Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche

86 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 26. April 2026

In der vergangenen Woche starben drei Pkw-Lenker, zwei Fußgänger, zwei Motorradlenker und ein Mitfahrer in einem Pkw bei sieben Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Freitag, 24. April 2026, im Bezirk Krems, Niederösterreich, bei dem zwei der oben erwähnten Pkw-Lenker getötet wurden. Ein 85-Jähriger kam mit seinem Pkw auf einer Landesstraße B, vermutlich aufgrund Unachtsamkeit, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Pkw einer 62-Jährigen. Durch den plötzlichen Verkehrsunfall konnte eine nachkommende 48-Jährige nicht mehr rechtzeitig ausweichen und kollidierte ebenso mit dem Pkw der 62-Jährigen. Aufgrund des Frontalzusammenstoßes wurden beide Lenker tödlich verletzt. Die restlichen Beteiligten des Unfalles wurden mit teils schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die Landesstraße L musste für die Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten drei Stunden gesperrt werden. Am Wochenende verunglückten vier der acht verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Jeweils drei Personen kamen in der Vorwoche auf Landesstraßen B und Landesstraßen L und zwei auf Gemeindestraßen ums Leben. Vier Verkehrstote mussten in Niederösterreich und je einer in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in fünf Fällen Unachtsamkeit/Ablenkung und in einem Fall eine Vorrangverletzung. Bei einem tödlichen Verkehrsunfall konnte die Ursache bisher nicht geklärt werden. Drei tödliche Verkehrsunfälle waren Alleinunfälle.

Vom 1. Jänner bis 26. April 2026 gab es im österreichischen Straßennetz 86 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2025 waren es 96 und 2024 75.

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Kostenlose Autobahn-Vignette für Menschen mit Behinderung

Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein – Automatische Aktivierung der Jahres-Vignetten

Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf eine kostenlose Digitale Jahres-Vignette – sofern die Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Jene Personen müssen somit auch keinen eigenen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf die jeweiligen Personen zugelassenen Fahrzeugs schaltet die ASFINAG – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch eine Digitale Jahresvignette frei. Sofern Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette besteht, so wird ebenfalls automatisch auch eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawankenautobahn) gebucht.

Diese Informationen sind wesentlich:

° In Ihrem Behindertenpass ist der Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel“ eingetragen.

° Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

° Das Fahrzeug ist auf Sie als anspruchsberechtigte Person zugelassen.

Der ASFINAG-Tipp: Wenden Sie sich zur Aktivierung der Gratisvignette direkt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle. Diese prüft die Voraussetzung und veranlasst in der Folge die Aktivierung Ihrer Gratisvignette bei der ASFINAG. Bitte kontaktieren Sie auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle, wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert. Wichtig: Es besteht nur Anspruch auf eine einzige Digitale Vignette, auch wenn mehrere Fahrzeuge auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sind.

Mehr Informationen zu diesem Service gibt es unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/gratisvignette/.

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Ab Sonntag sind nur noch Autobahnvignetten für 2026 gültig

Mit 1. Februar beginnt das neue Vignettenjahr: Ein letztes Mal heißt es „picken oder klicken"

Mit Samstag, 31. Jänner 2026, endet das Vignettenjahr 2025 endgültig. Wer ab Sonntag mit dem Pkw, Motorrad oder leichtem Wohnmobil (bis 3,5 t) unterwegs ist, braucht daher eine gültige Vignette 2026, entweder digital oder ein letztes Mal analog. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 106,80 Ꞓ (Pkw) beziehungsweise 42,70 Ꞓ (Motorrad). Ebenfalls erhältlich sind die 2-Monatsvignette, die 10-Tagesvignette sowie die seit 2024 erhältliche Tagesvignette. Diese gibt es nur digital zu kaufen und sie kostet 2026 für Pkw 9,60 Ꞓ und für Motorräder 3,80 Ꞓ.

Wer den Kauf der digitalen Vignette vergessen hat und dennoch deren Vorteile nutzen will, fährt einfach ins nächste ARBÖ-Prüfzentrum und kann dort die sofort gültige Digitalvignette beziehen, denn die 18-tägige Wartefrist entfällt bei Kauf in einem der österreichweit 89 ARBÖ-Prüfzentrum. Die Öffnungszeiten der Prüfzentren sind unter www.arboe.at abrufbar. Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht.

Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden. Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt heimischen Lenkerinnen und Lenkern, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben. Solange die Sicht nicht beeinträchtigt wird, gibt es jedoch keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine Ersatzmautzahlung zu leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 100 Ꞓ, für mehrspurige 200 Ꞓ. Wird der Betrag weiterhin nicht beglichen kommt es zu einer Verwaltungsstrafe, die von 300 Ꞓ bis zu 3.000 Ꞓ reichen kann. Die neue Jahresvignette ist bis 31. Jänner 2027 gültig.

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ASFINAG-Mitarbeiter stoppten Sonntagfrüh Geisterfahrer im Bosrucktunnel auf A 9 Pyhrnautobahn

Deutscher Staatsbürger drehte bei Mautstelle einfach um und fuhr Richtung Oberösterreich zurück

Aufmerksamkeit und einer beherzten Reaktion der beiden ASFINAG-Mitarbeiter Herta Turdo und Stefan Neudorfer ist es zu verdanken, dass es heute früh im Bosrucktunnel auf der A 9 Pyhrnautobahn nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist. Die beiden Mautaufsichtsorgane fuhren um 5 Uhr von Ardning in Richtung Bosrucktunnel, als ihnen auf der Gegenfahrbahn ein Pkw auffiel, der mit eingeschalteter Warnblinkanlage in die falsche Richtung zum Tunnel fuhr. Sofort verständigten sie die Operatoren in der Verkehrsmanagementzentrale Ardning, die den Tunnel auf Rot schalteten und somit für alle weiteren Fahrzeuge sperrten. Neudorfer und Turdo hingegen fuhren rasch durch den Tunnel und gelangten über die Betriebsumkehr beim Nordportal in die zweite Tunnelröhre.

