
unter 18 Jahre legal nicht erhältlich ist.
In den Texten unterscheidet sich das in der Sexzeitschrift geschaltete Inserat, nicht
von denen der „Kronen Zeitung“.

Doppelmoral

Wir werfen der „Kronen Zeitung“ Doppelmoral vor, den einerseits gibt sie sich als Familien-
zeitung und poltert gegen die Prostitution, während man anderseits täglich zwei Seiten
Prostitutionswerbung, teils mit sehr herben Texten, gegen Bezahlung betreibt.
Mag sein das sich dieser Bereich noch in einer rechtlichen Grauzone befindet und die
„Kronen Zeitung“ dies zu ihrem Vorteil nützt und daher gegen kein Gesetz verstoßt.
Allerdings finden wir es erstaunlich, dass sich von den  politischen Verantwortlichen für
Kinder- und Jugendschutz noch niemand gefunden hat, der hier klare Verhältnisse schafft.
Stauni
 
2009-04-17
  

Sexualaufkärung via Internet

Oswald Kolle ist out    

Fand die Aufklärung über Sex vor noch gar nicht zu langer Zeit, über die „Nackerten-
Bilder“, die von den Jugendlichen unter der Hand gehandelt wurden statt, hat sich
dieses Bild heute erstaunlich gewandelt.
Auch ist der heimliche Blick ins „Oswald Kolle Buch“ von Mama nicht mehr notwendig.
Den Jugendlichen steht heut das World Wide Web fast uneingeschränkt zur Verfügung.
 

Sexualaufklärung im Netz   

Zu den weltweit größten Webseiten gehören Sexwebseiten. Viele Jugendliche holen sich
ihre ersten Liebeserfahrungen im Internet: Durch Zusehen beim Sex.
               
 
Ein (Computer)-Bild sagt mehr als tausend Worte
   
In den Rankings von Alexa http://www.alexa.com/site/ds/top_500 sind jene Filmwebseiten,
die Erotikfilme anbieten ganz vorne gereiht.
Erstaunlich ist, dass diese Filme nichts kosten und frei abrufbar sind. Kreditkarte ist
keine nötig.
   
Offensichtlich will man den User zum Konsumenten erziehen. Das jedoch ein Überangebot
an Sex auch abstumpfen kann, haben die Betreiber dieser Webseiten vielleicht nicht
bedacht, oder sie nehmen es bewußt in Kauf, weil ohnehin genug Konsumenten überbleiben
werden, die später kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen.
    

Keine Alterskontrolle    

www.tube8.com ist eine der weltweit zugriffsreichsten Seiten geworden. Man bietet nur
Sexfilme an. Dieses Angebot kommt sogar ohne die üblicherweise vorgeschaltete Kinder-
schutzebene aus. Es wird nicht gefragt, ob man über oder unter 18 Jahre alt ist, wobei
eine derartige Frage ohnehin nur eine Alibihandlung ist.
Über 18.000 Filme liegen hier frei im Internet, ein Mausklick genügt.
    

Tausende Filme kostenlos    

Ebenso weit verbreitet ist www.redtube.com , die in Optik und Aufmachung nicht nur
ähnlich aussieht, sondern auch das gleiche bietet: Sexfilme bis zu 45 Minuten lang und
kostenlos. Ebenso tausende freie Filme liegen hier.
 
 Ein Mausklick und man ist live dabei 
     
Bei beiden Seiten werden die Filme von Usern hochgespielt, vermutlich sind es aber die
Filmhersteller, die diese Seiten beliefern.
Es ist erstaunlich, welche Blüten das Internet treibt. Die Seiten stammen aus den USA,
sind aber weltweit verbreitet.
    
Ob eine derartige Möglichkeit zur Sexualaufklärung sinnvoll ist, bleibt dahingestellt.
Eines ist auf jeden Fall klar, Jugendschutz funktioniert im Internet nicht.
Stauni
  
2009-03-02
  

Inhalts-Ende

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