Sachbeschädigung eine Domäne der „wackeren Antifaschisten“ von Indymedia


In der Zerstörung fremden Eigentums erfahren diese asozialenTypen Genugtuung

 

Jener Polizeibeamter, der sein sein Auto am 7. bzw. 8.April 2017, im 10. Wiener Gemeindebezirk schwer beschädigt vorgefunden hat, darf sich bei einem oder mehreren „wackeren Antifaschisten“ bedanken.  Denn wie auf deren Internetplattform „Indymedia“ mitgeteilt wird, sind diese für die schwere Sachbeschädigung verantwortlich.  Wie pervers oder geistesgestört muss man sein, um in der Zerstörung fremden Eigentums Genugtuung zu erfahren?

 


 

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2017-04-11


Eine erstaunliche Kombination


Ein muslimischer Polizist aus

Innsbruck, dem Adolf Hitler gefällt

Moslem ist in Ordnung.   Polizist ist in Ordnung.   Aber einem Adolf Hitler ein
„Gefällt mir“ zu geben,  das ist nicht in Ordnung und geht gar nicht!
Sollte der Mann tatsächlich (wie er selbst angibt) Polizeibeamter sein, dann sollte
ihn  das  Innenministerium  schnellstens  unter  die  Lupe  nehmen.   Aus  seinem
Account  entnehmen  wir,  dass  er wahrscheinlich  in  Innsbruck oder Umgebung
seinen Dienst versehen müsste.
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2015-05-24

Neues vom Austro-Terroristen


Freude an Enthauptungen und Morddrohung gegen Polizisten

Firas  Houdi,  der in Österreich mittlerweile einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt hat,
zeigt sich über das Abschlachten westlicher Journalisten erfreut.  Mit den Worten: „Num-
mer 3 ist tot ,  Nummer 4 wartet“,  kommentiert er auf seiner Facebook-Seite sarkastisch
eine Enthauptung.


Screenshoots: facebook.com (Account: Firas Houdi)
Aber  auch  für Österreich hat er noch etwas übrig.   Auch hier schlagen seine Mordgelüste
durch.   Wie er in einem Beitrag vom 11. September 2014 schreibt,  hat ihm ein Polizist im
Oktober 2013 seinen Reisepass abgenommen.
Screen: facebook.com (Account: Firas Houdi)
Jetzt,  ein  knappes  Jahr  später,  hat sich Houdi augenscheinlich dazu entschlossen, den
Polizeibeamten  umzubringen.   Auf die Frage von  User Cy Gurney: .„Ihr wisst, was zutun
ist,  haha“ antwortet  er: .„Ich  hab  zwar ne  7,5 mm  aber  die  reicht um ihn wegzublasen
haha“.
Gut, bei einem Houdi ist bereits Hopfen und Malz verloren. Allerdings ist nicht einzusehen,
dass  bei  der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen, von seitens der Verantwort-
lichen weiterhin ein lasches Verhalten an den Tag gelegt wird.
Wie  schon  der  in  Wien  lebende, aus dem Irak stammende Journalist und Islamexperte,
Amer Albayati,  in  einem  Krone-Interview  anmerkte,  wird in den Moscheen dauernd von
der  Faszination des Bürgerkrieges in Syrien gepredigt.   Laut Albayti, macht die Radikali-
sierung auch vor dem Islamunterricht in den heimischen Schulen nicht halt.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 23.08.2014 – Seite 9)
Amer Albayati scheint jedoch ein einsamer Rufer in der Wüste zu sein, dessen Worte unge-
hört  verhallen.   Denn  bis  jetzt  wurden  offenbar  noch  keine  ernsthaften  Anstrengungen
unternommen,  der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
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2014-09-14