„Da haben wir das Licht des Geisterfahrers schon gesehen, wir sind am rechten Fahrbahnrand stehengeblieben, hatten Blaulicht und Folgetonhorn eingeschalten und zusätzlich den Lenker mit der Lichthupe gewarnt“, erzählt Neudorfer. Der Geisterfahrer fuhr an den ASFINAG-Mitarbeitern noch vorbei, hielt aber gleich danach doch noch an. Neudorfer und Turdo nahmen dem Mann, einem 57-jährigen deutschen Staatsbürger, daraufhin den Autoschlüssel ab, fuhren seinen Pkw mit seinem Einverständnis aus dem Tunnel und warteten dort auf die bereits alarmierte Autobahnpolizei aus Klaus.

Neudorfer: „Wir hatten natürlich ein mulmiges Gefühl dabei, aber wir werden auf solche Situationen ja auch gut vorbereitet und dann funktioniert man eben einfach und tut das Richtige.“

Als Grund für seine Geisterfahrt gab der Mann übrigens an, dass er mit seiner Bankomatkarte bei der Mautstation hätte zahlen wollen, diese aber nicht funktionierte und er daher zurückfahren wollte.

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Vorsicht beim Onlinekauf der Autobahn-Vignette geboten

Sicherer Kauf ohne Zusatzkosten nur auf der Website der ASFINAG im Mautshop oder bei offiziellen Vertriebspartnern gewährleistet

Die ASFINAG empfiehlt dringend, ausschließlich im ASFINAG Mautshop oder bei den offiziellen Vertriebspartnern online die Digitale Vignette zu kaufen. Denn: Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die auf den Vignettenpreis Aufschläge an die Kundinnen und Kunden verrechnen. Diese Verkäufer sind nicht autorisiert. Das heißt: Vor dem Kauf schützt ein zweiter prüfender Blick auf die jeweilige Website vor unliebsamen Überraschungen.

Obwohl man bei diesen Anbietern meist eine gültige Vignette erhält, werden hier überteuerte Preise verrechnet und die Verbraucherschutz-Bestimmungen missachtet. Die ASFINAG verrechnet keine zusätzlichen Gebühren beim Vignettenkauf wie einige dieser Online-Shops. Darüber hinaus gibt es immer mehr Fakeshops, die dem ASFINAG Mautshop täuschend ähnlich sind. Hierbei wird den Kundinnen und Kunden durch Betrugsmaschen auch finanziell Schaden zufügt. Die ASFINAG informiert deswegen umfassend, dass es nur im ASFINAG Mautshop und bei den autorisierten Vertriebspartnern sicher und ohne Zusatzkosten zum Vignettenkauf kommt.

Neben dem ASFINAG Mautshop aufshop.asfinag.at bieten noch die offiziellen Online-Vertriebspartner (ADAC, Autopay und Tolltickets) einen sicheren Kauf zum gewohnten Preis an. Weiters bieten Verkaufsstellen, wie ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen und Trafiken bzw. auch die ASFINAG Mautstellen und Verkaufsautomaten die ASFINAG Mautprodukte ohne Preisaufschläge an. Die ASFINAG versucht mit rechtlichen und technischen Maßnahmen gegen diese Anbieter bzw. Webseiten vorzugehen.

Klar ist: Eine Weiterveräußerung digitaler Mautprodukte wird in den allgemeinen ASFINAG-Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Egal also, ob nicht autorisierte Anbieter oder Fakeshops: ein zweiter Blick vor Kauf oder Übermittlung persönlicher Daten ist wesentlich, um Schäden zu verhindern.

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Drängler auf Autobahnen sorgen für meisten Ärger, Handynutzer für größte Gefahr

Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit über die ärgerlichsten Verhaltensweisen

Knapp auffahren und drängeln – das ist für die Österreicherinnen und Österreicher das ärgerlichste Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen bei einer Fahrt auf den Autobahnen und Schnellstraßen. Mit 63 Prozent deutlich mehr als die Hälfte der Befragten – exakt 1.055 Personen wurden bei der Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit befragt – gaben Dränglern den unrühmlichen ersten Platz bei den unerwünschten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Auf Platz 2 folgt bereits die – allerdings sehr gefährliche – Abwehrreaktion von Bedrängten, nämlich „als Erziehungsmaßnahme“ zu bremsen (48 Prozent). Den dritten Podestplatz der Ärgernisse erhielt der abrupte Fahrstreifenwechsel mit 46 Prozent. Knapp dahinter mit 45 Prozent Ärgerquote landeten alle jene, die (zu) langsam auf dem mittleren oder linken anstatt auf dem rechten Fahrstreifen fahren.

Das eigene Fahrverhalten schätzte der Großteil der 1.055 Befragten hingegen als regelkonform ein. Dennoch gaben immerhin fast 18 Prozent zu, allgemein zu schnell zu fahren, als Drängler erkannten sich 10,3 Prozent wieder und als Blinker-lose Spurwechsler 9,6 Prozent. Beobachtet wird dieses unerwünschte und gefährliche Verhalten aber deutlich häufiger. Jeweils knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, Raser, Drängler und Spurwechsler häufig oder sogar sehr häufig zu sehen.

