Keine Wahlen, kein Interesse am Volk
Ein interessantes Experiment veranstaltete die „Wiener Bezirkszeitung“. Sie versendete
im heurigen Sommer insgesamt 110 E-Mails an verschiedene Politiker aller Parteien in
Wien.
Sinn der Aktion war, die Bürgernähe der Damen und Herren zu testen. Das Ergebnis war
erschütternd, den lediglich 47 E-Mails wurden auch tatsächlich beantwortet.
Wahrscheinlich lag es daran, dass es unmittelbar keine Wahlen gibt und daher die viel
propagierte Bürgenähe wie ein Eis im Sommer geschmolzen ist. Folgende Inhalte wurden
unter fiktiven Absender an die Wiener Stadtpolitiker(innen) versendet.
E-Mail Nr: 1
Sehr geehrte/r Herr/Frau ……
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Stadt Wien für die Errichtung von Sicherheitstüren
einen finanziellen Zuschuss gewährt. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
E-Mail Nr: 2
Sehr geehrte/r Herr/Frau ……
Ich finde es eine Frechheit und Zumutung, dass die Wiener Linien wieder einmal die
Tarife erhöht haben. Warum unterstützen Sie, als gewählter Vertreter des Volkes,
nicht die Wiener und verhindern dies. Ich ersuche höflichst um eine Antwort.
Als Wartezeit für die Anworten, gab man sich bei der „Wiener Bezirkszeitung“ eine
Frist von 10 Tagen vor. Wie bereits eingangs erwähnt, waren die Reaktionen spärlich.
Antwortübermittlung in Prozenten: ÖVP 55% , FPÖ 50% , Grüne 43,8 % und SPÖ 36,6%.
TOP 6 (haben geantwortet)
SPÖ Kathrin Gaal (Gemeinderätin) umgehende Antwort
GRÜNE Rüdiger Maresch (Gemeinderat) umgehende Antwort
SPÖ Susanne Bluma (Gemeinderätin) umgehende Antwort
ÖVP Alexander Neuhuber (Gemeinderat) Antwortdauer 25 Minuten
SPÖ Siegi Lindenmayr (Gemeinderat) Anwortdauer 28 Minuten
Grüne Waltraud Antonov (Gemeinderätin) Antwortdauer 1 Stunde/23 Minuten
FLOP 6 (keine Antwort)
SPÖ Michael Häupl (Bürgermeister) verweilte möglicherweise im Urlaub oder nimmt
bereits das nahende Ende seiner Ära zur Kenntnis. Also für was noch anstrengen.
SPÖ Renate Brauner (Vizebürgermeisterin) fand es nicht notwendig zu antworten,
wenn dies ihr Chef auch nicht tut. Ja, wenn die Katze aus dem Haus ist, haben die
Mäuse bekanntlicherweise Kirtag.
SPÖ Christian Oxonitsch (Stadtrat f. Bildung, Jugend, Information und Sport) fühlte
sich offensichtlich für Sicherheitstüren und Fahrpreiserhöhungen nicht zuständig.
SPÖ Sonja Wehsely (Stadträtin f. Gesundheit und Soziales) wäre zumindest aus sozialen
Gründen zu einer Antwort verpflichtet gewesen. Sie zog es aber ebenfalls vor zu schweigen.
GRÜNE David Ellensohn (Stadtrat) antwortet wahrscheinlich nur auf Mails von Superreichen,
die ihm eine freiwillige Vermögenssteuer anbieten. Mit arme Schlucker, für die eine Fahr-
preiserhöhung der „Öffis“ ein Problem darstellt, will er nichts zu tun haben.
GRÜNE Monika Vana (Stadträtin und Frauensprecherin) tauscht sich offensichtlich nur
mit Bewerberinnen für den Job als „Rathausfrau“ aus. Aber auch Arbeitslose die das
AMS verklagen wollen, haben Chancen von ihr eine Antwort zu erhalten. Am „Otto Nor-
malverbraucher“ mit seinen Sorgen, hat Frau Vana vermutlich kein Interesse.
Unser Fazit: Jene Politiker die am meisten ihre Volksnähe propagieren, wollen mit dem
Wahlvolk nichts zu tun haben, wenn nicht gerade eine Wahl ins Haus steht.
Stauni
2009-09-05
Gerichtliche Sonderbehandlung
Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches
Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.
Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.
Devotes Bezirksgericht Irdning
Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.
Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem stand in Deutschland der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.
Kein Interesse an der Öffentlichkeit
Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.
Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.
Ablehnung der Zweiklassengesellschaft
Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr, denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.
Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.
Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.
Rücktritt
Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen. Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.
Frau Bandion-Ortner denkt nach
Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.
Stauni
2009-09-04
Hohe Arbeitmoral ?
Besonders eilig in die Arbeit zu kommen, hat es wohl die Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner. Aus diesem Grund dürfte sie auch bei der MA 46 einen Antrag für eine Sonder-
fahrerlaubnis gestellt haben.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Macht Platz für die eilige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Der Stau
Wie die Tageszeitung „ÖSTERREICH“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, möchte
die eilige Justizministerin auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, die Bus- und
Taxispuren in der Burggasse, bzw. Neustiftgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk
benutzen.
Die beiden Straßenzüge seien permanent verstaut, während man auf der Busspur freie
Fahrt hätte, so lautet die Begründung von Frau Bandion-Ortner. Diese Feststellung
haben vor ihr bereits zig-tausende andere Autofahrer auch gemacht und keinen Antrag
auf Sondererlaubnis eingereicht.
Über einen solchen Antrag von „Otto Normalverbraucher“ hätte man sich bei der
MA 46 ohnehin schief gelacht. Beim Ministeransuchen wird man wahrscheinlich im vor-
auseilendem Gehorsam einen Kniefall machen.
Manche sind halt gleicher
Offensichtlich hat Frau Bandion-Ortner mit dem Ministerposten, ihren Realitätssinn ver-
loren. Als Juristin sollte sie eigentlich wissen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
Daher ist es erstaunlich, warum gerade sie für den täglichen Weg zur und von der Arbeit
eine Ausnahme bekommen soll.
Öffis benutzen
Wenn die Justizministerin unbedingt diese Sonderspuren benutzen will, können wir ihr
empfehlen mit dem Taxi oder dem städtischen Autobus zur Arbeit zu fahren.
Als Regierungsmitglied hätte sie ohnehin eine Vorbildfunktion zu erfüllen und was liegt da
näher, als auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie könnte auch ein Fahrrad benut-
zen und würde damit vermutlich „vier Fliegen“ mit einer Klappe erschlagen.
Bei den Grünen punkten
Sie wäre umweltfreundlich unterwegs, betriebe automatisch Sport, käme völlig staufrei
voran und könnte Sympathien bei den GRÜNEN sammeln.
Vielleicht würde ihr das bei der nächsten Regierungsbildung helfen wieder ins Ministeramt
zu kommen. Denn ein Dr. Wolfgang Schüssel kann ihr „gottseidank“ nicht mehr nützlich
sein.
Stauni
2009-09-03
Fundstück 04
Bei unserer Internetrecherche über die ominöse Dame, die erst kürzlich auf einer Burg
und dann bei einem Heurigen in Niederösterreich splitternackt aufgetaucht ist, haben
wir folgend erstaunliches Fundstück gefunden.
Virtuelle Peepshow
Unter folgenden Link: http://www.incident.net/works/miseanu/nues.html können Sie eine
Flash Animation aufrufen. Wenn Sie mit der Maus auf eine der 58 vorbeiscrollenden
Damen fahren, erscheint diese dann splitternackt. Mit einem zusätzlichen Mausklick
zeigt diese dann ihr Hinterteil.
Was ist die Aussage ?
Was der Künstler Reynald Drouhin, der das Webprojekt „Mise a nu“ geschaffen hat, damit
ausdrücken wollte, bleibt für uns im Unklaren. Ist es eine Werbeaktion für einen Textildis-
counter oder soll es einen Vorstellungstermin in einer Peepshow darstellen ?
