VKI-Check Lebensmittelzutaten: Wenn man mehr bekommt als erwartet


In an sich einfach herzustellenden Lebensmitteln stecken oft wahre Zutatencocktails

 

Algen im Mousse au Chocolat, Farbstoffe im Erdbeerjoghurt oder Erdnussöl im Vanilleeis: Das und viel mehr fand der Verein für Konsumenteninformation (VKI), als er im Juni/Juli 2019 die Zutatenlisten und die Verpackungsgestaltung des Sortiments von Erdbeerjoghurt, Mousse au Chocolat, Pesto, Tiramisu, Vanilleeis und Vanillemilch analysierte. Gesamt wurden 80 Produkte überprüft. Das auffälligste Ergebnis war, dass Lebensmittel, die im Grunde genommen aus nur wenigen, einfachen Zutaten hergestellt werden können, oft erstaunlich komplex zusammengesetzt sind. Je nach Hersteller wurden beim Vanilleeis beispielsweise zwischen 5 und 24 Inhaltstoffe gezählt. Doch auch bei den Hauptzutaten offenbarte sich Überraschendes: So enthielten 3 von 7 Tiramisus hauptsächlich Wasser und Glukosesirup anstelle von Mascarpone, obwohl die Hersteller ihre Produkte auf der Verpackung unter anderem mit „Autentica Ricetta Italiana“ (original italienisches Rezept) oder “hergestellt in einem kleinen italienischen Betrieb“ ausgelobt hatten.

 

„Ein nüchterner Blick auf die Zutatenliste lohnt sich“, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl-Jobst „denn die Gestaltung der Verpackung sagt nichts über die tatsächliche Zusammensetzung der Lebensmittel aus. Berechtigte Erwartungshaltungen von Konsumenten werden hier oft enttäuscht.“ Weitere Details zum Thema gibt es ab 29.8. im September-KONSUMENT und auf www.konsument.at.

 

Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung

 

Pesto (alla) Genovese: 8 von den 13 erhobenen Produkten enthielten einen unerwarteten Hauptbestandteil: Hier wurde hauptsächlich Sonnenblumenöl anstelle des klassischen Olivenöls verarbeitet. Bei 11 Produkten wurden zudem Cashewkerne ergänzend oder anstelle der sonst üblichen Pinienkerne verarbeitet. Beim Pesto schwankt die Zutatenliste ebenfalls beträchtlich: zwischen 6 und 14 Inhaltsstoffen machte Mittl-Jobst ausfindig.

 

Mousse au Chocolat: Hier wurden 7 Produkte erhoben. Auffällig war dabei die Mousse au Chocolat von Milka. Dort steht eine Zutat klar an erster Stelle, nämlich Wasser. Das Milka-Produkt hat generell wenig mit dem Ursprungsrezept zu tun: Unter den 17 verwendeten Zutaten finden sich zum Beispiel Speisegelatine, Palmöl, verarbeitete Algen, Aroma und ein Schaummittel. „Das gilt aber ohnehin für alle Mousse au Chocolat aus dem Supermarkt“, ergänzt Mittl-Jobst. „Wer keinen Zutatencocktail möchte, bereitet sie am besten selbst zu.“

 

Tiramisu: Das österreichische Lebensmittelbuch schreibt beim Tiramisu dem Mascarpone eine tragende Rolle zu, ebenso wie die traditionellen italienischen Rezepte. Die Erhebung zeigt dagegen ein anderes Bild: Hier schwankt der Mascarponeanteil der 7 erhobenen Produkte zwischen 5,9 und 64 Prozent. Drei Produkte bestanden zudem hauptsächlich aus Wasser und Glukosesirup (Billa, Bontà Divina und Merkur Immer Gut), obwohl gerade diese mit starkem Italien-Bezug werben.

 

Vanilleeis: Besonders große Unterschiede gibt es bei der Zutatenliste von Vanilleeis: Mit den wenigsten Zutaten (5) und auch ohne Zusatzstoffe kommt Spar Natur Pur aus. Die meisten Zutaten (24) enthält dagegen Spar Premium – unter anderem Erdnussöl. Bei vielen Produkten sind Vanilleblüten oder Vanilleschoten auf der Verpackung abgebildet. „Konsumenten sollten sich dadurch aber nicht in die Irre führen lassen“, meint Mittl-Jobst. „Auch Aroma kann hier für den typischen Geschmack sorgen.“ 6 von insgesamt 21 Produkten kamen nicht ohne Aromen aus, 4 Produkte wurden zudem gefärbt.

 

Erdbeerjoghurt: Der Zusatz von Aromen ist auch ein bestimmendes Thema beim Erdbeerjoghurt: 17 von 23 Produkten enthalten Aromen. Jene, die darauf verzichten, sind meist biologisch erzeugt. „Es zahlt sich also aus, auf Bio zurückzugreifen, wenn man keine Aromen in seinem Joghurt haben möchte“, so Mittl-Jobst. Doch auch die „richtige“ Farbe ist beim Erdbeerjoghurt entscheidend: Alle 23 Joghurts enthalten Pflanzen(saft)konzentrate (z.B. Karotte, Rote Rübe, Aronia), die zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt werden.

