In der Zerstörung fremden Eigentums erfahren diese asozialenTypen Genugtuung
Jener Polizeibeamter, der sein sein Auto am 7. bzw. 8.April 2017, im 10. Wiener Gemeindebezirk schwer beschädigt vorgefunden hat, darf sich bei einem oder mehreren „wackeren Antifaschisten“ bedanken. Denn wie auf deren Internetplattform „Indymedia“ mitgeteilt wird, sind diese für die schwere Sachbeschädigung verantwortlich. Wie pervers oder geistesgestört muss man sein, um in der Zerstörung fremden Eigentums Genugtuung zu erfahren?

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2017-04-11
Ein muslimischer Polizist aus
Innsbruck, dem Adolf Hitler gefällt
Moslem ist in Ordnung. Polizist ist in Ordnung. Aber einem Adolf Hitler ein
„Gefällt mir“ zu geben, das ist nicht in Ordnung und geht gar nicht!
Sollte der Mann tatsächlich (wie er selbst angibt) Polizeibeamter sein, dann sollte
ihn das Innenministerium schnellstens unter die Lupe nehmen. Aus seinem
Account entnehmen wir, dass er wahrscheinlich in Innsbruck oder Umgebung
seinen Dienst versehen müsste.
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2015-05-24
Freude an Enthauptungen und Morddrohung gegen Polizisten
Firas Houdi, der in Österreich mittlerweile einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt hat,
zeigt sich über das Abschlachten westlicher Journalisten erfreut. Mit den Worten: „Num-
mer 3 ist tot , Nummer 4 wartet“, kommentiert er auf seiner Facebook-Seite sarkastisch
eine Enthauptung.
Screenshoots: facebook.com (Account: Firas Houdi)
Aber auch für Österreich hat er noch etwas übrig. Auch hier schlagen seine Mordgelüste
durch. Wie er in einem Beitrag vom 11. September 2014 schreibt, hat ihm ein Polizist im
Oktober 2013 seinen Reisepass abgenommen.
Screen: facebook.com (Account: Firas Houdi)
Jetzt, ein knappes Jahr später, hat sich Houdi augenscheinlich dazu entschlossen, den
Polizeibeamten umzubringen. Auf die Frage von User Cy Gurney: .„Ihr wisst, was zutun
ist, haha“ antwortet er: .„Ich hab zwar ne 7,5 mm aber die reicht um ihn wegzublasen
haha“.
Gut, bei einem Houdi ist bereits Hopfen und Malz verloren. Allerdings ist nicht einzusehen,
dass bei der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen, von seitens der Verantwort-
lichen weiterhin ein lasches Verhalten an den Tag gelegt wird.
Wie schon der in Wien lebende, aus dem Irak stammende Journalist und Islamexperte,
Amer Albayati, in einem Krone-Interview anmerkte, wird in den Moscheen dauernd von
der Faszination des Bürgerkrieges in Syrien gepredigt. Laut Albayti, macht die Radikali-
sierung auch vor dem Islamunterricht in den heimischen Schulen nicht halt.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 23.08.2014 – Seite 9)
Amer Albayati scheint jedoch ein einsamer Rufer in der Wüste zu sein, dessen Worte unge-
hört verhallen. Denn bis jetzt wurden offenbar noch keine ernsthaften Anstrengungen
unternommen, der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
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2014-09-14
Das Innenministerium beantwortete
unsere Anfrage sogar am Sonntag
Dieses Wochenende stellen wir ganz in das Zeichen des verhaltensauffälligen Kriminal-
beamten aus Linz, Uwe Sailer. Wie wir bereits am 11.07.2014 berichteten, verkündete
dieser einen Tag zuvor öffentlich auf Facebook wörtlich folgendes: „Ist richtig! Nicht
wenige Teile der Polizei sind von braunen Säcken unterwandert (vgl. AUF).“
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Nun ist Sailer langjähriger Polizeibeamter und muss wissen, wie der Hase im Polizeibetrieb
läuft. Das heißt, dass seinen Aussagen bzgl. der Polizei und deren Gepflogenheiten ein
nicht unerhebliches Gewicht beizumessen ist. Zu gut Deutsch, Sailer muss wissen wovon
er spricht bzw. schreibt.