Auf jeden Fall geben wir mit diesem Beitrag, den „Kampfemanzen“ von „dieStandard“,
die zu unseren treuen Leserinnen zählen, wieder reichlich Gesprächsstoff.
(Fotoquelle: www.diestandard.at)
Auf Reaktionen gespannt
Man(n) darf auch gespannt sein, wie die feministische Aktionsgruppe dicker Frauen
dieses Webprojekt sehen wird. Sie kündigen im „die Standard“ für den 17.09.2009,
ab 17:30 Uhr ein Vernetzungstreffen mit anderen dicken Aktivistinnen an.
Diskriminierung durch fehlende Bilder
Dabei soll es um Diskriminierungen durch Vernachlässigung, Abnehmcamps, Magenband-
Operationen, Kleidergrößennorm und Schönheitsidealpropaganda gehen. Und nicht zuletzt
würden fehlende (Vor)-Bilder, das Leben von dicken Frauen beeinträchtigen.
Damit sind wir beim Kern dieses Webprojekts. Bei den gezeigten 58 Damen, ist keine einzige
dicke Frau dabei. Werden die schwergewichtigen Kampfemanzen diese Tatsache als Diskrimi-
nierung werten oder nicht ?
Stauni
2009-09-03
Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose
Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus 3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.
Lag es am Wetter ?
An was das wohl gelegen hat ? Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.
Optimistische Unternehmer
Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.
Entrechtete Arbeitslose
Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ? Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.
Plan „B“ der Anwalt
Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist. Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.
Die Werktätigen bezahlen
Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
2009-09-02
Umdenken in der SPÖ
Bei den Sozialdemokraten hat es den Anschein, dass ein Umdenken in der Beschäftigungs-
politik stattfindet. Zumindest hat der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter einen
zaghaften Anfang gemacht, indem er sich für eine Lockerung der Arbeitsbestimmungen für
Asylwerber ausspricht.
Grünen derselben Meinung
Der GRÜNE Bundesrat Efgani Dönmez schlägt in die selbe Kerbe und meint, Asylwerber-
(innen) welche zum Asylverfahren zugelassen worden sind, „sollen“ bis zum rechts-
kräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens, uneingeschränkt Arbeiten gehen dürfen.
Müssen statt sollen
Da hätten wir einen besseren Vorschlag. Wir würden das Wort „sollen“ auf „müssen“
austauschen. Das hätte den Vorteil, dass Asylwerber(innen) nicht auf der Tasche der
Allgemeinheit liegen würden, den Sozialschmarotzer gibt es in unserem Land ohnehin
genug.
Wer nimmt muss auch geben
Ausserdem würde ein geregelter Tagesablauf, den einen oder anderen Asylanten von
dummen Gedanken abbringen, weil er für diese dann keine Zeit mehr hätte. Auch sind
wir der Meinung, wer Hilfe von einer Gesellschaft in Anspruch nimmt, muss auch bereit
sein, für diese etwas zu tun.
FPÖ dagegen
Warum sich die FPÖ so vehement gegen eine Liberalisierung des Zuganges zum Arbeits-
markt für Asylwerber(innen) ausspricht ist erstaunlich. Die Alibibegründung der blauen
Mannen ist, dass dies Arbeitsplätze von Inländern gefährden würde.
Welche Jobs sind gefährdet ?
Da haben wir nachgedacht welche Tätigkeiten das wohl sein könnten, die sich Asylanten
zum Nachteil der heimischen Bevölkerung unter den Nagel reissen könnten.
Sind es vielleicht jene im Hotel-und Gastgewerbe oder Taxifahrer, Baustellenhilfsarbeiter
oder noch jene Hilfsarbeiten für die sich eine nicht unbedeutende Anzahl von Österreicher
-(innen) samt arbeitsberechtigten Ausländer(innen) ohnehin zu schade sind und daher
lieber in der Arbeitslosen verweilen ?
Das Motiv der FPÖ ?
Das Motiv der FPÖ dürfte wahrscheinlich in anderen Sphären liegen. Wie bereits eingangs
erwähnt, würde ein geregelter Tagesablauf mit Arbeit die Kriminalitätsrate von Asylwerber
-(innen) stark reduzieren.
Viele kriminelle Taten resultieren vermutlich daraus, dass sehr viel Zeit zum Nachdenken
besteht, wie man seine wirtschaftliche Situation verbessern könnte. Mit Arbeit ist es nicht
möglich, da ja diese untersagt ist. Da bleiben naturgemäß nicht mehr viele Alternativen übrig.
Feindbild würde fehlen
Eine durch Arbeit reduzierte Kriminalitätsrate von Asylwerber(innen) dürfte offensichtlich nicht
im Interesse der FPÖ liegen. Denn wen hätte man sonst, auf den man bei Bierzelt-Wahlveran-
staltungen verbal losgehen könnte.
Stauni
2009-09-01
Der VwGH-Spezialist
Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.
Neuer Bescheid
Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren
Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.
Keine Prognosebeurteilung ?
Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.
Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf
(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.
Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung
einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.
Ein wenig mehr Realitätssinn
Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.
Quer durchs StGB
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.
Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.
Stauni
2009-08-31
Wo fängt der Balkan an ?
Dieser Vorfall hat sich nicht in Rumänien, Bulgarien oder einem Balkanstaat ereignet, sondern
bei uns in Österreich, soferne man der Enthüllungsstory der Wochenzeitung „Falter“ glauben
darf. (Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=981&sub_id=465)
Schwertransportbegleitungen
Schwertransporte werden mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Vor noch
gar nicht so langer Zeit, war dies die Aufgabe der Autobahnpolizei. Diese überbreiten und
überlangen Transporte, durften dem Gesetz nach nur mit 30 km/h über die Autobahn fahren.
Diese Massnahme diente zur Verkehrssicherheit.
Time is Money
Diese Sicherheit stand nicht mehr zur Debatte, wenn Unternehmer einen Obulus in die
Kaffekassa der begleitenden Polizisten einbezahlten. Dann durfte das Tempo straflos auf
60 km/h erhöht werden. Für die Transportunternehmer entstand dadurch ein Zeitvorteil,
der in der Privatwirtschaft bares Geld wert ist.
696 Polizeibeamte beteiligt
Nachdem ein Unternehmer über diesen Korruptionsskandel ausgepackt hatte, kam die
Sache ins Rollen. Laut einer Anzeige der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) haben
696 Polizisten bei rund 50 Schwertransporterfirmen die Hand aufgehalten.
400.000,- Euro
Die „SOKO Maut“ stellte fest, dass in zwei Jahren rund 400.000,- Euro bezahlt worden sein.
Gegen Personen die versuchten den Polizeibeamten ihr Zubrot streitig zu machen und gegen
den Transportunternehmer der den Fall ins Rollen brachte, wurde ein wahres Kesseltreiben
veranstaltet.
Hausdurchsuchung
Beim geständigen Unternehmer wurde plötzlich eine Hausdurchsuchung mit 25 Mann durch-
geführt und man beschlagnahmte dutzende Aktenordner. Man versuchte auch, ihn ins krimi-
nelle Eck zu stellen. Einige Ordner hatte man übersehen, darunter jenen in dem die Trinkgelder
an die „Kaffeekassa Gendarmerie“ verbucht waren.
Dieser Ordner wurde der BIA übergeben und diese konnten nachweisen, welche Beamte wie
viel kassiert hatten. Der harte Kern der Beamten „verdiente“ sich durch die Schwertransport-
begleitung bis zu 1.000,- Euro im Monat dazu.
Erstaunliche Justiz
Trotz aller Belegen und Geständnissen wurden alle Verfahren eingestellt. Auch jene Poli-
zisten, die das Kesseltreiben gegen den geständigen Transportunternehmer inszenierten,
müssen nichts mehr befürchten.
In Berichten der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium wurde festgehalten, dass es
zwar durchaus sein kann, dass das Engagement der Polizei auf einem Rachegefühl gegen-
über dem Transportunternehmer basiert habe“, doch die Beamten hätten korrekt gehandelt.
