Ist die ÖVP in Sachen Corona-Zeit lernresistent?

Trotz ständiger Abstrafung für das Corona-Willkürsystem durch die Wähler, versucht die ÖVP aus dem Thema vergeblich politisches Kapital zu schlagen

Besonders für schlau dürfte sich die ÖVP gehalten haben, als sie gestern gegen die FPÖ-Politiker Hafenecker und Jenewein auf X schoss. Bekanntlich wurden die beiden FPÖ-Mannen verurteilt, weil sie für den Eigengebrauch COVID-Testzertifikate gefälscht hatten. Was für ein Kriminalfall des Jahrhunderts meinen wir zur dieser „Straftat“, die vermutlich zigtausende Österreicher(innen) auch „verbrochen“ haben.  Denn durch die kurze Gültigkeitsfrist dieser eigentlich nutzlosen Testzertifikate war garantiert, dass diese in unzähligen Fällen (besonders übers Wochenende) ihre Gültigkeit zu Wochenbeginn verloren hatten. Oder war es kurzfristig auch  gar nicht möglich sich testen zu lassen, um einen solchen Wisch zu bekommen.

Gut, ganz nutzlos waren diese Zertifikate nicht, denn die Betreiber von Teststraßen und Testlokalitäten verdienten sich eine goldene Nase damit. Warum ein derartiges Delikt überhaupt noch zur Anklage kommt, ist uns in Hinsicht auf das Corona-Willkürsystem, in dem es wiederholt verfassungswidrige Verordnungen gab, ein Rätsel.

Jedenfalls versuchte die ÖVP aus den Verurteilungen von Hafenecker und Jenewein politisches Kapital zu schlagen und forderten deren Rücktritte. Der Schuss ging allerdings gewaltig nach hinten los und Ergebnis war ein riesiger Shitstorm und vermutlich auch ein Zuwachs für die FPÖ.

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Schlepperei ist ein ernsthaftes Verbrechen und kein Kavaliersdelikt


Grüner Ex-Abgeordneter Köchl in Italien wegen

‚Begünstigung illegaler Migration‘ rechtskräftig verurteilt

 

„Die selbsternannte Sauberpartei der Grünen liefert einen Skandal nach dem anderen. Von Chorherr und Co. mit mutmaßlichen Spenden- und Korruptionsskandalen bis nun zur ‚Begünstigung illegaler Migration‘, wie man in Italien Schlepperei bezeichnet. Dort nämlich wurde nun der Ex-Abgeordnete und ehemalige Chef der Kärntner Grünen rechtskräftig zu einer bedingten Geld- und Haftstrafe verurteilt, weil dieser einen Iraker illegal nach Italien brachte“, reagierte heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker auf Medienberichte.

 

„Das ist aber nur der eine Skandal“, sagte Hafenecker und wies auf die Aussage der Grünen Landessprecherin Voglauer hin, die meinte, dass diese Verurteilung die Grünen nichts anginge, weil Köchl sich in Österreich nichts zu Schulden habe kommen lassen. „Diese Auslegung der Kärntner Grünen kann man höchstens als ‚rechtskreativ‘ bezeichnen und spiegelt das Sittenbild dieser Partei wider“, betonte Hafenecker und weiter: „Ein Parteiausschluss des Herrn Köchl ist mit dieser Verurteilung unumgänglich.“

 

„Diese Umstände sollte die ÖVP im Hinterkopf behalten, wenn diese von einer ‚Mitte-Rechts‘ Regierung spricht und den bereits mit der FPÖ eingeschlagenen Migrations-Kurs beibehalten möchte. Eine Koalition mit einer grünen Partei, welche ein solch flexibles Rechtsempfinden innehat, kann in Zeiten der Massenzuwanderung und ‚Migrations-Zwangsbeglückung‘ durch die EU nur zulasten Österreichs und seiner Bevölkerung ausgehen. Eine derartige ‚Geisteshaltung‘ ist ein sehr ernsthaftes Sicherheitsrisiko für unser Heimatland“, stellte Hafenecker nachdrücklich fest und erinnerte daran, dass er bereits im vergangenen Februar auf diesen Fall eindrücklich hingewiesen hat. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-10-09


Warnung an die autochthone Bevölkerung in Österreich


Keine humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam in der Öffentlichkeit machen

 

Man muss die FPÖ und ihre Funktionäre nicht mögen, aber ein heute gefälltes Urteil am Landesgericht Innsbruck gegen Ex-Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend, Benjamin Kranzl, wird vermutlich nicht nur bei uns ungläubiges Kopfschütteln auslösen.  Dieser wurde nämlich wegen Verspottung des Fastenmonats des Islams verurteilt.

 

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai diese Jahres, das RFJ-Gartenfest auf Facebook mit diversen Fotos unter dem Titel „Ramadan mit dem RFJ Schwaz“ dokumentiert zu haben und damit den gesetzlich zulässigen Brauch des Ramadans herabgewürdigt zu haben.  Was war denn auf den besagten Fotos zu sehen? Man mag es nicht glauben, diese zeigten eine gesellige Runde des RFJ beim Spanferkel essen.  Damit handelte er sich eine Anklage wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ein.