Da es natürlich ein untragbarer Zustand und zudem demokratiegefährdend wäre, wenn
nicht wenige Teile der Polizei von braunen Säcken (also sprich Neonazis und/oder Rechts-
xtremen – Anmerkung der Redaktion) unterwandert wären, haben wir diesbezüglich eine
Anfrage an das Innenministerium gestellt.
Screen: erstaunlich.at
Dort nahm man unsere Anfrage offenbar sehr ernst und antwortet uns am heutigen Sonntag.
Screen: erstaunlich.at
Am 3. April dieses Jahres haben wir den Beitrag „Uwe Sailer eindeutig der Lüge überführt“
verfasst. Auch damals ging es um eine von Uwe Sailer aufgestellte Behauptung, bzgl. NS-
Gedankengut innerhalb des Innenministeriums. Im Zuge der Beitragserstellung haben wir
seinerzeit ebenfalls eine Anfrage an das Innenministerium gestellt. Nachfolgend das da-
malige Antwortmail:
Screen: erstaunlich.at
„Ich darf diesbezüglich auf meine Antwort zu Ihrer inhaltlich gleich gelagerten Anfrage
vom 03.04.2014 verweisen. Dies gilt selbstverständlich auch in Zusammenhang mit Ihrer
aktuellen Frage“, so der Sprecher des BMI in seiner heutigen Antwort.
Und somit wird seitens des Innenministeriums wiederholt bestätigt, dass es zu den Kernauf-
gaben des Verfassungsschutzes und damit des BMI zählt, Ermittlungen zu Verdachtsfällen
von nationalsozialistischer Wiederbetätigung durchzuführen. Diese Aufgabe stellt sich
unabhängig von der Frage, wo sich ein Verdachtsfall zeigt. Allein der Verdachtsfall würde
selbstverständlich zu Ermittlungen führen.
Mit der neuerlichen Bestätigung des BMI wird einwandfrei klar, dass es nicht möglich sein
kann, dass nicht wenige Teile der Polizei von braunen Säcken (also sprich Neonazis und/
oder Rechtsxtremen – Anmerkung der Redaktion) unterwandert sind. Folge dessen haben
wir Uwe Sailer wiederholt der Lüge überführt. Denn wie bereits eingangs erwähnt, muss
er als langjähriger Polizeibeamter die Gepflogenheiten innerhalb der Exekutive kennen.
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2014-07-13
Heute Schuldspruch am LG Graz
Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im Dezember 2011 rief der stellvertretende VGT-Obmann die Polizei zu Hilfe, weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen schlug einer der Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf den Hinterkopf, riss ihn zu Boden und setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn, wobei er
auch noch dessen Kopf zu Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte. Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung das
Filmen durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des Angeklagten, er habe sich provoziert gefühlt, wiesen die 3 Richter zurück: ,,[Der Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das Urteil: eine Geldstrafe von EUR 2400 und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd sei gewesen, so die Richter, dass das Verfahren über 2 Jahre gedauert hatte –
was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch anklagen wollte und dazu zuerst von einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die Richter machten auch deutlich, dass sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen für die Amtshandlung, als auch einen der Jäger wegen Verleumdung und
falscher Zeugenaussage zur Rechenschaft ziehen würden. Aber diese beiden Strafverfahren
wurden auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann Martin Balluch war heute beim Prozess als Beobachter anwesend: ,,Bei Staats-
anwaltschaft und Polizei gelten TierschützerInnen in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat. Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein Stellvertreter als Obmann im VGT, statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte er nicht die gesamte Amtshandlung mitgefilmt und mit aller Kraft ein Entreißen der
Kamera verhindert. So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des Polizeikollegen des Angeklagten vorsätzlich gelöscht worden sind, um die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja, die Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen! Trotz des viel zu geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft an alle PolizeibeamtInnen, dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist, dass
sie ihre Dienstnummer zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat, zuzuschlagen, auch
wenn es ’nur‘ gegen TierschützerInnen geht, die den ‚guten Freunden‘ aus der Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10
Uwe Sailer schon wieder auf Polizisten-Hatz?
