Die Erfolge privater Videoüberwachungen reißen nicht ab
Nachfolgender Beitrag erschien gestern in der Kronen Zeitung. Wieder einmal hat ein Kultur-bereicherer es nicht verstanden, dass Frauen beim Sex freiwillig mitmachen sollten undauch damit einverstanden sein müssen, denn sonst ist es eine Vergewaltigung. Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 27.05.13) Die bedauerlichen „Einzelfälle“ von sexuellen Übergriffen häufen sich in letzter Zeit auffallend. Aber dies ist nicht das Thema unseres Beitrags, obwohl es sicher einen wert wäre. Heutegeht es um die Videoüberwachung, die von Privatpersonen durchgeführt wird. Wie wichtig diese ist, wird durch den Krone-Beitrag sehr schön dokumentiert. Allerdings hat dieser einen kleinen Schönheitsfehler, der jedoch wegen des Erfolges verzeihbar istUnter dem Video-Standbild ist zu lesen, dass es im Lokal eine Videoüberwachung gab unddaher konnte der Verdächtige anhand der Bilder vom Wiener Landeskriminalamt ausge-forscht werden. Wie man auf dem Foto einwandfrei ersehen kann, kann diese Kamera nicht im Lokal angebracht gewesen sein. Es sei denn, die Gäste behalten dort ihre Anoraks an und parken ihre Fahrzeuge (roter Pfeil) vorm Tresen. Also musste besagte Videokamera auf den Außenbereich des Lokals gerichtet sein und dasbringt Personen wie den Ober-Datenschützer Hans Zeger von der ARGE DATEN auf diePalme. Er spricht sich gegen die Videoüberwachung von Privatpersonen aus. Dabei ist esihm offensichtlich egal, ob damit Straftaten aufgeklärt werden. Er vertritt die Meinung, diessei Aufgabe der Polizei. Wir haben in den Beiträgen „Verbot von Videokameras in …“ und„Ab heute beim HOFER“ darüber berichtet. Ohne die Außenkamera oder die nach außen gerichtete Kamera wäre der Täter in diesem, sowie in etlichen anderen Fällen, nicht gefasst worden. Es ist richtig, dass es Aufgabe der Polizei ist Straftäter zu fassen. Aber was spricht gegen eine Hilfe aus der Bevölkerung? Es sind in Wien und in anderen Städten derart viele Videokameras montiert, sodass jene, die von Privatpersonen betrieben werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen. Haben die extremen Datenschützer(innen) etwas zu verbergen, weil sie sich so gegen eineVideoüberwachung aussprechen? Jedenfalls stellt für uns die ARGE DATE mit ihrem über-triebenen Datenschutz-Geschwätz, eine Institution zur Verhinderung zur Aufklärung vonStraftaten dar. Das erstaunliche Argument bzgl. des Datenmissbrauchs bei privater Video-überwachung wird nicht schlagend. Denn es können auch zufällig aufgenommene Videosoder Fotos (beim Sport, im Urlaub odgl.) missbräuchlich verwendet werden. Davor ist nie-mand gefeit und der/die Betroffene muss in einem solchen Fall – so oder so – den Rechts-weg beschreiten. Apropos HOFER: Bei ERSTAUNLICH hat man sich die Kamerabrille besorgt. Sie schauttodschick aus und kann stilistisch mit jeder Markenbrille mithalten. Neben einem Etui,werden zwei Austauschgläser (grün und transparent), eine 4 GB SDHC-Speicherkarte undein USB-Kabel (zum Laden und zur Datenübertragung) mitgeliefert. Die eingebaute Videokamera liefert gestochen scharfe Bilder (Auflösung: 1280×720). BeimTestvideo wurde die Auflösung von uns stark reduziert, um unnötige Ladezeiten zu ver-hindern. TESTVIDEO: © erstaunlich.at
Hoffentlich wurde die vorbeifliegende Taube nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und ruft den Ober-Datenschützer Hans Zeger auf den Plan. Aber Spaß beiseite, wir können nur jedermann(frau) empfehlen, sich diese Kamerabrille zu kaufen. ***** 2013-05-28