Linzer Kriminalbeamter wiederholt der Lüge überführt


Das Innenministerium beantwortete

unsere Anfrage sogar am Sonntag

Dieses  Wochenende  stellen wir ganz in das  Zeichen des verhaltensauffälligen Kriminal-
beamten  aus  Linz,  Uwe Sailer.   Wie wir bereits am 11.07.2014 berichteten, verkündete
dieser  einen  Tag zuvor  öffentlich  auf   Facebook  wörtlich  folgendes: „Ist  richtig!  Nicht
wenige Teile der Polizei sind von braunen Säcken unterwandert (vgl. AUF).“
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Nun ist Sailer langjähriger Polizeibeamter und muss wissen,  wie der Hase im Polizeibetrieb
läuft.   Das  heißt,  dass  seinen  Aussagen  bzgl.  der  Polizei und deren Gepflogenheiten ein
nicht  unerhebliches  Gewicht beizumessen ist.    Zu gut Deutsch,  Sailer muss wissen wovon
er  spricht  bzw. schreibt.
Da  es  natürlich  ein  untragbarer Zustand und  zudem  demokratiegefährdend wäre,  wenn
nicht  wenige Teile der Polizei von braunen Säcken (also sprich Neonazis und/oder Rechts-
xtremen – Anmerkung der Redaktion)  unterwandert  wären,  haben  wir diesbezüglich  eine
Anfrage an das Innenministerium gestellt.
Screen: erstaunlich.at
Dort nahm man unsere Anfrage offenbar sehr ernst und antwortet uns am heutigen Sonntag.

Screen: erstaunlich.at
Am  3. April dieses  Jahres haben wir den Beitrag „Uwe Sailer eindeutig der Lüge überführt“
verfasst.   Auch damals ging es um eine von Uwe Sailer aufgestellte Behauptung,  bzgl. NS-
Gedankengut  innerhalb des Innenministeriums.  Im Zuge der Beitragserstellung haben wir
seinerzeit  ebenfalls  eine  Anfrage an das Innenministerium gestellt.   Nachfolgend das da-
malige Antwortmail:
Screen: erstaunlich.at
„Ich  darf  diesbezüglich  auf  meine  Antwort  zu  Ihrer inhaltlich gleich gelagerten Anfrage
vom 03.04.2014 verweisen.   Dies gilt selbstverständlich auch in Zusammenhang mit Ihrer
aktuellen Frage“, so der Sprecher des BMI in seiner heutigen Antwort.
Und somit wird seitens des Innenministeriums wiederholt bestätigt,  dass es zu den Kernauf-
gaben  des  Verfassungsschutzes und damit des BMI zählt,  Ermittlungen zu Verdachtsfällen
von  nationalsozialistischer   Wiederbetätigung  durchzuführen.    Diese  Aufgabe   stellt  sich
unabhängig  von der Frage,  wo  sich  ein Verdachtsfall zeigt.   Allein der Verdachtsfall würde
selbstverständlich zu Ermittlungen führen.
Mit  der neuerlichen  Bestätigung  des  BMI wird einwandfrei klar,  dass es nicht möglich sein
kann,  dass  nicht  wenige Teile der Polizei von braunen Säcken (also sprich Neonazis und/
oder Rechtsxtremen – Anmerkung der Redaktion) unterwandert sind.   Folge dessen haben
wir  Uwe  Sailer  wiederholt  der Lüge überführt.   Denn wie bereits eingangs erwähnt,  muss
er als langjähriger Polizeibeamter die Gepflogenheiten innerhalb der Exekutive kennen.
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2014-07-13

Schlägerpolizist gegen Tierschützer


Heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im  Dezember 2011  rief  der  stellvertretende  VGT-Obmann  die  Polizei zu Hilfe,  weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen  schlug  einer  der  Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf  den Hinterkopf,  riss  ihn  zu Boden und  setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn,  wobei er
auch  noch  dessen  Kopf  zu  Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte.  Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten  wegen Amtsmissbrauchs,  vorsätzlicher  Körperverletzung,  versuchter Nötigung das
Filmen  durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des  Angeklagten,  er  habe  sich  provoziert  gefühlt,  wiesen die  3 Richter  zurück:  ,,[Der  Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das  Urteil:  eine Geldstrafe von  EUR 2400  und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd  sei  gewesen,  so  die  Richter,  dass  das  Verfahren  über 2 Jahre gedauert hatte –
was  hauptsächlich darauf  zurückzuführen ist,  dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch  anklagen  wollte  und  dazu  zuerst  von  einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die  Richter  machten  auch  deutlich,  dass  sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen  für  die  Amtshandlung,  als  auch  einen der  Jäger  wegen  Verleumdung  und
falscher  Zeugenaussage  zur  Rechenschaft  ziehen  würden.   Aber diese beiden Strafverfahren
wurden  auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.   Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann  Martin  Balluch war  heute beim Prozess als Beobachter anwesend:  ,,Bei Staats-
anwaltschaft  und  Polizei  gelten  TierschützerInnen  in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb  ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat.  Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein  Stellvertreter  als  Obmann  im VGT,  statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte  er  nicht  die  gesamte   Amtshandlung  mitgefilmt  und  mit  aller   Kraft  ein  Entreißen der
Kamera verhindert.   So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des  Polizeikollegen  des  Angeklagten  vorsätzlich  gelöscht  worden  sind,  um  die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja,  die  Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen!   Trotz  des  viel  zu  geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft  an  alle PolizeibeamtInnen,  dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist,  dass
sie  ihre  Dienstnummer  zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat,  zuzuschlagen, auch
wenn  es  ’nur‘  gegen TierschützerInnen  geht,   die  den  ‚guten  Freunden‘  aus der  Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10

Polizist oder Möchtegern-Sheriff?