 

 

Kranzl gestand zwar ein, das Posting verfasst zu haben, bekannte sich jedoch im Sinne der Anklage nicht schuldig.  Er rechtfertigte sich damit, dass er den Ramadan oder den Islam damit nicht herabwürdigen wollte, sondern lediglich eine amüsante Situation herstellen wollen.  Er wollte auf amüsante Weise zwei Dinge in Zusammenhang zu bringen, die von Natur aus nicht zusammen passen.

 

Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und war der Auffassung, dem Angeklagten sei es jedoch genau darum gegangen, diesen Kontext herzustellen und damit einen wesentlichen Brauch des Islam zu verspotten.  Als besonders erschwerend wurde gewertet, dass das Facebook-Profil des Beschuldigten ohne Einschränkung aufgerufen werden konnte und damit der Tatbestand der „Öffentlichkeit“ gegeben war.

 

Die Richterin folgte der Auslegung der Staatsanwaltschaft und sprach Kranzl zwar nicht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, aber wegen der Verspottung schuldig.  Sie begründete, dass Angesichts des FPÖ und RFJ-Hintergrunds des Angeklagten davon ausgegangen werden müsse, dass er das Posting mit einem bewussten Hintergedanken veröffentlicht habe.  Da stellen wir uns die Frage, ob mit dieser Begründung schon Gedanken strafbar sind?

 

Dabei hatte Kranzl Glück im Unglück, denn auf Grund seines bisher ordentlichen Lebenswandels, wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 480,- Euro (die Hälfte davon bedingt) verurteilt.  Wäre ein derartiges Urteil in Saudi Arabien gefällt worden, könnten wir das verstehen.  Jedenfalls wollen wir die autochthone Bevölkerung in Österreich davor warnen, in der Öffentlichkeit humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam zu machen.  Wie das nämlich ausgehen kann, zeigt das heutige Urteil des Landesgerichtes Innsbruck.

 

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2017-11-15


Milliarden, ein Ex-SPÖ-Chef und eine österreichische Bilderbuchkarriere


GASTKOMMENTAR

 

Manche Geschichten würden als Drehbuch wohl wegen Absurdität zurückgeworfen werden. So wohl auch die des österreichischen Immobilienmilliardärs Rene Benko. Eine Geschichte wie ein Austro House of Cards mit einem Ex-Kanzler, Partei-Netzwerken im Hintergrund, einer Geheimvereinigung und milliardenschweren Investoren, die oft zweifelhaften Hintergrund hatten. Dazu Benko, aus bescheidenen Verhältnissen kommend, heute einer der reichsten Österreicher. Doch wie kam der erst vierzigjährige Tiroler zu seinem Reichtum?

 

Benkos SIGNA ist mittlerweile der bedeutendste Immobilienentwickler in Österreich und betreibt große Handelsbeteiligungen in Deutschland. Die Gruppe hat sich nach Angaben ihrer eigenen Firmenseite seit der Gründung vor 17 Jahren mit einem Immobilienvermögen von rund EUR 7,5 Mrd. und einem Umsatzvolumen ihrer Retailbeteiligungen von rund EUR 3,8 Mrd. aus dem Nichts zu einem echten europaweiten Player entwickelt. „Transparenz gehört nicht zu den Tugenden des Rene Benko“, schrieb dazu etwa die deutsche Zeit einmal.

 

Sein Talent ,sein „Imperium auf zweifelhafte Bekannte“ zu gründen, wie es das Manager Magazin schrieb, hat sicherlich dazu beigetragen. Egal ob eine Skandalbank im Staatsbesitz von Abu Dhabi, ein griechischer Reeder aus dem Steuerparadies, oder der gerade in Israel wegen Korruptionsverdacht verhaftete Diamantenmilliardär Steinmetz, sie alle haben den blitzartigen Aufstieg Benkos mitfinanziert.

 

Nicht einmal eine Verurteilung wegen versuchter verbotener Intervention hat den Aufstieg Benkos gestoppt. Der Unternehmer hatte laut rechtskräftigem Urteil via Mittelsmann versucht, über den, mittlerweile wegen Korruption zu mehreren Jahren Haft verurteilten, kroatischen Ex-Premierminister Ivo Sanader, Italiens Ministerpräsident Berlusconi zu beeinflussen, um Ermittlungen gegen eine Firma Benkos „zu einem positiven Ende“ zu bringen.

 

Trotzdem zählt Benko weiterhin die Creme de la Creme aus rot-schwarzer Politikszene und Austro-High Society zu seinem Netzwerk. Er gehört zum Bekanntenkreis von Neo-ÖVP-Chef Kurz, der schon einmal beim gemeinsamen Frühstück mit Schwarzenegger und Benko, in dessen Wiener Nobelhotel medienwirksam über FPÖ-Chef Strache herziehen darf.

