Knapp auffahren und drängeln – das ist für die Österreicherinnen und Österreicher das ärgerlichste Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen bei einer Fahrt auf den Autobahnen und Schnellstraßen. Mit 63 Prozent deutlich mehr als die Hälfte der Befragten – exakt 1.055 Personen wurden bei der Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit befragt – gaben Dränglern den unrühmlichen ersten Platz bei den unerwünschten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Auf Platz 2 folgt bereits die – allerdings sehr gefährliche – Abwehrreaktion von Bedrängten, nämlich „als Erziehungsmaßnahme“ zu bremsen (48 Prozent). Den dritten Podestplatz der Ärgernisse erhielt der abrupte Fahrstreifenwechsel mit 46 Prozent. Knapp dahinter mit 45 Prozent Ärgerquote landeten alle jene, die (zu) langsam auf dem mittleren oder linken anstatt auf dem rechten Fahrstreifen fahren.
Das eigene Fahrverhalten schätzte der Großteil der 1.055 Befragten hingegen als regelkonform ein. Dennoch gaben immerhin fast 18 Prozent zu, allgemein zu schnell zu fahren, als Drängler erkannten sich 10,3 Prozent wieder und als Blinker-lose Spurwechsler 9,6 Prozent. Beobachtet wird dieses unerwünschte und gefährliche Verhalten aber deutlich häufiger. Jeweils knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, Raser, Drängler und Spurwechsler häufig oder sogar sehr häufig zu sehen.
Handy als Gefahrenquelle
Wenn es um die größte Gefahr während einer Autofahrt geht, ist aber das Smartphone mit 66,1 Prozent der Befragten die Nummer 1, die Drängler sind allerdings mit exakt 66 Prozent ganz knapp dran. Und mit 58 Prozent kamen die Spurwechsler auf Platz 3.
Eine bedenkliche Steigerung gab es bei der Frage, ob in den vergangenen fünf Jahren Spannungen zwischen Autofahrerinnen und Autofahrern generell zugenommen haben. 56,3 Prozent sahen dabei ein deutliches Plus, nur 42,3 Prozent waren der Meinung, dass das gleichgeblieben wäre (1,4 Prozent orteten einen Rückgang). Gründe für diese Spannungen? 31 Prozent vermuteten Zeitdruck sowie Stress, 23 Prozent Egoismus und Rücksichtslosigkeit.
Dazu der ASFINAG-Verkehrssicherheitsexperte Bernhard Lautner: „Ablenkung generell und speziell durch die Nutzung eines Handys, vielleicht sogar in Kombination mit zu geringem Abstand, ist die Unfallursache Nummer eins auf unseren Autobahnen. Das Smartphone ist natürlich längst Teil unserer Gesellschaft und es gibt unendlich viele Anwendungen. Während der Fahrt gilt aber nur eine eingeschränkte Nutzung – mit Freisprecheinrichtung zum Telefonieren oder als Navi. Die Ablenkung durch Smartphones ist massiv und daher gefährlich und rücksichtslos. Sich selbst und den anderen gegenüber.“
Den Drang während der Autofahrt zum Mobiltelefon zu greifen, kennen vermutlich alle. Doch welcher Chat, welche Story, welches Foto kann nicht bis zum nächsten Stopp warten? Die Rastplätze der ASFINAG sind dafür bestens geeignet und auch mit W-Lan ausgestattet.
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Das heurige Jahr ist gerade mal 34 Tage alt und es gab auf Autobahnen bereits drei tote Fußgänger. Drei Vorfälle, die glimpflich hätten enden müssen, haben heuer bereits dazu geführt, dass die jeweiligen Lenker dabei tragischerweise leider ums Leben kamen. In allen drei Fällen kam es zu einer Notsituation auf der Autobahn, nach denen die Männer aus ihren Autos stiegen. Dabei wurden sie jeweils von nachkommenden Fahrzeugen erfasst und tödlich verletzt.