Uwe Sailer schon wieder auf Polizisten-Hatz?

Ein heute veröffentlichtes „Fahndungsfoto?!“  versetzt uns in Erstaunen.   Jener Linzer Kriminal-
beamte  (der  bereits  rund  einem  Drittel  der  österreichischen Polizisten öffentlich Rassismus
unterstellte) veröffentlichte auf seinem Facebook-Seite ein Foto mit dazugehörendem Text:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)

Wir haben das Foto unkenntlich gemacht, um den Schutz des  Mannes zu
gewährleisten  und  weil wir uns nicht auf die selbe Stufe wie Uwe Sailer
stellen möchten.
Warum  macht  Uwe Sailer keine Anzeige gegen unbekannte  Täter sondern ermittelt hier auf
eigene Faust? Betreibt er seine Ermittlungen in dieser Causa offiziell als Polizeibeamter oder
agiert er als Möchtegern-Sheriff?
Gerade  im  Bereich Graben-Stephansplatz kam es zu schweren Ausschreitungen und Sach-
beschädigungen.   Kann  es  sein,  dass  Sailer  durch seinen  Beitrag diese unterstützen und
dadurch eine Aufklärung verhindern möchte, indem er einen Beamten denunziert?
Das Denunzieren eines Beamten,  der unter Einsatz seiner Gesundheit (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände  voll zu tun hatte,  die linken Gewalttäter unter Kontrolle zu halten
um  größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden,  runden das Gesamtbild von
Uwe Sailer ab.
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2014-01-26

Linke gegen Pressefreiheit


Journalist wird als Kakerlake, Blockwart etc. bezeichnet

Am  30.12.2013  fand eine Protestkundgebung gegen den am  24. Jänner 2014 stattfindenden
Akademikerball  statt.  Es war ohnehin eine ärmliche Veranstaltung,  denn es fanden sich nicht
einmal  10 Personen  zum  Demonstrieren ein.   Sicherheitshalber wurde das Transparent drei-
sprachig verfasst, um auch einzeln vorbeikommenden Touristen ihr Anliegen näher zu bringen.
Foto: FPÖ-TV
Da dieser Protest von den Grünen unterstützt wurde,  sandte die FPÖ-nahe „Neue freie Zeitung“
und das Internet-TV „FPÖ-TV“ den Journalisten Robert Lizar aus.   Dieser war mit Schreibblock,
Kugelschreiber und Kamera „bewaffnet“ um über das Geschehnis berichten zu können.
Das ist ganz legal, denn in Österreich herrscht Pressefreiheit.  Offenbar sieht dies die Linke nicht
so.   Denn  wenn  ein politischer  Gegner auf der Bildfläche erscheint um von einer politisch links
orientierten  Demonstration  zu berichten,  dann werden diese Herrschaften diskriminierend und
beleidigend.
Da  ist  dann  von Überwachungspolizei, Gestapo-Methoden,  Blockwart,  Kakerlaken udgl. die
Rede.  Ja  sogar Drohungen werden getätigt.   Als Beweis präsentieren wir unserer Leserschaft
nachfolgend  einen  Screenshot  der  Facebook-Seite  „Gegen die FPÖ in der Regierung“.  Wir
haben einige der diskriminierenden  Kommentare zusammengefasst.
Screen: facebook.com
Sehr  erstaunlich  finden  wir  die  Tatsache, dass sich ein gewisser Uwe Sailer (letztes Posting)
an  der  dümmlichen  und  diskriminierenden  Diskussion  beteiligt.   Dieser  Mann  ist  nämlich
ein  selbsternannter Gutmensch und betreibt bzw. unterstützt eine Webseite,  deren Agitatoren
es  sich  zur Aufgabe gemacht haben Webseiten-Kommentare,  die ihrer Meinung nach gegen
das Gesetz verstoßen, zur Anzeige zu bringen.
Wer  nicht  weiß  wer  Uwe  Sailer  ist,  hier  ein  kleiner Tipp.   Er  ist  jener  Polizeibeamter, der
einem  Drittel  seiner  Kolleg(innen)  Rassismus unterstellt.   Sailer  selbst  betreibt  auch  eine
Facebook-Seite in der er unmissverständlich mitteilt, dass ihm der Facebook-Account „Gegen
die FPÖ in der Regierung“ gefällt.
Screen: facebook.com
Uwe Sailer gefällt also eine Facebook-Seite, auf der Drohungen getätigt sowie beleidigende
und  diskriminierende  Kommentare  verfasst werden.   Wahrlich ein echter Vorzeige-Linker.
Hätte  er  als  Polizeibeamter  nicht  eher  die Pflicht gehabt auf die teilweise gesetzwidrigen
Kommentare hinzuweisen,  anstatt sich wohlwollend an der Diskussion zu beteiligen?
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2014-01-01