Handy als Gefahrenquelle

Wenn es um die größte Gefahr während einer Autofahrt geht, ist aber das Smartphone mit 66,1 Prozent der Befragten die Nummer 1, die Drängler sind allerdings mit exakt 66 Prozent ganz knapp dran. Und mit 58 Prozent kamen die Spurwechsler auf Platz 3.

Eine bedenkliche Steigerung gab es bei der Frage, ob in den vergangenen fünf Jahren Spannungen zwischen Autofahrerinnen und Autofahrern generell zugenommen haben. 56,3 Prozent sahen dabei ein deutliches Plus, nur 42,3 Prozent waren der Meinung, dass das gleichgeblieben wäre (1,4 Prozent orteten einen Rückgang). Gründe für diese Spannungen? 31 Prozent vermuteten Zeitdruck sowie Stress, 23 Prozent Egoismus und Rücksichtslosigkeit.

Dazu der ASFINAG-Verkehrssicherheitsexperte Bernhard Lautner: „Ablenkung generell und speziell durch die Nutzung eines Handys, vielleicht sogar in Kombination mit zu geringem Abstand, ist die Unfallursache Nummer eins auf unseren Autobahnen. Das Smartphone ist natürlich längst Teil unserer Gesellschaft und es gibt unendlich viele Anwendungen. Während der Fahrt gilt aber nur eine eingeschränkte Nutzung – mit Freisprecheinrichtung zum Telefonieren oder als Navi. Die Ablenkung durch Smartphones ist massiv und daher gefährlich und rücksichtslos. Sich selbst und den anderen gegenüber.“

Den Drang während der Autofahrt zum Mobiltelefon zu greifen, kennen vermutlich alle. Doch welcher Chat, welche Story, welches Foto kann nicht bis zum nächsten Stopp warten? Die Rastplätze der ASFINAG sind dafür bestens geeignet und auch mit W-Lan ausgestattet.

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Ukrainische Kennzeichen befreien von Vignetten-Pflicht

Bentley, Mercedes und Co. dürfen Österreichs Autobahnen gratis benützen

„Kfz bis 3,5 t mit ukrainischen Kennzeichen sind bis einschließlich 31.10.2025 temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen“, so ist es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen. Da fragen wir uns natürlich warum. Ist es den Besitzern von Luxusautos jenseits der 100.000,- Euro Grenze nicht zumutbar, sich an der österreichischen Grenze eine Autobahn-Vignette zu lösen?

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Drei Verkehrstote in der vergangenen Woche

33 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 23. Februar 2025

In der vergangenen Woche starben zwei Pkw-Lenker und ein Fußgänger bei Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Mittwoch, 19. Februar 2025, im Bezirk Voitsberg, Steiermark, bei dem einer der oben erwähnten Pkw-Lenker getötet wurde. Ein 37-jähriger Pkw-Lenker kam auf der A 2, Südautobahn in Richtung Wien, vermutlich aufgrund nichtangepasster Geschwindigkeit, ins Schleudern und prallte gegen ein Fahrzeug der ASFINAG. Zwei Mitarbeiter der ASFINAG sicherten am Pannenstreifen einen vorhergegangenen Verkehrsunfall ab und befanden sich daher nicht in ihrem Fahrzeug. Der 37-Jährige prallte mit der linken Seite seines Pkw in das Heck des Klein-Lkws und wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Die verständigte Feuerwehr musste den Lenker mit schwerem Gerät aus dem Pkw bergen, wobei der Notarzt nur mehr den Tod des 37-Jährigen feststellen konnte. Die Südautobahn musste für die Unfallaufnahme und Bergemaßnahmen zwei Stunden gesperrt werden. Am Wochenende, zum Ende der Semesterferien in Oberösterreich und der Steiermark, verunglückte kein Verkehrsteilnehmer tödlich.

Zwei Personen kamen in der Vorwoche auf Autobahnen und eine auf einer Gemeindestraße ums Leben. Je ein Verkehrstoter musste in Niederösterreich, der Steiermark und in Wien beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in je einem Fall ein Fehlverhalten des Fußgängers und eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Bei einem tödlichen Verkehrsunfall konnte die Ursache bisher nicht geklärt werden.

Vom 1. Jänner bis 23. Februar 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 33 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 30 und 2023 42.

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Heuer bereits drei tödliche Unfälle von Fußgängern nach Notfällen auf Autobahnen

Richtiges Verhalten in einer Notsituation oder bei einer Panne auf der Autobahn

Das heurige Jahr ist gerade mal 34 Tage alt und es gab auf Autobahnen bereits drei tote Fußgänger. Drei Vorfälle, die glimpflich hätten enden müssen, haben heuer bereits dazu geführt, dass die jeweiligen Lenker dabei tragischerweise leider ums Leben kamen. In allen drei Fällen kam es zu einer Notsituation auf der Autobahn, nach denen die Männer aus ihren Autos stiegen. Dabei wurden sie jeweils von nachkommenden Fahrzeugen erfasst und tödlich verletzt.

Mitte Jänner kollidierte ein Lenker auf der A 3 Südostautobahn im Gemeindegebiet von Müllendorf mit einem Reh. Der Mann hielt sein Fahrzeug auf dem ersten Fahrstreifen und ging in Richtung Reh, wobei ein nachkommendes Sattelkraftfahrzeug gegen den Pkw stieß und diesen auf den 72-Jährigen schleuderte. Auf der A 1 Westautobahn war eine Panne Auslöser für den tödlichen Unfall. Der Lenker hatte auf dem Pannenstreifen gehalten, beim Verladen des Pkw auf das Abschleppfahrzeug eines alarmierten Verwandten, wurde der 45-Jährtige ebenfalls von einem Lkw erfasst. Und am Freitag, den 31. Jänner, hatte ein 26-Jähriger seinen Pkw auf der A 22 Donauufer Autobahn auf dem schmalen Pannenstreifen abgestellt, weil ein Warnsignal aufgeleuchtet hatte. Als er ausstieg, wurde er von einem Pkw erfasst.