Mitte Jänner kollidierte ein Lenker auf der A 3 Südostautobahn im Gemeindegebiet von Müllendorf mit einem Reh. Der Mann hielt sein Fahrzeug auf dem ersten Fahrstreifen und ging in Richtung Reh, wobei ein nachkommendes Sattelkraftfahrzeug gegen den Pkw stieß und diesen auf den 72-Jährigen schleuderte. Auf der A 1 Westautobahn war eine Panne Auslöser für den tödlichen Unfall. Der Lenker hatte auf dem Pannenstreifen gehalten, beim Verladen des Pkw auf das Abschleppfahrzeug eines alarmierten Verwandten, wurde der 45-Jährtige ebenfalls von einem Lkw erfasst. Und am Freitag, den 31. Jänner, hatte ein 26-Jähriger seinen Pkw auf der A 22 Donauufer Autobahn auf dem schmalen Pannenstreifen abgestellt, weil ein Warnsignal aufgeleuchtet hatte. Als er ausstieg, wurde er von einem Pkw erfasst.
Gerade in aufregenden und angespannten Situationen ist es aber besonders wichtig, Ruhe zu bewahren, appelliert die ASFINAG angesichts dieser besonders tragischen Vorfälle.
So verhält man sich bei Pannen und in anderen Notsituationen auf einer Autobahn richtig:
Warnblinkanlage einschalten, den nachfolgenden Verkehr auf sich aufmerksam machen.
Sichtbarkeit auch abseits des Fahrzeuges gewährleisten, Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen (etwa 200 Meter entfernt).
Das Fahrzeug so weit wie möglich an den Fahrbahnrand stellen.
Richtig aussteigen! Am Pannenstreifen am besten auf der Beifahrerseite. Andernfalls mehrmals davon überzeugen, dass sich kein anderes Fahrzeug nähert.
Wenn möglich am besten über die Notrufsäule Hilfe holen, weil die ASFINAG dann den genauen Standort kennt und zielgerichtet Hilfe schicken kann (alle zwei Kilometer auf beiden Richtungsfahrbahnen), oder per Mobiltelefon über den Notruf 112.
In Sicherheit bringen, hinter der Leitschiene und etwas entfernt vom abgestellten Fahrzeug auf Hilfe warten.
Mehr Informationen über das richtige Verhalten gibt es auch im ASFINAG-Blog: https://blog.asfinag.at/auf-der-autobahn/notfall-auf-der-autobahn/
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Pedalritter erobern die heimischen Autobahnen
Ein in Deutschland entwickeltes Elektromotorrad sorgt bei seinem offiziellen Österreich-Start
für Aufsehen. An den Anblick eines Fahrrades auf der Autobahn müssen sich viele Verkehrs-
teilnehmer erst gewöhnen.
Fotograf: Zöchling – Fotocredit: LPV
Ein Motorradfahrer, der auf der Autobahn kräftig in die Pedale tritt: Dieser ungewöhnliche
Anblick liefert derzeit auf Salzburgs Stadtautobahn das Motiv für jede Menge Handy-
Schnappschüsse. Das auffällige Gefährt nennt sich „eRockit“ und ist eine Mischung aus
Fahrrad und Elektromotorrad – Human Hybrid. Der seit rund einem Jahr in Berlin in Serie
produzierte Flitzer wird erst seit kurzem in Österreich angeboten. Importeur und offizieller
Österreich-Händler ist das Energiemanagement-Unternehmen LPV.
Der Tritt in die Pedale des „eRockit“ treibt einen Generator an, der während der Fahrt zusätz-
lichen Strom an die Akkus und damit Energie für den Antrieb liefert. Von der Trittfrequenz
hängt auch die Leistung ab, mit der der Elektromotor das Hinterrad des E-Bikes antreibt.
Festes Treten und ein voll gefüllter Akku sollen laut dem Hersteller „eRockit GmbH“ eine
Reichweite von 70 Kilometern ermöglichen, bevor es zum etwa dreistündigen Auftanken
an die Stromtankstelle geht. Wer ordentlich in die Pedale tritt, kann innerhalb weniger
Sekunden auf 50 km/h beschleunigen. Die Höchstgeschwindigkeit des 12 PS starken
„eRockit“ beträgt 81 km/h.
Fotograf: Killer – Fotocredit: LPV
Für 13.320,- Euro ist das E-Motorrad bei der Firma „LPV Energiemanagement GmbH“ in
Salzburg erhältlich. Wermutstropfen sind der relativ hohe Anschaffungspreis, die kurze
Reichweite und die lange Tankdauer bei leerem Akku. Dafür fährt man umweltfreundlich
und schlägt in puncto Aufmerksamkeit jede Harley Davidson.