 

Vanillemilch: Nicht zuletzt kann auch ein simples Produkt wie Vanillemilch (Milch, Zucker, Vanille bzw. Vanillezucker) eine Reihe von Zutaten und Zusatzstoffen aufweisen. Die Vanillemilch von Müller besteht aus 13 Inhaltsstoffen, der Schärdinger Vanilletraum aus 12 Zutaten. 7 von 9 Produkten sind aromatisiert und ebenfalls 7 kommen nicht ohne färbende Zutaten oder Farbstoffe wie Carotin aus.

 

Tipps für Konsumenten:

 

Wenn möglich selbst zubereiten, dann weiß man, was darin enthalten ist. So lässt sich beispielsweise das Joghurt schnell selbst mit frischen Früchten bzw. mit Marmelade verfeinern.

 

Auf Länge und Umfang der Zutatenliste achten: Es gibt große Unterschiede innerhalb der einzelnen Produktkategorien. Die Inhaltsstoffe müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden.

 

Zu Bio-Lebensmittel greifen: Zusatzstoffe werden dort nur eingeschränkt eingesetzt.

 

Lebensmittel beim VKI melden: Sollten sich Konsumenten durch ein Lebensmittel bzw. dessen Aufmachung getäuscht sehen, können sie dies unter www.lebensmittel-check.at melden.

 

SERVICE: Ausführliche Informationen zum Thema gibt es ab 29.08. in der September-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT und auf www.konsument.at. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-08-29


VKI-Report: Flugbuchungen bei Online-Reisebüros oft teurer als bei der Airline


In 33 von 43 Fällen war das gleiche Ticket direkt bei der Airline günstiger

 

Online-Reisebüros werben mit verlockenden Slogans wie „Flüge vergleichen und günstige Angebote finden“ oder „Günstige Flüge schnell finden“. Das erweckt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten den Eindruck, dass Flugtickets bei solchen Anbietern erheblich günstiger zu bekommen sind, als es bei der Buchung direkt auf der Website einer Airline der Fall wäre. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich die gängigsten Online-Reisebüros angesehen und anhand von drei verschiedenen Reise-Szenarien geprüft, ob die Flugbuchung bei einem Online-Reisebüro wirklich günstiger ist als direkt bei der Airline. Den vollständigen Bericht gibt es auf www.konsument.at und ab 28. März in der April-Ausgabe der Testzeitschrift KONSUMENT.

 

Für die Erhebung wurden die Preise bei eDreams, Expedia, Fluege.de, GoToGate, Opodo, Travelgenio und Kiwi für folgende Szenarien abgefragt. Szenario 1: je eine Wochenendreise für zwei Personen nach Paris und Amsterdam; Szenario 2: eine Familienreise für vier Personen nach Palma de Mallorca; Szenario 3: je ein Langstreckenflug für eine Person nach New York und Bangkok. Unmittelbar nach der Abfrage beim Online-Reisebüro erfolgte die Preisüberprüfung für denselben Flug direkt bei der vorgeschlagenen Airline. Das Ergebnis war eindeutig: In 33 von 43 Fällen war die Buchung direkt bei der Fluglinie günstiger. Der durchschnittliche Preisunterschied lag bei rund 9 Prozent und konnte in Einzelfällen bis zu 38 Prozent betragen.

 

Zudem fiel auf, dass die Online-Reisebüros günstige Angebote und Rabatte nicht selten mit fragwürdigen Zusatzangeboten oder bestimmten Bedingungen verknüpfen. Mit der Folge, dass der Endpreis des Fluges dann oft höher ist als der ursprünglich angegebene. Online-Reisebüros finanzieren sich zum Teil auch über Zusatzpakete mit zweifelhaftem Nutzen, etwa besondere Reiseversicherungen oder eigene Kreditkarten, die mitunter aufdringlich beworben werden. Fluglinien sind hier in der Regel weniger penetrant.

 

„Die Preisersparnis ist ohnehin nicht der einzige gute Grund, besser direkt bei der Airline zu buchen“, erläutert Dr. Barbara Forster, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). „Bucht man den Flug direkt bei der Airline, ist klar, dass diese auch der Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist. Beim Kauf über ein Online-Reisebüro hat man jedoch zwei Vertragspartner. Hier können leicht Schwierigkeiten mit den Zuständigkeiten auftreten, wenn einmal etwas schiefläuft. Nicht selten werden die Konsumenten dabei im Kreis geschickt“, so Barbara Forster weiter. „Vor allem wenn man eine Flugverbindung mit mehreren Teilstrecken bucht, können Probleme auftreten. Von Online-Reisebüros werden häufig günstige Verbindungen mit Teilstrecken von verschiedenen Fluglinien vorgeschlagen. Wird dann eine Teilstrecke annulliert oder kommt es zu einer Verspätung und der Anschluss wird verpasst, kann das zu erheblichen Unannehmlichkeiten und hohen Kosten führen.“

 