 

Aber speziell interessant sind die Verbindungen Benkos durch Ex-Kanzler Gusenbauer, dessen Dienste sich Benko knapp nach dessen Ausscheiden aus der Politik gesichert hat. Gusenbauer ist ja noch immer Präsident des SPÖ-Renner-Institutes und kolportiert einflussreicher Berater des aktuellen SPÖ-Chefs Christian Kern.

 

Jener Christian Kern, der nach der aufsehenerregenden Verhaftung seines Dirty Campaigning Wahlkampfberaters Tal Silberstein gemeinsam mit Diamantenmilliardär Beny Steinmetz wegen Korruptionsverdachtes, Silberstein feuern musste.

 

Aufsehenerregend ist dabei die Tatsache, dass Benko den internationalen Durchbruch auch den Millionen von Beny Steinmetz verdankt. Der israelische Milliardär, wegen afrikanischer Minengeschäfte schon lange im Visier der Justiz, war Benkos Hauptfinanzier der Übernahme der deutschen Kaufhauskette Karstadt.

 

„Beny Steinmetz, Rene Benkos reicher Freund“, war 2013 dazu die Überschrift im Trend. Damals lobte man in der SIGNA Steinmetz noch über alle Maßen: „Clever sei er, schnell in seinen Entscheidungen und hochintelligent. Eigenschaften, die dort bislang vor allem dem eigenen Unternehmensgründer, René Benko, zugeschrieben wurden.“ 2015 zahlte Benko Steinmetz wieder aus.

 

Steinmetz ist heute der größte Einzelkunde des Diamanten-Weltkonzerns De Beers. Hinzu kommt noch ein großes Aktienpaket am kanadischen Bergbau-Riesen Gabriel Resources, der auch umstrittene Abbauprojekte in Rumänien verfolgt.

 

Benkos berufliche Verknüpfung mit EX-SPÖ-Chef und Altkanzler Alfred Gusenbauer soll hier zumindest nicht erschwerend gewirkt haben. Gusenbauer, Mitglied des SIGNA Beirates, ist auch beim oben erwähnten skandalumwitterten Steinmetz Unternehmen Gabriel Resources als „Director“ mit an Bord. Ebenfalls fungiert Gusenbauers ehemaliger persönlicher Assistent im Bundeskanzleramt als Kommunikationsverantwortlicher bei Benko. Gusenbauer ist auch Aufsichtsratsvorsitzender von Milliardär und Politfinanzier Hans Peter Haselsteiners STRABAG, der sich an Benkos SIGNA beteiligt hat. Benko, Gusenbauer und Haselsteiner sind auch Teilnehmer an der Bilderberg Konferenz – einem geheimnisumwitterten Treffen der Reichen und Mächtigen.

 

Hans P. Steiner

2017-08-29


SPÖ-Politiker verurteilt


Beleidigungen haben nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun

Wer  glaubt,  dass Beleidigungen via sozialen Netzwerken als freie Meinungsäußerung
einzustufen  und  daher straffrei sind,  der hat sich geirrt.   Diese Erfahrung musste nun
auch  der SPÖ-Politiker,  Dr. Christoph Baumgärtel,  seines  Zeichens  stellvertretender
Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf, machen.
Er  betitelte  im  Frühjahr dieses Jahres,  den FPÖ-Chef H.C. Strache, auf Facebook
wörtlich als  „Arsch“.

Nun bekam er die Quittung für seine Äußerung.  Er wurde am Landesgericht für Straf-
sachen Wien,  wegen Beleidigung verurteilt  (Urteil nicht rechtskräftig).

Eines  muss  man  aber  Dr. Baumgärtel zugute halten:  Er bestritt seine Tat nicht und gab
zu,  den  besagten Text  auf   Facebook  geschrieben  zu  haben.    Wir  kennen  da  einen
anderen  Fall,  der im  September  2016  am  Landesgericht  Linz verhandelt wird.  Da be-
streitet  der  Angeklagte,  dass  ein  beleidigender  Text   (auf  seinem  Facebook-Account)
in  Richtung  des FPÖ-Chefs von ihm geschrieben wurde und spricht sogar von Fälschung.
Wie  wir  aus  zuverlässiger  Quelle wissen,  werden dem Gericht bei der Verhandlung ein-
deutige  Beweise  vorgelegt  werden,  welche  die  Behauptungen des  Angeklagten wider-
legen werden.
Mehr wollen wir vorerst darüber nicht schreiben, da es sich um ein ein laufendes Verfahren
handelt.  Über den Ausgang der Verhandlung werden wir aber berichten.
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2016-08-14

Wird Eva Glawischnig in diesem Fall aktiv werden?