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2014-03-26
Das Befahren der Rettungsgasse sowie die
Verwendung des Blaulichts war vorschriftswidrig
Wie wir bereits im Beitrag „Freie Fahrt für den …….“ berichteten, wurde laut zahlreichen
Augenzeugenberichten, der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf der A 22 durch die
Rettungsgasse gefahren. Diese war gebildet worden, weil es auf dem betreffenden Ab-
schnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und sich dadurch
ein Stau gebildet hatte.
Mittlerweile ist die Causa um ein Detail reicher geworden, weiß FPÖ/AUF-Herbert zu be-
richten: „Da Pröll als Saubermann dastehen will, versucht er sich nun an der Polizei abzu-
putzen. Er hatte angegeben, seine Aktion sei mit der Polizei vor Ort abgestimmt gewesen
und diese hätten ihm die Erlaubnis dazu erteilt.“
„Eine höchst problematische Aussage, denn auch eine solche Erlaubnis wäre rechtswidrig,
weil gesetzlich nicht gedeckt. Daher steht nunmehr der Verdacht der Anstiftung zum Amts-
missbrauch durch Pröll im Raum, weshalb sich bereits die Angehörigen der zuständigen
Autobahninspektion Stockerau schriftlich zu rechtfertigen haben“, so Herbert weiter.
„Abgesehen davon, dass Prölls Rechtfertigung den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich
dabei wohl um eine reine Schutzbehauptung handelt, gibt es wohl in Niederösterreich
keinen Polizeibeamten, der sich den eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Landeshaupt-
mannes, die einem Befehl gleichkommen, tatsächlich in den Weg stellen würde. Die
negativen Konsequenzen von Seiten der Landespolizeidirektion wie auch aus Kreisen der
Landes-ÖVP wären im gewiss und in Bezug auf eine weitere Polizeikarriere höchst nach-
teilig“, so der der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-
Bundesvorsitzende Bundesrat.
Werner Herbert kündigte an, dass die AUF die betroffenen Polizeibeamt(innen) nicht in
Stich lassen werde, sollten sie in diesem Fall dienstrechtliche Nachteile erleiden. „ Anders
als Pröll, der versucht seine eigenen Fehler auf die Polizei abzuwälzen, werden wir unseren
niederösterreichischen Polizist(innen) in einem allfälligen Rechtsstreit mit Rat und Tat zur
Seite stehen“, so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2014-03-19
Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?

In Moskau ist es üblich, dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe von Blaulicht auf ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der A 22 durch die Rettungsgasse gefahren. Diese war gebildet worden, weil es auf dem
betreffenden Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen, wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt. Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu einem Arbeitsbesuch gefahren. „Die Fahrt war mit der Autobahnpolizei abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da staunen wir aber, dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann. Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen, dass sie
auf Autobahnen bei Staubildung schneller zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für lebensrettende Maßnahmen gewinnen können. Das widerrechtliche Befahren einer
Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter Personen. Dies sieht die Straßenverkehrsordnung auch nicht vor. Offenbar
scheren sich Politiker wie Dr. Fischer und Dr. Pröll aber nicht um diese. Dabei sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
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2014-03-07
Woher will Ministerin Bures wissen, was nach ihrer Amtszeit passiert?
Der angekündigte Ausbau der A4 (Ostautobahn) ist zwar begrüßenswert, ob die angekündigte
Umsetzung der Erweiterungspläne tatsächlich in der vorgesehenen Zeitschiene erfolgen wird
darf aber jedenfalls stark bezweifelt werden.
Der dreispurige Ausbau der A4, die zu den unfallträchtigsten und meistbefahrenen Autobahnen
Österreichs zählt, wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals und in unterschiedlichen
Varianten angekündigt. So auch zuletzt im November 2011, wo Landeshauptmann Pröll die
Verbreiterung der A4 zwischen dem Flughafen und Fischamend von den dort vorhandenen vier
auf sechs Fahrspuren angekündigt hatte. Eine Umsetzung hätte bis 2013 erfolgen sollen, ge-
schehen ist aber bis dato nichts.