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2019-03-27


SPÖ-Justizsprecher verursacht Milliardenverlust für Konsumenten


Der Justizsprecher der SPÖ Hannes Jarolim beantragt als Anwalt einer namhaften Versicherung

ein Gesetz zur Verhinderung von Ansprüchen unzähliger Konsumenten in Milliardenhöhe

 

Wie bereits berichtet, soll fast unbemerkt ein Gesetz verabschiedet werden mit dem EuGH- und OGH- Urteile ausgehebelt werden. Der Spätrücktritt von Lebensversicherungsverträgen soll nun verhindert werden obwohl die Rücktrittsbelehrung gefehlt hat oder falsch war. Unbeachtet war aber bis jetzt, dass der entsprechende Antrag durch den Anwalt einer namhaften Versicherung gestellt wurde, den SPÖ Justizsprecher Hannes Jarolim. Dieser Antrag wurde von ihm eigenhändig unterfertigt und am 20.09.2017 eingebracht. Besonders brisant ist, dass Jarolim diese Versicherung in derartigen Verfahren aktuell vor österreichischen Gerichten vertritt. Die Unvereinbarkeit der Interessen zu Lasten zig-tausender Konsumenten ist unübersehbar.

 

Mit dem Gesetzesantrag schrieb Jarolim als von der Versicherung bezahlter Rechtsanwalt einen für die Versicherer maßgeschneiderten Gesetzesentwurf, der den von Gerichten bestätigten (!) Forderungen der Versicherungsnehmer einen Riegel vorschieben soll. Ganz offensichtlich wurde den Versicherungen in den letzten Monaten der Druck zu groß. Zu viele österreichische Gerichte haben sich den Mutterurteilen des EuGH und OGH angeschlossen und den Versicherten zu ihrem Recht verholfen. Als Konsequenz der fehlenden oder falschen Rücktrittsbelehrungen wurden diese Verträge aufgehoben und mussten die Prämien samt 4% Zinsen zurückgezahlt werden.

 

Besonders pikant ist deshalb die Begründung für den Gesetzesantrag. Sowohl die Entscheidungen des EuGH, des OGH und der österreichischen Gerichte werden verschwiegen. Dies gilt insbesondere für die Leitscheidung des EuGH! Als Hauptargument für das Gesetz wird angeführt:

 

Durch die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rücktrittsrechts soll in Zukunft vermieden werden, dass eine Falschbelehrung zum Spätrücktritt von einem Versicherungsvertrag führen kann.

 

Dies widerspricht aber völlig dem Spruch des EuGH und des OGH zum Schutz der Konsumenten. Denn genau das Gegenteil wurde von den Gerichten unmissverständlich ausgesprochen! Wenn die Versicherung unrichtig belehrt, kann der Konsument unbefristet zurücktreten! Eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung wäre nun – folgt man den Gesetzesentwurf – völlig sanktionslos, das EU-Effektivitätsgebot kalt gestellt. Damit könnten Versicherungen die Konsumenten nach Belieben über grundlegende Rechte in die Irre führen ohne dass dies eine Konsequenz für sie hätte. Somit wären länger in der Vergangenheit liegende, mangelhafte Rücktrittsbelehrungen reingewaschen.

 

Dieses Gesetz ist daher der Wunschtraum der Versicherungen. Es wurden die Interessen der Versicherungsnehmer nicht einmal erwähnt, geschweige denn berücksichtigt oder den Interessen der Versicherer gegenübergestellt. Ob das Gesetz nicht ohnehin krass europarechtswidrig ist und daher über kurz oder lang wieder beseitigt wird, sei dahin gestellt. Was bleibt ist das Wissen, dass der Anwalt einer österreichischen Versicherung sein vermeintlich freies Nationalratsmandant nutzt um ein Gesetz alleine im Interesse der Versicherung zu initiieren.

 

All dies ist umso unverständlicher als es zum zentralen Selbstverständnis der SPÖ gehört, dem „kleinen Mann“ eine Stimme und sein Recht zu verschaffen. Nur mit dem nachträglichen Rücktritt von den Versicherungsverträgen war es den Konsumenten bisher möglich sich gegen die falschen Belehrungen der Versicherungen zu wehren. Offenbar wurde dies den Versicherungen nun zu teuer. Sollte dieses Gesetz beschlossen werden ist ein Spätrücktritt trotz falscher Belehrung nicht mehr möglich und auch Fondverluste soll bei Rücktritten ab sofort der Versicherungsnehmer tragen. Der Versicherungsnehmer soll – wie vor dem EuGH-Urteil – wieder nur den geringen Rückkaufswert erhalten. Dies spart den Versicherern zu Lasten von Millionen von Versicherungsnehmern Milliarden Euro. Die Frage, warum sich die SPÖ in der Person des Versicherungsanwaltes Hannes Jarolim jetzt kurz vor der Nationalratswahl derart kostspielig gegen die Konsumenten stellt, wird sie beantworten müssen.

 

Als wäre diese Vorgangsweise nicht schon fragwürdig genug, wurde bei diesem Plan taktisch klug auch der VKI, der eigentlich gegen derartige Gesetzesvorschläge Sturm laufen sollte, nicht vergessen. Mit ihm verhandeln die Versicherungen derzeit eifrig an einem Deal, der aber auf dessen Kunden beschränkt ist. Was dann für die Versicherungen bleibt ist ein überschaubares Risiko mit geringem Schaden. Die Frist für die Einreichung lief beim VKI am 15.09.2017 aus.