Grüner Landessprecher hetzt mit dubiosen Foto gegen die FPÖ

Die Grünen-Chefin, Eva Glawischnig, brüstete sich erst in jüngster Zeit damit, gegen
Hetze und Lügen im  Internet rigoros vorzugehen.  In 16 Fällen  (Quelle: Kurier)  sei
sie schon erfolgreich gewesen.  Unter ihre Klagen fielen auch auf Facebook geteilte
Beiträge.   Nun,  da  hätten  wir möglicherweise die Fälle  Nummer 17 und 18 für die
klag- bzw. anzeigefreudige Grün-Politikerin.
Joachim Kovacs, seines Zeichens Landessprecher bei den Grünen Wien, stellte nach-
folgenden  Beitrag  auf  seiner Facebook-Seite ein,  welcher von den Grünen-Mariahilf
vorbehaltlos geteilt wurde.
Dass  Kovacs  in  seinem  Beitrag gegen die FPÖ hetzt,  wird er ja wohl kaum in Abrede
stellen  können.  Vermutlich  um  seinem Artikel mehr Ausdruck zu verleihen,  stellte er
auch vier  einschlägige Fotos auf seinem Facebook-Account ein.  Höchst interessant ist
das von uns rot umrandete Bild.  Dieses soll eine Person beim Hitlergruß zeigen,  denn
ein  Foto  auf  dem  jemand  seiner Großmutter zuwinkt,  wäre ja für seinen Beitrag nicht
zielführend.
Für genau jenes Bild, gab es bereits eine strafrechtliche Verurteilung.  Wir waren damals
an der Aufdeckung der Lügenstory über den angeblichen Hitlergruß beteiligt und haben
auch einen Beitrag darüber verfasst:  Der  L I N K zum Beitrag.
Hier nochmals das besagte Foto zur Erinnerung:
Da allerdings nicht sicher ist,  ob die  Grünen-Chefin,  Eva Glawischnig,  auch gegen ihre
eigenen Genossen rechtlich vorgeht, hat dies die FPÖ-Wien für sie übernommen. Diese
haben sowohl Kovacs als auch die Grünen-Mariahilf angezeigt.
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2016-07-26

Sehr mäßiger Erfolg der grünen Anzeige/Klage-Kampagne


Bei 27 Fällen eine einzige Verurteilung

Im Klartext bedeutet das, dass 10 Fälle noch gar nicht abgeschlossen sind, der Ausgang
also  noch  ungewiss  ist und  daher nicht als abgeschlossen zu betrachten sind.  Zudem
fehlen  in  der  Aufzählung  12 Fälle,  bei  denen  die  Klagen und/oder Anzeigen augen-
scheinlich abgewiesen (verloren oder eingestellt) wurden.
Da kann man bei einer Anzahl von  27 Verfahren wohl kaum von einem Erfolg sprechen.
Scheinbar hatte man bei den Grünen nichts Besseres zu tun, als in sozialen Netzwerken
nach  Postings  zu  suchen,  die als nicht  angenehm erschienen.   Tja,  auch eine Art der
Beschäftigungstherapie,  auf welche die Grünen nicht unbedingt stolz sein müssen.
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2016-03-20

Grazer SJ-Chef wurde wegen Hitlergruß-Beschuldigung verurteilt

Recherche beim STANDARD war Fehlanzeige

 
Screen: derstandard.at
 
Auf  Grund  des  obigen  Bildes und den Aussagen von Sebastian Pay,  Vorsitzender der SJ Graz,
sah  man  sich  beim  politisch  links orientierten STANDARD augenscheinlich bemüßigt,  obigen
Beitrag  (Teil- Screenshot) zu verfasssen,  der mit dreißig Seiten – mehr oder weniger gehässiger
– Kommentare „belohnt“ wurde. Warum man es bei der rosaroten Postille offenbar verabsäumte
eine gründliche Recherche durchzuführen, entzieht sich unserer Kenntnis. Möglicherweise stand
ein ideologisches Motiv dahinter.
 
Wir haben jedenfalls recherchiert und enttarnten die  Aussage von Pay sehr rasch als Lüge.  Der
angebliche Hitlergruß erwies sich lediglich als ein Mitschunkeln zu einem Lied. Dies ist im nach-
folgenden   Video  einwandfrei  ersichtlich.    Der  dazugehörige  Beitrag  ist  unter  diesem LINK
ersichtlich.
 
Achtung: Ab Sekunde 25!
 
 
Auch  auf  zahlreichen  linken  Facebook-Seiten zerriss man sich das Maul.   Sebastian Pay
postete damals auf seinem Facebook-Account folgendes:
 
Screen: facebook.com (Account Sebastian Pay)
 
Heute  erhielt  der  sozialistische  Nachwuchspolitiker  die Quittung für seine Hitlergruß-Story.
Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage erhielt Sebastian Pay eine bedingte Haft-
strafe  von  sechs  Monaten  und muss zusätzlich 1.440 Euro Strafe zahlen.   Sowohl Pay als
auch der Staatsanwalt beriefen gegen das Urteil,  dass somit nicht rechtskräftig ist.
 
 
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2014-03-14

Ist Peter Hochegger nach Brasilien ausgewandert?


