Willkommen in der neuen Realität!

 

Niemand hat die Absicht ………

 

 

 


Wovor angebliche „Verschwörungstheoretiker“ immer wieder gewarnt haben, ist nun eingetreten.  „Wer nicht erneut impfen geht, soll Rechte wieder verlieren“, so ist es auf „diepresse.com“ zu lesen. Anmerkung der Redaktion: Das gilt natürlich auch für alle nicht geimpften Personen, die sich also ihre Rechte nicht erimpft haben, denn sonst würde ja diese, mehr als erstaunliche Sanktion keinen Sinn machen.

 


Da stellt sich allerdings die rhetorische Frage, welche Rechte damit wohl gemeint sein könnten?  Wir beantworten uns die Frage gleich selbst: Es sind zum Großteil jene Rechte davon betroffen, welche die Österreichische Verfassung den Bürger(innen) ihres Landes gewährleistet.  Im Zusammenhang mit dieser Entrechtung fällt uns nur mehr dazu ein:

 


Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!

Niemand hat die Absicht eine Testpflicht einzuführen!

Niemand hat die Absicht einen Impfzwang einzuführen!

 


*****

 


06.05.2021


Asylbetrüger kassieren illegal ab


Rot-Grün kämpft mit allen Mitteln für weiteres

illegales Abkassieren von Asylbetrügern

 
Ob  Rot-Grün  unliebsame  Volksbefragungen abwürgt, gewünschte zulässt oder brisante An-
fragen und Anträge verhindert – an Verfassung und Gesetze fühlt sich die Verlierer-Koalition
in keiner Art und Weise mehr gebunden.   Neuer Höhepunkt: Nachdem der Rechnungshof in
einem Rohbericht (GZ 003.778/005-3A2/12) massive Missstände in der Gebarung des Fonds
Soziales Wien  bei der „Versorgung“ von Asylwerbern und Illegalen festgestellt hat,  wollten
die  Freiheitlichen  in  einem dringlichen Antrag fordern,  dass die Stadt die rechtskonforme
Auszahlung  der  Grundversorgungsleistungen in Wien durch entsprechende Kontrollen und
Überprüfungen  gewährleistet  und die zu Unrecht bezogenen Leistungen wieder zurückver-
langt.
 
„Der  selbsternannte  Feudalherr  Häupl  ließ  diesen Antrag aber von seinem Verfassungs-
dienst  ohne  jede  vernünftige Begründung für unzulässig erklären“,  berichtet Wiens FPÖ-
Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
 
Schon lange sei bekannt, dass sich Asylwerber mit falschen Dokumenten den Aufenthalt in
Wien erschleichen, Anträge gleich in mehreren EU-Staaten stellen und sich damit mehrere
tausende  Euro  im  Monat  sichern.   Für Gudenus steht fest,  dass der Bürgermeister und
seine  glücklose  Mannschaft  nur  die  weitere  illegale  Auszahlung von Mitteln an Asylbe-
trüger sicherstellen will.
 
„Selbst  ob  diese Rechtsbrecher zusätzlich zur Grundversorgung noch die Familienbeihilfe
ohne  Abzüge  beziehen,  wollen  SPÖ und die grüne Schoßhündchen-Truppe nicht prüfen
lassen“,  ärgert  sich  Gudenus,  „nur  damit  sich Ausländer ungestört am Gebühren- und
Steuergeld der Wienerinnen und Wiener bereichern können.“
 
„Das  zeigt  nur einmal mehr das Motto von Häupl & Co.:   Alle Rechte für Ausländer, alle
Pflichten  für Inländer!“,  so Gudenus, der sich sicher ist:   „Die konsequente Politik gegen
die  eigenen  Bürger  wird  spätestens  bei  der  nächsten  Wahl auch offiziell Schiffbruch
erleiden –  und  dann  nützt  dieser Verlierer-Koalition auch keine Rechtsbeugung mehr.“
(Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-29
 

Diskriminierung islamischer Frauen durch die Stadt Wien


Lügen ohne rot zu werden

Es  ist doch erstaunlich,  dass man bei der SPÖ nicht rot wird,  wenn die Bevölkerung scham-
los angelogen wird. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Parteifarbe die Farbe „Rot“
ist. Immer wieder heucheln uns politische Vertreter dieser Partei, eine gelungene Integration
und  ein  gemeinsames  Miteinander vor.  Und wo dies noch nicht eingetroffen ist versichern
uns diese Herrschaften,  dass man sich bemühe dies umzusetzen.   Auch gegen Diskriminier-
ung wird ständig das Wort geredet und davor gewarnt. Da waren wir doch sehr erstaunt, als
wir auf nachfolgenden Beitrag (Screenshot) auf „meinbezirk.at“ gestoßen sind.
 