 

Nur fünf Tage nach Ablauf der Frist wurde der fragliche Gesetzesentwurf eingebracht. Es sollte also für VKI-Kunden ein Spezialpaket geschnürt werden. Dafür hält der VKI still. Er möchte die Forderungen seiner Kunden durchbringen. Dies ist zwar verständlich, aber könnte man schon erwarten, dass der VKI auch mitgliederübergreifend die Interessen aller österreichischen Konsumenten wahrt. Als Dankeschön und Zuckerl für die Bezahlung der Forderungen der VKI-Kunden bekommen die Versicherungen ein Spezialgesetz, das die Rücktrittsforderungen der anderen Millionen Versicherungsnehmer verhindern soll. Diese „anderen“ Versicherungskunden verlieren dadurch ihre Ansprüche. Die Versicherungen können aufatmen. Dies ist das Ergebnis des SPÖ-Gesetzesentwurfs. (Quelle: APA/OTS – Autor: Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak)

 

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2017-09-27


Irreführende Gewinnzusagen hatten Nachspiel vor Strafgericht


„Friedrich Müller“ – Geschäftsführer wegen

schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte -im Auftrag des Sozialministeriums – vor
etwa  zehn  Jahren Strafanzeigen gegen den Mastermind hinter der Marke „Friedrich Müller“
erstattet.   Heute  wurde  der  Geschäftsführer der Firmen, die u.a. unter der Marke  „Friedrich
Müller“  irreführende  Gewinnzusagen  an  hunderttausende  Österreicher  und  Österreicher-
innen  versendet haben,  vor  dem   Landesgericht  für  Strafsachen  Wien  des schweren ge-
werbsmäßigen  Betruges  schuldig  erkannt  und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe
verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor zehn Jahren war  „Friedrich Müller“  ein bekannter Mann.   Damals bekamen vor allem
ältere  Personen  häufig  Post  von  ihm.   „Sie  haben  eine  Million gewonnen!“  lautete die
erfreuliche  Nachricht.   Man müsse den Gewinn nur über eine Mehrwertnummer anfordern.
Das  taten  viele,  aber in einer Vorauslosung war der Hauptgewinn nur einer Person zuge-
teilt  worden.   Wenn die bestimmte Person den  Gewinn nicht anforderte,  dann sparte sich
das Versandhaus die Auszahlung und machte auf diese Weise – mit dem Mehrwertentgelt –
hohe Millionengewinne.
Zurück  blieben  hunderttausende  enttäuschte  Personen,  die  Mehrwertentgelt für nichts
bezahlten  und  deren Hoffnungen und Träume schwer enttäuscht wurden.   Es gab Fälle,
wo  Pensionisten  aus   Deutschland  nach   Wien   fuhren,   um  sich  den  vermeintlichen
Millionengewinn selbst abzuholen. In diesen Fällen kamen die Zugtickets zum Schaden
dazu.
Heute  wurde  der Mastermind hinter diesem System vom Landesgericht für Strafsachen
des  schweren  gewerbsmäßigen  Betruges  für schuldig erkannt und zu vier Jahren un-
bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
„Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen,“ kommentiert
Mag. Ulrike Wolf,  Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil.   „Wir hoffen insbesondere
auf  die  abschreckende  Wirkung  des  Urteiles  auf  die  Nachmacher  dieser  unlauteren
Methoden.“  (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-14

EuGH verbietet Zahlscheingebühr


Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof

sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an

Der  Verein  für  Konsumenteninformation  (VKI)  klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der  Funkanbieter  T-Mobile  wandte  sich  daraufhin  an  den EU-Gerichtshof,  da er die Urteile
so  nicht  hinnehmen  wollte.   Dort  holte  man  sich  nun  eine  Abfuhr.   Gleichzeitig  wurde die
Causa  an  den  Obersten  Gerichtshof  zur  Prüfung  zurückverwiesen.   Der  EuGH  verwies  in
seinem  Urteil  darauf,  dass EU-Staaten die Möglichkeit haben,  Zahlungsempfängern – also in
dem  Fall  dem  Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen.  Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August  2010  keine  Zahlscheingebühren  mehr verrechnet,  da  das  nunmehrige  EuGH-Urteil
bereits  absehbar schien.   Nicht  so  scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen,  der bei uns
schon einige Male  in  die  Schlagzeilen  geraten  ist.   Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen,  verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner  der  Mitarbeiter(innen)  war  vom  Verbot  der  Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und  ein  Callcenter-Mitarbeiter  wusste  nicht  einmal  von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu  bekommen.   Dieser erklärte uns,  dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden,  denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU  entscheidet,  dann  könnten  laut  dem VKI,  die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern.   Der Pressesprecher  von  DREI schickte uns auch noch ein Mail,  in dem ein
sehr  interessanter  Satz steht:  „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt.  Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise  hat  Herr  Tesch  diese Information im Callcenter von A1 erhalten.  Denn in der
Geschäftsführung  von  A1,  sah und sieht man dies offenbar anders.   Als wir seinerzeit A1 auf
das  erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten,  stellten
diese  unverzüglich  (zumindest  uns  gegenüber)  diese  Forderung  ein.   Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
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2014-04-11