Fake oder Realität?

Screen: facebook.com
Wenn  obiges Facebook-Profil kein Fake ist,  dann dürften Lobbyisten in Österreich ein recht
sorgenfreies  Leben  führen  können.   Nicht  einmal  einmal  eine  Verurteilung (nicht rechts-
kräftig) zu 2 ½ Jahren unbedingter Haft, scheinen „Herrn Engelbrecht“ (dem Foto nach Peter
Hochegger) zu beeindrucken.
Dabei erwarten Hochegger noch zwei wesentlich schwerwiegendere Prozesse als jenen, den
er  bereits hinter sich hat.   Vielleicht ist es unter diesem  Gesichtspunkt ohnehin besser, sein
Domizil in Brasilien aufzuschlagen.
Es besteht rein theoretisch natürlich auch die Möglichkeit,  dass man in bestimmten Kreisen
darauf  hofft,  dass Peter Hochegger in Brasilien bleibt und daher bei den zwei noch offenen
Prozessen in Österreich nicht aussagen kann.
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2014-03-01

Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt


Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Screen: © erstaunlich.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder  Politiker(innen) der selben Fraktion,  andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts  in  diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“.    Es  ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und  erstinstanzlich  vom  Bezirksgericht  Innere  Stadt  Wien,  zur  Bezahlung  der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst:  Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt,  den Herausgeber dieses
Online-Magazins  mit  ihren  Kommentaren  auf  Öllingers  Facebook-Seite  zu beleidigen und zu
diskreditieren.   Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert,  die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der  Grünpolitiker  kam  der  Aufforderung  vorerst  nicht  nach und wurde erst aktiv,  als ihm ein
Anwaltsschreiben  ins Haus flatterte.   Er löschte zwar dann die betreffenden Postings,  sah sich
aber  dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren,  dass man die Wahrheit ja
schreiben  dürfe.    Mit  dieser  erstaunlichen  Rechtfertigung  unterstützte  er  sogar  die  rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf,  dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund  seiner  publizistischen Aktivitäten,  wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr  die  Maßstäbe  für  Privatpersonen,  sondern  jene für Politiker gelten.   Die inkriminierten
Äußerungen  seien  somit  vom  Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.   Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf  eine  Klage  wegen  „Übler Nachrede“  und  „Beleidigung“  verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte,  weil sich dieser ohnehin schon auf
dem  politisch  absteigenden Ast befand,  wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf  die  Bezahlung  der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete  nicht  nach  und wurde daher geklagt  (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im  gegenständlichen  Fall  sind  die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat.  Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung.   Die  Verbreitung  unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers.   Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem  Beklagten sind die Postings bekannt gewesen,  er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da  er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat.   Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch  die  Veröffentlichung  der  „Rechtfertigung“  jemanden,  der unter anderem eine **********
geführt  habe,  als *********** bezeichnen  zu  dürfen,  habe  der  Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des  Klägers  gewusst  habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch  dieses  Verhalten  treffe  den  Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung  sowie  Schadenersatz gegen den Beklagten begründet.   Da sich der Beklagte geweigert
habe,  die  in  seine  Haftung  fallenden  Postings zu entfernen,  treffe ihn das Verschulden für das
notwendige  Einschreiten  des  Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen  das  Urteil  kann  Karl Öllinger berufen.   Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten.  Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber)  legte  doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine  kurze  Erklärung  für  Leser(innen)  die  diesbezüglich  über  kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge  von  Marcus J. Oswald  brachten  diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige  Verfügungen  (darunter  auch  eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede  Menge  Ärger  und  Probleme  ein.   Daher  entbehrt  es  nicht  einer gewissen Tragikomik,
Artikeln  von  diesem  Mann  als  seriöse  und  zuverlässige  Quelle zu präsentieren.   Auch das
Gericht  schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest:   „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die  glaubwürdige  Aussage  des  Klägers  nicht  entkräften.“ (Anmerkung  der  Redaktion:  Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
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2014-02-01

Auch SPÖ-Lügen haben kurze Beine


SPÖ wurde vom Wiener Straflandesgericht verurteilt

Bereits im vorigen Jahr musste die SPÖ eine Presseaussendung, in der unwahre Behauptungen
über  den  FPÖ-Chef  H.C. Strache verbreitet wurden, widerrufen.  Aus dem von Günther Kräuter
(damaliger  SPÖ-Bundesgeschäftsführer)  angekündigten  Kinderspiel  des  Wahrheitsbeweises
wurde nämlich nichts.  Den Beitrag darüber finden geneigte Leser(innen) unter diesem LINK.
Die  Angelegenheit  hatte  auch ein gerichtliches Nachspiel.   Die SPÖ wurde nun vom Wiener
Straflandesgericht  zu  einer  Entschädigungszahlung  an  FPÖ-Chef  Heinz-Christian Strache
unter anderem wegen übler Nachrede verurteilt.
URTEILSVERÖFFENTLICHUNG
Screen: APA/OTS
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2014-01-29