Screen: „meinbezirk.at“
 

Kniefall vor der islamischen Männerwelt

Okay, Religion ist die eine und ein gelebtes Miteinander ist jedoch eine andere Sache.  Welche
Sitten  und Gebräuche in den Gotteshäusern der einzelnen Religionen gepflogen werden ist die
Angelegenheit jener, die diese besuchen und der jeweiligen Konfession angehören.
 
Seit dem Bestehen der Zweiten Republik ist es uns nicht bekannt,  dass in öffentlichen Bädern
ein nach Geschlechter getrennter Badebetrieb abgehalten wird.  Egal ob Christen, Juden, Bud-
dhisten  oder Angehöriger anderer Konfessionen,  nie hat sich jemand am gleichzeitigen Bade-
vergnügen mit Männlein und Weiblein gestört.  Sogar Gegenteiliges ist der Fall,  wird doch so
ein Besuch in einem Bad als Familienausflug gesehen.
 
Dass die Frau im Islam keinen besonders hohen Stellenwert und sehr beschränkte Rechte hat,
ist allgemein bekannt und braucht an dieser Stelle nicht näher erörtert werden. Erstaunlich ist
nur, dass die Stadt Wien diesbezüglich einen Kniefall vor dem Islam macht und die islamische
Männerwelt in ihrer frauendiskriminierenden Vorgangsweise und selbigen Verhalten stärkt.
 
Muslimische  Frauen  dürfen  aufgrund  der religiösen Vorschriften nur getrennt von Männern
schwimmen.   Wenn  dies  auf einen Nacktbadestrand zutreffen würde,  könnten wir das ver-
stehen. Aber was um Himmels Willen hat ein Besuch in einem öffentlichen Bad mit religiösen
Vorschriften zu tun? Durch die Schaffung eines normalen Badebetriebes, der eine Geschlech-
tertrennung vorsieht, wird den islamischen Frauen vor Augen geführt, dass sie auch in einer
weltoffenen Stadt wie Wien keine oder nur sehr beschränkte Rechte haben.
 
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2012-07-11
 

Schon wieder ein Brand bei der SPÖ


Fräulein Rudas hatte ein feuriges Erlebnis

„Bahn fahren, Nerven sparen.“   Diesen  Slogan  hätte sich Fräulein Laura Rudas, ihres
Zeichens  Nationalratsabgeordnete  und  Bundesgeschäftsführerin der SPÖ,  vor Augen
halten sollen.   Aber wie die meisten Politiker(innen) predigt auch sie Wasser und bevor-
zugt es Wein zu trinken.
 
Jedenfalls bescherte ihr eine heutige Fahrt mit einem SPÖ-Dienst-Mercedes zu einer 1. Mai-
Feier nach Pöchlarn (NÖ) ein feuriges Erlebnis. Aus unbekannter Ursache fing der PKW auf
der  Westautobahn  Feuer.   „Es gab Probleme mit dem Gas.   Plötzlich hat es komisch ge-
rochen, und Rauch drang aus dem Motorraum“, so Fräulein Rudas.
 
Der Chauffeur,  Fräulein Rudas und ein mitfahrender Kollege flüchteten aus dem PKW, be-
vor  dieser  in  Flammen aufging .  Tasche,  iPad,  Handy und Unterlagen konnte die SPÖ-
Bundesgeschäftsführerin  nicht mehr retten.   Diese wurden ein Raub der Flammen.  Wie
nun  Rudas in nächster  Zeit kommunizieren will steht in den Sternen.   Gut,  wirklich viel
hatte sie bisher ohnehin nicht zu sagen.
 