Auch das nunmehr vom Verkehrsministerin D. Bures vorgelegte Ausbaukonzept für die A4 ist
ebenso keine schnelle verkehrstechnische Lösung, sondern wohl auch eher als eine politische
Wahlkampfansage anzusehen. So soll mit dem dreispurigen Ausbau vom Flughafen bis nach
Fischamend erst 2014 begonnen werden.
Das wichtigere und auch unfallträchtigere Teilstück der Autobahn A4 – nämlich jenes zwischen
Fischamend und Neusiedl – soll aber erst frühestens 2018 und damit mit großer Wahrschein-
lichkeit auch in einer möglichen aber nicht sicheren kommenden Amtsperiode von Verkehrs-
ministerin Bures wieder nicht zur Umsetzung kommen, obwohl die Verkehrsprognosen für die
nächsten Jahre nicht nur eine steigerndes Verkehrsaufkommen sondern auch eine daraus
resultierende Überlastung für die A4 in der jetzigen zweispurigen Ausbauvariante vorhersagen.
Mit diesem neuen Ausbaukonzept der A4 hat man bei den Menschen in der Brucker Region
erneut viel Hoffnung erzeugt, wo aber zu befürchten ist, dass diese aber einmal mehr ent-
täuscht werden. So gesehen ist dieser nunmehr angekündigte Ausbau der A4 keinesfalls die
langersehnte Umsetzung einer längst überfälligen Forderung sondern vermutlich ein ober-
flächliches Wahlkampfgeplänkel, auch auf Kosten der Verkehrssicherheit und der Menschen
in der Region.
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2013-08-06
Autobahnvignetten-Kontrolle um jeden Preis
Über die erstaunlichen Vignetten-Kontrollpraktiken der ASFINAG haben wir schon einige
Beiträge verfasst. Möglicherweise liegt es daran, dass beim staatlichen Autobahnbetreiber
offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Denn anders können wir es
uns nicht erklären, dass für Autobahnvignetten-Kontrollen augenscheinlich in Kauf genom-
men wird, dass es zu extremen Staus und dadurch unter Umständen zu Verkehrsunfällen
kommen kann.
So geschehen wieder am Freitag, den 1. März 2013 am frühen Vormittag. Auf der Ostauto-
bahn (A4) herrschte starker Transit- und Pendlerverkehr in Richtung Wien. Knapp vor der
Ausfahrt Gols/Weiden (Bgld.) baute sich plötzlich und unerwartet ein Stau auf. Tonnen-
schwere LKW wurden abrupt abgebremst um nicht auf den Vordermann aufzufahren.
Grund für das Verkehrschaos war, dass die zweispurige Autobahn von der Polizei gesperrt
worden war und der Verkehr über den Pannenstreifen in eine Ausfahrt geleitet wurde.
{besps}asfi{/besps}
Fotos: © erstaunlich.at
Warum war die A4 gesperrt worden? Hatte sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet? Oder
wurden gar Mitglieder von kriminellen Ostblockbanden gesucht und die ganze Aktion diente
einer Personenfahndung? Mitnichten, in der Ausfahrt wurde lediglich kontrolliert, ob jedes
Kraftfahrzeug mit einer Autobahnvignette versehen war. Nach der Kontrolle durfte sich
jeder Lenker wieder auf die Autobahn begeben.
Einen derartigen Aufwand, mit einer billigenden Inkaufnahme eines Staus zur Hauptver-
kehrszeit und eventuell daraus resultierenden Verkehrsunfällen finden wir nicht mehr
erstaunlich, sondern bereits bedenklich und verantwortungslos. Bei derartig durchgeführ-
ten Kontrollen bekommt offensichtlich der Wahnsinn Methode.
Von der ASFINAG sind wir solche Aktionen bereits gewöhnt. Dass allerdings die Polizei
bei diesen mitspielt ist uns neu. Aber offensichtlich ticken bei der burgenländischen Exe-
kutive die Uhren anders. Möglicherweise ist im Burgenland das Verkehrsunfallkommando
nicht ausgelastet und solche irrsinnige Aktionen könnten der Arbeitsplatzsicherung dienlich
sein.