Der Nikolaus sieht rot


Kinderarbeit ist bei der Kakao-Produktion an der Tagesordnung

Anlässlich des bevorstehenden Nikolaus-Festes haben sich Greenpeace, Südwind, der Verein
für  Konsumenteninformation  und  die  Gewerkschaft  PRO-GE  Schokolade-Nikolos  genauer
angeschaut.   Insgesamt  hat  das  Greenpeace  Marktcheck-Team  im  Rahmen des jährlichen
Checks 23 in Österreich erhältliche Produkte auf ökologische Kriterien, Tierschutz und soziale
Aspekte hin geprüft.

Foto: © Greenpeace/ Georg Mayer
Fazit: Lediglich  drei  Schoko-Nikolos haben beim Check in allen Bereichen grünes Licht be-
kommen.   Während  bei  den  ökologischen  Aspekten eine positive Entwicklung festgestellt
werden  konnte  und  die Hersteller erstmals ohne problematische Zusatzstoffe auskommen,
bleibt das Abschneiden im Bereich „soziale Aspekte“ alarmierend.
Mehr  als  die  Hälfte  der  Schoko-Nikolos  sehen  dabei rot.   Bei diesen Produkten kann nicht
nachvollzogen  werden,  ob  in der Kakaoproduktion existenzsichernde Löhne bezahlt wurden
und keine Kinderarbeit zum Einsatz kam.   Welche Schoko-Nikoläuse ohne schlechtes Gewis-
sen geschenkt werden können,  findet man auf www.marktcheck.at – dem Greenpeace-Online-
Einkaufsratgeber.
Dazu  Bernhard  Zeilinger,  Leiter  der Südwind-Kampagne  „Make Chocolate Fair“:    „Es stimmt
nachdenklich, wenn man bedenkt, dass der Anlass der Geschenke zum Heiligen Nikolaus und
auch  zu  Weihnachten  dem  Wohl  der  Kinder  gewidmet  ist  und  bei  vielen der Produkte die
Ausbeutung   von  Kindern  in  den  Hauptherkunftsländern  von   Kakao  nicht  ausgeschlossen
werden kann.“

Foto: © Schröder/ Südwind
Fair  gehandelte  Schokolade-Produkte  fristen  immer noch ein Schattendasein im österreich-
ischen Einzelhandel.  Bei umgerechnet 95 Prozent der Schokolade-Produkte in Österreich ist
die  Rückverfolgbarkeit  nicht  gegeben.   Drei  Viertel  der  in Österreich verarbeiteten Kakao-
bohnen  stammen  aus  der  Elfenbeinküste  und  Ghana,  wo  über zwei Millionen Kinder auf
den  Kakaoplantagen  mitarbeiten  und  davon  rund  ein  Zehntel unter sklavenähnlichen Be-
dingungen ausgebeutet wird.
Kritik dazu übt auch Gerhard Riess, Branchensekretär der Gewerkschaft PRO-GE: “Die Ver-
antwortung, ihren Eigentümern satte Gewinne zu bieten, nehmen diese Unternehmen sehr
ernst,  soziale  Verantwortung findet sich dagegen eher in Hochglanzbroschüren als in der
Realität.“
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2013-12-01

Abo-Fallen und andere kriminelle Internetabzocke


Auch in Österreich jährlich tausende Opfer

Wer  im  Internet  surft kennt sie sicher,  die Gratis-Angebote dubioser Webseiten.  Da
wird mit marktschreierischen Sprüchen und dreisten Lügen zum Gratis-Download einge-
laden.   Die  Methoden  der Abzocker sind mannigfaltig.   Von der harmlos anmutenden
Meinungsumfrage bis hin zum  „Gratulation, Sie haben gewonnen“  haben die Betrüger
alles im Angebot.   Und ehe es sich der/die User(in) versieht, ist er/sie in eine Abo-Falle
getappt oder hat einen kostenpflichtigen Download getätigt.
 
Auch in Österreich werden jährlich tausende User(innen) zum Opfer der professionellen
Internetabzocker  und  deren Anwälte.   In der Regel merkt der/die Anwender(in) erst
gar  nicht,  dass  er/sie  in  eine  Internetfalle  getappt ist.   Das wird meistens erst klar,
wenn das erste „Abmahnschreiben“ einlangt.
 
In  Österreich  haben sich zur Internetabzocke im Jahr 2011 32.700 Konsument(innen)
bei  Arbeiterkammer  und beim VKI beschwert.   Dabei ging es um Abmahnungen und
urheberrechtliche Forderungen.
 

Millionenschwerer Industriezweig

Mittlerweile  hat  sich das betrügerische Geschäft zu einem millionenschweren Industrie-
zweig entwickelt.   Die Betrüger bedienen sich dubioser Anwälte,  die Abmahnungen in
folgenden Bereichen versenden: Abo-Fallen im Internet (Internetabzocke), behauptete
Urheberrechtsverletzungen  beim  so  genannten  Filesharing und Abmahnungen im Zu-
sammenhang mit „Cold Calling“.
 