Das Justizministerium stellt alle Fälle als Bagatelle ein. Die nicht mehr erstaunliche, sondern
unglaubliche Begründung war, dass die Masse der Beamten nur kleine Summen genommen
habe. Ferner habe allen Polizisten der „subjektive Vorsatz“ gefehlt, als sie die „Maut“ ein-
steckten.
Ausserdem seien viele Vorwürfe bereits verjährt. Auch wurde angemerkt, dass die überwieg-
ende Mehrheit der Transportunternehmer aufgrund der bereits 30 Jahre bestehenden Übung
gar nicht den Versuch unternahmen, einmal nicht zu zahlen.
Die Sorge der Justizministerin
Was hätten diese Unternehmer den anderes machen sollen als zu bezahlen ? Diese Frage
hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht gestellt. Dieser gesamte Fall gehört durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aufgrollt.
Sollte die Sache wirklich so abgelaufen sein, wie sie in der Wochenzeitung „Falter“ dargestellt
wird, dann wäre es besser wenn sich die Exekutive von jenen Beamten trennt, die daran be-
teiligt waren. Die Justiz sollte jene Staatsanwälte, welche die Verfahren eingestellt haben, bzw.
die Beamten welche die Weisung dazu erteilten, in die Privatwirtschaft entlassen.
Auch Frau Bandion-Ortner sollte sich überlegen, ob sie eigentlich Herrin im eigenen Haus ist.
Ihre Sorge ist nicht jene, ob das Ganze stimmt und welche Konsequenzen daraus zu resultieren
haben, sondern wer der „Verräter“ war, der die Akten an den „Falter“ weitergegeben hat.
Wenn das die einzige Sorge der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist, wäre es besser
wenn sie ihren Ministersessel zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-08-30
Der Fall Wague
Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.
Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-
beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.
Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um
Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.
Beamtshandelter stirbt
Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.
Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende
Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.
Mildesturteile und viele Freisprüche
Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.
Keine Schulung aber schulungskonform
Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.
Warum wärmen wir auf ?
Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.
Erstaunliche Gemeinsamkeiten
Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.
Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder
und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.
Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die
Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.
Die Urteile
Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.
Auch diese Urteile sind zu mild
Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.
Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-
kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.
Warum derartige Unterschiede ?
An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ? Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
Stauni
2009-08-27
Verlängertes Kindergeld
Folgende Nachricht war gestern auf http://teletext.orf.at/ Seite 115 zu lesen:

Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil
in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.
Prämie bei Haft
Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.
Überlegenswert ?
Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.
Keine Sorgen mehr
War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.
Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-
licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
Nebenverdienst ?
Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.
Wegweisung tut nicht weh
So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.
Stauni
2009-08-26
Neue Berufung
Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im „www“ behauptete ein User unter folgen-
dem Link, http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4647
dass Marcus J. Oswald unter die Jobvermittler gegangen sei.
Sommerlochbefüllung
Wir dachten zuerst an einen verfrühten Aprilscherz und loggten uns sofort auf die Website
„B&G“ ein, um nachzusehen was es mit dieser Meldung auf sich hat.
An und für sich ist so eine Meldung keinen Beitrag wert, aber beim selbsternannten Macht-
faktor des Internet Marcus J. Oswald, darf ein solcher getrost als Sommerlochbefüllung her-
halten.
Beliebte Website
Aus welchen Gründen auch immer, hält Oswald seinen Blog für die Vermittlung von Arbeits-
plätzen geeigneter als das AMS, die Presse und der Standard. Er versucht sich in der
Begründung, dass seine Seite bei „Google“ sehr beliebt und daher hoch gerankt ist.
Augenarztbesuch fällig
Da muss der gute Mann etwas verwechselt haben oder dringend einen Augenarzt auf-
suchen. Während seine Website Page Rank 4 hat, haben der Standard und die Presse
Page Rank 8, also ein doppelt so gutes Ranking bei „Google“, als die Seite von Oswald.
Nicht jeder darf werben
Dafür ist aber der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald sehr wählerisch, was die
Stellenanbieter anbelangt. Greenpeace, Vier Pfoten oder das Brunnenbauen in Afrika
sind von der Stellenvermittlung im vorhinein und ohne Begründung ausgeschlossen.
Behördenverbot auf „B&G“
Auch Behörden dürfen auf der allseits beliebten Website des Herrn Oswald kein Stellenan-
gebot schalten. An was das wohl liegen mag? Doch nicht etwa an den einschlägigen Erfahr-
ungen des Machtfaktors mit Behörden.
Aber keine Sorge Herr Oswald, es wird sich kein Amt und keine Behörde erdreisten, auf
Ihrem Blog das noch so nebuloseste Inserat zu veröffentlichen, geschweige denn eine so
wichtige Angelegenheit wie Stellenangebote.
Wer darf nun mitspielen ?
Ab sofort können Personen oder Firmen die im engen Bereich der Justiz, in justiznahen
Dienstleistungsberufen oder im Bereich der Sicherheitstechnik, sowie private Sicherheits-
dienste, Jobs vergeben oder suchen, dem Machtfaktor Oswald ein E-Mail schicken.
Unbekannte Berufe mit Grundthema
Um welche Berufe es sich dezitiert handelt, darüber schweigt sich Marcus Oswald aus.
Interessant finden wir auch den Hinweis, dass Jobinserate zum Grundthema seiner Web-
seite passen müssen. Was immer dieser Satz auch bedeuten möge.
Arbeitsloser vermittelt Arbeitsplätze
Das erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist, dass Marcus J. Oswald selbst seit langer
Zeit ohne festen Arbeitsplatz ist und nach eigenen Angaben auch angeblich keinen findet.
Qualifikation
Auch stellen wir uns die Frage, mit welcher Qualifikation ein Marcus J. Oswald glaubt, Jobs
für andere Personen zu finden, obwohl er für sich selbst nicht dazu in der Lage ist.
Allerdings bedarf es auch keiner großen Verwunderung, denn wenn es bei uns möglich ist,
dass ein Zivildiener Verteidigungsminister wird, ist es auch nicht abwegig wenn ein Arbeits-
loser zum Jobvermittler mutiert.
Stauni
2009-08-25
Alles für den Raucher
Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG im Wiener 16. Gemeindebezirk, ist Österreichs
führender Tabakgroßhändler. Das Firmencredo lautet „Alles aus einer Hand“. Unter diesem
Motto bietet das Unternehmen die Lieferung von umfangreichen Tabakwaren-Sortiments bis
hin zu Spezialartikeln.
Tabak ist das Hauptgeschäft
Laut Firmenangaben des Unternehmens sind die wichtigsten Kompetenzfelder folgende:
Tabakwaren (Handel, Distribution, Lagerung, Import)
Spezialartikel (Distribution, Lagerung)
Dienstleistungen (Beratung, Werbemaßnahmen, Services)
Automaten (Vertrieb, Instandhaltung)
Der Umsatzanteil der Geschäftsfelder, teilt sich wie folgt auf: Tabakwaren schlagen sich mit 75%
und Spezialartikel mit 25% zu Buche.
Creatives Unternehmen
Der neueste Hit von Tobaccoland sind moderne Zigarettenautomaten für Trafiken. Diese
enthalten ein kleines Modul, dass so einige „Kunststückerl“ beherrscht. Ist das Gerät
einmal vernetzt, erhält der Trafikant per SMS alle Informationen die er normal nur vor Ort
feststellen kann.
Zauberwort Telemtrie
Fehler und Leerstände werden online übermittelt. Verkaufs- und Umschlagsdaten werden
aufgezeichnet und sind für den Betreiber auswertbar. Dadurch kann er das Kaufverhalten
seiner Kunden studieren und eventuell geeignete Massnahmen zur Umsatzsteigerung er-
greifen.
Bis jetzt nichts erstaunliches
Das dieser kluge Automat auch der Öffentlichkeit präsentiert werden kann, dafür sorgt die
Ausstellung des Selben auf der Fachmesse „Creativ“ in Salzburg. Die Firma Tobaccoland
wird dort vertreten sein und zwar auf dem Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13.