Die  Ursache  des  Brandes ist bis dato ungeklärt.   Mit Feuer hatte die SPÖ in letzter Zeit
ohnehin  viel zu tun.   Da wären beispielsweise die Fackelzüge und ein brennendes Partei-
lokal  in Innsbruck.   Apropos brennendes Parteilokal.   Möglicherweise hatte sich im SPÖ-
Dienstwagen ein pyromanisch veranlagter Juso versteckt und mit Streichhölzer gespielt.
 
So  ein  Brand kommt ja sehr gelegen,  denn man könnte diesen wieder den Rechten in
die  Schuhe  schieben.  Apropos  „brennen“,  das Auto wird nicht der einzige Brand sein
den  die  SPÖ erlebt.  Denn  nächstes  Jahr sind Nationalratswahlen und da wird bei den
Sozialisten ganz schön der Hut brennen.
 
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2012-05-01
 

Rundumschlag der KJÖ


Peinlicher Versuch den Flop zu rechtfertigen

Die Flucht nach vorne scheint nun die KJÖ antreten zu wollen. Nach ihrem Flop des Jahres,
dem Fußballturnier  „Kicken gegen rechts“,  holen sie nun zum Rundumschlag aus.  Auf der
Webseite der KJÖ  ist nun folgendes zu lesen:

Die erwähnte Schlägerei steht – anders als in dem Artikel der Kleinen Zeitung „Schwere
Körperverletzung bei ‚Kicken gegen Rechts'“  behauptet – in keiner Verbindung mit dem
Fußballturnier,  fand nicht  „auf dem Spielfeld“  statt und ging auch nicht von Teilnehmer-
Innen des  Fußballturniers aus.  Wir  stellen mit  Bedauern fest,  dass die  Kleine Zeitung
in der  Berichterstattung nicht  den üblichen Maßstäben journalistischer Sorgfalt gerecht
geworden ist.

Wir  haben daraufhin,  in der  sicherlich nicht  FPÖ-freundlichen  „Kleine Zeitung“ recher-
chiert  und  sind auf  keine Entgegnung  oder Richtigstellung  gestoßen.  Da stellt  sich die
berechtigte Frage, warum soll sich der zuständige Redakteur den Vorfall aus den Fingern
gesogen haben?

Weiters ist auf der Kommunisten-Webseite folgendes zu lesen: Rechtliche Schritte kündigt
die KJÖ  gegen die FPÖ an,  die mittels  einer vor Unwahrheiten  strotzenden Aussendung

versucht, den bedauerlichen Vorfall für ihre rassistische Hetze zu nutzen.  Auf vier Spalten
ist es  FPÖ-Landtagsabgeordneten  Amesbauer gelungen, ganze sieben (!) Unwahrheiten
zu verpacken, unter anderem phantasiert er von einem nie stattgefundenen Polizeieinsatz.

Lügen und rassistische Hetze?

Das erweckte natürlich unsere Neugier und wir sahen auf besagter Webseite nach. Hier
der Originaltext der angeblich rassistischen Hetze:


Screen:  fpoe-stmk.at

„Gegen  rechte   Tendenzen und  Rassismus“ –  so  wollte  die Kommunistische Jugend  mit
einem „antirassistischen Fußballspiel“ im Augartenpark zum Kampf gegen die ihrer Ansicht
nach omnipräsentierte Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft blasen. Leider kam es
jedoch in  der Nähe  des Veranstaltungsortes zu einer wilden Schlägerei zwischen Auslän-
dern.

Laut Medienberichten  entpuppte  sich  jedoch aus  dem angepeilten  „Fair-Play“  eine wilde
Schlägerei  unweit  des  Veranstaltungsortes.  Fünf  Spieler  traten  dabei  auf einen  Gegen-
spieler  ein  und fügten diesem auf dem  Boden liegend schwere Verletzungen im Kopf- und
Oberkörperbereich zu.  „Während  die  kommunistische Jugend  vom friedlichen Zusammen-

leben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Kultur spricht, schlagen sich unweit
von ihrem  antirassistischen Fußballspiel  Ausländergruppen die  Köpfe ein“  kritisiert Ames-
bauer  den  Unterschied  zwischen  Anspruch und  Realität ohne  dabei der  KJÖ irgendeine
Schuld für diesen Vorfall zuschieben zu wollen.