Blau-Schwarze Koalition könnte lebensgefährlich werden


Attentatsandrohung von SPÖ-Funktionär unter den Teppich gekehrt

Der Termin  zur  Nationalratswahl  rückt immer näher.   Wie werden sich die Wähler(innen) ent-
scheiden? Im Interesse der körperlichen Unversehrtheit von Angehörigen des Parlaments und
der  angrenzenden  Anrainer  hoffen  wir,  dass  es zu keiner blau-schwarzen Koalition kommt.
Warum? Nun,  immerhin steht nach wie vor eine schriftliche  Attentatsandrohung im Raum.
Diese  kam  aber nicht von bösen Freiheitlichen,  sondern wurde vor noch gar nicht so langer
Zeit vom SPÖ-Jungpolitiker, Martin Donhauser, ins soziale Netzwerk Facebook gestellt.  Und
das auf dem damaligen Facebook-Account der SPÖ Hochleithen.  Die Seite wurde nach Auf-
fliegen des Skandals geschlossen.
Screen: facebook.com
Screen: facebook.com
Trotz gründlichster Recherche konnten wir – bis auf eine im Sande verlaufene parlamentarische
Anfrage – keine rechtlichen Konsequenzen für die Attentatsandrohung finden.   Keine Gerichts-
verhandlung geschweige denn Verurteilung. Aufgedeckt hatte seinerzeit den Skandal nicht der
sonst  so  umtriebige  Datenpolizist  Uwe Sailer,  sondern  der Herausgeber des privaten Blogs
„SOS-Österreich“.
Den systemtreuen mit Inseraten gefütterten Medien   – bis auf Ausnahme des Kuriers –  war der
Skandal  keine  einzige  Zeile wert.   Die Sache wurde einfach unter den Teppich gekehrt.  Nun
mag sich der eine oder andere Leser fragen, warum wir diese Geschichte wieder in Erinnerung
rufen.
Dies hat mit dem jetzigen angeblichen Facebook-Skandal zu tun.   Auf einer privaten Facebook-
Seite  (die mittlerweile geschlossen ist)  wurden  einige  diskriminierende Kommentare gepostet.
Nun  wird  freiheitlichen Funktionären von politisch linker Seite vorgeworfen,  dass sie angeblich
diese  Postings  gelesen und nicht sofort nach dem Staatsanwalt geschrien haben.   Dieser Vor-
wurf wurde zum Skandal des Wahljahres 2013 hochstilisiert.
Da  staunen  wir aber , denn  auf  der damaligen offiziellen Facebook-Seite der SPÖ Hochleithen
müssen doch auch etliche sozialistische Funktionäre das Posting von Donhauser gelesen haben.
Dass  auf  der  betroffenen  Seite  sogar  hochrangige SPÖ-Politprominenz verkehrte,  wird durch
obigen  Screenshot  unter  Beweis  gestellt.   Sogar unser hochverehrter Herr Bundeskanzler gab
sich dort die Ehre.  Das  „e“  statt einem  „a“  in seinem Nachnamen werten wir als Tippfehler und
nicht als Fake-Account.
Wo  waren  damals  die   „ach so politisch korrekten“   linken Agitatoren wie Uwe Sailer und Karl
Öllinger? Von diesen hörte man damals nicht einmal den leisesten Piepser. Bleibt nur zu hoffen,
dass  die  Sicherheitsbehörden alle notwendigen Maßnahmen getroffen haben,  falls es zu einer
blau-schwarzen  Koalition  kommt.   Denn  wer  kann schon mit absoluter Sicherheit dafür garan-
tieren,  dass  Donhauser  seine im Jahr 2011 schriftlich angekündigte Attentatsandrohung nicht in
die Tat umsetzten wird?
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2013-08-23

Slowakische Einbrecher wieder aktiv


Wird die Innenministerin diesmal wieder schlafen?