Ein heute veröffentlichtes „Fahndungsfoto?!“ versetzt uns in Erstaunen. Jener Linzer Kriminal-
beamte (der bereits rund einem Drittel der österreichischen Polizisten öffentlich Rassismus
unterstellte) veröffentlichte auf seinem Facebook-Seite ein Foto mit dazugehörendem Text:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)

Wir haben das Foto unkenntlich gemacht, um den Schutz des Mannes zu
gewährleisten und weil wir uns nicht auf die selbe Stufe wie Uwe Sailer
stellen möchten.
Warum macht Uwe Sailer keine Anzeige gegen unbekannte Täter sondern ermittelt hier auf
eigene Faust? Betreibt er seine Ermittlungen in dieser Causa offiziell als Polizeibeamter oder
agiert er als Möchtegern-Sheriff?
Gerade im Bereich Graben-Stephansplatz kam es zu schweren Ausschreitungen und Sach-
beschädigungen. Kann es sein, dass Sailer durch seinen Beitrag diese unterstützen und
dadurch eine Aufklärung verhindern möchte, indem er einen Beamten denunziert?
Das Denunzieren eines Beamten, der unter Einsatz seiner Gesundheit (möglicherweise auch
seines Lebens) alle Hände voll zu tun hatte, die linken Gewalttäter unter Kontrolle zu halten
um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden, runden das Gesamtbild von
Uwe Sailer ab.
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2014-01-26
Journalist wird als Kakerlake, Blockwart etc. bezeichnet
Am 30.12.2013 fand eine Protestkundgebung gegen den am 24. Jänner 2014 stattfindenden
Akademikerball statt. Es war ohnehin eine ärmliche Veranstaltung, denn es fanden sich nicht
einmal 10 Personen zum Demonstrieren ein. Sicherheitshalber wurde das Transparent drei-
sprachig verfasst, um auch einzeln vorbeikommenden Touristen ihr Anliegen näher zu bringen.
Foto: FPÖ-TV
Da dieser Protest von den Grünen unterstützt wurde, sandte die FPÖ-nahe „Neue freie Zeitung“
und das Internet-TV „FPÖ-TV“ den Journalisten Robert Lizar aus. Dieser war mit Schreibblock,
Kugelschreiber und Kamera „bewaffnet“ um über das Geschehnis berichten zu können.
Das ist ganz legal, denn in Österreich herrscht Pressefreiheit. Offenbar sieht dies die Linke nicht
so. Denn wenn ein politischer Gegner auf der Bildfläche erscheint um von einer politisch links
orientierten Demonstration zu berichten, dann werden diese Herrschaften diskriminierend und
beleidigend.
Da ist dann von Überwachungspolizei, Gestapo-Methoden, Blockwart, Kakerlaken udgl. die
Rede. Ja sogar Drohungen werden getätigt. Als Beweis präsentieren wir unserer Leserschaft
nachfolgend einen Screenshot der Facebook-Seite „Gegen die FPÖ in der Regierung“. Wir
haben einige der diskriminierenden Kommentare zusammengefasst.
Screen: facebook.com
Sehr erstaunlich finden wir die Tatsache, dass sich ein gewisser Uwe Sailer (letztes Posting)
an der dümmlichen und diskriminierenden Diskussion beteiligt. Dieser Mann ist nämlich
ein selbsternannter Gutmensch und betreibt bzw. unterstützt eine Webseite, deren Agitatoren
es sich zur Aufgabe gemacht haben Webseiten-Kommentare, die ihrer Meinung nach gegen
das Gesetz verstoßen, zur Anzeige zu bringen.
Wer nicht weiß wer Uwe Sailer ist, hier ein kleiner Tipp. Er ist jener Polizeibeamter, der
einem Drittel seiner Kolleg(innen) Rassismus unterstellt. Sailer selbst betreibt auch eine
Facebook-Seite in der er unmissverständlich mitteilt, dass ihm der Facebook-Account „Gegen
die FPÖ in der Regierung“ gefällt.
Screen: facebook.com
Uwe Sailer gefällt also eine Facebook-Seite, auf der Drohungen getätigt sowie beleidigende
und diskriminierende Kommentare verfasst werden. Wahrlich ein echter Vorzeige-Linker.