Im Rahmen des „antirassistischen und internationalen Fußballturniers“ der Kommunistischen
Jugend ging  nach Angaben  der Polizei  eine ganze Mannschaft  auf einen Gegenspieler los

und fügte  dem Opfer  schwere Verletzungen zu. Bei den jugendlichen Tätern handelt es sich,
laut Auskunft  der Polizei,  um 16 bis 18-Jährige Tschetschenien. Sie konnten nach ihrem Ge-
waltausbruch flüchten, die Ermittlungen der Polizei laufen.

Der  Landesparteisekretär  der Steirischen  Freiheitlichen,  NAbg.  Mario Kunasek,  hat zum
Polizeieinsatz im  Rahmen der  KJÖ-Veranstaltung  bereits eine  Anfrage an die zuständige
Innenministerin gestellt. Kunasek: „Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und von der
Ministerin wissen, was dem Steuerzahler der Polizeieinsatz für die linken Utopien der Kom-
munistischen Jugend kostet“ so Kunasek abschließend.

Was haben da die Kommunisten gelesen?

Wir können  im gesamten Inhalt des oben  angeführten Textes keinen einzigen klagsfähigen
Satz, geschweige eine rassistische Hetze erkennen. Vermutlich waren die kommunistischen
Veranstalter von  dem Vorfall derart verwirrt,  dass sie ein wenig den  Bezug zur Realität ver-
loren.  Möglicherweise kam  noch dazu,  dass sich kaum Personen für dieses Fußballturnier
interessierten.  Laut  eigenen  Angaben der  Kommunisten waren  (nur)  über  200 Zuseher-
(innen) anwesend. Wobei die Angabe „über 200“ auch 201 bedeuten kann.

Aber zurück zum Vorfall der Körperverletzung.  Wenn wir noch  ein wenig zuwarten könnte

es im  Bereich des  Möglichen liegen,  dass sich nach alter marxistisch-stalinischer Manier
die  Tatsachen ändern.  Das würde bedeuten,  umso mehr  Wasser die Mur hinabfließt  die
Chance besteht,  dass es sich bei den Gewalttätern gar nicht um Tschetschenen,  sondern
um böse Rechte gehandelt haben könnte.

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2011-06-16
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Arbeitslos – was nun?


Auf mehreren Hochzeiten tanzen

An und für sich ist es die Aufgabe des ÖGB, sich um die werktätige Bevölkerung zu küm-
mern und deren Rechte gegenüber Arbeitgeber zu wahren. Da sich aber in letzter Zeit
ein Trend zur Arbeitsunwilligkeit abzeichnet, springt der ÖGB auch auf diesen Zug auf.
Immerhin kann man ja auch von diesem Klientel einen Mitgliedbeitrag kassieren, wenn
diese dementsprechend beraten und betreut werden. Also startet der ÖGB unter dem
Motto „Arbeitslos – was nun?“ einen Infoabend rund um das Thema Arbeitslosengeld.

Aufschlussreicher Infoabend

Am Dienstag den 27. April 2010, findet ein derartiger Informationsabend in der ÖGB-
Zentrale in Wien 2., Johann-Böhm-Platz 1 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr. Recht interes-
sante Themen werden referiert.
Zum Beispiel gibt es ausführliche Information über Antragsstellung, wie viel Geld man
bekommt und vor allem wie lange. Welche Rechte ein Arbeits(unwilliger)loser hat. Ganz
nebenbei wird auch über die Pflichten berichtet.

Eigeninitiative ist nicht gefragt

Was wir in der Ankündigung des ÖGB vermissen ist die Tatsache, dass es offensichtlich
nicht vorgesehen ist die Leute zu informieren, wie sie einen neuen Job bekommen. Das
lauschende Publikum  zu etwas Eigeninitiative zu inspirieren scheint kein Programmpunkt
des bunten Abends zu sein.
Da wollen wir doch ein wenig behilflich sein. Man könnte ja zum Beispiel eine der Tausen-
den, beim AMS gemeldeten freien Stellen annehmen. Okay, das AMS hat nicht den besten
Ruf und daher bieten wir eine Alternative an.