Den Abmahnungen legen dubiose Rechtanwälte und/oder undurchsichtige Inkassobüros
nicht  berechtigte  Honorarnoten  bei.   Werden diese  nicht bezahlt,  folgen Droh- oder
Mahnschreiben. Konsumentenschützer raten derartige  Schreiben nicht ernst zu nehmen
und den geforderten Betrag nicht zu bezahlen. Betrüger lassen es in der Regel nicht auf
einen Prozess ankommen, sondern versuchen mit ihrer Einschüchterungstaktik Gelder zu
lukrieren.
 
Im Nachbarstaat Deutschland ist der Internetbetrug bereits derart ausgeufert, sodass der
Rechtsstaat eingegriffen hat. Es gibt bereits zahlreiche Verfahren und Verurteilung gegen
Internetbetrüger und auch gegen deren Anwälte.
 

Einfachste Lösung wird ignoriert

Nun glaubt man den Stein der Weisen gefunden zu haben und will Internetnutzer(innen)
mit einem sogenannten „Bestätigungsbutton“ vor der Internetabzocke schützen. Die vor-
gesehene Buttonlösung, bei dem anfällige Kosten bereits vor Vertragsabschluss angezeigt
und extra bestätigt werden müssen, muss bis Mitte 2013 in den EU-Mitgliedsstaaten um-
gesetzt sein.
 
Wir können uns schon jetzt lebhaft vorstellen, wie Betrüger diese Buttonlösung austrick-
sen werden.   Da wird es auf den Abzocker-Webseiten eine Option geben,  die den/die
Internetuser(in) zur Bestätigung  gemäß  ihrer  AGB  auffordert.   Veranschlagte Kosten
werden nach wie vor irgendwo kleingedruckt stehen.
 
Dabei wäre eine Lösung so simpel wie einfach. Bietet ein Webseitenbetreiber Leistungen
gegen  Entgelt an,  so ist er verpflichtet vom bestellenden  Anwender eine E-Mailadresse
anzufordern.   An diese hat er dann ein Anbot oder einen Vertrag zu senden, in dem die
Leistungen  und  deren  Kosten  angeführt sind.   Der/die Kund(in) muss dann das E-Mail
mittels Antwort-Mail bestätigen.   Somit ist eine Willensvereinbarung einwandfrei erkenn-
bar und der Internetabzocke ein Riegel vorgeschoben.
 
Aber  offensichtlich  ist  man in den zuständigen EU-Gremien   – die sich zwar mit Gurken-
krümmungen  und  anderen  Schwachsinnigkeiten  befassen –   an dieser  einfachen aber
recht sicheren Methode nicht interessiert. Daher wird die Internetabzocke den Betrügern
und ihren dubiosen Anwälten weiterhin gute Einnahmen garantieren.
 
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2012-04-21
 

Privatpatienten bevorzugt


Unnötiger VKI-Test

Ein heute veröffentlichtes Testergebnis des Vereins für Konsumenteninformation (VKI),

bezüglich  der  Bevorzugung  von  Privatpatient(innen) in Spitälern,  löste bei einigen
Politiker(innen) scheinheilige Aussagen aus.

 

Der VKI hatte mittels einer Testperson nachgewiesen, dass privatversicherte Personen

wesentlich rascher einen OP-Termin bekommen als Kassenpatient(innen). Dazu hätte
es nicht  eines Testes bedurft,  denn diese Tatsache ist seit  Bestehen der  privaten
Krankenversicherungen allgemein bekannt.

 

Dazu muss gesagt werden, dass es sich bei den OP-Terminen nicht um lebensrettende

Operationen gehandelt hat. Über die Existenz einer medizinischen 2-Klassengesellschaft

kann man geteilter Meinung sein. Wir vertreten den Standpunkt, dass jene Personen die

freiwillig mehr bezahlen, auch Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung haben müssen.

 

Stöger übt sich in Scheinheiligkeit

Im heutigen Ö1-Mittagsjournal meinte Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) dazu

wörtlich: „Das ist eine Sauerei. Die Menschen haben den gleichen Zugang zur Medizin
zu haben. Punkt. Aus.“  Diese Aussage lässt für uns zwei Schlüsse zu.

 

Erstens: Stöger hatte wieder einmal einen „Skandal“ – der in Wirklichkeit keiner ist –

verschlafen. Dies kennen wir ja schon aus dem Listerien-Käse-Skandal. In diesem Fall

sollte der Gesundheitsminister  seinen Hut nehmen.   Wir sind sicher,  dass die SPÖ
einen adäquaten Posten für ihn zur Verfügung stellen wird.

 

Zweitens: Die wahrscheinlichere Variante. Alois Stöger ist die Tatsache der Bevorzug-
ung von Privatpatienten sehr wohl bekannt.  Immerhin pfeifen dies die Spatzen seit
Jahren von den Dächern.  Da er sich aber als Gesundheitsminister dem Problem nicht
stellen will,  übte er sich in Unwissenheit und tätigte seine scheinheilige Aussage.

