Erstaunliches

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Lasst Elsner frei

 

Risikospekulationen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) in großem Stil in Spekulationspapiere investiert.
Aus diese hochspekulativen Veranlagungen drohen dem Bund jetzt rund 617 Millionen
Euro an Verlust, es sei denn diese Papiere erleben einen erstaunlichen Kursaufschwung.

Auf Kosten der Steuerzahler

Da dies natürlich nicht passieren wird, kommt es mit Sicherheit zu diesem Verlust.
Das Schöne daran ist, dass für diese Spekulationen Steuergelder verwendet wurden, die
von Steuereintreibern oder auch Betriebsprüfer genannt, den Steuerpflichtigen aus der
Tasche gezogen wurden.

Zahnloser Rechnungshof

Der Rechnungshof, der in unseren Augen eigentlich eine zahnlose Kontrollinstanz ist, be-
mängelte vor allem, dass die Bundesfinanzierungsagentur „sowohl im Verhältnis zu ihren
Kassamitteln als auch zum Weltmarkt sehr hohe Beträge in intransparente Wertpapiere, die
von der US- Subprime- Krise besonders gefährdet waren, Gelder veranlagte“.

Pröll im Erklärungnotstand

Finanzminister Josef Pröll, der versuchte seinen Vorgänger Molterer zu decken, sah diese
Angelegenheit bei einer parlamentarischen Anfrage nicht so eng.
Er meinte dieses Thema werde in der Öffentlichkeit völlig undifferenziert diskutiert.

Lesefehler

Wer den RH-Bericht genau lese, der stelle fest, dass hier das Bild ein anderes sei, als in der
Öffentlichkeit vermittelt werde, so Pröll weiter. Herr Finanzminister, welchen Bericht haben
Sie eigentlich gelesen ?

Den kompletten geistigen Erguss des Bundesminister Josef Pröll, können Sie im folgenden

Link nachlesen.  http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0696/PK0696.shtml
Mittlerweile aber, hat auch der Finanzminister seine Meinung revidiert.

Strafanzeige

Während sich Politiker und Verantwortliche gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben,
nachdem die Verniedlichungsstrategie nicht gefruchtet hat, ist die erste Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingelangt.

Vorarlberg Online

Die anonyme Anzeige wurde am 27. Juli 2009 abgeschickt und trägt den Betreff: „Strafan-
zeige gegen die Verantwortlichen der Bundesfinanzierungsagentur und des Bundesminis-
teriums für Finanzen Helmut Eder, Paul Kocher, Martha Oberndorfer, Gerhard Steger und
Kurt Sumper wegen Untreue (§ 153 StGB), Amtsmissbrauch (§ 313 StGB) sowie allfälliger
Verstöße gegen das Devisengesetz.“ (Quelle: Vorarlberg Online).

In dieser Anzeige wird auch angeführt, dass im vorliegenden Fall derselbe „modus operandi“

vorliegt, der beim Ex-Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, zu dessen (noch nicht rechts
-kräftiger) Verurteilung führte.

Offizialdelikt

Da wird vielleicht oder eher doch nicht, auf den Korruptionsstaatsanwalt Arbeit zukommen.
Dieser ist für diese Anzeige zuständig, meint zumindest der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gerhard Jarosch.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von sich aus tätig werden müssen,

da hier ein Offizialdelikt vorliegt, dass ein Einschreiten von amtswegen erfordert.

Da ist es doch erstaunlich, dass diese erst nach der Erstattung einer anonymen Anzeige in

die Gänge kommt. Handelt es sich doch bei dieser Affäre um einen allgemein bekannten Fall.

Strafverfolgung ?

Aber eine neue Frage wirft sich auf. Warum wurde eigentlich eine anonyme Anzeige erstattet.
Da wird doch nicht  „irgendwer“  zu kurz gekommen  und auf Revanche aus sein.

Wir wären sehr erstaunt, wenn es im vorliegenden Fall zu einer Gerichtsverhandlung,

geschweige einem Schuldspruch kommen würde.
Normalerweise müßte man jetzt den inhaftierten Helmut Elsner sofort aus der Haft freilassen
und ihm eine Haftentschädigung bezahlen.

Einer darf, der Andere nicht

Sie fragen sich sicher, warum wir auf so eine perverse Idee kommen. Nun im Prinzip hat
Elsner dasselbe gemacht, wie die Beamten der Bundesfinanzierungsagentur. Er hat im
großem Stil mit fremden Geld risikoreich spekuliert und diese Gelder im Sand versenkt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Stauni

  
2009-07-29
  

Geschlechterk(r)ampf im Verkehr

 

Geteilte Meinung

Ja die Frauen in unserer Gesellschaft haben es wirklich schwer. Während einerseits Kampf-
emanzen völlige Gleichberechtigung fordern, lassen sich andere lieber noch in den Mantel
helfen. Auch gegen die Bezahlung durch den männlichen Begleiter, des vorangegangenen
Abendmahles im Restaurant, haben diese Damen  nichts einzuwenden.

Beim Sterben keine Gleichberechtigung

Da unterdrückt doch die Männerdomäne das weibliche Geschlecht auch im Berufsleben,
wenn es um die Bezahlung geht, so hört man es zumindest aus einschlägigen Kreisen unken.
Nur beim Pensionsalter und der Lebenserwartung will auch die revolutionärste Kampfemanze
keine Gleichberechtigung. Warum eigentlich nicht fragen wir uns.  Ist es nicht lustig fünf Jahre
länger arbeiten zu müssen und dafür im Gegenzug die selbe Zeitspanne früher zu sterben.

Die heilige Kuh

So geteilt auch die Meinungen in der Damenwelt sind, bei einem Punkt sind sie sich einig.
Beleidige nie eine Frau wegen ihres Fahrstils. Denn laut Forschungen sind Frauen eindeutig
die besseren Autofahrer(innen). Zu diesem Ergebnis kommt man auf Grund der Unfallstatistik
und der erstatteten Anzeigen im Straßenverkehr.

Frauenfeindliches Plakat

Und aus diesem o.a. Grund kennen die Damen im punkto Automobil kein Pardon und so
handelte sich der Autoverleiher „Sixt“ eine schwere Rügen des weiblichen Geschlechts ein.
Dieser warb auf einem Plakat mit einem Werbeslogan wie folgt:
Fotoquelle: http://www.werberat.or.at
Dieses Plakat wurde im Ankunftsbereich des Wiener Flughafens gesichtet und führte
prompt zu einer Beschwerde beim Werberat. Man ortete eine Diskriminierung der Frauen,
weil dem Slogan zu entnehmen sei, dass Frauen zum Autofahren zu dumm seien.

Zitat Werberat:

Der Österreichische Werberat fordert im Falle des Werbeplakats der Autovermietung Fa. Sixt
zur Sensibilisierung auf. Der Werberat empfiehlt, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbe-
maßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen.
Man solle auch Darstellungen und Aussagen unterlassen die den Frauen eine natürlich
geringere Intelligenz unterstellen. So und so ähnlich geht es noch in der Entscheidung
des Werberats weiter.
Was Autofahren mit Intelligenz zu tun haben soll ist uns ohnehin nicht klar, wenn man sich
so manchen Zeitgenossen hinter dem Volant anschaut. Egal ob Mann oder Frau. 

Emanzen schlagen zu

Auch brachte dieses Plakat dem Autoverleiher vom Feministinnenklub des „DieStandard“
folgenden Strafzettel ein.

  
Fotoquelle: http://diestandard.at/

Automatikgetriebe

O.k., wenn es um das Einparken gegangen wäre, hätten einige Damen dafür noch eventuell
Verständnis aufbringen können. Aber nachdem etliche Autofahrerinnen vergeblich das Kupp-
lungspedal im Automatikauto gesucht haben, um den Wagen ja abwürgen zu können, ist
dieser Strafzettel gerechtfertigt.
Ist schon erstaunlich, welche Sorgen die beim Feministinnenklub vom „DieStandard“ haben.
Wir vermuten, dass sicher einige dabei waren die sich beim Werberat beschwerten.
Stauni
   
2009-07-28
  

Muttertag

 

Zwei Stunden Mutterbesuch

Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.

Von der Volkshilfe zur Caritas

Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.

Von der Pflegerin zur Sachwalterin

Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin  von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen. 
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.

Beim Gericht abgeblitzt

Des öfteren versuchte der Sohn beim  Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.

Hausverbot

Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter  Dr. Egon Bachler  Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.

Kritische Caritas

Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine  private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.

Geht’s hier etwa ums Geld ?

Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
   
2009-07-27
  

Sommerlochbefüllung TEIL 2

 

Diskriminierende Speisen

Es liegt wohl an der hochsommerlichen Hitze, dass Leute in Bezeichnungen von Speisen
plötzlich Rassismus und Diskriminierung orten. Offensichtlich haben diese nichts besseres
zu tun oder sind vielleicht arbeitslos.

Ein Blick ins Kochbuch

Wir haben uns das nächstbeste Kochbuch geangelt  http://www.gutekueche.at/ und haben
darin ein bisschen geblättert. Dabei sind wir auf eine wahre Fundgrube von Diskriminierungen
gestoßen.
Da gibt es Bezeichnungen für Speisen die ganze Bevölkerungsschichten, Berufsstände und
Einwohner von Regionen „diskriminieren“.
Einige Beispiele haben wir herauskopiert. Wer mehr davon lesen will, kann sich o.a. Link´s
bedienen.

Ach wie schrecklich !

Wienerschnitzel, Pariserschnitzel, Zigeunerschnitzel, Jägerfleisch, Jägerschnitzel, Bauernome-
lett,  Bauernsalat,  Tirolerknödel, Waldviertlerknödel,  Krakauerwurst, Pariserwurst, Wiener-
wurst,  Linzerauge,  Linzertorte, Bauernkrapfen, besoffene Kapuziner, Bauerngugelhupf,
Kaiserschmarrn, Wienerwürstel, Frankfurterwürstel, Debrezinerwürstel,  Hamburger, Augs-
burger.
  Wie viele Wiener(innen) mußten wohl für dieses Gericht ihr Leben lassen ?
 
   Ob jetzt in Linz viele Einwohner(innen) einäugig herumlaufen müssen ?
 
Wie gesagt das waren einige von einer Unmenge. Jetzt fragen wir uns, was ist an „Neger
-brot“ oder „Mohr im Hemd“ so besonders, um so einen Zirkus darum zu veranstalten.
Stauni
  
2009-07-27
   

Ein Dorf rockt auf

 

Bikertreff

Gestern fand der 6. Bikeday in Gerhaus / NÖ  statt. Veranstalter war wie gewohnt der Motorrad-
klub  „The Mohawks“.  Wieder eine gelungene Veranstaltung, die bis in die frühen Morgen-
stunden dauerte .

 

  

Für leibliches Wohl war bestens gesorgt              Das Viermäderlhaus war für die Bar zuständig

    

Auch akustisch kam niemand zu kurz                   Prominenter Besuch war ebenfalls anwesend

 

Geil gestylte Harley Davidson                                Veredelte Italienerin Moto Guzzi

 

Auch die Japaner beherrschen mittlerweile die Kunst des Veredelns, wie man sehen kann

 

Die beiden hübschen Rockerbräute zogen es vor mit dem gemütlicheren Trike zu erscheinen

 

Die örtliche Bevölkerung war auch anwesend.    Für Andenken gab es Souvenirstände

 
Rund 400 Besucher waren zum 6. Bikeday gepilgert.  Zirka 200 Biker waren mit ihren heißen
Eisen gekommen. Speisen und Getränke sorgten für das leibliche Wohl der Anwesenden.
Gute Laune wurde mitgebracht und die Rockband sorgte für musikalische Unterhaltung.
Diese Veranstaltung hatte wieder bewiesen, dass es nicht immer ein großes „Monstertreffen“
sein muss, um ein gemütliches Motorradtreffen abzuhalten.
Stauni
  
2009-07-26
 

Beruflicher Wunschtraum

 

Sinnlose Aufregung

Unser nachfolgendes Fundstück 01, dass wir auf  http://www.weicheier.com/Weicheier-Filiale-Wien.html
endeckt und am 22.07.09 in unserem Magazin veröffentlicht haben, hat das Gemüt des
Herrn Wolfgang K. sehr heftig erregt.

Fundstück 01

Österreich hat ab heute eine gehörlose Abgeordnete (Grüne  Jarmer) im Parlament.
Ist das, mit Verlaub gedacht, bei den vielen gehör- und sprachlosen Abgeordneten etwas
Besonderes? Die Kosten für die Dolmetscher betragen ca. 200.000 € pro Jahr. Sponsered
by Steuerzahler. Vielleicht sollten auch ein Asozialer oder Sonderschüler auch ins Hohe Haus,
der einen Lektor für seine Eingaben benötigt. (Dolmetscher für tiefes Wienerisch ins Hoch-
deutsche) Denn auch diese Leute wollen für ihre Probleme in der Öffentlichkeit Gehör finden.
Wie die hohen Zigarettenpreise, längere Öffnungszeiten für Branntweiner oder Alkohol vom
Staat für Abhängige.(10.07.09)

Er hat den Autor, Herrn Freddy Rabbak der diesen satirischen Beitrag verfasst hat, mit

folgendem Kommentar bedacht:

…welcher aber gottseidank oft in spanien ist (schade für die leute dort) und von hier erfahren

soll das satire auf kosten von behinderten keine satire, sondern ein ARMUTSZEICHEN son-
dergleichen noch dazu besonders menschenverachtend ist.