Die  heurige Angelsaison hat noch gar nicht richtig begonnen,  da werden die Fischerhütten
-Einbrecher  am  Grenzfluss  March schon wieder aktiv.   Mit Booten übersetzen diese Krimi-
nellen  den  Fluss  von  der Slowakei nach Österreich und stehlen was nicht niet- und nagel-
fest ist.
Im vorigen Jahr räumte eine slowakische Bande 56 (!) Fischerhütten leer.   Erst nach erheb-
lichem  Druck  der Medien und von gutgesinnten Politikern mit Verantwortungsbewusstsein
– sowie der Eigeninitiative einiger Angler – wachte die Frau Innenministerin auf.   Dies führte
dann  schlussendlich zur Verhaftung und Verurteilung des Bandenbosses.  Wenn Sie in die
Suchfunktion  das Wort  „Fischerhütten“  eingeben,  gelangen Sie zu den Beiträgen,  in der
die Vorgänge der vorjährigen Einbruchsserie festgehalten sind.
Offensichtlich  hat  der  zwischenzeitlich  inhaftierte  slowakische  Berufseinbrecher  einen
würdigen Nachfolger gefunden.   Diesmal hat es das Revier Angern/March getroffen.  Dort
wurden innerhalb der letzten vier Wochen 8 Fischerhütten aufgebrochen und leergeräumt.
Und auch diesmal waren die Täter nicht zimperlich, wie die Fotos zeigen:
{besps}ed201301{/besps}
                              Fotos: © Privat
Türen  wurden  ausgehebelt oder komplett herausgerissen und die Fischerhütten anschließ-
end  „besenrein“ ausgeräumt.   Sogar die auf den Dächern montierten Photovoltaikanlagen
wurden  gestohlen.   Laut dem Vereinsobmann des Reviers Angern/March kamen die Täter
aller Voraussicht nach mit Booten. Dementsprechende Spuren wurden von Polizeibeamten
festgestellt, welche die Anzeigen der Hüttenbesitzer vor Ort aufnahmen.
Bleibt  nur  zu hoffen,   dass diesmal die Frau Innenministerin schneller reagiert und dement-
sprechende Schutzaktionen entlang des Grenzflusses March anordnet. Viel Hoffnung haben
wir  allerdings  nicht.  Dies schließen wir daraus,  weil die jüngste Einbruchserie,  der Presse-
stelle der NÖ-Polizei nicht einmal eine Zeile wert war.
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2013-04-27
 

Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
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2013-03-25
 

Erstaunliche ORF-Berichterstattung


Wie steht es mit journalistischer Sorgfaltspflicht beim ORF?

Der  ORF berichtet über den Scheuch-Prozeß, so weit so gut.  Faszinierend ist jedoch
das Bild samt Untertitel im linken unteren Teil des ORF-Beitrags.
Screen: orf.at

„Uwe Scheuch  und  Anwalt Dieter Böhmdorfer  nach  der Urteilsverkündung“ .  Natürlich
steht  nicht  dabei, wie alt das Foto ist,  dass das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wurde
– es also gar nicht existiert – und dass im gegenständichen Verfahren das Urteil frühestens
am 06.07.2012 erwartet werden kann.
Über eine derartige Berichterstattung des Rotfunks kann man nur ungläubig den Kopf
schütteln.   Durch  das  Foto samt Untertitel entsteht nämlich der subjektive Eindruck,
dass Scheuch im jetzigen Prozess bereits verurteilt wurde.
*****

2012-06-25
 

Vom Drogendealer zum Opferlamm


Prügelpolizisten wurden entlassen

In unserer Anfangszeit verfassten wir den Beitrag „(Ver)prügel Polizei“. Darin stellten wir
das  Verhalten  jener Polizisten an den Pranger,  die den Schwarzafrikaner  J. Bakary ver-
prügelten.  Wir kritisierten auch die erstaunlich milden Urteile gegen die Prügelpolizisten.
 
Nun  wurden jene WEGA-Beamte,  die Bakary misshandelten, aus dem Polizeidienst ent-
lassen.   Das ist auch gut so, denn solche Personen haben bei der Polizei nichts verloren.
Die Entlassung der Polizisten löste naturgemäß dementsprechendes Echo in den Medien
aus.
 
Interessant sind die Berichterstattungen in diversen Gutmenschen-Medien, wie zum  Bei-
spiel der Internet-Plattform „M-Media“.  
 
Screen: M-Media
 

Wer ist J. Bakary eigentlich?

Bei allem Respekt für das Opfer, entsteht auf „M-Media“ für den unbedarften Leser der Ein-
druck, dass es sich bei Bakary um eine männliche „Mutter Theresa“ handelt.  In der gesam-
ten Berichterstattung,  sowie auch auf der zitierten Internet-Plattform  „afrikaner.info.net“
ist kein Wort darüber zu lesen,  wer und was Bakary eigentlich ist, nämlich ein in Österreich
verurteilter Drogendealer.
 
J. Bakary  war unter falschem Namen illegal nach Österreich eingereist und hatte Asyl bean-
tragt.   Obwohl er noch verheiratet war,  heiratete er in Österreich nochmals und erreichte
dadurch eine befristete Aufenthaltsbewilligung.  Das wäre aber noch das kleinere Übel und
könnte, wenn man beide Augen zudrückt, als „Kavaliersdelikt“ abgetan werden.
 
Kein  Kavaliersdelikt  ist jedoch der Drogenhandel.  Bakary wurde von der Polizei mit einem
dreiviertel   (3/4 kg)  Kilogramm  Kokain erwischt.   1998  kam es zu einer Verurteilung wegen
Drogendelikten und im Jahr 2000 zu einer Abweisung seines Asylantrages. Seine Haftstrafe
endete  im April 2006.
 
Die  Prügelpolizisten haben ihre Strafe erhalten und stehen mit ihrer Entlassung vermutlich
ohnehin  am  Rande  ihrer Existenz.   Bakary nun quasi als unschuldiges Opferlamm hochzu-
stilisieren ist jedoch fehl am Platz.   Jene die das tun sollten sich einmal Gedanken über die
Opfer des Schwarzafrikaners machen.
 