Gerade in aufregenden und angespannten Situationen ist es aber besonders wichtig, Ruhe zu bewahren, appelliert die ASFINAG angesichts dieser besonders tragischen Vorfälle.

So verhält man sich bei Pannen und in anderen Notsituationen auf einer Autobahn richtig:

Warnblinkanlage einschalten, den nachfolgenden Verkehr auf sich aufmerksam machen.

Sichtbarkeit auch abseits des Fahrzeuges gewährleisten, Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen (etwa 200 Meter entfernt).

Das Fahrzeug so weit wie möglich an den Fahrbahnrand stellen.

Richtig aussteigen! Am Pannenstreifen am besten auf der Beifahrerseite. Andernfalls mehrmals davon überzeugen, dass sich kein anderes Fahrzeug nähert.

Wenn möglich am besten über die Notrufsäule Hilfe holen, weil die ASFINAG dann den genauen Standort kennt und zielgerichtet Hilfe schicken kann (alle zwei Kilometer auf beiden Richtungsfahrbahnen), oder per Mobiltelefon über den Notruf 112.

In Sicherheit bringen, hinter der Leitschiene und etwas entfernt vom abgestellten Fahrzeug auf Hilfe warten.

Mehr Informationen über das richtige Verhalten gibt es auch im ASFINAG-Blog: https://blog.asfinag.at/auf-der-autobahn/notfall-auf-der-autobahn/

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Kein Ruhmesblatt für das Bundesheer

 

Nicht nur Zar Putin beansprucht die Straßen für sich allein

Wer nun glaubt, dass das Volk nur dem Zaren Putin die Straßen zu überlassen hat, wenn dieser mit seinem Auto samt Konvoi unterwegs ist, der irrt. Eine heutige „Begleitung“ durch das Bundesheer eines  „Mister – Ich bin so wichtig“  zeigt, dass es auch auf österreichischen Straßen so zugeht.  Heute, am 25.04.2017,  gegen 14:30  (Anm. der Redaktion: Auf der Videokamera im Fahrzeug war der Timecode nicht eingestellt, daher falsches Datum und falsche Uhrzeit) raste ein Konvoi – begleitet von mehreren Fahrzeugen der Militärpolizei – mit Blaulicht über die A4 (Ostautobahn).  Da sich an der betreffenden Örtlichkeit eine Großbaustelle mit einem Tempolimit von maximal 80 km/h befindet, bewegte sich der Autoverkehr auf drei Spuren mit etwa diesem Tempo.

Zirka 250 bis 300 Meter vor der Flughafenausfahrt Schwechat, drängte ein Militärfahrzeug (weißer Passat oder Golf) einen auf der dritten Spur fahrenden Kleinwagen brutal ab.b Aber das ist noch nicht alles.  Schon bereits im Ausfahrtbereich des Flughafens angelangt, schnitt der gesamte Konvoi mit einem Höllentempo, von der äußerst linken Spur quer über die beiden anderen Fahrbahnen, in die Ausfahrt.  Es war nur ein Glück, dass die anderen Autofahrer derart geistesgegenwärtig reagierten und Notbremsungen durchführten, wodurch es zu keinem Unfall kam.  Nachfolgend das Beweisvideo:

Nun ist es zwar im Gesetz vorgesehen, dass Personen wie  „Mister – Ich bin so wichtig“  von Einsatzfahrzeugen der Exekutive und des Militärs mit Blaulicht eskortiert werden dürfen, allerdings konnten wir keinen Passus finden der besagt, dass dabei so rücksichtslos gefahren werden darf, sodass Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.  Diese Begleitfahrt war wohl kein Ruhmesblatt für das Bundesheer.

 

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2017-04-25

Österreichs schnellstes Fahrrad


Pedalritter erobern die heimischen Autobahnen

Ein in Deutschland entwickeltes Elektromotorrad sorgt bei seinem offiziellen Österreich-Start
für Aufsehen. An den Anblick eines Fahrrades auf der Autobahn müssen sich viele Verkehrs-
teilnehmer erst gewöhnen.
Fotograf: Zöchling – Fotocredit: LPV
Ein Motorradfahrer,  der auf der Autobahn kräftig in die Pedale tritt:  Dieser ungewöhnliche
Anblick  liefert  derzeit  auf  Salzburgs  Stadtautobahn  das  Motiv  für  jede Menge Handy-
Schnappschüsse.   Das auffällige  Gefährt nennt sich  „eRockit“  und ist eine Mischung aus
Fahrrad und Elektromotorrad – Human Hybrid.   Der seit rund einem Jahr in Berlin in Serie
produzierte Flitzer wird erst seit kurzem in Österreich angeboten. Importeur und offizieller
Österreich-Händler ist das Energiemanagement-Unternehmen LPV.
Der Tritt in die Pedale des „eRockit“ treibt einen Generator an, der während der Fahrt zusätz-
lichen  Strom  an  die Akkus und damit Energie für den Antrieb liefert.   Von der Trittfrequenz
hängt auch die Leistung ab, mit der der Elektromotor das Hinterrad des E-Bikes antreibt.
Festes  Treten  und  ein voll gefüllter Akku sollen laut dem Hersteller „eRockit GmbH“ eine
Reichweite  von 70 Kilometern ermöglichen,  bevor es zum etwa dreistündigen Auftanken
an  die  Stromtankstelle  geht.   Wer ordentlich in die  Pedale tritt,  kann innerhalb weniger
Sekunden  auf  50 km/h  beschleunigen.   Die Höchstgeschwindigkeit des  12 PS starken
„eRockit“ beträgt 81 km/h.
Fotograf: Killer – Fotocredit: LPV
Für  13.320,-  Euro ist das E-Motorrad bei der Firma „LPV Energiemanagement GmbH“ in
Salzburg  erhältlich.   Wermutstropfen  sind der relativ hohe Anschaffungspreis, die kurze
Reichweite und die lange Tankdauer bei leerem Akku.  Dafür fährt man umweltfreundlich
und schlägt in puncto Aufmerksamkeit jede Harley Davidson.
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2014-03-26