Kurzsichtig

In seiner Kurzsichtigkeit hat er offensichtlich den ernsten Hintergrund dieser Zeilen nicht
verstanden. Hätte er den Text ein wenig genauer gelesen, wäre ihm die Ernsthaftigkeit
nicht verborgen geblieben. Aber das Lesen von Texte gehört nicht zu seinen Stärken.
 
Jeder Beruf fordert nämlich seine körperliche oder/und  geistige Voraussetzungen. Dies
ist eine Tatsache an der nicht vorbeigegangen werden kann und das war der Kernpunkt
dieses satirischen Beitrags.

Kleinwüchsige im Polizeidienst ?

Wenn der berufliche Wunschtraum eines 1,40 Meter großen und 40 Kilo schweren „Männchens“,
der eines Polizisten wäre, bliebe es bei diesem Traum. Er hat eben nicht die körperlichen Voraus
-setzungen für einen Polizeibeamten.
 
Niemand käme auf die Idee, diesen Mann in den Polizeidienst aufzunehmen und ihm einen
Bodyguard zur Seite zu stellen.
 

Blinde Strassenbahnfahrer ?

Ein blinder Mensch könnte niemals Strassenbahnfahrer werden, auch wenn er sich es noch
so wünscht. Auch hier würde man keinen Navigator einstellen, um diesen Menschen die Aus-
übung dieses Berufes zu ermöglichen.

Privilegiert

Spätestens jetzt kann man erkennen, um was es eigentlich geht, nämlich um die Bevorzugung
von Politikern gegenüber dem „gemeinen“ Volk.
Von den etablierten Altparteien ist man dies ohnehin schon gewöhnt, dass jetzt allerdings
die  „GRÜNEN“  auf diesen Zug aufspringen ist erstaunlich.

Am Existenzminimum

Familien mit einem behinderten Familienmitglied müssen oft einen Existenzkampf führen,
um überhaupt halbwegs normal über die Runden zu kommen. Bei der Berufswahl sind diese
Leute dann ebenfalls oft vor eine fast unlösbare Aufgabe gestellt.

Der Steuerzahler wird’s schon richten

Da tun sich die Politiker wesentlich leichter. Da werden sechs Gebärdedolmetscher engagiert,
für die der Steuerzahler jährlich 200.000,- Euro zu berappen hat, um einer jungen Frau ihren
beruflichen Wunschtraum zu ermöglichen.

Die Mindestvoraussetzung für den Beruf eines Politikers ist, dass dieser  wenigstens hören

und sprechen kann, wobei es manchmal besser wäre, wenn so manche(r) Volksvertreter(in)
den Mund halten würde.

Frau Jarmer erscheint uns sehr symphatisch und wir wünschen ihr auch alles Gute.
Allerdings hat sie in diesem Job nichts verloren, wenn sie die körperlichen Voraussetzung

dafür nicht bringt. So hart dies auch klingen möge, dass ist nun mal eine  Tatsache.
 
Stauni
  
2009-07-25
  

Sommerlochbefüllung

Rassistische Speisen

Während zur Zeit um rassistische Bezeichnungen von Lebensmittel, wie z.B. Mohr im
Hemd oder Negerbrot heftig diskutiert wird, haben wir eine schwer rassistisch elektro-
nische Lektüre entdeckt.

Amtliches Telefonbuch

Unter http://www.herold.at/telefonbuch/  finden sich doch tatsächlich unter dem Such-
begriff  „Mohr“,  sage und schreibe 612 Eintragungen. Aber auch mit der Eingabe
„Neger“, erzielt man immerhin noch 74 Treffer.
Es ist erstaunlich, wie ein derart rassistisches Machwerk dem Index entgehen konnte.
Stauni
  
2009-07-25
   

Die Stadt der Superreichen

 

Lauter Millionäre ?

Geht man nach den erstaunlichen Meinungen der Grazer Politiker, muss Graz die größte
Millionärsdichte haben, oder es müssen zumindest die reichsten Einwohner von Österreich
in der Stadt des Uhrturms wohnen.
Es ist nämlich geplant, dass Dieselfahrzeuge die vor dem Jahr 2005, also älter als vier
Jahre sind, nicht mehr in die Grazer Innenstadt einfahren dürfen.  Von dieser Maßnahme
wären über 250.000 Autos betroffen.

Abgehobene Politiker

Macht ja nichts, soll sich halt ein jeder Besitzer eines Dieselautos, alle vier Jahre einen neuen
Wagen kaufen.  So oder so ähnlich müssen wohl die verantwortlichen Politiker denken und
beweisen damit, wie weit sie sich von der Realität entfernt haben.
Traumgagen und Dienstautos dürften diese Volksvertreter zu dieser Abgehobenheit verleitet
haben. Aber wie heißt es so schön, die Lämmer wählen sich ihre Schlächter stets selbst.
Wenn man bedenkt das der durchschnittliche Preis eines Dieselautos bei zirka 25.000,- Euro
liegt, darf die berechtigte Frage gestellt werden, welcher Durchschnittsverdiener kann sich das
leisten.

Wer steckt dahinter ?

Wir glauben nicht das dies eine Idee der Autolobby ist, den selbst diese können sich es auf
zehn Finger ausrechnen, dass sich Otto Normalverbraucher nicht alle vier Jahre einen neuen
Wagen kaufen kann.
Wir vermuten eher, dass Großkonzerne hinter dieser abstrusen Idee stecken. Wenn ein der-
artiges Gesetz wirklich in Kraft tritt, können die meisten kleinen Gewerbetreibenden in der
Grazer Innenstadt zusperren.

Verlagerung der Kaufkraft

Die Leute würden vermutlich in die Shoppingcenter am Stadtrand fahren und ihre Einkäufe
dort tätigen. Auch Lokal- und Kinobesuche würden sich aus der Grazer Innenstadt in diese
Einkaufsmeilen verlagern.
Wenn dann die Dieselautos erledigt sind, wird man wahrscheinlich den Benzin betriebenen
Fahrzeuge auf den Leib rücken. Hier wird sich vermutlich die selbe Gangart wiederholen.
Erstaunlich daran ist, dass die Grazer Volksvertreter bei diesem Spiel offensichtlich voll dabei
sind. Sie tun dies sicher nur aus Gründen des Umweltschutzes. So behaupten sie es zumindest,
doch wer das glaubt wird selig.
 Stauni
  
2009-07-24
   

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Geheimagent RokkerMur

 

Sommerloch

Irgendwie hat das Sommerloch auch seine guten Seiten. Es spielt sich zwar medial nicht
viel ab, außer einberufene „Ablenkungsausschüsse“ , die von irgendwelchen Politikern
ins Leben gerufen werden, um über die tatsächlichen Probleme unseres Landes hinwegzu-
täuschen.
Dafür kann man frischgewonnene „Feindschaften“ pflegen. An und für sich wollten wir
über den Betreiber der Webseite „Warteschlange“ nichts mehr schreiben, da die Zeit für
einen Strandbadbesuch wesentlich sinnvoller investiert wäre.

Wir brechen unseren Vorsatz

Nachdem er aus welchen Gründen auch immer, dem Herausgeber dieses Magazins bereits
das X-te Hausverbot erteilt hat, obwohl dieser auf  „Warteschlange“ gar keine Kommen-
tare abgibt und ihm auch mitgeteilt hat das er auf das ohnehin keinen Wert legt, ist er uns
aus gegebenen Anlass doch einige Zeilen wert.
Im Zuge von Reaktionen auf einen Bericht, hat der Autor des nachfolgenden Beitrages
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=321;martin-bellak&catid=1;erstaunliches
folgendes Kommentar, das wir auszugsweise wiedergeben, veröffentlicht:

Zitat von Stauni

ERSTAUNLICH nimmt auf der 10teiligen (10 wäre der höchste Wert) Google Page Rank
Skala immerhin den 4.Platz ein. Zum Vergleich dazu, Krone oder Kurier liegen auf Platz 7. 
Der gesamte Inhalt dieses Kommentars, ist im o.a. Link ersichtlich.

Wolfgang K. hat ein Leseproblem

Obwohl Wolfgang K. zwar schon  X-mal erklärt hat, dass er mit ERSTAUNLICH nichts zu tun
haben will, sah er sich trotzdem veranlasst, folgende Schlagzeile in roten Lettern auf seiner Web-
seite zu veröffentlichen.
Dazu erschien parallel folgender Kommentar des Zeilenanalytikers Wolfgang K.

Zitat von RokkerMur

Könnte wer Herrn Reder alias Stauni über den Pagerank aufklären:
Nicht 1 ist sehr gut Stauni, sondern 10. Irgendwann schnallt es aber Jede/r.

 Medikamenteneinfluss ?

Da waren wir aber erstaunt, als wir diesen Kommentar gelesen haben. Entweder hat Wolf-
gang K. keine Brille aufgehabt oder er ist nicht in der Lage einen Text richtig zu lesen.
Es könnte ja auch möglich sein, dass er unter Einfluss von Medikamenten stand, die er im
Zuge der Schweinegrippe zu sich genommen hat, oder ihm die Hitze zu schaffen machte.

Jeder Volksschüler klüger

Auf jeden Fall interpretierte er den Kommentar von Stauni so, dass Platz 1 die beste Platzier-
ung wäre. Wenn er nun einen Volksschüler in der Nähe gehabt hätte, so hätte ihn dieser
über seinen Irrtum aufklären können.
In offensichtlicher Ermangelung eines Schulanfängers, hat der Autor des Beitrages dies getan.
Wenn auf einer 10teiligen Skala die Zahl 10 der höchste Wert ist, dann wäre Platz 10 die
beste Platzierung. Also folgert daraus, dass Platz 4 schlechter als Platz 7 ist.
Auf das reagierte Wolfgang K. natürlich sofort mit nachfolgenden in roten Lettern gehaltenen
Kommentar auf seiner Webseite,  der ihn als schlechten „Verlierer“ auszeichnet.
 
Erstaunlich was da RokkerMur von sich gibt. Deckt sich doch der Kommentar von Stauni
genau mit jenem, den der Warteschlangenbetreiber auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Also was soll hier verändert worden sein? 
Diese Tatsache wurde Wolfgang K. auch mittels eines Kommentars auf  ERSTAUNLICH
mitgeteilt. Diesen Kommentar haben wir heute gelöscht, weil wir dieses lustige Erlebnis in
diesem Bericht ausführlich festhalten wollen.

Gerührt und nicht geschüttelt

Der o.a. Kommentar lies den Warteschlangenbetreiber  zum Geheimagenten mutieren. Vielleicht
wurde er durch den „Spitzelausschuss“ inspiriert, um auch von seinen wirklichen Problemen
abzulenken. Er gab folgenden „sinnvollen“ Kommentar ab.
Zitat von RokkerMur
Im Innenministerium liegen Spider.
Die zeichnen alle Weblogs, Newsseiten usw, und alle Veränderungen auf.

Wir sind umzingelt

Na ja, jetzt haben wir es wenigstens amtlich, dass sich der Geheimdienst für uns interessiert.
Wir haben sich ohnehin schon gefragt, wer die Typen sind, die bei diesen hochsommerlichen
Temperaturen  mit hochgeschlagen Mantelkragen, Sonnenbrille und Hut, ständig um unser
Büro herumschleichen.
Obwohl RokkerMur auf seiner Webseite beteuert, dass nachfolgendes Plakat nichts mit seinem
Beitrag zu tun hat, können wir das nicht ganz glauben.
So RokkerMur alias Wolfgang K., es war schön mit Dir ein wenig virtuell zu spielen, wenden
uns aber jetzt einer sinnvolleren  Aufgabe zu, als sich mit Deiner Person zu befassen.
Wir gehen jetzt nämlich ins Strandbad.
Stauni
   
2009-07-23
  

Fundstück 01

 

Gefunden auf:

http://www.weicheier.com/Weicheier-Filiale-Wien.html

Österreich hat ab heute eine gehörlose Abgeordnete (Grüne  Jarmer) im Parlament.

Ist das, mit Verlaub gedacht, bei den vielen gehör- und sprachlosen Abgeordneten etwas
Besonderes? Die Kosten für die Dolmetscher betragen ca. 200.000 € pro Jahr. Sponsered
by Steuerzahler. Vielleicht sollten auch ein Asozialer oder Sonderschüler auch ins Hohe Haus,
der einen Lektor für seine Eingaben benötigt. (Dolmetscher für tiefes Wienerisch ins Hoch-
deutsche) Denn auch diese Leute wollen für ihre Probleme in der Öffentlichkeit Gehör finden.
Wie die hohen Zigarettenpreise, längere Öffnungszeiten für Branntweiner oder Alkohol vom
Staat für Abhängige.(10.07.09)

Stauni

  
2009-07-22
  

Telekom kassiert doppelt

 

Das Superangebot

Herr Huber (wirkl. Namen der Red. bek.) hat uns folgende Story zugesandt. Er hat uns
auch gebeten, seinen Namen und Daten zu anonymisieren, was wir auch tun.
Im Jänner hatte die Telekom Austria das Angebot „Telefon/AON-Super Kombi“ zum
monatlichen Preis von 25,30 Euro inklusvie Steuern. In diesem Paket sind die Grundge-
bühr für einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss ohne Limit, sowie  einen TV-
Kabelanschluss enthalten.

Das erste Problem

Herr Huber hat in Wien zwei Wohnungen. In beiden hat er Telefon, Internet und Kabel-TV.
Als er im Jänner dieses Angebot von der Telekom erhielt, schloss er einen Vertrag darüber ab.
Grund dafür war, dass die bisherigen Kosten weitaus höher waren. Er sparte mit diesem
Telekomangebot rund 50,- Euro im Monat, pro Wohnung.
Das erste Problem gab es mit den Telefonnummern. Obwohl Huber versprochen wurde,
dass er seine alten Nummern behalten könne, wurden diese jedoch geändert. Pech gehabt
dachte sich der Mann, es soll nichts Ärgeres passieren.