Alles in allem eine clevere Firma, auch wenn ihr Geschäft mit dem gesundheitsschädlichen
Produkt Tabak zu tun hat.
Jetzt wird es erstaunlich
Da brüstet sich der Tabakgroßhändler Tobaccoland doch tatsächlich in einer APA-Aussendung,
dass es eine erfolgreiche Einführung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken im österreichi-
schen Tabakwaren-Einzelhandel gegeben hat.
Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Zigaretten und alkohol-
freien Erfrischungsgetränken nicht ? Macht nichts, wir auch nicht.
Also stellen wir eine Vermutung an.
Psychowerbung ?
Wie kann man den Nachwuchs dazu bringen, auch wirklich einmal zum Glimmstängel zu
greifen, nachdem Werbung für Tabak ja verboten ist. Ganz einfach, wenn der Filius schon
von klein auf mit Tabakwaren konfrontiert ist, weil er seinen Energiedrink in der Trafik holt,
wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis er sich seine erste Zigarette anraucht.
Das ist noch nicht alles
Wenn Sie jetzt geglaubt haben dies war es schon, haben Sie sich gewaltig geirrt.
Tabakgroßhändler Tobaccoland setzt noch einen drauf und zwar mit folgenden Worten
in der gleichen APA-Aussendung, die wir hier wörtlich zitieren.
Neben den Größen der Tabakwaren-Industrie: Austria Tabak/JTI, Philip Morris, mperial
Tobacco, Habanos, Dannemann, Heintz van Landewyck, Oettinger, Villiger und viele mehr
werden auch alle Mobilfunkanbieter und Konsumgüterriesen wie Coca Cola, Red Bull, Vös-
lauer und Mars am tobaccoland Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13 vertreten sein.
(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090824_OTS0125/channel/wirtschaft)
Gegensätze
Vöslauer das gesunde Mineralwasser, der Mars „macht mobil“ Schokoriegel, das Fun-
generation Erfrischungsgetränk Coca Cola und der Energiedrink Red Bull. Was haben
diese Firmen eigentlich mit Tabakwaren zu tun. Diese Produkte stehen eindeutig im
Widerspruch zu den gesundsheitsschädlichen Rauchwaren.
Vielleicht sind dies jene Erfrischungsgetränke, die im Regal zwischen Marlboro und Lucky
Strike stehen ? Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis sich der Marsriegel dazu-
gesellt.
Der Irrsinn
Einerseits werden amtliche Rauchverbote verordnet die mancher Orts nicht zu verstehen sind,
um speziell Kinder und Jugendliche vor Nikotin zu schützen und anderseits werden die Selben
zum Tabakkonsum annimiert, indem sie ihr Erfrischungsgetränk in der Trafik kaufen können.
Stauni
2009-08-24
FKK-Autobahn
Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf www.nachrichten.at endeckt.
Auf der A1 bei Allhaming, handelte sich ein 19-jähriger Salzburger eine Anzeige wegen
„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ein.
Wenn einer eine Reise tut…
Vier Burschen waren im Auto vom „Frequency-Festival“ in St.Pölten, heimwärts in
ihr Heimatbundesland Salzburg unterwegs. Um andere Autofahrer zu ärgern, soll
der Beifahrer sein nacktes Hinterteil aus dem Autofenster gestreckt haben.
Dies geschah sehr zum Missfallen einer zufällig vorbeifahrenden Zivilstreife der
Polizei. Der Polizist hielt den Pkw an und erstattete gegen den Frischluftfanatiker
oben angeführte Anzeige.
Von der Natur schon gestraft
Einer unbestätigten Meldung nach will der Bursche jedoch gegen diese Anzeige berufen.
Sein erstaunlicher Grund: „Ich habe nichts gemacht, ausser aus dem Fenster gesehen.
Ich kann nichts dafür wenn ich wie ein A…. aussehe.“
Stauni
2009-08-23
Kurzarbeit bei Traditionsunternehmen
Kurzarbeit heißt es nun auch für mehr als 700 Mitarbeiter des Motorradherstellers KTM Power
Sports AG. Mit Mai des Jahres schickt das Unternehmen 733 seiner 1.482 in Österreich be-
schäftigten Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Diese Meldung konnte man am 30.03.2009 auf http://ooe.orf.at lesen.
Staatliche Stütze
Die nächste Hiobsbotschaft gab es dann am 15.06.2009 ebenfalls auf http://ooe.orf.at zu ent-
nehmen. Das Land Oberösterreich greift dem Motorradhersteller KTM Power Sports mit einer
Haftung in Höhe von 33,6 Mio. Euro unter die Arme. Diese wurde am Montag-nachmittag von
der Landesregierung beschlossen.
Die Firma „KTM“ ist ein alter Traditionsbetrieb, der erstklassige Fahrräder, Mopeds und Motor
-räder baut. Natürlich gab es durch die Wirtschaftskrise auch in diesen Bereichen Absatz-
schwierigkeiten. Also stützte das Land den Betrieb.
Abenteuerlustiges Management
Da ist es doch erstaunlich, dass sich ein Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
auf ein Abenteuer einlässt. Während die Wirtschaftskrise bereits voll im Gang war, beschloss
man bei KTM ein Funcar zu bauen.
Obwohl zahlreiche Experten vor diesem Experiment warnten, liess man sich nicht davon
abbringen, dass Projekt „Ktm-X-Bow“ durchzuziehen. Selbst das namhafte Autohersteller
Absatzprobleme bei „Vernunft-Autos“ hatten, konnte den Eifer bei KTM nicht stoppen ein
„Spassmobil“ zu bauen.
Stolze Angekündigung
In nur 15 Monaten von der Vorstellung des Prototypen auf dem Genfer Automobilsalon bis
zum fertigen Produkt: Bei KTM drehen sich die Uhren schneller als anderswo…..
So kann man es auf der Website von „KTM“ www.ktm-x-bow.com bis heute lesen.
Haben die KTM-Mannen damit gemeint, dass sich die Uhren schneller als anderswo ins
finanzielle Desaster drehen? Denn wie es momentan aussieht hat KTM mit dem Nobel-
Gokart klaren Schiffbruch erlitten.
Bänder stehen still
Bis mindestens Jahresende ist die Produktion des Sportwagens „X-Bow“ eingestellt.
Grund sind die weit unter den Erwartungen gebliebenen Verkaufszahlen für das „Nobel-
Gokart“, das bereits in der Basisversion zirka 72.000,- Euro kostet.
Für dieses Geld kann man sich bereits eine schöne E-Klasse von Mercedes kaufen.
Wer sind die Kunden ?
Aller Unkenrufe zum Trotz, will der KTM-Vorstand am Projekt „X-Bow“ festhalten und
so sollen ab Jänner 2010, die Funcars wieder vom Band rollen. Allerdings schweigen
sich die KTM-Mannen bislang darüber aus, wo sie dann die Kunden für dieses Spassmobil
hernehmen wollen.
Ist es überhaupt fraglich wer sich so ein Gefährt zulegt, stellt sich die weitere Frage, welcher
Mensch sich in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein Auto mit 240 PS, mit nur zwei Sitzen,
dafür ohne Kofferraum und ohne Dach, um 72.000,- Euro kauft.
Ex-Kommunisten mit mehr Geschäftssinn
Da haben selbst altgediente Ex-Kommunisten in Rumänien mehr Ahnung von Ökonomie
als der KTM-Vorstand, der am Spassmobil weiter festhält. Diese Rumänen bauten in der
„Dacia-Schmiede“ ein Auto, das sogar im Westen riesige Nachfrage auslöste.
Lieferengpässe
Auf Grund der zahlreichen Bestellungen des Dacia, der um erstaunliche 8.000,- Euro erhält-
lich ist, kam es sogar zu Lieferengpässen. Mag sein, dass man mit diesem Auto nicht auffällt,
aber es hat fünf Sitze, ein Dach und einen Kofferraum. Und für den Hersteller das Wichtigste,
es wird zahlreich gekauft.
KTM-Manager zur Schulung in den Ex-Ostblock ?