Erwin Pröll will sich an der Polizei abputzen


Das Befahren der Rettungsgasse sowie die

Verwendung des Blaulichts war vorschriftswidrig

Wie  wir  bereits  im  Beitrag „Freie Fahrt für den …….“ berichteten,  wurde laut zahlreichen
Augenzeugenberichten,  der  Dienstwagen  von Pröll am 28.02.2014 auf der A 22 durch die
Rettungsgasse  gefahren.  Diese   war  gebildet   worden,  weil  es auf dem betreffenden Ab-
schnitt  der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und sich dadurch
ein Stau gebildet hatte.
Mittlerweile  ist  die  Causa  um ein Detail reicher geworden,  weiß FPÖ/AUF-Herbert zu be-
richten:  „Da Pröll als Saubermann dastehen will, versucht er sich nun an der Polizei abzu-
putzen.   Er hatte angegeben, seine Aktion sei mit der Polizei vor Ort abgestimmt gewesen
und diese hätten ihm die Erlaubnis dazu erteilt.“
„Eine  höchst problematische Aussage,  denn auch eine solche Erlaubnis wäre rechtswidrig,
weil gesetzlich nicht gedeckt.   Daher steht nunmehr der Verdacht der Anstiftung zum Amts-
missbrauch  durch  Pröll  im  Raum,  weshalb sich bereits die Angehörigen der zuständigen
Autobahninspektion Stockerau schriftlich zu rechtfertigen haben“,  so Herbert weiter.
„Abgesehen davon, dass Prölls Rechtfertigung den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich
dabei  wohl  um  eine  reine  Schutzbehauptung  handelt,  gibt  es  wohl  in Niederösterreich
keinen Polizeibeamten, der sich den eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Landeshaupt-
mannes,  die  einem   Befehl  gleichkommen,   tatsächlich  in  den  Weg  stellen  würde.  Die
negativen  Konsequenzen  von  Seiten der Landespolizeidirektion wie auch aus Kreisen der
Landes-ÖVP  wären  im  gewiss  und  in Bezug auf eine weitere Polizeikarriere höchst nach-
teilig“,   so  der  der  freiheitliche   Bereichssprecher  für  den  Öffentlichen  Dienst  und  AUF-
Bundesvorsitzende Bundesrat.
Werner  Herbert  kündigte  an,  dass  die  AUF  die betroffenen Polizeibeamt(innen) nicht in
Stich  lassen  werde,  sollten sie in diesem Fall dienstrechtliche Nachteile erleiden.  „ Anders
als Pröll, der versucht seine eigenen Fehler auf die Polizei abzuwälzen, werden wir unseren
niederösterreichischen  Polizist(innen)  in  einem  allfälligen Rechtsstreit mit Rat und Tat zur
Seite stehen“,  so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2014-03-19

Freie Fahrt für den niederösterreichischen Landesfürsten


Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?


In  Moskau  ist  es  üblich,  dass  die  Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen,  sondern mit
Hilfe   von  Blaulicht  auf  ihren  eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer,  sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der  A 22  durch  die  Rettungsgasse  gefahren.   Diese  war  gebildet  worden,  weil es auf dem
betreffenden  Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen,  wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt.  Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu  einem   Arbeitsbesuch  gefahren. „Die  Fahrt   war  mit  der   Autobahnpolizei   abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da  staunen  wir aber,  dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann.  Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen,  dass sie
auf  Autobahnen  bei  Staubildung  schneller  zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für   lebensrettende   Maßnahmen  gewinnen  können.    Das  widerrechtliche   Befahren  einer
Rettungsgasse  ist  kein  Kavaliersdelikt,  sondern  eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter  Personen.   Dies  sieht  die  Straßenverkehrsordnung  auch  nicht  vor.  Offenbar
scheren  sich  Politiker  wie   Dr. Fischer  und   Dr. Pröll  aber  nicht  um  diese.   Dabei  sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
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2014-03-07

A4-Ausbau dürfte einmal mehr ein Politschmäh sein


Woher will Ministerin Bures wissen, was nach ihrer Amtszeit passiert?