Rechnungen nicht kontrolliert

In der Folge machte Huber einen schwerwiegenden Fehler, indem er sich die Abrechnungen
von der Telekom nicht genau ansah. Die Erlagscheine kamen und er bezahlte diese ein.
Das wäre wahrscheinlich auch so weitergegangen, wenn nun nicht die Telekom ihrerseits
auch einen Fehler begangen hätte.

Das zweite Problem

Sie stellte die Verrechnung von Huber einfach auf Online um, ohne diesen zu fragen. Die
Erlagscheine blieben natürlich ab diesem Zeitpunkt aus. Huber urgierte bei der Telekom und
wie es bei einem Staatsbetrieb so üblich ist, wusste die Linke nicht was die Rechte tat.
Während Huber auf seine Erlagscheine wartete, flatterte ihm eine Mahnung der Telekom ins
Haus. Diese schaute er sich jedoch etwas genauer an und stellte fest, dass ihm ein Anschluss
verrechnet wurde, den er gar nicht mehr hatte.

Doppelt abkassiert

Während man den alten Anschluss in der Xstrasse 3 ordnungsgemäß umgewandelt hatte,
wurde in der Ystrasse 2 zwar das  „Telefon/AON-Super Kombi-Paket“ installiert und
zusätzlich die alte Nummer 607…….. weiter abkassiert und das seit Monaten.
Herr Huber rief nun bei der Telekom an und bat um Aufklärung dieser Vorgangsweise.
Er landete, wie kann es sonst anders sein, natürlich in deren Callcenter. Er hatte zwar eine
Dame mit einer „netten“ Stimme am Hörer, die sonst aber ahnungslos war.

Bitte warten, bitte warten……

Auf jeden Fall versprach sie, die Angelegenheit an die zuständige Abeilung weiter zu geben.
Es kam ihr nämlich auch etwas erstaunlich vor, dass sich jemand ein Kombi-Paket bestellt
und den alten teuren Festnetzanschluss bestehen lässt.
Man darf gespannt sein, wie lange die Telekom für die Aufklärung brauchen wird und ob 
Herr Huber sein zuviel einbezahltes Geld zurück erhält.
Man muss dazu sagen, dass Herrn Huber eine gewisse Mitschuld trifft, weil er nicht von
Beginn an die Rechnungen genau überprüft hat. Allerdings kann von einem Anbieter wie
der Firma Telekom, schon etwas mehr Genauigkeit bei der Verrechnung erwartet werden.
Stauni
   
2009-07-22
   

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Du nix Du sagen TEIL 2

 

Fortsetzung von gestern

Während das BG Fünfhaus mit dem juristischen „Trick 17“ versuchte, die 100,- Euro
Ordnungsstrafe wegen angeblicher Fristversäumnis einzutreiben, war D. anderer Meinung
und wendet sich mit der Angelegenheit an den OGH.

Dieser erlässt am 9. Juni 2009, folgenden Beschluss:

REPUBLIK ÖSTERREICH
OBERSTER GERICHTSHOF

1 Ob 92/09z

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die

Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Sole als weitere Richter in der Pfleg-
schaftssache des mj A***** D*****, geboren am **. ***** 2001, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses
des Vaters G***** D*****, Wien **, ******straße */**, vertreten durch Dr. Marcus E. Riegler, Rechtsanwalt in
Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 19. Jänner
2009, GZ 45 R 556/08k-S-156, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 5. Juni 2008, GZ 2
P 134/02k-S-113, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
B e s c h l u s s
gefasst:
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird aufgetragen, den Rekurs des
Vaters dem Rekursgericht vorzulegen.
Die Revisionsrekursbeantwortung der Mutter Zhanna D***, Wien **, *****straße **/*, vertreten durch Dr. MMag.
Ralf Peschek, Rechtsanwalt in Wien, (dieser vertreten durch Dr. Michael Vallender) wird zurückgewiesen.

B e g r ü n d u n g :

Mit Beschluss vom 29. 12. 2006 (ON 419) gab das Rekursgericht einem Rekurs des Vaters gegen einen im

Obsorgeverfahren ergangenen Beschluss des Erstgerichts nicht Folge; gleichzeitig verhängte es über den
Vater eine Ordnungsstrafe wegen bestimmter Äußerungen in seinem Rekurs. Die Ausfertigung der Entscheid-
ungen des Rekursgerichts wurde dem Vater am 7. 3. 2007 zugestellt. Sein Verfahrenshilfeantrag vom 21. 3.
2007 wurde bewilligt; der Bescheid über die Beigabe eines Verfahrenshilfeanwalts wurde dem Verfahrens-
helfer gemeinsam mit der Entscheidung des Rekursgerichts am 21. 11. 2007 zugestellt. Am 5. 12. 2007 über-
mittelte der Vater per Telefax einen von ihm selbst verfassten Schriftsatz (gerichtliche Eingangsstampiglie 6.
12. 2007), der Ablehnungserklärungen sowie einen Rekurs gegen die vom Rekursgericht verhängte Ordnungs-
strafe enthielt. In diesem Schriftsatz, der im Original am 7. 12. 2007 beim Erstgericht überreicht wurde, wies der
Vater unter anderem darauf hin, dass durch den Verfahrenshelfer parallel Rechtsmittel eingebracht würden; der
Rekurs enthält inhaltlich ausschließlich Ausführungen zur Ordnungsstrafe, auch der Rekursantrag bezieht sich
lediglich auf diese. Am 7. 12. 2007 langte ein am 5. 12. 2007 zur Post gegebener außerordentlicher Revisions-
rekurs des Verfahrenshelfers beim Erstgericht ein, der sich gegen die Entscheidung des Rekursgerichts in der
Obsorgefrage wendet; er enthält keine Ausführungen zur Ordnungsstrafe.

Das Erstgericht wies den vom Vater selbst erhobenen Rekurs gegen die Ordnungsstrafe zurück. Dieser sei

einerseits wegen des auch im Außerstreitverfahren anzuwendenden Grundsatzes der Einmaligkeit des Rechts
-mittels unzulässig; sollte sich die bewilligte Verfahrenshilfe nicht auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen
die verhängte Ordnungsstrafe bezogen haben, sei der Rekurs verspätet.

Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zu-

lässig. Der Rekurs sei jedenfalls verspätet gewesen. Soweit dem Vater die Verfahrenshilfe bewilligt und ein
Verfahrenshelfer beigegeben worden sei, könne innerhalb der mit Zustellung an den Verfahrenshelfer neu
laufenden Rekursfrist das beabsichtigte Rechtsmittel nur von diesem erhoben werden. Der Vater selbst hätte
einen Rekurs nur bis 21. 3. 2007 erheben können. Es stellte einen Rechtsmissbrauch dar, durch einen Ver-
fahrenshilfeantrag eine Rekursfrist wesentlich zu verlängern, dann aber den Rekurs ohnehin ohne Beteiligung
des Verfahrenshelfers zu erheben. Der Vater habe sein Rechtsmittelrecht aber auch durch den von seinem
Verfahrenshelfer erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs verbraucht. In diesem Rekurs sei ausgeführt
worden, dass der bezeichnete Beschluss seinem gesamten Umfang nach angefochten werde. Gehe man davon
aus, dass dieses Rechtsmittel auch eine Bekämpfung der in demselben Beschluss verhängten Ordnungsstrafe
umfasst habe, sei die abermalige Erhebung eines Rekurses unzulässig.

Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters ist zulässig und mit seinem Aufhebung-

santrag auch berechtigt. Die Rechtsmittelbeantwortung der Mutter ist hingegen als unzulässig zurückzuweisen,
weil sie am (einseitigen) Verfahren über die Verhängung einer Ordnungsstrafe nicht beteiligt ist.

Zutreffend verweist der Revisionsrekurswerber darauf, dass das Rekursgericht in seine Entscheidungsaus-

fertigung vom 29. 12. 2006 zwei ganz unterschiedliche Beschlüsse aufgenommen hat, die auch mit unter-
schiedlichen Rechtsmitteln (Revisionsrekurs bzw. Rekurs) zu bekämpfen waren. Der Vater hat die Möglichkeit
wahrgenommen, die beiden Entscheidungen mit jeweils gesonderten Rechtsmittel zu bekämpfen, wobei sich
die einzelnen Rechtsmitteln eindeutig allein auf den darin jeweils behandelten Entscheidungsgegenstand
bezogen haben. Davon, dass mit der Erhebung des Rechtsmittels gegen die eine Entscheidung auch das
Rechtsmittelrecht zur Bekämpfung der anderen Entscheidung verbraucht worden wäre oder dass einem Rechts-
mittel der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels entgegenstünde, kann keine Rede sein, liegen doch
zwei ganz unterschiedliche Entscheidungen vor, wobei das Rekursgericht einmal funktionell als Rechtsmittel-
gericht und das andere Mal (Ordnungsstrafe) funktionell als Erstgericht tätig geworden ist (siehe auch RIS-Justiz
RS0040202; RS0043968).

Damit bleibt zu klären, ob die Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 2 AußStrG auch dann eintritt, wenn die Partei

zwar ursprünglich innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist die Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts beantragt,
in der Folge aber ein nicht der Anwaltspflicht unterliegendes Rechtsmittel (vgl. RIS-Justiz RS0121603) selbst ver-
fasst und einbringt. Dies ist – entgegen der Auffassung des Rekursgerichts – zu bejahen.

Gemäß § 7 Abs 1 AußStrG sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Verfahrenshiife sinngemäß

anzuwenden, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Schon nach
dem Gesetzeswortlaut setzt die Unterbrechung der Rechtsmittelfrist ausschließlich die rechtzeitige Antragstellung
auf Beigebung eines Verfahrenshelfers sowie die meritorische Erledigung des Verfahrenshilfeantrags voraus.
Selbst wenn etwa die Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit oder Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsver-
folgung oder Rechtsverteidigung verweigert werden sollte, tritt die Unterbrechimgswirkung ein, ohne dass diese
etwa unter Hinweis auf den Missbrauch des Instituts der Verfahrenshiife verweigert würde (vgl nur die Nachweise
bei M. Bydlinski in Fasching/Konecny2 II/l § 73 ZPO Rz 5). Darüber hinaus wurde judiziert, dass die Partei nicht
gehalten ist, die betreffende Prozesshandlung durch den Verfahrenshelfer vornehmen zu lassen, auch wenn ihr
ein solcher aufgrund ihres Antrags beigegeben wurde; werde etwa eine Berufung durch einen frei gewählten
Vertreter eingebracht, könne dies eine bereits eingetretene Unterbrechungswirkung nicht beseitigen (RZ 1996/13).
Dem ist – schon aus Gründen der Rechtssicherheit – auch für das Außerstreitverfahren zu folgen.

Da sich der Rekurs des Vaters gegen die Ordnungsstrafe somit sowohl als zulässig als auch als rechtzeitig erweist,

sind die (zurückweisenden) Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben. Eine meritorische Erledigung des
Rekurses gegen die Ordnungsstrafe kommt allerdings schon deshalb nicht in Betracht, weil der Rekurs zuerst dem
Rekursgericht vorzulegen ist, das – insoweit als funktionell erstinstanzliches Gericht – eine allfällige Anwendung des
§ 50 AußStrG zu prüfen hat.

Oberster Gerichtshof,
Wien, am 9. Juni 2009.
Dr. G e r s t e n e c k e r  

      
Es ist wohl traurige Tatsache, dass sich der OGH mit so einer Causa befassen musste, nur
weil sich eine Richterin wegen des Du-Wortes beleidigt fühlte.

Zwischenbilanz

Was ist bis jetzt in den 3(!) Jahren geschehen, in denen man versuchte den gigantischen
Betrag von 100,- Euro einzuheben.

A) Beschluß über die Verhängung einer Ordnungsstrafe.
B) Beschluß über die Zurückweisung des Rekurses.
C) Rekursbeschluß über die Zurückweisung des Rekurses
D) OGH-Beschluß mit dem B) und C) aufgehoben wurden.
E) Beschluß des LG für ZRS über die Anwendung des § 50 AußStrG und Aufhebung der
   Ordnungsstrafe.

Was wird in dieser Causa noch ins Haus stehen?

F) Gegebenenfalls Beschluß des OGH über obenstehenden Rekurs.
G) Beschluß des LG für ZRS über die Ablehnung von Dr. Herta Hanglberger.
H) Gegebenfalls Beschluß des OLG Wien über den Rekurs gegen die Abweisung der
   Ablehnung von Dr. Herta Hanglberger

Würde ein Angestellter eines Privatunternehmens derart unökonomisch agieren, könnte
er sich unverzüglich beim AMS anmelden.
Nicht so beim Vater Staat, den da kann eine Beamtin für die läppische Summe von 100,- Euro,

die wahrscheinlich ohnehin nicht bezahlt werden, einen ganzen Justizapparat auf Trab halten.

Würde ein Privatunternehmen seine Geschäfte derartig betreiben, könnte dieses Konkurs

anmelden und wäre noch in der Chance, sich im günstigsten Fall eine fahrlässige Krida ein-
zuhandeln.