Strafprozess gegen Polizisten, der Tierschützer niederschlug


Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten

Foto: VGT

Polizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest
Morgen Montag,  dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr),  findet
am  Landesgericht  für  Strafsachen Graz,  Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver-
handlung  statt.   Anklagepunkte  sind:   Missbrauchs der Amtsgewalt,  Körperverletzung unter
Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.
Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer,  darunter der stellver-
tretende  Obmann  des  VGT  David  Richter,  eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz.   Da im
Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch
sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel
zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen.
Der  stellvertretende  VGT-Obmann  verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die
Herausgabe  seiner  Identität  und  wurde  daraufhin  von  einem der beiden Beamten von hinten
niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete
der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen.
Doch  glücklicherweise  war der gesamte Vorfall gefilmt worden.  Der Polizist steht nun nicht nur
wegen  Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung,  sondern auch wegen Verleumdung
vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu
einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden,  die Berufung des Täters gegen diesen Schritt
hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.
Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch:   ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun
endlich vor das zuständige Gericht kommt.   Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf-
lage  übertragen  worden,  damit  sehr  sorgsam  umzugehen.   Ein  Polizist,  der friedliche Tier-
schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die
reflexartige  Reaktion der Polizei,  sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu
beschuldigen.“
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2013-12-08

Gefährliche Anhaltung durch Polizeibeamten


Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun

Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring-
autobahn S2 – in Höhe Aderklaa.  Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um
diese  Uhrzeit .   Da  erblickte  ein  Polizist,  der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW
überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war.  Dass war natürlich der Verkehrssicherheit
abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt  (Hermann Gebauer Straße) hin-
aus gelotst.
Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den
LKW  samt  Anhänger  (komplette Zuglänge zirka 14 Meter  und Breite rund  2,40 Meter) in der
o.a.  Ausfahrt  stoppte,  um  ein  Organstrafmandat auszustellen.   Dass  dadurch der gesamte
Verkehr in der  Ausfahrt  behindert  wurde  störte den Polizeibeamten wenig.  Wenn der Amts-
schimmel einmal zu wiehern beginnt,  muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen.
Foto: © Privat
Aber das ist noch nicht alles.   Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen
oder  er  hatte  eine  Sehschwäche.   Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt
Anhänger  von  einem  PKW  zu  unterscheiden,  obwohl er sogar den Zulassungsschein in
seinen Händen hatte.

Fotos: © Privat
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage,  wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der
Polizeischule geschafft hat?   Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden.
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2013-08-04

Wissensmangel beim Stronach-Verkehrssprecher


Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen

„Wir  fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen.   Das würde die Sicher-
heit  aller  Verkehrsteilnehmer  erhöhen“,  erklärt  Team Stronach  Verkehrssprecher Christoph
Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein.   Hagen, der
selbst  Exekutivbeamter ist,  kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher
Überholmanöver:  „Oft dauert es Minuten,  bis ein Lkw den anderen überholt hat.   Das führt zu
Staus  und  gefährlichen  Bremsmanövern,  oft auch zu Unfällen.“   Deshalb, appellierte Hagen
an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken
ein Lkw-Überholverbot einführen.
Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen-
bar  kennt  Hagen,  die  ohnehin  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht.  Dieses
Faktum  ist  deshalb  doppelt so traurig,  da der Mann Polizist ist.  Aber wir sind gerne behilf-
lich.
Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für  LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied  beim  Überholen  beträgt  auf  österreichischen Autobahnen
20 km/h.   Dass  LKW-Fahrer  mit  ihren Fahrzeugen  mit weit mehr als  60 km/h unterwegs
sind,  müsste  dem  Stronach-Verkehrssprecher  aus  seiner  aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass  Hagen  gerade  an  Bures  seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend.  Denn
dieses  Thema  gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen  Bestimmungen  ebenfalls  nicht.   Gut,  Bures ist gelernte  Zahnarztassistentin.
Dass  sie  da  mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich.  Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt.  Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“.