 

Immerhin ist die Sparte der privaten Krankenversicherer ein nicht zu unterschätzender

Geschäftszweig  und mit diesem will  man es sich ja nicht verscherzen.   Auch grüne
Politiker(innen)  übten sich in  Scheinheiligkeit und verurteilten die Bevorzugung von
Privatpatienten.

 

Ein weiterer Grund der Scheinheiligkeit ist für uns,  dass es in Wahrheit eine medizin-
ischen 3-Klassengesellschaft gibt. Denn über den Privatpatienten logiert die Kaste der
Politiker(innen). Wir sind uns absolut sicher, dass Alois Stöger, Eva Glawischnig und wie
sie noch alle heißen mögen, wesentlich schneller einen OP-Termin als „normale“ Privat-
patienten bekommen.

 

Luxus in Österreich: 19 (!) verschiedene Krankenkassen

Wenn Stöger schon dafür plädiert, dass alle Menschen den gleichen Zugang zur Medizin
haben sollen,  dann sollte er sich das  System der gesetzlichen  Krankenversicherer zu
Gemüte führen.  Ein Land mit rund 8 Millionen Einwohner(innen)  – Illegale bereits be-
rücksichtigt – leistet sich den Luxus, sage und schreibe 19 verschiedene Krankenkassen
zu unterhalten.

 

Abgesehen von den verschiedenen  Leistungskatalogen dieser Kassen,  verschlingt ein
derartiges Krankenversicherungs-System Unsummen an Geld, welches im Verwaltungs-
aufwand versickert.  Eine einzige gesetzliche  Krankenversicherung würde wesentlich
effizienter und kostengünstiger sein.  Das eingesparte Geld könnte damit der direkten
medizinischen Versorgung zugeführt werden.   Dadurch würde auch Otto Normalver-
braucher schneller einen OP-Termin bekommen,  ohne Privatpatient sein zu müssen.

 

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2011-08-24
 

Der neue AWD

 

Valentinstag

Am 14.Februar  2009, haben wir den Beitrag  Farce AWD-Klage passend zum Valentinstag
verfasst.
  
Nach den Troubles rund um den Finanzoptimierer AWD dachten wir, dass sich  kein ver-
nünftiger Mensch mehr von dieser Firma beraten lassen würde. Auch die Prozessflut die
der VKI angekündigt hatte, veranlasste uns zu glauben, dass AWD Insolvenz anmelden
würde.

Wie ein Phönix aus der Asche

Da waren wir doch sehr erstaunt, als uns in der heutigen Ausgabe der „Kronenzeitung“
dieses ganzseitige Inserat entgegenprangte, vor allem weil diese erst vor einem halben Jahr,
kein gutes Haar an dem Finanzoptimierer AWD gelassen hatte.
Bis zu 8.000 betroffene Österreicher können den unabhängigen Finanzoptimierer klagen, der
bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll, so stand es damals in der „Kronenzeitung“
zu lesen.

Keine kritischen Worte mehr

Jedenfalls dürfte man bei der auflagenstärksten Tageszeitung einen Sinneswandel gehabt
haben, denn statt kritischer Worte gab es heute eine ganze Seite für den AWD.  Selbstver-
ständlich war dies nicht gratis, denn eine ganzseitige Einschaltung in der „Kronezeitung“
für Österreich kostet schlappe 37.764,- Euro.
Auch vom Konsumentenschützerverein VKI ist kein Bild und Ton im negativen Sinne zu
vernehmen. Das könnte vielleicht daran liegen, dass sich die Herrschaften  im März dieses
Jahres, bei einem Prozess gegen den AWD eine blutige Nase geholt haben.  1:0 für den
AWD  

Perfektion?

Erstaunlich ist auch der Slogan des AWD: „Perfektion? Oft versucht, aber nur selten
erreicht.“ Was damit wohl gemeint sein mag? Man sollte vielleicht die 8.000 betroffenen
Österreicher(innen) fragen, die Unsummen an Geld verloren haben, weil sie sich den
geschulten Beratern des Finanzoptimierers anvertraut hatten.
Stauni
   
2009-09-07
   

Großzügige Rendite

 

Oppositionspolitiker fordert Werbestop

Für einen sofortigen Stopp der aktuellen Werbung der „Erste“-Bank“ sprach sich heute
FPÖ-Generalsekretär NRAbg. Harald Vilimsky aus. „Diese sei grob irreführend und erfülle
zudem den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs“, so der FPÖ-Mann weiters.
Aus gehabten Schaden nichts gelernt ?