Stauni

  
2009-07-20
   

Du nix Du sagen

 

Vorgeschichte

Der Angestellte G.D. kämpft im Jahr 2002 vor dem BG Fünfhaus um das Besuchsrecht für seinen
leiblichen Sohn. Auf Grund eines erstaunlichen Gutachtens, des inzwischen in die Schlagzeilen
geratenen Gutachter Dr. Max Friedrich, wird ihm dieses für die Dauer von 18 Monaten verwehrt.

In diesem Gutachten spiegeln sich die Aussagen seiner Nochehefrau wieder, die ihn als agressiv

bezeichnet. Laut Aussage von D. ist aber der wahre Hintergrund der, dass seine Gattin in der
Zwischenzeit einen neuen Lover hat, der sich durch ein Besuchsrecht in der neuen Familien-
idylle gestört fühlt.

In der Zwischenzeit tobt der Rosenkrieg an allen ehelichen Fronten weiter und D. begreift nun

zum ersten mal in seinem Leben, dass man sich seiner Haut wehren muss.

Herr D. will weiters die Angelegenheit  mit dem verweigerten Besuchsrecht nicht so hinnehmen

und beginnt die Rechtsmitteln auszuschöpfen.
Nachdem er bis 2005 noch immer kein Besuchsrecht erhält, obwohl ihn das Gutachten nur für
18 Monate „gesperrt“ hatte, beantragt er ein neuerliches Besuchsrecht unter Aufsicht im Besuchs-
cafe.

Diesen Schritt hat er absichtlich gesetzt, um nicht wieder einem erstaunlichen Gutachten zum

Opfer zu fallen. Nachdem dies wieder aus belanglosen, nicht nachvollziehbaren Gründen
abgelehnt wird, beschwert er sich beim LG für Zivilrechtsachen.

Der Brief

Völlig entnervt und zu Recht verhärmt, schreibt er einer Richterin folgenden leicht sarkastischen
aber höflichen Brief und spricht sie in diesem per „Du“ an.

Liebe Herta (Hanglberger),
nachdem wir uns jetzt schon fast vier Jahre in den verschiedensten Verfahren immer wieder über den Weg laufen,

ohne uns jedoch dabei jemals persönlich begegnet zu sein, und ich in der Zwischenzeit weiß, dass Du als Bericht-
erstatterin in meinen Fällen (ON 329 + ON 332 S. 2) sowas wie hauptverantwortlich bist für das, was bisher schief-
gelaufen ist, habe ich mir gedacht, vielleicht wäre es schön langsam an der Zeit, dass ich Dir einmal einen persön-
lichen Brief schreibe, um Dir meinen Kummer und meine Sorgen mitzuteilen.
Da es nicht besonders gut aussieht, wenn die Gegenseite davon nichts weiß, habe ich mir gedacht, dass es wahr-
scheinlich besser ist, wenn ich das gleich im Anschluß an den obigen Rekurs mache.
Verzeih mir bitte, wenn ich Dich so ganz ungeniert mit Du anschreibe, aber jetzt kennen wir uns doch schon so
viele Jahre. Wie Du sicher in meinen zahlreichen Schriftsätzen bemerkt haben wirst, habe ich mir sogar die Mühe
gemacht, euer halbschwuchtiges Juristendeutsch – wenn auch nur halbwegs – zu erlernen. Eine gar nicht so ein-
faches Unterfangen, denn in der Zwischenzeit bin ich draufgekommen, dass zumindest einige von euch damit
selbst Schwierigkeiten haben, es richtig zu verstehen. Da war ich z.B. voriges Jahr im ASG – weißt Du, wie lange
ich zwei Richteramtsanwärterinnen (Maga.) den RS0036276 erklären mußte, bis Sie ihn wirklich verstanden haben
? Geschlagene eineinhalb Stunden…. für ganze fünf Zeilen – wenigstens haben sich die Beiden bei mir nachher
für meine Geduld bedankt.
Ich denke, dass es unter diesen Umständen vielleicht besser ist, wenn wir einmal so richtig Klartext miteinander
schreiben . Man tut sich einfach leichter und hier geht es doch um einiges – nämlich um das Wohlergehen meines
Sohnes und vieler anderer Kinder.

Mag sein das dieser Brief ein wenig provozierend ist, aber auch die Nerven von  Herrn D. wurden

durch etliche Gerichtsverfahren ausgiebig provoziert.
Jedoch was jetzt beginnt, kann man getrost als Justizgroteske bezeichnen.

Die Richterin sieht in dem Brief von D. eine Missachtung des Gerichtes und verhängt umgehend

eine Ordnungsstrafe von 100,- Euro gegen den Briefverfasser.

Die Ordnungsstrafe

REPUBLIK ÖSTERREICH
Landesgericht für ZRS Wien
42 R 457/06a
B e s c h l u s s:
….
Über den Rekurswerber wird eine Ordnungsstrafe von EUR 100,– verhängt.
….
B e g r ü n d u n g:
Anlässlich des Rekurses vermeinte der Rekurswerber, einem Mitglied des Rekurssenates unter Verwendung des
„Du Wortes“ schreiben zu müssen, ua vom „Kasperltheater“ des Sachwalterschaftsverfahrens sowie von men-
schenrechtswidrigen „Erpressermethoden“. „Jetzt habe ein Mann nicht mehr das Recht selbst zu entscheiden,
ob er die arme Justiz mit ein paar Ordnungsstrafen subventionieren Möchte oder nicht“ (s. AS 363ff)

Normalerweise sollte man diesen läppischen Betrag von 100,- Euro berappen. Jedoch Herr D.

der sich in seiner Causa vom Gericht benachteiligt fühlt, eröffnet das Spiel um die Ordnungs-
strafe und erhebt folgenden Rekurs.

Der Rekurs

Der Rekurs ist derart gut geschrieben, sodass wir ihn im Original wiedergeben müssen.

In umseits näher bezeichneten Rechtssache erhebt der Kindesvater gegen den Beschluß des LG für ZRS Wien
vom 29.12.2006 mit welchem über ihn eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 100,– verhängt wurde, binnen
offener Frist nachstehenden
Rekurs
Der Beschluß wird in seiner Gänze angefochten.
Der Beschluß wird aus den Gründen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens, der falschen Beweiswürdigung und
der unrichtigen rechtlichen Beurteilung angefochten.
Mit dem angefochtenen Beschluß wurde über den Rekurswerber auf rechtswidrige Weise eine Ordnungsstrafe
über EUR 100,– verhängt, weil sich dieser in einem außerhalb eines Schriftsatzes an die Berichterstatterin des
Rekurssenates 42 des LG für ZRS Wien, Dr. Herta Hanglberger persönlich gerichteten Brief an sie wandte in
der Hoffnung dadurch ein wenig Verständnis für seine Sorgen und Nöte zu erlangen (2 P 134/02k, ON 383 S.
6 Abs 1).
Um eine Atmosphäre der Vertrautheit bemüht, wurde vom jahrgangsälteren Rechtsmittelwerber zwar das Du-
Wort verwendet aber dafür bereits am Anfang des persönlichen Briefes um Verzeihung ersucht (2 P 134/02k,
ON 383 S6. Abs. 3).
Dass es sich um einen persönlichen Brief und nicht um einen Teil eines Schriftsatzes handelt ist bereits daraus
ersichtlich dass der Aufbau und die Inhaltserfordernisse eines Schriftsatzes im wesentlichen in den §§ 75, 76
ZPO und § 58 Geo geregelt sind.
Aus den zitierten Gesetzen ist klar zu entnehmen, dass ein Schriftsatz dadurch gekennzeichnet ist, dass er
das Gericht, die Aktenzahl, die Namen der Parteien ua jedenfalls jedoch nicht den Namen des Richters zu
enthalten hat.
Ein weiteres Erfordernis und daher Kennzeichen eines Schriftsatzes ist die Unterschrift der Partei oder ihres
Vertreters im Rubrum und/oder am Ende des Schriftsatzes. Des weiteren sind noch einige Inhaltserfordernisse
zu beachten, wie die Anträge, welche andere Entscheidung des Rekutrsgerichtes vom jeweiligen Rechtsmittel-
werber begehrt wird.
Im vorliegenden Falle wurde vom unvertretenen Rechtsmittelwerber der Schriftsatz nach den zu stellenden An-
trägen durch Unterschreiben beendet (2 P 134/02k, ON 383 S. 5). Um Postgebühren zu sparen wurde dem
Rekurs ein an die Berichterstatterin persönlich gerichteter Brief beigefügt (ON 383 S. 6 – 12).
Schon durch die Überschrift “Liebe Herta Hanglberger….” im fraglichen Schreiben ist klar erkennbar, dass es
sich um keinen “Schriftsatz” iSd § 86 ZPO handeln kann, zumal nicht nur die in § 58 Geo festgelegten Kenn-
zeichen fehlen sondern auch nur das Entscheidungsorgan Hanglberger als Einzelperson angesprochen wurde.
Daraus ergibt sich, dass sich das fragliche Schreiben auch nicht unter dem – in RIS-Justiz RS0036327 darge-
legten – Begriff der “an das Gericht gerichtete Eingabe“ einordnen läßt, denn bekannterweise handelt es sich
ja im Falle eines Rekurses beim “Gericht” iSd § 86 ZPO nicht um eine Einzelperson sondern um einen Dreirichte
-rsenat.
Das fragliche Schreiben wird daher kaum als eine “an das Gericht gerichtete Eingabe” bezeichnet werden können.
Selbst dann, wenn man es als eine “an das Gericht gerichtete Eingabe” ansehen würde, läßt sich daraus nicht
viel gewinnen, denn sowohl in § 86 ZPO wie auch in der hiezu ergangenen Rechtssprechung ist klar dargelegt,
dass es sich bei den unter Sanktion stehenden Ausfällen nur um jene handelt, welche “die dem Gericht schuldige
Achtung verletzt”.
Deshalb wird die Rechtsfrage zu klären sein, welche Achtung eine Partei einem Gericht (oder Richter) schuldig ist,
welches gewohnheitsmäßig die Menschenrechte und grundlegende Regeln des Verfahrensrechtes mißachtet.
Nachdem dies im Gesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben wurde, kann als Maßstab hiezu nur das, “was dem
Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft – das ist aller billig und gerecht Denkenden – entspricht” (RIS-Justiz RS00
22866 (T4) = 6 Ob 287/00z ) herangezogen werden, da sonst die Verhängung einer Ordnungsstrafe ja sitten-
widrig iSd § 879 ABGB wäre.
Zahlreiche Beispiele wie vom Entscheidungsorgan Hanglberger die Menschenrechte und grundlegende Regeln
des Verfahrensrechtes mißachtet werden sind dem fraglichen Schreiben selbst zu entnehmen, womit diese Tat-
sachen als offenkundig angesehen werden können.
An dieser befremdlichen Vorgehensweise hat sich seither nichts geändert – im Gegenteil:
Das Verhalten darf als noch obsessiver empfunden werden, wenn das Entscheidungsorgan Hanglberger – wie
in der Entscheidung 45 R 5/07d S. 6 Abs. 2 bei der Zitierung von Entscheidungen anderer Gerichte diese nach
eigenem Gutdünken abändert. So lautet die zitierte Entscheidung EFSlg 109.662 tatsächlich:
“Verweisungen im Rekurs auf frühere Schriftsätze sind unbeachtlich (glgeb RS 55.396) und auch nicht verbes-
serungsfähig. LG Salzburg 9.11.2004, 21 R286/04i” (Beilage 13)
Dies entspricht auch den in RS0007029 und RS0043616 dargelegten Grundsätzen wonach auf Grund der in
sich abgeschlossenen Prozeßhandlung eines Rechtsmittels nicht auf Ausführungen in anderen Schriftsätzen
verwiesen werden darf.
Vom Entscheidungsorgan Hanglberger wurde dieser Rechtsgrundsatz auf willkürliche und amtsmißbräuchliche
Weise dahingehend abgeändert, dass es das Entscheidungsorgan Hanglberger wohl gerne sehen würde,
wenn auch auf Beilagen (also urkundliche Beweise) in früheren Eingaben nicht mehr verwiesen werden dürfte
(45 R 5/07d S. 6 = Beilage 14). Für die Ausarbeitung dieses juristischen Schwachsinnes hat das Entscheidung
-sorgan Hanglberger immerhin die Zeit vom 28.12.2006 bis 29.08.2007 – also mehr als acht Monate !!! – benötigt
und dadurch das ohnedies schon über Gebühr lange dauernde Pflegschaftsverfahren weiter verschleppt.