Eigenartige Adjustierung
Auch scheint es sich noch nicht bis zur burgenländischen Exekutive herumgesprochen zu
haben, dass es den Exekutivkörper „Gendarmerie“ nicht mehr gibt. Dies sollte man speziell
jenem Beamten mitteilen, der bei dieser Kontrolle mit einer Pudelhaube und einer gelben
Warnweste mit der Aufschrift „Gendarmerie“ adjustiert war.
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2013-03-02
Einsame Spitzenreiter bei Verkehrsunfällen:
LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock
Kaum ein Tag vergeht, an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten
bis mittelschweren Verkehrsunfällen kommt. Und kaum eine Woche vergeht, wo es auf
dieser Strecke nicht so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be-
klagen sind.
Unfallverursacher sind zumeist LKW-Fahrer. Diese Tatsache ist eigentlich erstaunlich,
denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem
nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz.
Unter den Unfallverursachern sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein-
same Spitzenreiter. Sie scheren sich meist um keine Verkehrsregeln und sind oft mit
schrottreifen Fahrzeugen unterwegs.
Wir könnten diese Webseite mit Fotos füllen, die unsere Behauptungen untermauern.
Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}a4lkw{/besps}
Nachdem der LKW-Lenker aus Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht
auf Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte, überholte er etliche Lastkraftwagen
die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren
des LKW-Fahrers mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um
einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW
eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass an der in den Bildern dokumentierten
Örtlichkeit (Höhe Göttlesbrunn) ein gekennzeichnetes Überholverbot für LKW über 7,5 t
besteht.
Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht. Dabei
wäre dies eine hervorragende Präventivmaßnahme. Offensichtlich zieht es die Behörde
aber lieber vor, versteckte Radargeräte – die rein zur Abzocke dienen – nach Ausfahrten
der Ostautobahn zu montieren, als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen
zu lassen.
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2012-09-27
LESERBRIEF
Sehr geehrtes Redaktions-Team!
Wie soeben im Netz gefunden für mich ein doch sehr erstaunlicher Bericht, vor allem
über die berufliche Aktivität der hier angeführten Person.
24-jähriger Pensionist fuhr 221 km/h um sein Auto zu testen. Einen Autoraser stoppten
Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion Seewalchen am Dienstag auf der Westauto-
bahn im Bereich des Kematinger Berges. Der 24-jährige Pensionist aus Gmunden raste
Dienstagabend mit 221 km/h auf der A 1 in Richtung Wien.
Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung wurde von einer Polizeistreife mittels
Lasermessgerät festgestellt. Der Mann gab die Geschwindigkeitsüberschreitung zu und
gab an, er hab nur sein Auto testen wollen. Ihm wurde der Führerschein vorläufig ab-
genommen und er wird angezeigt.
Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,960517
Abgesehen von der enormen Geschwindigkeitsüberschreitung von knapp 100 km/h soll
auch noch ein Frühpensionist mit 24 Jahren am Steuer gewesen sein?!?!?! Ich frage
mich gerade wie es zu solch einer Pensionierung kommen kann, obwohl er einen PKW
(mit überhöhter Geschwindigkeit) über Österreichs Straßen lenken darf und somit eine
Lenkerberechtigung haben muss? Somit würden mir eine Unmenge an Jobs einfallen
für die solch eine Person geeignet sein muss.
In welchem Land leben wir, dass ich als arbeitender Bürger solche Menschen durchfüt-
tern muss mit meinen Steuern?
In diesem Sinne, Grüße aus Linz und macht weiter so!
Matthias B.
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2012-09-06
ERSTAUNLICH landete Volltreffer in Sachen Rettungsgasse
In unseren Beiträgen „Rettungsgassen-Chaos“, „Rettungsgassen“ und „Rettungsgasse in der
Praxis“ haben wir ausführlich darüber berichtet, was wir von dieser Verkehrsmaßnahme
halten. Nämlich gar nichts, weil sie nichts bringt, sondern im Gegenteil lebensrettende Maß-
nahmen verzögert, da eine Rettungsgasse – speziell auf zweispurigen Autobahnen – kaum
bis gar nicht zu realisieren ist. Wir haben unsere Behauptungen in den betreffenden Bei-
trägen auch mit zahlreichem Foto- und Videomaterial dokumentiert.