Christoph Hagen  ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und
Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach-
leute  in  seinem  Team aus.   Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema
„Überholverbot für LKW“ gefehlt.   Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat
er  ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“  – und da zählt Polemik vermut-
lich doch mehr als fundiertes Fachwissen.
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2013-05-23

Multikulturelles Österreich


Presseaussendungen der BPD Wien

Nach unserem heutigen Beitrag über die gefasste Jugendräuberbande, wollen wir unseren

Leser(innen) noch drei Presseaussendungen der Bundespolizeidirektion Wien zu Kenntnis

bringen.

 

Raufhandel in Wien Donaustadt endet mit Messerstich

Am 11.11.2011 fand das all jährlich stattfindende „Opferfest“ verschiedener ethnischer Grup-

pierungen (aus dem arabischen Raum) im Haus der Begegnung in der Bernoullistraße statt.

Gegen 21.20 Uhr kam es auf der Straße zwischen mehreren Irakern und drei Ägyptern, die
soeben das  Fest besuchen wollten,  zu einem Streit aus  unbekannter Ursache.   Im Zuge
dessen eskalierte die Situation und es entfachte sich ein Raufhandel im größeren Ausmaß.

 

Einer der Beteiligten zückte dabei ein Messer und versetzte einem 21-jährigen Schüler einen
Rückenstich in die Lunge, sowie eine Verletzung am Oberarm und am Kopf.   Zwei weitere

Opfer  erlitten leichte  Verletzungen im  Kopf- und Gesichtsbereich.   Danach liefen die Be-
schuldigten davon, anwesende Zeugen verständigten sofort die Polizei.

 

Drei Männer wurden kurze Zeit später im Zuge der Sofortfahndung im Nahebereich ange-
halten und festgenommen.   Der 21-jährige Mustafa A. befindet sich derzeit in der Justiz-
anstalt  Wien  Josefstadt  in  Untersuchungshaft.   Die  beiden  anderen  Beschuldigten,
Mohammed A. (18) und Adian A. (18) wurden auf freiem Fuß angezeigt, sie sind teilge-
ständig.   Der 21-jährige Schwerverletzte b efindet sich nach  wie vor im Krankenhaus,
Lebensgefahr besteht nicht.

 

Das  Landeskriminalamt Wien Außenstelle Nord  (Gruppe Weninger / Leitung:  Oberst
Zeilinger) ermittelt.

 

Festnahme nach Schussabgabe in einem Lokal in Wien

In den frühen Morgenstunden des 12.11.2011 befand sich der stark alkoholisierte Üzeyir G.
in einem Lokal in der Fröhlichgasse.   Während der 33-jährige Maurer allein sein Getränk
einnahm, zog er völlig unmotiviert eine Faustfeuerwaffe aus seinem Hosenbund und feuerte
mehrmals in den Plafond des Lokals.

 

Die anwesenden Gäste flüchteten teilweise aus dem Gasthaus und verständigten die Polizei.
Die rasch eingetroffenen WEGA-Beamten konnten den Beschuldigten noch im Lokal überwält-
igen und festnehmen.   Der Mann war bei der Vernehmung  hinsichtlich der  Schussabgabe
geständig und gab seine starke Alkoholisierung als Rechtfertigung an. Bei dem Vorfall wurde
niemand verletzt. Üzeyir G. befindet sich derzeit in der Justizanstalt Wien Josefstadt in Unter-
suchungshaft.

 

Zwei Festnahmen nach Einbruchsdiebstahl in Trafik in Wien

Heute gegen 04.15 Uhr erging von einer Trafik in der Grundäckergasse ein Alarm an den

Polizeinotruf. Beim Eintreffen der Polizisten wurde eine aufgebrochene Eingangstür vorge-

funden.

 

Beim Durchsuchen der Räumlichkeiten wurden der 25-jährige Ömer A. und der 27-jährige

Sami D. auf der Toilette gestellt und festgenommen.   Das klassische Einbruchswerkzeug

(Stemmeisen und Schlitzschraubendreher) wurde sichergestellt.

 

Die zwei Beschuldigten befinden sich derzeit in Haft.   Die Erhebungen durch das Landes-

kriminalamt Wien sind im Gange.