Ein paar Euros investieren

Die Investition einiger Euros in den Erwerb der  Tageszeitungen Krone und Kurier, speziell
Freitag, Samstag und Sonntag ist sicher lohnend. Darin inserieren hunderte Firmen und bie-
ten Jobs in allen Bereichen, von der WC-Wartefrau bis zum Hochbauingenieur an. Die Anzahl
der Stellenangebote wird für ein Menschenleben nicht ausreichen.
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2010-04-21
  

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-18
 

GAY-BÖRSE JA, Meldezettel nein


Das ewige Thema

Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.

Grüner Politiker auf Gay-Website

Die Grünen  orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.

Kennt Schreuder die Gesetze nicht?

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.

Diskriminierung von Heteros

Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.

Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis

Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche  den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-15
  

Bekennende Homosexuelle wollen zwar Rechte, aber keine Pflichten


Keine Rechte ohne Pflichten

Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.

Wirbel um neue Meldezetteln

Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.

Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?

Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.

Schreuder ortet gefährliche Situation

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.

Lebenslange Aktenkundigkeit

Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.

Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?

Einen eventuellen Datenmissbrauch  als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.

Worin besteht die Missachtung?

Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.

Und wenn’s ums Geld geht?

Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf.  Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
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2010-01-13
  

Landtagsschwuchtel


Adelsprädikat Schwuchtel

Ist das Wort Schwuchtel eine Beleidigung? Nun, darüber kann man geteilter Meinung sein.
Wenn ein heterosexueller Mann mit diesem Adelsprädikat bedacht wird, kann man sicher
davon ausgehen, dass diese Bezeichnung beleidigend gemeint war. Dies wird auch für die
Betitelung Schwuler oder Homosexueller gelten.

Was steht im Internetlexikon „Wikipedia“ über das Wort Schwuchtel? Es wird zwar darin
festgehalten, dass dieses Wort auch abwertend verwendet werden kann, aber auch die
männliche Homosexualität, mit dem verbundenen gekünstelten weiblichen Benehmen

und trippelnden, wiegenden Gang des damit schwuchtelnden femininen homosexuellen
Mannes gemeint ist.

War es eine Beleidigung?

Ist es nun eine Beleidigung, wenn ein bekennender homosexueller Mann als Schwuchtel
tituliert wird? Laut den GRÜNEN ja. Denn diese fordern eine Entschuldigung des FPÖ-
Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer, der Gebi Mair als „Landtagsschwuchtel“
bezeichnet hatte, nachdem dieser den Freiheitlichen Gerald Hauser scharf attackierte.

Homosexuelle Menschen bezeichnen sich ganz offiziell, selbst als Schwule oder Lesben.

Gebi Mair selbst ist bekennender Homosexueller. Wäre jetzt die Bezeichnung Homosex-
ueller oder Schwuler ebenfalls eine Beleidigung gewesen?

GRÜNE reagieren sensibel

LAbg. Georg Willi, Klubobmann der Tiroler Grünen meint, dass sexuelle Orientierung ange-
boren ist und keinen Grund für jedwede Diskriminierung oder Beleidigung darstellen dürfe.
Hätte Königshofer, Gebi Mair als Armleuchter bezeichnet, wäre dies für uns eine eindeutige
Beleidigung.

Im speziellen Fall kennen wir uns aber nicht ganz aus. Königshofer hatte sich in seiner
Wortwahl des Wortes Schwuchtel bedient, dass er vermutlich auch abwertend gemeint hat.
Aber viele Wörter des täglichen Sprachgebrauches, die grundsätzlich keine Beleidigung
darstellen, können abwertend verwendet werden, ohne das daraus ein großes Kino gemacht
wird.

Lasst Blumen sprechen

Da Gebi Mair aus seiner sexuellen Ausrichtung keinen Hehl macht, können wir Herrn Königs-
hofer nur empfehlen, bei der nächsten verbalen Auseinandersetzung mit diesen, besser einen
Blumenstrauß zu überreichen.

Auf keinen Fall sollte er die Worte Homosexueller oder Schwuler aussprechen, denn diese
würden ebenfalls als Beleidigung gewertet werden. Ja so sind sie, manche homosexuelle
Mitbürger. Alle Rechte einfordern, aber gleich den Beleidigten spielen, wenn es einmal
unter Männer verbal etwas härter zu geht.