Foto: © erstaunlich.at
Wie sich nun herausstellt, haben wir mit unseren Behauptungen voll ins Schwarze getroffen.
Die Rettungsgassen scheinen nur einen Sinn zu haben und zwar, dass gnadenlose Abkassieren
bei den Autofahrer(innen) durch die Polizei, wenn eine solche nicht gebildet wurde. Dies
spiegelt sich auch in der Aussage von Oberst Binder (Wiener Verkehrspolizei) im Kurier wieder.
„Wir strafen derzeit sehr viel, aber die Rettungsgasse funktioniert noch immer wenig bis gar
nicht“, so der leitende Polizeibeamte. Warum es kein Funktionieren gibt scheint die Polizei nicht
zu interessieren. Hauptsache die Kassa stimmt!
Noch eine Aussage – jedoch anderer Art- die im Kurier getätigt wurde lässt aufhorchen. „Wir
sind seit 27 Jahren einsatzmäßig im Staubereich unterwegs. Es gab keinerlei Notwendigkeit
für die Rettungsgasse. Sie wird auch niemals funktionieren“, sagt Hermann Dominik, Leiter
der Sanitätsstaffel des Österreichischen Rettungsdienstes. „Wer die Rettungsgasse wieder ab-
schafft, den schlage ich für einen Orden vor.“
Wir haben auch behauptet, dass der Pannenstreifen bis zur Einführung der nutzlosen, ja so-
gar gefährlichen Rettungsgasse, hervorragend für die Fortbewegung von Einsatzfahrzeugen
zu Verkehrsunfällen geeignet war. Auch dies wird im Kurier-Beitrag bestätigt. Bereits vor der
Verabschiedung des Gesetzes gab es auch Hunderte Bilder der ÖAMTC-Christophorus-Piloten
bei Verkehrsunfällen, die belegten, dass der Pannenstreifen praktisch immer frei geblieben ist.
Doch diese Warnungen wollte im Vorfeld niemand hören.
Also sollten unbeirrbare Geister – aus welchem Grund auch immer – auf die Beibehaltung der
Rettungsgasse beharren, dann sollte diese wenigstens in „Abzocker –Gasse“ unbenannt wer-
den. Denn für mehr, als für das Abkassieren bei den Autofahrer(innen), ist diese irrwitzige
Verkehrsmaßnahme nicht zu gebrauchen.
*****
2012-08-10
Geschwindigkeit ist geil
Folgendes Video haben wir heute im Internet gefunden:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Das Video zeigt offenbar ein mit 160 km/h über die A 2 rasendes Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne: Das wirft natürlich einige Fragen auf: War die Grünen
-Chefin am 3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin, die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja, ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie? Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen? Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die Fahrweise sind die Ausreden der Grünen. Die hielten nämlich vorerst fest, dass das
Video offenbar von einem FPÖ-Sympathisanten gedreht wurde. Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte. Auch unterstellen sie, dass die Behauptungen unrichtig sind.
Stellungnahme der Grünen im O-Ton
Der Fahrer des Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er, nachdem er durch einen
durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei,
um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen, und kann eine geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen.
Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig, als auf dem
Video ein Kleintransporter und LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind. Die
Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.
Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?
Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit, dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr, wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand nicht mehr gegeben war. Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf. Erheiternd finden wir die Aussage: „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“ Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin, Eva Glawischnig, scheint offenbar keine
mahnenden Worte für ihren Fahrer gefunden zu haben. Und wiederum ist ein Beweis
erbracht, dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
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2012-08-06
Was sind die Aufnahmekriterien bei der ASFINAG?
Unter dem Suchbegriff „Asfinag“ findet der/die geneigte Leser(in) auf dieser Webseite
einige Beiträge über den staatlichen Autobahnbetreiber. Auf Grund der öfters erstaun-
lichen Arbeitsmethoden und des Benehmens so mancher ASFINAG-Mitarbeiter(innen)
hatten wir bereits die Feststellung getroffen, dass beim Autobahnbetreiber offenbar
nicht die geistige Elite unseres Landes untergebracht ist. Dass wir da nicht ganz im
Unrecht sind beweist nachfolgendes Foto (samt Text), welches wir nicht näher kommen-
tieren wollen.