Ein derartiges rechtsmißbräuchliches Vorgehen gehört – wie aus dem fraglichen Schreiben und den darin zitier-

ten Entscheidungen zu entnehmen ist – beinahe schon zur Tagesordnung des Entscheidungsorganes Hangl-
berger und fehlen daher der angefochtenen Entscheidung begründetete Tatsachenfeststellungen darüber, ob
das Entscheidungsorgan Hanglberger nun in amtsmißbräuchlicher Weise das gegenständliche Pflegschafts-
verfahren verschleppt und dabei Menschenrechte und Verfahrensgrundsätze mißachtet hat und gegebenenfalls
welche “Achtung” eine Partei einem Entscheidungsorgan mit einem derart ausgeprägten Mangel an Verbundenheit
mit den Menschenrechten und der österreichischen Rechtsordnung iSd §879 ABGB überhaupt “schuldig” sein
kann.
Dies wird auch deutlich dadurch, dass die Bestimmung des § 86 ZPO dabei helfen soll, das Verfahren zu “ent-
schärfen” (RIS-Justiz RS0036327 (T1) = 5 Ob 118/92). Ein derart willkürlich und außerhalb der Gesetze agier-
endes Entscheidungsorgan wird diesen Zweck wohl kaum erfüllen können, weshalb auch aus diesem Grunde
die Verhängung einer Ornungsstrafe unzulässig ist. Wohl nicht ganz umsonst wurden zum Schutz der Parteien
vor allzu selbstherrlich und/oder willkürlich agierenden Entscheidungsoganen die Verfahrensgesetze und der
Tatbestand des § 302 StGB geschaffen (RIS-Justiz RS0082350).
Da das Verfahren aus den oben geschilderten Gründen an einem Feststellungs- und Begründungsmangel
leidet ist es daher mangelhaft geblieben.
Des weiteren ist das Verfahren von einer falschen Rechtsauslegung gekennzeichnet. Wie bereits Eingangs
dargelegt, kann es sich bei dem fraglichen Schreiben aus den genannten Gründen unmöglich um eine “an
das Gericht gerichtete Eingabe” handeln.
Vom Obersten Gerichtshof wurde bereits ausgesprochen, dass eine von der Partei selbst verfaßtes und vom
Anwalt der Rechtsmittelschrift angeschlossenes Schreiben unbeachtlich ist. Ist aber etwas als unbeachtlich
einzustufen wird es auch nicht zur Verhängung einer Ordnungsstrafe herangezogen werden können. Auch
daraus ist ersichtlich, dass ein dem Rekurs angeschlossenes persönliches Schreiben nicht zur Verhängung
einer Ordnungsstrafe herangezogen werden kann.
Denn selbiges findet sich auch in der zu § 86 und § 199 ZPO ergangenen Rechtsprechung wieder, wonach
außerhalb der Verhandlung (z.B. am Gang) stattfindende beleidigende Äußerungen gegen ein Entscheid-
ungsorgan nicht die Verhängung einer Ordnungsstrafe rechtfertigen können (RIS-Justiz RS0110424 = 3 Ob
184/98z; 5 Ob 83/99p ) sondern allenfalls nur durch Einbringen einer Privatanklage nach § 115 StGB verfolgt
werden können.
Des weiteren wurde über den Rekurswerber deshalb eine Ordnungsstrafe verhängt, da er im persönlichen
Schreiben an das Entscheidungsorgan Hanglberger das Du-Wort verwendete. Nun, darin kann aber beim
besten Willen kein “beleidigender Ausfall” oder eine Verletzung “der dem Gericht schuldigen Achtung” erblickt
werden, zumal sich der Rekurswerber für die Verwendung des Du-Wortes gleich am Anfang des Schreibens
entschuldigt hat (2 P 134/02k, ON 383 S. 6 Abs. 3).
Vielmehr wird im Allgemeinen durch die Verwendung des Du-Wortes eine besondere Verbundenheit oder
eine besonderes Vetrauen zum Ausdruck gebracht. Dies wird auch deutlich dadurch, dass bei Anruf des
lieben Gottes im Gebet ja auch das Du-Wort seine Anwendung findet und sich dieser durch die persönliche
Anrede nicht beleidigt fühlt.
Sollte der OGH als Rekursgericht Zweifel an dieser offenkundigen Tatache hegen und eine Verfahrenser-
gänzung selbst durchführen wollen, so wird höchst vorsorglich zum Beweis dafür dass sich selbst der Liebe
Gott nicht durch das Du-Wort beleidigt fühlt gestellt der
Antrag
Auf Ladung und Einvernahme des Lieben Gottes, p.A. Erzdiözese Wien, 1010 Wien, Stephansplatz 1
in eventu auf Ladung und Einvernahme seines derzeitigen irdischen Vertreters:
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.
Citta del Vaticano
Telefonnr.: 0039 – 06 6982
E-Mail: benediktxvi@vatican.va
Internet: http://www.vatican.va
in eventu auf Ladung und Einvernahme eines informierten Vertreters der Erzdiözese Wien, 1010 Wien,
Stephansplatz 1
in eventu auf Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Die Klärung der Frage ob sich der liebe Gott durch das Du-Wort beleidigt fühlt ist deshalb von wesentlicher
Bedeutung denn wenn sich der liebe Gott durch das Du-Wort nicht beleidigt fühlt, steht es einem Entscheid-
ungsorgan umso weniger zu, sich durch die Verwendung des Du-Wortes beleidigt zu fühlen zumal – zumindest
nach Auffassung des Ablehnungswerbers – ein Entscheidungsorgan bei Gott nicht – auch nur annähernd – als
gottähnlich angesehen werden kann, auch wenn gelegentlich so manches Entscheidungsorgane vor Anwand-
lungen des Größenwahns nicht gefeit erscheinen darf.
Weiters gilt es auszuführen, dass es alleiniger Zweck des § 86 ZPO ist, das Verfahren zu entschärfen, und
dass Ordnungsstrafen daher nur wegen beleidigender Ausfälle gegen Verfahrensbeteiligte verhängt werden
dürfen.
Im vorliegenden Falle wurde über den Rekurswerber eine Ordnungsstrafe verhängt weil er seine persönliche
Meinung über ein völlig fremdes Verfahren – nämlich die rechtswidrige Anregung des Sachwalterschaftsverfahrens
betreffend Mag. Herwig B**** durch den Senat 1 des OGH (1 Ob 80/05d ). Dies wurde durch den Rechtsmittel-
werber auch durch eine entsprechende Fußnote unmißverständlich zum Ausdruck gebracht (ON 383 S. 9 Abs. 4).
Die Verhängung einer Ordnungsstrafe ist daher rechtswidrig erfolgt, weil es iSd des Art. 10 MRK nicht Zweck des
§ 86 ZPO sein kann kritische Äußerungen hinsichtlich des Vorgehens der Justiz in einem komplett anderen Ver-
fahren durch Ordnungsstrafen zu unterbinden zu versuchen.

Die Äußerung “jetzt habe ein Mann ( = Mag. Herwig B*****) nicht einmal mehr das Recht selbst zu entscheiden,

ob er die arme Justiz mit ein paar Ordnungsstrafen subventionieren möchte oder nicht” ist jedenfalls schon auf
Grund ihres mangelnden Bezuges zum gegenständlichen Verfahren (oder dem betroffenen Entscheidung-
sorgan selbst) keinesfalls geeignet als Begründung zur Verhängung einer Ordnungsstrafe herangezogen zu
werden.
Ähnlich verhält es sich mit der Bezeichnung der rechtswidrigen Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens
durch den Senat 1 des OGH als “Kasperltheater”. Abgesehen vom mangelnden Bezug zum gegenständlichen
Verfahren fehlen nun Feststellungen darüber ob es sich dabei nun um ein Kasperltheater handelt oder nicht.
Immerhin verfügt Mag. Herwig B**** (mit einem IQ von 145) über mehr Intelligenz als 98% der üblichen Bevölk-
erung. Es sind keine Hinweise bekannt, dass sich diese prozentuelle Verteilung unter den Juristen anders dar-
stellen könnte. Diese Fakten waren dem Senat 1 aus dem Pflegschaftsakt hinsichtlich der mj. Kinder des Mag.
B***** hinreichend bekannt.
Dennoch wurde vom Senat 1 auf rechtswidrige Weise die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens betref-
fend der Person des Mag. B***** eingeleitet mit dem alleinigen Ergebnis, dass beinahe EUR 10.000,– an
Steuergeldern für die Einholung von Sachverständigengutachten verschwendet wurden (Beilage 15 + 16).
Das Sachwalterschaftsverfahren wurde jedenfalls auf Grund des vorhersehbaren Ergebnisses der Gutachten
rechtskräftig eingestellt (Beilage 8b).
Es fehlen daher begründete Feststellungen darüber ob die rechtswidrige Anregung eines Sachwalterschafts-
verfahrens durch den Senat 1 des OGH betreffend Mag. Herwig B***** und der damit verbundene Verschwend
-ung von EUR 10.000,– an Steuergeldern nun zu Recht als “Kasperltheater” empfunden und bezeichnet werden
kann oder nicht.
Es ergibt sich daher, dass die Entscheidung des LG für ZRS WIen vom 29.12.2006 – mit welcher über den
Rekurswerber eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 100,– verhängt wurde – gleich in mehrfacher Hinsicht
verfehlt ist, und wird daher gestellt der
Antrag
Der OGH als Rekursgericht möge (ggf. nach Verfahrensergänzung) den Beschluss des LG für ZRS Wien vom
29.12.2006 mit welchem über den Rekurswerber eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 100,– verhängte
wurde ersatzlos aufheben,
in eventu
den angefochtenen Beschluß aufheben und zur ordentlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an
das LG für ZRS Wien zurückverweisen.
Wien, 05.12.2007

Der Ball wird aufgehoben

Das Gericht seinerseits steigt auf dieses Spiel ein, obwohl es ökonomischer gewesen wäre,
das Ganze in den Schredder zu stecken. Aber auf Kosten der Steuerzahler ist ja bekanntlich
nichts zu teuer.

Es gehen wieder Jahre ins Land, in denen D. nichts vom Gericht hört. Plötzlich versucht das

BG Fünfhaus, die 100,- Euro zwangweise einzutreiben und begründet das damit, dass der
Rekurs nicht fristgerecht eingebracht wurde.

Jetzt wissen wir auch, wo der Poptitan Dieter Bohlen den Trick mit dem lieben Gott abgekupfert

hat.  Fortsetzung zu dieser erstaunlichen Causa erscheint morgen als Teil 2.

Stauni

  
2009-07-19
  

Krimineller Administrator

 

Unschuldsvermutung

Vor einiger Zeit haben wir über einen angeblichen Spendenskandal berichtet. Wir haben
den mußmasslichen Verantwortlichen Roland Komuczky auch zu den Vorwürfen befragt.

Obwohl uns einige Tatsachen, wie z.B. der Fuhrpark dieses Herrn, erstaunlich vorgekom-

men ist, haben wir keinen wirklichen Anhaltspunkt gefunden der bewies, dass Komuczky
kriminelle Taten begangen haben soll. Also galt für uns die Unschuldsvermutung, wie sie
in einem Rechtsstaat auch zu gelten hat.

Der Fanklub

Das haben wir auch in unseren Beiträgen festgehalten. Das hat dem „Fanklub“ von
Komuczky, ein dubioser Webblog der sich mit der „ganzen Wahrheit“ in dieser Angelegen-
heit beschäftigt, gar nicht gefallen. Auch scheint es dieser „Klub“ mit dem Einhalten gesetz-
licher Bestimmungen nicht so genau zu nehmen.

Überfall geplant

Es wurde über den Herausgeber dieses Magazins mit Schimpftiraden hergezogen. Aber
nicht nur dieser wurde Opfer der verbalen Kraftausdrücke, sondern alle die nicht gegen
Komuczky Front bezogen.   

Da wurde z.B. ein „Ritterorden“ bei dem Komuczky Mitglied war, bedrängt diesen hinaus-

zuwerfen. Aber zu diesem Punkt kommen wir etwas später zurück. Man scheut auf diesem
Seltsamblog auch nicht, sich als Polizeibeamte auszugeben.
Auch ein Überfall auf eine Angestellte der Staatsanwaltschaft ist in Planung.

Beitrag von: Irgendwer am 15.07.2009, 09:43 Uhr
===============================================
Habe sämtliche Kommentare von “Kiwera 12″ gelesen. Also, wenn das alles stimmen sollte

und wir es hier wirklich mit einem echten Polizeibeamten zu tun haben, dann brachen wir
also nur mit dem Aufzug in den 4. Stock des Landesgerichtes zu fahren und alle Türschilder
lesen, wie oft dort auch der Vornamen von Komuczkys Schwägerin vertreten ist. Dann legen
wir uns dort einfach auf die Lauer, warten bis unsere Zielperson rauskommt und reißen ihr
dann schnell ein Büschel Haare, für einen Drogentest aus. Wenn der positiv auf Kokain an-
schlägt, dann haben wir unseren Täter gefunden. Also wirklich ganz einfach!
Irgendwer

Das erste Angebot 

Das bezeichnende für diesen Blog ist, dass kein Impressum vorhanden ist und alle Schreiben
anonym unter Nicknamen veröffentlicht werden.

Nachdem wir uns von den Beschimpfungen dieses anonymen Seltsamblogs unbeeindruckt

zeigten, erhielten wir von diesen ein Angebot das Sie unter folgenden Beitrag nachlesen
können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=232;blind-im-ferrari-teil-2&catid=1;erstaunliches

Es kamen jedoch keine Hinweise auf belegbare Tatsachen, mit denen man Komuczky ein

Fehlverhalten nachzuweisen hätte können. Es gab weiterhin nur anonyme, nicht beweisbare
Anschuldigungen.

Nochmalige Recherche

Wir haben damals in der Causa Komuczky nochmals nachgehakt, kamen aber zu keinerlei
verwertbaren Ergebnissen.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=237;sind-sie-ein-moerder-herr-k&catid=1;erstaunliches

Daraufhin haben wir die Sache auf sich beruhen lassen und keine weiteren Recherchen mehr

angestellt.

Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung

Erstaunlich war auch die Rechtfertigung der Anonymität, die wurde nämlich damit begründet,
dass man sich vor Komuczky fürchtet. Nachdem wir heute nachfolgendes E-Mail erhalten
haben, steht für uns fest, dass die Anonymität eigentlich nur dazu dient, sich vor Strafver-
folgung zu schützen.
 