Der angekündigte Ausbau der A4 (Ostautobahn) ist zwar begrüßenswert,  ob die angekündigte
Umsetzung  der  Erweiterungspläne  tatsächlich  in der vorgesehenen Zeitschiene erfolgen wird
darf aber jedenfalls stark bezweifelt werden.
Der dreispurige Ausbau der A4, die zu den unfallträchtigsten und meistbefahrenen Autobahnen
Österreichs  zählt,  wurde  in  der  Vergangenheit   bereits  mehrmals  und  in  unterschiedlichen
Varianten  angekündigt.   So  auch zuletzt im  November 2011,  wo Landeshauptmann Pröll die
Verbreiterung der A4 zwischen dem Flughafen und Fischamend von den dort vorhandenen vier
auf  sechs  Fahrspuren angekündigt hatte.   Eine Umsetzung hätte bis 2013 erfolgen sollen, ge-
schehen ist aber bis dato nichts.
Auch  das nunmehr vom Verkehrsministerin  D. Bures vorgelegte Ausbaukonzept für die A4 ist
ebenso keine schnelle verkehrstechnische Lösung,  sondern wohl auch eher als eine politische
Wahlkampfansage  anzusehen.   So soll mit dem dreispurigen Ausbau vom Flughafen bis nach
Fischamend erst 2014 begonnen werden.
Das wichtigere und auch unfallträchtigere Teilstück der Autobahn A4 –  nämlich jenes zwischen
Fischamend  und  Neusiedl  –   soll aber erst frühestens 2018 und damit mit großer Wahrschein-
lichkeit  auch  in  einer  möglichen aber nicht sicheren kommenden Amtsperiode von Verkehrs-
ministerin  Bures wieder nicht zur Umsetzung kommen,  obwohl die Verkehrsprognosen für die
nächsten  Jahre  nicht  nur  eine  steigerndes  Verkehrsaufkommen  sondern  auch eine daraus
resultierende  Überlastung für die A4 in der jetzigen zweispurigen Ausbauvariante vorhersagen.
Mit  diesem  neuen  Ausbaukonzept  der A4 hat man bei den Menschen in der Brucker Region
erneut  viel  Hoffnung  erzeugt,  wo  aber  zu  befürchten ist,  dass diese aber einmal mehr ent-
täuscht werden.   So gesehen ist dieser nunmehr angekündigte Ausbau der A4 keinesfalls die
langersehnte  Umsetzung  einer  längst  überfälligen  Forderung  sondern vermutlich ein ober-
flächliches  Wahlkampfgeplänkel,  auch auf Kosten der Verkehrssicherheit und der Menschen
in der Region.
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2013-08-06

Wenn der Wahnsinn Methode bekommt


Autobahnvignetten-Kontrolle um jeden Preis

Über  die  erstaunlichen  Vignetten-Kontrollpraktiken der  ASFINAG  haben wir schon einige
Beiträge verfasst.  Möglicherweise liegt es daran, dass beim staatlichen Autobahnbetreiber
offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Denn anders können wir es
uns  nicht erklären,  dass für Autobahnvignetten-Kontrollen augenscheinlich in Kauf genom-
men wird,  dass es zu extremen Staus und dadurch unter Umständen zu Verkehrsunfällen
kommen kann.
 
So geschehen wieder am Freitag, den 1. März 2013 am frühen Vormittag. Auf der Ostauto-
bahn (A4) herrschte starker Transit- und Pendlerverkehr in Richtung Wien.  Knapp vor der
Ausfahrt  Gols/Weiden  (Bgld.)  baute  sich plötzlich und unerwartet ein Stau auf.  Tonnen-
schwere LKW wurden abrupt abgebremst um nicht auf den Vordermann aufzufahren.
 
Grund für das Verkehrschaos war, dass die zweispurige Autobahn von der Polizei gesperrt
worden war und der Verkehr über den Pannenstreifen in eine Ausfahrt geleitet wurde.
 
{besps}asfi{/besps}
                         Fotos: © erstaunlich.at
 
Warum war die A4 gesperrt worden? Hatte sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet? Oder
wurden gar Mitglieder von kriminellen Ostblockbanden gesucht und die ganze Aktion diente
einer Personenfahndung?   Mitnichten, in der Ausfahrt wurde lediglich kontrolliert, ob jedes
Kraftfahrzeug  mit  einer  Autobahnvignette  versehen  war.  Nach der Kontrolle durfte sich
jeder Lenker wieder auf die Autobahn begeben.
 
Einen  derartigen  Aufwand,  mit einer billigenden Inkaufnahme eines Staus zur Hauptver-
kehrszeit   und  eventuell  daraus  resultierenden  Verkehrsunfällen finden wir nicht mehr
erstaunlich,  sondern bereits bedenklich und verantwortungslos. Bei derartig durchgeführ-
ten Kontrollen bekommt offensichtlich der Wahnsinn Methode.
 
Von  der  ASFINAG  sind wir solche Aktionen bereits gewöhnt.   Dass allerdings die Polizei
bei diesen mitspielt ist uns neu.   Aber offensichtlich ticken bei der burgenländischen Exe-
kutive die Uhren anders.   Möglicherweise ist im Burgenland das Verkehrsunfallkommando
nicht ausgelastet und solche irrsinnige Aktionen könnten der Arbeitsplatzsicherung dienlich
sein.
 

Eigenartige Adjustierung

 
Auch  scheint  es sich noch nicht bis zur burgenländischen Exekutive herumgesprochen zu
haben, dass es den Exekutivkörper „Gendarmerie“ nicht mehr gibt. Dies sollte man speziell
jenem  Beamten  mitteilen,  der bei dieser Kontrolle mit einer Pudelhaube und einer gelben
Warnweste mit der Aufschrift  „Gendarmerie“ adjustiert war.
 
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2013-03-02
 

Horror-Autobahn A4


Einsame Spitzenreiter bei  Verkehrsunfällen:

LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock

 
Kaum ein Tag vergeht,  an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten
bis  mittelschweren Verkehrsunfällen kommt.   Und kaum eine Woche vergeht,  wo es auf
dieser  Strecke  nicht  so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be-
klagen sind.
 
Unfallverursacher  sind  zumeist  LKW-Fahrer.   Diese  Tatsache  ist  eigentlich  erstaunlich,
denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem
nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz.
 
Unter  den  Unfallverursachern  sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein-
same  Spitzenreiter.   Sie  scheren  sich  meist  um keine Verkehrsregeln und sind oft mit
schrottreifen Fahrzeugen unterwegs.
 