Hätte er als Polizeibeamter nicht eher die Pflicht gehabt auf die teilweise gesetzwidrigen
Kommentare hinzuweisen, anstatt sich wohlwollend an der Diskussion zu beteiligen?
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2014-01-01
Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten
Foto: VGT

Polizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest
Morgen Montag, dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr), findet
am Landesgericht für Strafsachen Graz, Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver-
handlung statt. Anklagepunkte sind: Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung unter
Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.
Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer, darunter der stellver-
tretende Obmann des VGT David Richter, eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz. Da im
Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch
sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel
zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen.
Der stellvertretende VGT-Obmann verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die
Herausgabe seiner Identität und wurde daraufhin von einem der beiden Beamten von hinten
niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete
der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen.
Doch glücklicherweise war der gesamte Vorfall gefilmt worden. Der Polizist steht nun nicht nur
wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung, sondern auch wegen Verleumdung
vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu
einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden, die Berufung des Täters gegen diesen Schritt
hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.
Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun
endlich vor das zuständige Gericht kommt. Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf-
lage übertragen worden, damit sehr sorgsam umzugehen. Ein Polizist, der friedliche Tier-
schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die
reflexartige Reaktion der Polizei, sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu
beschuldigen.“
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2013-12-08
Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun
Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring-
autobahn S2 – in Höhe Aderklaa. Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um
diese Uhrzeit . Da erblickte ein Polizist, der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW
überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war. Dass war natürlich der Verkehrssicherheit
abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt (Hermann Gebauer Straße) hin-
aus gelotst.
Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den
LKW samt Anhänger (komplette Zuglänge zirka 14 Meter und Breite rund 2,40 Meter) in der
o.a. Ausfahrt stoppte, um ein Organstrafmandat auszustellen. Dass dadurch der gesamte
Verkehr in der Ausfahrt behindert wurde störte den Polizeibeamten wenig. Wenn der Amts-
schimmel einmal zu wiehern beginnt, muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen.
Foto: © Privat
Aber das ist noch nicht alles. Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen
oder er hatte eine Sehschwäche. Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt
Anhänger von einem PKW zu unterscheiden, obwohl er sogar den Zulassungsschein in
seinen Händen hatte.

Fotos: © Privat
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der
Polizeischule geschafft hat? Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden.
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2013-08-04
Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen
„Wir fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen. Das würde die Sicher-
heit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen“, erklärt Team Stronach Verkehrssprecher Christoph
Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein. Hagen, der
selbst Exekutivbeamter ist, kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher
Überholmanöver: „Oft dauert es Minuten, bis ein Lkw den anderen überholt hat. Das führt zu
Staus und gefährlichen Bremsmanövern, oft auch zu Unfällen.“ Deshalb, appellierte Hagen
an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken
ein Lkw-Überholverbot einführen.
Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen-
bar kennt Hagen, die ohnehin bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Dieses
Faktum ist deshalb doppelt so traurig, da der Mann Polizist ist. Aber wir sind gerne behilf-
lich.
Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen beträgt auf österreichischen Autobahnen
20 km/h. Dass LKW-Fahrer mit ihren Fahrzeugen mit weit mehr als 60 km/h unterwegs
sind, müsste dem Stronach-Verkehrssprecher aus seiner aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass Hagen gerade an Bures seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend. Denn
dieses Thema gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht. Gut, Bures ist gelernte Zahnarztassistentin.
Dass sie da mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich. Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt. Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“.
Christoph Hagen ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und
Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach-
leute in seinem Team aus. Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema
„Überholverbot für LKW“ gefehlt. Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat
er ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“ – und da zählt Polemik vermut-
lich doch mehr als fundiertes Fachwissen.
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2013-05-23
Presseaussendungen der BPD Wien
Nach unserem heutigen Beitrag über die gefasste Jugendräuberbande, wollen wir unseren
Leser(innen) noch drei Presseaussendungen der Bundespolizeidirektion Wien zu Kenntnis
bringen.