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedarf es guter ökonomischer Überlegungen und keiner
Abenteuerlust. Wir fragen uns, warum es bei KTM nicht möglich war ein Auto zu produzieren,
dass auch wirklich verkauft werden kann.
Vielleicht sollte man die verantwortlichen KTM-Mannen(Frauen) zu einer Schulung nach
Bukarest schicken, um etwas über ökonomisches Verhalten in Krisenzeiten zu lernen.
Stauni
2009-08-23
Sexistische Boxer
Beim erstmaligen Frauen-Boxturnier an den Olympischen Spielen in London 2012,
werden keine kubanische Frauen teilnehmen. Jose Barrientos, Präsident des kuban-
ischen Boxverbandes, findet den Boxsport für Frauen unpassend.
Frauen sollen schön sein
Auch der kubanische Nationaltrainer Pedro Roque, der immerhin einer der weltbesten
Boxmannschaft trainiert, meint dass die Gesichter von kubanischen Frauen für die Schön-
heit gemacht sind und nicht um Schläge zu erhalten.
Boxen ist Männersport
Da müssen wir den beiden Kubanern recht geben, denn den Gesichtern von allen Frauen
sollten eigentlich keine absichtlichen Verletzungen zugefügt werden.
Frauengesichter sollten Grazie und Schönheit ausstrahlen und nicht als Sandsack herhalten.
Ausserdem ist Frauenboxen unweiblich und unästhetisch.
Emanzen lieben den Nasenbeinbruch
Das sehen österreichische Kampfemanzen natürlich völlig anders. In ihrem Gleichberecht-
igungswahn befürworten sie, dass sich Frauen gegenseitig die Gesichter zerschlagen. Und
weil die o.a. Aussagen der beiden Kubaner „geahndet“ werden muss, erhielten diese in
„diestandard.at“ nachfolgenden „Strafzettel.“

(Fotoquelle:http://diestandard.at/)
Hellseherinnen
Offensichtlich haben die „Standard-Kampfemanzen“ hellseherische Fähigkeiten, denn
laut dem Strafzettel begehen die beiden ihre sexistischen Aussagen erst am 21.September
2009, wenn man den Datumsangaben glauben darf.
Erst kürzlich gekämpft ?
Es könnte natürlich auch sein, dass die Ausstellerin dieses „Strafzettels“ erst kürzlich im
Boxring stand und beim Kampf zwei „blaue“ Augen davongetragen hat. Dies würde auch
erklären, warum sie die Taste 8 mit der Taste 9 auf ihrer Tastatur verwechselt hat.
Die Alternative
Wir nehmen auch an, dass die meisten dieser Kampfemanzen noch nie in einem Box-
ring gestanden haben. Das ist auch gut so meine Damen und dabei sollte man es
auch belassen.
Frauen sollten nicht mit aller Gewalt versuchen, in die Männerdomäne Kampfsport ein-
zudringen. Und wenn die eine oder andere Emanze wirklich ein so dringendes Bedürfnis
an einem zerschlagenen Gesicht hat, soll sie sich einfach einen gewalttätigen Lover zu-
legen.
Stauni
2009-08-21
Nachwehen
War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.
Alles auf Video
Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.
Wahrheitspflicht
Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.
Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.
http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel
Polizisten lügen doch nicht
Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.
Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-
schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.
Anwalt berief
Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.
Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz
irgendwie zu rechtfertigen.
Zu weit links
Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.
Stauni
2009-08-20
Kein Unbekannter
Eine erstaunliche Feststellung konnten wir im Online-Magazin Blaulicht&Graulicht entdecken.
Über den Autor Marcus J. Oswald, selbsternannter Machtfaktor im Internet, haben wir schon
desöfteren berichtet.
Es ist jener Mann der das Kunststück zusammenbrachte, eine einstweilige gerichtliche Ver-
fügung wegen Cyberstalking (Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre § 382g EO) zu erhalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=307;cyberstalking-&catid=1;erstaunliches
Kritik am Schusswaffengebrauch
Aber zurück zum eigentlichem Thema. Wir stehen dem Schusswaffengebrauch der Kremser
Polizisten, beim Einbruch in einem Merkur-Markt in Krems, nach wie vor sehr kritisch gegen-
über.
Nicht verniedlichen
Unseren Standpunkt haben wir auch in mehreren Beiträgen klar dargelegt. Jedoch darf bei
aller Argumentation gegen diesen Schusswaffengebrauch, nicht die Realität aus den Augen
verloren werden.
Einbrecher jeglichen Alters, haben eine gewisse kriminelle Energie. Sie dringen in die Privat
-sphäre von Personen ein, um diese zu bestehlen. Auch haben Begegnungen mit Einbrechern,
für den Haus- oder Wohungsbesitzer schon desöfteren mit gesundheitlichen Schäden geendet,
da der Ertappte zu einer Waffe gegriffen hat.
Machtfaktor analysiert Einbruch
Da ist es doch umso erstaunlicher, dass Marcus J. Oswald, der als Online-Gerichtsreporter
eigentlich diesbezügliche Erfahrung haben müsste, derartiges in seinem Journal schreibt.
Wörtliches Zitat aus B&G:
Dieses Journal brachte sich in die Berichterstattung zum “Fall Krems” nicht ein. Es wird nur
dieses gesagt: Jeder Polizist muss wissen, Grundschule der Kriminalistik, dass ein Einbrecher
immer unbewaffnet ist. Es ist atypisch, dass mitten in der Nacht ein Einbrecher in einen lee-
ren, unbewohnten Supermarkt einsteigt und ein geladenes Schießeisen dabei hat. Daher war
immer und zu jeder Sekunde klar, dass nicht geschossen wird. Außer von der Polizei. Die offen
-bar in Krems schlecht ausgebildet ist.
Wie kommt man auf so eine Idee ?
Mag sein das die Polizisten schlecht ausgebildet waren oder einfach nur die Hosen voll hatten.
Aber wie um Himmels Willen, kommt Oswald zu der absurden Idee, dass Einbrecher stets un-
bewaffnet sind.
Gerade in letzter Zeit, in der etliche Ostblockbanden ihr Unwesen in unserem Lande treiben,
kann mit absoluter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese stets bewaffnet sind,
selbst wenn sie „nur“ einen Einbruchsdiebstahl begehen.
Sich selbst der Nächste
Erstaunlich ist auch, dass Oswald um seine eigene Sicherheit derart besorgt ist, sodass er
stets einen Hammer, einen abzugsbereiten Feuerlöscher und zwei Messer parat hat, falls
wer in seine Wohnung eindringt.
Dies ist nicht auf unserem „Mist“ gewachsen, sondern die Auflistung des o.a. Waffenarsenal
hat Marcus J. Oswald selbst in seinem Journal geschrieben. Tja, so ist er nun mal der Macht-
faktor des Internet, Wasser predigen und Wein trinken.
Stauni
2009-08-19
Das Früchte-Rubbellos
So bewirbt die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“ ihr neuestes Produkt.
Das duftet nach viel Geld und Früchten!
Es ist Zeit, die Früchte zu ernten: Mit dem Rubbellos Lucky Fruits, jetzt neu mit
duftenden Rubbelflächen, warten Gewinne bis zu € 25.000,- auf Sie. Einfach die
beiden Rubbelflächen aufrubbeln und die darunter liegenden Symbole verlgeichen.
Stimmt je ein Symbol unter den beiden Flächen miteinander überein, haben Sie den
entsprechenden Betrag gewonnen. (Quelle:
http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp)
Fotoquelle: http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp
Im TV-Werbespot kommen den „Rubblern“ noch zusätzlich die Augen aus dem Kopf.
Sozialer Hintergrund ?
Was für einen Sinn soll ein Rubbellos haben, das nach Früchten riecht?
Auf den ersten Blick könnte man auf eine Hilfe für Sehbehinderte oder Blinde tippen.
Der Geruch könnte dem Spieler verraten, wieviel er gewonnen hat.
Der Irrtum
Weit gefehlt dieser soziale Gedanke, denn auf den zweiten Blick entpuppt sich
die vermeintliche „Geruchshilfe“ jedoch nur als cleverer Werbeschachzug.