*****

2010-01-08
  

Kein Fest für Schwule


Grüne Forderungen

Eine langjährige und für uns unverständliche Forderung der GRÜNEN, ist für diese nicht
in Erfüllung gegangen. Eine „Hochzeit“ für Schwule wird es nicht geben. Zu Recht wie
wir meinen, denn tausende Jahre gelebte Tradition kann man nicht einfach unter dem
Deckmantel des „Diskriminierungsvorwurfes“ vom Tisch wischen.

Auch wenn der GRÜNE Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder noch so darüber ent-

täuscht ist, dass es keine standesamtliche „Zeremonie“ mit Reiswerfen geben wird, sollte
er sich mit dieser Tatsache abfinden.

Diskriminierungsvorwurf

Schreuder macht nun die SPÖ/ÖVP-Regierung dafür verantwortlich, dass die Anmeldung
einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt, einer Autoanmeldung gleich
-kommt.

Ausserdem wirft er den Regierungsparteien vor, dass das Partnerschaftsgesetz, von dem
eigentlich Lesben und Schwule profitieren sollten, vielmehr für ein heterosexuelles, funda-

mentales-klerikales Klientel gemacht wurde.

Akzeptanz vorhanden

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind bei uns mittlerweile akzeptiert, obwohl wahr-
scheinlich nicht alle Leute diese für gut finden. Trotzdem hat sich eine Akzeptanz gegen-
über Lesben und Schwulen gebildet.

Diese könnte jedoch wieder schwinden, wenn nicht erfüllte Forderungen mit Diskriminier-
ungsvorwürfen quittiert werden, sowie es Herr Schreuder praktiziert.

Die Norm

Es gibt gewisse Normen, die das Zusammenleben von Menschen regeln. Als Norm gilt,
was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird. Bei der Sexuali-
tät ist es die gelebte und empfundene Norm, die durch die Evolution über millionen Jahre
hinaus die Menschheit prägte.

Es ist nun einmal eine unverrückbare Tatsache, dass zum Erhalt der Menschheit eine Frau

und ein Mann unbedingt von Nöten sind. Eine Fortpflanzung ist beim Menschen unter gleich-
geschlechtlichen Paaren nicht möglich, auch wenn so mancher homosexuelle Fanatiker immer
wieder auf wenige Ausnahmen in der Tier- und Pflanzenwelt hinweist.

Der Sinn der Hochzeit

Aus  evolutionärer Sicht  ist daher eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, als nicht normal anzusehen. Seitdem der Mensch auf zwei Beinen gehen kann,
wurde die Verbindung zwischen Mann und Frau, zwecks Familiengründung und Fortpflanz-
ung, immer mit einem Fest gefeiert.

Dieses Fest hat den Sinn, dass sich viele Leute einfinden, die dem Brautpaar viel Glück

und vorallem einen reichen Kindersegen wünschen. Dieses Fest nennt man „Hochzeit“.

Einforderungen von Rechte

Es ist daher erstaunlich, dass Lesben und Schwule das Recht einer „Hochzeit“ einfordern,
obwohl sie den eigentlichen Sinn einer solchen nicht erfüllen können. Aus biologischen
Gründen können sie sich untereinander nicht fortpflanzen.

Trotzdem versuchen immer wieder „militante“ Vertreter der Lesben und Schwulen, Rechte
für sich einzufordern, die ausschliesslich heterosexuellen Paaren vorbehalten sind.

Intolerant 

Auch dem Bundeskanzler vorzuwerfen, dass ihm Menschenrechte und Antidiskriminierung
halt doch nicht so wichtig sind, wie dies Marco Schreuder in seinem „Beitrag“ tut, beweist
eine intolerante Haltung.

Liebe Lesben und Schwule. Liebt euch platonisch oder sexuell. Bildet WG oder sonstige
Lebensgemeinschaften. Nur geht mit Eurer sexuellen Ausrichtung den übrigen Mitmen-

schen nicht auf den Geist, denn damit erweist Ihr Euch keinen guten Dienst.

Stauni

  
2009-11-01
  

Aus gehabten Schaden nichts gelernt

 

Keine Neuigkeiten

Das Wahlergebnis für die FPÖ ist in etwa so ausgefallen, wie wir es in einem Beitrag am
Vormittag des Wahltages angekündigt haben. Aber wie gesagt, dazu musste man kein
Hellseher sein.