Raufhandel in Wien Donaustadt endet mit Messerstich
Am 11.11.2011 fand das all jährlich stattfindende „Opferfest“ verschiedener ethnischer Grup-
pierungen (aus dem arabischen Raum) im Haus der Begegnung in der Bernoullistraße statt.
Gegen 21.20 Uhr kam es auf der Straße zwischen mehreren Irakern und drei Ägyptern, die
soeben das Fest besuchen wollten, zu einem Streit aus unbekannter Ursache. Im Zuge
dessen eskalierte die Situation und es entfachte sich ein Raufhandel im größeren Ausmaß.
Einer der Beteiligten zückte dabei ein Messer und versetzte einem 21-jährigen Schüler einen
Rückenstich in die Lunge, sowie eine Verletzung am Oberarm und am Kopf. Zwei weitere
Opfer erlitten leichte Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich. Danach liefen die Be-
schuldigten davon, anwesende Zeugen verständigten sofort die Polizei.
Drei Männer wurden kurze Zeit später im Zuge der Sofortfahndung im Nahebereich ange-
halten und festgenommen. Der 21-jährige Mustafa A. befindet sich derzeit in der Justiz-
anstalt Wien Josefstadt in Untersuchungshaft. Die beiden anderen Beschuldigten,
Mohammed A. (18) und Adian A. (18) wurden auf freiem Fuß angezeigt, sie sind teilge-
ständig. Der 21-jährige Schwerverletzte b efindet sich nach wie vor im Krankenhaus,
Lebensgefahr besteht nicht.
Das Landeskriminalamt Wien Außenstelle Nord (Gruppe Weninger / Leitung: Oberst
Zeilinger) ermittelt.
Festnahme nach Schussabgabe in einem Lokal in Wien
In den frühen Morgenstunden des 12.11.2011 befand sich der stark alkoholisierte Üzeyir G.
in einem Lokal in der Fröhlichgasse. Während der 33-jährige Maurer allein sein Getränk
einnahm, zog er völlig unmotiviert eine Faustfeuerwaffe aus seinem Hosenbund und feuerte
mehrmals in den Plafond des Lokals.
Die anwesenden Gäste flüchteten teilweise aus dem Gasthaus und verständigten die Polizei.
Die rasch eingetroffenen WEGA-Beamten konnten den Beschuldigten noch im Lokal überwält-
igen und festnehmen. Der Mann war bei der Vernehmung hinsichtlich der Schussabgabe
geständig und gab seine starke Alkoholisierung als Rechtfertigung an. Bei dem Vorfall wurde
niemand verletzt. Üzeyir G. befindet sich derzeit in der Justizanstalt Wien Josefstadt in Unter-
suchungshaft.
Zwei Festnahmen nach Einbruchsdiebstahl in Trafik in Wien
Heute gegen 04.15 Uhr erging von einer Trafik in der Grundäckergasse ein Alarm an den
Polizeinotruf. Beim Eintreffen der Polizisten wurde eine aufgebrochene Eingangstür vorge-
funden.
Beim Durchsuchen der Räumlichkeiten wurden der 25-jährige Ömer A. und der 27-jährige
Sami D. auf der Toilette gestellt und festgenommen. Das klassische Einbruchswerkzeug
(Stemmeisen und Schlitzschraubendreher) wurde sichergestellt.
Die zwei Beschuldigten befinden sich derzeit in Haft. Die Erhebungen durch das Landes-
kriminalamt Wien sind im Gange.
Zahlreiche derartige Presseaussendungen
Die obig angeführten Beispiele sind nur ein kleiner Auszug aus den Presseaussendungen
der Bundespolizeidirektion Wien von gestern. Wollten wir alle Aussendungen der letzten
drei Monate aus Österreich veröffentlichen, würde dies den Rahmen dieser Webseite
sprengen.
Dabei meinen wir aber nur polizeiliche Presseaussendungen in denen Namen wie Mustafa,
Mohammed, Üzeyir, Ömer, Sami, Ali, Achmed, Abdullah, Abu und dergleichen vorkommen.
Natürlich leben in Österreich auch viele Personen mit Migrationshintergrund, welche sich
anständig verhalten und die Gesetze unseres Landes achten.
Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund, die
sich einen Dreck um österreichisches Recht scheren und ihren Lebensunterhalt durch krimi-
nelle Handlungen bestreiten. Dazu kommen noch kulturelle Auseinandersetzungen zwischen
Migranten, die wie aus ihren Heimatländern gewohnt, mit Waffengewalt gelöst werden.
Dies zu bestreiten ist ebenso falsch und gefährlich wie zu behaupten, dass alle Ausländer
kriminell wären.
Und wenn dann ein Polizeibeamter berechtigte Kritik am Einwanderungssystem übt, finden
sich sofort linke Gutmenschen, welche die Aussagen für unangebracht und gefährlich halten.
Personen wie Herper (SPÖ) oder Rücker (Grüne) sitzen in ihren elfenbeinernen Türmen und
haben von der Realität offenbar nicht die geringste Ahnung.
Das Multikulti-System in Österreich hat unbestritten auch erhebliche Schattenseiten, welche
von Politiker(innen) der SPÖ und der Grünen nicht erkannt oder nicht erkannt werden wollen.
Man soll ja bekannter Weise niemanden etwas Schlechtes wünschen. Aber vielleicht wäre es
notwendig, dass realitätsfremde linke Gutmenschen selbst einmal zum Opfer von kriminellen
Migranten werden. Ein solches Negativerlebnis würde ihre Einstellung möglicherweise ändern.
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2011-11-15
Grazer Polizeidirektor spricht Tacheles
Der Grazer Polizeidirektor Alexander Gaisch, gab in der Sonntagsbeilage „G7“ der heutigen
„Kleinen Zeitung“ ein Interview, in dem er über Personalnöte, Kritik am Bettelverbot und
über die Unterwanderung des Abendlandes sprach.
Besonders aufschlussreich ist die Meinung des Polizeidirektors über die Unterwanderung
des Abendlandes. Denn diese entspricht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
der allgemeinen Volksmeinung. Diesen Teil des Interviews wollen wir nachfolgend wieder-
geben
Das Interview
G7: Die Moscheenpläne sind für die Polizei ein Sicherheitsthema: Wieso ist das ein Ge-
fahrenpotenzial?
GAISCH: Ich gehe davon aus, dass der Großteil der in Graz lebenden Muslime ein geord-
netes, rechtschaffenes Leben führen möchte. Ich sehe aber auch andere Fakten: Dass wir
eine Bewegung in Graz haben, die mit der Dschihad-Fahne (steht für den Eroberungskampf
des Islams, Anm.) öffentlich am Hauptplatz in Erscheinung getreten ist.
G7: Wie groß ist die Gruppe?
GAISCH: Um es ein bisschen dingfest zu machen. Es gibt 17 Vereine aus der Türkei, Tsche-
tschenien, Afghanistan, die in Gebetshäusern ihrer Religion nachgehen. Da sind gemäßigte
und radikale Gruppen darunter. Eine Handvoll Menschen pflegt einen radikalen Lebensstil,
trifft sich mit radikalen Bewegungen.
G7: Hassprediger und Radikalisierung gibt es also auch in Graz?
GAISCH: Ja, würde ich sagen. Wir hatten vor Jahren einen Brandanschlag in der Idlhofgasse
und es hat Verdachtsmomente der Terrorismusfinanzierung gegeben. Ich kann es nicht be-
weisen, aber es würde mich wundern, wenn es in Graz nicht so wäre.
G7: Warum ist der Moscheenbau aus Ihrer Sicht problematisch?
GAISCH: Ich habe nichts dagegen, solange sie für alle da ist. Und die Finanzierung sollte
kein Geheimnis sein. Für ihre Moschee in der Herrgottwiesgasse haben die Bosnier Kosten
von zwölf Millionen Euro genannt. Das kann nicht durch die Vereinsmitglieder allein finan-
ziert werden. Wir vermuten, dass ausländische, wohl saudi-arabische Kräfte dahinterstecken.
In Bosnien war das so und dort gibt es heute Probleme. Diese Absicht ist für mich auch in
Graz erkennbar.
G7: Die Moschee als Hort der Radikalisierung?