Wir haben mit einigen Trafikanten gesprochen, wer eigentlich die Käufer dieser
nach Früchte riechenden Rubbellose sind. Dabei kam erstaunliches zu Tage.
Wer sind die Käufer ?
Es sind hauptsächlich Erwachsene die von Kindern begleitet werden. Diese Kids
drängen dann Mama oder Papa dazu ein Früchte-Rubbellos zu kaufen, weil es so
angenehm riecht und so schön bunt ist.
Und hier sind wir bei des Pudels Kern. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass
speziell Kinder auf angenehme Gerüche und bunte Farben reagieren.
Time is Money
Diese Erkenntnis dürfte die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“
für sich ausnützen, um die Spielergeneration von morgen heranzuzüchten.
Tja, man kann eben nicht zeitlich genug damit anfangen.
Stauni
2009-08-18
Jungbrunnen
Ein Ort an dem Kinder, Omis & Opis garantiert nicht auftauchen…..So und so ähnlich wirbt
die SPLASHLINE Event- und Vermarktungs GmbH oder auch unter dem Namen „Henry
Village“ bekannt, für Reiseveranstaltungen.
Ab 31 Jahre nicht mehr erwünscht
Als Kinder gilt alles unter 18 Jahre und Opi bzw. Omi ist man, wenn das 31.Lebensjahr
erreicht wurde. Sei es dem Veranstalter selbst überlassen, ob er mit dieser erstaunlichen
Geschäftsidee einen kommerziellen Erfolg verbuchen kann.
Bei Nahrung konservativ
Allerdings zählen bei Speisen und Getränke doch die konservativen Werte und es wird
alles angeboten, dass auch Kinder, Omis und Opis zu sich nehmen.
Radler, Wiener Schnitzel, weißer Spritzer, Kaiserschmarrn… ist nur ein kleiner Auszug
aus dem Henry Village All Inclusive Angebot,….. so steht es in der Werbung.
Bei dieser erstaunlichen Veranstaltungsform dürften nicht einmal Fastfoodanbieter werbe-
mässig mitgezogen haben, denn man will es sich mit den Kids und Grannies als potenzielle
Kunden nicht verscherzen.
V wie Flügel
Da ist es doch umso erstaunlicher, dass die Bank „mit V wie Flügel“ die Werbetrommel für
„Henry Village“ kräftig rührt. Da wird für ein Hotel in Tunesien, welches offensichtlich nicht
einmal mehr Omi und Opi hinter dem Ofen hervorlockt, unter nachfolgendem Link fleissig
Werbung gemacht.
http://www.volksbank.com/m101/volksbank/de/produkt/jugend/henryvillage.jsp?menu1=3&menu2=9&locincl=/&loclink=/m101/volksbank&bc=link
Neue Kontobedingungen ?
Augenscheinlich sieht die Bank mit dem kleinem Rechtschreibproblem, ihr Klientel doch
eher in der Altersgruppe der 18 bis 30-Jährigen. Wahrscheinlich wird es eine Frage der
Zeit sein, bis alle Personen die nicht in diesen Altersrahmen hineinpassen, ein Kündig-
ungsschreiben bekommen.
Beim Geld nehmen Nummer 1
Da ist es doch ebenfalls erstaunlich, dass die Volksbank AG als erste Bank in Österreich
die staatliche Eigenkapitalhilfe in Anspruch nahm. Hoffentlich waren bei dieser aus Steuer-
mitteln finanzierten Kapitalspritze keine Steuergelder von Oma und Opa dabei.
Stauni
2009-08-16
Ahnungsloser Minister
Von den tatsächlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt dürfte Sozialminister Hundstorfer
nicht wirklich viel Ahnung haben, sonst hätte er nachfolgenden Vorschlag, den man ge-
trost als „Schnapsidee“ bezeichnen kann, nicht entwickelt.
Überstunden abbauen
Er meint tatsächlich, dass man durch den Abbau von Überstunden neue Jobs schaffen
und die Arbeitslosigkeit verringern kann. Laut EU-Vergleich arbeiten Frau und Herr
Österreicher in der Woche durchschnittlich 42,9 Stunden und damit am längsten im EU-
Raum.
Würde diese Wochenstundenleistung auf 39,1 Stunden (durchschnittliche Arbeitszeit in
Dänemark) verringert werden, könnten damit 84.000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. So die Milchmädchenrechnung des Sozialministers.
Leistungsdesorientiert
Naturgemäss stiess dieser Vorschlag bei Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Grünen und
SPÖ auf große Zustimmung. Wahrscheinlich hängt das mit der „Leistungsorientierung“
dieser Parteien und Organisationen zusammen.
Klassenfeind Überstunden
Die Überstunden die dem Sozialminister so ein Dorn im Auge sind, werden von arbeitswil-
ligen und leistungsorientierten Arbeitnehmern erbracht. Betriebe sind auf die Leistung dieser
Mitarbeiter angewiesen, da es ansonsten in Produktion oder Dienstleistung Engpässe geben
würde.
Wir haben am 20.05.2009 nachfolgenden Beitrag geschrieben, den sich Herr Hundstorfer viel-
leicht einmal durchlesen sollte.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=244;arbeitsunwillig&catid=1;erstaunliches
Arbeitsunwillen
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es in exponierten Lagen „wirkliche“ Arbeits-
lose gibt, aber in Großstädten und Ballungszentren es eher am mangelnden Arbeitswillen liegt,
dass wir eine derart hohe „Arbeitslosenrate“ haben.
Es ist doch ein erstaunliches Phänomen, dass Firmen wöchentlich tausende Euros in Stellen-
angebote diverser Tageszeitungen investieren, obwohl so viele Leute keine Arbeit finden.
Vielleicht einmal ein Lokalaugenschein
Vielleicht sollte der Sozialminister auch einmal bei einem Vorstellungsgespräch, eines vom
AMS vermittelten Jobsuchenden dabei sein, um sich selbst ein Bild machen zu können.
Ausser dem Firmenstempel auf dem AMS-Formular, haben diese Leute kein kein anderes
Interesse, geschweige denn an einem Job.
Arbeitswillige bestrafen
Nun will Herr Hundstorfer durch Streichung der Überstunden jene Leute „bestrafen“, die
durch ihren Arbeitswillen einen dementsprechenden Gehalt beziehen, weil sie Überstunden
leisten und dadurch zur Leistungsfähigkeit des Betriebes beitragen.
Durch Abschaffung von Überstunden würde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen werden,
sondern im Gegenteil würden Firmen in Gefahr laufen, ihr Plansoll nicht mehr erfüllen zu
können.
Schuss ginge nach hinten los
Die Folge davon wäre, dass Betriebe eventuell in wirtschaftliche Schwierigkeiten schlittern
und dies bis zur Schliessung derselben führen könnte. Dann wären wirklich Arbeitslose
vorhanden.
Ein Lösungsvorschlag
Wir hätten eine bessere Idee zur Senkung der Arbeitslosenrate. Bei zehn angebotenen und
abgelehnten Jobangeboten, der betreffenden „arbeitslosen“ Person, die Arbeitslosenunter
-stützung ersatzlos zu streichen.
Stauni
2009-08-14
Einer von zahlreichen Einbrüchen
Eigentlich wäre dieser Vorfall, wie er in letzter Zeit leider zahlreich vorkommt, keinen Bei-
trag wert. Allerdings verleiten uns Parallelen dieser Straftat mit der in Krems doch dazu,
einige Zeilen zu schreiben.
Die zwei Einbrecherteenies Nikola T. (15) und Mirza D. (17) hielten nicht viel von redlicher
Arbeit und versuchten mit einem Einbruchsdiebstahl ihre Finanzen aufzubessern.
Stiller Polizeialarm
Heute früh, gegen 02:30 Uhr stiegen sie in eine Gaststätte in der Gußriegelstrasse im 10.