Wir  könnten  diese  Webseite  mit Fotos füllen,  die unsere Behauptungen untermauern.
Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}a4lkw{/besps}
 
Nachdem  der  LKW-Lenker  aus  Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht
auf  Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte,  überholte er etliche Lastkraftwagen
die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren
des  LKW-Fahrers  mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um
einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
 
Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW
eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt,  dass an der in den Bildern dokumentierten
Örtlichkeit  (Höhe Göttlesbrunn)  ein  gekennzeichnetes  Überholverbot  für  LKW  über 7,5 t
besteht.
 
Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht.  Dabei
wäre  dies  eine  hervorragende  Präventivmaßnahme.  Offensichtlich  zieht  es die Behörde
aber  lieber vor,  versteckte Radargeräte   – die rein zur Abzocke dienen –  nach Ausfahrten
der Ostautobahn zu montieren,  als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen
zu lassen.
 
*****

2012-09-27
 

24-jähriger Frühpensionist als Autoraser


LESERBRIEF

Sehr geehrtes Redaktions-Team!
 
Wie  soeben  im Netz gefunden für mich ein doch sehr erstaunlicher Bericht,  vor allem
über die berufliche Aktivität der hier angeführten Person.
 
24-jähriger Pensionist fuhr 221 km/h um sein Auto zu testen. Einen Autoraser stoppten
Polizisten  der  Autobahnpolizeiinspektion  Seewalchen  am Dienstag auf der Westauto-
bahn im Bereich des Kematinger Berges. Der 24-jährige Pensionist aus Gmunden raste
Dienstagabend mit 221 km/h auf der A 1 in Richtung Wien.
 
Die  massive  Geschwindigkeitsüberschreitung  wurde  von  einer  Polizeistreife  mittels
Lasermessgerät festgestellt. Der Mann gab die Geschwindigkeitsüberschreitung zu und
gab an, er hab nur sein Auto testen wollen.   Ihm wurde der Führerschein vorläufig ab-
genommen und er wird angezeigt.
 
Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,960517
 
Abgesehen von der enormen Geschwindigkeitsüberschreitung von knapp 100 km/h soll
auch  noch  ein Frühpensionist mit 24 Jahren am Steuer gewesen sein?!?!?!   Ich frage
mich gerade wie es zu solch einer Pensionierung kommen kann, obwohl er einen PKW
(mit überhöhter Geschwindigkeit) über Österreichs Straßen lenken darf und somit eine
Lenkerberechtigung haben muss?   Somit würden mir eine Unmenge an Jobs einfallen
für die solch eine Person geeignet sein muss.
 
In welchem Land leben wir, dass ich als arbeitender Bürger solche Menschen durchfüt-
tern muss mit meinen Steuern?
 
In diesem Sinne, Grüße aus Linz und macht weiter so!
Matthias B.
 
*****

2012-09-06
 

Die Abzocker-Gasse


ERSTAUNLICH  landete Volltreffer in Sachen Rettungsgasse

In unseren Beiträgen „Rettungsgassen-Chaos“„Rettungsgassen“ und „Rettungsgasse in der
Praxis“  haben  wir  ausführlich  darüber  berichtet,  was wir von dieser Verkehrsmaßnahme
halten.  Nämlich gar nichts, weil sie nichts bringt, sondern im Gegenteil lebensrettende Maß-
nahmen verzögert, da eine Rettungsgasse  – speziell auf zweispurigen Autobahnen –  kaum
bis  gar  nicht  zu  realisieren ist.  Wir haben unsere Behauptungen in den betreffenden Bei-
trägen auch mit zahlreichem Foto- und Videomaterial dokumentiert.

 

Foto: © erstaunlich.at
 
Wie  sich  nun  herausstellt,  haben  wir mit unseren Behauptungen voll ins Schwarze getroffen.
Die Rettungsgassen scheinen nur einen Sinn zu haben und zwar,  dass gnadenlose Abkassieren
bei  den  Autofahrer(innen)  durch  die  Polizei,  wenn  eine  solche  nicht gebildet wurde.  Dies
spiegelt sich auch in der Aussage von Oberst Binder (Wiener Verkehrspolizei) im Kurier wieder.
„Wir  strafen  derzeit  sehr  viel,  aber die Rettungsgasse funktioniert noch immer wenig bis gar
nicht“, so der leitende Polizeibeamte. Warum es kein Funktionieren gibt scheint die Polizei nicht
zu interessieren.  Hauptsache die Kassa stimmt!
 
Noch eine Aussage – jedoch anderer Art-  die im Kurier getätigt wurde lässt aufhorchen. „Wir
sind seit 27 Jahren einsatzmäßig im Staubereich unterwegs.   Es gab keinerlei Notwendigkeit
für die Rettungsgasse.   Sie wird auch niemals funktionieren“,  sagt Hermann Dominik, Leiter
der Sanitätsstaffel des Österreichischen Rettungsdienstes. „Wer die Rettungsgasse wieder ab-
schafft, den schlage ich für einen Orden vor.“
 
Wir  haben auch behauptet,  dass der Pannenstreifen bis zur Einführung der nutzlosen,  ja so-
gar  gefährlichen  Rettungsgasse,  hervorragend für die Fortbewegung von Einsatzfahrzeugen
zu Verkehrsunfällen geeignet war.  Auch dies wird im Kurier-Beitrag bestätigt. Bereits vor der
Verabschiedung  des Gesetzes gab es auch Hunderte Bilder der ÖAMTC-Christophorus-Piloten
bei Verkehrsunfällen, die belegten, dass der Pannenstreifen praktisch immer frei geblieben ist.
Doch diese Warnungen wollte im Vorfeld niemand hören.
 