Nachfolgend erstaunliches E-Mail haben wir heute erhalten:

Betreff: Komuczky Roland     Attachment
Von: Franz müller
Datum: 18.07.2009 08:19
An: <office@erstaunlich.at>
Sicherheitsstufe:
HTML-   Ansicht   Header
<<
Herr Reder
Sie sind offenbar ein hartnäckiger Mensch. Die Beschimpfungen die ich auf meiner Webseite

auf Sie loslasse scheinen Sie nicht zu berühren. Ich weiß das Sie mit Komuczky nichts zu tun
haben, aber das gibt Ihnen nicht das Recht positiv über diesen Betrüger zu schreiben. Auch
weiß ich das dieser Marcus Oswald ein windiger Typ ist und seine Beiträge nicht immer der
Wahrheit entsprechen. Aber mir ist jedes Mittel recht den Komuczky gesellschaftlich zu
vernichten. Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.  Ich mache Ihnen ein Friedensangebot.
Sie verfassen einen negativen Artikel über Komuczky und ich lösche alle Beiträge aus meiner
Webseite über Sie. Der Stv. Großprior Walter Deles vom Heiligen St. Georg Ritter Ordens wollte
zuerst auch nicht kooperieren und berief sich auf die Unschuldsvermutung. Nachdem ich dem
Orden ein Mail mit ihren Zukunftsaussichten geschrieben habe, hat der Großprior Mag. Ladislaus
Kelemen seine Meinung schnell geändert und Komuczky rausgeworfen. Ich werde Komuczky
gesellschaftlich vernichten und jeden dazu der mir dabei ihm Weg steht. Also Herr Reder wie
steht es jetzt mit Ihnen ?
Falls Sie dieses Mail veröffentlichen werde ich bestreiten das es von unserer Seite gekommen
ist. Auch brauchen Sie sich nicht bemühen herauszufinden von welcher IP-Adresse dieses Mail
herkommt. Es wird Ihnen nicht gelingen, genausowenig wie meine Webseite abzudrehen.
Sollte es doch passieren ist es bei WordPress kein Problem in kürzester Zeit eine neue Seite
zu bekommen.
Es zeichnet der Verantwortliche und Administrator für das Blog-Team der Webseite
Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel auf Pfoten

Kein Fake

Wir dachten zuerst an ein Fake eines Trittbrettfahrers. Jedoch bei genauerer Analyse dieses
E-Mails kommt man zu Kenntnis, dass dieses echt ist.
Typisch dafür ist die Passage mit dem Ritterorden, die sich mit den Kommentaren aus deren
Blog, der von einem kriminellen Verantwortlichen und Administrator betrieben wird, einwand-
frei deckt.

Versuchte Nötigung

Über diesen überaus erstaunlichen Dialog, haben wir seinerzeit nachfolgenden Beitrag verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=255;engel-auf-pfoten&catid=1;erstaunliches

Offensichtlich war es den Ordensbrüdern zu mühselig, sich mit einem kriminellen Administrator

eines anonymen Webblogs herumzuschlagen und suspendierten daher Komuczky bis zur
entgültigen Aufkärung der Angelegenheit.

Der Komplize

Werter Herr Franz Müller, oder wie Sie in Wirklichkeit auch immer heissen mögen. Wir legen
auf Ihr „Friedensangebot“ keinen Wert und Sie dürfen es sich daher in einen Körperteil Ihrer
Wahl plazieren.

Sollten die Anschuldigungen gegen Roland Komuczky, die in Ihrem Blog erhoben werden,
tatsächlich der Wahrheit entsprechen, kommen wir zu folgendem Schluss.
Sie sind ein Komplize von ihm und wurden beim Abteilen der Beute über den Tisch gezogen.

Das ist auch der Grund, warum Sie auf Anonymität soviel Wert legen.

Sie versuchen den Eindruck eines Opfers zu erwecken, doch in Wahrheit sind Sie als Admin-

istrator und Verantwortlicher Ihres Blogs, schwer kriminell und versuchen dies zu kaschieren,
indem Sie alles probieren Komuczky ans Messer zu liefern, ohne dabei selbst mit zu rutschen.

Durchsichtige Aktionen

Da kommen Ihnen natürlich Personen welche die Unschuldsvermutung gelten lassen, sehr
ungelegen und versuchen diese auf Ihren Webblog mundtot zu machen.
Ihre Praxis, unter mehreren Nicknamen, Personen die Sie nicht einmal kennen auf diesen
zu beleidigen, ist mehr als durchsichtig.

Geistesgestörter Krimineller

Selbstverständlich können Sie nicht offiziell in Erscheinung treten, den wer weiss, was da
so alles ans Tageslicht kommen würde, was Ihre Person betrifft.
Auch würde wir Ihnen anraten, sich unbedingt in ärztliche Behandlung zu begeben, den
der Passus in Ihrem E-Mail  „Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.“  lassen auf eine
Geistesstörung schliessen.

Wir wissen auch, dass unser Online-Magazin von Polizei und Justiz gelesen wird.
Vielleicht fühlt sich jetzt jemand veranlasst, gegen Sie strafrechtlich zu ermitteln.
Da wird Ihnen auch die viel geliebte Anonymität nichts mehr helfen, den dem Rechts-
staat stehen schon Möglichkeiten zur Verfügung, kriminelle Typen wie Sie zu entlarven.
 
Stauni

  
2009-07-18
  

Der Fleischfischer

 

Erstaunlicher Sportfischer

Wir haben am 14.07.2009 nachfolgenden Beitrag verfasst:
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=313;terror-an-der-march&catid=1;erstaunliches
Dies hat uns auch dazu veranlasst, auf der Homepage des örtlichen Fischereivereines
http://www.fischereiverein-duernkrut.at etwas herumzublättern. Dabei haben wir etwas
erstaunliches entdeckt, wobei uns diese HP auch als Quelle der Fotos diente. 
Da gelingen dem „Sportfischer“  Ernst K. offensichtlich die Fänge seines Lebens. Er fängt
am 03.07.09 gleich zwei kapitale Welse, einer mit 27 Kilo und der andere mit 24 Kilo Gewicht.
 
                                 Zwei kapitale Welse völlig sinnlos abgeschlachtet !
  

Mit der Angel fast chancenlos

Dazu muss man sagen, dass ihm diese Fänge wahrscheinlich nicht gelungen wären, wenn die
March nicht Hochwasser geführt hätte. Bei stark erhöhten Wasserstand sind die Fische meist
desorientiert und suchen die Ufernähe auf.
Die Fänge gelangen Ernst K. mit einer Krandaubel.  Das sich auch Nichtfischer vorstellen können
was eine „Daubel“ eigentlich ist, haben wir nachfolgendes Foto online gestellt.
Gerät für Freizeitbeschäftigung

Das Daubelfischen

Das Netz wird unmittelbar beim Ufer ins Wasser gelassen und von Zeit zu Zeit hochgekurbelt.
Fische die just im Zeitpunkt des Hochkurbelns   über das Netz schwimmen, sind darin gefangen.
Mit wirklicher Sportfischerei hat das unserer Meinung nach nichts zu tun, es ist eher eine Freizeit-
beschäftigung bei Schlechtwetter. Aber sei wie es sei, darüber kann man geteilter Meinung sein.

Der Sportfischer

Was zeichnet einen Sportfischer eigentlich aus ?  Nun, er muss nachdenken wie er den Fisch
„überlisten“ kann, welchen Köder er anbietet, Wasser- und Witterungsverhältnisse beachten
etc., etc. 
Wenn ihm dann ein Fisch an die Angel geht und er es schafft diesen sicher zu landen, werden
Erinnerungsfotos  geschossen  und  der Fisch wird meist anschließend wieder in sein Element
entlassen.
Angler die alles „einpacken“ was ihnen vor die Angel kommt, werden in Sportfischerkreisen
als „Fleischfischer“ bezeichnet.

Auch Sportfischer essen Fische

Sicher landen auch bei einem Sportfischer einige Fische auf dem Teller, allerdings achtet der
darauf, dass diese Fische auch wirklich für den Verzehr geeignet sind.
Und hier sind wir bei des Pudels Kern. Diese beiden o.a. Welse waren mit Sicherheit nicht mehr
für den Verzehr geeignet, da ihr Fleisch auf Grund ihres Alters und Gewichts bereits zu fett war.

Ausgefischt ?

Diese zwei Welse zählen sicherlich zu den Rekordfängen in der March. Allerdings sollten alle
Fischer so wie Ernst K. handeln, wird es bald keine Rekordfische mehr in diesem Fluss geben.
Wir wissen nicht was in seinem Kopf vorgegangen ist, diese beiden Fische abzuschlachten,
Es ist zwar sein gutes Recht sich die Fische anzueignen,  allerdings zwei Kapitale an einem
Tag finden wir doch etwas erstaunlich. Drillverletzungen kann es keine gegeben haben, da
diese ja mit dem Netz gefangen wurden. Auch die „Präsentation“ seines Fanges ist Wasser
auf die Mühlräder von Angelgegnern.
 

Das es auch anders geht, beweist nachfolgendes Foto:
So sehen echte Sportfischer aus.   Wir wünschen ein kräftiges Petri Heil  !
 

Warum nicht so ?

Da fängt Herr Josef L., am 20.06.2009, im selben Revier einen wunderschönen Schuppen-
karpfen mit über 12 Kilo Gewicht.
Nach dem anschließenden „Fototermin“, setzt er ihn unter größter Sorgfalt, wieder in den
Fluss zurück.

Hungersnot ?

Vielleicht regt dieser Beitrag den Herrn Ernst K. oder andere Fleischfischer ein wenig zum
nachdenken an, denn in Österreich ist noch keine Hungersnot ausgebrochen, um jeden Fisch
töten zu müssen, den man fängt.
Übrigens, auch der Herausgeber dieses Magazins ist seit 40 Jahren begeisterte Sportfischer
und setzt Kapitale zurück,  soferne es nicht Drillverletzungen erforderlich machen den Fisch
zu töten.
Stauni
  
2009-07-17
  

Deckel weg

 

Führerscheinentzug

In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.

Gibt es schon lange

Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn  Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.

Gesetzlich nicht gedeckt

Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.

Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf

ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.

Praktischer Arzt als Spezialist

Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.

Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche

Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.

Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.

Politiker privilegiert

Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.

Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel

müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
 
Stauni
  
2009-07-16
   

Späte Entscheidung

 

Erstaunliche Klage

Nicht viel Verständnis hatte der Oberste Gerichtshof mit einer Pensionistin, die eine Pensions-
bonifikation einklagte. Grund für die Klage war, das die Frau erst mit 62 Jahren in Pension ging,
obwohl für Frauen die Erreichung des 60. Lebensjahres genügt, diese in Anspruch nehmen zu
können.
  
Entscheidung des OGH im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000.html

Bonifikationsanspruch

Für diesen verspäteten Pensionsantritt, wollte die Frau eine gesetzliche vorgesehene Boni-
fikation einfordern. Diese beträgt pro Jahr der späteren Inanspruchnahme 4,2 Prozent der
Regelpension (§261c ASVG).

Vom Mann zur Frau

Allerdings hatte das Ganze einen Schönheitsfehler. Die Frau wurde 1945 als Mann geboren
und unterzog sich im Jahre 2006, also 61-jährig einer Geschlechtsumwandlung.
2007 ging dann die frischgebackene Frau in Pension.

Die Gretchenfrage vor Gericht war nun, ob eine Geschlechtsumwandlung rückwirkend gilt

oder nicht. Die Pensionistin warf als Argument ein, sie habe bereits 2003 geplant, sich einer
Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.

Der OGH blieb hart

Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Frau. Als Begründung wurde angeführt, dass
die Operation erst nach dem Erreichen des Regelpensionsalters durchgeführt wurde.
Die bloße Absicht sich bereits 2003 dafür entschieden zu haben, habe keine rechtliche Rele-
vanz und sei dadurch auch rechtlich bedeutungslos.
 
Also Männer, sollte sich jemand für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, ziehen Sie
diese vor dem Erreichen des Regelpensionsalters für Frauen durch.
Eines ist uns jedoch unklar, war dieses Urteil Männer- oder Frauenfeindlich ?

Stauni

  
2009-07-15
  

Terror an der March

 

Notstand

Vom Vorstand  eines Marchfischervereines wurden wir ersucht, nachfolgendes E-Mail zu
veröffentlichen:

Sent: Tuesday, July 07, 2009 9:18 AM
Subject: FVD.Situation Slovakei 2
Sg. Damen und Herren!
Werte Kollegen!
Wie bereits von E. Gerhard im mail vom 15.09.2008 ausführlich beschrieben möchte ich
hiermit noch einmal die Situation am Grenzfluss mit unseren lieben Nachbarn mittels Fotos
untermauern.
Die Örtlichkeit ist die Selbe wie beim letzten mail ( Stromkilometer 40).
Meine Vis a Vis Fischer haben nicht nur Festakte mit Live Musik in der Au anzubieten , sondern
noch viel mehr…
Während meiner Anwesenheit in meiner Fischerhütte:
1) Ein Motorboot wird ins Wasser gelassen…
2) Die Montage wird auf unser Ufer gefahren und der Lebendköder mittels Abreißschnur ca.
30 m unter meiner Hütte angebracht.
3) Nachdem meine Freundin der slowakischen Sprache mächtig ist, haben wir dem offen-
sichtlich nicht sehr intelligenten auftrainierten Fischer gesagt das sein Handeln nicht in Ord-
nung sei! Dieser reagierte ( wie vorhersehbar) sehr aggressiv mit Beschimpfungen. Welche
Emotionen solche Situationen auslösen braucht man nicht näher zu beschreiben.
Danach wurde auch noch eine zweite Montage herübergefahren…
Abgesehen vom Verstoß gegen sämtliche Regeln entwickelt sich Resignation bei uns March-
fischern, was bei weiteren nicht handeln unweigerlich dazu führt , daß in Zukunft die Anzahl
der Fischer in unserem Verein abnehmen wird!
Abschließend möchte ich noch erwähnen, daß ich persönlich die Zeit in meiner Fischerhütte
zur Entspannung nütze. Dies ist mir in vielen Fällen seit einigen Jahren nicht mehr möglich.
Dieser Aussage stimmen viele meiner Kollegen zu.
Der Vorstand des FVD hätte gerne Informationen welche Maßnahmen von wem, und in
welcher Form getroffen werden.
Vielleicht können wir einen Beitrag dazu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Werner N.
  Schwarzfischer, Zigaretten- Drogen- oder Waffenschmuggler ? Wer weiß das schon.