GAISCH: Im Worst Case. Das wird nie ein offensichtlicher Radikalismus sein. Schwertkämp-
fer werden nie kommen, wir werden langsam unterwandert. Diese Bevölkerungsgruppe
hat mehr Kinder, einen anderen Lebensstil. Sie machen das recht geschickt mit einem Bau,
in dem viele Menschen Platz haben. Das wird mehr als eine Moschee: ein kulturelles, sozi-
ales Zentrum mit Kindergarten.
G7: So arbeiten auch Parteien oder die Kirche — durchaus als Dienst an der Gesellschaft.
GAISCH: Stimmt, die Muslimen haben da nichts neu erfunden. Mit einem Unterschied: Es
kommt ein anderes Kulturgut rein, das wird größer. Das ist nicht unmittelbar gefährlich. Aber
wenn die Politik hier nicht gegensteuert, halte ich es für gefährlich für unser Demokratiever-
ständnis.
G7: Warum?
GAISCH: Sie werden ja auch sukzessive in die politischen Vertretungen kommen, in den Ge-
meinderat und in den Landtag.
G7: Das ist Demokratie, dass Bürger, die hier leben, in politischen Gremien mitreden dürfen,
oder?
GAISCH: Das ist ja alles okay. Wir müssen uns nur bewusst sein, wenn wir das jetzt akzep-
tieren, hat das in fünf bis zehn Jahren Auswirkungen. Ändere ich das jetzt nicht, ist das nicht
mehr möglich. Kann ich es nicht ändern, muss ich es dann akzeptieren.
G7: Sollte die Politik Moscheen verhindern?
GAISCH: Das ist gesetzlich nicht möglich. Aber die Politik muss Schlupflöcher schließen, damit
ausländische Quellen bei uns solche Bauten nicht finanzieren können.
Es ist fünf nach zwölf
Schön langsam sollten sich Politiker, welche sich zwecks Stimmenfang oder anderer Vorteile
bedingungslos dem Islam anbiedern, Gedanken über die Aussagen des Grazer Polizeidirektors
machen. Wir vermuten, dass dieses Interview für Gaisch dienstliche Folgen haben wird und
er sich dessen auch bewusst ist.
Also wie real muss der Zustand in unserer Republik tatsächlich sein, wenn ein führender Poli-
zeibeamter mit der Wahrheit seine Karriere riskiert?
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2011-11-13
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen
Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.
Meinungsänderung
In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.
Polizist war nicht auf Einkaufstour
Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.
Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?
Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.
Wird das ein Schauprozess?
In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.
Die Theoretiker
Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.
Entwaffnet doch gleich die Polizei
Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
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2010-03-11
Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten
Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
Tatort oder Ort der Verleumdung?
Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet
Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ. Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.
Seit Bakary ist alles anders
Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.
Warum die Eile mit der Abschiebung?
Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
Heutige Meldung in der Krone
Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.
Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht
Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.
Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und
beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.
Jörg Haider machte es vor
Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.
Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.
Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.
Alko-Lenker glorifiziert
Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.
Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-
Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.
Vermutlich keine schweren Konsequenzen
Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.
Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.
Wahrscheinlich wieder im Aussendienst
Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“
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2009-12-19
Erstaunlicher Selbstmord
Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.
Notruf von der Lebensgefährtin
Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.
Suicide by Cop?
Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.
Gerechtfertigte Notwehr
Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
2009-11-22
Polizei wird ausgehungert
Der ewig nach mehr Polizei rufende FPÖ-Chef H.C. Strache, hatte im Mai dieses Jahres
der Innenministerin Fekter unter anderem unterstellt, dass diese die Polizei aushungere.
Was wir von dem Polemiker Strache halten, weiss jeder der unsere Beiträge über ihn
liest.
Strache hatte leider recht
Wir haben damals in einem „Beitrag“ Frau Fekter, die zwar nicht zu den Sympathieträger-
innen unseres Landes gehört, in Schutz genommen und behauptet das sie eher eine
Hardlinerin ist.
Wir konnten uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie zu den Politikern zählt,
welche die Polizei aufweichen wollen. Es tut uns zwar nicht weh einen Irrtum einzu-
gestehen, aber das Strache recht behalten sollte, entbehrt nicht einer gewissen Tragik.