(Fotoquelle: http://ooe.orf.at/stories/392428/)
Bei einer Wahlbeteiligung von 80,34 Prozent (+1,69) ergab sich folgende Ergebnis.

ÖVP: 46,8 Prozent (+3,4)
SPÖ: 24,9 Prozent (-13,4)
FPÖ: 15,3 Prozent (+6,9)
Grüne: 9,2 Prozent (+0,1)
BZÖ: 2,8 Prozent
   
Mandate im Landtag
ÖVP 28 (+3)
SPÖ 14 (-8)
FPÖ: 9 (+5)
Die Grünen: 5 (+/-0)
  
Sitze in der Landesregierung
ÖVP: 5 (+1)
SPÖ: 2 (-2)
FPÖ: 1 (+1)
Die Grünen: 1 (+/- 0)
 

Grüne hatten Glück

Die Sozialdemokraten bekamen schwer ihr Fett weg und mussten herbe Verluste ein-
stecken. Die Grünen kamen gerade noch mit einem blauen Auge davon, denn wir hatten
angenommen, dass auch diese ein Minus verzeichnen werden.

Haiderkult ist in OÖ out

Das BZÖ hat nicht einmal den Einzug in den Landtag  geschafft. Tja, ein toter Jörg Haider
zieht eben nur mehr in Kärnten. Daher beeilt man sich dort, möglichst viele Brücken und
Plätze nach dem verstorbenen Landesvater zu benennen.

Auch Marterln und ein Museum in einem aufgelassen Bergwerkstollen werden ihriges
dazu beitragen, dass der Name Jörg Haider nicht so schnell in Vergessenheit gerät.
Denn sollte das passieren, wird das BZÖ auch in Kärnten ins  politische Nirwana
verschwinden.

Naiv oder präpotent?

Zwar erklärte der SPÖ-Landesparteichef Erich Haider, dass er nach dieser sehr schmerz-
lichen Wahlniederlage die Vertrauensfrage stellen, ob dies jedoch noch etwas nützt sei
dahingestellt.

Da ist es doch erstaunlich, dass man in der SPÖ-Spitze die letzten Wahlniederlagen offen-
bar nicht sehr ernst nimmt und keinen Anlass zu einem Kurswechsel sieht. Die Landtags-
wahlen in Vorarlberg und Oberösterreich werden  von Faymann, Häupl und Co, nicht als
Barometer für die Nationalratswahl, bzw. für die Wiener Gemeinderatswahl gesehen.

Na wenn das nur kein Irrtum ist, der den SPÖ-Granden hier unterläuft. Ein H.C. Strache
wird sich vor Freude über soviel Naivität oder Präpotenz, sicherlich bereits seine Hände
reiben.

Stauni
  
2009-09-28
   

Straches Erfolgskurs

 

FPÖ wird weiter zulegen

Man braucht kein Hellseher zu sein um voraussagen zu können, dass die FPÖ bei den
heutigen Landtagswahlen in Oberösterreich wieder zulegen wird. Vermutlich auf Kosten
der SPÖ und der Grünen.

Da nützt auch die gespielte Ratlosigkeit und Enttäuschung der Sozialdemokraten und der
Grünen bei den letzten Wahlen in Vorarlberg nichts, um über das „Erfolgsrezept“ eines
H.C. Strache hinwegtäuschen zu können.

Schüren von Ängsten

In Zeiten von Reichtum und Wohlstand hätte Strache mit seiner Art, keine Chance  nur
einen Blumentopf zu gewinnen. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie jetzt
vorherrschen, ist seine Strategie so einfach wie simpel.

Er schürt die Ängste der Menschen und spricht noch dazu offen aus, was sich viele denken.
Asylmissbrauch, Überfremdung und Steuergeldverschwendung sind die Kernpunkte seiner
Wahlpropaganda.

Niemand will ständig teilen

Diese Dauerberieselung fällt bei vielen Österreicher(innen) auf fruchtbaren Boden.
Bei jenen die durch harte Arbeit ihr täglich Brot verdienen und nicht mehr einsehen wollen
warum ihr Steuergeld derart verschwendet wird.