Also sollten unbeirrbare Geister  – aus welchem Grund auch immer – auf die Beibehaltung der
Rettungsgasse  beharren,  dann sollte diese wenigstens in „Abzocker –Gasse“ unbenannt wer-
den.  Denn für mehr,  als für das Abkassieren bei den  Autofahrer(innen),  ist diese irrwitzige
Verkehrsmaßnahme nicht zu gebrauchen.
 
*****

2012-08-10
 

Glawischnig mit 160 km/h on Tour?


Geschwindigkeit ist geil

Folgendes Video haben wir heute  im Internet gefunden:
 
Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
 
Das  Video  zeigt  offenbar  ein  mit  160 km/h  über  die  A 2  rasendes  Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne:   Das  wirft  natürlich  einige  Fragen auf:  War die Grünen
-Chefin am  3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin,  die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja,  ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie?   Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen?  Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
 
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die  Fahrweise  sind  die  Ausreden  der Grünen.   Die hielten nämlich vorerst fest,  dass das
Video  offenbar  von  einem  FPÖ-Sympathisanten  gedreht  wurde.   Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte.   Auch unterstellen sie,  dass die Behauptungen unrichtig sind.
 

Stellungnahme der Grünen im O-Ton

Der  Fahrer  des  Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er,  nachdem er durch einen
durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei,
um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen,  und kann eine geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen.
 
Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig,  als auf dem
Video  ein  Kleintransporter und  LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind.  Die
Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.
 

Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?

Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit  mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
 
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit,  dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr,  wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand  nicht  mehr gegeben war.   Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
 
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf.   Erheiternd finden wir die Aussage:   „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“   Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin,  Eva Glawischnig,  scheint offenbar keine
mahnenden  Worte  für  ihren  Fahrer gefunden zu haben.   Und wiederum ist ein Beweis
erbracht,  dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
 
*****

2012-08-06
 

Keine Einsteins bei der ASFINAG


Was sind die Aufnahmekriterien bei der ASFINAG?

Unter dem  Suchbegriff  „Asfinag“  findet  der/die geneigte Leser(in) auf  dieser Webseite
einige  Beiträge  über  den staatlichen Autobahnbetreiber.   Auf Grund der öfters erstaun-
lichen  Arbeitsmethoden  und  des Benehmens so  mancher  ASFINAG-Mitarbeiter(innen)
hatten  wir  bereits  die Feststellung getroffen,  dass  beim  Autobahnbetreiber  offenbar
nicht  die  geistige  Elite  unseres  Landes untergebracht ist.   Dass  wir da nicht ganz im
Unrecht sind beweist nachfolgendes Foto (samt Text), welches wir nicht näher kommen-
tieren wollen.
 
Quelle: HEUTE (Printausgabe vom 21.06.12)
 
Eine Frage brennt uns allerdings auf der Zunge.   Welche Kriterien muss ein(e) Anwärter(in)
eigentlich erfüllen, um beim staatlichen Autobahnbetreiber aufgenommen zu werden?
 
*****

2012-06-23
 

Rettungsgassen


Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht

Wie  unsinnig die gesetzliche  Vorschrift zur Bildung  einer Rettungsgasse ist,  wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt.   Bei zwei Unfällen   –  auf der A2 und der
A4  – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden  wie bereits gewohnt  in einem Chaos.
Die  Einsatzfahrzeuge,  die nach der  alten Regelung ohne  Behinderung den  Pannenstreifen
benützen hätten können,  blieben im Stau hängen.

Foto: © erstaunlich.at

 
Das  fantasievolle  Plakat der ASFINAG  soll demonstrieren,  wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat.   Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.

Denn wie wir schon im Beitrag  „Rettungsgassen-Chaos“  festhielten,  ist es nahezu unmöglich
auf  einer zweispurigen  Autobahn eine  Rettungsgasse zu bilden,  die den  Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.

Zeichnung: Koechlin

 
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen,  müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.

Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten

Fahrzeuglenker  sind  verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden,  um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache,  dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist,  wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.

Das  heißt  im  Klartext,  dass bei jeglichem Stauaufkommen eine  Rettungsgasse zu bilden ist.

Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw),  welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.

Allein  darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen,  denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein.  Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden,  dann soll dieser  gefälligst wie  Otto Normalbürger  warten bis  sich der Stau
auflöst.   Denn ein rascheres  Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises,  kann wohl

nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.  

“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal

Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten,  erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.

Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren,  um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit,  falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.

Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die  Verantwortlichen  im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben.  Da
nützt es auch nichts,  wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-

füttert werden.

*****

2012-01-21

 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

*****

2011-05-31
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

*****

2011-05-15
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

*****

2011-05-08
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****

2011-02-09
 

Perfektionstraining notwendig


An der Autobahn-A4, Ausfahrt Bruck/L.-Ost, liegt die A1-Speedworld. Lenker die ihren Fahr-
stil  perfektionieren wollen,  können  dies im dort befindlichen  Fahrsicherheitszentrum tun.



Ob der Lenker des blauen BMW an Kurzsichtigkeit leidet, wissen wir leider nicht. Auch ist
uns  nicht bekannt,  ob er nur die Öffnungszeiten des  Cafe/Restaurants  erkunden wollte.



Definitiv klar erscheint jedoch, dass dem BMW-Driver ein Perfektionstraining sicher gut getan
hätte.  In einem  solchen  Kurs  hätte  ihm sicher  jemand   erklären  können,   dass  das linke
Pedal neben dem Gaspedal, die Bremse ist.

 

Gottseidank ging der Verkehrsunfall ohne Personenschaden aus.  Am Fahrzeug erstand

erheblicher Sachschaden.



*****

2010-10-10
 

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Inhalts-Ende

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