Illegale Grenzübertritte

Was sich hier vielleicht wie ein Nachbarstreit anhört, ist in Wirklichkeit eine ernsthafte
Grenzverletzung.  Abgesehen davon, wird gegen das österreichische Strafgesetz ver-
stoßen und zwar mit einem rechtswidrigen Eingriff in das Jagd- und Fischereirecht.
Seit dem Abzug des österreichischen Bundesheeres von der Staatsgrenze, nehmen solche
Taten immer häufiger zu. Es hat den Anschein, als ob so manche slowakische Staatsbürger,
ihre Reisefreiheit sehr großzügig auslegen.

Soldaten spurlos verschwunden

Bis vor geraumer Weile hatte noch das Bundesheer an der österreichische Staatsgrenze entlang
der March patrouilliert.  Die Bevölkerung hatte ein Sicherheitsgefühl und respektierte die Soldaten. 
Auch kam es nicht zu derartigen Grenzverletzungen, den der Anblick einer bewaffneten Grenz-
patrouillie, ließen „lustige“ Ideen gleich wieder vergessen.
Eines schönen Tages gab es keine Soldaten mehr auf unserer Grenze. Der Assistenzeinsatz
unseres Bundesheeres wurde aus unerklärlichen Gründen eingestellt.

Prävention kleingeschrieben

In Österreich hat es den Anschein, dass immer erst etwas passieren muss, bis gehandelt wird.
Ein klassisches Beispiel dafür ist Pachfurth in Niederösterreich. Zuerst wurden die Soldaten
abgezogen, unmittelbar danach passierte der Doppelmord. Seitdem patrouilliert das Bundes-
heer wieder.

Schmugglern Tür und Tor geöffnet

Aber zurück zum Grenzfluss March. Heute sind es die slowakischen Schwarzfischer, morgen
die Zigarettenschmuggler und übermorgen werden dann Waffen und Drogen über den Fluss
gebracht.
Muss erst etwas passieren, dass die verantwortlichen Politiker aufwachen. Da werden unsere
Soldaten in den Tschad geschickt, während man die österreichischen Grenzen ungesichert
lässt.

Wählen Sie sofort den Notruf

Wir können nur jeden Mann(Frau) anraten. Wenn Sie einen illegalen Grenzübertritt sehen,
verständigen Sie „sofort den Notruf unter den Telefonnummern 112 oder 133.“
Eine derartige Tat ist kein Kavaliersdelikt und rechtfertigt die Inanspruchnahme und
Verständigung der Exekutive.
Vielleicht fordert man dann seitens der Polizei, wieder das Bundesheer zum Assistenzein-
satz an.
Stauni
  
2009-07-14
  

Biker-Festival

 

Einladung zum Bikertreffen

 

 

Stauni
  
2009-07-14
  

Doppelmord TEIL 2

 

Der ewige Lächler

Das der niederösterreichische Landesvater Dr. Erwin Pröll, stets lächelnd und hände-
schüttelnd von irgendwelchen Lettern herabsieht, sind die Niederösterreicher(innen)
ja schon gewöhnt.

Eine heutige APA-Meldung der Niederösterreichische Landesregierung, grenzt allerdings

an Verhöhnung. Da erweist der Landeshauptmann Dr. Pröll den ermittelnden Exekutivkräften,
„Respekt und Dankbarkeit“  für ihre Arbeit, im Doppelmordfall in Pachfurth.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=261;doppelmord&catid=1;erstaunliches

Selbstbeweihräucherung

Sie hätten exzellente Arbeit geleistet und unglaublichen Einsatz an den Tag gelegt, so der
Landesvater. Aus diesem Anlass, war auch zu einer Dankesfeier im NÖ Landhaus geladen
worden.

Dr. Erwin Pröll betonte auch, dass die internationale Zusammenarbeit gut funktionierte.
Auch bemühte sich der Sicherheitsdirektor von Niederösterreich, Hofrat Dr. Franz Prucher,

der bei der „Feier“ ebenfalls eingeladen war, in die selbe Kerbe zu schlagen.
„Wir werden auch in Zukunft alles tun, damit Niederösterreich sicher bleibt“, so Prucher im
O-Ton.

Uninformiert

Da sollten wir doch die beiden Herren etwas aufklären, wie der Stand der Dinge wirklich ist,
den über diesen dürften sie nicht Bescheid wissen.

Noch ist  immer nicht einwandfrei geklärt, wer der wirkliche Mörder ist.  Es gibt einen

tatverdächtigen Bulgaren, der nach wie vor in seinem Heimatland aufhältig ist.

Die bulgarischen Behörden haben offensichtlich kein sonderliches Interesse, diesen Mann

nach Österreich auszuliefern und über dieses Verhalten kann sich der geneigte Leser sein
eigenes Bild machen.
Soviel zu zum Funktionieren der internationalen Zusammenarbeit.

Verhöhnung

Der Ausspruch, auch in Zukunft alles zu tun, dass Niederösterreich sicher bleibt, ist ein Hohn.
Wenn Herr Prucher meint, dass die Aufklärung eines Mordes zum Erhalt der Sicherheit dient,
sollte er sein Amt zur Verfügung stellen.

Die Verhinderung  eines Mordes oder sonstiger Straftaten, ist ein Sicherheitserhalt, werter

Herr Prucher.
Warum eine Dankesfeier abgehalten wurde, ist ebenfalls erstaunlich. Der mutmassliche Täter
ist noch immer in Bulgarien und das ist wahrlich kein Grund zum feiern. Auch die Hinterblieb-
enen der Mordopfer haben um keine Feier gebeten.

Dankesfeiern für was ?

Die Polizisten haben lediglich das getan, wofür sie bezahlt werden. Sie haben in einem Krimi-
nalfall ermittelt.  Wir würden es noch bedingt verstehen, wenn ein Polizist für eine Lebens-
rettung geehrt wird, obwohl auch das sein Job ist.

Würden z.B. Ärzte und Krankenschwestern eine derartige Feierlaune haben, müssten sie
von einem Fest zum anderen laufen und hätten zum Arbeiten keine Zeit mehr.

Stauni

  
2009-07-13
  

Ausgepirscht RokkerMur

 

Info über Story

Ende Mai dieses Jahres, wurden wir von einem Leser auf eine erstaunliche Geschichte
aufmerksam gemacht. Wir haben dann am 31.05.2009 nachfolgenden Beitrag darüber
geschrieben.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=259;neuer-akh-skandal-&catid=1;erstaunliches

Der o.a. Leser Wolfgang K.,  betreibt den Webblog „Warteschlange“ und nennt sich selbst

„RokkerMur“. Es ist eine sozialkritische Website, eher links orentiert und Vorfälle über die in
dieser Seite geschrieben werden, sind mehr oder weniger satirisch kommentiert.

Der Kontakt

Mit der Zeit entwickelte sich ein lockerer E-Mail Kontakt, der im Zeitraum von Anfang Juni be-
gann und mit 8.Juli 2009 endete. Dieser Mailverkehr bestand aus 11 Mails von denen 9 Beant-
wortungen von Anfragen seitens der Warteschlange waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen
unserseits, bezüglich des etwas erstaunlichen Benehmens des Wolfgang K.

Die wirkliche Absicht

Der Betreiber der „Warteschlange“ hatte uns nämlich mehrmals via E-Mail „bedrängt“,
einen Permanent-Link zu seiner Webesite zu setzen. Falls Herr K. diesen Umstand vergessen
hat, sind wir gerne bereit  die betreffenden Mails zu veröffentlichen.

Ja, nein, ja, nein….

Lange Rede, kurzer Sinn, wir haben diese Linksetzung nicht gemacht. Das führte dann am
8.Juli 2009 offensichtlich zu einem „Hausverbot“ auf der Website von Wolfgang K.
An diesem Tag erhielt er auch sein letztes Mail von uns, in dem wir ihm mitteilten das wir dies
zur Kenntnis nehmen und es für uns auch nicht besonders wichtig ist.

Umso erstaunter waren wir, als uns in einem Mail von Wolfgang K., am 11.Juni 2009, sowie

über das Forum „Genderwahn“ mitgeteilt wurde, dass das Hausverbot wieder aufgehoben sei.

Abgelehnt

Da wir allerdings keinen Wert mehr auf einen Kontakt mit Herrn Wolfgang K. legten, lies der
Herausgeber dieses Magazins, über einen Bekannten, dass von ihm nachfolgend verfasste
Schreiben ebenfalls über „Genderwahn“ veröffentlichen:

http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4174&sid=221f00905d3e5af8da6f38014cfdfe78&p=15710#p15710

Beginn des Schreibens

Auf WARTESCHLANGE am Samstag, 11. Juli 2009, 00:18 erschienen:
==========================================================
Hausverbote in der warteschlange:
Anm: Marcus J.Oswald (blaulicht & graulicht) hat auf der warteschlange Hausverbot.
Herr Reders Hausverbot wurde in eine bedingte umgewandelt
und ist daher aufgehoben.

Das finde ich wirklich „ERSTAUNLICH“ das sich ein Wolfgang K. anmasst, bedingte Sank-

tionen auszusprechen. Vielleicht verwechselt er sich mit einer Behörde oder einem Gericht.
Ausserdem erhielt ich vom Selbigen ein E-Mail,das ich auszugsweise zitiere:

Betreff: Umwandlung des Hausverbotes in eine bedingte Attachment
Von: Kirchleitner Wolfgang <kirchleitner@gmail.com>
Datum: 11.07.2009 07:38
An: <office@erstaunlich.at>
Hallo Stauni !
Grund: Mit Oswald wollen wir dich nicht in einen Topf werfen,
das der Pädo ist war mir klar………………………
MfG
Wolfgang

Es ist mir gänzlich egal für was Wolfgang K. den Oswald hält. Wenn er mit diesem ein Prob-

lem hat, soll er es selbst lösen. Ich löse meine Probleme auch selbst.
Ich persönlich lege keinen Wert mehr darauf, irgendwelche Kontakte mit Wolfgang K. oder
seiner Website WARTESCHLANGE zu pflegen.
Ich halte es wie vor 4 Wochen, wo ich weder Wolfgang K. noch seine HP gekannt habe.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt ganz gut gelebt und werde auch weiter ganz gut leben.
Herr Wolfgang K. darf jetzt wieder sein bedingtes, in eine festes Hausverbot bezüglich
meiner Person umwandeln.
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Ende des Schreibens

 

RokkerMur begreift nicht

Wir sind einem Herrn Wolfgang K. nicht vom „Buckel“ heruntergerutscht und daher möge
er seine Spielchen mit Seinesgleichen betreiben.

Allerdings dürfte das o.a. Schreiben den Warteschlangenbetreiber voll ins Ego getroffen

haben, denn er postet heute wieder auf Genderwahn folgendes:

http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4179&st=0&sk=t&sd=a

Bis gestern war es anders da hat mich der Herr mit mails überflutet.
Selber Hirn einschalten wenn man nichts genaues weiß.
Er wollte Infs noch und noch, Tierschützer, AKH-der Kriminalfall usw.
Ich bin genauso froh wie ERSTAUNLICH das ich keine Mails mehr von ihm bekomme.

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Zeitverschiebung

Herr Wolfgang K., gestern war der 11.Juni 2009 und dass letzte Mail haben Sie am
8.Juli 2009 erhalten. In Ihrer Zeitrechnung kann irgendetwas nicht stimmen.

Wie bereits oben angeführt, bestand der Mailverkehr aus ganzen 11 (!) E-Mails, bei denen

9 Beantwortungen Ihrer Anfragen waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen, bzw. Anfragen
unserseits.

Erstickt in Post

Der Zeitraum dieses Mail-Verkehrs erstreckte sich über 6 Wochen. Wenn sie dies als
„Überflutung“ sehen, dürften Sie eine sehr dürftige Mailkorrespondenz haben.
Allerdings wäre das bei Ihrem Benehmen auch nicht sehr erstaunlich.

Doppelgleisig

Allerdings erstaunlich finden wir die „Gangart“ von Herrn Wolfgang K.
Einerseits verurteilt er das Forum „Genderwahn“  auf das Schärfste, während er ander-
seits darum bettelt auf Selbigen posten zu dürfen.

Herr Wolfgang K., bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass „ERSTAUNLICH“ mit Ihnen nichts

mehr zu tun haben will. Sie haben sich an uns „angepirscht“ also pirschen Sie sich wieder
weg.   

Stauni 

  
2009-07-12
  

Der Schilling

 

Auf Tour

Der Tourbus der OeNB kurvt wieder fleissig in der Gegend herum.  Grund dafür ist
das Einsammeln der noch immer verschollenen Schillinge. Für unsere jüngeren Leser,
der Schilling war einmal einer der härtesten Währungen der Welt.

Fehlende 9,4 Milliarden ATS

Wie die Oesterreichische Nationalbank gestern bekannt gab, befinden sich nämlich noch
immer 9,4 Milliarden Schilling (681 Mio. Euro) im Umlauf, wobei das Wort Umlauf nicht
ganz stimmen kann, wir würden eher sagen „in Parkposition“.