Wiener Gemeindebezirk ein. Sie packten zahlreiches Diebesgut, wie Alkoholika und Ziga-
retten in ein mitgebrachtes Supermarkt-Einkaufswagerl.
Was sie nicht wussten, dass sie einen stillen Alarm zur Polizei ausgelöst hatten. Als sie
ihre Beute abtransportieren wollten, traf für die beiden Einbrecherkids völlig unerwartet
eine Funkstreife ein.
Überwältigung ohne Schusswaffen
Die Kids versuchten ihr Heil in der Flucht, wurden aber von den Polizeibeamten über-
wältigt und festgenommen. Die beiden Jugendlichen gestanden ihre Tat und wurden
angezeigt. Die Gegenstände wurden an den Besitzer zurückgegeben.
Glücklicher Ausgang für die Kids
Hätten die beiden Nachwuchsganoven ihren „Coup“ einige Tage vorher in einem Merkur
-markt in Krems abgezogen, würde einer der beiden Täter möglicherweise keinen Richter
mehr brauchen. „Wien ist eben doch anders.“
Stauni
2009-08-13
Krankes Österreich
In einem Beitrag vom April dieses Jahres, haben wir uns mit den Krankenkassen und deren
Krise befasst, die angeblich durch häufige Erkrankungen von Frau und Herrn Österreicher
hervorgerufen wurde.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=201;ist-oesterreich-so-krank-&catid=1;erstaunliches
Dabei kamen wir auch zur Feststellung, dass die Gruppe der selbständig Erwerbstätigen,
über eine erstaunlich robuste Gesundheit verfügen und die Dienste ihrer Krankenkassa
kaum in Anspruch nahmen.
Die Verführung zur „Arbeitslosen“
In Österreich gibt es rund 360.000 selbständige Unternehmer und Freiberufler. Bei den
Unternehmen handelt es sich vorwiegend um Klein- und Mittelbetriebe. Für diese gibt es
seit Jänner dieses Jahres ein besonderes „Zuckerl“, den es wurde ihnen eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung angeboten.
Für eine monatliche Prämie von 70,- bis 211,- Euro, kann man im Bedarfsfall eine Arbeits
-losenunterstützung zwischen 573,- und 1.235,- Euro pro Monat erwarten. Ganze 678(!)
Personen haben dieses Angebot bis Ende Juli 2009 in Anspruch genommen.
Schon wieder mehr Arbeitslose
Seit geraumer Zeit wird wieder ein Anstieg der Arbeitlosenrate für die unselbständig
Tätigen für den kommenden Herbst diskutiert, obwohl Industrie, Handel und Dienst-
leister dringend Personal suchen.
Unterschied in Disziplin und Moral
So verschieden können die Sorgen von Berufsgruppen sein. Während selbständige
Unternehmer(innen) dringend Personal suchen, verabschieden sich so manche
Arbeitnehmer(innen) in die obligatorische „Arbeitslose“.
Bedenkt man, dass von 360.000 berechtigen Selbständigen, sich nur 678 Personen
arbeitlos versichern liessen, kann von einer hohen Arbeitsmoral und Disziplin der
Unternehmer(innen) ausgegangen werden.
AMS-Kurse
Vielleicht könnten man Arbeitsmoral und Disziplin als Unterrichtsgegenstand in die
Alibikurse des AMS einführen. Sie werden zwar bei den Berufsarbeitslosen nicht
auf fruchtbaren Boden fallen, aber vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen
erzeugen.
Stauni
2009-08-12
Hundekampf in Ottakring
Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.
Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?
Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.
Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.
Perverse Täter nicht mehr erwischt
Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.
Ahnungsloser Politiker
Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.
Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:
Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……
Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070 2009-08-11/10:45
Zuerst lesen, dann sprechen
Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″
Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:
http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541
Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren
beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.
Stauni
2009-08-11
Ein Ex-Mitarbeiter packt aus
Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.
Krise auch bei den Hausreinigern
Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee. Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.
Überteuerte Anbote
Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.
Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-
lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.
Penible Aufzeichnungen
Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.
Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-
trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.
KV wird gleich mitgeschickt
Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.
Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es
überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.
Besitzer lehen meist ab
Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.
Mafiamethoden
Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.
Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich
Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.
Anonyme Anzeigen
Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D. im O-Ton.
Erstaunliche Feststellungen
Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.
Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot
als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.
Jagdsaison für Tauben und Ratten
Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.
Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so
kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.
Amtlicher Bescheid
Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.
Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.
Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.
Im Urlaub werden manche Beamte fleissig
Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.
HV versuchen Klienten zu schützen
Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.
Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,
die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
Stauni
2009-08-10
Auf Kapitale nach Ungarn
Der 36-jährige Lothar P. aus Tenneberg (Oberösterreich) ist passionierte Sportfischer.
Vorige Woche fuhr er nach Györ (Ungarn) um in einem See zu angeln, in dem laut einer
Internet-Webseite, Rekord-Welse und Großkarpfen auf die Petrijünger warten.
Das diese Angaben der Wahrheit entsprachen, davon konnte sich P. selbst überzeugen.
Allerdings erfuhr er den Beweis auf eine etwas schmerzvolle Art.
Können in grossen Gewässern bis 3 Meter lang und über 150 kg schwer werden
Hilfestellung
Ein anderer Angler hatte einen offensichtlich großen Wels am Haken und hatte damit
seine Probleme, da er vom Ufer aus fischte. Der Oberösterreicher eilte dem Fischer-
kollegen mit einem Boot zu Hilfe.
Er sprang ins Wasser und wollte den Wels mit dem sogenannten Wallergriff landen.
Bei dieser Methode schiebt man dem Fisch den Daumen ins Maul, während die restliche
Hand am Unterkiefer aufgelegt wird und man damit eine Hebelwirkung nach unten ausübt.
Dadurch kann der Wels nicht zubeissen, allerdings empfiehlt es sich Handschuhe anzu-
ziehen, um Bissverletzungen zu vermeiden.
Wallergriff ging daneben
Als er den Fisch berührte um den Griff anzusetzen, griff in dieser sofort an. Er verbiss sich
in den Oberschenkel des Petrijüngers und zog ihn gute zwei Meter vom Boot weg. Dabei
schlug er mit der muskulösen Schwanzflosse auf seinen Fänger ein.
Kampf auf Leben und Tod
Mit Tritten und Schlägen gegen den Riesenfisch, wehrte sich P. erbittert und konnte den
Unterwasserkampf zu seinen Gunsten entscheiden. Der Wels, der laut Angaben über
zwei Meter gemessen hat, verabschiedete sich nach dem Kampf in die Tiefen des Sees.
Da staunte der Angelguide
P. der selbst als Angelführer beruflich tätig ist und jährlich zirka 40 Welse fängt, war über
diesen Angriff wahrlich erstaunt. Inzwischen befindet sich der Angler wieder auf dem Weg
der Besserung, aber dieses Erlebnis wird er sich wahrscheinlich sein ganzen Leben lang
merken.
Vorsicht ist immer geboten
Es muss nicht immer ein weißer Hai sein, der einem Sportfischer das Fürchten lehrt.
Auch Raubfische in unseren heimischen Gewässern können ein agressives Verhalten
an den Tag legen, wenn sie in Bedrängnis geraten.
Stauni
2009-08-09
Sarkastisches Kommentar
Naja, man kann momentan ja alles mögliche reininterpretieren, zum Beispiel, ob die
Frauenquote Sinn gemacht hat, denn immerhin war ja angeblich einer der bösen
Polizisten eine Frau.
Diesen Antwortkommentar schrieb der Autor Andy in seinem Online-Magazin
www.alteknacker.at zu dem traurigen Vorfall in Krems, wo ein 14-Jähriger durch
eine(n) Polizist(in) erschossen wurde.
Bitte warten….
Es ist noch gar nicht klar wer das Kind erschossen hat. Die Polizeibeamten fühlen
sich „psychisch“ noch immer nicht in der Lage auszusagen und daher werden sich
Interessierte noch ein wenig in Geduld üben müssen.