Entbehrliche Postler
Zuerst werden „ausgemusterte“ Postbeamte in den Polizeidienst übernommen. Welchen
Beginn das genommen hat, können Sie in diesem „Beitrag“ lesen. Fraglich ist nur noch,
welches Ende dieses Experiment nehmen wird.
Was hat die Innenministerin eigentlich gedacht? Die Post zieht Spitzenbeamte ab und
stellt diese für den Polizeidienst frei. Jede Firma und auch die Telekom behält sich
ihre Topleute und mustert jene Personen aus, die sie am wenigsten gebrauchen kann.
Es wird doch niemand angenommen haben, dass bei der Post nur Spitzenleute arbeiten.
Und auf diesem Wege, sind jene Leute bei der Polizei gelandet, die man nicht einmal
mehr bei der Post gebrauchen konnte. Wenn man in den verantwortlichen Reihen nur ein
wenig logisch gedacht hätte, wäre diese Tatsache sofort zu erkennen gewesen.
Nächste Wahnsinnsidee
Aber das Tragikkarussell dreht sich weiter, soferne man einer Meldung in der Tages-
zeitung „Heute“, von gestern glauben darf. Arbeitslose sollen mit Kursen gezielt auf
den Polizei-Job vorbereitet werden!
Welche Kurse?
Da stellt sich die Frage ob das jene Kurse sind, welche bereits jetzt vom AMS abge-
halten werden und wo Leute lernen ihren eigenen Namen unter ein Bewerbungs-
schreiben zu setzen. Sogar Fitness-Seminare sind geplant, den das Übergewicht muss
schon runter.
Motivierte Leute unerwünscht
Es sollen also nicht jene motivierte Personen für den Polizeidienst rekrutiert werden,
welche bereits eine Aufnahme für diesen beantragt haben, körperlich und geistig fit
und noch in ihren Zivilberufen tätig sind, sondern Arbeitslose unter denen sich zahl-
reiche Arbeitsunwillige befinden.
Eine Waffe gibts auch
Na ja, wenn man einem Arbeitslosen den Beruf eines Polizisten schön schmackhaft
macht, könnte dieser sich vielleicht dazu überwinden, diesen doch tatsächlich anzu-
nehmen.
Eine schöne Uniform, ein Polizeiauto mit Blaulicht und eine Pistole, könnten eventuell
einige Arbeitslose dazu motivieren den Job anzunehmen.
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung, so das
man neben dem Polizeigehalt die Arbeitslosenunterstützung weiter kassieren kann.
Irgendwie erinnert uns das an die Filmkomödie „Police-Academy“.
Nicht einmal zum Strassen kehren
Nicht einmal die Gemeinde Wien ist bis heute auf die Idee gekommen ihre Strassenkehrer
aus Reihen der Arbeitslosen zu rekrutieren, obwohl das seine volle Berechtigung hätte.
Denn wer von der Gesellschaft Hilfe in Anspruch nimmt, ist auch verpflichtet für diese
etwas zu tun.
Asylanten warten schon
Der nächste Schritt zur Rekrutierung von Polizisten wäre dann, sich in den Asylanten-
heimen umzusehen. Diese Personen sind körperlich meistens fit und beherrschen noch
dazu Fremdsprachen. Die Vergangenheit ist nicht so wichtig, denn man hätte dann gleich
Polizisten mit einschlägiger Erfahrung.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist auch schnell verliehen, wie man es ja bei
Sportlern und Künstlern immer wieder sieht. Weiters könnte sich Fekter als Gutmensch
ausgeben und bei den Grünen punkten, denn immerhin hätten diese Beamten dann einen
Migrationshintergrund.
Zweite Wahl
Es gibt ausreichend Bewerbungen von jungen motivierten, körperlich und geistig fiten
Menschen, die zur Polizei wollen. Anstatt aus diesem Pool zu schöpfen, begnügt man
sich zur Zeit, die zweite Wahl als Garant für Sicherheit und Ordnung auf die Mensch-
heit loszulassen.
Uns wundert eigentlich nicht, dass ein H.C. Strache von einem Wahlsieg zum anderen eilt.
Stauni
2009-09-19