Was können wohl die Gründe sein, dass sich Frau und Herr Österreicher von ihrer
einst so geliebten Währung nicht trennen wollen, mit der sie immerhin 80 Jahre lang
bezahlt haben.

Gebunkert

In der OeNB wird vermutet, dass dieses Geld vergraben, verstaut oder gar schon zerstört
wurde. Zur Jahrtausendwende waren in Österreich rund 200 Mrd. Schilling in Umlauf.
191 Mrd. Schilling davon wurden relativ schnell gewechselt.

377 Mio. Schilling wurden seit der Einführung des Euro-Busses vor sieben Jahren, in Euro

umgetauscht. Der Rest dürfte in irgendwelche Teebüchsen und Schrebergartenverstecke
gebunkert sein.
 
Auch ist es Tatsache, dass seit der Euroeinführung etliche Leute verstorben sind und die
Erben den „Schillingbunker“  vielleicht noch nicht entdeckt haben.

Nostalgie

Auch wir haben im Büro eine Schüssel mit „alten“ Schillingmünzen und werden dieses
Geld nicht umtauschen. Vielleicht geschieht dies aus Nostalgiegründen wegen der Er-
innerung an die „gute alte Schillingzeit“.

Wenn man bedenkt, dass man sich mit 500,- Schilling zu zweit einen schönen Abend

machen konnte, wie zwei normalpreisige Kinokarten, anschliessender Gasthausbesuch,
inklusive Taxifahrt, kommt einem beim Euro das Gruseln.

Horrorinflation

Versuchen Sie das heute mit umgerechnet ca. 36,- Euro Gegenwert. Das Geld wird
wahrscheinlich nur für die Taxifahrt reichen.

Was haben uns die Politiker versprochen um uns den Euro schmackhaft zu machen.
Wenn lügen Schmerzen verursachen würden, hätten etliche „Volksvertreter“ einen
stark erhöhten Schmerzmittelverbrauch.

Stauni

  
2009-07-11
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Nachtwächter vs. Polizist

 

Der Nachtwächter

Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss 
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.

Dein Freund und Helfer

Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den  dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.

Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.

Handlers Aussage

Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform  bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.

Futterneid ?

Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei.   Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht.  Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.

Mike Tyson

So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.

Exekutivdiensttauglich ?

Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
  
2009-07-07
  

Hans im Glück TEIL 2

 

Jede Menge Mails

Heftige Reaktionen gab es auf den „CLUB 2“ vom 1.Juli, über den wir nachfolgenden Beitrag
verfasst haben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=299;hans-im-glueck&catid=1;erstaunliches
Einige interessante Mails haben wir für Sie nachfolgend veröffentlicht.
Identität, sowie die Mailadresse der Schreiber(innen) haben wir aus Datenschutzgründen weg-
gelassen. Besonderer „Publikumsliebling“ war dabei die Vertreterin der Firma Novomatic,
Frau Monika Racek.
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Guten Tag,
ich bin der Meinung, dass diese Club2 Sendung zum Thema Glücksspiel furchtbar

moderiert und auch schon schlecht zusammengestellt worden ist. Zwei rethorisch

zumindest von der Moderatorin unkontrollierbare Leute reden endlos aus einer

trotzigen subjektiven Perspektive an interessanten und konstruktiven Themen vorbei

und liefern nicht den geringsten Beitrag zu einer sinnvollen Diskussion. Ihr Angriffs-

ziel eine Firma, deren  Vertreterin vermeintlich zu einem anderen Thema eingeladen

wurde.

daniel

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 Hallo

Die Gäste hatten wirklich in fast allen Belangen recht was die Vorwürfe gg Novomatic

betreffen. Leider wurde aber nicht gesagt dass das ganze auch bei der Casino?s das

gleiche ist. Wenn jemand von sich selbst aus so weit ist sich sperren zu lassen braucht

er das Casino eh nicht mehr. Sehr schade ist aber dass die meisten Süchtigen die Send-

ung nicht gesehen haben weil sie ziemlich sicher spielen waren 🙁 Ps : Haben sie zu-

fällig mitgezählt wie die völlig überforderte Frau Racek das Wort „absurd“

verwendet hat ?
Hans-Peter

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ich bezichtige frau racer öffentlich der lüge!
mein ex lebensgefährte hat in einem jahr!!!
4,5 millionen schilling
an den automaten verloren!!!

sissi

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Bezüglich des Glücksspiel darf ich auf einen von mir inizierten Artikel in den Salz-

burger Nachrichten (Beilage) Seite 1,4 und 5 vom 19.5.09 verweisen. Die Aussagen

von Frau Racek sind Grundsätzlich als Schutzbehauptung zu werten. Ich stehe Ihnen

gerne für weitere, vor allem technische Informationen zur verfügung.Automaten sind

Grundsätzlich durch einen Algorithmus gesteuret, dies ermöglicht einen Einstellung der

Gewinnquote. Der Tochterbetrieb der Fa.Novomatic, Admiral bietet Hundewetten an,

die mit Wetten nichts zu tun haben sondern getarnte Glücksspielautomaten sind.
Christian

==========================================================

Bitte  Sie höflichst um die Adresse wo man sich diese Klage die im 

club2 Diskussion erwähnt ist anschliessen kann „sammelklage gegen 
novomatic“
Besten Dank im Voraus
Frau Tina

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S.g. Damen und Herren!

Habe selbst einmal an einem automat gespielt:
automat nahm keine münzen und ich habe mit einem einzigen knopfdruck 5 euro

verspielt! automat befand sich in einer kleinen seitengasse am graben in wien.
Freundliche Grüße.
Matthias

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die dame von der fa. novomatic lügt wie gedruckt. sicherlich kann man pro spiel

20 euro (pro knopfdruck) verlieren. warum haben sich diese teilnehmer nicht vor-

her bei einem gerät sich informiert.leider eine schlechte gesprächsleiterin bei so

einen wichtigen thema
besten dank
Helmut

=========================================================

 Thema „Spielsucht“

Die Vertreterin der Firma Novamatic erscheint sich mit ihrer permanent ag-

gressiven Art sehr unglaubwürdig, da Sie ständig mit Drohungen um sich wirft,

was eigentlich nur jemand nötig hat, der/die etwas zu verstecken hat.
Ich denke nicht, dass der Firma Novomatic mit dieser Vertretung im TV

geholfen ist. Nebenbei sei erwähnt, dass die Möglichkeiten beim Spielen viel viel-

fältiger sind, als es Novomatic hier glaubhaft machen möchte. Es wäre in solchen

Fällen von Vorteil, einen Versuch beim Spielen zu filmen und in der Diskussion

vorzuführen.
Christian

========================================================

CLUB2;

Ist der ORF von Novamatic gekauft?
Die unkompentete Dame von Novomatic lehnt jede Vorfälle ab, hat mehr als 50%

aller anderen und kennt keine Art der Programmierung ihrer Automaten.
Und die Modaratorien versteht nach Ihrer Aussage keine Mathemathik und deshalb

würgt sie Themen ab. Vieleicht sind manche Zuschauer intelligenter und haben sich

mit Mathematik befasst und sind nicht nur Moderatoren.
Ich wurde auch mal von Novomatic angeworben und ich weiß das diese Automaten

auf einen Gewinn-Prozent-Satz programmiert werden. Schade um die Opfer. Diese

Dame von Novomaticist nicht nur unnötig sondern unterstützt eine Art unkontrollier-

barer Mafia.
Peter

========================================================

99% der Erwachsenen haben kein Problem mit dem Glücksspiel, weil 98% einen

weiten Bogen um solche Automaten machen. Seriös wäre es, zu benennen, welcher

Anteil des Umsatzes von Spielsüchtigen stammt.
Dass Sie die „nette“ Dame diesen 99%-Satz viele male ohne Zurechtweisung sagen

lassen haben,finde ich unerträglich.
Peter

=========================================================

Diese Frau von Novomatic ist wirklich unglaublich peinlich, jung und gut bezahlt,

wahrscheinlich WU-Absolventin, kann zum Thema nichts essentielles einbringen,

spricht für ihren Arbeitgeber, wohl nicht schlecht bezahlt – nicht auszuhalten –

wer hat sie eingeladen. Das ist fast zum Abschalten
Elisabeth

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Ich war selber 8 Jahre Mitarbeiter der Novomatic-Tochter Admiral Sportwetten.

Aus Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass mehr als 90% der Kunden offensichtlich,

für jeden Laien erkennbar, spielsüchtig sind.
Frau Racek ist ein typischer Vertreter der Novomatic und deren Geschäftsphilosophie:

Aussagen, welche dem Konzern nicht passen, auch wenn den Tatsachen entsprechend,

werden mit Drohungen und Einschüchterungen abgetötet. Dass man z.B. einen 500 Euro

Schein in den Wechsler schieben und danach mit Einsätzen von 10 Euro oder höher spielen

kann, können Sie in jedem Admiral Sportwetten Lokal gleich jetzt testen. Das Personal

wird Sie gerne beraten.Betrachten Sie das Wechselspiel zwischen Geschäftsführung der

Novomatic und politischen Positionen. Jedesmal wenn hier ein Austausch stattfindet, sind

irgendwelche Erleichterungen für den Konzern zu beobachten. Gerne stehe ich für weitere

Auskünfte zur Verfügung.
Robert

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 Betreff heutiger Diskussion.Wenn Frau Racek behauptet die anderen lügen und bei

ihren Automaten kann mann pro Spiel nicht mehr als 50 cent verspielen dann lügt sie

und das sag ich auch gerne vor laufender Kamera!Ich fordere sie auf gleich jetzt ins

nächste Wettbüro zu gehn und es auszuprobieren!man kann bis zu 10 € auf einen

Drücker verspielen.Ich beweise es ihnen sofort und überall.

Diese Dame ist soetwas von verlogen und präpotent das ich sie gerne selber verklagen

würde.Ich hab schon mal 1000 euro in einer halbe stunde bei ihren Automaten verloren!

von wegen Unterhaltung hahaha
Alex

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Es geht um Spielsucht und nicht um Werbung für die Firma Novomatic und die legale

Spiellandschaft. Frau RAcek ist eine geschulte Rethorikerin, die sich brutal Redezeit

nimmt und menschenverachtend argumentiert. Bitte eindämmen. Ihre Drohungen

gegenüber den nun kritischen, ehemaligen Spielern ist unverschämt.
Margit

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Furchtbare Moderation ?

Das dieser „CLUB 2“ furchtbar moderiert war, wie Daniel schreibt, kann man so nicht sagen.
Anfänglich neigte zwar die Moderatorin Corinna Milborn, der Novomatic-Vertreterin  das Feld
zu überlassen, offensichtlich aus falsch verstandener Loyalität.
Vielleicht dachte sie, dass Frauen unter allen Umständen zusammen halten müssen.
Nach dem ersten Drittel der Show gelang es ihr dann das Ruder an sich zu reißen und eine
halbwegs brauchbare Moderation über die Bühne zu bringen.

Teilnehmer(innen)

Die souveränste und seriöseste Teilnehmerin war für uns, die Kulturwissenschafterin Gabriele
Sorgo. Ihre Aussagen und Einwände hatten stets Hand und Fuß.
Warum der Neurologe und Psychiater  Peter Berger an diesem „CLUB 2“ überhaupt teilge-
nommen hat, ist uns bis heute ein Rätsel.
Viele seiner Antworten passten gar nicht zu den gestellten Fragen und überhaupt hatte man
den Eindruck, dass dieser Mann zeitweise geistig ganz wo anders war.

Showstar

Nun zum „Star“ dieser Sendung, die Vertreterin der Firma Novomatic Frau Monika Racek.
Frau Margit meint in ihrem Mail, dass diese eine geschulte Rhetorikerin sei, die sich brutal
ihre Redezeit nahm und menschenverachtend argumentierte.
Die letzten zwei Punkte seien unwidersprochen, jedoch der erste Punkt stimmt mit Sicher-
heit nicht. Gute Rhetoriker wiederholen sich nicht ständig und haben es auch nicht not-
wendig, anderen Diskussionsteilnehmern permanent zu drohen.

In der Schule gefehlt ?

In jener Fachhochschule die Frau Racek besucht hat, dürfte sie im Fach „Rethorik“ öfters
gefehlt haben. Auch ihre aggressive Art lies auf jede Menge Unsicherheit schliessen.
 
Bei ihr entstand der Eindruck, dass man sie einen Text auswendig lernen ließ, den sie ständig
herunterspulte. Ein Kassettenrecorder mit Replayfunktion hätte den selben Zweck erfüllt.
Anders ist es nicht erklärbar, dass Frau Racek allen Ernstes behauptete, dass auf Spielauto-
maten der Firma Novomatic, nur ein maximaler Spieleinsatz von 50 Cent möglich ist.

Verhöhnung

 
Der größte Hohn aber bei dieser ganzen Angelegenheit ist, dass ein Betrieb der Glückspiel
betreibt die Chuzpe hat, einen Angestellten für Spielerschutz anzustellen.
 
Vielleicht sollten auch alkoholausschenkende Betriebe eine Arbeitskraft zum Schutz für
alkoholgefährdete Personen oder Rotlichtbetriebe jemanden zum Schutz sexsüchtiger
Kunden einstellen.
Sollte die Glückspielbranche doch noch einen Funken an Glaubwürdigkeit besessen haben,
ist sie mit diesem „CLUB 2“ verloren gegangen.
 
Stauni
2009-07-06

 

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