Erstaunliche Methoden
Welcher Methoden man sich bei Wiener Wohnen bedient um Mieter zu kündigen, haben
wir im „Beitrag“ vom 2.März 2010 gebracht. In diesem Fall wurde noch eine besondere
Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, da es sich um eine schwer behinderte Person handelt.
Aber auch folgende Geschichte beweist, dass Wiener Wohnen alles daran setzt, Wohn- ungen die seinerzeit als Kategorie „C“ vermietet wurden und vom Mieter liebevoll und kostenintensiv auf Kategorie „A“ umgebaut wurden, unbedingt wieder „einzuziehen“.
Man ignoriert Gesetze, stellt sich unwissend oder versucht dem Mieter oder Eintrittsbe- rechtigten das Leben schwer zu machen, indem man ihm unnötige Arbeit und Kosten verursacht. Der nachfolgende Fall stellt dies sehr schön unter Beweis.
Wieder eine Wohnung im Visier
Im vergangenen Herbst verstarb der Mieter einer Gemeindewohnung im 12. Wiener
Gemeindebezirk. Die betreffende Altbauwohnung wurde seinerzeit vom verstorbenen
Mieter, von Kategorie „C“ auf „A“ umgebaut.
Unter anderem wurde auch eine Klimaanlage in dieser Mietwohnung installiert. Aus einer Altbaugemeindewohnung der Kategorie „C“ wurde ein richtiges Schmuckkästchen. Alle Um- und Einbauten führten konzessionierte Firmen durch und ließen diese auch be- hördlich genehmigen.
Gesetzesunkundig?
Der Mietzins wurde zwischenzeitlich vom Vater des Verstorbenen weiterbezahlt. Anfangs
Jänner 2010 wollte die Nichte Cornelia U. die besagte Wohnung übernehmen. Dazu begab
sie sich mit ihrem Großonkel zu Wiener Wohnen in 1120 Wien, Ignazgasse 2-4.
Dort wurde sie mit der Begründung, sie sei mit dem verstorbenen Mieter nicht in gerader Linie verwandt, einfach abgewiesen. Die junge Dame resignierte und gab auf. Nicht so ihr Bruder Patrick U., der sogar im Besitz eines Vormerkscheines war.
Absicht oder Informationsmangel?
Der Vater des Verstorbenen ist ein treuer ERSTAUNLICH-Leser und wandte sich damals
an uns. Wir haben ein wenig recherchiert und sind auf folgende gesetzliche Bestimm-
ungen gestoßen.
Erstaunlicher Informationsmangel bei Wiener Wohnen
Wir gaben den Beiden noch den Rat, bei Gesprächseröffnung nicht gleich auf dieses Gesetz hinzuweisen, sondern ihr Begehr ganz normal vorzutragen. Bei Wiener Wohnen spielte sich das Gleiche ab, wie schon zuvor als Cornelia U. Interesse an der Wohnung bekundete.
Erst als Patrick U. auf dieses Gesetz hinwies und eine Broschüre darüber auf den Tisch legte, drehte man sich im Kundenbüro bei Wiener Wohnen am Stand um. Auf einmal war es möglich, dass der Neffe die besagte Wohnung übernehmen kann. Der Großonkel als Erbberechtiger musste lediglich eine Verzichtserklärung zu Gunsten von Patrick U. unter- schreiben.
Kein schnelles Aufgeben
Aber so schnell gibt sich Wiener Wohnen nicht geschlagen, wenn es darum geht einem
ungeliebten Mieter das Leben schwer zumachen. Patrick U. wurde beauftragt Elektriker-,
Installateur- und Rauchfangkehrerbefund einzuholen und sich dann nochmals zu melden.
Man würde dann eine Besichtigung der Wohnung machen und einem Mietvertrag stünde
in Folge nichts mehr im Wege.
Ein normaler Vorgang könnte man meinen, wenn es nicht der Gemeindebetrieb Wiener
Wohnen wäre. Obwohl gesagt wurde, dass die Befunde zuerst einzuholen sind, kam plötz-
lich alles anders.
Die Klimaanlage
Auf einmal wurde eine Wohnungsbesichtigung angesetzt, bei der vorerst keine Mängel
festgestellt wurden. Da stach dem Werkmeister Christian T. die Klimaanlage ins Auge.
Laut T. sei diese nicht genehmigt und gehöre daher unverzüglich demontiert. Nach er-
folgter Entfernung sei Wiener Wohnen telefonisch, zwecks Nachkontrolle zu kontaktieren.
Der Dorn im Auge des Werkmeisters der Gemeinde Wien. Die Klimaanlage. Der Einwand von Patrick U., dass sein verstorbener Onkel nichts ohne Genehmigung ge- macht hätte und eine Bewilligung sicherlich bei Wiener Wohnen aufliegen müsste, verhallte ungehört. Also begann der junge Mann Decken und Wände zu öffnen, um die Klimaanlage samt Verrohrung zu demontieren.
Jede Menge unnötige Arbeit und Kosten Genehmigungen lagen beim Notar
Dem Großonkel ließ die Angelegenheit jedoch keine Ruhe und begab sich zum Verlassen-
schaftsverwalter, der auch im Besitz etlicher Dokumente des Verstorbenen ist. Bei Durch-
sicht der Papiere, kamen die Bewilligungen der Klimaanlage zum Vorschein.
Bewiilligung des Bundesdenkmalamtes Eine davon ist vom Bundesdenkmalamt und die andere von der Stadt Wien MA 19 ausge- stellt. Patrick U. rief unverzüglich bei Wiener Wohnen an und ersuchte dass man den Werk- meister informieren möge, weil alle Papiere vorhanden sind. Außerdem müssten Originale oder Abschriften dieser Genehmigungen ohnehin bei Wiener Wohnen aufliegen.
Bewilligung der Stadt Wien MA 19 Wiener Wohnen spielt Vogel Strauß
Seitdem gab es von Wiener Wohnen kein Bild und keinen Ton mehr. Auch der Werkmeister
Christian T. sieht sich nicht mehr bemüßigt Kontakt aufzunehmen, obwohl er derjenige war,
welcher eine nicht genehmigte Klimaanlage festgestellt hatte.
Da man Patrick U. am Telefon bis dato nur hinhält, wird er nächste Woche bei Wiener Wohnen selbst vorstellig, um die Angelegenheit zu klären. Wir werden an dieser Sache dranbleiben und wieder davon berichten.
Erstaunlich ist nur, dass vom Mieter gefordert wird alle Papiere sofort vorlegen zu können, während der Vermieter (Gemeinde Wien) es mit der Dokumentenarchivierung selbst nicht so genau nimmt und Mietern dadurch vermeidbare Kosten und Arbeit aufbürdet.
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2010-03-19