 

Zahlreiche derartige Presseaussendungen

Die obig angeführten Beispiele sind nur ein kleiner Auszug aus den Presseaussendungen

der Bundespolizeidirektion Wien von gestern. Wollten wir alle Aussendungen der letzten
drei  Monate aus  Österreich veröffentlichen,  würde dies den  Rahmen dieser Webseite
sprengen.

 

Dabei meinen wir aber nur polizeiliche Presseaussendungen in denen Namen wie Mustafa,

Mohammed, Üzeyir, Ömer, Sami, Ali, Achmed, Abdullah, Abu und dergleichen vorkommen.

Natürlich  leben in Österreich  auch viele Personen mit Migrationshintergrund,  welche sich

anständig verhalten und die Gesetze unseres Landes achten.

 

Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund,  die

sich einen Dreck um österreichisches Recht scheren und ihren Lebensunterhalt durch krimi-

nelle Handlungen bestreiten. Dazu kommen noch kulturelle Auseinandersetzungen zwischen

Migranten,  die wie aus  ihren  Heimatländern gewohnt,  mit Waffengewalt  gelöst werden.
Dies  zu bestreiten ist ebenso falsch und gefährlich wie zu behaupten,  dass alle Ausländer
kriminell wären.

 

Und wenn dann ein Polizeibeamter berechtigte Kritik am Einwanderungssystem übt, finden

sich sofort linke Gutmenschen, welche die Aussagen für unangebracht und gefährlich halten.

Personen wie Herper (SPÖ) oder Rücker (Grüne) sitzen in ihren elfenbeinernen Türmen und

haben von der Realität offenbar nicht die geringste Ahnung.

 

Das Multikulti-System in Österreich hat unbestritten auch erhebliche Schattenseiten,  welche

von Politiker(innen) der SPÖ und der Grünen nicht erkannt oder nicht erkannt werden wollen.

Man soll ja bekannter Weise niemanden etwas Schlechtes wünschen. Aber vielleicht wäre es

notwendig, dass realitätsfremde linke Gutmenschen selbst einmal zum Opfer von kriminellen

Migranten werden. Ein solches Negativerlebnis würde ihre Einstellung möglicherweise ändern.

 

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2011-11-15
 

Unterwanderung des Abendlandes


Grazer  Polizeidirektor spricht Tacheles

Der Grazer Polizeidirektor Alexander Gaisch, gab in der Sonntagsbeilage  „G7“  der heutigen
„Kleinen Zeitung“  ein Interview,  in dem er über Personalnöte,  Kritik am Bettelverbot und
über die Unterwanderung des Abendlandes sprach.

 

 

Besonders  aufschlussreich ist die  Meinung des  Polizeidirektors über die Unterwanderung

des Abendlandes.   Denn diese entspricht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

der allgemeinen Volksmeinung.   Diesen Teil des Interviews wollen wir nachfolgend wieder-
geben

 

Das Interview

G7:  Die Moscheenpläne sind für die Polizei ein Sicherheitsthema: Wieso ist das ein Ge-

fahrenpotenzial? 


GAISCH: Ich gehe davon aus,  dass der Großteil der in Graz lebenden Muslime ein geord-

netes, rechtschaffenes Leben führen möchte.  Ich sehe aber auch andere Fakten: Dass wir

eine Bewegung in Graz haben, die mit der Dschihad-Fahne (steht für den Eroberungskampf

des Islams, Anm.) öffentlich am Hauptplatz in Erscheinung getreten ist.

 

G7: Wie groß ist die Gruppe?


GAISCH: Um es ein bisschen dingfest zu machen. Es gibt 17 Vereine aus der Türkei, Tsche-

tschenien, Afghanistan, die in Gebetshäusern ihrer Religion nachgehen.   Da sind gemäßigte

und radikale Gruppen darunter.   Eine Handvoll Menschen pflegt einen radikalen Lebensstil,

trifft sich mit radikalen Bewegungen.

 

G7: Hassprediger und Radikalisierung gibt es also auch in Graz?


GAISCH: Ja, würde ich sagen. Wir hatten vor Jahren einen Brandanschlag in der Idlhofgasse

und es hat Verdachtsmomente der Terrorismusfinanzierung gegeben.  Ich kann es nicht be-

weisen, aber es würde mich wundern, wenn es in Graz nicht so wäre.

 

G7: Warum ist der Moscheenbau aus Ihrer Sicht problematisch?


GAISCH:  Ich habe nichts dagegen, solange sie für alle da ist.   Und die Finanzierung sollte
kein Geheimnis sein.   Für ihre Moschee in der Herrgottwiesgasse haben die Bosnier Kosten

von  zwölf Millionen Euro genannt.   Das kann nicht durch die  Vereinsmitglieder allein finan-

ziert werden. Wir vermuten, dass ausländische, wohl saudi-arabische Kräfte dahinterstecken.