Quelle: HEUTE (Printausgabe vom 21.06.12)
Eine Frage brennt uns allerdings auf der Zunge. Welche Kriterien muss ein(e) Anwärter(in)
eigentlich erfüllen, um beim staatlichen Autobahnbetreiber aufgenommen zu werden?
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2012-06-23
Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht
Wie unsinnig die gesetzliche Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse ist, wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt. Bei zwei Unfällen – auf der A2 und der
A4 – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden wie bereits gewohnt in einem Chaos.
Die Einsatzfahrzeuge, die nach der alten Regelung ohne Behinderung den Pannenstreifen
benützen hätten können, blieben im Stau hängen.
Foto: © erstaunlich.at

Das fantasievolle Plakat der ASFINAG soll demonstrieren, wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat. Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.
Denn wie wir schon im Beitrag „Rettungsgassen-Chaos“ festhielten, ist es nahezu unmöglich
auf einer zweispurigen Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden, die den Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.
Zeichnung: Koechlin

Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen, müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.
Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten
Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache, dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist, wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.
Das heißt im Klartext, dass bei jeglichem Stauaufkommen eine Rettungsgasse zu bilden ist.
Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw), welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.
Allein darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen, denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein. Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden, dann soll dieser gefälligst wie Otto Normalbürger warten bis sich der Stau
auflöst. Denn ein rascheres Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises, kann wohl
nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.
“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal
Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten, erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.
Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren, um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit, falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.
Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die Verantwortlichen im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben. Da
nützt es auch nichts, wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-
füttert werden.
*****
2012-01-21
ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen
Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden die internationalen Aktivitäten erhöht, was immer das auch bedeuten
mag.
Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen
zu senken. So ist es zumindest in deren heutigen Publikationen zu lesen. Vielleicht
sollte der Autobahnbetreiber zuerst national tätig werden und seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.
Denn Unfälle passieren meist in Gefahrensituationen. Da ist es unbestritten jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes Bild beweist, ist es zur Erhöhnung der Sicherheit im Verkehr nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.

Foto: (c)erstaunlich.at
Zusätzlich sollten zuständige ASFINAG-Mitarbeiter dazu angehalten werden Verordnun-
gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung berufen hat, ist entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig oder hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.
Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See. Offenbar ist auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.
Aber zurück zur ASFINAG und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber seine Mautkontrolleure dahingehend schulen, Verkehrstrichter
zwecks Durchführung einer Mautkontrolle auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten zu errichten. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit
getan.
*****
2011-05-31
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.

Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
*****
2011-05-15
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.

Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
*****
2011-05-08
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****
2011-02-09
An der Autobahn-A4, Ausfahrt Bruck/L.-Ost, liegt die A1-Speedworld. Lenker die ihren Fahr-
stil perfektionieren wollen, können dies im dort befindlichen Fahrsicherheitszentrum tun.

Ob der Lenker des blauen BMW an Kurzsichtigkeit leidet, wissen wir leider nicht. Auch ist
uns nicht bekannt, ob er nur die Öffnungszeiten des Cafe/Restaurants erkunden wollte.

Definitiv klar erscheint jedoch, dass dem BMW-Driver ein Perfektionstraining sicher gut getan
hätte. In einem solchen Kurs hätte ihm sicher jemand erklären können, dass das linke
Pedal neben dem Gaspedal, die Bremse ist.

Gottseidank ging der Verkehrsunfall ohne Personenschaden aus. Am Fahrzeug erstand
erheblicher Sachschaden.

*****
2010-10-10
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Stauni
2009-05-23
Tag des Verbotes
Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.
Problemstrecke A4
Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.
Dafür kann es mehrere Gründe geben
1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.
Pröll unerfreut ?
Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.
Ein kleiner Vorschlag
Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
2009-05-08
Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
* Werde ich selbst überholt?
* Reicht die Überholsichtweite aus?
* Reicht die Fahrbahnbreite aus?
* Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
* Ist das Einordnen sicher möglich?
* Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.
Das Übergesetz
Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.
Warum ?
Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.
Neue Übergesetze müssen her
Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
2009-05-01