Großgedruckte Rendite, kleingedrucktes Risiko

In der Tat, 8 Prozent Rendite zu versprechen und dann irgendwo im Kleingedruckten anzu-
merken, dass es sich um eine „Marketingmitteilung“ handle und bei dieser Geldanlage
auch ein Totalverlust des eingesetzen Kapitals möglich sei, ist erstaunlich.
Nachfolgenden Text sollten Sie sich aufmerksam durchlesen, denn er steht ganz klein
gedruckt am Ende des Veranlagungsangebots der „Erste-Bank“.
Die Auszahlung des Ertrags muss durch den Jahresgewinn der Erste Group
Bank AG gedeckt sein und kann daher auch entfallen.
Dies ist eine Werbemitteilung. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung
in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt – bis hin
zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Kundenberatung

Es wird zwar angeboten, dass man sich von einem Kundenbetreuer ausführlich beraten lassen
kann, der aber unserer Meinung nach sicherlich nur daran interessiert ist, die Partizipations-
scheine an den Mann bzw. an die Frau zu bringen.
Legt man auf diese Beratung keinen Wert so hat man die Möglichkeit, per netbanking direkt
online zu zeichnen. Damit könnte man sich zumindest das „neutrale“ Verkaufsgespräch
ersparen.
  

Erhebliche Gewinne

Laut eigenen Angaben der Erste Group Bank AG, betrug der  Konzernüberschuss  selbst unter
den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2008 nach Steuern und Fremd-
anteilen satte 859,6 Millionen Euro.
Da ist es doch weiters erstaunlich, dass ein Bankinstitut das einen derart hohen Gewinn zu
verzeichnen hat, aus dem staatlichen Bankenhilfspaket 2,7 Mrd Euro in Anspruch nimmt.
    
Ob dieses Geld nicht in anderen Bereichen (z.B. Sozialbereich) mehr geholfen hätte, ist nun
die Frage für jene Leute, die diese Gelder so großzügig verteilt haben.

VKI schon in den Startlöcher

Man kann nur hoffen, dass die Leute aus diversen Veranlagungsgeschäften, wie z.B. AWD,
gelernt haben und die Kassandrarufe der Erste Group Bank AG ungehört verhallen lassen.
   
Andernfalls wird sich der VKI, samt seinen Prozesskostenfinanzierern  die Hände reiben,
wenn er wieder zu einer Sammelklage aufrufen kann.
Stauni
  
2009-04-27 
  

1:0 für den AWD

VKI-Klage ging daneben

In der gestrigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ war in einer Randnotiz zu lesen, dass die
erste Klage des VKI gegen den AWD abgwiesen wurde.  Grund für die Klage des Anlegers,
der durch den VKI vertreten wurde, war die angeblich falsche Beratung beim Kauf von
Immo-Aktien.  
    
Das Gericht entschied zu Gunsten des AWD und wies die Klage kostenpflichtig ab. 
Eine herbe Niederlage für den VKI, der sich umgehend zu einer „Richtigstellung“
veranlasst sah. 
    

VKI dementiert   

Folgende Zitate stammen aus einer Presseaussendung des VKI 
    
„Dieses Verfahren hat mit dem Vorwurf an den AWD, konservativen Anlegern Immofinanz-
und Immoeast-Aktien als ,sicher‘ verhökert zu haben, keinerlei Zusammenhang“, stellt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, klar……
  
   
und Kolba weiter: 
    
„Es ist natürlich im Interesse des AWD, hier potentielle Kläger zu  verunsichern“.
„Die Geschädigten sollten sich durch diese Manöver nicht kopfscheu machen lassen.“
 
(Quelle: APA OTS) 
    
Klar das der VKI darauf Wert legt, dass sich die Geschädigten nicht „kopfscheu“ machen
lassen sollen, geht es doch bei diesen Sammelklagen um sehr viel Geld.  Das meiste Geld
bei diesen Klagen werden wahrscheinlich die Anwälte und  diverese Prozesskosten-Finanzierer
verdienen. 
    
Wir haben im Beitrag „Farce AWD-Klage“ vom 14.02.2009 bereits ausführlich berichtet, was
wir von dieser Sammelklage halten. 
   

Lotteriespiel Aktie      

Wenn man ein wenig logisch denkt, wird man zur Erkenntis gelangen,  dass Anlagegeschäfte
immer ein Risko bergen, welchen man hilflos ausgeliefert ist. Man kann den Verlauf einer
Aktie weder bestimmen noch beeinflussen.
Es ist fast wie eine Lotterie. Man kann vielleicht gewinnen, aber mit Sicherheit verlieren. 
   

Nochmals zur Kassa gebeten     

Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass es dann noch Leute gibt, die den bereits
ohnehin finanziell geschädigten Personen nochmals Geld aus der Tasche ziehen, indem sie
ihnen von aussichtsreichen Prozeßchancen erzählen. 
    
Etliche Geschädigte werden sicherlich den letzten Strohhalm ergreifen, der ihnen jetzt
vom VKI, in Form einer Sammelklage gegen den AWD, angeboten wird.
Aber auch dieser Strohalm ist nicht kostenlos und könnte nur allzuleicht knicken.
    

Prozeßrisiko     

Jeder Gerichtsprozeß ist ein Risiko und ein Urteil kann in beiden Richtungen ausschlagen.
Hoffentlich haben die Leute vom VKI, jenen Personen die sie jetzt zu einer Sammelklage
ermuntern, auch die Prozessrisken erklärt.
      
Auch das gehört zu einer umfangreichen Beratung dazu. 
    
Stauni
  
2009-03-06
  

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

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