Vergewaltiger mittels Hilfe privater Videoüberwachung verhaftet

Die Erfolge privater Videoüberwachungen reißen nicht ab

 
Nachfolgender Beitrag erschien gestern in der Kronen Zeitung. Wieder einmal hat ein Kultur-
bereicherer  es  nicht  verstanden,   dass Frauen beim  Sex freiwillig mitmachen sollten und
auch damit einverstanden sein müssen, denn sonst ist es eine Vergewaltigung.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 27.05.13)
 
Die bedauerlichen „Einzelfälle“ von sexuellen Übergriffen häufen sich in letzter Zeit auffallend.
Aber  dies  ist  nicht  das  Thema  unseres  Beitrags,  obwohl es sicher einen wert wäre.  Heute
geht  es  um  die Videoüberwachung,  die  von  Privatpersonen durchgeführt wird.  Wie wichtig
diese  ist,  wird durch den Krone-Beitrag sehr schön dokumentiert.  Allerdings hat dieser einen
kleinen Schönheitsfehler, der jedoch wegen des Erfolges verzeihbar ist
 
Unter  dem Video-Standbild ist zu lesen,  dass es im Lokal eine Videoüberwachung gab und
daher  konnte  der  Verdächtige  anhand  der  Bilder  vom Wiener Landeskriminalamt ausge-
forscht werden.  Wie man auf dem Foto einwandfrei ersehen kann, kann diese Kamera nicht
im  Lokal  angebracht gewesen sein.   Es sei denn,  die Gäste behalten dort ihre Anoraks an
und parken ihre Fahrzeuge (roter Pfeil) vorm Tresen.
 
Also musste besagte Videokamera auf den Außenbereich des Lokals gerichtet sein und das
bringt  Personen  wie  den  Ober-Datenschützer  Hans  Zeger  von  der ARGE DATEN auf die
Palme.  Er spricht sich gegen die  Videoüberwachung von  Privatpersonen aus.   Dabei ist es
ihm  offensichtlich  egal,  ob damit Straftaten aufgeklärt werden.   Er vertritt die Meinung, dies
sei  Aufgabe der Polizei.  Wir haben in den Beiträgen „Verbot von Videokameras in …“  und
„Ab heute beim HOFER“ darüber berichtet.
 
Ohne  die  Außenkamera  oder die nach außen gerichtete Kamera wäre der Täter in diesem,
sowie  in etlichen anderen Fällen,  nicht gefasst worden.   Es ist richtig, dass es Aufgabe der
Polizei ist Straftäter zu fassen.  Aber was spricht gegen eine Hilfe aus der Bevölkerung?  Es
sind in Wien und in anderen Städten derart viele Videokameras montiert,  sodass jene,  die
von Privatpersonen betrieben werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen.
 
Haben die extremen Datenschützer(innen) etwas zu verbergen, weil sie sich so gegen eine
Videoüberwachung aussprechen?   Jedenfalls stellt für uns die ARGE DATE mit ihrem über-
triebenen  Datenschutz-Geschwätz,  eine  Institution  zur Verhinderung zur Aufklärung von
Straftaten dar.   Das erstaunliche Argument bzgl. des Datenmissbrauchs bei privater Video-
überwachung wird nicht schlagend. Denn es können auch zufällig aufgenommene Videos
oder Fotos (beim Sport, im Urlaub odgl.) missbräuchlich verwendet werden.   Davor ist nie-
mand gefeit und  der/die Betroffene muss in einem solchen Fall  – so oder so –  den Rechts-
weg beschreiten.
 
Apropos HOFER:  Bei  ERSTAUNLICH  hat  man  sich die Kamerabrille besorgt.   Sie schaut
todschick  aus  und  kann  stilistisch  mit  jeder  Markenbrille  mithalten.   Neben einem Etui,
werden  zwei  Austauschgläser (grün und transparent),  eine 4 GB SDHC-Speicherkarte und
ein USB-Kabel (zum Laden und zur Datenübertragung) mitgeliefert.
 
 
Die eingebaute Videokamera liefert gestochen scharfe Bilder (Auflösung: 1280×720).  Beim
Testvideo  wurde  die  Auflösung  von  uns  stark  reduziert,  um unnötige Ladezeiten zu ver-
hindern.
 
TESTVIDEO: © erstaunlich.at
 
Hoffentlich  wurde  die  vorbeifliegende  Taube  nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
und  ruft den Ober-Datenschützer Hans Zeger auf den Plan.  Aber Spaß beiseite, wir können
nur jedermann(frau) empfehlen, sich diese Kamerabrille zu kaufen.
 
 
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2013-05-28