Wie viel  Leid hat er wohl durch den  Verkauf seiner Drogen angerichtet?   Wie viele Kinder
wurden durch sein Kokain zum Drogenkonsum verführt? Interessanterweise wurden solche
Fragen in den Gutmenschen-Medien mit keinem einzigen Sterbenswörtchen thematisiert.  

Die kriminelle Energie von J. Bakary  ist jedenfalls nicht dazu angetan, ihn als wertvolles Mit-
glied der Gesellschaft zu bezeichnen.  Das Verhalten der Polizeibeamten ist unentschuldbar
und durch nichts zu rechtfertigen.   Angesichts seiner Tätigkeit als Drogendealer, hält sich
allerdings unser Mitleid für Bakary in recht überschaubaren Grenzen.
 
*****

2012-04-26
 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
 

Geld stinkt nicht


Ihre Sorgen möchten wir haben

So lautet ein Werbeslogan einer bekannten  Versicherung.  Den selben Spruch könnte man
auch beim BZÖ anwenden.  In Zeiten der Wirtschaftskrise und ausufernden Kriminalität,  hat
diese im politischen  Sturzflug  befindliche  Partei offenbar  keine anderen  Sorgen,  als sich
über die WC-Gebühren bei Autobahntankstellen aufzuregen.

Alles muß wieder raus

Der BZÖ-Verkehrssprecher Abg. Christoph Hagen, verwendet eine eigene Presseaussend-
ung dafür um den  Bürgern  dieses Landes mitzuteilen,  dass eine  WC-Gebühr  demnächst
zum Himmel stinken wird. „Viele Reisende werden künftig wohl eher ins Gebüsch huschen,
als für die Benützung der WCs zu zahlen“, so der Verkehrssprecher des BZÖ.

Im Gegenzug für eine  WC-Gebühr  fordert Hagen ein  Verbot des  Getränkeverkaufs in den

Shops,  da sonst die  Konsumenten gleich  doppelt für die ohnehin  überteuerten  Getränke
bezahlen müssen. Na klar, was oben rein rinnt, muß irgendwann auch unten raus.

Das wussten schon die alten Römer

Irgendwie hat der BZÖ-Verkehrssprecher vergessen, dass in Österreich die freie Marktwirt-
schaft herrscht. Diese wird durch Angebot und Nachfrage geregelt. Selbst die alten Römer
erkannten schon „Pecunia non olet“  zu Deutsch  „Geld stinkt nicht“,  als sie eine Latrinen-
steuer einführten.

Apropos „Geld stinkt nicht“

„Stärkung der Korruptionsbekämpfung muss oberste Priorität haben“, meinte heute der Bun-
deskanzler. Offenbar war diese bis dato nicht besonders stark, denn Verurteilungen wegen
Korruption sind in Österreich bis heute noch eher eine Ausnahme.

In den kommenden vier Jahren sollen insgesamt 28 Millionen Euro, zusätzlich für die Kor-

ruptionsbekämpfung zur Verfügung gestellt werden.  Jetzt darf noch dreimal geraten wer-
den, welcher Personenkreis eigentlich in Korruptions-Skandale involviert ist.

*****

2010-08-26
 

Kinderschänder an den Pranger


Internet-Pranger gefordert

Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er ist
der Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.

Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir

dieses Anliegen voll und gehen sogar noch einen Schritt weiter.

KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder

Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche  Datenbank reichen muß.  Auch müßten  Daten von  Konsumenten, die
kinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.

Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-

der.  In Ermangelung einer  Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch,  sehen sie sich er-
satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.

Kein Recht auf Anonymität

Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben und
im Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei-
nen, sind aber durch die hohen  Rückfallsquoten von  Kinderschändern und KIPO-Konsumen-
ten durchaus gerechtfertigt.

Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?

Bedenkt man dass Personen  für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche

Maßnahme für jene Personen, die sich an Kindern vergreifen oder an KIPO-Material ergötzen
mit Sicherheit eher gerechtfertigt.

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2010-08-10
 

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

*****

2010-02-06
  

Nicht alle Richter sind gleich

 

Standesansehen

Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.

Gleichheitsgrundsatz egal

Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest,  der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.

No Fun for Judges

Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit  „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten  nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.

Aidstest nicht so wichtig

Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.

Wahrung der Menschenrechte

Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.

OGH vs. EMGR

Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen  „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.

Das Urteil das EMGR

Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.

Die Kleinen hängt man

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
  
2009-10-01
  

Manche sind gleicher

  

Irrtum    

Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf  welche  Art und Weise  der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
   

Kein Interesse am öffentlichen Interesse      

Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
   

Der Ankläger und die Strafprozessordnung      

Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit  unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
    

Schlechte Wahlwerbung ?    

Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
     
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
  
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht 
   
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
     
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker  Dieter Althaus.
     
Stauni
  
2009-03-05
  

Inhalts-Ende

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