In  Bosnien war das so und dort  gibt es heute Probleme.   Diese Absicht ist für mich auch in

Graz erkennbar.

 

G7: Die Moschee als Hort der Radikalisierung?


GAISCH: Im Worst Case. Das wird nie ein offensichtlicher Radikalismus sein. Schwertkämp-
fer  werden nie kommen,  wir werden langsam unterwandert.   Diese Bevölkerungsgruppe

hat mehr Kinder, einen anderen Lebensstil.  Sie machen das recht geschickt mit einem Bau,

in dem viele Menschen Platz haben.   Das wird mehr als eine Moschee: ein kulturelles, sozi-
ales Zentrum mit Kindergarten.

 

G7: So arbeiten auch Parteien oder die Kirche — durchaus als Dienst an der Gesellschaft.


GAISCH: Stimmt, die Muslimen haben da nichts neu erfunden. Mit einem Unterschied:  Es

kommt ein anderes Kulturgut rein, das wird größer. Das ist nicht unmittelbar gefährlich. Aber

wenn die Politik hier nicht gegensteuert,  halte ich es für gefährlich für unser Demokratiever-

ständnis.

 

G7: Warum?

GAISCH: Sie werden ja auch sukzessive in die politischen Vertretungen kommen, in den Ge-

meinderat und in den Landtag.

 

G7: Das ist Demokratie, dass Bürger, die hier leben, in politischen Gremien mitreden dürfen,

oder?


GAISCH: Das ist ja alles okay.   Wir müssen uns nur bewusst sein, wenn wir das jetzt akzep-
tieren, hat das in fünf bis zehn Jahren Auswirkungen.  Ändere ich das jetzt nicht, ist das nicht
mehr möglich.  Kann ich es nicht ändern, muss ich es dann akzeptieren.

 

G7: Sollte die Politik Moscheen verhindern?


GAISCH: Das ist gesetzlich nicht möglich. Aber die Politik muss Schlupflöcher schließen, damit

ausländische Quellen bei uns solche Bauten nicht finanzieren können.

 

Es ist fünf nach zwölf

Schön langsam sollten sich Politiker,  welche sich zwecks Stimmenfang oder anderer Vorteile

bedingungslos dem Islam anbiedern, Gedanken über die Aussagen des Grazer Polizeidirektors
machen.  Wir vermuten,  dass dieses Interview für Gaisch dienstliche Folgen haben wird und
er sich dessen auch bewusst ist.
 
Also wie real muss der Zustand in unserer Republik tatsächlich sein,  wenn ein führender Poli-
zeibeamter mit der Wahrheit seine Karriere riskiert?

 

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2011-11-13
 

Wichtige Verhaltensregeln


Dem Beamten die Würde genommen

Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben.  Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.

Möglicherweise Anstieg der Kriminalität

Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.

Wichtige Verhaltensregeln

Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der  Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
  

Schauprozess Krems


Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen

Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.

Meinungsänderung

In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen  Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch  den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.

Polizist war nicht auf Einkaufstour

Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.

Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?

Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.

Wird das ein Schauprozess?

In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.

Die Theoretiker

Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.

Entwaffnet doch gleich die Polizei

Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
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2010-03-11
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
  

Haider als Vorbild?


Heutige Meldung in der Krone

Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht

Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.

Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und

beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.

Jörg Haider machte es vor

Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.

Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.

Alko-Lenker glorifiziert

Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.

Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-

Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.

Vermutlich keine schweren Konsequenzen

Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.

Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.

Wahrscheinlich wieder im Aussendienst

Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“

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2009-12-19
  

Selbstmord durch Polizeikugel

Erstaunlicher Selbstmord

Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.

Notruf von der Lebensgefährtin

Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.

Suicide by Cop?

Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.

Gerechtfertigte Notwehr

Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
  
2009-11-22
  

Police-Academy

 

Polizei wird ausgehungert

Der ewig nach mehr Polizei rufende FPÖ-Chef H.C. Strache, hatte im Mai dieses Jahres
der Innenministerin Fekter unter anderem unterstellt, dass diese die Polizei aushungere.
Was wir von dem Polemiker Strache halten, weiss jeder der unsere Beiträge über ihn
liest.

Strache hatte leider recht

Wir haben damals in einem „Beitrag“ Frau Fekter, die zwar nicht zu den Sympathieträger-
innen unseres Landes gehört, in Schutz genommen und behauptet das sie eher eine
Hardlinerin ist.
  