Zum Nachdenken
Nun ist dieser o.a. Kommentar eher sarkastisch zu verstehen, sollte aber doch zum
Nachdenken anregen. Im Zuge der gnadenlosen Durchführung der Qutenregelung für
Frauen, wurden diese oft in Berufe hineingedrängt zu denen sie physisch gar nicht in
der Lage sind.
Körperliches Manko
Das typische Beispiel dafür ist der Polizeidienst. Während Spezialeinheiten der Polizei,
ihre körperlichen Anforderungen derart hoch ansetzten, sodass Frauen von vorhinein
nicht für diesen Dienst in Frage kamen, hat man dies für den „normalen“ Streifendienst
verabsäumt.
Quotenregelung mit Gewalt
Offenbar wurde versucht, mit der Aufnahme von Frauen in den uniformierten Polizei-
streifendienst, die meist unsinnige Quotenregelung zu erfüllen. Damit waren auch die
ewigen Rufer(innen) nach Gleichberechtigung zum Schweigen gebracht.
Das sich das bereits vielfach gerächt hat, darüber schweigt man sich offiziell aber aus.
Aus gut informierten Kreisen ist jedoch zu erfahren, dass intern sehr oft heftige Diskus-
sionen darüber geführt werden.
Prävention
Vorwiegend liegt das Aufgabengebiet eines Polizisten in der Prävention. Das heisst
das er durch blosses Erscheinen, etwaige ungesetzliche Taten verhindern soll. Für
das ist unbedingt eine respektvolle Erscheinung von Nöten.
Die meisten männlichen Polizeibeamten sind „gestandene Mannsbilder“, die durch
ihr alleiniges Auftreten, eventuelle Rechtsbrecher von ihren Ideen abbringen oder
bereits eingetretene rechtswidrige Situationen sofort beenden, ohne zu einer Waffe
greifen zu müssen.
Die Realität
Man nehme nur das zigfache Beispiel einer Eskalation in einem Lokal. Fiktiver
„Tatort“ ein Arbeiterlokal in einem Wiener Vorstadtbezirk oder ein Türkencafe
in einem muslimischen Stadtteil.
Zwei oder mehrere Kontrahenten geraten sich in die Wolle. Die Polizei trifft ein und
durch das alleinige Auftreten von zwei „gestandenen“ männlichen Polizisten, ist die
heikle Situation meist sofort beendet.
Sofort Verstärkung
Jetzt die selbe Szene und zwei Polizeibeamtinnen betreten den Tatort. Hand auf’s Herz,
was glauben Sie was sich dort abspielt. Die beiden Damen werden sofort männliche
Verstärkung rufen müssen, um nicht selbst Mittelpunkt des Geschehens zu werden.
Bodyguard
Auch klagen etliche männliche Polizisten darüber, immer wieder den Beschützer ihres
weiblichen Partners spielen zu müssen, da die Damen bei Amtshandlungen oft nicht
ernst genommen werden und es daher immer wieder zu Eskalationen kommt.
Frauen sinnvoll einsetzen
Frauen im Polizeidienst sollten dort eingesetzt werden, wo ihre Dienste auch sinnvoll
verwendet werden können. Es gibt genug Tätigkeiten bei der Polizei, die durch Frauen
besser erfüllt werden können als durch Männer (z.B. bei Familienangelegenheiten
oder bei Kindern)
Der uniformierte Streifendienst der Polizei ist harte Arbeit direkt „an der Front.“
Unserer Meinung nach, fehlt Frauen für diese Tätigkeit einfach die physische Vor-
aussetzung.
Stauni
2009-08-07
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06
Der Einbruch
Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.
Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.
Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.
Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen
Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.
Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in
völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.
High Noon im Merkur-Markt
Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.
Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen
Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.
Zahlreiche Widersprüche
Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.
Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.
Wahllos oder gezielt geschossen ?
Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.
Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.
Angst vor Kinder
Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen, ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.
Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-
bande gegenüber gestanden wären.
Polizisten in psychologischer Betreuung
Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.
Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-
ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.
Sonderbehandlung für Beamte
In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.
Wie würde es Ihnen ergehen ?
Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.
Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen
würde.
Stauni
2009-08-05
Rauswurf
Wie bereits ausführlich durch die Presse ging, hat sich unser „Schwimmstar“ Rogan einige
Probleme mit Bodyguars einer römischen Discothek eingefangen, aus der er weggewiesen
wurde.
Was sich in der Disco wirklich so genau abgespielt hat, wissen nur die Türsteher und Markus
Rogan. Fakt ist jedoch, dass Rogan wieder in den Tanztempel zurückkehrte, obwohl er aus
diesem rausgeworfen wurde. Er hatte selbst zugegeben, dass er durch Überwinden einer
Mauer wieder in die Discothek gelang.
Trouble
Das er sich dafür ein paar „Watschen“ von den Türstehern eingefangen hat, dürfte auch aus-
ser Zweifel stehen. Die anfänglich geschilderten Prügelorgie kann jedoch nicht stattgefunden
haben, den Rogan hat zwar einige Plessuren aber keinerlei Brüche. Wenn vier ausgewach-
sene Männer einen Mann richtig verprügeln, sieht dies nämlich anders aus.
Wirbel um vorprogrammierten Zoff
Warum man jetzt so einen Wirbel daraus macht ist erstaunlich. Es wird schon seinen Grund ge-
habt haben, dass Rogan des Lokals verwiesen wurde, den kein Unternehmer ist seines Geldes
Feind und wirft einen anständigen und zahlenden Gast aus seinem Lokal.
Anschliessend kehrt er über eine Mauer in das Lokal zurück und wundert sich, wenn er mit den
Türstehern Zoff bekommt. Diesen hätte jeder bekommen, wenn er sich so benommen hätte.
Polizei hätte viel Freude gehabt
Nun wird den Türstehern Selbstjustiz vorgeworfen und es wird kritisiert, dass man ja die Polizei
rufen hätte können. Mag sein das es nicht die feine englische Art war die Rogan zuteil wurde,
aber die Polizei wäre wohl das grössere Übel gewesen.
Auch die italienische Polizei wäre nicht vor Ehrfurcht vor einem Markus Rogan erstarrt, sondern
hätte ihn vermutlich mitgenommen und ihn für die restliche Nacht in eine Zelle gesteckt.
Probleme mit Niederlage
Statt wie ein Mann seine Niederlage einzustecken, macht er nun ein grosses Spektakel daraus.
Er wendet sich an die Presse und droht mit Klagen. Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen,
er hätte die Nacht im Polizeiarrest zugebracht um seine Gedanken zu ordnen.
Auf Tauchstation
Sein Trainer Leitgeb gibt zu, dass Rogan vielleicht einen Blödsinn gemacht hat, aber jetzt
selbst das Opfer sei. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Rogan wird in nächster Zeit auf andere
Art „untertauchen“. „Er wird die nächsten ein bis zwei Wochen an einem nicht genannten
Ort verbringen“, so Leitgeb weiter.
Das finden wir für eine gute Idee und vorallem sollte man über die Sache Gras wachsen lassen
und hoffen, dass nicht ein Kamel kommt und dieses wieder abfrisst.
Stauni
2009-08-04
Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre
Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.
Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau
und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.
Neutralität ist Mittäterschaft
Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.
Persönlicher Rachefeldzug
Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.
Gute Connection
Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.
Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen
zu können und das ist er bei Leibe nicht. Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.
Widerspruch
Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
Finanz überprüft penibel
Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.
Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,
die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.
Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky
neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.
Hasstiraden
Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.
Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.
Auf der Gehaltsliste
Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.
Kriminelle Polizeibeamtin
Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.
Treuhänder sind auch Betrüger
Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.
Versuchte Nötigung
Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.
Kinderschänder
Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.
Webseite am absoluten Niveautiefpunkt
So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.
Grund für aussertourlichen Beitrag
An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.
Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die
genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.
Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.
Stauni
2009-08-02
Bestehen Sie auf Ihr Recht
Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.
Lockangebote
Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.
Preisliche Überraschungen
Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.
Preisdumping
Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“ hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
Alles ein Irrtum
Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.
Gezielte Werbung ?
Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.
Kaufvertrag ungültig
Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.
Kostenlose Stornos ?
Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
2009-07-31