Aber auch bei den österreichischen Berufsarbeitslosen und Sozialschmarotzern kommt die
Botschaft des H.C. Strache an. Diese haben Angst, ihr erschnorrtes Geld mit Asylwerbern
und ausländischen Artgenossen teilen zu müssen.

Das Boot sinkt

Vielen ist sicher die Aussage „das Boot ist voll“ noch in guter Erinnerung. Wir meinen
das dieses Boot nicht nur voll ist, sondern  bereits sinkt . Sollten SPÖ und Grüne weiter-
hin Gutmenschen, auf Kosten von Dritten spielen, werden sie mit diesem Boot unter-
gehen.

Vielen Österreicher(innen) ist es ein Dorn im Auge, dass Zuwanderer bei uns soziale

Leistungen erhalten, die in deren Ländern Fremdwörter sind. Dafür gäbe es ein einfache
Lösung.

Gleiche Rechte

Jeder Zuwanderer oder Asylwerber erhält in Österreich die gleichen sozialen Leistungen
oder finanziellen Zuwendungen, die ein österreichischer Staatsbürger in dessen Herkunfts-
land erhalten würde.

Das klingt zwar im ersten Moment nicht nach christlicher Nächstenliebe, jedoch finden wir
eine solche Lösung gerecht. Vorallem würde es einen Teil des Stromes von Wirtschaftsflücht-
linge stoppen, unter denen sich zahlreiche Personen befinden, die es nur auf diese Sozial-
leistungen abgesehen haben.

Wirtschaftsflüchtlinge

Was die sogenannten Asylwerber betrifft, unter denen sich zu einem erheblichen Teil Per-
sonen befinden, die gar nicht verfolgt werden sondern lediglich ihre wirtschaftliche Position
verbessern wollen, müßte folgende Regelung stattfinden.

Der/die betreffende Person muß nachvollziehbar nachweisen können, woher sie kommt

und warum sie in ihrem Heimatland verfolgt wird. Märchengeschichten und nicht vorhandene
Identitätsdokumente, die angeblich auf der Flucht weggeworfen wurden, dürfen keinen Be-
weisstatus haben.

Sollte innerhalb von 3 Tagen die wahre Identität, Herkunftsland und Beweggründe dieser

Person nicht aufzuklären sein, so ist diese in jenes Land abzuschieben, welches von den
österreichischen Behörden als Herkunftsland angenommen wird.

Sozialschmarotzer

Auch für Dauerarbeitslose egal ob Österreicher(innen) oder integrierte Ausländer(innen)
haben wir einen Lösungsvorschlag. Sollten sich diese Personen in einem körperlich und
geistig normalen Zustand befinden, dass heißt arbeitsfähig sein und bereits zehn ange-
botene Stellen egal aus welchem Grund abgelehnt haben, hat eine sofortige unbefristete
Streichung jeglicher Unterstützungen zu erfolgen.

Proteststimmen

Mit einer Durchsetzung der obigen Vorschläge, würde einem H.C. Strache sehr viel Wind
aus seinen Segeln genommen werden. Denn es sind nicht nur Ewiggestrigen oder Neo-
nazis welche die FPÖ wählen.

Ein nicht unerheblicher Teil der anständigen und hart arbeitenden Bürger haben es satt,

wie ihr Steuergeld verschwendet wird und geben aus Protest einem H.C. Strache ihre
Stimme.

Stauni

  
2009-09-27
  

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Der Machtfaktor

 

Spammails

Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.

http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/

Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist

vielleicht langweilig.

In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-

mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.

Hacker am Werk ?

Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.

Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941

Mag. W. Tomanek

Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.

Wer bezahlt, bekommt gute Presse

Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“

Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und

dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.

Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-

gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.

Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch

bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.

Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.

Austeilen ja, einstecken nein

Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.

Der Machtfaktor

Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15

Oswald kommt um Hilfe

Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.

Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses

Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.

Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-

gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.

ERSTAUNLICH wurde geboren

Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008  mit „ERSTAUNLICH“ online.

Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-

auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
   
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.

Recherchenauftrag den es nie gab

Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.

Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-

nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.

Oswald wird ignoriert

In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.

Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser

ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“.  Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.

Aufforderung zum Einbruch ?

Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.

Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden

den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.

Stauni

 
2009-07-05
      

Inhalts-Ende

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