Wir konnten uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie zu den Politikern zählt,
welche die Polizei aufweichen wollen. Es tut uns zwar nicht weh einen Irrtum einzu-
gestehen, aber das Strache recht behalten sollte, entbehrt nicht einer gewissen Tragik.

Entbehrliche Postler

Zuerst werden „ausgemusterte“ Postbeamte in den Polizeidienst übernommen. Welchen
Beginn das genommen hat, können Sie in diesem „Beitrag“ lesen. Fraglich ist nur noch,
welches Ende dieses Experiment nehmen wird.

Was hat die Innenministerin eigentlich gedacht? Die Post zieht Spitzenbeamte ab und
stellt diese für den Polizeidienst frei. Jede Firma und auch die Telekom behält sich
ihre Topleute und mustert jene Personen aus, die sie am wenigsten gebrauchen kann.
Es wird doch niemand angenommen haben, dass bei der Post nur Spitzenleute arbeiten.

Und auf diesem Wege, sind jene Leute bei der Polizei gelandet, die man nicht einmal
mehr bei der Post gebrauchen konnte. Wenn man in den verantwortlichen Reihen nur ein
wenig logisch gedacht hätte, wäre diese Tatsache sofort zu erkennen gewesen.
 

Nächste Wahnsinnsidee

Aber das Tragikkarussell dreht sich weiter, soferne man einer Meldung in der Tages-
zeitung „Heute“, von gestern glauben darf. Arbeitslose sollen mit Kursen gezielt auf
den Polizei-Job vorbereitet werden!

Welche Kurse?

Da stellt sich die Frage ob das jene Kurse sind, welche bereits jetzt vom AMS abge-
halten werden und wo Leute lernen ihren eigenen Namen unter ein Bewerbungs-
schreiben zu setzen. Sogar Fitness-Seminare sind geplant, den das Übergewicht muss
schon runter.

Motivierte Leute unerwünscht

Es sollen also nicht jene motivierte Personen für den Polizeidienst rekrutiert werden,
welche bereits eine Aufnahme für diesen beantragt haben, körperlich und geistig fit
und noch in ihren Zivilberufen tätig sind, sondern Arbeitslose unter denen sich zahl-
reiche Arbeitsunwillige befinden.

Eine Waffe gibts auch

Na ja, wenn man einem Arbeitslosen den Beruf eines Polizisten schön schmackhaft
macht, könnte dieser sich vielleicht dazu überwinden, diesen doch tatsächlich anzu-
nehmen.
  
Eine schöne Uniform, ein Polizeiauto mit Blaulicht und eine Pistole, könnten eventuell
einige Arbeitslose dazu motivieren den Job anzunehmen.

Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung, so das
man neben dem Polizeigehalt die Arbeitslosenunterstützung weiter kassieren kann.
Irgendwie erinnert uns das an die Filmkomödie „Police-Academy“.

Nicht einmal zum Strassen kehren

Nicht einmal die Gemeinde Wien ist bis heute auf die Idee gekommen ihre Strassenkehrer
aus Reihen der Arbeitslosen zu rekrutieren, obwohl das seine volle Berechtigung hätte.
Denn wer von der Gesellschaft Hilfe in Anspruch nimmt, ist auch verpflichtet für diese
etwas zu tun.

Asylanten warten schon

Der nächste Schritt zur Rekrutierung von Polizisten wäre dann, sich in den Asylanten-
heimen umzusehen. Diese Personen sind körperlich meistens fit und beherrschen noch
dazu Fremdsprachen. Die Vergangenheit ist nicht so wichtig, denn man hätte dann gleich
Polizisten mit einschlägiger Erfahrung.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist auch schnell verliehen, wie man es ja bei
Sportlern und Künstlern immer wieder sieht. Weiters könnte sich Fekter als Gutmensch
ausgeben und bei den Grünen punkten, denn immerhin hätten diese Beamten dann einen
Migrationshintergrund.

Zweite Wahl

Es gibt ausreichend Bewerbungen von jungen motivierten, körperlich und geistig fiten
Menschen, die zur Polizei wollen. Anstatt aus diesem Pool zu schöpfen, begnügt man
sich zur Zeit, die zweite Wahl als Garant für Sicherheit und Ordnung auf die Mensch-
heit loszulassen.
   
Uns wundert eigentlich nicht, dass ein H.C. Strache von einem Wahlsieg zum anderen eilt.

Stauni

2009-09-19
  

Inhalts-Ende

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